Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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Liberty
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

Wie der Staatsfunk systematisch den eliminatorischen islamischen Antisemitismus auf deutschen Strassen verschweigt, schönredet und ins Gegenteil verkehrt.

https://www.bild.de/politik/ausland/pol ... .bild.html

Einfach nur ekelhaft, was die "Tagesschau" da abliefert. Erinnert an dunkle Zeiten der deutschen Geschichte.
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tarkomed
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liberty hat geschrieben:(16 May 2021, 14:28)

Wie der Staatsfunk systematisch den eliminatorischen islamischen Antisemitismus auf deutschen Strassen verschweigt, schönredet und ins Gegenteil verkehrt.

https://www.bild.de/politik/ausland/pol ... .bild.html

Einfach nur ekelhaft, was die "Tagesschau" da abliefert. Erinnert an dunkle Zeiten der deutschen Geschichte.
Nur damit wir wissen, worauf sich die Bildzeitung bezieht:
https://www.tagesschau.de/inland/demos- ... t-101.html
Ich fände es jedenfalls viel schlimmer, wenn wir auf die Berichterstattung durch die Bildzeitung und ähnlichen Medien angewiesen wären.
Da lobe ich mir die sachliche und nicht so reißerische Berichterstattung des ÖRR.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

H2O hat geschrieben:(16 May 2021, 07:26)

Die FDP hat auf ihrem Wahlparteitag eine grundlegende Reform des ÖRR gegen den Willen der Parteiführung mit knapper Mehrheit in das Wahlprogramm aufgenommen. (DLF Meldung heute in den Frühnachrichten). Tenor: Weniger Stationen, weniger Unterhaltung. Schwerpunkt Nachrichten, Kultur, Bildung. Klingt doch erst einmal ganz venünftig!
Letzteres ist immer Ansichtssache. ;) Aber ist doch das Gute an der Demokratie, dass sich Parteien positionieren und wir das dann als Wähler mitbestimmen können. :)
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H2O
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

Sören74 hat geschrieben:(16 May 2021, 15:48)

Letzteres ist immer Ansichtssache. ;) Aber ist doch das Gute an der Demokratie, dass sich Parteien positionieren und wir das dann als Wähler mitbestimmen können. :)
Ja, nach der überwiegend harschen Kritik an Inhalten der Berichterstattung fand ich bemerkenswert, daß nun doch der Wildwuchs vieler Jahre auf die Grundversorgung der Mitbürger zurück geschnitten werden soll. Also nicht etwa Abschaffung und Privatisierung, sondern Straffung auf das Wesentliche. Hätte ich der FDP gar nicht zugetraut; kommt ja auch "von unten" und nicht von den allzeit sichtbaren Führungskräften der Partei. Wenn das in der Tat alles wäre, was im September 2021 zu entscheiden ist... diese Leute hätten meine Zustimmung.

Die Zukunft unseres Landes und unserer europäischen Gemeinschaft entscheidet sich daran mit Sicherheit nicht!
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BlueMonday
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von BlueMonday »

H2O hat geschrieben:(16 May 2021, 07:26)

Tenor: Weniger Stationen, weniger Unterhaltung. Schwerpunkt Nachrichten, Kultur, Bildung. Klingt doch erst einmal ganz venünftig!
Wortwörtlich heißt es:
"Wir Freie Demokraten wollen einen moderneren und schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), der sich primär auf Nachrichten, Kultur, politische Bildung und Dokumentationen konzentrieren soll. Damit wollen wir den Rundfunkbeitrag absenken.“

Mit "politischer Bildung" ist man nun gerade auf dem problematischen Feld gelandet, wenn es bei dieser einseitigen Erklärbärshow für Denkbetreute bleiben soll. Wenn, dann müsste man als "Freier Demokrat" das "Unparteiische"(Neutralitätsgebot) im Programmautrag des ÖRR herausstellen und immer wieder einfordern. Dazu klarstellen, dass "Bildung" grundsätzlich mit Mulitperspektivität zu tun hat, mit Alternativen, mit wählbaren Angeboten, mit weitestgehender Ergebnisoffenheit. Aber das Ganze steht eh auf dem grundfalschen Sockel der Zwangsfinanzierung. Da hilft auch die zeitweise Senkung des Zwangsbeitrags nichts. Das sind halt unsere "Freidemokraten", ein bisschen herumschnippeln und etwas später ist der gleiche Wildwuchs wieder da.
Und selbst das bisschen Spitzenschneiden wird wieder von "Sachzwängen" einkassiert, falls man in die Verlegenheit kommt, mitregieren zu müssen.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

"Meine Partei" ist das ohnehin nicht; aber warum nicht mit ihr zusammenarbeiten, wenn sich die Dinge in die bessere Richtung verschieben lassen. Und wenn nicht... geduldig weiter daran arbeiten.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben:(15 May 2021, 11:07)

Ich werde dir jetzt nicht den Gefallen tun und dein Spiel mitmachen, die Rechtsextremisten als Andersdenkende zu relativieren.
Rechtsextremisten sind Rechtsextremisten wegen ihrer Ideologie. Andersdenkende können alle sein, die Nischenmeinungen vertreten, die nicht unbedingt etwas mit Politik zu tun haben.
Dass in der AfD die meisten Rechtsextremisten zu finden sind, verglichen mit den anderen im Bundestag und in den Landesparlamenten vertretenen Parteien, das ist nicht nur meine Meinung. Die JA, der Flügel und der Thüringer AfD-Landesverband werden nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet.
https://www.sueddeutsche.de/politik/rec ... -1.5192381
Wenn du das jetzt als Nazikeule interpretierst, geschenkt!
Tatsache ist, dass die AfD als Partei und ihre Anhänger als solche gegen den ÖRR zu Felde ziehen und wenn ich diese Formulierung wähle, dann nicht, weil ich Feindbilder suche, – ich habe nie welche gebraucht – sondern weil diese Formulierung das aggressive Vorgehen dieser Gruppe gegen den ÖRR am besten umschreibt. Der Grund für ihre aggressive Haltung gegen den ÖRR ist, dass ihnen ein Staatsfunk wie in Polen oder Ungarn, vielleicht sogar wie in Russland vorschwebt. Feuchte Machtträume also...
Ziemlich viel Text für eine logisch verkorkste Argumentation.

