Nein bin ich nicht, ich halte ihm für verbesserungswürdig. Also hör auf da irgendwas zu interpretieren. Wenn ich sage das die alte Regelung ebenfalls zu wenig differenziert dann sagt das erstmal überhaupt nichts aus außer das an den Details gearbeitet werden müsste. z.b. würde ich die aktuelle Regelung gut finden, aber nur wenn sie nur vor Schulen oder Kindergärten gilt. Die alte Regelung ging aber soweit in Ordnung weil sie erst bei heftigen Verstößen ein Fahrverbot gab, aktuell haben wir das andere Extrem abkommen. Das ist es was mich ankotz, unausgegorener unüberlegter Pfusch der jetzt teilweise auch noch abgefeiert wird.Sören74 hat geschrieben:(11 Jun 2020, 18:34)
Ganz ehrlich, wenn man Deine Beiträge der letzten Wochen zu diesem Thema durchliest, könnte man meinen, der alte Bußgeldkatalog wäre in Ordnung gegen, aber der 2020 absolut unzumutbar. Aber wenn man bei Dir nachharkt, stellt sich raus, dass Du vom Prinzip auch gegen die alten Kataloge warst, die bei einem einmaligen Fehlverhalten zu mind. ein Monat Fahrverbot führen konnten.
Der neue Bußgeldkatalog
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Na dann leg mal los.Ein Terraner hat geschrieben:(11 Jun 2020, 18:46)
Nein bin ich nicht, ich halte ihm für verbesserungswürdig.
Da wird mir (und anderen Usern) nicht anderes übrigbleiben, Deine Texte zu interpretieren, weil ich nicht in Dein Kopf reinschauen kann, was Du mit den Texten ausdrücken wolltest.Ein Terraner hat geschrieben: Also hör auf da irgendwas zu interpretieren.
Stellt das für mich persönlich einiges klarer, weil ich beim Lesen den Eindruck hatte, Du findest nur den neuen Katalog zu wenig differenziert. Ist kein Vorwurf, sondern der Hinweis, dass Nachfragen oft weiterhilft, Texte besser zu verstehen.Ein Terraner hat geschrieben:Wenn ich sage das die alte Regelung ebenfalls zu wenig differenziert ...
Deine Sichtweise. Andere finden schon mit 55 in einer 30er Zone fahren schon einen heftigen Verstoß.Ein Terraner hat geschrieben:Die alte Regelung ging aber soweit in Ordnung weil sie erst bei heftigen Verstößen ein Fahrverbot gab, aktuell haben wir das andere Extrem abkommen. Das ist es was mich ankotz, unausgegorener unüberlegter Pfusch der jetzt teilweise auch noch abgefeiert wird.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Und was wären dann deiner Meinung nach 70 in einer 30 Zone? Du lässt dir keinerlei Raum mehr nach oben, und du ignorierst au komplett das 30er Zone nicht gleich 30 Zone ist. Wurde die z.b. nur zum Lärmschutz aufgestellt oder ging es da wirklich um Gefährdung von Leben? Ich kenne hier 30 Zonen die sind mitten im Nichts tief im Wald.Sören74 hat geschrieben:(11 Jun 2020, 19:22)
Deine Sichtweise. Andere finden schon mit 55 in einer 30er Zone fahren schon einen heftigen Verstoß.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Bei über 40 drüber hast auch einen Monat Fahrverbot und doppelt so hohes Bußgeld, wie bei 21 drüber. Ab 51 drüber dann noch höheres Bußgeld und 2 Monate Fahrverbot. Also gibt es durchaus noch Spielraum nach obenEin Terraner hat geschrieben:(11 Jun 2020, 19:53)
