Naja, ich habe einen Berlingo, der ist nur wirklich nicht klein innen, den brauch ich auch, weil das mein Arbeitsauto ist, aber ich behaupte mal, der geht in jede Garage und bietet bequem für 5 Personen und Gepäck Platz.Audi hat geschrieben:(29 Jun 2019, 11:51)
Das sagt sich so einfach. Wenn eine Familie in ein haus einzieht mit einem Familienauto wird es problematisch. Für Singles ist das aber durchaus logisch.
Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Berlingo,und Kangoo sind wirklich kleine Raumwunder .Kangoo hatte ich für die Zustellung.Schönes teil!!
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Man könnte auch die Autoindustrie mal ordentlich in den Hintern treten dafür, dass sie immer breitere Autos baut!Audi hat geschrieben:(28 Jun 2019, 14:04)
Eigentlich muss man die Garagen abreisen und solche bauen wo man moderne Autos abstellen kann
Wenn man mal vergleicht:
ein Audi 80, also Mittelklassewagen, von Anfang der 90er war 1,69 breit,
ein aktueller VW Polo, also "Kleinwagen" ist 1,75 breit!
Da fragt man sich doch - was soll der Scheiß??
Wäre mir neu, dass Hoftore, Garagen, Parkhäuser, Tiefgaragen und Straßen in Altstädten mitgewachsen wären?
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Sicherheit beim Seitenaufprall...Seitenairbag, ...Superstereosubwover in der Seitenablage.. Seitenablage links und rechts für ein Paket Cola a 6x2LQuatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 15:30)
Man könnte auch die Autoindustrie mal ordentlich in den Hintern treten dafür, dass sie immer breitere Autos baut!
Wenn man mal vergleicht:
ein Audi 80, also Mittelklassewagen, von Anfang der 90er war 1,69 breit,
ein aktueller VW Polo, also "Kleinwagen" ist 1,75 breit!
Da fragt man sich doch - was soll der Scheiß??
Wäre mir neu, dass Hoftore, Garagen, Parkhäuser, Tiefgaragen und Straßen in Altstädten mitgewachsen wären?
...und Personen mit Brauereipferdhintern - und ....>>> Erderwärmung...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Der Golf I fing mal mit 1,61 m an.
Der Golf VII hat 1799 mm Fahrzeugbreite
und ist damit genauso breit wie ein Russen-Wolga Gaz 24 und nur 40mm schmaler als Hitlers Staatskarosse Mercedes-Benz 770
Und so was nennt sich "Volkswagen"...
Kein Wunder, dass es immer enger wird in der Garage!
Der Golf VII hat 1799 mm Fahrzeugbreite
und ist damit genauso breit wie ein Russen-Wolga Gaz 24 und nur 40mm schmaler als Hitlers Staatskarosse Mercedes-Benz 770
Und so was nennt sich "Volkswagen"...
Kein Wunder, dass es immer enger wird in der Garage!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
„Dies ist wieder ein Exempel!“
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
... und muss deshalb in Baustellen mit 2m-Einschränkung für die linke Spur brav rechts fahren.Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 16:16)
Der Golf VII hat 1799 mm Fahrzeugbreite
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Exakt. Weil die Breite incl. Außenspiegel über 2,00m liegt.PeterK hat geschrieben:(29 Jun 2019, 17:26)
... und muss deshalb in Baustellen mit 2m-Einschränkung für die linke Spur brav rechts fahren.
Auch beim Überholen von Radfahrern sind 1,5m Abstand Pflicht. Womit auf vielen auch breiteren Straßen ein einfaches Vorbeischlängeln bei fließendem Gegenverkehr verkehrswidrig ist!
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Das Problem sind die Fahrzeuge die auf der Strasse stehen und Ortsdurchfahrten behindern.Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 18:16)
Exakt. Weil die Breite incl. Außenspiegel über 2,00m liegt.
Auch beim Überholen von Radfahrern sind 1,5m Abstand Pflicht. Womit auf vielen auch breiteren Straßen ein einfaches Vorbeischlängeln bei fließendem Gegenverkehr verkehrswidrig ist!
=> Andauernd muss man abbremsen und stehenbleiben weil es Gegenverkehr in zugeparkten Ortsdurchfahrten gibt!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Die Leute nehmen an Breite zu und auch die Art und Weise, wie man "auf Tuchfühlung" zusammen im Auto saß etwa in den 80ern ist heute vielen nicht mehr vermittelbar. Das ist auch eine Frage von Gewohnheiten, aber welcher Verkäufer nimmt diesen Streit auf sich?Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 15:30)
Man könnte auch die Autoindustrie mal ordentlich in den Hintern treten dafür, dass sie immer breitere Autos baut!
