Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Kritikaster »

jack000 hat geschrieben:(22 Nov 2021, 10:55)

Schon krass für wie dumm der ÖR seine Zuschauer hält.
Im Gegenteil: Der ÖR (hier: Tagesschau) betrachtet seine Zuschauer als intelligent genug zu erkennen, dass in einer Nachrichtensendung zunächst das NEUE einer Entwicklung zu berichten ist. Hinweise auf die Vorgeschichte (über die bereits früher berichtet wurde) sind zwar für die Einordnung notwendig, aber nachrangig.

Genau diesem Prinzip ist man im von Dir kritisierten Beitrag gefolgt. Es besteht also keinerlei Grund, sich darüber zu empören.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(22 Nov 2021, 12:29)

die Behauptung, dass Ausschöpfungsraten bis runter zu 20% KEINE Selektion darstellen würden darfst Du noch so oft bringen wie Du willst.
Eine Falschaussage wird durch Wiederholung nicht richtig.
Okay, du wirst wohl keine Belege mehr bringen können. Danke.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(22 Nov 2021, 12:42)

Okay, du wirst wohl keine Belege mehr bringen können. Danke.
Wofür genau?
Dafür, dass bei einer Ausschöpfungsquote von 26,5% ein Anteil von 73,5% ausselektiert wurde?
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(24 Nov 2021, 09:25)

Wofür genau?
Dafür, dass bei einer Ausschöpfungsquote von 26,5% ein Anteil von 73,5% ausselektiert wurde?
Für deine Behauptung, dass es überhaupt eine Selektion wäre. :)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(24 Nov 2021, 09:41)

Für deine Behauptung, dass es überhaupt eine Selektion wäre. :)
Da geht es nicht um eine Behauptung, sondern lediglich um eine Wortbedeutung.
Einen Prozess, in den man vorn 100% reinsteckt und hinten 26,5% rauskommen bezeichnet man nun mal als Selektion.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Schnitter »

Alster hat geschrieben:(17 Nov 2021, 14:17)
A:"hängt ständig zuhause rum und ist immer telefonisch erreichbar"
B:"hebt bei unbekanntem Anrufer ab"
C:"Ist bereit für 15+ Minuten Teilnahme an Umfrage"
Hört sich nach einem arbeitslosen Wutbürger an.

Die werden wohl tendenziell GEGEN den ÖR wettern.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Schnitter »

Klartext im ÖR:

https://www.youtube.com/watch?v=rgIkcU12AaA

Die Covidioten springen selbstredend im Dreieck. Versuchen jetzt den ÖR zu verklagen. :p
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

Ja, warum nicht die Verkündigung der Wahrheit verklagen und das Verhalten und die Lügen der Impfmuffel und Impfgegner öffentlich ausbreiten und vielstimmig kommentieren?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Schnitter hat geschrieben:(24 Nov 2021, 12:02)

Hört sich nach einem arbeitslosen Wutbürger an.

Die werden wohl tendenziell GEGEN den ÖR wettern.
Du behauptest damit, dass die besonderen Umstände einer Telefonumfrage das Ergebnis ZU LASTEN des ÖR verzerren würden.
Ist das tatsächlich beabsichtigt?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

H2O hat geschrieben:(25 Nov 2021, 08:20)

Ja, warum nicht die Verkündigung der Wahrheit verklagen und das Verhalten und die Lügen der Impfmuffel und Impfgegner öffentlich ausbreiten und vielstimmig kommentieren?
Die Hoffnung, dass sich ein gerichtlicher Prozess als Forum zum öffentlichen Anprangern der Desinformation nutzen lässt, kann trügerisch sein.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(24 Nov 2021, 11:43)

Da geht es nicht um eine Behauptung, sondern lediglich um eine Wortbedeutung.
Einen Prozess, in den man vorn 100% reinsteckt und hinten 26,5% rauskommen bezeichnet man nun mal als Selektion.
Deiner "Rechnung". Belegt ist das noch immer nicht. Wird auch nicht mehr kommen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(25 Nov 2021, 10:00)

