Ach echt. Und wenn Du was behauptetst das falsch ist laufend. Um den Versicherungsschutz auch teilweise auszuhebein müsste man Leistungen versagen oder Einschränkungen einführen. Was nie geschrieben wurde das es gefordert wurde.Sören74 hat geschrieben:(03 Aug 2021, 14:10)
Ich schrieb: "Und genau damit hebst Du einen Teil des bisherigen Versicherungsschutz auf."
So langsam nervt es, dass Du wiederholt Aussagen von mir verfälscht.
Man passte sich lediglich an und Du behauptest was das weder Teil noch grundsätzlich gilt.
Aufhebung des Versicherungsschutz. Das passiert nicht wenn man zusätzlich Zahlungen leisten soll. Ich fordere lediglich eine Selbstbeteiligung, über deren Höhe kann man sprechen. Nach deiner Logik muss die Rezeptgebühr dann ja auch den Versicherungsschutz aushebeln teilweise bei der Gkv .
Die Rezeptgebühr ist ja eine Zuzahlung, die von Patienten für Medikamente auf Rezept bezahlt werden muss. Sie stellt eine Form des fixen Selbstbehaltes dar. Jetzt lese und staune eine Form von Selbstbeteiligung.
Und beeinträchtigt das den Versicherungsschutz. Nö. Im übrigen gilt die Rezeptgebühr für meine Kasse nicht. Ergo keine Allgemeinheit sondern nur Gkv.
Zuzahlung pro Tag ist auch eine Form der Selbstbeteiligung. Hebelt auch nix aus. Aber natürlich eine Selbstbeteiligung bei nicht geimpften würde das.
Gibt zwar genug Beispiele das Zuzahlungen A nicht neu sind, B üblich mittlerweile und C wer sich nicht impfen lässt uns einiges Geld kosten kann ohne Sinn.
Andere User haben das ja mal etwas aufgezeigt mit ner einfach Rechnung. Durch die kleine Ermunterung im Ernstfall einige Euro selbst tragen zu müssen dürfte man die Impfverweigerer animieren zu überlegen.
Es werden nur einige Zusatzkosten erhoben. An der Versicherung, Behandlung ändert sich null. Wenn so jemand 112 wählt kommt Hilfe. Er wird behandelt und nach Ende der Stationären Behandlung kommt eben die Rechnung nach Hause.
Das ist bei den stat. Aufenthalten eh meistens so. Zahlung 10 Euro pro Tag. Oder man zahlt wenn die entsprechenden Stellen noch offen haben in der Klinik
Eine Einschränkung, Aushebeln der Versicherung liegt vor wenn man Leistungen, Behandlung versagt oder Einschränkungen unterwirft.
Was niemand will. Reine Zuzahlung in Form der Selbstbeteiligung. Aber eine Zuzahlung bei Verweigerung der Impfung ohne Grundlage ist gerechtfertigt.
Eine stationäre Behandlung eines COVID-Patienten kostet im Schnitt über 10.000 Euro, bei beatmeten Patienten mehr als dreimal so viel
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Wa ... 13830.html
Also je nach Verlauf zwischen 10.000 bis 30.000 je nach Schwere des Verlauf. Da kann man bei sehr unvernünftigen Menschen ruhig eine Selbstbeteiligung fordern. Gut 300 sind wahrscheinlich zu hoch. Dann eben 150 - und vertretbar. Aber es dürfte zum Nachdenken animieren.
Ein parr Piekser mit relativ wenig Risiko ist zumutbar in unserer Situation.
Ich kann Dir Dutzende Formen der Selbstbeteiligung geben oder nennen die den Versicherungsschutz nicht einschränken oder aushebeln.
Piekser dann ist doch alles gut. Wenn nicht beteiligt man die Verweigerer minimal mit einer Selbstbeteiligung.
Einschränkungen bei der Leistung wäre ja eher wie bei Alg2 den Beziehern einen Teil der Leistung zu kürzen.
Laut Gesetz wäre das auch nicht unbedingt falsch was ich tippe
§ 52 SGB V Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/52.html
Was aber auch nicht so geplant wäre.
Nur ein paar Euro SB.
Easy going. Passiert ja leider nicht. Aber Testen wird kosten ect.
Aber natürlich wenn meine Maßnahme im Vorschlag für dich eine Einschränkung der Leistung ist. Wie?
Schränkt man die Behandlung ein. Oder ist eine Selbstbeteiligung der Gesundheit grundsätzlich abträglich.
Wie rechtfertigen wir dann andere SB.... Frag mal die Kassen