Sören74 hat geschrieben:(04 Aug 2021, 12:26)
Bei Kosten von
absolut notwendigen Behandlungen, eindeutig ja. Oder kennst Du eine einzige Krankenkasse in Deutschland, die die Bezahlung einer notwendigen Behandlung einschränkt und Dich zu einer Teilkostenübernahme zwingt,
weil Du Dich nicht medizinisch konform verhalten hast? Hier ist überhaupt nicht die Rede von Medikamentenzuzahlungen oder das man eine teuere Behandlung selbst bezahlen muss, sondern um das wesentlich notwendige, welches ein Covid-19-Patient unbedingt bekommen muss.
Was ist den bitte medizinisch korrekt verhalten? Das ist Mir in Sachen Leistungen nicht bekannt.
Im Dich korrekt zu verhalten med. musst Du erstmal eigentlich behandelt werden. Idiotisches Verhalten im Alltag oder unverantwortlich sein ist was anderes. Soso Medikamente taugen nicht als Beispiel.
Sind Medikamente sind nicht Teil der Leistungen der Krankenkasse. Also laut Gesetz schon teilweise und in den Leistungsumfang Katalogen der Krankenkasse zu finden.
Gehört ergo wohl doch zum Leistungsumfang der Krankenkasse. Sozialgesetzbuch V regelt die Leistungen der Krankenkasse. Medikamente, Arzneimittel gehören sehr wohl in den Umfang der Leistung.
Aber just hier war die Einführung der Rezeptgebühr dann was anderes als eine Beteiligung an den Kosten bzw Selbstbeteiligung...... Was denn dann? Das erläutere mal sachlich.
Die Krankenkasse beteiligt Mitglieder an den Kosten.
Das ist nicht neu. Dito Beteiligung an Kosten für Behandlung, Aufenthalt im Krankenhaus ect.
Das ist rechtlich möglich wenn die gesetzlichen Bestimmungen passen. Ob Du das dann Kostenbeteiligung, Selbstbeteiligung oder was auch immer nennst ist relativ Wurst.
Es ist Standard on den Versicherungen und Argumente von Dir die überzeugen würden hab ich noch nicht.
Ja ich kenne Krankenkassen die ihre Mitglieder an Kosten beteiligen wenn die Mitglieder nicht mitwirken ausreichend im Rahmen ihrer Verpflichtungen oder auch sich vorsätzlich Contra Indiz bei der Mitwirkung verhalten.
Oder nur noch bei höheren Schulden bei der Kv Notfall Behandlung erstatten/erlauben.
Natürlich kann man Mich zur Behandlung nicht zwingen direkt ect. - aber jeder Versicherte hat auch Pflichten.
Wenn die Bundesregierung sagt jeder der nicht geimpft ist muss bei stat. Behandlung 150 Euro als Selbstbeteiligung ect zahlen werden die Kassen das umsetzen.
Das zeigt doch was alles an Zahlungen dazu gekommen ist im Lauf der Zeit bis heute. OK ne Pandemie hatten wir nicht bisher.
Ich weiß auch nicht warum Unsolidarische Handlungen belohnt werden müssen. Ja mit dem gegenseitigen Verständnis ergeben sich wohl ein paar Diskrepanzen nicht nur real
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...
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