Wenn man mal vergleicht:
ein Audi 80, also Mittelklassewagen, von Anfang der 90er war 1,69 breit,
ein aktueller VW Polo, also "Kleinwagen" ist 1,75 breit!
Da fragt man sich doch - was soll der Scheiß??
Wäre mir neu, dass Hoftore, Garagen, Parkhäuser, Tiefgaragen und Straßen in Altstädten mitgewachsen wären?
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Aber warum werden dann die Sitze in den "Öffentlichen" immer schmaler und härter?imp hat geschrieben:(02 Jul 2019, 10:44)
Die Leute nehmen an Breite zu und auch die Art und Weise, wie man "auf Tuchfühlung" zusammen im Auto saß etwa in den 80ern ist heute vielen nicht mehr vermittelbar. Das ist auch eine Frage von Gewohnheiten, aber welcher Verkäufer nimmt diesen Streit auf sich?
Da steckt doch eine hundsgemeine Verschwörung dahinter?!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Bist du sicher, dass der Originalsitz von einem T3D oder KT4D weicher und breiter war als die aktuelle Bestuhlung?Quatschki hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:59)
Aber warum werden dann die Sitze in den "Öffentlichen" immer schmaler und härter?
Da steckt doch eine hundsgemeine Verschwörung dahinter?!
Bedenke, dass im Regionalverkehr früher oft ausrangierte Fernverkehrswagen älterer Bauart im Einsatz waren, sodass die Wahrnehmung teilweise verzerrt ist.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Warum hat man nie in der Garagenverordnung festgelegt, daß eine Garage so groß sein muß, daß das größte mit einem PKW-Führerschein fahrbare Fahrzeug darin Platz finden muß?
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Weil es Platzverschwendung wäre alle Garagen auf einen 7,5 Tonner LKW auszulegen.Aldemarin hat geschrieben:(17 Jul 2019, 18:52)
Warum hat man nie in der Garagenverordnung festgelegt, daß eine Garage so groß sein muß, daß das größte mit einem PKW-Führerschein fahrbare Fahrzeug darin Platz finden muß?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Es reicht völlig aus, zu verbieten das PKWs außerhalb zugeordneter Flächen (Nur mit Anwohnerparkausweis) parken dürfen. Ob das eigene Auto noch in die Garage passt ist Thema des Fahrzeugbesitzers ...Aldemarin hat geschrieben:(17 Jul 2019, 18:52)
Warum hat man nie in der Garagenverordnung festgelegt, daß eine Garage so groß sein muß, daß das größte mit einem PKW-Führerschein fahrbare Fahrzeug darin Platz finden muß?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Schon witzig.
Und manche wundern sich noch, warum es in Deutschland kein Google oder Apple gibt, welche beide als "GaragenFirmen" angefangen haben..
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Heute in der Stuttgarter Zeitung:Aldemarin hat geschrieben:(26 Jun 2019, 14:03)
In wie weit stimmt es, daß man Garagen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nutzen darf? Wie ist der Sachverhalt, wenn man kein Auto hat oder ein Auto hat, welches nicht in die eigene Garage paßt. Darf man dann die Garage beliebig umnutzen?
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 2cace.htmlDie Garage als Abstellraum – ist das erlaubt?
Viele nutzen den Platz in der Garage, um hier Möbel und Gerümpel unterzustellen. Manche richten sich hier auch eine kleine Werkstatt ein. Doch das ist nicht unbedingt erlaubt – und kann mitunter zu Problemen führen. Ein Überblick.
Berlin - Garagen und Stellplätze werden gebaut, damit darin Autos einen Parkplatz finden – und nicht etwa irgendwo am Straßenrand stehen, dort Parkplätze wegnehmen und leichter zu beschädigen oder gar zu klauen sind. Für Autos sind Garagen den Bau- und Garagenverordnungen der Länder zufolge also auch primär zu nutzen. Alles, was zum Auto dazugehört – wie Reifen, Pflegemittel oder Werkzeug –, darf ebenfalls in der Garage gelagert werden.
Wie sieht es mit Fahrrädern und Motorrädern aus?
Auch Zweiräder, egal ob motorisiert oder nicht, dürfen in der Garage abgestellt werden. Allerdings nur dann, wenn sie so an der Seite stehen, dass ein Auto jederzeit ungehindert ein- und ausfahren kann, ohne dass die anderen Fahrzeuge dafür extra verschoben werden müssen. Ein reiner Abstellplatz für Fahrräder, Roller, Bobbycar und Kinderwagen darf eine Garage nicht sein.
Was ist mit einem stillgelegten Auto?
