Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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naddy
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 22:25)

Es gibt noch weitere kommunale Abgaben, die möglich sind, am Mangel an Beispielen wird es nicht scheitern. :) Nimm nur die Beispiele, wenn Straßen an ein Wohngebiet gebaut werden, die Kommunen dafür Geld haben wollen, auch Straßenausbaubeiträge genannt. Da ist es auch egal, ob Du persönlich die Straße im Wohngebiet nutzt.
Willst Du es partout nicht verstehen? Analog zum Rundfunkbeitrag müßte ich diese Straßenausbaubeiträge auch für Frankfurt zahlen wenn ich in Köln wohne, denn ich habe ja die Möglichkeit dahin zu fahren.
Welchen Vertrag schließt man eigentlich bei einer Kurtaxe ab?
Echt auf diesem Niveau? Nicht wirklich, oder? Bei echtem Interesse geh' einfach auf die Internetseite eines Kurorts. Da wird Dir dann genauestens erklärt, welche Leistungen und Angebote die Kurtaxe umfaßt und auf die Du nach Entrichtung vertraglichen Anspruch hast.
Das ist aus meiner Sicht nicht die Äquivalenz, weil sonst müssten EU-Bürger auch die Rundfunkgebühr bezahlen, weil sie ja nach Deutschland fahren könnten, um deutsches Fernsehen zu schauen.
Überraschenderweise hast Du meine Kritik an der Entscheidung des BVerfG jetzt tatsächlich erfaßt. Denn genau das wäre die logische Konsequenz dieser Entscheidung.
Ich finde den Aspekt schon wichtig und auch on-topic. Denn oft wird das Argument aufgebracht, dass es nach deutschem Recht gar nicht möglich sei, für etwas zu zahlen, was man gar nicht nutzt.
Daß es nach deutschem Recht möglich ist, kann man zwanglos an der geltenden Rechtslage ablesen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 22:25)

Es gibt noch weitere kommunale Abgaben, die möglich sind, am Mangel an Beispielen wird es nicht scheitern. :) Nimm nur die Beispiele, wenn Straßen an ein Wohngebiet gebaut werden, die Kommunen dafür Geld haben wollen, auch Straßenausbaubeiträge genannt. Da ist es auch egal, ob Du persönlich die Straße im Wohngebiet nutzt.
Und wer da gar nicht wohnt muss auch zahlen?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 22:50)

Willst Du es partout nicht verstehen? Analog zum Rundfunkbeitrag müßte ich diese Straßenausbaubeiträge auch für Frankfurt zahlen wenn ich in Köln wohne, denn ich habe ja die Möglichkeit dahin zu fahren.
Nee, ehrlich gesagt verstehe ich Deine Argumentation nicht. Der Wirkungsbereich der Rundfunkgebühr ist Deutschland. Der Wirkungsbereich von kommunalen Abgaben ist die Kommune oder im Falle von Straßenbaumaßnahmen nur die Anwohner an der Straße. Jede Abgabe, Steuer, Gebühr und sonst etwas hat seinen eigenen Wirkungsbereich. Niemand verlangt von den Bürger, für Sachen außerhalb des Wirkungsbereiches zu zahlen.
naddy hat geschrieben: Überraschenderweise hast Du meine Kritik an der Entscheidung des BVerfG jetzt tatsächlich erfaßt. Denn genau das wäre die logische Konsequenz dieser Entscheidung.
Na das war jetzt ein Zufallstreffer, weil ich Deine Argumentation wirklich nicht verstehe. Und ich schreibe das nicht, um Dich zu ärgern. Mir geben Deine letzten beiden Postings zu dem Beitrag echt Rätsel auf.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

jack000 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 23:35)

Und wer da gar nicht wohnt muss auch zahlen?
Nö.
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naddy
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Sören74 hat geschrieben:(23 Sep 2020, 01:10)

Nee, ehrlich gesagt verstehe ich Deine Argumentation nicht. Der Wirkungsbereich der Rundfunkgebühr ist Deutschland. Der Wirkungsbereich von kommunalen Abgaben ist die Kommune oder im Falle von Straßenbaumaßnahmen nur die Anwohner an der Straße. Jede Abgabe, Steuer, Gebühr und sonst etwas hat seinen eigenen Wirkungsbereich. Niemand verlangt von den Bürger, für Sachen außerhalb des Wirkungsbereiches zu zahlen.
Da irrst Du wahrscheinlich:
Google hat geschrieben:Dabei legt die Gemeinde jedes Jahr alle umlagefähigen Straßenbaukosten auf alle Grundstückseigentümer der Gemeinde um. Die Eigentümer müssen anteilig bezahlen, egal ob ihr Grundstück an einer der ausgebauten Straßen liegt.
Ist aber auch egal, weil mich dieses Thema nicht näher interessiert. Fakt ist, daß ich bei realistischer Betrachtungweise um die Benutzung von Straßen oder sonstiger öffentlicher Einrichtungen auf Dauer nicht herumkomme. Ob ich aber Fernsehen will, ist meine ureigenste Entscheidung. Dazu besteht keinerlei Notwendigkeit. Ich muß aber trotzdem dafür zahlen. Das ist vergleichsweise so, als ob ich für den Unterhalt dieses Forums bezahlen müßte, auch wenn ich keinerlei Interesse hätte, daran teilzunehmen.

