Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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Raskolnikof
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Z.Zt. auf rbb: "Boney M - Die schönsten Hits"
Das ist Kultur pur und gibt's nur im ÖR! :thumbup:
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Progressiver
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Progressiver »

Raskolnikof hat geschrieben:(30 Jul 2021, 20:47)

Z.Zt. auf rbb: "Boney M - Die schönsten Hits"
Das ist Kultur pur und gibt's nur im ÖR! :thumbup:
Die Dritten Programme sind vielleicht etwas altbacken. In Südwest Drei gibt es wohl auch eine Schlagersendung mit Andy Borg. Wer nicht will, ist ja auch nicht verpflichtet, sich so etwas anzusehen. Aber auch diese finden ihre Zuschauer.

Auf den Sendern 3Sat und arte läuft hingegen auch nicht nur klassische Musik. An diesem Sonntag wird zwar auch Verdis "Requiem" gesendet. Später laufen aber auch Sendungen über Frank Sinatra und The Doors. Gestern wiederum kam neben dem obligatorischen "arte Tracks" auch "Die neun Leben des Ozzy Osbourne" und "Rammstein - Live from Madison Square Garden". Manche Sender des ÖR bringen in Normalzeiten auch etwas von "Wacken" oder "Rock am Ring".

In der Regel laufen also mehr Sendungen, die man theoretisch angucken könnte, als man Zeit hat. Wenn ich dazu komme, will ich heute Abend in der Mediathek von arte "Rom am Rhein" ansehen. Diese dreiteilige Geschichtsdokumentation hat allerdings über 150 Minuten Gesamtlaufzeit.

Alternativen sehe ich jedoch nicht bei den anderen Sendern der Privaten oder bei den ganzen Verschwörungskanälen der Rechten.

Was ich beispielsweise an YouTube klasse finde, ist der Punkt, dass dort auch Video-Tutorials laufen darüber, wie ma ein bestimmtes Lied xy erlernen kann. Oder man kann etwas über Musik in Theorie und Praxis lernen. Früher brauchte man da noch ein kostenpflichtiges Abo bei "LickLibrary".

Aber die ganzen Verschwörungssender, die es bei YouTube und Telegram auch geben soll, die bringen einen ja nicht wirklich weiter.

Im Fernsehen wie auch bei YouTube-Sendern gilt also die gleiche Regel: Die Klugen werden klüger. Die Dummen dagegen noch dümmer.
"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." Friedrich Nietzsche

"Wer nur einen Hammer als Werkzeug hat, dem wird bald jedes Problem zum Nagel."
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

sunny.crockett hat geschrieben:(25 Jul 2021, 10:47)

Interessant ist auch, dass die Süddeutsche für 2020 sagt: "Die Polizei hat laut Bundesinnenminister Seehofer im vergangenen Jahr 8,5 Prozent mehr Straftaten registriert"
Dagegen die Tagesschau für das Jahr 2020 meldet: "Die Zahl der Verbrechen ist im vergangenen Jahr in Deutschland weiter gesunken"
Seehofer sprach von politisch motivierten Straftaten: https://www.sueddeutsche.de/politik/see ... -1.5283598
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Raskolnikof
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

sunny.crockett hat geschrieben:(25 Jul 2021, 10:47)
Interessant ist auch, dass die Süddeutsche für 2020 sagt: "Die Polizei hat laut Bundesinnenminister Seehofer im vergangenen Jahr 8,5 Prozent mehr Straftaten registriert"
Dagegen die Tagesschau für das Jahr 2020 meldet: "Die Zahl der Verbrechen ist im vergangenen Jahr in Deutschland weiter gesunken"
Was gibt es daran auszusetzen? Seehofer spricht von Straftaten, die Tagesschau von Verbrechen. Und Straftaten bzw. Vergehen sind per Definition keine Verbrechen.

https://de.quora.com/Was-ist-der-Unters ... Verbrechen
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Raskolnikof hat geschrieben:(31 Jul 2021, 20:45)

Was gibt es daran auszusetzen? Seehofer spricht von Straftaten, die Tagesschau von Verbrechen. Und Straftaten bzw. Vergehen sind per Definition keine Verbrechen.

https://de.quora.com/Was-ist-der-Unters ... Verbrechen
Das ist nicht der Grund. Seehofer sprach von politisch motivierten Straftaten.
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Raskolnikof
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Ist doch egal. Straftaten sind nicht unbedingt Verbrechen egal ob politisch motiviert oder nicht. Dein Einwand verstehe ich da nicht.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Raskolnikof hat geschrieben:(31 Jul 2021, 21:13)

Ist doch egal. Straftaten sind nicht unbedingt Verbrechen egal ob politisch motiviert oder nicht. Dein Einwand verstehe ich da nicht.
Du verstehst nicht, warum ich darauf hinweise, dass Herr Seehofer bei den 8,5 Prozent Plus explizit von politisch motivierten Straftaten sprach?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von firlefanz11 »

Progressiver hat geschrieben:(31 Jul 2021, 11:09)