Autos, die nicht fahrtüchtig sind, oder auch Saisonfahrzeuge außerhalb der angemeldeten Zeit dürfen nicht dauerhaft in der Garage geparkt werden – zumindest dann nicht, wenn man eine entsprechende Nutzung bei Eigentum nicht beantragt beziehungsweise mit dem Vermieter vereinbart hat.
Was gehört sonst alles nicht in eine Garage?
„Eine Garage ist nicht primär Abstellraum oder Ersatzkeller, sie darf also nicht zweckentfremdet werden“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Egal ob Gartenmöbel, Rasenmäher, Sportausrüstung, Farbeimer, Grill, leere Getränkekisten, Sperrmüll oder Brennholz: All solche Dinge haben in einer Garage eigentlich nichts zu suchen.
„Spätestens, wenn alles so zugebaut ist, dass kein Auto mehr reinpasst, ist die Grenze des Erlaubten längst überschritten“, sagt Wagner. Nur eine große Werkstatt einzubauen geht also genauso wenig, wie die Garage einfach so zum zusätzlichen Wohnraum umzufunktionieren. „Garagen dürfen direkt an die Grenze zum Nachbar gebaut werden, weil sie eben kein Wohnraum sind“, sagt Rechtsexpertin Wagner.
Warum darf man eine Garage nicht so nutzen, wie man will?
In den meisten Kommunen gibt es Vorschriften dafür, wie viele Stellplätze zu einem Haus gehören müssen. Entsprechend wird die Baugenehmigung erteilt – damit die Straßen dann durch die Stellplätze auch von Autos entlastet werden. Ein weiterer Grund ist der Brandschutz, insbesondere wenn Dinge wie Gasgrill, Gasflaschen, Chemikalien, Brennholz oder größere Mengen an Benzin in der Garage gelagert werden. In Kleingaragen etwa sind maximal 20 Liter Diesel oder Benzin erlaubt, in Tiefgaragen ist das Lagern von Kraftstoffen außerhalb der Fahrzeuge gar nicht erlaubt.
Muss ich mein Auto also in der Garage parken, wenn ich eine habe?
Nein, es gibt kein Gesetz, das einen dazu verpflichtet, eine zur Verfügung stehende Garage auch zu nutzen. Wer also trotz Garage lieber am Straßenrand parkt, darf das machen. Nur muss der Platz in der Garage für das Auto eben trotzdem freigehalten werden.
Kann eine falsche Nutzung der Garage abgemahnt oder bestraft werden?
„Kommunale Behörden machen jetzt nicht gezielt Kontrollgänge und schauen in die Garagen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Was allerdings durchaus vorkomme, seien Beschwerden von Nachbarn bei den entsprechenden Stellen. Und dann wird nicht nur kontrolliert, sondern es können auch Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden.
Wie sieht es aus, wenn ich meine Garage nur gemietet habe?
Dann gibt es dem Deutschen Mieterbund zufolge einen Mietvertrag, in dem geregelt wird, dass der Stellplatz zur gemieteten Wohnung oder zum gemieteten Haus gehört. Dabei kann es sich entweder um einen gemeinsamen Mietvertrag handeln oder um zwei Verträge. Wird eine Garage separat angemietet, gibt es praktisch keinen Mieterschutz. Laufzeiten, Miethöhe und Mieterhöhungen können frei vereinbart werden. Halten die Mieter sich nicht an die vorgeschriebene Nutzung der Garage als vorwiegender Pkw-Stellplatz, ist das ein Grund zur Kündigung.
Lesen Sie hier: Schönheitsreparaturen – Wozu Mieter verpflichtet sind
Wer ein einheitliches Mietverhältnis für Wohnung und Garage hat, muss hier besonders aufpassen: „Werde ich vom Vermieter mehrmalig gerügt, dass ich meine Garage nur als Rumpelkammer nutze, kann ich neben der Garage auch die Wohnung verlieren“, sagt Julia Wagner.
Was ist, wenn mir zwar eine Garage zur Verfügung steht, ich aber gar kein Auto habe?
Auch dann bleibt die Garage ein Abstellplatz für Autos. „In diesem Fall würde ich zumindest bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob ich den Platz anderweitig nutzen darf“, empfiehlt Julia Wagner von Haus & Grund. Denn streng genommen braucht man selbst in einer leeren Garage eine Genehmigung, um eine kleine Werkbank aufzustellen.
„Das ist zumindest die Theorie. In der Praxis stört sich daran ja zumeist keiner“, sagt Rechtsexpertin Julia Wagner. Versicherungsrechtlich kann es allerdings durchaus im Interesse des Garagenbesitzers liegen, eine solche Nutzungsänderung zu beantragen. Denn brennt es beispielsweise in einer widerrechtlich genutzten Garage, kann das dazu führen, dass die Versicherung den Schaden eben nicht übernimmt.