Tut mir leid, aber besser kann ich es nicht erklären, zumindest im Moment nicht. Wenn Du es immer noch nicht verstehst, laß uns beide friedlich unserer Wege gehen und unserer jeweiligen Auffassung frönen. ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Sören74 hat geschrieben:(23 Sep 2020, 01:11)

Nö.
Und was hat das dann mit dem ÖR Konzept zu tun?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 01:54)

Ist aber auch egal, weil mich dieses Thema nicht näher interessiert. Fakt ist, daß ich bei realistischer Betrachtungweise um die Benutzung von Straßen oder sonstiger öffentlicher Einrichtungen auf Dauer nicht herumkomme.
Auch nicht, wenn ich nie ein Auto besitze?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

jack000 hat geschrieben:(23 Sep 2020, 03:55)

Und was hat das dann mit dem ÖR Konzept zu tun?
Wer nicht in Deutschland lebt, muss auch keine Rundfunkgebühr bezahlen. Das ist die Analogie dazu.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

Sören74 hat geschrieben:(23 Sep 2020, 08:47)

Wer nicht in Deutschland lebt, muss auch keine Rundfunkgebühr bezahlen. Das ist die Analogie dazu.
Jein; in Polen muß man offenbar auch Rundfunkgebühren entrichten. Aber Einwohner über 75 Jahre sind davon befreit. Glück gehabt! :D Aber ich räche mich: Über WLAN-Internet hören meine Frau und ich täglich DLF und DLF-Kultur...gebührenfrei!

Ich meine, daß der Grundgedanke für den ÖRR anfangs auf Daseinsvorsorge abzielte. Dazu muß man sich das seinerzeit ziemlich große Deutsche Reich vorstellen und ein wenig erschlossenes Verkehrsnetz. Dazu kam noch eine Landbevölkerung, die oft genug nie aus der Sichtweite des jeweiligen Kirchturms heraus kam. Nur die Männer wurden gelegentlich für einen Feldzug gebraucht, fanden sich plötzlich unfaßbar weit von zu Hause wieder. Ich kenne diese Verhältnisse noch von Großeltern, Onkeln und Tanten.

Ich kenne auch noch die Zeit, wo ein reitender Bote irgendwelche Nahrichten auf den Hauptplätzen eines Dorfes verlas. Leider war ich noch zu klein, um mich an das Inhaltliche zu erinnern. Eine große Bimmelglocke rief die Anwohner zusammen, und dann ging's los.

Natürlich kann man sich darüber aufregen, was im Laufe vieler Jahrzehnte aus dieser Nachrichtenversorgung als Daseinsvorsorge geworden ist. Eine Versorgungsanstalt für politisch engagierte Günstlinge? Aber ich will da nicht so energisch meckern: Ich nutze das DLF-Angebot, und das auch noch unentgeltlich (auf dem Boden des ehemaligen Deutschen Reichs... :D )
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 20:35)

Mein Argument ist weder ein "juristischer Kniff", noch war ich in diesem Beruf tätig. Ich hatte beruflich allerdings viel mit Juristen zu tun. Da ist es nützlich, sich mit deren "Kniffen" auszukennen. ;)
Bei näherer Betrachtung hast du recht. Deine Frage war juristisch nicht haltbar. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist schließlich keine Sozialversicherung und deshalb ist die Frage nach dem Umlageverfahren fehl am Platze. :)
naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 20:35)
In dieser Hinsicht ist das von Dir gewählte Beispiel aber untauglich. Denn eine KFZ-Haftpflichtversicherung schließt man vorsätzlich ab, um für einen möglichen Schadensfall gerüstet zu sein. Die "Möglichkeit" liegt allein darin, ob der Fall eintritt oder nicht. Ohne die Absicht "das Fahrzeug im öffentlichen Raum zu bewegen" wäre es unsinnig, einen solchen Vertrag anzuschließen.
Nein, man schließt eine KFZ-Haftpflichtversicherung nicht vorsätzlich ab, sondern man ist dazu verpflichtet, wenn man das Fahrzeug auch nur einen Meter im öffentlichen Raum bewegen will. Man kann es ohne KFZ-Haftpflichtversicherung gar nicht anmelden. Du darfst dann dein Fahrzeug Jahrelang in deiner Garage stehenlassen und gar nicht benutzen, aber solange es angemeldet ist, musst du die Haftpflichtversicherung weiterzahlen.
naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 20:35)
Der Rundfunkbeitrag dagegen gründet sich nicht auf einen Vertrag, dem ich in irgendeiner Weise zugestimmt hätte, sondern allein auf die theoretische Möglichkeit des Empfangs. Dazu ist also überhaupt keine Absicht erforderlich. Mit der gleichen Begründung könnte man auch den Eintritt, der bei Freibad- oder Museumsbesuchen fällig wird per Umlage finanzieren und damit die kommunalen Haushalte entlasten. Denn die Möglichkeit zum Besuch ist ja gegeben.
Du hast diesem Vertrag zugestimmt, sobald du einen Wohnsitz angemeldet hast, denn deine Wohnung entspricht exakt einem Haushalt und in jedem Haushalt befinden sich heutzutage Empfangsgeräte jeglicher Art, deshalb musst du die Rundfunkgebühr zahlen. Ähnlich wie beim Auto, ob du sie nutzt oder nicht.
Bei Museen und Freibädern geschieht das über Kommunalsteuern, das ist eine andere Baustelle. :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Sören74 hat geschrieben:(23 Sep 2020, 08:46)