Und was wären dann deiner Meinung nach 70 in einer 30 Zone? Du lässt dir keinerlei Raum mehr nach oben.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Dein Argument verstehe ich nicht ganz. Nach oben gibt es in der Innenstadt Steigerungsmöglichkeiten. Ab 21 km/h zu viel 1 Monat, ab 51 km/h 2 Monate, ab 61 km/h 3 Monate. D.h. 70 in einer 30er Zone (mit 3 km/h Abzug) wären 1 Monat, 160 Euro Strafe und 2 Punkte. Wenn Du Dir eine stärkere Ausdifferenzierung wünscht, kannst Du das gerne vorschlagen. Ich sehe da aber rein praktische Schwierigkeiten, denn woher soll ein Autofahrer konkret sehen, ob das eine 30er Zone wegen Lärmberuhigung oder wegen anderen Gründen ist? Dann müsste man das zu den Zonen auf den Schildern dazuschreiben.Ein Terraner hat geschrieben:(11 Jun 2020, 19:53)
Und was wären dann deiner Meinung nach 70 in einer 30 Zone? Du lässt dir keinerlei Raum mehr nach oben, und du ignorierst au komplett das 30er Zone nicht gleich 30 Zone ist. Wurde die z.b. nur zum Lärmschutz aufgestellt oder ging es da wirklich um Gefährdung von Leben? Ich kenne hier 30 Zonen die sind mitten im Nichts tief im Wald.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Sicher, es ixt ja nur der 20er Schritt am Anfang über den gestrittenen wird.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Jun 2020, 20:07)
Bei über 40 drüber hast auch einen Monat Fahrverbot und doppelt so hohes Bußgeld, wie bei 21 drüber. Ab 51 drüber dann noch höheres Bußgeld und 2 Monate Fahrverbot. Also gibt es durchaus noch Spielraum nach oben
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Echt du verstehst nicht warum Parkvergehen je nach Situation und Ort unterschiedlich gewichtet werden ?Sören74 hat geschrieben:(11 Jun 2020, 20:08)
Dein Argument verstehe ich nicht ganz. Nach oben gibt es in der Innenstadt Steigerungsmöglichkeiten. Ab 21 km/h zu viel 1 Monat, ab 51 km/h 2 Monate, ab 61 km/h 3 Monate. D.h. 70 in einer 30er Zone (mit 3 km/h Abzug) wären 1 Monat, 160 Euro Strafe und 2 Punkte. Wenn Du Dir eine stärkere Ausdifferenzierung wünscht, kannst Du das gerne vorschlagen. Ich sehe da aber rein praktische Schwierigkeiten, denn woher soll ein Autofahrer konkret sehen, ob das eine 30er Zone wegen Lärmberuhigung oder wegen anderen Gründen ist? Dann müsste man das zu den Zonen auf den Schildern dazuschreiben.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Ja damit man auch sicher weiß wie viel schneller man fahren darf ohne ein Fahrverbot zu riskierenSören74 hat geschrieben:(11 Jun 2020, 20:08)
Dann müsste man das zu den Zonen auf den Schildern dazuschreiben.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Parkvergehen? Sorry, da habe ich wohl den Themenwechsel verpasst.Ein Terraner hat geschrieben:(11 Jun 2020, 20:10)
Echt du verstehst nicht warum Parkvergehen je nach Situation und Ort unterschiedlich gewichtet werden ?