Was gilt für einen Carport?
Carports sind offene Garagen für das Auto. Es gelten daher für sie die gleichen Vorschriften wie jene für die Nutzung von ganz normalen Garagen.
So manche Gerümpelheinis missbrauchen ihre Garage gerne für Plunder, daher sind Strafen absolut gerechtfertigt.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Ich kenne einen, der hat aus der Garage ein Wohnung gemacht. Zweites Stockwerk oben drauf, Fenster und Tür rein, Sogar eine Wasserleitung hat er gelegt. Nur das Klo ist im Nachbarhaus.
Blue lives matter! https://www.youtube.com/watch?v=DitjU0-q9Fs
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Gräm dich nicht.Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 16:16)
Der Golf I fing mal mit 1,61 m an.
Der Golf VII hat 1799 mm Fahrzeugbreite
und ist damit genauso breit wie ein Russen-Wolga Gaz 24 und nur 40mm schmaler als Hitlers Staatskarosse Mercedes-Benz 770
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Ich komme heute auch nicht mehr in die Hosen rein, die mir als 20 -jähriger passten.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
https://www.hochtaunuskreis.de/Hochtaun ... aragen.pdf
Bei uns war letztens eine Begehung durch die Feuerwehr. Leute, die in ihren Garagenboxen brennbare Materialien gelagert hatten oder anderes Zeug, das nicht in Bezug zum abgestellten Auto gehört, wurde verwarnt, und bekam als Auflage innerhalb von 14 Tagen die nicht erlaubten Gegenstände zu entfernen. Bei Nichteinhaltung wurde mit Geldbußen von 500 bis zu 5000 EUR gedroht.
Bei uns war letztens eine Begehung durch die Feuerwehr. Leute, die in ihren Garagenboxen brennbare Materialien gelagert hatten oder anderes Zeug, das nicht in Bezug zum abgestellten Auto gehört, wurde verwarnt, und bekam als Auflage innerhalb von 14 Tagen die nicht erlaubten Gegenstände zu entfernen. Bei Nichteinhaltung wurde mit Geldbußen von 500 bis zu 5000 EUR gedroht.
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Mit den neueren Führerscheinen darfst du den nicht fahren.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Jul 2019, 19:00)
Weil es Platzverschwendung wäre alle Garagen auf einen 7,5 Tonner LKW auszulegen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Aber mit einem alten schon
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Steht in der Garagenverordnung irgendwo drinnen, wie groß eine Garage sein muß? Kann eine Gemeinde eigenhändig festlegen, wie groß eine Garage sein muß und kann sie prinzipiell jemanden zwingen eine größere Garage zu bauen, zum Beispiel, weil jemand einen zum Wohnmobil umgebauten großen Lastwagen besitzt?
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Da kenne ich mich leider nicht aus.
Ich habe allerdings vor ein paar Tagen in irgendeinem Polit-Magazin(?) im TV einen Beitrag gesehen, in dem der Bürgermeister einer Kleinstadt erklärte, warum seine Kommune offensiv mit Kontrollen und Bußgeldern gegen die mißbräuchliche Verwendung von Garagen vorgeht. Sinngemäße Begründung: "Garagen sind für das Parken von Fahrzeugen vorgesehen und nicht für das Abstellen von Hausrat, Müll oder sonstigen Gegenständen!".
Den hätte ich gerne mal gefragt, wie er das in seinem Zuständigkeitsbereich in Bezug auf Wohnungen sieht und handhabt. Die sind nach allgemeiner Auffassung doch auch eindeutig zum Wohnen bestimmt - und nicht als Spekulationsobjekt für Finanzjongleure. Ob man dagegen wohl genau so entschlossen und rigide vorgeht?
Mal im Ernst: Es gibt keine Verpflichtung eine Garage zu bauen, tut man es dennoch ist sie nach meiner Auffassung persönliches Eigentum, dessen Verwendung ausschließlich dem eigenen Gusto unterliegt. Das Argument, Anderen damit Verkehrsfläche zu entziehen ist Blödsinn, das tut jeder, der erst gar keine Garage baut, ebenfalls. Dann müßte man schon jeden, der ein Auto kaufen will verpflichten, erstmal eine Garage zu bauen oder zu mieten. Das dürfte nicht nur an eine Grenze stoßen.
Ich habe allerdings vor ein paar Tagen in irgendeinem Polit-Magazin(?) im TV einen Beitrag gesehen, in dem der Bürgermeister einer Kleinstadt erklärte, warum seine Kommune offensiv mit Kontrollen und Bußgeldern gegen die mißbräuchliche Verwendung von Garagen vorgeht. Sinngemäße Begründung: "Garagen sind für das Parken von Fahrzeugen vorgesehen und nicht für das Abstellen von Hausrat, Müll oder sonstigen Gegenständen!".