Auch nicht, wenn ich nie ein Auto besitze?
In diesem Fall natürlich nicht. Leute. die kein Auto besitzen, schweben ja bekanntlich durch die Gegend. Du hast gewonnen.
tarkomed hat geschrieben:(23 Sep 2020, 10:34)

Bei näherer Betrachtung hast du recht. Deine Frage war juristisch nicht haltbar. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist schließlich keine Sozialversicherung und deshalb ist die Frage nach dem Umlageverfahren fehl am Platze. :)
Nein, man schließt eine KFZ-Haftpflichtversicherung nicht vorsätzlich ab, sondern man ist dazu verpflichtet, wenn man das Fahrzeug auch nur einen Meter im öffentlichen Raum bewegen will. Man kann es ohne KFZ-Haftpflichtversicherung gar nicht anmelden. Du darfst dann dein Fahrzeug Jahrelang in deiner Garage stehenlassen und gar nicht benutzen, aber solange es angemeldet ist, musst du die Haftpflichtversicherung weiterzahlen.
Der Abschluß einer Kfz-Haftpflichtversicherung basiert aber auf einer konkreten Willensbekundung, nämlich, das Kfz im öffentlichen Raum bewegen zu wollen. Selbstverständlich muß ich mich dann an die daran geknüpften Bedingugen halten. Beim TV fehlt diese Willensbekundung.

Und ja, es mag auch Sonderlinge oder Trottel geben, die eine Versicherung abschließen, nur um das Auto in der Garage stehen zu lassen. Dann ist deren Willle eben, ein versichertes Auto in der Garage stehen zu haben. Himmelherrgottnochmal...
Du hast diesem Vertrag zugestimmt, sobald du einen Wohnsitz angemeldet hast, ...
Nein, hab' ich nicht. Als ich meinen Wohnsitz angemeldet habe gab's diese Form des Beitragseinzuges noch gar nicht. Ich hätte natürlich auch auswandern können, als er eingeführt wurde. :|
...denn deine Wohnung entspricht exakt einem Haushalt und in jedem Haushalt befinden sich heutzutage Empfangsgeräte jeglicher Art, deshalb musst du die Rundfunkgebühr zahlen.
Danke für die Aufklärung.
Ähnlich wie beim Auto, ob du sie nutzt oder nicht.
Eben nicht, siehe oben.
Bei Museen und Freibädern geschieht das über Kommunalsteuern, das ist eine andere Baustelle. :D
Ja, aus diesem Grund habe ich auch bereits in meinem ersten Beitrag auf diesen Unterschied hingewiesen. Aber gerne nochmal und ausführlicher: Kommunalabgaben und auch andere Steuerzahlungen und Abgaben dienen der Finanzierung von Gemeinschaftsinteressen, zum Näheren siehe Art. Art 106 GG.

Welches Gemeinschaftsinteresse ist denn mit dem Angebot Fernsehen schauen zu können verknüpft? Zahlen dann demnächst auch Alle für Netflix und Co,?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

H2O hat geschrieben:(23 Sep 2020, 09:45)

Natürlich kann man sich darüber aufregen, was im Laufe vieler Jahrzehnte aus dieser Nachrichtenversorgung als Daseinsvorsorge geworden ist.
Die Bedeutung dieser "Nachrichtenversorgung" ist sogar noch weit größer, als man gemeinhin annimmt. Sie ist nämlich gerichtsverwertbar. Man kann sich nicht auf Unkenntnis einer Verordnung oder Gesetzesänderung berufen, wenn diese zuvor in den öffentlichen Medien bekannt gemacht wurde.

Das wäre beispielsweise eine plausible Begründung für die Umstellung der ÖRR-Finanzierung gewesen, im Gegensatz zur aktuell vertretenen. ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Fliege »

naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 11:29)

Die Bedeutung dieser "Nachrichtenversorgung" ist sogar noch weit größer, als man gemeinhin annimmt. Sie ist nämlich gerichtsverwertbar. Man kann sich nicht auf Unkenntnis einer Verordnung oder Gesetzesänderung berufen, wenn diese zuvor in den öffentlichen Medien bekannt gemacht wurde.