Dein Vorwurf erhebt Deine Nazikeule derzufolge "unwillige" Beitragszahler rechtsradikal seien bereits zur Voraussetzung. Dabei vertraust Du zu sehr darauf, dass die Leser in diesem Forum eine einfache Kontraposition nicht auf die Reihe kriegen. Oder auch nicht ... aber in argumentativ aussichtsloser Position klammert man sich halt an jeden Strohhalm.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

BlueMonday hat geschrieben:(17 May 2021, 14:45)
Mit "politischer Bildung" ist man nun gerade auf dem problematischen Feld gelandet,
Das ist richtig, Bildung (allgemein) hätte gereicht. Würde sogar die Defizite des derzeitigen D-ÖR besser treffen, zumindest mit Hinblick auf einen internationalen Vergleich mit öffentlichen Anstalten, die ihre Arbeit noch tun (BBC, NHK etc.)
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syna
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

syna hat geschrieben:
1. Die "Grundversorgung" muss neu definiert werden. Alles
was mainstream-tauglich ist, was reine Unterhaltung ist
(Tatort, Kochsendungen, Spielshows) und was Massensport
ist (Fußball, Olympia), darf nicht zur Grundversorgung
gehören.
Sören74 hat geschrieben:(15 May 2021, 22:54)

Was ist für Dich mainstream-tauglich? Und wird nicht gerade das, was häufig durch den ÖR gesendet wird, mainstream-tauglich? Mal als Beispiel, in den 80er Jahren wurde im ZDF eine Sendung mit 3-4 Literaturkritikern, die aus den Zeitungsfeuilletons kamen, mainstream-tauglich gemacht.
Mainstream-tauglich ist natürlich alles, was eine hohe Einschaltquote
erreicht. :thumbup:

Aber hier müssen wir differenzieren: Im Bereich "Nachrichten,
Dokumentationen, politische Inhalte+Journalismus" gilt die Regel
nicht. D.h. die Tagesschau-Nachrichen sind (hoffentlich!) Mainstream,
trotzdem sind sie bei den ÖRR richtig angesiedelt. Die Anstalt ist
(hoffentlich!) Mainstream, trotzdem ist sie bei den ÖRR richtig
angesiedelt.

Im Bereich "Kultur" ist es schwieriger. Nischensendungen,
Reportagen vom örtlichen Turnverein, von Kulturvereinen oder von
Quartiersfeiern nebenan haben nur geringe Einschaltquoten, und
sind daher nie Mainstream.

Andere Kultursendungen - also Reportagen über Musiker, Bands,
Kultur-Ereignisse, Kunstausstellungen usw. können schon
mal - im Laufe der Zeit - mainstream-tauglich werden. Sie würden
dann zu Recht aus der Grundversorgung durch die ÖRR herausfallen.

Trotzdem würde man ein langsam aufgebautes Konzept wie z.B. das
"Literarische Quartett" nicht einfach auflösen, nur weil auf einmal die
Einschaltquoten "über der Marke" liegen.
--~~/§&%"$!\~~--
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syna
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

syna hat geschrieben:Grund: Unterhaltung können private Sender genauso gut.
Sören74 hat geschrieben:(15 May 2021, 22:54)

Auf den objektiven Beleg warte ich immer noch. :)
Haha, :D einen objektiven Beleg wird es nie geben!
Nichts in der Bewertung von Sendungen ist objektiv.
--~~/§&%"$!\~~--
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syna
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

syna hat geschrieben: 2. Die Finanzierung der neuen ÖRR muss vollständig auf
Steuerfinanzierung umgestellt werden.

Grund: Die Haushaltspauschale (in Single-Haus-
halten eine Kopfpauschale) ist sozial ungerecht und für
einen gerechten Staat unhaltbar.
Sören74 hat geschrieben:(15 May 2021, 22:54)
Eine sozial gestaffelte Abgabe wäre auch ohne Steuerfinanzierung möglich.
Nun, dann denken wir doch mal durch, wie so eine
"sozial gestaffelte Abgabe" aussehen würde. :?:

Bei Angestellten könne die Abgabe durch die Buchhaltung,
genauso wie die Sozialabgaben auch, prozentual vom
Gehalt abgezogen werden.

Bei allen Freiberuflern aber ist das schon schwieriger.
Und es gibt in großen Städten immer mehr Freiberufler:
Selbständige Kurierfahrer, Künstler, Freelancer in
Medien- und Software-Berufen usw.

Diese müssten aufwändig alle ihre Einnahmen auflisten.
Und dann auch alle ihre berufsbedingten Ausgaben. Und
eine Gebühren-Einzugsstelle müsste alle diese Belege
prüfen. Sehr aufwändig!

Aber hey: Eine Institution macht das alles ja schon: Das
Finanzamt! Warum sollten wir also so einen "Überprüfungs-
moloch" ein zweites Mal aufstellen? Also quasi ein
zweites Parallel-Finanzamt aufbauen?

Viel einfacher wäre es doch, wenn das bestehende
Finanzamt, was ja alle diese Prüfungen schon durchführt,
auch die Gebühren für den ÖRR gemäß der Steuer-Regeln
- und damit sozialverträglich - erheben würde?

Und wenn das Finanzamt also auch die ÖRR-Gebühren
einziehen würde, wo wäre dann noch der Unterschied
zur Steuerfinanzierung?

-----------------------------------------------------------------------

Deshalb: Für eine sozial gerechte Gebührenerhebung -
ohne zusätzlichen Beamten-Moloch - ist die Steuerfinanzierung
eine einfache und elegante Lösung (natürlich, wenn dann die
Finanzierung des ÖRR durch ein eigenes Gesetz adäquat und
ohne willkürliche politische Durchgriffsmöglichkeit geregelt ist).