Den hätte ich gerne mal gefragt, wie er das in seinem Zuständigkeitsbereich in Bezug auf Wohnungen sieht und handhabt. Die sind nach allgemeiner Auffassung doch auch eindeutig zum Wohnen bestimmt - und nicht als Spekulationsobjekt für Finanzjongleure. Ob man dagegen wohl genau so entschlossen und rigide vorgeht?
Mal im Ernst: Es gibt keine Verpflichtung eine Garage zu bauen, tut man es dennoch ist sie nach meiner Auffassung persönliches Eigentum, dessen Verwendung ausschließlich dem eigenen Gusto unterliegt. Das Argument, Anderen damit Verkehrsfläche zu entziehen ist Blödsinn, das tut jeder, der erst gar keine Garage baut, ebenfalls. Dann müßte man schon jeden, der ein Auto kaufen will verpflichten, erstmal eine Garage zu bauen oder zu mieten. Das dürfte nicht nur an eine Grenze stoßen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Man muß je nach Grundstücksgröße sonsoviel Stellplätze vorhalten, die Garage zählt dazu, also muß sie auch dementsprechend genutzt werden.
Naja bei uns lernen sies auch gerade, in der Hauptstraße ist jetzt in unserem Bereich überall Parkverbot.
Naja bei uns lernen sies auch gerade, in der Hauptstraße ist jetzt in unserem Bereich überall Parkverbot.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Ich möchte daran erinnern, daß die Garagenverordnungen je nach Bundesland, oder sogar Stadt/Gemeinde, unterschiedlich sind.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Eine Garage ist zwar in der Regel nicht vorgeschrieben, aber oft ein Mindestanzahl von Stellplätzen.naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 14:04)
Mal im Ernst: Es gibt keine Verpflichtung eine Garage zu bauen, tut man es dennoch ist sie nach meiner Auffassung persönliches Eigentum, dessen Verwendung ausschließlich dem eigenen Gusto unterliegt.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:13)
Eine Garage ist zwar in der Regel nicht vorgeschrieben, aber oft ein Mindestanzahl von Stellplätzen.
Nebenbei: Die Diskussion in diesem Thread ist zwar kurzweilig, interessiert mich aber inhaltlich nicht besonders. Ich habe nach dessen Wiederbelebung durch Beitrag von "Aldemarin" nur eine gute Gelegenheit gesehen, auf die oben zitierte, in meinen Augen an den Haaren herbeigezogene Begründung des Bürgermeisters hinzuweisen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Meine Anmerkung zielt eher darauf ab, dass wenn der notwendige Stellplatz eine Garage ist, dass diese auch logischerweise nicht zweckentfremdet verwendet werden soll.naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:34)
Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"?
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:34)
Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"?
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
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Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Außer, man benutzt Auffahrt und Ausfahrt als zusätzliche Stellfläche für Zweit- und Drittfahrzeuge, wie des Öfteren zu beobachten.Maikel hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:16)
Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.
Aber jetzt ist auch wirklich gut...
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Kannst du benutzen, wird aber nicht auf auf die zu schaffenden Stellplätze angerechnet.naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:47)
Außer, man benutzt Auffahrt und Ausfahrt als zusätzliche Stellfläche für Zweit- und Drittfahrzeuge, wie des Öfteren zu beobachten.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
aumann...Maikel hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:16)
Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.
Eine Stellplatzverpflichtung des Bauherrn besteht mit der RGaO seit 1939 - die KdF-Wagen sollten die Volksmotorisierung einleiten. Bereits Ende der 20er, Anfang der 30 Jahre diskutierten Experten über die Zwangsmaßnahme Stellplatzpflicht (u.a. in Zusammenhang mit der Frage, ob das Abstellen von Kfz mit dem Gemeingebrauch öffentlichen Straßenlands vereinbar sei). In der Weimarer Republik gab es jedoch juristische Bedenken und offensichtlich keine parlamentarischen Mehrheiten für die Verpflichtung zur Anlage von Stellplätzen. Nach dem Ermächtigungsgesetz konnte auf der Grundlage des "Gesetzes über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens" von 1934 dann 1939 die verpflichtende RGaO im Vorgriff auf das geplante "Deutsche Baugesetz" erlassen werden - Begründung siehe deren Präambel.
Verordnung über Garagen und Einstellräume
(Reichsgaragenordnung - RGaO -)
vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 219)
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
...trägt aber offensichtlich trotzdem zu Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen bei, oder?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Aug 2020, 19:04)
Kannst du benutzen, wird aber nicht auf auf die zu schaffenden Stellplätze angerechnet.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Natürlich, ist aber für den gegenständlichen Fall irrelevant. Denn Ordnung muss sein. Wo kämen wir da hin.naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 19:19)
...trägt aber offensichtlich trotzdem zu Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen bei, oder?