Das wäre beispielsweise eine plausible Begründung für die Umstellung der ÖRR-Finanzierung gewesen, im Gegensatz zur aktuell vertretenen. ;)
Ja, das spricht für eine Steuerfinanzierung.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Fliege hat geschrieben:(23 Sep 2020, 11:32)

Ja, das spricht für eine Steuerfinanzierung.
Oder so. ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 11:17)

Welches Gemeinschaftsinteresse ist denn mit dem Angebot Fernsehen schauen zu können verknüpft? Zahlen dann demnächst auch Alle für Netflix und Co,?
Auch das wurde hier mehrfach klargestellt. Bevor ich es mit meinen Worten wiederhole:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Fliege »

naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 11:46)

Oder so. ;)
Alternative wäre:
ÖR wird wie ein Anzeigenblatt behandelt. Wer wissen will, was Kommunen, Länder und der Bund verkünden, soll das Blatt abonnieren.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

H2O hat geschrieben:(23 Sep 2020, 09:45)

Jein; in Polen muß man offenbar auch Rundfunkgebühren entrichten. Aber Einwohner über 75 Jahre sind davon befreit. Glück gehabt! :D Aber ich räche mich: Über WLAN-Internet hören meine Frau und ich täglich DLF und DLF-Kultur...gebührenfrei!
Okay, mich betrifft es nicht, ich habe vorhin mal auf die offizielle Seite geschaut und man kann sich vom Rundfunkbeitrag abmelden, wenn man hier in Deutschland seine Wohnung aufgibt und dauerhaft ins Ausland zieht: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... x_ger.html
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 11:17)

In diesem Fall natürlich nicht. Leute. die kein Auto besitzen, schweben ja bekanntlich durch die Gegend. Du hast gewonnen.
Aber das ist ja genau der Konfliktstoff, der in vielen Kommunen und einigen Bundesländern existiert. Hat nichts mit dem Thema Rundfunkbeitrag und ÖR zu tun, aber nur zur Erklärung, es laufen viele Gerichtsverhandlungen, wo Anwohner sich darüber beschweren, dass sie die hohen Kosten mitragen sollen, obwohl sie kein Auto haben. Und als Fußgänger braucht man nicht die Straße, sondern den Gehweg.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Das führt jetzt ins Uferlose. Wären Alle, die sich dieser Art von "Meinungsbildung" verweigern, demzufolge als "undemokratisch" zu bezeichnen? Überdies würde die Frage aufgeworfen, warum man diesen "verfassungsrechtlichen Auftrag" erst 2013 entdeckt hat? Vorher war es offenbar jedem selbst überlassen, wie und woran er sich seine Meinung bilden möchte. Typischer Fall von "Zwangsbeglückung, möchte man meinen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Es wurden hier schon tausende Beispiele genannt bei denen der ÖR die eigene Meinung bereits vorgibt und nicht neutral Informationen zur Verfügung stellt damit man sich selbst eine Meinung bilden kann.
Der ÖR versteht unter "einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten" das der ÖR selbst die Meinung bildet.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

jack000 hat geschrieben:(23 Sep 2020, 13:47)

Es wurden hier schon tausende Beispiele genannt bei denen der ÖR die eigene Meinung bereits vorgibt und nicht neutral Informationen zur Verfügung stellt damit man sich selbst eine Meinung bilden kann.
Der ÖR versteht unter "einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten" das der ÖR selbst die Meinung bildet.
Damit kein falscher Zungenschlag reinkommt, es gibt keine eigene Meinung des ÖR (welche sollte das bei einem Apparat von hunderten festen Mitarbeitern in verschiedenen Anstalten sein?), sondern es handelt sich jeweils um die eigene Meinung des Reporters oder Moderators. Ich glaube auch nicht, dass man das vermeiden kann und ich glaube noch nicht mal, ob das überhaupt aus Sicht der Zuschauer wünschenswert ist, weil oft ist nichts so langweilig als eine neutrale ohne jegliche Färbung Berichterstattung. Aber davon abgesehen, wichtiger ist doch, dass es eigene Meinungen in verschiedene Richtungen gibt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 12:53)

Das führt jetzt ins Uferlose. Wären Alle, die sich dieser Art von "Meinungsbildung" verweigern, demzufolge als "undemokratisch" zu bezeichnen?
Einige schon, aber es ist genau umgekehrt: Sie lehnen diese Art von Meinungsbildung ab, weil sie mit ihrer Ideologie kollidiert. Sie hätten es gern, dass ausschließlich ihre Meinung in den öffentlich rechtlichen – dann allerdings staatlichen – Medien verbreitet wird. In Russland, in China, in der Türkei und anderswo funktioniert es schließlich auch. ;)
Andere sind mit dem seichten Programm der Privatsender zufrieden und es stört sie, dass sie eine Rundfunkgebühr zahlen müssen. Man kann es eben nicht jedem rechtmachen. Der ÖRR bietet gelegentlich auch seichtes Programm um sie herzulocken, aber es funktioniert nicht bei jedem. :)
naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 12:53)
Überdies würde die Frage aufgeworfen, warum man diesen "verfassungsrechtlichen Auftrag" erst 2013 entdeckt hat?
Diesen verfassungsrechtlichen Auftrag hat der ÖRR bereits nach dem Krieg bekommen. 2013 wurde die Art seiner Finanzierung geändert und vom Verfassungsgericht geprüft.
naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 12:53)
Vorher war es offenbar jedem selbst überlassen, wie und woran er sich seine Meinung bilden möchte.
Es ist auch heute jedem überlassen, sich anderweitig zu informieren und es geschieht bereits, wenn man sieht beispielsweise, wie viele bei den Coronademos teilnehmen und was sie von sich geben. Die Beliebtheit alternativer Medien ist auch ein Nachweis dafür, dass viele nicht auf den ÖRR angewiesen sind.
naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 12:53)
Typischer Fall von "Zwangsbeglückung, möchte man meinen.
Ja, manche empfinden es so, aber es sind immer dieselben. Man kennt sie schon und ihre Argumente wiederholen sich monoton...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

SWR-Reportage „betrifft“ zum Thema Polizei:
https://imgur.com/gQpcjic
Na sowas aber auch, gut das das die politische Gesinnung nicht fehlen darf, ... so kann sich der Bürger selbst anhand der Informationen eine eigene Meinung bilden ...