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Einfache Logik.Sören74 hat geschrieben:(11 Jun 2020, 22:24)
Parkvergehen? Sorry, da habe ich wohl den Themenwechsel verpasst.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Diese 20 km/h mehr hören sich erstmal wenig an. In der Praxis sind es aber 21 + 3 (zugestandene Messtoleranz) = 24 km/h. Hinzu kommt, dass der eigene Tacho im Wagen tendenziell eher zuviel Geschwindigkeit anzeigen (soll), damit die Autofahrer eher gewarnt sind, zu schnell zu fahren. Das können bei den Geschwindigkeiten schon mal 5 km/h mehr sein. D.h. man fährt in einer 30er Zone mit fast 60 auf dem eigenen Tacho.Ein Terraner hat geschrieben:(11 Jun 2020, 20:09)
Sicher, es ixt ja nur der 20er Schritt am Anfang über den gestrittenen wird.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Die überfordert mich gerade. Als ich aus der Diskussion herausging, war das Thema noch Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Ich find die Maßnahmen supi ... bin ja viel in Nürnberg unterwegs und der Plärrer ist da so ne Art Rennstrecke für junge Männer, die dort Autos, die sie sich eigentlich nicht leisten können, notorisch zu schnell bewegen. Seit das jetzt endlich richtig teuer geworden ist und sich auch die Ahndung offensichtlich lohnt, kann man dort wieder angstfrei mit dem Fahrrad langfahren. Ohne scheußliche Bilder des eigenen, verstümmelten Körpers im Kopf haben zu müssen. Alles richtig gemacht!
Teurer geworden ist allerdings auch das Radfahren auf dem Gehweg. Hab neulich €30 abgedrückt ... heftig ... entspricht den Betriebskosten meines Radels für 6 Monate ...
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Es ging um die Gewichtung von Verstößen, und wenn das nicht verstehen willst kann ich auch nichts machen. Da kannst du noch so viel vorrechnen, ändert auch nichts daran das nicht jede Situation gleich ist.Sören74 hat geschrieben:(11 Jun 2020, 22:32)
Die überfordert mich gerade. Als ich aus der Diskussion herausging, war das Thema noch Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Ja, wie gesagt, mehr Differenzierung im Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeiten wäre denkbar. Aber es muss auch praktikabel sein.Ein Terraner hat geschrieben:(11 Jun 2020, 22:56)
Es ging um die Gewichtung von Verstößen, und wenn das nicht verstehen willst kann ich auch nichts machen. Da kannst du noch so viel vorrechnen, ändert auch nichts daran das nicht jede Situation gleich ist.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Wie ist das eigentlich, wenn ein Ausländer bei uns zu schnell fährt, z.B. 21 drüber in der Stadt.
Sehe ich das richtig, daß der lediglich das Bußgeld zahlt? (vorausgesetzt, es gibt ein entsprechendes Abkommen mit dessen Heimatland).
Dann würden Inländer für dem gleichen Verstoß im Vergleich dreifach bestraft: Bußgeld, Punkt und Fahrverbot. Schwer ungerecht.
Sehe ich das richtig, daß der lediglich das Bußgeld zahlt? (vorausgesetzt, es gibt ein entsprechendes Abkommen mit dessen Heimatland).
Dann würden Inländer für dem gleichen Verstoß im Vergleich dreifach bestraft: Bußgeld, Punkt und Fahrverbot. Schwer ungerecht.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Umgekehrt wenn du nach Italien fährst, die nehmen dir schnell mal das ganze Auto fort. So sind sie, die Italiener. Da merkt man, da ist die Vergangenheit noch nicht aufgearbeitet.Maikel hat geschrieben:(12 Jun 2020, 08:53)
Wie ist das eigentlich, wenn ein Ausländer bei uns zu schnell fährt, z.B. 21 drüber in der Stadt.
Sehe ich das richtig, daß der lediglich das Bußgeld zahlt? (vorausgesetzt, es gibt ein entsprechendes Abkommen mit dessen Heimatland).
Dann würden Inländer für dem gleichen Verstoß im Vergleich dreifach bestraft: Bußgeld, Punkt und Fahrverbot. Schwer ungerecht.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Ich kenn das von der Schweiz, dass es sogar Haftstrafen für zu schnelles fahren gibt, und Deutsche oft glauben, sie würde das nicht betreffen. 21 km/h zuviel, 1 Monat Fahrverbot und Anzeige, 25 km/h zuviel, 3 Monate Fahrverbot plus Anzeige.imp hat geschrieben:(12 Jun 2020, 13:42)
Umgekehrt wenn du nach Italien fährst, die nehmen dir schnell mal das ganze Auto fort. So sind sie, die Italiener. Da merkt man, da ist die Vergangenheit noch nicht aufgearbeitet.