Deiner "Rechnung". Belegt ist das noch immer nicht. Wird auch nicht mehr kommen.
Du scheiterst schon an der einfachen Aufgabe mitzuteilen was genau Du belegt haben willst:
- Dass man 100% - 26,5% = 73,5 % ?
- Dass man eine Auswahl von 26,5% aus 100% auch als Selektion bezeichnet?
- oder noch was anderes???
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben:(25 Oct 2021, 16:43)

Schöner kann man nicht darstellen, wie im deutschen staatlichen Rundfunk das Geld verbrannt wird. Und zwar rein konsumorientiert, also es werden öffentliche Zwangsgelder eingezogen, das Subsidiaritätsprinzip jedoch mit Füßen getreten. Kein Wunder das der deutsche RF der weltweit teuerste ist.
Indem du deine Parolen ständig wiederholst, gewinnen sie nicht an Substanz.
Einen staatlichen Rundfunk kann es in funktionierenden Demokratien nicht geben; das würden die Wähler nicht zulassen. Staatlichen Rundfunk gibt es nur in totalitären Systemen, weil dort die Stimmen der Wähler keine Rolle spielen. In Russland, in China oder in Nordkorea gibt es einen staatlichen Rundfunk und in Ungarn versucht es gerade auch Orban, weil er schon lange mit absoluten Mehrheiten regiert. Also lass bitte endlich deine abgedroschene Parole beiseite.
Mit deiner aggressiven Rhetorik kannst du auch nicht punkten, versuche es mal ab und zu mit sachlichen Argumenten, das würde uns weiterbringen. Begriffe wie Zwangsgelder entbehren jeder Sachlichkeit. Der Finanzbedarf des ÖRR wird von einer unabhängigen Kommission ermittelt und anschließen demokratisch abgestimmt. Er kann auch von einem Bundesland blockiert werden, wie man vor Kurzem gesehen hat. Wenn dann demokratisch beschlossen wird, dass der Finanzbedarf gerechtfertigt ist, wird ein Gesetz beschlossen.
Es gibt Rechte und Pflichten der Bürger in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat und diese sind in Gesetzen gegossen. Es geht also um die Pflicht der Bürger, den Rundfunkbeitrag zu zahlen und nicht um Zwangsgeld. Wenn du mit diktatorischen Begriffen um dich herumwirfst, dann darfst du dich nicht wundern, wenn du entsprechend eingeordnet wirst.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Schnitter »

Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 08:59)
Ist das tatsächlich beabsichtigt?
Ich denke ehrlich gesagt eher weniger dass sich der ÖR, wie hier im Thread, dem Thema per Hobbypsychologie annähert, sondern professionelles Personal damit beauftragt um ein möglich repräsentatives Ergebnis zu erhalten.

Der ÖR ist nicht der Klempner vom Hinterhof.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 10:46) Indem du deine Parolen ständig wiederholst, gewinnen sie nicht an Substanz.
Obwohl Du nichts neues zu bieten hast, danke idh Dir dass Du die Thematik nochmal aufgreifst.
Indem Du staatliche Sprachregelungen ständig wiederholst, gewinnen diese nicht an Substanz

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 10:46) Einen staatlichen Rundfunk kann es in funktionierenden Demokratien nicht geben
brav hergebetet.
Der staatliche Rundfunk besteht per Regierungsbeschluss. Die Länderregierungen treffen wesentliche für Zusammensetzung der Gremien relevante Entscheidungen.
Die Rundfunkanstalten besitzen zur Eintreibung der Gelder Privilegien staatlicher Behörden.
Eine besonders hohe staatliche Beteiligung in den Gremien von 30% ist sogar gesetzlich festgelegt.

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 10:46) In Russland, in China oder in Nordkorea gibt es einen staatlichen Rundfunk ...
Dass in D der Staat weniger in die Programmgestaltug des ÖR eingreift, als in den Deinerseits genannten Ländern macht aus ihm noch keine nichtstaatliche Veranstaltung. Schließlich bleiben auch staatliche Universitäten trotz Freiheit der Lehre und Forschung staatlich.

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 10:46) Begriffe wie Zwangsgelder entbehren jeder Sachlichkeit.
guckstu: OWiG § 96 Anordnung von Erzwingungshaft. Die zwangsweise Zahlung als solche zu bezeichnen entspricht den Gesetzestexten.