Die Dritten Programme sind vielleicht etwas altbacken. In Südwest Drei gibt es wohl auch eine Schlagersendung mit Andy Borg. Wer nicht will, ist ja auch nicht verpflichtet, sich so etwas anzusehen. Aber auch diese finden ihre Zuschauer.
Und auf RTL PLus "Ich find Schalger doll!" :dead:
Gestern wiederum kam ... "Rammstein - Live from Madison Square Garden".
Verdammt!
Na immerhin hab ich auf Lindemann Live in Moskau gesehen...
Alternativen sehe ich jedoch nicht bei den anderen Sendern der Privaten oder bei den ganzen Verschwörungskanälen der Rechten.
Es gibt rechte Verschwörungskanäle im Fernsehen?! :eek: Please, do tell!!!
Ich kenn nur BibelTV oder so'n Scheiß wo dann 24/7 "The Hour of Power" oder "Die Erleuchtung der Schwester Inkontenzia im Jahr des rosa Einhorns" kommt... wobei das was da teilweise von Stapel gelassen wird ist zum Teil auch ganz schön rechtsextrem. Ich versuch mir das ja immer mal wieder aus so einer leicht masochistischen Anwandlung heraus anzutun aber mehr als 5 min schaff ich selten... So hart gesotten bin ich dann doch nicht...
Was ich beispielsweise an YouTube klasse finde, ist der Punkt, dass dort auch Video-Tutorials laufen darüber, wie ma ein bestimmtes Lied xy erlernen kann.
Jep, aus gegebenem Anlaß hab ich da gerade ein Tutorial für ein ZZ Top Lied auf der E-Gitarre am Wickel...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Raskolnikof
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

So, das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen und zwar im Sinne des ÖRR. Ein guter Tag für unser Qualitätsfernsehen!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Raskolnikof hat geschrieben:(05 Aug 2021, 19:48)

So, das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen und zwar im Sinne des ÖRR. Ein guter Tag für unser Qualitätsfernsehen!
Ein schlechter Tag für die Bürger. Die Zahl derer, die mit dem ÖR in seiner jetzigen Form nicht einverstanden sind wird dadurch noch weiter steigen. Irgendwann kommt der Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

jack000 hat geschrieben:(06 Aug 2021, 09:52)

Ein schlechter Tag für die Bürger. Die Zahl derer, die mit dem ÖR in seiner jetzigen Form nicht einverstanden sind wird dadurch noch weiter steigen. Irgendwann kommt der Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Das BVG hat in seiner Urteilsbegründung nochmals ausdrücklich betont, welche Bedeutung dem ÖRR und dem ÖRF zukommt, es quasi unverzichtbar ist. Der ÖR ist also gestärkt aus diesem Verfahren heraus gekommen.
Abgesehen davon, dass ich mit dem ÖL zufrieden bin und nicht darauf verzichten möchte ist der monatliche Beitrag für mich auch so etwas wie eine Solidarleistung. Ich zahle ja auch z.B. den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl ich so gut wie keinen Alkohol trinke, keine Drogen nehme und nicht rauche. Müsste ich für die Folgen von Alkohol- und Tabakkonsum sowie Drogenmissbrauch nicht zahlen könnte mein Beitrag wohl erheblich gesenkt werden.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

jack000 hat geschrieben:(06 Aug 2021, 09:52)

Ein schlechter Tag für die Bürger. Die Zahl derer, die mit dem ÖR in seiner jetzigen Form nicht einverstanden sind wird dadurch noch weiter steigen. Irgendwann kommt der Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt.
Man gönnt es dir, dass du glücklich wirst und sei es auch nur durch Wunschträume… :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Raskolnikof hat geschrieben:(06 Aug 2021, 10:13)
Das BVG hat in seiner Urteilsbegründung nochmals ausdrücklich betont, welche Bedeutung dem ÖRR und dem ÖRF zukommt, es quasi unverzichtbar ist.
Auch ohne die Erhöhung kann er seinem Auftrag nachkommen. Mit der Erhöhung kann er sich halt noch mehr aufblähen und noch als Qualitätsfernsehen mehr blöde Sendungen bringen, die unsere Demokratie retten:
[youtube][/youtube]

"Ist ja toll, dass du eine Gitarre dabei hast ..."
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Raskolnikof hat geschrieben:(30 Jul 2021, 20:47)

Z.Zt. auf rbb: "Boney M - Die schönsten Hits"
Das ist Kultur pur und gibt's nur im ÖR! :thumbup:
Im Privatfernsehen natürlich undenkbar so eine Sendung :rolleyes:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

So manch einem ÖRR-Kritiker wird das Urteil die Zornesröte ins Gesicht treiben. Aber dazu ist das BVerfG auch da, mal richtig weh zu tun. Es wird keine Lösung geben, die allen gefallen wird.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Immerhin dürfte das lächerliche Kasperletheater mit den Schauabstimmungen der Landesparlamente damit vom Tisch sein. Sobald die KEF einen Betrag festgelegt hat, ist dieser fix. Vielleicht kommt man dann endlich darauf, dass man einen zügellosen Selbstbedienungsladen nur bei der Festlegung des Programmauftrags an die Kandare nehmen kann.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Nightrain hat geschrieben:(06 Aug 2021, 11:33)

Immerhin dürfte das lächerliche Kasperletheater mit den Schauabstimmungen der Landesparlamente damit vom Tisch sein. Sobald die KEF einen Betrag festgelegt hat, ist dieser fix.
Außer alle beteiligten Länder einigen sich auf einen anderen Beitrag. Ich muss ehrlich sagen, dieses Veto-Prinzip wie man es auch im UN-Sicherheitsrat oder in der EU sieht, ist nicht wirklich pragmatisch und verhindert vernünftige Lösungen, die Experten ausgearbeitet haben.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Nightrain hat geschrieben:(06 Aug 2021, 11:33)