Natürlich hätte da z.B. auch "FCK Greta" stehen können, das da was anderes steht ist selbstverständlich völliger Zufall und hat nichts mit der Gesinnung der völlig neutralen ÖR-Macher zu tun und auf gar keinen Fall will der ÖR dem Zuschauer da irgendwie politisch was mitteilen ...
Polizeigewerkschaft bestätigt Sympathien für AfD
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 51074.html
Der ÖR versteht es die Realität auf seine Art und Weise rüber zu bringen :thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

tarkomed hat geschrieben:(23 Sep 2020, 15:04)

Der ÖRR bietet gelegentlich auch seichtes Programm um sie herzulocken, aber es funktioniert nicht bei jedem. :)
"Gelegentlich?" :p

Das ÖRR TV bietet gelegentlich Anspruchsvolles. Meist so um 23:45. Der ÖRR Hörfunk bietet gelegentlich Seichtes. So herum vielleicht.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

schokoschendrezki hat geschrieben:(25 Sep 2020, 09:39)

"Gelegentlich?" :p

Das ÖRR TV bietet gelegentlich Anspruchsvolles. Meist so um 23:45. Der ÖRR Hörfunk bietet gelegentlich Seichtes. So herum vielleicht.
Keine Ahnung, so viel ÖRR konsumiere ich auch wieder nicht. Nachrichten, Dokus und sonstige Reportagen, politische Diskussionsrunden und vielleicht etwas Kabarett. Krimis mag ich auch nicht, also bleibt nicht viel Unterhaltung übrig, die mich reizen könnte. Der ÖRR braucht mich nicht mit Unterhaltung zu locken, er hat mich auch so sicher. ;)
Die Privatsender sind jedenfalls vor vielen Jahren aus der Favoritenliste herausgeflogen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

tarkomed hat geschrieben:(25 Sep 2020, 11:56)

Die Privatsender sind jedenfalls vor vielen Jahren aus der Favoritenliste herausgeflogen.
Und ich habe es immer noch nicht geschafft, RTL&Co. von den Sendeplätzen 4 bis 8 zu verbannen, obwohl mich der gesendete Schrott beim Durchzappen seit Jahren nervt! Wo soll auch "Pro Sieben" anders hin, als auf Platz 7? Sch... Gewohnheit! :mad:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

naddy hat geschrieben:(25 Sep 2020, 14:55)

Und ich habe es immer noch nicht geschafft, RTL&Co. von den Sendeplätzen 4 bis 8 zu verbannen, obwohl mich der gesendete Schrott beim Durchzappen seit Jahren nervt! Wo soll auch "Pro Sieben" anders hin, als auf Platz 7? Sch... Gewohnheit! :mad:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

naddy hat geschrieben:(25 Sep 2020, 14:55)

Und ich habe es immer noch nicht geschafft, RTL&Co. von den Sendeplätzen 4 bis 8 zu verbannen, obwohl mich der gesendete Schrott beim Durchzappen seit Jahren nervt! Wo soll auch "Pro Sieben" anders hin, als auf Platz 7? Sch... Gewohnheit! :mad:
Ich habe Sattelitenempfang für Tausende Radio- und Fernsehsender weltweit. Meine Favoritenliste stelle ich mir selbst zusammen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

tarkomed hat geschrieben:(25 Sep 2020, 15:48)

Ich habe Sattelitenempfang für Tausende Radio- und Fernsehsender weltweit. Meine Favoritenliste stelle ich mir selbst zusammen.
Mach' ich natürlich auch, wie der Name schon sagt. Aber sie kommen halt bei jedem TV-Wechsel immer wieder auf die gleichen Sendplätze, weil ich mir mehr als 30 nicht merken kann. Wie gesagt, Sch... Gewohnheit. ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Ebiker »

naddy hat geschrieben:(25 Sep 2020, 14:55)

Und ich habe es immer noch nicht geschafft, RTL&Co. von den Sendeplätzen 4 bis 8 zu verbannen, obwohl mich der gesendete Schrott beim Durchzappen seit Jahren nervt! Wo soll auch "Pro Sieben" anders hin, als auf Platz 7? Sch... Gewohnheit! :mad:
Auf Platz 6 selbstverständlich. Und den schalte ich öfter mal ein, RTL und Sat sehr selten. Weniger als die ÖR
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 12:53)

Das führt jetzt ins Uferlose. Wären Alle, die sich dieser Art von "Meinungsbildung" verweigern, demzufolge als "undemokratisch" zu bezeichnen? Überdies würde die Frage aufgeworfen, warum man diesen "verfassungsrechtlichen Auftrag" erst 2013 entdeckt hat? Vorher war es offenbar jedem selbst überlassen, wie und woran er sich seine Meinung bilden möchte. Typischer Fall von "Zwangsbeglückung, möchte man meinen.
Man wollte einen öffentlichen Rundfunk in Deutschland, der nicht den Weisungen einer Partei oder der Regierung zu folgen hat. Dazu gehört auch seine Finanzierung durch erhobene Gebühren. Niemand muß dieses Angebot nutzen; aber jeder Haushalt (Ausnahmen bestätigen die Regel) muß seine Existenz sichern durch Gebühren. So ungefähr mein Verständnis der Natur des ÖRR.