-----------------------------------------------------------------------

Anmerkung 1:

Die Ablehnung einer Steuerfinanzierung der ÖRR wird immer
gerne mit dem Argument des "staatsfernen Mediums Rundfunk"
begründet. Ein Argument, das noch aus der Zeit der
Besatzungszonen von 1948 stammt, als die Rundfunkanstalten
gegründet wurden. Damals stand für die Besatzungsmächte
die Schaffung eines demokratischen Staates so dominant im
Vordergrund, dass die Finanzierung eines neuen ÖRR
unbedingt staatsunabhängig via Gebühren erfolgen sollte.
Damals war die Argumentation verständlich.

Anmerkung 2:

Der derzeitige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ernennt eine
Haushalts-Kopf-Pauschale zu seinem Instrument - und
bricht damit alle Regeln demokratischen Gemeinsinns, ja
stellt sozialen Frieden und gesellschaftlichen Konsens
insgesamt in Frage. Den großen Aufruhr haben wir nur
deshalb nicht, weil es sich um einen vermeintlich kleinen
Betrag pro Monat handelt. Und weil die Geringverdiener,
für die dieser Betrag "groß" ist, keine Zeit haben,
sich darum zu kümmern. Perfide!
--~~/§&%"$!\~~--
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

syna hat geschrieben:(21 May 2021, 09:49)

Deshalb: Für eine sozial gerechte Gebührenerhebung -
ohne zusätzlichen Beamten-Moloch - ist die Steuerfinanzierung
eine einfache und elegante Lösung (natürlich, wenn dann die
Finanzierung des ÖRR durch ein eigenes Gesetz adäquat und
ohne willkürliche politische Durchgriffsmöglichkeit geregelt ist).
(1) .... und zwar anhand der Kirchensteuer längst erfolgreich praktiziert.
dazu wäre noch anzumerken, dass die Kirchenssteuer materiell erheblich mehr mit einem Beitrag zu tun hat, als die RF Abgabe

(2) Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Finanzierung der ÖR aus Steuermitteln zulässig, wenn nur das Verfahren der Feststellung des Finanzbedarfes in der bisherigen Form erhalten bleibt:
s. z.B. Bundesverwaltungsgericht 18.03.2016:
"Es kann dahingestellt bleiben, ob die Länder den auf diese Weise festgestellten
Finanzbedarf der Rundfunkanstalten im Haushalt bereitstellen, d.h. den Rundfunkanstalten
staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln gewähren dürfen."
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(21 May 2021, 09:14)

Mainstream-tauglich ist natürlich alles, was eine hohe Einschaltquote
erreicht. :thumbup:
Nun, das würde dann bedeuten, die ÖR sollen keine hohen Einschaltquoten erzielen. Falls doch, wird ihm diese Sendung auch entzogen. Super Aussichten. :thumbup:
syna hat geschrieben:Trotzdem würde man ein langsam aufgebautes Konzept wie z.B. das
"Literarische Quartett" nicht einfach auflösen, nur weil auf einmal die
Einschaltquoten "über der Marke" liegen.
Also Deine Ansichten sehe ich wirklich nicht als konsistent an, sondern ist einfach eine Sammlung persönlicher Ansichten, wo man quasi auf Gutsherrenart sagt, das darfst Du behalten, und das wirst Du abgeben, weil ich das so will. Sorry, das überzeugt mich nicht. Muss es aber auch nicht. :)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(21 May 2021, 09:17)

Haha, :D einen objektiven Beleg wird es nie geben!
Nichts in der Bewertung von Sendungen ist objektiv.
Dann besteht ja Einigkeit, dass es sich hier um persönliche Ansichten subjektiver Art handelt, wer Unterhaltung besser macht. :)
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(21 May 2021, 09:49)

Nun, dann denken wir doch mal durch, wie so eine
"sozial gestaffelte Abgabe" aussehen würde. :?:
Nur mal eine Idee, man könnte beim Rundfunkbeitrag einen hohen Festpreis ansetzen. Mit Einreichung der Steuererklärung oder einer sozialen Bescheinigung, kann dieser Festpreis dann reduziert werden. Ein ähnliches System kennen wir auch aus der Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln in Deutschland.
syna hat geschrieben: Anmerkung 1:

Die Ablehnung einer Steuerfinanzierung der ÖRR wird immer
gerne mit dem Argument des "staatsfernen Mediums Rundfunk"
begründet. Ein Argument, das noch aus der Zeit der
Besatzungszonen von 1948 stammt, als die Rundfunkanstalten
gegründet wurden. Damals stand für die Besatzungsmächte
die Schaffung eines demokratischen Staates so dominant im
Vordergrund, dass die Finanzierung eines neuen ÖRR
unbedingt staatsunabhängig via Gebühren erfolgen sollte.
Damals war die Argumentation verständlich.
Staatsfernes Fernsehen umzusetzen ist sicher nicht nur eine Notwendigkeit aus dem Jahr 1948 sondern auch eine, die das 21.Jahrhundert betrifft, wie man u.a. an den Entwicklungen in Ungarn oder Polen sieht.
syna hat geschrieben:Anmerkung 2:

Der derzeitige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ernennt eine
Haushalts-Kopf-Pauschale zu seinem Instrument - und
bricht damit alle Regeln demokratischen Gemeinsinns, ja
stellt sozialen Frieden und gesellschaftlichen Konsens
insgesamt in Frage. Den großen Aufruhr haben wir nur
deshalb nicht, weil es sich um einen vermeintlich kleinen
Betrag pro Monat handelt. Und weil die Geringverdiener,
für die dieser Betrag "groß" ist, keine Zeit haben,
sich darum zu kümmern. Perfide!
Nun, eine Kopfpauschale gibt es schon seit der Zeit der GEZ-Gebühr. Hat die den sozialen Frieden in Deutschland in Gefahr gebracht? Ich würde mal zwei Gänge runterschalten und die eigene Einschätzung mit der Realität abgleichen.
Sören74

Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Alster hat geschrieben:(21 May 2021, 10:16)