Immerhin dürfte das lächerliche Kasperletheater mit den Schauabstimmungen der Landesparlamente damit vom Tisch sein. Sobald die KEF einen Betrag festgelegt hat, ist dieser fix. Vielleicht kommt man dann endlich darauf, dass man einen zügellosen Selbstbedienungsladen nur bei der Festlegung des Programmauftrags an die Kandare nehmen kann.
Ich traue dem BVG zu, dass es andere Überlegungen als deine hier bei seiner Entscheidungsfindung zugrunde gelegt hat…
Bei seinen Entscheidungen geht es schließlich um Verfassungskonformität, bei deinen Schlussfolgerungen hier, um Bauchgefühle.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Nun, zahlen müssen wir erstmal so oder so. Aber das positive an der Entscheidung ist, dass die Zahl derer, die vom ÖR in seiner jetzigen Form nichts halten, noch weiter gestiegen ist.
Jede Umfrage zu den Gebühren fällt desaströs aus, komisch wenn doch bis auf wenige Ausnahmen den ÖR alle so sehr lieben und ihm vertrauen?

Diese nimmersatte Raupe von Selbstbedienungsladen mit der Selbstherrlichekeit "Wir sind die Wahrheit" wird sich irgendwann überfressen haben. Hoffentlich kommt bald die nächste Erhöhung (Am besten dann 20+ €).
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Cobra9 »

Nightrain hat geschrieben:(06 Aug 2021, 11:33)

Immerhin dürfte das lächerliche Kasperletheater mit den Schauabstimmungen der Landesparlamente damit vom Tisch sein. Sobald die KEF einen Betrag festgelegt hat, ist dieser fix. Vielleicht kommt man dann endlich darauf, dass man einen zügellosen Selbstbedienungsladen nur bei der Festlegung des Programmauftrags an die Kandare nehmen kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Gesetzen ect.
zu urteilen und nichts anderes. Das bedeutet nicht das die Landesregierung entmachtet ist bzw Landtag.

Die Entscheidung ist nicht verwunderlich eigentlich. Kein Gericht kann einfach Wünsche Dir Was veranstalten.

Nicht wenige Richter haben in einigen Fällen privat eine andere Meinung als es die professionelle berufliche Meinung ist.

Aber das gehört leider dazu. Eine professionelle Arbeit.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Cobra9 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Aug 2021, 12:34)

Außer alle beteiligten Länder einigen sich auf einen anderen Beitrag. Ich muss ehrlich sagen, dieses Veto-Prinzip wie man es auch im UN-Sicherheitsrat oder in der EU sieht, ist nicht wirklich pragmatisch und verhindert vernünftige Lösungen, die Experten ausgearbeitet haben.

Zustimmung.
Vor allem werden oft politische Machtspiele daraus. Veto im Sicherheitsrat und was soll noch passieren. Im Prinzip kann man als festes Mitglied des Sicherheitsrates jede Sauerei machen wenn einem die Medien egal sind

Ich sag ja nicht das der Rundfunk Beitrag ohne Mangel ist oder die ÖFR nicht einiges anders machen könnten.

Aber ist auch nicht so einfach. Ich nehm ein Beispiel.

Viele wollen mehr Fußball. Nur die Rechte kosten. Aber Oma will auch Entertainment. Und so weiter.

Ich bin Gott froh das nicht zu verantworten. Obwohl ich schon die Lösung hätte. Ich lass nur Eishockey übertragen :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

tarkomed hat geschrieben:(06 Aug 2021, 12:42)
Ich traue dem BVG zu, dass es andere Überlegungen als deine hier bei seiner Entscheidungsfindung zugrunde gelegt hat…
Bei seinen Entscheidungen geht es schließlich um Verfassungskonformität, bei deinen Schlussfolgerungen hier, um Bauchgefühle.
Gibt keinen Unterschied. Die Abstimmung der Landesparlamente hat das BVerfG nun dauerhaft zu einem Überstimmungsrecht der KEF reduziert, falls vorab alle 16 Landesparlamente eine gemeinsame Ablehnung des KEF-Vorschlages verabreden (genauer: die Ministerpräsidenten). Eine zustimmende Abstimmung über den KEF-Vorschlag wie bisher ist demnach völlig sinnfrei und ich gehe davon aus, dass die Landesparlamente zukünftig sich die sinnlose Zeitverschendung dann sparen und über den KEF-Vorschlag schlicht gar nicht mehr abstimmen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Nightrain hat geschrieben:(06 Aug 2021, 15:42)

Gibt keinen Unterschied. Die Abstimmung der Landesparlamente hat das BVerfG nun dauerhaft zu einem Überstimmungsrecht der KEF reduziert, falls vorab alle 16 Landesparlamente eine gemeinsame Ablehnung des KEF-Vorschlages verabreden (genauer: die Ministerpräsidenten). Eine zustimmende Abstimmung über den KEF-Vorschlag wie bisher ist demnach völlig sinnfrei und ich gehe davon aus, dass die Landesparlamente zukünftig sich die sinnlose Zeitverschendung dann sparen und über den KEF-Vorschlag schlicht gar nicht mehr abstimmen.
Es gab keine Abstimmung in Sachsen-Anhalt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

tarkomed hat geschrieben:(06 Aug 2021, 19:40)
Es gab keine Abstimmung in Sachsen-Anhalt.
Und zukünftig sind Abstimmungen auch gar nicht mehr notwendig, weil die KEF-Vorlage nach der Festlegung des BVerfG gar keiner parlamentarischen Zustimmung mehr bedarf. Allenfalls ist eine Abstimmung möglich, wenn alle 16 Landesparlamente in Absprache gegen die KEF-Empfehlung stimmen (einstimmiges Veto).