Ich habe (naddy weiter oben) verstanden, daß niemand sich auf Unkenntnis berufen darf, wenn eine rechtskräftige Anweisung über den ÖRR bekannt gemacht wurde. Damit wird der ÖRR aus der Reihe der übrigen Medien heraus gehoben.

Ich finde diese Konstruktion weiterhin völlig in Ordnung. Mir erscheinen die teils feindseligen Ablehnungen gegen dieses Prinzip als Schläge ins Wasser.

Die Ausgestaltung des ÖRR, also die Zahl seiner Mitarbeiter und Anstalten, ist sicher zu kritisieren. Wo bei ich mit "zu kritisieren" "grundsätzlich zu kritisieren" meine. Die inneren Kontrollen der politischen Neutralität sind im Laufe der Zeit als Versorgungsposten für die 2. oder 3. Reihe politischer Parteien und Verbände entartet. Darum mußte sogar schon das BVG bemüht werden.

Neutralität heißt nicht "ohne Meinung", sondern ein Angebot unterschiedlicher Meinungen zur eigenen Meinungsbildung. Allgemeine Kritik an Meinungsäußerungen im ÖRR ist also immer zu erwarten... kann gar nicht anders sein.

Meine Forderung auf Verschlankung des ÖRR hat auch technisch Gründe (aber nicht nur!). Wenn durch die inzwischen weitestgehend zur Norm gewordene Aussendung der Programme weltweit über Internet eben tatsächlich die ganze Welt erfaßt wird, brauchen wir nicht so viele Sendeanstalten. Obendrein können wir den deutschsprachigen Rundfunk der Schweiz und Österreichs ungestört empfangen. Auch das erhöht die Vielfalt der unabhängigen Meinungen und Sichtweisen. Darauf sollte der Deutsche Bundestag sein Augenmerk als Gesetzgeber richten und das öffentliche Angebot Deutschlands verkleinern: Es ist immer noch deutlich größer als vor zwei Jahrzehnten... siehe Begründung.

Österreich und die Schweiz sind Bundesstaaten wie Deutschland, werden demokratisch regiert. Es gibt deshalb keinen Grund, über deren ÖRR die Nase zu rümpfen. Dann sollte die Höhe der erforderlichen Rundfunkgebühr in Deutschland kein Thema mehr sein! (Man könnte sogar daran denken, den ÖRR der drei demkratischen Nachbarstaaten gemeinsam zu organisieren! Etwa als Teil des europäischen Projekts...)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

naddy hat geschrieben:(25 Sep 2020, 14:55)
Und ich habe es immer noch nicht geschafft, RTL&Co. von den Sendeplätzen 4 bis 8 zu verbannen, obwohl mich der gesendete Schrott beim Durchzappen seit Jahren nervt! Wo soll auch "Pro Sieben" anders hin, als auf Platz 7? Sch... Gewohnheit! :mad:
Mir fällt gerade gar nicht ein, wann ich das letzte mal auf irgendwelche "Sendeplätze" geschaltet hätte.

Mein TV ist schon seit Jahren so eingestellt, dass beim Anschalten die App-Auswahl geöffnet wird: Netflix - Amazon Prime - ÖR Mediatek - lokaler Medienplayer

Das letzte, worauf ich Lust habe ist, dass mir irgendjemand vorkaut, was ich an einem Abend an 3-4 Sendungen anzusehen habe. Die Zeiten dutzende Live-Sender finanzieren zu müssen, sollten so langsam vorbei sein. Da könnte auch der ÖR locker halbiert werden, wenn bis auf 2-3 Sender das Liveangebot beendet wird und stattdessen sämtliche Sendungen dauerhaft in der Mediathek aufrufbar sind.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Ebiker »

H2O hat geschrieben:(26 Sep 2020, 08:54)

Man wollte einen öffentlichen Rundfunk in Deutschland, der nicht den Weisungen einer Partei oder der Regierung zu folgen hat.

Und hat einen ÖR wo die Schäuble- Tochter und BW- Innenministergattin Christiane Strobl zur ARD Programmchefin gemacht wurde.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Nightrain hat geschrieben:(26 Sep 2020, 16:49)

Mir fällt gerade gar nicht ein, wann ich das letzte mal auf irgendwelche "Sendeplätze" geschaltet hätte.