(2) Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Finanzierung der ÖR aus Steuermitteln zulässig, wenn nur das Verfahren der Feststellung des Finanzbedarfes in der bisherigen Form erhalten bleibt
Das eine Finanzierung der ÖR aus Steuermitteln zulässig ist, hat denke ich hier keiner angezweifelt. :)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Sören74 hat geschrieben:(21 May 2021, 13:31)
Nun, das würde dann bedeuten, die ÖR sollen keine hohen Einschaltquoten erzielen. Falls doch, wird ihm diese Sendung auch entzogen. Super Aussichten. :thumbup:
Die Ausrede für die Zwangsfinanzierung ist nun mal die Forderung der Quotenunabhängigkeit. Wenn das Programm zunehmend von Quotengeilheit bestimmt wird, führt das diese Ausrede jedoch ad absurdum
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Sören74 hat geschrieben:(21 May 2021, 13:44)
Staatsfernes Fernsehen umzusetzen ist sicher nicht nur eine Notwendigkeit aus dem Jahr 1948 sondern auch eine, die das 21.Jahrhundert betrifft, wie man u.a. an den Entwicklungen in Ungarn oder Polen sieht.
Dann sollte man in D da mal rangehen. In der momentanen Ausgestaltung hat man sich eher bemüht die Einrichtung besonders staatsnah aufzuziehen. 30% der Sitze sind von vornherein der Politik vorbehalten. Die Zusammensetzung der Gremien wird vom Gesetzgeber beschlossen. Bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen hat auch eine undemokratische Regierung im deutschen System freie Fahrt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Alster hat geschrieben:(21 May 2021, 16:30)

Die Ausrede für die Zwangsfinanzierung ist nun mal die Forderung der Quotenunabhängigkeit. Wenn das Programm zunehmend von Quotengeilheit bestimmt wird, führt das diese Ausrede jedoch ad absurdum
"Quotengeilheit" wäre schädlich. Ein Programm zu machen, was kaum einer sieht, wäre aber auch schlecht, und man würde zurecht fragen, warum soviel Geld dafür ausgegeben wird. Am Ende muss es auf einen Mittelweg hinauslaufen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Sören74 hat geschrieben:(21 May 2021, 13:31)

Nun, das würde dann bedeuten, die ÖR sollen keine hohen Einschaltquoten erzielen. Falls doch, wird ihm diese Sendung auch entzogen.
Super Aussichten. :thumbup:

Also Deine Ansichten sehe ich wirklich nicht als konsistent an, sondern ist einfach eine Sammlung persönlicher Ansichten, wo man quasi auf Gutsherrenart sagt, das darfst Du behalten, und das wirst Du abgeben, weil ich das so will. Sorry, das überzeugt mich nicht. Muss es aber auch nicht. :)
Nein, nein. Meine Vorschläge sind letztlich die einzige logische Konsequenz,
wenn man anerkennt, dass die Gelder des Gemeinwesens, welche den ÖRR
finanzieren, auch besonders im Sinne des Gemeinwesens eingesetzt werden
sollen.

Das ist ja die allgemeine Übereinkunft dessen, was ein Gemeinwesen, einen
Staat ausmacht: Alles, was der freie Markt nicht leisten kann oder will, das
muss der Staat finanzieren. Also Schulen, Soziales usw. Genauso ist es mit
dem ÖRR: Hintergründe, Nachrichten, journalistische Beiträge, ...

Aber alles, was die Privaten gerne machen (also alles, was hohe Einschaltquoten
hat, der Mainstream), das sollte der ÖRR eben nicht machen. Weil seine
Finanzierung durch das Gemeinwesen erfolgt - und nicht für Mainstream-
Kommerz mißbraucht werden darf. :thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Sören74 hat geschrieben:(21 May 2021, 13:44)
Nur mal eine Idee, man könnte beim Rundfunkbeitrag einen hohen Festpreis ansetzen. Mit Einreichung der Steuererklärung oder einer sozialen Bescheinigung, kann dieser Festpreis dann reduziert werden. Ein ähnliches System kennen wir auch aus der Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln in Deutschland.
Man könnte sich natürlich alle möglichen Konstrukte ausdenken, ja.

Aber am besten wäre es doch, wenn man ein Finanzierungssystem hat,
welches möglichst einfach wäre. Und dann auch wenig Zusatzkosten
verursacht - oder? :?:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(21 May 2021, 23:17)

Nein, nein. Meine Vorschläge sind letztlich die einzige logische Konsequenz,
wenn man anerkennt, dass die Gelder des Gemeinwesens, welche den ÖRR
finanzieren, auch besonders im Sinne des Gemeinwesens eingesetzt werden
sollen.
Ich sehe es zwar anders und habe das auch begründet, will mich aber auch nicht ständig wiederholen. :)
syna hat geschrieben: Das ist ja die allgemeine Übereinkunft dessen, was ein Gemeinwesen, einen
Staat ausmacht: Alles, was der freie Markt nicht leisten kann oder will, das
muss der Staat finanzieren.
Diese Übereinkunft oder Definition kenne ich nicht. Sonst dürfte es auch keine kommunalen Stadtwerke, Hallenbäder, Mehrzweckhallen, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute usw. geben, weil es die auch in privater Form erfolgreich gibt und in Konkurrenz zueinander stehen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

syna hat geschrieben:(21 May 2021, 23:18)

Aber am besten wäre es doch, wenn man ein Finanzierungssystem hat,
welches möglichst einfach wäre. Und dann auch wenig Zusatzkosten
verursacht - oder? :?:
Klar, das ist nicht schlecht. Und das gibt es auch mit der Haushaltsabgabe. :) Ich sage nicht, dass ich ein steuerfinanziertes System für unsinnig, unmöglich oder nicht existent ansehe, sondern weil ich mehr Nachteile als Vorteile sehe. Der ÖR darf kein beliebiger Haushaltsposten sein, wenn man Staatsabhängigkeit klein halten will. In den allermeisten Ländern, die ich kenne, wird es wie in Deutschland gehandhabt, ich meine auch die Schweizer habe eine Haushaltsabgabe. Und sogar eine Volksabstimmung überlebt. :thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Sören74 hat geschrieben:(21 May 2021, 16:48) Quotengeilheit" wäre schädlich
Was soll der Konjunktiv? Die Quotengeliheit des D-ÖR IST schädlich und zieht das Programm herunter auf Privatniveau. Verhindert Bildungsangebote die im ÖR international selbstverständlich sind.