Oder kurz: niemand braucht regelmäßig parlamentarisch verlautbaren, dass er für etwas kein Veto einlegen möchte.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von BlueMonday »

Tja, das ist die vielgepriesene und herumgereichte angebliche "Gewaltenteilung" in der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Guck an!
Was hat die Legislative überhaupt beim höchsten Gericht herumzuwählen und einzuzsetzen und zu bestimmen? Wenn "Gewaltenteilung" irgendwie ernstgemeint sein sollte, dann wäre es interne Sache der Judikative, Richter einzusetzen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Nightrain hat geschrieben:(06 Aug 2021, 15:42)

Gibt keinen Unterschied. Die Abstimmung der Landesparlamente hat das BVerfG nun dauerhaft zu einem Überstimmungsrecht der KEF reduziert, falls vorab alle 16 Landesparlamente eine gemeinsame Ablehnung des KEF-Vorschlages verabreden (genauer: die Ministerpräsidenten). Eine zustimmende Abstimmung über den KEF-Vorschlag wie bisher ist demnach völlig sinnfrei und ich gehe davon aus, dass die Landesparlamente zukünftig sich die sinnlose Zeitverschendung dann sparen und über den KEF-Vorschlag schlicht gar nicht mehr abstimmen.
Nachdem die Zustimmung der Länderparlamente zur Farce degradiert wurde, ist auch der Staatsvertrag als reiner Umgehungsstatbestand entlarvt. Ein Organ in dem die Länder mit EINER Stimme sprechen gibt es übrigens längst und zwar den Bundesrat. Die Rundfunkabgabe wird damit immer mehr als das enttarnt, was sie materiel ist, nämlich eine bundeseinheitliche Steuer.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Nightrain hat geschrieben:(06 Aug 2021, 21:35)

Und zukünftig sind Abstimmungen auch gar nicht mehr notwendig, weil die KEF-Vorlage nach der Festlegung des BVerfG gar keiner parlamentarischen Zustimmung mehr bedarf. Allenfalls ist eine Abstimmung möglich, wenn alle 16 Landesparlamente in Absprache gegen die KEF-Empfehlung stimmen (einstimmiges Veto).

Oder kurz: niemand braucht regelmäßig parlamentarisch verlautbaren, dass er für etwas kein Veto einlegen möchte.
Das ist deine Auslegung. Sollte das passieren, was du dir zusammenreimst, wird das genau das gleiche BVG verhindern. Wir leben in keiner Bananenrepublik, die deiner Phantasie – oder sollte ich eher sagen, deinem Traum von einem anderen Staat? - entsprungen ist.
Es ging in diesem Fall darum, dass der ÖRR nicht von der Politik abhängig wird. Die machtpolitischen Scharmützel in einem 3,5 Mio. Bundesland dürfen keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit des ÖRR haben. Das hat das BVG klargemacht.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

BlueMonday hat geschrieben:(06 Aug 2021, 22:48)

Tja, das ist die vielgepriesene und herumgereichte angebliche "Gewaltenteilung" in der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Guck an!
Was hat die Legislative überhaupt beim höchsten Gericht herumzuwählen und einzuzsetzen und zu bestimmen? Wenn "Gewaltenteilung" irgendwie ernstgemeint sein sollte, dann wäre es interne Sache der Judikative, Richter einzusetzen.
Passt dir irgendwas an unserem Grundgesetz nicht?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_94.html
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

BlueMonday hat geschrieben:(06 Aug 2021, 22:48)

Tja, das ist die vielgepriesene und herumgereichte angebliche "Gewaltenteilung" in der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Guck an!
Was hat die Legislative überhaupt beim höchsten Gericht herumzuwählen und einzuzsetzen und zu bestimmen? Wenn "Gewaltenteilung" irgendwie ernstgemeint sein sollte, dann wäre es interne Sache der Judikative, Richter einzusetzen.
Alle Gewalt geht vom Volke aus... das ist der Grundsatz, nach dem Richter des BVGs von einem fachlich erfahrenen Ausschuß des regelmäßig gewählten Parlaments und des Bundesrats ernannt werden. Dieser Grundsatz wäre verletzt, wenn die Kaste der Richter sich selbst ernännte. Das Ergebnis kann sich doch sehen lassen... oder?

Hier wird das Verfahren in einfacher Sprache erklärt... habe sogar ich verstanden:
https://www.tagesschau.de/inland/bundes ... t-195.html
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

H2O hat geschrieben:(07 Aug 2021, 10:24)

Alle Gewalt geht vom Volke aus... das ist der Grundsatz, nach dem Richter des BVGs von einem fachlich erfahrenen Ausschuß des regelmäßig gewählten Parlaments und des Bundesrats ernannt werden. Dieser Grundsatz wäre verletzt, wenn die Kaste der Richter sich selbst ernännte. Das Ergebnis kann sich doch sehen lassen... oder?