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Man muss mal zwischen den Zeilen lesen:
Das ist doch nicht zu fassen. Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel und der lädt sein Auto über den Gehweg auf ... und der Typ ist Architekt
=> Es bleibt zu hoffen, das ihm das Ordnungsamt auch deswegen auch noch mal richtig einen reinwürgt!
Zu dieser Flachzange wäre noch zu sagen, dass sein "Hybrid" genauso Benzin verbraucht wie reine Benzinfahrzeuge ebenso und aus den Stuttgarter Leitungen kommt so gut wie kein Strom aus regenerativen Energien, auch wenn man dafür bezahlt.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 1d1d8.htmlKnappe Ladeinfrastruktur in Stuttgart
Stadt setzt Zeichen gegen wildes Laden von E-Autos
Immer mehr E-Autos in der Stadt, immer größer die Not einen Ladeplatz zu finden. Die Stadt geht nun scharf gegen wildes Laden am Trottoir vor. Ein Anwohner im Westen muss für ein Bußgeld tief in die Tasche greifen.
[...]
Auch ein Architekt aus dem Stuttgarter Westen nahm nach einem Bußgeldbescheid in Höhe von 178,50 Euro schnell diese Witterung auf. „Als langjähriger Bewohner des Westens habe ich die offenkundige Verschärfung der Überwachung und Ahndung von privat initiierten Veranstaltungen, Aktionen und Verschönerungen wiederholt bemerkt und mit Unverständnis beobachtet.“ Ihm war das Vorgehen gegen Bänke, Parklets und Pflanzkübel aufgefallen. Und nun wähnte er sich zunächst selbst als „Opfer einer für mich völlig unverständlichen und der aktuellen Politik der Stadt Stuttgart widersprechenden Maßnahme in Form eines Bußgeldbescheids“.
Ladekabel kenntlich gemacht
Was war geschehen? Der Mann hatte ein signaloranges Ladekabel vor seinem Grundstück quer auf den Gehweg verlegt, um sein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug mit Strom zu versorgen. Und weil er um die Sicherheit der Passanten besorgt war, machte er das Kabel beidseits mit orange-weißen Verkehrsleitkegeln kenntlich. „Seit April 2018 praktizieren wir das ohne jegliche Probleme oder Gefährdungssituationen für Passanten, Kinder und gehbehinderte oder mobilitäts-eingeschränkte Passanten“, sagt er.
Gute Idee, sorgsame Absicherung
Die Idee war gut, die Ausführung sorgsam. So konnte der Bürger sein Auto „ausschließlich über Nacht am eigenen Hausnetz mit 100 Prozent regenerativer Energie der Stadtwerke Stuttgart laden, ohne Plätze an den knappen, häufig belegten öffentlichen Ladesäulen zu besetzen“. Allein der nackte Gesetzestext lässt es nicht zu, wie ein Sprecher der Stadt darlegt: „Bei verlegten Ladekabeln handelt es sich um eine Sondernutzung nach § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg, die der Genehmigungspflicht unterliegt. Das Verlegen von Ladekabeln im öffentlichen Verkehrsraum geht über den Gemeingebrauch der Straße nach § 13 Straßengesetz hinaus. Kommt es durch derart verlegte Ladekabel zu Unfällen, wird der Verursacher wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht.“
[...]
Gleichwohl stellt sich die Frage: Gäbe es irgendeine Möglichkeit oder Ideen, wie Bürger auf eine ähnliche Weise ihr Auto betanken können, ohne Passanten zu gefährden? Eher nicht. Gerade deshalb empfiehlt die Stadt „sich vor dem Kauf eines Elektrofahrzeuges Gedanken zu machen, welche Lademöglichkeiten bestehen“. Der Ladevorgang müsse auf einer Privatfläche, Stellplatz, Garage oder alternativ an einer dafür eingerichteten öffentlich zugänglichen Ladesäule erfolgen, heißt es.