Sören74 hat geschrieben:(21 May 2021, 16:48) Ein Programm zu machen, was kaum einer sieht, wäre aber auch schlecht, und man würde zurecht fragen, warum soviel Geld dafür ausgegeben wird.
Richtig dabei ist, dass die Quotengeilheit den D-ÖR erst zum Welt teuersten ÖR macht.
Lächerlich ist jedoch die Vorstellung, dass einer, der Traumschiff schaut genau deswegen plötzlich auf ARTE umschaltet.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben:(21 May 2021, 10:16)

(1) .... und zwar anhand der Kirchensteuer längst erfolgreich praktiziert.
dazu wäre noch anzumerken, dass die Kirchenssteuer materiell erheblich mehr mit einem Beitrag zu tun hat, als die RF Abgabe
Die Kirchensteuer setzt eine Kirchenzugehörigkeit voraus. Ich zahle beispielweise keine Kirchensteuer, weil ich auf die Dienste der Kirchen verzichte. Der Rundfunkbeitrag richtet sich nach der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG), die beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 zugrunde gelegt wurde. Es spielt also keine Rolle, ob in einem Haushalt ÖRR konsumiert wird oder nicht.
Alster hat geschrieben:(21 May 2021, 10:16)
(2) Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Finanzierung der ÖR aus Steuermitteln zulässig, wenn nur das Verfahren der Feststellung des Finanzbedarfes in der bisherigen Form erhalten bleibt:
s. z.B. Bundesverwaltungsgericht 18.03.2016:
"Es kann dahingestellt bleiben, ob die Länder den auf diese Weise festgestellten
Finanzbedarf der Rundfunkanstalten im Haushalt bereitstellen, d.h. den Rundfunkanstalten
staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln gewähren dürfen."
Dein Zitat ist im Punkt 24 der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts nachzulesen. Dieser wiederum bezieht sich auf den darüber liegenden Punkt 23, indem eindeutig steht:
„Andererseits schließt die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, dass die Landesparlamente die Finanzausstattung auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung der Landesregierungen oder nach ihrem Ermessen in den Landeshaushalten festlegen.“ […..]
https://www.bverwg.de/180316U6C6.15.0
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

syna hat geschrieben:(21 May 2021, 09:49)
Deshalb: Für eine sozial gerechte Gebührenerhebung -
ohne zusätzlichen Beamten-Moloch - ist die Steuerfinanzierung
eine einfache und elegante Lösung (natürlich, wenn dann die
Finanzierung des ÖRR durch ein eigenes Gesetz adäquat und
ohne willkürliche politische Durchgriffsmöglichkeit geregelt ist).
Deine Ausführungen und dein Schreibstil haben von Anfang an meine …Neugier geweckt, aber ich bin ein geduldiger Mensch und lese lieber viel, bevor ich schreibe… ;)
Wie dem auch sei, dein Vorschlag wurde bereits beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 berücksichtigt und in Punkt 13 begründet und unter Zugrundelegung entsprechender Beschlüsse des BVerfGE verworfen. (Siehe Beitrag oben).
Keine Sorge, in Deutschland ist alles gründlich durchdacht… :D
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben:(22 May 2021, 11:55) Die Kirchensteuer setzt eine Kirchenzugehörigkeit voraus. Ich zahle beispielweise keine Kirchensteuer, weil ich auf die Dienste der Kirchen verzichte. Der Rundfunkbeitrag richtet sich nach der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG), die beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 zugrunde gelegt wurde. Es spielt also keine Rolle, ob in einem Haushalt ÖRR konsumiert wird oder nicht.

Kurz: die Kirchensteuer hat mehr mit einem echten Beitrag zu tun als der sog. Rundfunk-"beitrag". Schrieb ich schon.
Ist hier aber ohne Relevanz, da es hier um die praktische Abwicklung dudrch das Finanzamt geht, und die ist bei der Kirchensteuer und der potentiellen Einziehung der RF Abgabe nach einem Kirchensteuermodell gleich.



tarkomed hat geschrieben:(22 May 2021, 11:55) Dein Zitat ist im Punkt 24 der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts nachzulesen. Dieser wiederum bezieht sich auf den darüber liegenden Punkt 23, indem eindeutig steht:
„Andererseits schließt die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, dass die Landesparlamente die Finanzausstattung auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung der Landesregierungen oder nach ihrem Ermessen in den Landeshaushalten festlegen.“ […..]
https://www.bverwg.de/180316U6C6.15.0
Daher mein Zusatz:
Alster hat geschrieben:(21 May 2021, 10:16)
... wenn nur das Verfahren der Feststellung des Finanzbedarfes in der bisherigen Form erhalten bleibt
damit erübrigt sich Dein Einwand. Man sollte Beiträge auf die man antwortet halt auch mal lesen und verstehen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben:(23 May 2021, 10:06)
damit erübrigt sich Dein Einwand. Man sollte Beiträge auf die man antwortet halt auch mal lesen und verstehen.
Ich habe deinen Text sehr wohl verstanden aber er bezieht sich nur auf den von dir zitierten Ausschnitt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, denn weiter im Text folgt die eindeutige Klarstellung:
"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen sie die Finanzierung als deren verfassungsrechtlich angemessene Art dadurch sicherstellen, dass sie denjenigen Personen eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe auferlegen, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme nutzen können."
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben:(23 May 2021, 11:25)

Ich habe deinen Text sehr wohl verstanden aber er bezieht sich nur auf den von dir zitierten Ausschnitt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, denn weiter im Text folgt die eindeutige Klarstellung:
"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen sie die Finanzierung als deren verfassungsrechtlich angemessene Art dadurch sicherstellen, dass sie denjenigen Personen eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe auferlegen, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme nutzen können."
an meinem Beitrag von Alster » Fr 21. Mai 2021, 10:16 schon wieder mit schlafwandlerischer Zielsicherheit meilenweit vorbeiargumentiert.
Ich schrieb: eine Finanzierung der ÖR aus Steuermitteln sei zulässig
Damit entfällt der Zwang die bereits existierende RF-Abgabe, die m.E. bereits materiell Steuercharakter besitzt, per Sprachregelung zum Beitrag umzudeuten. Auch entfällt der Zwang die RF Abgabe unsozial auszugestalten nur um einen fiktiven Beitragscharakter vorzutäuschen.