Hier wird das Verfahren in einfacher Sprache erklärt... habe sogar ich verstanden:
https://www.tagesschau.de/inland/bundes ... t-195.html
Das Verfahren ist aber aus Sicht der Gewaltenteilung durchaus zu kritisieren. Denn letztendlich ist das BVerfG ja ein Kontrollorgan, das eine unabhängige Aufsicht über die Exekutive und die Legislative gewähren soll. Dass die Legislative nun ihr eigenes Kontrollorgan bestimmt hat zumindest einen Beigeschmack.
Vorstellbar wäre dass die Verfassungsrichter direkt gewählt werden, wie eben der Bundestag auch. Also durch den Souverän. Das ergibt Sinn, weil eben derjenige der mittels Wahl denjenigen bestimmt, der einen vertritt eben dann auch denjenigen bestimmt der den Vertreter beaufsichtigt.
Alternativ wäre auch vorstellbar, dass die Judikative, also die Richter grundsätzlich gewählt werden, z.B. auf kommunaler Ebene. Dann wäre es auch denkbar, dass die Judikative aus ihrer Mitte heraus die Verfassungsrichter bestellt.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von streicher »

BlueMonday hat geschrieben:(06 Aug 2021, 22:48)

Tja, das ist die vielgepriesene und herumgereichte angebliche "Gewaltenteilung" in der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Guck an!
Was hat die Legislative überhaupt beim höchsten Gericht herumzuwählen und einzuzsetzen und zu bestimmen? Wenn "Gewaltenteilung" irgendwie ernstgemeint sein sollte, dann wäre es interne Sache der Judikative, Richter einzusetzen.
Gewaltenteilung ist nicht wirklich treffend, das wird nun wieder deutlich. Eher trifft der Begriff Gewaltenverschränkung. Auch bei Entscheidungsfragen wie zum ÖR wird dies deutlich.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Teeernte »

H2O hat geschrieben:(07 Aug 2021, 10:24)

Alle Gewalt geht vom Volke aus... das ist der Grundsatz, nach dem Richter des BVGs von einem fachlich erfahrenen Ausschuß des regelmäßig gewählten Parlaments und des Bundesrats ernannt werden. Dieser Grundsatz wäre verletzt, wenn die Kaste der Richter sich selbst ernännte. Das Ergebnis kann sich doch sehen lassen... oder?

Hier wird das Verfahren in einfacher Sprache erklärt... habe sogar ich verstanden:
https://www.tagesschau.de/inland/bundes ... t-195.html
...das Gericht gibt "Tips" (mehr//weniger Salz, essig Zucker) ...und Volk muss (gemeinsam) neue Suppe kochen...Oder - ....der Löffel gehört in die rechte Hand...

Aber niemals "Ersatzwähler" oder Ersatzkanzler//Ersatz - Bundestag...

Ob der "Text" verständlich ist - vollkommen NEBENSACHE.

...ob das Altöl gut im "abgang" ist...ebenso !!

Hier gehts um Rechtsgrundsätze - wo sich ein Richterlein grösser macht - als er ist.

"Schaden" >> Volk wird dem Kassierendem Rundfunk die Flügel stutzen ....so kurz - dass er keinen Richter mehr braucht.

Haare ab - dann brauchts keinen Föhn, Lockenwickler oder Frisör !! ...und keinen Haarspalter !

Einen "Bärendienst" - den sich die "Anstalten" da geliefert haben.
Auf kugelsicheren Kommandobrücken
kranke alte Männer an eisernen Krücken
sitzen am Spieltisch, gierig und fett
spielen American Poker
und Russisch Roulette
...
Dieser Kniefall gefährdet
die Demokratie!
Mehrheit der Deutschen dagegen.... Ablehnung 60%...starke Ablehnung (teilmenge) 54% ....weitere Fragen ??
Zuletzt geändert von Teeernte am Sa 7. Aug 2021, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

tarkomed hat geschrieben:(07 Aug 2021, 08:44)

Das ist deine Auslegung. Sollte das passieren, was du dir zusammenreimst, wird das genau das gleiche BVG verhindern. Wir leben in keiner Bananenrepublik, die deiner Phantasie – oder sollte ich eher sagen, deinem Traum von einem anderen Staat? - entsprungen ist.
Es ging in diesem Fall darum, dass der ÖRR nicht von der Politik abhängig wird. Die machtpolitischen Scharmützel in einem 3,5 Mio. Bundesland dürfen keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit des ÖRR haben. Das hat das BVG klargemacht.
Verstehe deine aggressive Schreibe ehrlich gesagt nicht... :rolleyes:

Das BVerfG hat verfügt, dass der KEF-Vorschlag nur abgelehnt werden darf, wenn alle 16 Landesparlamente dafür stimmen eine abweichende Höhe hinsichtlich des Rundfunkbeitrages festzulegen (und auch nur mit einer sehr ausführlichen Erklärung). Zeichnet sich ab, dass nicht alle 16 Landesparlamente den KEF-Vorschlag abändern möchten, erübrigt sich auch die bisherige Regelung in den Landesparlamenten den KEF-Vorschlag anzunehmen. Ohne einstimmiges Veto treten die von der KEF vorgeschlagenen Beitragserhöhungen zukünftig automatisch in Kraft.
(Interessant daran ist, dass damit zukünftig auch ein 600.000er Bundesland von allen anderen Bundesländern gewünschte Abweichungen vom KEF-Vorschlag blockieren kann.)