https://www.bussgeldkataloge.de/geschwi ... g-schweiz/
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Ja, die Schweiz ist generell teuer.Sören74 hat geschrieben:(12 Jun 2020, 19:46)
Ich kenn das von der Schweiz, dass es sogar Haftstrafen für zu schnelles fahren gibt, und Deutsche oft glauben, sie würde das nicht betreffen. 21 km/h zuviel, 1 Monat Fahrverbot und Anzeige, 25 km/h zuviel, 3 Monate Fahrverbot plus Anzeige.
https://www.bussgeldkataloge.de/geschwi ... g-schweiz/
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Immer wieder schön:
Porsche-Pöbler sind auch ein ganz besonderer Schlag Mensch, wie's scheint.
Hat ja sicher nix mit Rasen zu tun, 68 statt 30 ...Spitzenreiter der zweistündigen Kontrolle in Wedding war eine Berlinerin (29). Sie wurde gegen 11.55 Uhr mit 68 km/h gelasert – macht 160 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. 24 weitere Fahrer waren ebenfalls zu schnell unterwegs https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/w ... trollieren
Porsche-Pöbler sind auch ein ganz besonderer Schlag Mensch, wie's scheint.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Muß eigentlich die Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen pauschalisiert sein? Warum muß einer, der mit einem Elektroauto auf einer mit dem Zusatzschild "Luftreinhaltung" auf 80 km/h beschränkten Straße mit 100 km/h unterwegs ist, die gleiche Strafe zahlen, wie einer der Stinkediesel fährt? Sollte nicht auch der Ausbauzustand der Straße für das Strafmaß eine Rolle spielen?
Generell sollte man Bußgelder massiv erhöhen, wenn echte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, oder wenn es zum Unfall kommt.
Generell sollte man Bußgelder massiv erhöhen, wenn echte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, oder wenn es zum Unfall kommt.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Gestern 30 EUR dem Landkreis gespendet, für 6 km/h drüber. Also das Tempo eines flotten Fußgängers.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
„Dies ist wieder ein Exempel!“
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Auch E-Autos sondern bei der Fahrt Schadstoffe ab - z.B. Feinstaub. Unterm Strich ist die Luftbelastung damit zwar deutlich geringer, als bei Verbrennern, aber sich deswegen nicht an "Luftreinhaltungs"-Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten schätze ich als schwierig ein. Zumal damit meist auch die Lärmbelastung gemeint ist, die schon heute weniger von den Motoren, als vom Abrollgeräusch der Reifen kommt.Aldemarin hat geschrieben:(17 Jun 2020, 18:33)
Muß eigentlich die Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen pauschalisiert sein? Warum muß einer, der mit einem Elektroauto auf einer mit dem Zusatzschild "Luftreinhaltung" auf 80 km/h beschränkten Straße mit 100 km/h unterwegs ist, die gleiche Strafe zahlen, wie einer der Stinkediesel fährt? Sollte nicht auch der Ausbauzustand der Straße für das Strafmaß eine Rolle spielen?
Generell sollte man Bußgelder massiv erhöhen, wenn echte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, oder wenn es zum Unfall kommt.
Generell halte ich den aktuellen Bußgeldkatalog auch für diskussionswürdig, allerdings eher aus anderen Gründen (z.B. Gleichbehandlung statt Gleichheit).
Bei Unfällen oder Gefährdung steigen die Bußgelder ohnehin stark an. Das ist also schon realisiert. Nur bekommt Gefährdungen die Polizei halt selten mit und der Nachweis einer Gefährdung ist schwierig - insbesondere da Dashcam-Videos idR. nicht vor Gericht anerkannt werden.
Energiewende: https://graslutscher.de/how-to-energiew ... herkommen/
PV-Forum: https://www.photovoltaikforum.com/
ignoriert: Realist2014, JJazzgold, Dieter W.
