Der Vergleich bleibt trotzdem daneben. Wir reden einmal über eine kriminelle Handlung (Verbreitung von Kinderpornographie, Aufforderung zu einer Straftat) und einmal von einer privaten Nachricht ohne strafrechtlich relevanten Inhalt. Die Weiterleitung an die Polizei ist keine Veröffentlichung, was Herr Aogo tat, dagegen schon. Er hätte das auch stillschweigend der Polizei weiterleiten dürfen, wenn er der Meinung gewesen war, es handele sich um einen kriminellen Straftatbestand.Sören74 hat geschrieben:(10 May 2021, 11:53)
Das Beispiel soll verdeutlichen, dass solche All-Aussagen nicht angebracht sind. Sowohl kann man nicht sagen, es ist angebracht, jede private Nachricht zu veröffentlichen, aber man kann auch nicht sagen, dass das nie angebracht ist.
In einem anderen Zeitalter - so fühlt es sich an - hätte Herr Aogo zurückgeschrieben: Und du bist der weiße Quotentrottel, oder was willst du mir sagen? Allerdings hätte er dafür eben keine moralische Unterstützung und damit auch keine mediale, zu versilbernde Aufmerksamkeit bekommen.