Zulässigkeit von Sanktionen gegenüber Schulen bei außerschulischen Aktivitäten
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Zulässigkeit von Sanktionen gegenüber Schulen bei außerschulischen Aktivitäten
In wie weit dürfen Lehrer staatlicher Schulen Schülern für unerwünschtes Verhalten außerhalb der Schule Sanktionen, wie Strafarbeiten oder Nachsitzen, erteilen? Dürften Lehrer dies auch, wenn die Schule keine Elterntaxis möchte und trotzdem durchgeführt wird? In wie weit dürfen Lehrer den Schülern vorschreiben, wie und auf welchen Wegen (um zum Beispiel Anwohner nicht zu belästigen) der Schulweg zurückzulegen ist, auch wenn dies nicht durch Schilder gekennzeichnet ist?