Eine Sprachregelung ist eine offizielle Bezeichnung, die den materiellen Sachverhalt nicht trifft. Beispiele:tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Falls du dich auf Deutschland beziehst, könntest du mir erklären, was du unter "staatliche Sprachregelungen" verstehst.
"Gebühr" für die Rundfunkabgabe vor 2013, obwohl es sich materiell für einen Beitrag handelte.
"Beitrag" für eine Abgabe, die nicht von einer homogenen Gruppe, sondern von der Allgemeinheit eingezogen wird, materiell also eher Zwecksteuer
Die Regierung ist eine Institution des Staates.tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Verstehst du so wenig von Demokratie, dass du Regierung mit Staat verwechselst? Das einzige Privileg, das der ÖRR genießt, ist seine Unabhängigkeit vom Staat.
Du hast allerdings recht, dass der ÖR unter den staatlichen Institutionen auch noch besonders regierungsnah ist. Bei welcher staatlichen Schule oder Behörde ist schon gesetzlich vorgegeben, dass 30% der Mitglieder interner Gremien von der Regierung ernannt werden?
Der Intendant ist maßgeblich für die Programmgestaltung. Der Rundfunk-/Fernsehrat wählt den Intendanten. Die Mitglieder der Räte werden vom Staat (Bund, Länder, Gemeinden) bestimmt. Und zwar zu 30% direkt. Die weiteren Mitglieder werden von sog. "gesellschaftlichen Gruppen" entsandt, die vom Gesetzgeber (also Staat) festgelegt wurden. Darunter kommt staatsnahen Institutionen (Kirchen, Gewerkschaften) wiederum besondere Bedeutung zu.tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Der Staat greift in Deutschland nicht wenig, sondern gar nicht in die Programmgestaltung des ÖRR ein.
Auch wenn andere Abgaben ebenfalls zwangsweise erhoben werden, bleibt eine Zwangsabgabe doch eine Zwangsabgabe. Und es bleibt auch dabei, dass das Deinerseits "verbotene" Wort im offiziellen Gesetzestext zu finden ist.tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Dieses Gesetz gilt für alle Ordnungswidrigkeiten und nicht nur für den Rundfunkbetrag. Es gibt eine gesetzlich geregelte Beitragspflicht und dieser Pflicht nicht nachzukommen, entspricht einer Ordnungswidrigkeit.
Aus einer temporären Verzögerung des Prozesses versuchst Du eine Entscheidungskompetenz des Länder abzuleiten.tarkomed hat geschrieben:(25 Nov 2021, 17:39) Weil dieses Land aus politischen Gründen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert hat. Das wurde vom BVG so festgestellt. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wurde jedenfalls bis dahin blockiert.
Das BVG Urteil beweist, dass die Zustimmung der Länder rein fiktiv ist, einen föderalen Charakter lediglich vortäuscht.