PV-Forum: https://www.photovoltaikforum.com/
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Nein, der Ausbauzustand sollte bei der Festlegung des Limits berücksichtigt werden.Aldemarin hat geschrieben:(17 Jun 2020, 18:33)
Sollte nicht auch der Ausbauzustand der Straße für das Strafmaß eine Rolle spielen?
Dein Gefühl ist schon richtig, daß man auf vielen gut ausgebauten Straßen, zumal mit abgetrenntem Fuß- und Radweg, oft "gefahrlos" schneller fahren könnte als z.B. das Standardlimit von 50. Aber dann sollte das Limit dort eben z.B. auf 60 oder 70 hochgesetzt werden. Damit alle davon profitieren.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Können eigentlich die Behörden für eine Straße ein beliebig niedriges Tempolimit ansetzen?
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Nein.Aldemarin hat geschrieben:(18 Jun 2020, 13:34)
Können eigentlich die Behörden für eine Straße ein beliebig niedriges Tempolimit ansetzen?
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
In welchen Gesetzeswerken ist dies festgehalten?
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Die Zustimmung zum neuen Bussgeldkatalog bröckelt:
https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... y8WJlVlUy8"Verhältnismäßigkeit hinterfragen"
Städte wollen neuen Bußgeldkatalog wieder entschärfen
Rasen soll härter bestraft werden – doch diese Absicht hat zu großer Diskussion geführt. Rücksicht und Vorsicht seien wichtiger als härtere Sanktionen, sagen die Städte. Sie wollen die Verschärfung rückgängig machen.
Nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs hat der Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine Abmilderung der strengeren Strafen angeregt. Die neuen Vorgaben stießen bei vielen Menschen auf "völliges Unverständnis", sagte Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ/Samstagsausgabe). Ein Mehr an Verkehrssicherheit und ein Weniger an Verletzten und Toten im Straßenverkehr würden wir nicht durch "immer weitere Gängelung mit neuen und schärferen Regelungen" erreichen.
Rücksicht und Vorsicht seien wichtiger
Viel eher sei ein Verkehrsklima der gegenseitigen Rücksicht und ständigen Vorsicht wichtiger, sagte Landsberg. Dem neuen Bußgeldkatalog zufolge werde schon bei der erstmaligen und möglicherweise einmaligen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h ein Fahrverbot verhängt, sagte Landsberg. "Man kann durchaus hinterfragen, ob es wirklich verhältnismäßig ist, wenn jemand, der vielleicht viele Jahre 'punktefrei' gefahren ist und einmalig einen solchen Verstoß begeht, schon mit einem Fahrverbot belegt wird."
Landsberg beklagte außerdem "überzogene Maßnahmen und ideologische Konflikte": Wir erreichten das Gegenteil, "wenn die Menschen die Regelungen nicht mehr akzeptieren oder verstehen". Der Kampf um den Verkehrsraum werde "zu sehr ideologisch geführt". Dabei gelte es auch zu bedenken, dass alle noch schärferen Ge- und Verbote neue Bürokratie auslösten und der Kontrollaufwand für die Städte und Gemeinden immer größer werde.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
All diese Differenzierungen kann man sich natürlich überlegen. Aber ich stelle mir das praktisch schwierig vor. Wer beispielweise legt den aktuellen Ausbauzustand einer Straße fest und an welchen Kriterien?Aldemarin hat geschrieben:(17 Jun 2020, 18:33)
Muß eigentlich die Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen pauschalisiert sein? Warum muß einer, der mit einem Elektroauto auf einer mit dem Zusatzschild "Luftreinhaltung" auf 80 km/h beschränkten Straße mit 100 km/h unterwegs ist, die gleiche Strafe zahlen, wie einer der Stinkediesel fährt? Sollte nicht auch der Ausbauzustand der Straße für das Strafmaß eine Rolle spielen?
