NICHTS NEUES an der BaumFRONT !!Sören74 hat geschrieben:(29 Jun 2019, 10:58)
Es geht jetzt hier weniger darum, ob die Fichte ein schützenswerter Baum ist oder nicht, sondern es zeigt, dass sich in unserer Beforstung etwas verändern muss, weil die weiten Fichtenwälder sind so nicht mehr erhaltbar. Mischwälder sind ein wichtiger Aspekt, mit dem man auch dem Klimawandel begegnen kann. D.h. der Klimawandel zwingt uns, umzudenken.
https://www.forstwirtschaft-in-deutschl ... imawandel/
"Ein wichtiger Ansatz ist der Waldumbau zu klimaangepassten Mischwäldern mit vielen verschiedenen, überwiegend heimischen Baumarten, wie z.B. Hainbuchen, Eichen, Wildkirschen oder Ahorn. Denn gemischte Wälder sind gegenüber Störungen durch Borkenkäfer, Stürme, Dürre etc. weit weniger anfällig als Monokulturen. Wenn dort einzelne Baumarten wie die Fichte, die Esche oder die Ulme aufgrund von Extremereignissen, neuartigen Krankheiten, Schadinsekten oder invasiven Pilzen ausfallen, können andere Baumarten diese Lücken ausfüllen."
Das ist aber nicht zum Nulltarif zu haben.
"Doch alle bisherigen Umbaumaßnahmen haben noch nicht gereicht: Nach den Extrem-Wettereignissen des Jahres 2018 kämpfen Waldbesitzende und Forstleute in ganz Deutschland derzeit darum, den Wald in seinem Bestand zu sichern. Absterbende Bäume müssen gefällt und aus dem Wald abtransportiert, riesige Kahlflächen wieder aufgeforstet und vertrocknete Jungpflanzen ersetzt werden. Der Aufwand hierfür überschreitet das Normalmaß massiv und fordert alle, die sich um den Wald kümmern und pflegen auf Jahre hinaus. Damit dürfen sie nicht allein gelassen werden. Und die Schäden greifen weiter um sich: 2019 wird die Situation, darüber besteht kein Zweifel, noch dramatischer."
Benötigst Du dazu die Zitate von 1934 vom Reichsforstmeister ? Die haben das bereits OHNE Klimawandel erkannt !
>>> Reichsnaturschutzgesetz
WIKI https://de.wikipedia.org/wiki/ReichsnaturschutzgesetzDie Wurzeln des deutschen Naturschutzrechts gehen auf das 19. Jahrhundert zurück, als die Nutzbarmachung und Beanspruchung der natürlichen Ressourcen durch technischen Fortschritt, Industrialisierung und Verstädterung anwuchs und zugleich ein Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit der Natur entstand. Parallel dazu wurde der Begriff des Naturdenkmals, der auf Alexander von Humboldt zurückgeht, für Landschaftselemente wie Höhlen, Wasserläufe, Felsformationen, aber auch alte Bäume und Baumgruppen etabliert. Eine Weiterentwicklung dieser Anschauung fand in der ersten naturschutzrechtlichen Verfassungsnorm in Deutschland, dem Artikel 150 der Weimarer Verfassung
GANZ OHNE KLIMAWANDEL !!!