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 10:46) Er kann auch von einem Bundesland blockiert werden, wie man vor Kurzem gesehen hat.
Leider gelogen. Vielmehr wurde festgestellt, dass das Votum eines Landes genau dazu NICHT in der Lage ist.

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 10:46) Wenn du mit diktatorischen Begriffen um dich herumwirfst, dann darfst du dich nicht wundern, wenn du entsprechend eingeordnet wirst.
Wenn du mit Drohungen um dich herumwirfst, dann darfst du dich nicht wundern, wenn du entsprechend eingeordnet wirst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 10:19)

Du scheiterst schon an der einfachen Aufgabe mitzuteilen was genau Du belegt haben willst:
- Dass man 100% - 26,5% = 73,5 % ?
- Dass man eine Auswahl von 26,5% aus 100% auch als Selektion bezeichnet?
- oder noch was anderes???
Du gehst schlichtweg davon aus, es wäre eine Auswahl getroffen worden. :thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Obwohl Du nichts neues zu bieten hast, danke idh Dir dass Du die Thematik nochmal aufgreifst.
Wir drehen uns ja ständig im Kreis, seitdem du hier mitdiskutierst, aber schuld bin nicht ich daran, sondern du mit deinen ständigen Wiederholungen.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Indem Du staatliche Sprachregelungen ständig wiederholst, gewinnen diese nicht an Substanz
Falls du dich auf Deutschland beziehst, könntest du mir erklären, was du unter "staatliche Sprachregelungen" verstehst. Gelten dann diese staatlichen Sprachregelungen weiterhin, wenn im Dezember die neue Regierung übernimmt?
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
brav hergebetet.
Der staatliche Rundfunk besteht per Regierungsbeschluss. Die Länderregierungen treffen wesentliche für Zusammensetzung der Gremien relevante Entscheidungen.
Die Rundfunkanstalten besitzen zur Eintreibung der Gelder Privilegien staatlicher Behörden.
Eine besonders hohe staatliche Beteiligung in den Gremien von 30% ist sogar gesetzlich festgelegt.
Es handelt sich ausschließlich um demokratisch gewählte Regierungen. Verstehst du so wenig von Demokratie, dass du Regierung mit Staat verwechselst? Das einzige Privileg, das der ÖRR genießt, ist seine Unabhängigkeit vom Staat. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die den Rundfunkbeitrag einzieht.
Über die Zusammensetzung des Rundfunkrats haben wir genug diskutiert, ich fange jetzt nicht schon wieder damit an.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Dass in D der Staat weniger in die Programmgestaltug des ÖR eingreift, als in den Deinerseits genannten Ländern macht aus ihm noch keine nichtstaatliche Veranstaltung. Schließlich bleiben auch staatliche Universitäten trotz Freiheit der Lehre und Forschung staatlich.
Der Staat greift in Deutschland nicht wenig, sondern gar nicht in die Programmgestaltung des ÖRR ein. Und die Universitäten werden vom Staat bzw. von den Bundesländern finanziert, im Gegensatz zu den Privatuniversitäten und deshalb nennen sie sich staatlich. Die Freiheit der Lehre und Forschung bleibt trotzdem gewahrt.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
guckstu: OWiG § 96 Anordnung von Erzwingungshaft. Die zwangsweise Zahlung als solche zu bezeichnen entspricht den Gesetzestexten.
Dieses Gesetz gilt für alle Ordnungswidrigkeiten und nicht nur für den Rundfunkbetrag. Es gibt eine gesetzlich geregelte Beitragspflicht und dieser Pflicht nicht nachzukommen, entspricht einer Ordnungswidrigkeit.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Leider gelogen. Vielmehr wurde festgestellt, dass das Votum eines Landes genau dazu NICHT in der Lage ist.
Weil dieses Land aus politischen Gründen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert hat. Das wurde vom BVG so festgestellt. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wurde jedenfalls bis dahin blockiert.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Wenn du mit Drohungen um dich herumwirfst, dann darfst du dich nicht wundern, wenn du entsprechend eingeordnet wirst.
Das war keine Drohung. Ich habe nur darauf hingewiesen, auf welchem Terrain du dich bewegst. Es scheint dir nicht bewusst zu sein.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:50)

Du gehst schlichtweg davon aus, es wäre eine Auswahl getroffen worden. :thumbup:
Es wird mehrfach eine Auswahl getroffen.
- der Zufallsgenerator trifft eine Auswahl aus dem für Rufnummern in Frage kommenden Zahlenraum
- Der Provider hat bereits vorab ausgewählt welche davon vergeben sind
- Der Angerufene trifft die Auswahl aus den Optionen abheben/nicht abheben
.... etc. etc. .....
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(26 Nov 2021, 09:15)

Es wird mehrfach eine Auswahl getroffen.
- der Zufallsgenerator trifft eine Auswahl aus dem für Rufnummern in Frage kommenden Zahlenraum
- Der Provider hat bereits vorab ausgewählt welche davon vergeben sind
- Der Angerufene trifft die Auswahl aus den Optionen abheben/nicht abheben
.... etc. etc. .....
Und wenn du dir deine Herleitung der Selektion noch länger vorbeten wirst, dann glaubst du auch noch dran.
EoD.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Nov 2021, 09:16)

Und wenn du dir deine Herleitung der Selektion noch länger vorbeten wirst, dann glaubst du auch noch dran.
EoD.
Dass man eine Auswahl als Auswahl bezeichnet ist keine Frage des Glaubens, sondern der Wortbedeutung.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Falls du dich auf Deutschland beziehst, könntest du mir erklären, was du unter "staatliche Sprachregelungen" verstehst.
Eine Sprachregelung ist eine offizielle Bezeichnung, die den materiellen Sachverhalt nicht trifft. Beispiele:
"Gebühr" für die Rundfunkabgabe vor 2013, obwohl es sich materiell für einen Beitrag handelte.
"Beitrag" für eine Abgabe, die nicht von einer homogenen Gruppe, sondern von der Allgemeinheit eingezogen wird, materiell also eher Zwecksteuer

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Verstehst du so wenig von Demokratie, dass du Regierung mit Staat verwechselst? Das einzige Privileg, das der ÖRR genießt, ist seine Unabhängigkeit vom Staat.
Die Regierung ist eine Institution des Staates.
Du hast allerdings recht, dass der ÖR unter den staatlichen Institutionen auch noch besonders regierungsnah ist. Bei welcher staatlichen Schule oder Behörde ist schon gesetzlich vorgegeben, dass 30% der Mitglieder interner Gremien von der Regierung ernannt werden?

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Der Staat greift in Deutschland nicht wenig, sondern gar nicht in die Programmgestaltung des ÖRR ein.
Der Intendant ist maßgeblich für die Programmgestaltung. Der Rundfunk-/Fernsehrat wählt den Intendanten. Die Mitglieder der Räte werden vom Staat (Bund, Länder, Gemeinden) bestimmt. Und zwar zu 30% direkt. Die weiteren Mitglieder werden von sog. "gesellschaftlichen Gruppen" entsandt, die vom Gesetzgeber (also Staat) festgelegt wurden. Darunter kommt staatsnahen Institutionen (Kirchen, Gewerkschaften) wiederum besondere Bedeutung zu.

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Dieses Gesetz gilt für alle Ordnungswidrigkeiten und nicht nur für den Rundfunkbetrag. Es gibt eine gesetzlich geregelte Beitragspflicht und dieser Pflicht nicht nachzukommen, entspricht einer Ordnungswidrigkeit.
Auch wenn andere Abgaben ebenfalls zwangsweise erhoben werden, bleibt eine Zwangsabgabe doch eine Zwangsabgabe. Und es bleibt auch dabei, dass das Deinerseits "verbotene" Wort im offiziellen Gesetzestext zu finden ist.

tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Weil dieses Land aus politischen Gründen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert hat. Das wurde vom BVG so festgestellt. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wurde jedenfalls bis dahin blockiert.
Aus einer temporären Verzögerung des Prozesses versuchst Du eine Entscheidungskompetenz des Länder abzuleiten.
Das BVG Urteil beweist, dass die Zustimmung der Länder rein fiktiv ist, einen föderalen Charakter lediglich vortäuscht.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(26 Nov 2021, 10:53)

Dass man eine Auswahl als Auswahl bezeichnet ist keine Frage des Glaubens, sondern der Wortbedeutung.
In deiner Suggestion soll es ja eine gewollte Selektion sein, keine zufällige Auswählung wie bei Umfragen üblich.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Nov 2021, 12:40)

In deiner Suggestion soll es ja eine gewollte Selektion sein, keine zufällige Auswählung wie bei Umfragen üblich.
Wir haben also gelernt, dass man das Ziehen einer Stichprobe IMMER auch als Auswahl bezeichnen kann.
Du behauptest nun zufällige Auswahl sei bei Umfragen üblich.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass Du die Auswahl als "zufällig" akzeptierst?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(27 Nov 2021, 14:18)

Wir haben also gelernt, dass man das Ziehen einer Stichprobe IMMER auch als Auswahl bezeichnen kann.
Du behauptest nun zufällige Auswahl sei bei Umfragen üblich.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass Du die Auswahl als "zufällig" akzeptierst?
Du hast von gewollter Selektion geschrieben. Nicht ich.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Nov 2021, 20:51)

Du hast von gewollter Selektion geschrieben. Nicht ich.
Halten wir fest: Du kannst meine Frage, welche Art Auswahl einer Stichprobe Du als "zufällig" akzeptierst nicht beantworten.

Ich kann das: Ziehung der Stichprobe mithilfe eines Zufallsgenerators, dessen Qualität vom Autor nachzuweisen ist. Ich akzeptiere auch Pseudozufallsgeneratoren, wenn diese erprobt sind und ein echtes Zufallselement enthalten (z.B. Einbeziehung von Signalen aus Peripherie und/oder sonstigen Sensoren)

Anders, als du fälschlich behauptest kommt das Wort "gewollt" in meinen Beiträgen nicht vor. Aber wenn Du das schon so einbringst behaupte ich, dass man beim Abheben des Telefons und der Entscheidung zur Teilnahme den Willen des Angerufenen nicht ganz ausschließen kann.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(28 Nov 2021, 14:31)

Halten wir fest: Du kannst meine Frage, welche Art Auswahl einer Stichprobe Du als "zufällig" akzeptierst nicht beantworten.
Nein, du behauptest, es wäre nicht zufällig. Deine Beweispflicht.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

... wobei jedoch unklar bleibt, was Du unter Zufälligkeit einer Stichprobe überhaupt verstehst. Mithin nicht artikulieren kannst was Du bewiesen haben willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(29 Nov 2021, 08:38)

... wobei jedoch unklar bleibt, was Du unter Zufälligkeit einer Stichprobe überhaupt verstehst. Mithin nicht artikulieren kannst was Du bewiesen haben willst.
Du negierst die Aussagen. Es ist an dir deine Behauptung zu belegen. Ganz einfach.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

... wobei Du noch nicht mal darlegen kannst, von welchen "Aussagen" die Rede ist. Das dliettantisch juristisierende Beweislastspielchen hängt in einer Sackgasse.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(29 Nov 2021, 11:45)

... wobei Du noch nicht mal darlegen kannst, von welchen "Aussagen" die Rede ist.
Alster hat geschrieben:(15 Nov 2021, 16:30)

Du verkennst, dass meine persönliche Bewertung ist hier irrelevant ist. Die Selektivität des Verfahrens wird auch andersherum genauso perfekt begründet:
Es werden die Probanden selektiert, welche die außerordentliche Wichtigkeit einer solchen Befragung erkennen und bereit sind dafür 15min ihrer kostbaren Zeit zu opfern.
Die hier.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

o.k.
Du willst also einen Beleg dafür, dass durch die Eingangsfrage, ob man mit Teilnahme an einer Umfrage einverstanden sei, die Neinsager rausselektiert (bzw. im Umkehrschluss die Jasager reinselektiert) werden?
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Schnitter »

Alster hat geschrieben:(30 Nov 2021, 10:33)

o.k.
Du willst also einen Beleg dafür, dass durch die Eingangsfrage, ob man mit Teilnahme an einer Umfrage einverstanden sei, die Neinsager rausselektiert (bzw. im Umkehrschluss die Jasager reinselektiert) werden?
Ich denke er hat eher ein Problem damit deine unbelegte Behauptung zu akzeptieren ein "Nein Sager" würde tendenziell unzufrieden abstimmen.

Dafür gibt es keinen Nachweis.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Schnitter hat geschrieben:(30 Nov 2021, 12:32)
Ich denke er hat eher ein Problem damit deine unbelegte Behauptung zu akzeptieren ein "Nein Sager" würde tendenziell unzufrieden abstimmen.
Wo soll ich das behauptet haben?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(30 Nov 2021, 10:33)

o.k.
Du willst also einen Beleg dafür, dass durch die Eingangsfrage, ob man mit Teilnahme an einer Umfrage einverstanden sei, die Neinsager rausselektiert (bzw. im Umkehrschluss die Jasager reinselektiert) werden?
Einen Beleg für deine Behauptung. Ganz einfach.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(01 Dec 2021, 08:56)
Einen Beleg für deine Behauptung. Ganz einfach.
Ich habe behauptet, dass nur diejenigen (der vom Zufallsgenerator ausgewählten) Probanden an der Umfrage teilnehmen, die (1) den Hörer abnehmen, (2) der Befragung zustimmen.
Für diese Binsenweisheit forderst du nun allen Ernstes Belege?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(01 Dec 2021, 12:05)

Ich habe behauptet, dass nur diejenigen (der vom Zufallsgenerator ausgewählten) Probanden an der Umfrage teilnehmen, die (1) den Hörer abnehmen, (2) der Befragung zustimmen.
Für diese Binsenweisheit forderst du nun allen Ernstes Belege?
Und das ist in deinen Augen also selektiv. Danke für die Klarstellung. Punkt abgehakt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(02 Dec 2021, 10:07)

Und das ist in deinen Augen also selektiv. Danke für die Klarstellung. Punkt abgehakt.
Immerhin werden bei diesem Schritt nochmal 70% und mehr der vom Zufallsgenerator gezogenen Stichprobe ausselektiert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Könnt ihr das nicht per PM regeln? Ich schaue hier immer wieder rein, in der Hoffnung etwas Interessantes zu entdecken und ihr dreht euch hier seit Tagen im Kreis.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(02 Dec 2021, 10:59)

Immerhin werden bei diesem Schritt nochmal 70% und mehr der vom Zufallsgenerator gezogenen Stichprobe ausselektiert.
EoD
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Liegestuhl hat geschrieben:(02 Dec 2021, 11:03)

Könnt ihr das nicht per PM regeln? Ich schaue hier immer wieder rein, in der Hoffnung etwas Interessantes zu entdecken und ihr dreht euch hier seit Tagen im Kreis.
Seit Tagen? :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von streicher »

Können wir langsam mal wieder stichhaltig zu dem obigen Thema kommen?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Liegestuhl hat geschrieben:(02 Dec 2021, 11:03)

Könnt ihr das nicht per PM regeln? Ich schaue hier immer wieder rein, in der Hoffnung etwas Interessantes zu entdecken und ihr dreht euch hier seit Tagen im Kreis.
Recht hast Du. PM wäre allerdings ungeeignet.
Daher habe ich die off-topic Diskussion hier jetzt beendet und den Thread "Stichprobenqualität bei Telefonumfragen" im Wissenschaftsforum eröffnet.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Liegestuhl hat geschrieben:(02 Dec 2021, 11:03)

Könnt ihr das nicht per PM regeln? Ich schaue hier immer wieder rein, in der Hoffnung etwas Interessantes zu entdecken und ihr dreht euch hier seit Tagen im Kreis.
ganz so ist das ja nicht. Ich habe Fr 26. Nov 2021, 11:49 auf tarkomed geantwortet, insbesondere auch vor dem Hintergrund der interessanten Frage, inwieweit das Subsidiaritätsprinzip bei der Rundfunkfinanzierung zu beachten sei. Dies ist die logische Fortführung der Diskussion, die Raskolnikoff mit seinem Hinweis auf die vorwiegende Konsumorientierung des ÖR losgetreten hat. Hier kannst du jederzeit gerne einhaken.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

ÖR dreht mal wieder durch:
ARD/ZDF-Jugendkanal bejubelt Kopftuch als „Feminismus“

In einem Video („Mein Kopftuch, meine Wahl“) wird der islamische Hijab (arabisch: Hülle, Vorhang, Schleier, Kopftuch) unkritisch als buntes Mode-Accessoire gefeiert. O-Ton: „Mein Hijab ist Feminismus, der für Freiheit und Würde steht!“

„Unsäglich!“, findet der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer (44). Hauer zu BILD: „Das öffentlich-rechtliche Jugendangebot disqualifiziert sich zum wiederholten Male.“ Der Beitrag verhöhne „diejenigen Frauen, die in zahlreichen Ländern dafür kämpfen, diese Verschleierung ablegen zu dürfen“.
https://www.bild.de/politik/inland/poli ... .bild.html
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Tom Bombadil »

Öffentlich-rechtliche Propaganda für Islamisten. Meschugge ist Trumpf.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Das Kopftuch scheint Mode zu werden. In unseren Schulen (auch Gymnasien) erscheinen zunehmend Schülerinnen christlichen Glaubens mit Kopftuch. Teils tragen sie so ein Teil aus Solidarität für ihre muslimischen Mitschülerinnen, teils aber auch weil sie das Kopftuch schick finden. Dabei sind die Kopftücher der "Ungläubigen" aber meist bunt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

Staatsfunk-Clown Böhmermann bezeichnet Kinder als Ratten.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... aeger.html
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

Liberty hat geschrieben:(29 Jan 2022, 22:19)

Staatsfunk-Clown Böhmermann bezeichnet Kinder als Ratten.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... aeger.html
Meine Tochter hatte ich als Kind gern als "Mäuschen" angesprochen. Watt nu? Forenverschiß? Ich war eine Wasserratte. Eltern ausbürgern?

Wer sucht, der wird finden. Ich meine, daß es auf den Zusammenhang ankommt, in dem eine solche Bezeichnung benutzt wird.

Unter Freunden wird selbst die Grobform von "Armleuchter" mit fröhlichem Gelächter beantwortet, und Streithähne schlagen sich deshalb den Schädel ein... sehen sich mindestens vor Gericht wieder.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

H2O hat geschrieben:(30 Jan 2022, 09:41)

Meine Tochter hatte ich als Kind gern als "Mäuschen" angesprochen. Watt nu? Forenverschiß? Ich war eine Wasserratte. Eltern ausbürgern?

Wer sucht, der wird finden. Ich meine, daß es auf den Zusammenhang ankommt, in dem eine solche Bezeichnung benutzt wird.

Unter Freunden wird selbst die Grobform von "Armleuchter" mit fröhlichem Gelächter beantwortet, und Streithähne schlagen sich deshalb den Schädel ein... sehen sich mindestens vor Gericht wieder.
Richtig. Wer den ÖRR oder das ÖRF als "Staatsfernsehen" bezeichnet empfindet dem gegenüber offensichtlich einen Hass. Und dann findet bzw. erfindet der oder diejenige irgend etwas an den Haaren herbeigezogenes und reißt es aus dem Zusammenhang. So werden auch ganz gezielt Fakenews konstruiert.
Dazu fällt mir ein Fall ein, über den das Landgericht Darmstadt zu entscheiden hatte. Eine ältere Dame verklagte den deutschen Wetterdienst wegen den im Wetterbericht benutzten Begriff "Altweibersommer" für eine Schönwetterperiode. Die Klägerin fühlte sich damit beleidigt und herabgewürdigt. Die Klage wurde abgewiesen.

Ich lebe ja in einer Gegend, in der viel platt geschackt wird. Da werden dann Kinder schon mal als "Schietbüdel" bezeichnet. Was das auf hochdeutsch heißt kann sich wohl jeder denken. Aber da käme keiner auf die Idee diese Bezeichnung anzuprangern.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

H2O hat geschrieben:(30 Jan 2022, 09:41)

Meine Tochter hatte ich als Kind gern als "Mäuschen" angesprochen. Watt nu? Forenverschiß? Ich war eine Wasserratte. Eltern ausbürgern?
Sorry, aber "Was die Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zurzeit für Covid-19: Wirtstiere." ist doch wohl damit in keiner Weise zu vergleichen.
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