Mein TV ist schon seit Jahren so eingestellt, dass beim Anschalten die App-Auswahl geöffnet wird: Netflix - Amazon Prime - ÖR Mediatek - lokaler Medienplayer

Das letzte, worauf ich Lust habe ist, dass mir irgendjemand vorkaut, was ich an einem Abend an 3-4 Sendungen anzusehen habe. Die Zeiten dutzende Live-Sender finanzieren zu müssen, sollten so langsam vorbei sein. Da könnte auch der ÖR locker halbiert werden, wenn bis auf 2-3 Sender das Liveangebot beendet wird und stattdessen sämtliche Sendungen dauerhaft in der Mediathek aufrufbar sind.
Die allermeisten TV-Sendungen, die ich anschaue, sind aufgezeichnet. Ich bin sehr froh drum, dass nicht wie vor 15-20 Jahren der Fernseher meinen genauen Tagesablauf bestimmt und alles interessante was allgemein im Fernsehen läuft im Vorfeld aufnehmen kann. So spare ich mir auch das Geld für Netflix und Amazon Prime. :)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Ebiker hat geschrieben:(26 Sep 2020, 18:52)

Und hat einen ÖR wo die Schäuble- Tochter und BW- Innenministergattin Christiane Strobl zur ARD Programmchefin gemacht wurde.
Ja, das hat schon auf gut schwäbisch ein Geschmäckle. Aber vielleicht tut man ihr da Unrecht und sie kann sehr gut das eine vom anderen trennen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Fliege »

Ebiker hat geschrieben:(26 Sep 2020, 18:52)

H2O hat geschrieben:
(26 Sep 2020, 08:54)
"Man wollte einen öffentlichen Rundfunk in Deutschland, der nicht den Weisungen einer Partei oder der Regierung zu folgen hat."

Und hat einen ÖR wo die Schäuble-Tochter und BW-Innenministergattin Christiane Strobl zur ARD-Programmchefin gemacht wurde.
Fest bin ich überzeugt, dass sie diesen neuen Großposten als ARD-Programmdirektorin ebenso ablehnen wird, wie sie vor gut anderthalb Jahren den SWR-Chefintendanten-Großposten ablehnte, "da sich so ein Amt mit ihrem journalistischen Selbstverständnis nicht vereinbaren lasse" (Heilbronner Stimme online, Christine Strobl lehnt SWR-Kandidatur ab, 22. Januar 2019).

Die ARD wird jemand anderen korrumpieren müssen?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Sören74 hat geschrieben:(26 Sep 2020, 19:00)
Die allermeisten TV-Sendungen, die ich anschaue, sind aufgezeichnet. Ich bin sehr froh drum, dass nicht wie vor 15-20 Jahren der Fernseher meinen genauen Tagesablauf bestimmt und alles interessante was allgemein im Fernsehen läuft im Vorfeld aufnehmen kann. So spare ich mir auch das Geld für Netflix und Amazon Prime. :)
Sendungen aufzeichnen ist ja nichts anderes als sich selbst eine Mediathek basteln, weil der ÖR es nicht gebacken bekommt. Meine Erwartungshaltung im Jahre 2020 ist, dass jegliche Sendungen in der Mediathek dauerhaft verfügbar sind. Dann kann man auch fast alle 24/7 Kanäle im ÖR inkl. des irren Personalaufwandes einstampfen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Ebiker »

Nightrain hat geschrieben:(26 Sep 2020, 19:57)

Sendungen aufzeichnen ist ja nichts anderes als sich selbst eine Mediathek basteln, weil der ÖR es nicht gebacken bekommt. Meine Erwartungshaltung im Jahre 2020 ist, dass jegliche Sendungen in der Mediathek dauerhaft verfügbar sind. Dann kann man auch fast alle 24/7 Kanäle im ÖR inkl. des irren Personalaufwandes einstampfen.
Genau so ist es da ein großer Teil des Programmes aus Wiederholungen besteht
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Sören74 »

Nightrain hat geschrieben:(26 Sep 2020, 19:57)

Meine Erwartungshaltung im Jahre 2020 ist, dass jegliche Sendungen in der Mediathek dauerhaft verfügbar sind.
Ja, das würde ich mir ja auch wünschen, aber u.a. das Privatfernsehen hat das erfolgreich für den ÖR verhindern können.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

Ebiker hat geschrieben:(26 Sep 2020, 18:52)

Und hat einen ÖR wo die Schäuble- Tochter und BW- Innenministergattin Christiane Strobl zur ARD Programmchefin gemacht wurde.
Na ja, das ist eben der Unterschied von Realität und Wirklichkeit. :D Ein Fall für "Vetternwirtschaft"... lassen wir so etwas nur nicht an "Transparancy International" durchsickern! Eine neutrale Nachrichtenquelle zu zitieren ist in solchen Fällen schon nützlich!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

tarkomed hat geschrieben:(25 Sep 2020, 11:56)

Keine Ahnung, so viel ÖRR konsumiere ich auch wieder nicht. Nachrichten, Dokus und sonstige Reportagen, politische Diskussionsrunden und vielleicht etwas Kabarett. Krimis mag ich auch nicht, also bleibt nicht viel Unterhaltung übrig, die mich reizen könnte. Der ÖRR braucht mich nicht mit Unterhaltung zu locken, er hat mich auch so sicher. ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

schokoschendrezki hat geschrieben:(28 Sep 2020, 08:49)