Es ist schon richtig, dass das BVerfG darauf abzielt, dass es Unsinn ist am Ende darüber abzustimmen, ob einem die Rechnung passt. Da hätte man vielleicht vorher mal über die Bestellung nachdenken sollen...
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Teeernte »

Nightrain hat geschrieben:(07 Aug 2021, 13:58)

Verstehe deine aggressive Schreibe ehrlich gesagt nicht... :rolleyes:

Das BVerfG hat verfügt, dass der KEF-Vorschlag nur abgelehnt werden darf, wenn alle 16 Landesparlamente dafür stimmen eine abweichende Höhe hinsichtlich des Rundfunkbeitrages festzulegen (und auch nur mit einer sehr ausführlichen Erklärung). Zeichnet sich ab, dass nicht alle 16 Landesparlamente den KEF-Vorschlag abändern möchten, erübrigt sich auch die bisherige Regelung in den Landesparlamenten den KEF-Vorschlag anzunehmen. Ohne einstimmiges Veto treten die von der KEF vorgeschlagenen Beitragserhöhungen zukünftig automatisch in Kraft.
(Interessant daran ist, dass damit zukünftig auch ein 600.000er Bundesland von allen anderen Bundesländern gewünschte Abweichungen vom KEF-Vorschlag blockieren kann.)

Es ist schon richtig, dass das BVerfG darauf abzielt, dass es Unsinn ist am Ende darüber abzustimmen, ob einem die Rechnung passt. Da hätte man vielleicht vorher mal über die Bestellung nachdenken sollen...
:)

Da wird es einen NEUEN seeeehr KURZ geschnittenen Rundfunk StaatsAUFTRAG geben... Woran sich die beauftragten SENDER - halten müssen.

Ich empfehle da - eine Europäische Ausschreibung für PROGRAMMTEILE !!

Etwas ÖR für Katastrophen...ok...aber Videos abspielen ....kann jeder Disc Jockey....Mediathek ? Macht euch nen Youtube Kanal auf !
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(07 Aug 2021, 13:12)

Vorstellbar wäre dass die Verfassungsrichter direkt gewählt werden, wie eben der Bundestag auch. Also durch den Souverän.
Was sollte das bringen? Glaubst Du ernsthaft, das Volk kann sich eine qualifizierte Meinung zur Geeignetheit von Verfassungsrichtern bilden? Wie viele Richter kennst Du, über die Du per Wahl urteilen könntest? Sorry, das halte für ein unpraktisches Vorgehen, unbekannte Richter direkt zu wählen.
3x schwarzer Kater hat geschrieben:Alternativ wäre auch vorstellbar, dass die Judikative, also die Richter grundsätzlich gewählt werden, z.B. auf kommunaler Ebene. Dann wäre es auch denkbar, dass die Judikative aus ihrer Mitte heraus die Verfassungsrichter bestellt.
Auch hier dasselbe wie oben. Wie viele Richter kennst Du in Deinen Landkreis, wenn sie zur Wahl stünden? Und letzteres siehe Antwort von H2O, die Richter sollen keine geschlossene Kaste bilden auch beim BVerfG nicht.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Übrigens lustig, das hier im ÖR-Thread über die Zusammensetzung des BVerfG philosophiert wird, einfach aus dem Grund heraus, dass einem das Urteil nicht passt. Das kann man ja beim nächsten Strafzettel für zu schnelles Fahren anbringen, dass man sich dafür ausspricht, dass Polizisten direkt vom Volk gewählt werden sollten. ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

Maaßen fordert erneut Auflösung von ARD und ZDF.

Establishment schäumt.

https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... poert.html
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Nightrain hat geschrieben:(07 Aug 2021, 13:58)
Das BVerfG hat verfügt, dass der KEF-Vorschlag nur abgelehnt werden darf, wenn alle 16 Landesparlamente dafür stimmen eine abweichende Höhe hinsichtlich des Rundfunkbeitrages festzulegen (und auch nur mit einer sehr ausführlichen Erklärung). Zeichnet sich ab, dass nicht alle 16 Landesparlamente den KEF-Vorschlag abändern möchten, erübrigt sich auch die bisherige Regelung in den Landesparlamenten den KEF-Vorschlag anzunehmen. Ohne einstimmiges Veto treten die von der KEF vorgeschlagenen Beitragserhöhungen zukünftig automatisch in Kraft.
(Interessant daran ist, dass damit zukünftig auch ein 600.000er Bundesland von allen anderen Bundesländern gewünschte Abweichungen vom KEF-Vorschlag blockieren kann.)

Es ist schon richtig, dass das BVerfG darauf abzielt, dass es Unsinn ist am Ende darüber abzustimmen, ob einem die Rechnung passt. Da hätte man vielleicht vorher mal über die Bestellung nachdenken sollen...
Haseloff hat nicht über die Beitragserhöhung abstimmen lassen, weil ein paar AfD-nahe Abgeordnete seiner Partei nicht zustimmen wollten und damit eine Regierungskrise drohte. Das war ein politisches Manöver und der ÖRR soll laut Verfassung unabhängig von politischen Manövern bleiben, weil wir sonst sehr bald Verhältnisse wie in Ungarn hätten.
Wenn du das BVerfG kritisieren willst, meinetwegen, aber deine Argumente müssen dann felsenfest sitzen, denn sie richten sich gegen das oberste Kontrollorgan unseres Staates.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Teeernte »

Liberty hat geschrieben:(07 Aug 2021, 15:06)

Maaßen fordert erneut Auflösung von ARD und ZDF.