Dein Einwand erübrigt sich also.

In Zukunft empfehle ich sorgfältiges Durchlesen der beantworteten Beiträge
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben:(24 May 2021, 07:38)
Damit entfällt der Zwang die bereits existierende RF-Abgabe, die m.E. bereits materiell Steuercharakter besitzt, per Sprachregelung zum Beitrag umzudeuten.
Deines Erachtens ist vielleicht die Erde eine Scheibe. Das Verfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht haben geurteilt, dass sie es nicht zu sein hat.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben:(24 May 2021, 08:11)

Deines Erachtens ist vielleicht die Erde eine Scheibe. Das Verfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht haben geurteilt, dass sie es nicht zu sein hat.
Urteilstext?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben:(24 May 2021, 08:39)

Urteilstext?
Dass die Erde eine Kugel zu sein hat? Habe ich gerade nicht griffbereit. :D
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

tarkomed hat geschrieben:(22 May 2021, 11:57)

Deine Ausführungen und dein Schreibstil haben von Anfang an meine …Neugier geweckt, aber ich bin ein geduldiger Mensch und lese lieber viel, bevor ich schreibe… ;)
Danke :)
tarkomed hat geschrieben:(22 May 2021, 11:57)
Wie dem auch sei, dein Vorschlag wurde bereits beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 berücksichtigt und in Punkt 13 begründet und unter Zugrundelegung entsprechender Beschlüsse des BVerfGE verworfen. (Siehe Beitrag oben).
Keine Sorge, in Deutschland ist alles gründlich durchdacht… :D
Ich kenne das Urteil des BVerfG und habe mich damit ausführlich auseinandergesetzt.

Und ja: Das BVerfG erkennt auch die "soziale Schieflage" durchaus, sagt aber sinngemäß,
dass "für so einen kleinen Beitrag die Art der Erhebung praktikabel sein muss und
deshalb eine grobe Typisierung ausreichend ist".

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aus meiner persönlichen Sicht - und der Sicht der meisten hier - ist das in Ordnung,
denn die 18€ im Monat fallen kaum auf. Damit könnten wir das Thema beenden. :D

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aus ethischer Sicht - oder Sicht der "Gerechtigkeit" - und diese Sicht sollte eigentlich
bei allen Überlegungen zugrunde liegen - kann ich die Sichtweise des BVerfG nicht teilen.
Warum? Weil wir aufgrund der Einkommensschere - durch die Pandemie nochmal verstärkt -
zunehmend Menschen haben, die wirklich wenig Einkommen haben, die nicht Hartz-IV-
Bezieher sind, und für die 18,-€/m viel Geld sind.

Ich denke, die Richter selbst und die meisten hier im Forum haben einen Jahresverdienst
nicht unter 100.000€. Da ist der Rundfunkbeitrag wirklich lächerlich, kaum der Rede wert.

Aber der Bodensatz der prekär Beschäftigten und Geringverdiener wird größer. Man denke
an die Kurierdienstfahrer, das Pflegepersonal in Pflegeheimen und Krankenhäusern, die
Leute im Einzelhandel, die Freelancer in der Künstlerszene und im Internet- und Grafikbereich
- für all diese sind 210 € viel Geld - oftmals der Unterschied, ob die Stromrechnung bezahlt
werden kann oder nicht - oder ob das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen darf oder nicht.
:mad2:

Das BVerfG sieht das anders als ich, das ist mir wohl bewusst.

Also sage ich mir: "Dir geht's ausgezeichnet - ich kaufe mir jetzt erstmal eine Prada-
Tasche - und um andere Menschen und Gesellschaftsteile mache ich mir keine Gedanken,
denn das Bundesverfassungsgericht sagt ja: Alles ist in Ordnung so wie es ist". :thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Die Interpretation des BVerwG Urteils, dass eine Finanzierung der ÖR über eine Steuer zulässig sei, bleibt also Deinerseits weiter unwidersprochen.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

syna hat geschrieben:(24 May 2021, 09:49)

Danke :)
So war das nicht gemeint, aber ich schätze du weißt es. Ich vermisse nur einen bestimmten abschließenden Satz… ;)
syna hat geschrieben:(24 May 2021, 09:49)
Ich kenne das Urteil des BVerfG und habe mich damit ausführlich auseinandergesetzt.

Und ja: Das BVerfG erkennt auch die "soziale Schieflage" durchaus, sagt aber sinngemäß,
dass "für so einen kleinen Beitrag die Art der Erhebung praktikabel sein muss und
deshalb eine grobe Typisierung ausreichend ist".
Das überrascht mich, denn eine solche Formulierung vom BVerfG ist mir noch nie untergekommen…
syna hat geschrieben:(24 May 2021, 09:49)
Aus meiner persönlichen Sicht - und der Sicht der meisten hier - ist das in Ordnung,
denn die 18€ im Monat fallen kaum auf. Damit könnten wir das Thema beenden. :D
Wenn du nicht einmal weißt, dass der Rundfunkbeitrag 17,50€ beträgt und nicht 18€, dann belastet er dich wenigstens nicht im Geringsten… :D
syna hat geschrieben:(24 May 2021, 09:49)
Aus ethischer Sicht - oder Sicht der "Gerechtigkeit" - und diese Sicht sollte eigentlich
bei allen Überlegungen zugrunde liegen - kann ich die Sichtweise des BVerfG nicht teilen.
Warum? Weil wir aufgrund der Einkommensschere - durch die Pandemie nochmal verstärkt -
zunehmend Menschen haben, die wirklich wenig Einkommen haben, die nicht Hartz-IV-
Bezieher sind, und für die 18,-€/m viel Geld sind.