Ich schaue nur noch und gelegentlich per Internet Live-TV oder ab und zu gezielt Mediathek-Sendungen. In der Regel ARD,ZDF, 3sat oder Arte. Ich habe seit langem keinerlei dediziertes TV-Empfangsgerät irgendeiner Art mehr.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Amun Ra »

naddy hat geschrieben:(23 Sep 2020, 11:29)

... Man kann sich nicht auf Unkenntnis einer Verordnung oder Gesetzesänderung berufen, wenn diese zuvor in den öffentlichen Medien bekannt gemacht wurde.
...
Hervorhebung von mir.
Hast du mir für den unterstrichenen Teil bitte eine Quelle? :) Weil wenn stimmt, was du schreibst, dürfte es im deutschen Recht keinen Verbots- oder Tatbestandsirrtum (§16 und §17 StGB) geben. Die gibt es aber beide. Und da steht nirgendwo etwas von den ÖR...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Amun Ra hat geschrieben:(29 Sep 2020, 12:30)

Hervorhebung von mir.
Hast du mir für den unterstrichenen Teil bitte eine Quelle? :) Weil wenn stimmt, was du schreibst, dürfte es im deutschen Recht keinen Verbots- oder Tatbestandsirrtum (§16 und §17 StGB) geben. Die gibt es aber beide. Und da steht nirgendwo etwas von den ÖR...
Einfach mal unter "Amtliche Bekanntmachung", oder in analoger Form für den Zivilprozeßbereich unter § 185 ZPO googeln. Und bei § 16 StGB die Qualifizierung "...handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.", bei § 17 StGB "...wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden." nicht übersehen. Speziell die Behauptung eines "unvermeidbaren Irrtums" wird gerichtlicherseits meistens durch den Hinweis auf "öffentliche Bekanntmachung" widerlegt.

Das weiß ich übrigens nicht erst seit Google. ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Amun Ra »

naddy hat geschrieben:(29 Sep 2020, 13:05)

Einfach mal unter "Amtliche Bekanntmachung", oder in analoger Form für den Zivilprozeßbereich unter § 185 ZPO googeln.
...
Es geht mir nicht um die "öffentliche Bekanntmachung". Es geht mir um die Aussage, eine "öffentliche Bekanntmachung" in den ÖR würden pauschal den Tatbestands- sowie den Verbotsirrtum ungültig machen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Amun Ra hat geschrieben:(29 Sep 2020, 13:37)

Es geht mir nicht um die "öffentliche Bekanntmachung". Es geht mir um die Aussage, eine "öffentliche Bekanntmachung" in den ÖR würden pauschal den Tatbestands- sowie den Verbotsirrtum ungültig machen.
Irgendein spezieller Grund warum in Deinem Zitat ausgerechnet der Teil fehlt, der diese Frage beantwortet?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Amun Ra »

naddy hat geschrieben:(29 Sep 2020, 13:40)

Irgendein spezieller Grund warum in Deinem Zitat ausgerechnet der Teil fehlt, der diese Frage beantwortet?
In dem von mir ausgelassenen Teil wird nirgends explizit von den ÖR gesprochen. Da geht es um die Ausnahmen und um deine Schlußfolgerung, diese Ausnahmen kämen aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung zum tragen. Doch darum geht es mir nicht. Mir geht es explizit um deine Aussage, dies würde speziell für den ÖR gelten. Und deine eigenen Links belegen nunmal das Gegenteil. Wenn öffentliche Bekanntmachungen also ebenso gültig sind, wenn sie in privaten Medien veröffentlicht werden, dann ist nunmal dein Hinweis auf die Rolle des ÖR als "amtliches Mitteilungsorgan" trivial. Darum - und nur darum - geht es mir.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Amun Ra hat geschrieben:(29 Sep 2020, 14:00)

In dem von mir ausgelassenen Teil wird nirgends explizit von den ÖR gesprochen. Da geht es um die Ausnahmen und um deine Schlußfolgerung, diese Ausnahmen kämen aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung zum tragen. Doch darum geht es mir nicht. Mir geht es explizit um deine Aussage, dies würde speziell für den ÖR gelten.
Das habe ich wo geschrieben? Der ÖR ist ein mögliches Medium der rechtsrelevanten Veröffentlichung, ein anderes beispielsweise der gerichtliche Aushang. Ist alles in meinen Links nachzulesen - wenn man denn will. Wenn man nicht will, sehe ich keinen weiteren Sinn in dieser Diskussion. Ist mir auch nicht spannend genug.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Amun Ra »

naddy hat geschrieben:(29 Sep 2020, 14:12)

Das habe ich wo geschrieben?
Mea Culpa. Ich habe mich verlesen. Ich habe "öffentlich Rechtliche" gelesen, wo ich hätte "öffentliche Medien" lesen sollen, ich Dösbattel. Und in dem Fall hast du natürlich Recht und mein Einwand war doof, sorry.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von naddy »

Amun Ra hat geschrieben:(29 Sep 2020, 14:56)

Mea Culpa. Ich habe mich verlesen. Ich habe "öffentlich Rechtliche" gelesen, wo ich hätte "öffentliche Medien" lesen sollen, ich Dösbattel. Und in dem Fall hast du natürlich Recht und mein Einwand war doof, sorry.
Entschuldigung überflüssig, aber Glückwunsch zu der Tatsache, daß Du dazu fähig bist. ;)
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