Establishment schäumt.

https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... poert.html
Endlich mal ein ordentlicher Vorschlag....Mehrheutsfähig....>> Volksabstimmung !!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Teeernte »

tarkomed hat geschrieben:(07 Aug 2021, 16:00)

Haseloff hat nicht über die Beitragserhöhung abstimmen lassen, weil ein paar AfD-nahe Abgeordnete seiner Partei nicht zustimmen wollten und damit eine Regierungskrise drohte. Das war ein politisches Manöver und der ÖRR soll laut Verfassung unabhängig von politischen Manövern bleiben, weil wir sonst sehr bald Verhältnisse wie in Ungarn hätten.
Wenn du das BVerfG kritisieren willst, meinetwegen, aber deine Argumente müssen dann felsenfest sitzen, denn sie richten sich gegen das oberste Kontrollorgan unseres Staates.
Es sind ja nur 65% der Bevölkerung GEGEN die Beitragserhöhung ->> wenn die alle (unterstellung!!) AfD nah sind....hast Du ein ganz anderes Problem.... :D :D :D
Zuletzt geändert von Teeernte am Sa 7. Aug 2021, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(07 Aug 2021, 13:12)

Das Verfahren ist aber aus Sicht der Gewaltenteilung durchaus zu kritisieren. Denn letztendlich ist das BVerfG ja ein Kontrollorgan, das eine unabhängige Aufsicht über die Exekutive und die Legislative gewähren soll. Dass die Legislative nun ihr eigenes Kontrollorgan bestimmt hat zumindest einen Beigeschmack.
Vorstellbar wäre dass die Verfassungsrichter direkt gewählt werden, wie eben der Bundestag auch. Also durch den Souverän. Das ergibt Sinn, weil eben derjenige der mittels Wahl denjenigen bestimmt, der einen vertritt eben dann auch denjenigen bestimmt der den Vertreter beaufsichtigt.
Alternativ wäre auch vorstellbar, dass die Judikative, also die Richter grundsätzlich gewählt werden, z.B. auf kommunaler Ebene. Dann wäre es auch denkbar, dass die Judikative aus ihrer Mitte heraus die Verfassungsrichter bestellt.
Ihnen ist entgangen, daß der Bundestag auch Untersuchungsausschüsse in eigener Sache beschließt und mit Abgeordneten besetzt. Da kontrolliert die Legislative sich auch selbst. Soll aber kein Argument sein. Nein, ich finde das festgelegte Verfahren vernünftig, weil man in Richterämter am BVG nur bewährte Juristen entsenden sollte. In freier und geheimer Wahl durch den Wähler gibt es dafür keine Garantie. Bei Wahlen innerhalb dieser "Kaste" würde der politische Wechsel sich nicht auf die Wahl der Richter auswirken. Am Ende dann eine Richterschaft am BVG, die vom Volkswillen abgekoppelt ist? Aber sei's drum: So ist das bei uns, und gemeckert wird ohnehin immer.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Teeernte »

H2O hat geschrieben:(07 Aug 2021, 16:08)

Ihnen ist entgangen, daß der Bundestag ...
Man kann nur Parteien wählen... Es ist also mehr eine Parteienvertretung.. >> wenn schon.

Wenn Richter sich gegen Mehrheitswillen stellen...wird es eine gute Reaktion dagegen geben....aber es wird die ÖR treffen !!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

@ Teeernte... was soll das denn? Politische Parteien sind Einrichtungen zur politischen Willensbildung eines Gemeinwesens. Selbst die Schweiz mit ihrem Hang zu Volksabstimmungen verzichtet nicht auf politische Parteien, die sich zur Wahl stellen. Bei 83 Mio Menschen ist die gemeinsame Willensbildung gar nicht anders zu organisieren.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

tarkomed hat geschrieben:(07 Aug 2021, 16:00)

Haseloff hat nicht über die Beitragserhöhung abstimmen lassen, weil ein paar AfD-nahe Abgeordnete seiner Partei nicht zustimmen wollten und damit eine Regierungskrise drohte. Das war ein politisches Manöver und der ÖRR soll laut Verfassung unabhängig von politischen Manövern bleiben, weil wir sonst sehr bald Verhältnisse wie in Ungarn hätten.
Wenn du das BVerfG kritisieren willst, meinetwegen, aber deine Argumente müssen dann felsenfest sitzen, denn sie richten sich gegen das oberste Kontrollorgan unseres Staates.
Keine Ahnung. Willst du absichtlich falsch verstehen? Das BVerfG kritisiere ich gar nicht. Meiner Meinung nach war die Abstimmung der Länder über die KEF-Vorschläge ein politisches Kasperletheater und es ist gut, dass dieses nun vom Tisch ist. Das BVerfG hat klar gemacht, dass am Schluss, wenn der KEF-Vorschlag da ist, nur in ganz seltenen Fällen in sehr engen Grenzen daovn abgewichen werden kann, nämlich dann, wenn alle Bundesländer gemeinschaftlich dagegen stimmen sollten. Damit wird aber niemals zu rechnen sein.