[.......]
Deine ethischen und Gerechtigkeitsbedenken in Ehren, aber der soziale Aspekt ist auch berücksichtigt, darüber haben wir hier bereits diskutiert. Bedürftige müssen nicht den vollen Beitrag zahlen oder sind ganz von der Beitragszahlung befreit.
Das mit den „nicht unter 100.000€“ gefällt mir. Wo hast du das her? :p
Ich zähle mich jedenfalls nicht dazu und zahle trotzdem den vollen Beitrag. Es gibt hier welche, die einen Horror vor Enteignung haben, aber ich bin ein pragmatischer Mensch und nehme nur reale Gefahren wahr.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben:(24 May 2021, 10:03)

Die Interpretation des BVerwG Urteils, dass eine Finanzierung der ÖR über eine Steuer zulässig sei, bleibt also Deinerseits weiter unwidersprochen.
Eine solche Interpretation des BVerwG musst du erst mal vorlegen, dann können wir weiter darüber reden.
Im Urteil vom 18.03.2016 findest du jedenfalls nichts dergleichen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

syna hat geschrieben:(24 May 2021, 09:49)
Aus meiner persönlichen Sicht - und der Sicht der meisten hier - ist das in Ordnung,
denn die 18€ im Monat fallen kaum auf. Damit könnten wir das Thema beenden. :D
Fast 90% der Bürger fällt es aber auf und sind nicht damit einverstanden:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 49696.html
Bei einem so katastrophalen Ergebnis würden in der Privatwirtschaft die Alarmglocken klingeln, beim ÖR interessiert das niemanden. Wer sich nicht abzocken lässt kommt einfach in den Knast:
GEZ-Verweigerer sitzt seit Wochen im Gefängnis
Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen sitzt seit Ende Februar in Erzwingungshaft, weil er Schulden bei ARD und ZDF hat. Das Vollstreckungsverfahren wird zunehmend zum Imagedesaster für den WDR.
https://www.nordkurier.de/aus-aller-wel ... n%20lassen.
=> Seit 10 Jahren hat der Typ kein Radio und Fernseher mehr, seit dem hat er aber über 2000€ Rundfunkabzocke gezahlt/zahlen müssen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(24 May 2021, 13:15)
=> Seit 10 Jahren hat der Typ kein Radio und Fernseher mehr, seit dem hat er aber über 2000€ Rundfunkabzocke gezahlt/zahlen müssen.
Komisch. Manch einer, der sonst eher auf der Law-and-Order Seite zu verorten ist, findet hier Sympathien für jene, die im Fall Rundfunkgebühr auf das Recht schei.... Natürlich kann man die derzeitige Regelung für falsch halten. Dann sollte man sich für eine Änderung einsetzen. Aber so lange die Regeln gelten, hat man sich daran zu halten. Oder muß eben die Konsequenzen tragen. Wie bei jedem anderen Regelbruch auch.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(24 May 2021, 16:32)

Komisch. Manch einer, der sonst eher auf der Law-and-Order Seite zu verorten ist, findet hier Sympathien für jene, die im Fall Rundfunkgebühr auf das Recht schei.... Natürlich kann man die derzeitige Regelung für falsch halten. Dann sollte man sich für eine Änderung einsetzen. Aber so lange die Regeln gelten, hat man sich daran zu halten. Oder muß eben die Konsequenzen tragen. Wie bei jedem anderen Regelbruch auch.
Nee, das ist eigentlich gar nicht so komisch. Sicherlich bin ich für "Law & Order" aber bei Gegebenheiten die signifikant zur Diskussion stehen, kann "Law & Order" keine Anwendung finden.
=> Wenn jemand, der nicht einsieht Zwangsbegühren zu zahlen (Seit 10 Jahren ohne Fernseher und Radio) wochenlang im Knast sitzt und Gruppenvergewaltiger mit Bewährungsstrafen aus der Angelegenheit herauskommen, sind (zumindest aus meiner Sicht) da erhebliche Zweifel an der Gerechtigkeit angebracht.
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 3#p4990933
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von BlueMonday »

Das ist nicht "law&order", sondern schnödes legalisiertes Brigantentum. Recht("law") wäre es, wenn B A ein Angebot machen würde, A das Angebot, das er auch konsequenzlos ablehnen könnte, annähme, also einen Vertrag mit B schließt und dadurch eine Leistung von B erhält. Und A leistet wiederum an B. Das ist die Basis einer zivilisierten Gesellschaft, der gegenseitige Vertrag. Und die "order" stellt sich ein, wenn diese Verträge auch eingehalten werden.

Brigantentum: Der Brigant greift A ungefragt in die Tasche und droht mit Gewaltanwendung, Freiheitsentzug usw., wenn A sich wehren oder entziehen sollte. Und obendrein nennt B diese Tributzahlung auch noch "Demokratieabgabe". Und dazu erzählt er die krude Story, dass er ja "Vertrag" darüber mit seinen anderen Räuberkollegen geschlossen hätte, den er mit dieser Seilschaft nach gusto auch immer wieder anpasst und damit sei alles rechtens.
An Chuzpe ist das eigentlich kaum zu überbieten.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

BlueMonday hat geschrieben:(24 May 2021, 18:02)
Und obendrein nennt B diese Tributzahlung auch noch "Demokratieabgabe".
Bei so einer einseitigen und unausgewogenen Berichterstattung und auch noch dem "Nudging" in Serien & Co, schlägt das tatsächlich dem Fass den Boden aus!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Schnitter »

jack000 hat geschrieben:(24 May 2021, 13:15)
Wer sich nicht abzocken lässt kommt einfach in den Knast:

https://www.nordkurier.de/aus-aller-wel ... n%20lassen.
=> Seit 10 Jahren hat der Typ kein Radio und Fernseher mehr, seit dem hat er aber über 2000€ Rundfunkabzocke gezahlt/zahlen müssen.
Warum sollte der Herr anders behandelt werden als andere die ihre Rechnungen nicht begleichen wollen ?

