Kritikaster hat geschrieben:(25 Feb 2020, 10:10)
So ganz einfach mit ja oder nein, wie gewünscht, lässt sich die Frage leider nicht beantworten.
Wenn sich anhand getätigter Aussagen eine rechtsextreme Einstellung des betreffenden Users erkennen und nachweisen lässt, muss die Bezeichnung "Rechtsextremist" gestattet sein.
Bei medizinischen Beurteilungen würde ich generell zu Zurückhaltung raten. Aufgrund hier verfasster Beiträge zutreffende Ferndiagnosen zu Usern zu erstellen, dürfte nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen möglich sein.
Und wer beurteilt die korrekte Erkennung der rechtsextremen Einstellung?