Generell sollte man Bußgelder massiv erhöhen, wenn echte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, oder wenn es zum Unfall kommt.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Straßenverkehrsordnung
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Wer legt sie denn jetzt fest?Sören74 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 17:54)
All diese Differenzierungen kann man sich natürlich überlegen. Aber ich stelle mir das praktisch schwierig vor. Wer beispielweise legt den aktuellen Ausbauzustand einer Straße fest und an welchen Kriterien?
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Verstehe die Frage nicht ganz. Spielt derzeit der aktuelle Ausbauzustand der Straßen im Bußgeldkatalog eine Rolle? Meines Wissens nicht, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Nein, aber für die aufgestellten Schilder. Also muss es doch schon jemanden geben der sich mit dem Thema beschäftigt.Sören74 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 18:47)
Verstehe die Frage nicht ganz. Spielt derzeit der aktuelle Ausbauzustand der Straßen im Bußgeldkatalog eine Rolle? Meines Wissens nicht, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Die Höchstgeschwindigkeiten sind ja nicht immer an den akuten Straßenzustand gekoppelt.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jun 2020, 19:06)
Nein, aber für die aufgestellten Schilder. Also muss es doch schon jemanden geben der sich mit dem Thema beschäftigt.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Stimmt, aber es wäre ein Anfang. Und es ist ja jetzt schon so das unter den Beschränkungen hin und wieder steht warum da beschränkt ist.Sören74 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 19:23)
Die Höchstgeschwindigkeiten sind ja nicht immer an den akuten Straßenzustand gekoppelt.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Ich bin aber nicht so sicher, ob eine solche Differenzierung bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen so sinnvoll ist. Es würde den Eindruck vermitteln, als wenn beispielsweise das Durchbrettern mit 60 in einer verkehrsberuhigenden 30er Zone durchaus okay ist. Mir ist schon klar, dass es diese Differenzierungen beispielweise beim Parkverbot gibt. Aber nur den wenigsten Fahrern dürften da die genauen Geldbußen im Einzelnen bekannt sein. Ich sehe es eher so, wenn in der Stadt eine 30er Zone ist, dann denke ich mir als Fahrer, dass man sich dabei was gedacht hat. Es wird seine Gründe haben, dass man nicht 50, sondern nur 30 fahren kann. Warum das so ist, ist ja eigentlich nicht von Belang und als Autofahrer will man sich nicht damit auch noch beschäftigen. Und ich stelle mir das skurril vor, wenn man zukünftig an einer 30er Zone steht und daneben "mittelstarke Straßenabnutzung" und man sich dann überlegt, hmmmm, wie viel darf ich jetzt hier fahren, bis der Lappen für einen Monat weg ist.... ist zumindest meine Meinung. Aber die ist ja laut eines Users sowieso nur populistisch, also was soll's.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Also meinst du das Differenzierung beim Falschparken auch den Eindruck vermittelt das das schon ok ist solange es keine Feuerwehrzufahrt ist ?Sören74 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 19:37)
Ich bin aber nicht so sicher, ob eine solche Differenzierung bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen so sinnvoll ist. Es würde den Eindruck vermitteln, als wenn beispielsweise das Durchbrettern mit 60 in einer verkehrsberuhigenden 30er Zone durchaus okay ist. Mir ist schon klar, dass es diese Differenzierungen beispielweise beim Parkverbot gibt. Aber nur den wenigsten Fahrern dürften da die genauen Geldbußen im Einzelnen bekannt sein. Ich sehe es eher so, wenn in der Stadt eine 30er Zone ist, dann denke ich mir als Fahrer, dass man sich dabei was gedacht hat. Es wird seine Gründe haben, dass man nicht 50, sondern nur 30 fahren kann. Warum das so ist, ist ja eigentlich nicht von Belang und als Autofahrer will man sich nicht damit auch noch beschäftigen. Und ich stelle mir das skurril vor, wenn man zukünftig an einer 30er Zone steht und daneben "mittelstarke Straßenabnutzung" und man sich dann überlegt, hmmmm, wie viel darf ich jetzt hier fahren, bis der Lappen für einen Monat weg ist.... ist zumindest meine Meinung. Aber die ist ja laut eines Users sowieso nur populistisch, also was soll's.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Naja, für Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen kommt man mit 20 Euro davon und für 3 Stunden vor Ausfahrten mit 30 Euro. Ich weiß nicht, ob das ein angemessenes Gefühl von Risiken und Behinderungen vermittelt. An Anbetracht dessen, dass manche Autofahrer zu faul sind oder Parkgebühren sparen wollen, nehmen sie das Falschparken oder Stehen bei den geringen Strafen schon mal in Kauf.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jun 2020, 19:53)
Also meinst du das Differenzierung beim Falschparken auch den Eindruck vermittelt das das schon ok ist solange es keine Feuerwehrzufahrt ist ?