Endlich muss die Diskussion dorthin, wo sie hin gehört: zum Programmauftrag. Nur wer weniger (bzw. enger gefasster) bestellt, zahlt am Ende weniger. Zum Programmauftrag gehört auch, wie viele Sender und Sendungen ein ÖR zu unterhalten hat.
Ich begrüße also das Urteil des BVerfG, weil die Länder sich nun gänzlich und alleinig auf den erteilten Programmauftrag konzentrieren können.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Cobra9 »

Nightrain hat geschrieben:(07 Aug 2021, 16:34)

Keine Ahnung. Willst du absichtlich falsch verstehen? Das BVerfG kritisiere ich gar nicht. Meiner Meinung nach war die Abstimmung der Länder über die KEF-Vorschläge ein politisches Kasperletheater und es ist gut, dass dieses nun vom Tisch ist. Das BVerfG hat klar gemacht, dass am Schluss, wenn der KEF-Vorschlag da ist, nur in ganz seltenen Fällen in sehr engen Grenzen daovn abgewichen werden kann, nämlich dann, wenn alle Bundesländer gemeinschaftlich dagegen stimmen sollten. Damit wird aber niemals zu rechnen sein.

Endlich muss die Diskussion dorthin, wo sie hin gehört: zum Programmauftrag. Nur wer weniger (bzw. enger gefasster) bestellt, zahlt am Ende weniger. Zum Programmauftrag gehört auch, wie viele Sender und Sendungen ein ÖR zu unterhalten hat.
Ich begrüße also das Urteil des BVerfG, weil die Länder sich nun gänzlich und alleinig auf den erteilten Programmauftrag konzentrieren können.

Und was willst du denn persönlich ändern bzw geändert haben
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

H2O hat geschrieben:(07 Aug 2021, 16:08)

Ihnen ist entgangen, daß der Bundestag auch Untersuchungsausschüsse in eigener Sache beschließt und mit Abgeordneten besetzt. Da kontrolliert die Legislative sich auch selbst. Soll aber kein Argument sein. Nein, ich finde das festgelegte Verfahren vernünftig, weil man in Richterämter am BVG nur bewährte Juristen entsenden sollte. In freier und geheimer Wahl durch den Wähler gibt es dafür keine Garantie. Bei Wahlen innerhalb dieser "Kaste" würde der politische Wechsel sich nicht auf die Wahl der Richter auswirken. Am Ende dann eine Richterschaft am BVG, die vom Volkswillen abgekoppelt ist? Aber sei's drum: So ist das bei uns, und gemeckert wird ohnehin immer.
Untersuchungsausschuss ist ein anderes Thema. Denn hier geht es immer um ein konkretes Thema oder Fehlverhalten. Betrifft übrigens nicht nur Abgeordnete sondern vor allem die Exekutive. Die Hürden sind auch relativ gering. Ich glaube 25% der Abgeordneten reichen hier.
Es ist auch nicht so, dass ich mit gelebten Praxis unzufrieden bin oder gar glaube, dass das BVerfG seinen Aufgaben nicht nachkommen oder parteiisch sei. Das denke ich sicherlich nicht. Eher immer Gegenteil. Ich bin durchaus der Meinung, dass unser Verfassungsgericht einen guten Job macht. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung, das augenblickliche Verfahren suboptimal ist. Man würde z.B. auch nicht auf die Idee kommen, dass der Vorstand einer AG den eigenen Aufsichtsrat bestimmt ;) .
Dennoch mag es ja durchaus Gründe geben, dass es so ist, wie es ist. Es kann praktikabler sein als andere Verfahren oder eben andere Faktoren geben, die die Unabhängigkeit sicherstellen. Ändert aber nichts daran, dass das Verfahren mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung kollidiert. Das kann man sich durchaus mal vor Augen führen, genauso wie es eben auch andere Möglichkeiten gäbe die Richter zu bestimmen. Und das kann man auch machen ohne dass zwangsläufig der Meinung sein muss, dass sich hier was ändern sollte. ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Cobra9 hat geschrieben:(07 Aug 2021, 16:37)
Und was willst du denn persönlich ändern bzw geändert haben
Der Programmumfang gehört strikter regelementiert, die Programmaufteilung genauer festglegt. Beides schränkt die Rundfunkfreiheit nicht ein, sondern legt fest, was Rundfunk leisten soll und muss. Aktuell sind mir die Ausgaben für Sport und Unterhaltungsformate zu hoch. Das sind zudem auch noch Bereiche, die massiv in den Wettbewerb des freien Marktes eingreifen. Für die zulässigen Sendeminuten ist eine Festlegung zu treffen. Ich denke schon, dass staatlich festgelegt werden kann, wieviel Programmminuten im Jahr produziert werden dürfen.

Zuletzt müsste eigentlich auch endlich die Tarifreform des öffentlichen Dienstes (schon mehr als 15 Jahre her) für die Tarifverträge im ÖR umgesetzt werden. Damals gab es zahlreiche Kürzungen, um die Ausgaben im öffentlichen Dienst zu begrenzen. Das ist allerdings eher ein Thema für die KEF, die die Löhne im ÖR den Löhnen im ÖD gegenhalten und entsprechend die angebrachten Wünsche für Personalkosten massiv zusammenstreichen muss.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Nightrain hat geschrieben:(07 Aug 2021, 17:18)

Der Programmumfang gehört strikter regelementiert, die Programmaufteilung genauer festglegt.
Und wer soll es festlegen?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Sören74 hat geschrieben:(07 Aug 2021, 14:48)

Übrigens lustig, das hier im ÖR-Thread über die Zusammensetzung des BVerfG philosophiert wird, einfach aus dem Grund heraus, dass einem das Urteil nicht passt. Das kann man ja beim nächsten Strafzettel für zu schnelles Fahren anbringen, dass man sich dafür ausspricht, dass Polizisten direkt vom Volk gewählt werden sollten. ;)
Der war gut!
Bedingungslose Verbeamtung für alle...jetzt!
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