Bielefeld09 hat geschrieben:(29 Jan 2020, 01:52)
Sie dürfen auf eine juristische Aufklärung hoffen.
So ist das Leben!
Es sei denn, das Sie betroffener sind.
Bitte teilen Sie die Verfahrensnummer mit.
Machen Sie das!
(Achtung: Satire!):
Ja, sowas Ähnliches hatte ich erwartet. Weder Ahnung von "Satire", noch von "Justiz", aber munter drauflos plappern.
Jetzt soll also juristisch geklärt werden, was Satire
ist? Vermutlich, weil Richter und Staatsanwälte da ausgewiesene Experten sind, richtig? Aber
Sie scheinen es doch bereits zu wissen, oder wie soll ich mir Ihre Aussage:
Bielefeld09 hat geschrieben:(28 Jan 2020, 21:35)
Nein, das passt nicht.
Bei dem Lied handelt es sich um Satire,
die von der FDGO geschützt ist.
sonst erklären?
Die "Verfahrensnummer" heißt in Juristenkreisen übrigens "Aktenzeichen". Wenn man das weiß, kann man wenigstens bei Ahnungslosen den Eindruck erzeugen, man wüßte wovon man redet.
So ist das Leben
auch!
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).