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Ist ja auch eine Wichtige Einnahmequelle, trotzdem gib es nun mal auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Unterschiede wie schwerwiegend die sind.Sören74 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 20:01)
Naja, für Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen kommt man mit 20 Euro davon und für 3 Stunden vor Ausfahrten mit 30 Euro. Ich weiß nicht, ob das ein angemessenes Gefühl von Risiken und Behinderungen vermittelt. An Anbetracht dessen, dass manche Autofahrer zu faul sind oder Parkgebühren sparen wollen, nehmen sie das Falschparken oder Stehen bei den geringen Strafen schon mal in Kauf.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Richtig. Aber da kann man sich als Autofahrer gut darauf einrichten, weil das hauptsächlich von der Überschreitungshöhe abhängt und ob das innerorts oder außerorts stattfand.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jun 2020, 20:11)
Ist ja auch eine Wichtige Einnahmequelle, trotzdem gib es nun mal auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Unterschiede wie schwerwiegend die sind.
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Und das ist zu undifferenziert.Sören74 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 20:45)
Richtig. Aber da kann man sich als Autofahrer gut darauf einrichten, weil das hauptsächlich von der Überschreitungshöhe abhängt und ob das innerorts oder außerorts stattfand.
z.b. Bin ich heute durch eine Siedlung gefahren. War 50 und es war auch alle 100 Meter auf den Boden gemalt das da 50 ist, warum weiß kein Mensch. Einfahrten, Gärten alles direkt an die Straße angrenzend, da wären jetzt 60 nicht weiter tragisch. Das gleiche Szenario bei 30 Zone wäre dann ein Fahrverbot? Oder mitten im nichts, ich kenne hier Ortschaften da merkst du nicht das du in einer Ortschaft fährst weil alle 200m mal ein Bauernhof kommt. Es ist egal wie man es dreht oder wendet, es gibt Situationen die sind einfach gefährlicher als andere. Daher ist es schlicht sinnfrei alles über einen Kamm zu scheren.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Saarland, Niedersachsen und Bayern beerdigen die neuen Führerscheinfallen bereits:
Nach der Verschärfung nun wieder eine mildere Gangart gegenüber Autofahrern? Ein Formfehler könnte Verkehrsminister Scheuer helfen, härtere Strafen für Raser wieder zu kippen. Die ersten Bundesländer setzten die schärferen Fahrverbotsregeln bereits aus
Das Saarland macht den Anfang. Kurz nach der Videoschalte der Landesverkehrsminister mit Andreas Scheuer macht das Bundesland klar: Es dreht die schärferen Fahrverbotsregeln für Raser zurück. Zuvor hatte das Bundesverkehrsministerium am Vormittag in einer Telefonschalte den Landesverkehrsministerien mitgeteilt, dass die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig seien. Und zwar wegen eines "fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage". In der Eingangsformel der Verordnung ist die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nämlich nicht genannt.
