Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

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franzmannzini

Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von franzmannzini »

Aldemarin hat geschrieben:(12 Dec 2020, 19:45)

Können Verkehrsplaner bei Verkehrsunfällen eigentlich auch eine Mitschuld bekommen oder stehen Verkehrsplaner und Behörden immer unschuldig dar? Ich denke an folgenden Fall: jemand gerät auf einer verkehsberuhigten Strasse bei winterlichen Verkehrsverhältnissen ins Schleudern und kracht gegen einen Poller, der zum Zweck der Verkehrsberuhigung aufgestellt wurde. Im Grunde genommen haben doch hier Behörden und Verkehrsplaner hier eine Mitschuld am entstandenen Schaden, weil das Objekt von diesen aufgestellt wurde und auch kein notwendiger Bestandteil der Straße ist.
Natürlich können auch Verkehrsplaner (das jeweilige Bundesland, Bezirk,) Mitschuld bekommen, bei Deinem Beispiel sehe ich hier wenig Chancen auf Erfolg.
Ansonsten kann man immer den Klageweg gehen, Sachverständigengutachten fertigen lassen und so weiter.
Hierfür sind aber eine sehr gute Rechtsschutzversicherung, geeignete Sachverständige und geeignete Anwälte (oder viel Geld) notwendig und viel Mut und Ausdauer.

Ich für meinen Teil habe schon mal eine Klage wegen eines umgefallenen "schlecht gewarteten" Baumes gegen das Land Berlin geführt, betroffen waren vier Fahrzeuge,
zwei davon Totalschaden, meines hatte nur eine Beule auf der Motorhaube.
Die Versicherungen hatten die Kostenübernahme wegen einem besonderen Witterungsereignis ausgeschlossen, hier gab es keinen Eingriffspunkt.
Erfolgreich konnte ich nachweisen, daß die entsprechende Behörde, welche für die Untersuchung der Bäume zuständig war, ihre Arbeit nicht richtig erledigt hatte.
Gedauert hat dieser ganze Prozess ca. zwei Jahre.
Eine weitere Klage wegen einer nicht beleuchteten oder anders verdeutlichten Verkehrsinsel, läuft nun auch schon zwei Jahre.
Bei dieser Verkehrsinsel kommt es in der Dunkelheit dazu, das Verkehrsteilnehmer, welche aus der einen Richtung kommen, diese nicht erkennen können,
weil sie vom entgegen kommenden Verkehr geblendet werden (kleiner Hügel) und somit direkt über diese hämmern.
Dabei werden bis zu 24 mal im Jahr die beiden Verkehrszeichen 222 umgemäht (seit zehn Jahren), außerdem kommt es zur Beschädigung an den Fahrzeugen.
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat es die Verwaltung des Bezirkes nicht geschafft, hier Abhilfe zu schaffen.
Es werden nur die beiden Verkehrszeichen immer wieder aufgestellt und die Insel repariert.
Mal sehen was dabei rauskommt.
odiug

Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von odiug »

sünnerklaas hat geschrieben:(12 Dec 2020, 21:33)

Nein, haben die Behörden nicht, denn für die Aufstellung von Pollern gelten strenge standardisierte Standards. Insofern ist er dann entweder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren oder die Unfallursache fällt unter die Kategorie Höhere Gewalt. Es gilt der Grundsatz, dass man bei extremen Witterungsverhältnissen schlimmsten Falls nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein darf. Das gilt dann sogar auf Autobahnen. Wenn dann trotzdem etwas passiert, ist das eben den widrigen äußeren Umständen geschuldet. Sollte es Personenschäden gegeben haben, werden Strafverfahren wegen erwiesener Unschuld der Beteiligten garantiert eingestellt. Den Rest regeln Kasko und Krankenkasse, ggf. die Berufsgenossenschaft.
"streng standardisierte Standards" ... ja ... das klingt nach deutscher Gründlichkeit in den Amtsstuben :D
Ansonsten gilt, dass der Autofahrer sein Fahrverhalten den Umständen wie Wetter, Verkehrslage oder eben nach strengstens standardisierten Standards aufgestellten Pollern anzupassen hat.
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firlefanz11
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Re: Mitschuld von Verkehrsplanern bei Unfällen

Beitrag von firlefanz11 »

Auf alle Fälle gehören so manchen Stadt- bzw. Verkehrsplanern ordentlich die Fresse poliert... :mad2:
Zwei Beispiele:
1. Jahrzehnte lang konnte man an einer T-Kreuzung in der Nähe meiner alten Wohnung in beide Richtungen abbiegen. Es gab dort KEINEN EINZIGEN Abbiege Unfall...! Irgend so ein zu Tode gelangweilter Beamter war dann anscheinend der Meinung das ginge so nicht, und liess eine Insel aufstellen, so dass man nur noch rechts abbiegen konnte. Allerdings wurd die so positioniert, dass man sie einfach umfahren u. somit doch links abbiegen konnte. Was hat man gemacht? Das Teil nach recht verlängert, so dass dies nicht mehr möglich war. Ab dann sind die Leute rechts abgebogen, sind dann links in eine 10 m weiter entfernte Einfahrt, habe da gewendet u. sind dann doch in die linke Richtung gefahren. :rolleyes:

2. Die Straße in der ich jetzt wohne endet auch mit einer T-Kreuzung. Jahrelang war das einfach nur eine breite Straße in beide Richtungen befahrbar. Zum links u. rechts abbiegen war genug Platz dass sich mehrere Autos in zwei abbiegspruren nebeneinander stellen konnten. Fußgänger gibts and er Stelle wenns hoch kommt 4 pro Tag... Irgend so ein zu Tode gelangweilter Beamter, der wahrscheinlich zu viel Budget über hatte, dachte wohl darüber nach wie er das noch schnell vor Jahresende verbraten kann aus Angst im Folgejahr sonst weniger Budget zu bekommen, und liess dort eine Insel aufstellen, mit dem Erfolg, dass nun keine zwei Autos mehr nebeneinanader passen, und die Warteschlange zum Abbiegen deutlich länger wird. Aber auf die glorreiche Idee da mal ne Ampel aufzustellen weil gerade die Linksabbieger teilweise lange warten müssen weil ständig Autos von link u./o. rechts kommen, kommten se natürlich NICHT...! :rolleyes:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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