Was den Fall im Westen anbelangt, will es das Ordnungsamt aber nicht nur mit einem rigiden Verbot belassen. In diesem Fall macht die Stadt dem Bürger im Westen sogar einen Vorschlag: „Im vorliegenden Fall verfügt der Besitzer des Fahrzeuges bereits über einen privaten Stellplatz. In dieser Garage wiederum verfügt er augenscheinlich über einen privaten Ladepunkt, SchuKo-Steckdose oder Wallbox. Damit wäre es dem Fahrzeug- und Immobilienbesitzer möglich, sein Fahrzeug ohne Regelverstoß aufzuladen, indem die vorhandene Garage für das Abstellen und Laden des Fahrzeugs genutzt wird.“
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Das räumt der E-Mobilist auch ein. Allerdings sei diese Garage anderweitig belegt. Grundsätzlich kann er nach dieser Antwort des Amtes die Reaktion der Stadt verstehen: Es leuchtet ihm ein, dass die Stadt an seinem Beispiel ein Zeichen setzen müsse, bevor auf vielen Gehwegen Kabel (weniger akkurat) verlegt werden.
Das ist doch nicht zu fassen. Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel und der lädt sein Auto über den Gehweg auf ... und der Typ ist Architekt
=> Es bleibt zu hoffen, das ihm das Ordnungsamt auch deswegen auch noch mal richtig einen reinwürgt!
Zu dieser Flachzange wäre noch zu sagen, dass sein "Hybrid" genauso Benzin verbraucht wie reine Benzinfahrzeuge ebenso und aus den Stuttgarter Leitungen kommt so gut wie kein Strom aus regenerativen Energien, auch wenn man dafür bezahlt.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:01)
Man muss mal zwischen den Zeilen lesen:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 1d1d8.html
Das ist doch nicht zu fassen. Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel und der lädt sein Auto über den Gehweg auf ... und der Typ ist Architekt
=> Es bleibt zu hoffen, das ihm das Ordnungsamt auch deswegen auch noch mal richtig einen reinwürgt!
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Es ist...privat. Wer das Eigentum hat...oder die Miete zahlt - macht mit der "Kiste" was er will ....in der Schweiz hab ich in ner Garage gewohnt... (ist hier verboten).Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:42)
Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Das ist falsch. Es wird zwar so gemacht, aber es ist nicht rechtens.Teeernte hat geschrieben:(04 Oct 2021, 21:35)
Es ist...privat. Wer das Eigentum hat...oder die Miete zahlt - macht mit der "Kiste" was er will ....in der Schweiz hab ich in ner Garage gewohnt... (ist hier verboten).
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
...Rechtens ? Ich bin hier in Anhalt und kann mir nen Schuppen/Garage...GENEHMIGUNGSFREI (in Grenzen) hinstellen.Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 21:40)
Das ist falsch. Es wird zwar so gemacht, aber es ist nicht rechtens.
Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt. ... T2013V6P60
Die Änderung der Nutzung kann ich also 35 mal am Tag machen....wenn ich dazu Lust hab.
eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,..
ich hab nen Schwippschwager, der ist Bauer...Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m2...
der darf ...
...zb bei mir eine Treckergarage hinbauen...oder - ...zur Unterbringung von Sachen ..Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 6 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 201 des Baugesetzbuches dienen, höchstens 100 m2 Grundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
Das wär mir aber zu gross - ich hab mich für nen "Stellplatz" entschlossen
- wo E-Fahrräder stehen und laden...., das Salz für den Winter steht.. Farbe, Autoreifen...Sprit.mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m2
Hier dürfen WIR das. >> Anhalt.
...und eine Garage.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Wo genug Platz ist, ist es doch wurscht ... Es geht hier u.a. um Stuttgart Zentrum ...
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Da moderne Autos ihren Standort per GPS übermitteln können, könnte das automatisiert werden.Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:42)
Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
Auch für die Versicherungen.
Bei den meisten sind die Tarife günstiger, wenn man angibt, dass der Wagen nachts in der Garage steht. Und das wäre in so einem Fall glatter Betrug, aber leicht zu entlarven, wenn die Transparenz nicht durch unnötigen Datenschutz behindert würde.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
„Dies ist wieder ein Exempel!“
Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
.....in Stuttgart hab ich ein paar Mobilfunk Standorte - in nem alten Bunker ...muss man den nun als Bunker "freihalten" und die Lüfter laufen lassen >> oder darf man den nutzen - als Bandproberaum, Schiessanlage,Lager, Paintball....jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 23:00)
Wo genug Platz ist, ist es doch wurscht ... Es geht hier u.a. um Stuttgart Zentrum ...
Der Eigner legt fest - was in der Garage steht, ein (Lasten) Fahrrad mit viel Gepäck ->> in Handwerkerkreisen auch Handlager genannt...oder 3 Autos quer....
Der Preis entscheidet die Nutzung. ....und in Stuttgart ist ne Garage bestimmt nicht billig.
....das Lastenfahrrad ist grad unterwegs >> wenns wie ein Lager aussieht.
>> und wenn ich an nem Auto schraub - ja wo denn sonst als in MEINER Garage !!!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Fortschritt eingebaut !! >> Die Ladeabrechnung zeigt wo das auto "parkiert".Quatschki hat geschrieben:(04 Oct 2021, 23:07)
Da moderne Autos ihren Standort per GPS übermitteln können, könnte das automatisiert werden.