Nach dem Saarland folgen Bayern und Niedersachsen. Aus dem bayerischen Innenministerium heißt es gegenüber dem BR schlicht: "Auch wir werden ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden."
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Baden-Württemberg auch.jack000 hat geschrieben:(03 Jul 2020, 03:32)
Saarland, Niedersachsen und Bayern beerdigen die neuen Führerscheinfallen bereits:
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Eigentlich bundesweit:
https://www.faz.net/aktuell/politik/stv ... MAWembnQtUSTVO-REFORM UNWIRKSAM:
Verkehrsministerium darf neue Bußgelder und Fahrverbote nicht anwenden
„F.A.Z. Einspruch“ hat jüngst über einen juristischen Fehler bei der Reform der Straßenverkehrsordnung berichtet. Nun bestätigt sich: Sie ist offenbar unwirksam. Bis auf Weiteres gelten wieder die alten Bußgeldhöhen.
=> Der Unsinn ist also erstmal vom Tisch. Somit wird wohl eine überarbeitete Version kommen bei der die Fehler entfernt werden
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
- 3x schwarzer Kater
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
War aber nur ein Formfehler, der die grundsätzlich die Bußgelder und die verschärften Regelungen nicht in Frage stellt. Das kann ohne Auswirkung auf das Gesetz ganz leicht behoben werden. Ob die Gelegenheit genutzt wird den Bußgeldkatalog nochmal zu überarbeiten wird man ja sehen.jack000 hat geschrieben:(03 Jul 2020, 20:20)
Eigentlich bundesweit:
https://www.faz.net/aktuell/politik/stv ... MAWembnQtU
=> Der Unsinn ist also erstmal vom Tisch. Somit wird wohl eine überarbeitete Version kommen bei der die Fehler entfernt werden
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Das ist korrekt, aber zusätzlich kommt ja noch die erfolgreiche Petition hinzu und somit gehe ich davon aus das sich schon etwas ändern wird. M.E. irgendwas mit höheren Geldstrafen und höheren Limits was Fahrverbote betrifft.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(03 Jul 2020, 20:53)
War aber nur ein Formfehler, der die grundsätzlich die Bußgelder und die verschärften Regelungen nicht in Frage stellt. Das kann ohne Auswirkung auf das Gesetz ganz leicht behoben werden. Ob die Gelegenheit genutzt wird den Bußgeldkatalog nochmal zu überarbeiten wird man ja sehen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Saftige Strafe: Was Mittelspur-Nervern droht
Dies scheint nur für PKWs zu gelten.
https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... ussen.htmlWer auf der Autobahn grundlos permanent die Mittelspur befährt, bringt sich selbst und andere in Gefahr. Deshalb kann die Polizei durchgreifen: Werden andere Autofahrer dadurch behindert, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Dies scheint nur für PKWs zu gelten.
“Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat”
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Leider ist die Polizei häufig nicht zugegen, deshalb "gleite" ich rechts vorbei, bevor ich von rechts über die linke SpurBolero hat geschrieben:(06 Jul 2020, 12:49)
Saftige Strafe: Was Mittelspur-Nervern droht
https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... ussen.html
Dies scheint nur für PKWs zu gelten.
überhole. Mit Dashcam habe ich bei Problemen auch immer Recht bekommen.
Re: Der neue Bußgeldkatalog
Dazu gibt es einen eigenen Strang:Bolero hat geschrieben:(06 Jul 2020, 12:49)
Saftige Strafe: Was Mittelspur-Nervern droht
https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... ussen.html
Dies scheint nur für PKWs zu gelten.
https://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=14&t=8501
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der neue Bußgeldkatalog
Aber ist schon mal ein guter Anfang!Bolero hat geschrieben:(06 Jul 2020, 12:49)
Saftige Strafe: Was Mittelspur-Nervern droht
https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... ussen.html
Dies scheint nur für PKWs zu gelten.
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!