Vongole hat geschrieben:(23 Dec 2018, 00:45)
Der Anwalt schildert das doch ganz klar. Der Stern hat damals eine Unmenge Geld bezahlt, um an die angeblichen Tagebücher zu kommen, Relotius bekam Gehalt bzw. Gage, als er noch frei arbeitete, aber keine "Beschaffungszulage".
Der Spiegel müsste also finanzielle Verluste nachweisen, die ihm durch Relotius entstanden sind oder entstehen werden, wobei besonders letzteres schwerfallen dürfte.
Arbeitsrechtlich könnte der Spiegel wegen der Gehälter/Gagen klagen, auch das nicht einfach, denn R. hat ja wohl nicht
nur gelogen.
Die Lügen an sich sind nicht strafbar, R. hat gegen ein zwar geschriebenes, aber nicht einklagbares Gesetz verstoßen.
Korrekt, allerdings muss man sich dann fragen ob ein Bild was da über Medien nach außen verkauft wird, so kritisch genug hinterfragt wird.
Desöfteren habe ich hier gelesen, man dürfe die Presse nicht als "Lügenpresse" beschimpfen - das wäre Hetze. Okay, verstanden, meinem Rechtsverständnis nach müßte man Lüge nachweisen um diese Behauptung zu stützen.
Ist also der einzige Fehler, den die Pegidisten machen dem Ganzen nicht "potentielle" voranzustellen? "Potentielle Lügenpresse" beschreibt es dann doch ganz neutral - Pressecodex hin oder her, wenn man es darf, ohne dass einem durch die falsche Behauptung "das ist eine wahre Geschichte" ein Strick gedreht werden kann, dann darf dem Leser kein Vorwurf gemacht werden das als das zu bezeichnen was es ist: Potentielle Lügen, nicht mal nur "potentielle Unwahrheiten", weil auch der Vorsatz legal ist.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass jede Menge Leser sich betrogen fühlen. Wenn aber der Spiegel weiss, dass ihm reine Fiktionen untergeschoben werden dürfen, ohne dass man sich dabei beklagen dürfte, dann geht damit mehr Verantwortung auf den Spiegel selber über, der potentielle Lügen mit dem Attribut "wahr" versieht. Dann braucht hier also niemand mehr kommen und von einem bedauerlichen Einzelfall reden, dann gilt das Versagen dem Spiegel. Relotius hat dann einfach nur im Rahmen der Gesetze, unter Missachtung unverbindlicher "Schönheitsregeln", seinen Vorteil maximiert.
Ich bleibe aber dabei, dass es für mich auch eine Täuschung von Relotius dem Spiegel gegenüber gewesen ist. In meinen Augen ist das Betrug, der mit erheblicher Rufschädigung einhergeht. Setzt sich das als Rechtsauffassung NICHT durch, dann braucht man hier auch nicht mehr von Hetze reden, wenn Leute dem geschriebenen keinen Glauben schenken, auch wenn sie von renomierten Häusern stammen.