Auch für die Versicherungen.
Bei den meisten sind die Tarife günstiger, wenn man angibt, dass der Wagen nachts in der Garage steht. Und das wäre in so einem Fall glatter Betrug, aber leicht zu entlarven, wenn die Transparenz nicht durch unnötigen Datenschutz behindert würde.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
"Anderweitig belegt" kann auch heißen, daß sein Oldtimer darin steht; oder das abgemeldete Sommer-Cabrio, o.ä.jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:01)
Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Da liegst Du allerdings falsch.Teeernte hat geschrieben:(05 Oct 2021, 05:45)
.....in Stuttgart hab ich ein paar Mobilfunk Standorte - in nem alten Bunker ...muss man den nun als Bunker "freihalten" und die Lüfter laufen lassen >> oder darf man den nutzen - als Bandproberaum, Schiessanlage,Lager, Paintball....
Der Eigner legt fest - was in der Garage steht, ein (Lasten) Fahrrad mit viel Gepäck ->> in Handwerkerkreisen auch Handlager genannt...oder 3 Autos quer....
Der Preis entscheidet die Nutzung. ....und in Stuttgart ist ne Garage bestimmt nicht billig.
....das Lastenfahrrad ist grad unterwegs >> wenns wie ein Lager aussieht.
>> und wenn ich an nem Auto schraub - ja wo denn sonst als in MEINER Garage !!!
Wird die Garage also zur Werkstatt, zum Kellerersatz oder zum Hobbyraum umgewandelt, dann verstößt dies gegen das Gesetz. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Stellplätze dazu dienen, den öffentlichen Straßenraum freizuhalten und zu entlasten. Wer eine Garage auf dem Grundstück hat und sein Auto dennoch auf der Straße parkt, weil die Garage anders genutzt wird, handelt also rechtswidrig. Das hat den Hintergrund, dass durch Stellplätze auf Grundstücken der öffentliche Straßenraum freigehalten und entlastet werden soll. Dies bedeutet übrigens auch, dass stillgelegte oder Saison-Fahrzeuge ebenfalls nicht in Garagen geparkt werden dürfen.
https://www.garage-und-carport.de/garage/nutzung/
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Entscheidend ist also wohl, wieviele Stellplätze pro Haus vorgeschrieben sind und ob man die nutzt oder nicht.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Das mit den Saisonfahrzeugen ist ein schlechter Witz.
WO sollen die denn sonst abgestellt werden?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Keine Ahnung,Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2021, 10:06)
Das mit den Saisonfahrzeugen ist ein schlechter Witz.
WO sollen die denn sonst abgestellt werden?
ich habe mir das ja nicht ausgedacht
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Ich komm hier auch nicht mit "Hund und Jagd" >>> ...Gesetzestext...
Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze
(Garagenverordnung - GaVO)* BW....>>
Vom 7. Juli 1997 https://www.landesrecht-bw.de/jportal/? ... e&aiz=true
Der Handwerker XYZ hat sich statt Auto ein Lastenfahrrad zugelegt und stellt das in der GARAGE ab.
Wenn Du ein Kraftfahrzeug auch brauchst - ganz hinten steht ein SR2 (Ostmopped) https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_SR2
So what .....>> es steht ein Fahrrad drin. ...und der REST ist AUTO zubehör.Eine Garage mit einer Wandhöhe von max. 3 Metern und einer Fläche von max. 30 Quadratmetern ist in Baden-Württemberg genehmigungsfrei.
In Baden-Württemberg ist lediglich die Lagerung von Fahrrädern und Auto-Zubehör in der Garage erlaubt.
Der Einbau von Ladestationen für Elektroautos ist verfahrensfrei.
Laut der LBO dienen Garagen lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Auch das Abstellen von Wohnwagen und anderen Kraftfahrzeuganhängern ist zulässig. Als Werk- oder Lagerräume dürfen Garagen aber nicht genutzt werden.
Gegen die Lagerung von Fahrrädern und typischem Autozubehör ist aber generell nichts einzuwenden. Dazu zählen u. a. Reifen, Werkzeug sowie Pflege- und Putzmittel. Für die Lagerung des Zubehörs dürfen zudem Regale und Schränke in geschlossenen Garagen aufgebaut werden.
Werkraum ->> ist Gewerbe.
Es gibt KEINE Einschränkung für "Saison" Fahrzeuge... oder eine nicht fahrbereite Autosammlung ohne Nummernschild.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Wird ja überall so gehandhabt, dass Saisonfahrzeuge in Garagen/ TG's abgestellt werden.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden