Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Obwohl Du nichts neues zu bieten hast, danke idh Dir dass Du die Thematik nochmal aufgreifst.
Wir drehen uns ja ständig im Kreis, seitdem du hier mitdiskutierst, aber schuld bin nicht ich daran, sondern du mit deinen ständigen Wiederholungen.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Indem Du staatliche Sprachregelungen ständig wiederholst, gewinnen diese nicht an Substanz
Falls du dich auf Deutschland beziehst, könntest du mir erklären, was du unter "staatliche Sprachregelungen" verstehst. Gelten dann diese staatlichen Sprachregelungen weiterhin, wenn im Dezember die neue Regierung übernimmt?
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
brav hergebetet.
Der staatliche Rundfunk besteht per Regierungsbeschluss. Die Länderregierungen treffen wesentliche für Zusammensetzung der Gremien relevante Entscheidungen.
Die Rundfunkanstalten besitzen zur Eintreibung der Gelder Privilegien staatlicher Behörden.
Eine besonders hohe staatliche Beteiligung in den Gremien von 30% ist sogar gesetzlich festgelegt.
Es handelt sich ausschließlich um demokratisch gewählte Regierungen. Verstehst du so wenig von Demokratie, dass du Regierung mit Staat verwechselst? Das einzige Privileg, das der ÖRR genießt, ist seine Unabhängigkeit vom Staat. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die den Rundfunkbeitrag einzieht.
Über die Zusammensetzung des Rundfunkrats haben wir genug diskutiert, ich fange jetzt nicht schon wieder damit an.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Dass in D der Staat weniger in die Programmgestaltug des ÖR eingreift, als in den Deinerseits genannten Ländern macht aus ihm noch keine nichtstaatliche Veranstaltung. Schließlich bleiben auch staatliche Universitäten trotz Freiheit der Lehre und Forschung staatlich.
Der Staat greift in Deutschland nicht wenig, sondern gar nicht in die Programmgestaltung des ÖRR ein. Und die Universitäten werden vom Staat bzw. von den Bundesländern finanziert, im Gegensatz zu den Privatuniversitäten und deshalb nennen sie sich staatlich. Die Freiheit der Lehre und Forschung bleibt trotzdem gewahrt.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
guckstu: OWiG § 96 Anordnung von Erzwingungshaft. Die zwangsweise Zahlung als solche zu bezeichnen entspricht den Gesetzestexten.
Dieses Gesetz gilt für alle Ordnungswidrigkeiten und nicht nur für den Rundfunkbetrag. Es gibt eine gesetzlich geregelte Beitragspflicht und dieser Pflicht nicht nachzukommen, entspricht einer Ordnungswidrigkeit.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Leider gelogen. Vielmehr wurde festgestellt, dass das Votum eines Landes genau dazu NICHT in der Lage ist.
Weil dieses Land aus politischen Gründen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert hat. Das wurde vom BVG so festgestellt. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wurde jedenfalls bis dahin blockiert.
Alster hat geschrieben:(25 Nov 2021, 13:15)
Wenn du mit Drohungen um dich herumwirfst, dann darfst du dich nicht wundern, wenn du entsprechend eingeordnet wirst.
Das war keine Drohung. Ich habe nur darauf hingewiesen, auf welchem Terrain du dich bewegst. Es scheint dir nicht bewusst zu sein.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...