H2O hat geschrieben:(13 Apr 2021, 08:03)
Die leichtere Antwort zuerst: Jeder darf 'raus, wenn er / sie nicht unter Quarantäne steht.. Ausgangssperren gibt es nur nachts. Immunisierte (mit gültigem EU-Impfausweis) werden in ansonsten gesperrte Räume (Restaurants, Bars, Cafés) hinein gehen dürfen, während andere noch im Außenbereich bleiben müssen. So weit sind wir aber noch nicht, ...
In Berlin scheinbar schon:
https://www.rbb24.de/politik/thema/coro ... virus.html
Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin etwas mehr Freiheiten.
Sie werden künftig wie Menschen mit einem negativen Test behandelt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag nach der Senatssitzung erfuhr.
... Ich sehe darin keine Benachteiligung von Mitbürgern, die sich gewollt dem Gemeinschaftsprojekt "Immunisierung" verweigern. ...
Das könnte ich als Unterstellung auffassen. Denn um die Bürger ging es mir auch nicht, sondern um die restlichen 90%.
Ihre Forderung nach wissenschaftlichem Beleg der Sinnfälligkeit einer Schutzmaßnahme halte ich im Katastrophenfall für weit übertrieben. ...
Ein wissenschaftlicher Beleg ist immer erforderlich, besonders dann, wenn es gegenteilige Belege gibt.
Und wenn man meint, mit einer Ausgangssperre Infektionen verhindern zu können, dann muß man auch begründen warum.
Die Begründung lautet immer ganz lapidar: "Kontakte verhindern!". Es könnte aber auch sein das man die Kontakte dorthin verschiebt,
wo man sie nicht beobachten/kontrollieren kann, wohlmöglich noch in Innenräume. Ich sehe nach wie vor keine Notwendigkeit Menschen zu verbieten,
sich in einer lauen Nacht draußen aufzuhalten oder im Park herum zu sitzen.
Natürlich muß vorausgesetzt werden, daß der Bundespräsident das Gesetz geprüft, es notfalls dem Bundesverfasungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat, und es nach Prüfung ohne Änderungswünsche erlassen werden konnte.
Das wurde bis zum heutigen Tag nicht gemacht. Das Gesetz wird dem Bundestag vorgelegt, falls dieser zustimmt, wird es dem Bundesrat vorgelegt, falls dieser zustimmt
unterschreibt Herr Steinmeier das Gesetz. So "einfach" ist das. Es kann natürlich sein das parallel eine Klage an das Bundesverfassungsgericht läuft,
dann könnte es sein, daß das Bundesverfassungsgericht Herrn Steinmeier bittet mit der Unterschrift zu warten, wie bei den EU-Corona-Hilfen.