Soweit kommts noch.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

tarkomed hat geschrieben:(24 May 2021, 11:40)
So war das nicht gemeint, aber ich schätze du weißt es. Ich vermisse nur einen bestimmten abschließenden Satz… ;)
Nicht jeder hier im Forum ist doof - auch wenn Du diese Haltung durchblicken lässt.
Was mich an solchen Einlassungen stört: Es zielt auf die Person ab - und gibt damit Anlass
zu Ränkespielchen, statt um die Sache zu streiten. :mad:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

tarkomed hat geschrieben:(24 May 2021, 11:40)
Das überrascht mich, denn eine solche Formulierung vom BVerfG ist mir noch nie untergekommen…
In der Begründung heißt es:
Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:
Es ist ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers, die Erhebung von Abgaben so auszugestalten, dass sie praktikabel bleibt, und sie von übermäßigen, mit Rechtsunsicherheit verbundenen Differenzie­rungsanforderungen zu entlasten. Die wirtschaftlich ungleiche Wirkung auf die Abgabepflichtigen darf allerdings ein gewisses Maß nicht übersteigen. Vielmehr müssen die Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der Belastung stehen.
Source = BVerfG, Beschluss v. 25.06.2014, Az. 1 BvR 668/, 1 BvR 2104/10.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Alster hat geschrieben:(24 May 2021, 10:03)

Die Interpretation des BVerwG Urteils, dass eine Finanzierung der ÖR über eine Steuer zulässig sei, bleibt also Deinerseits weiter unwidersprochen.
Nein, nein, aber das ist eine andere Baustelle. Es gab ja verschiedene
Klagen gegen den Rundfunkstaatsvertrag:

1. Klage dagegen, dass der Rundfunkbeitrag sozial ausgewogen erhoben würde.
Um dieses Urteil ging es hier.

2. Klage dagegen, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei - und daher gar nicht
von den Ländern beschlossen werden dürfe.

Und hier ist (2) eine andere "Baustelle". Die bekannteste Klage der Art (2) ist
die von Ermano Geuer vor dem Bayrischen Verfassungsgericht. Leider hat das
Verfassungsgericht die Klage abgewiesen. Eine gute Zusammenfassung des
Vorgangs findest Du hier:

https://www.juwiss.de/rundfunkbeitrag-v ... gsgemaess/

:thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(24 May 2021, 17:36)

Nee, das ist eigentlich gar nicht so komisch. Sicherlich bin ich für "Law & Order" aber bei Gegebenheiten die signifikant zur Diskussion stehen, kann "Law & Order" keine Anwendung finden.
=> Wenn jemand, der nicht einsieht Zwangsbegühren zu zahlen (Seit 10 Jahren ohne Fernseher und Radio) wochenlang im Knast sitzt und Gruppenvergewaltiger mit Bewährungsstrafen aus der Angelegenheit herauskommen, sind (zumindest aus meiner Sicht) da erhebliche Zweifel an der Gerechtigkeit angebracht.
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 3#p4990933
Die Verhältnismäßigkeit ist in diesem Fall durchaus diskussionswürdig. M. E. wäre es ausreichend, wenn hier der Gerichtsvollzieher tätig wird. Aber vom Grundsatz her, handelt der Typ nun mal entgegen des Rechts. Völlig irrelevant, ob der irgendwelche Geräte hat, mit denen er Radio und/oder TV empfangen kann. Darum geht es nämlich nicht. Genau so wenig wie es darum geht, ob jemand der solche Geräte besitzt die ÖR auch einschaltet. Jeder Haushalt (mit gewissen Ausnahmen) muß eben zahlen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Alster hat geschrieben:(22 May 2021, 11:27)

Lächerlich ist jedoch die Vorstellung, dass einer, der Traumschiff schaut genau deswegen plötzlich auf ARTE umschaltet.
Fordert das jemand?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von syna »

Sören74 hat geschrieben:(24 May 2021, 23:01)
Fordert das jemand?
Die Frage ist aus dem Zusammenhang gerissen: Der Zusammen-
hang ist die Behauptung, dass die ÖRR doch auch quotenträchtige
Unterhaltung anbieten müssten, sonst würde auch niemand mehr
die höherwertigen Themen ansehen. Und genau dies stimmt nicht.

Bei den heutigen Sehgewohnheiten wird so oder so ganz viel
selektiv geguckt und gezappt. Der junge Zuschauer heute sieht
sich vieles bei Youtube im Internet an - und wenn er mal TV
sieht, dann gezielt - mal bei diesem Sender und mal bei jenem
Sender.

Die "Sendertreue", die gerne voraussetzt wird, gibt es heute nicht
mehr - oder wenn, dann nur bei wirklich ältlichen Senioren.

Wenn jemand Fußball sehen will, dann wählt er einen Sender, der
gerade Fußball sendet. Ob dies der ÖRR ist oder ein Privater Sender,
das ist dann egal. Wenn er einen Krimi sehen will, dann wählt er
einen Sender, der gerade einen "guten" Krimi sendet. Ob dies der ÖRR ist
oder ein Privater Sender, das ist dann egal. Und wenn er eine
politische Talkrunde sehen will, dann wählt er einen Sender,
der gerade eine aktuelle Talkrunde sendet. Und das ist dann
meistens - nicht immer - ein ÖRR-Sender.

Der heutige median-affine Mensch springt sowieso - je nach Bedarf
- mal hier oder mal dorthin. "Sendertreue" ist ihm unbekannt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben:(24 May 2021, 11:42)

Eine solche Interpretation des BVerwG musst du erst mal vorlegen, dann können wir weiter darüber reden.
Im Urteil vom 18.03.2016 findest du jedenfalls nichts dergleichen.
Doch! Das Gericht schreibt:
"Es kann dahingestellt bleiben, ob die Länder den auf diese Weise festgestellten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten im Haushalt bereitstellen, d.h. den Rundfunkanstalten staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln gewähren dürfen."
Dazu lautet meine Interpretation:
Das Gericht hat keine prinzipiellen Einwände gegen eine Erhebung der RF Abgabe über eine Steuer.
Diese, meine Interpretation ist hier im Thread bislang unwidersprochen (abgesehen von Pseudo Einwänden, die meilenweit an der eigentlichen Aussage vorbeigehen).
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Sören74 hat geschrieben:(24 May 2021, 23:01)

Fordert das jemand?
nur so würde Dein Pseudo Einwand Sinn machen, dass eine hohe Quote über Schrottsendungen die Aufgabenerfüllung des ÖR unterstützen würde
s. auch den Beitrag von syna, Mo 24. Mai 2021, 21:15
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