Du forderst die Moderation zum Verstoss gegen Richtlinien und Regeln auf. Daher wurde die Passage entfernt. Ich habe klar gesagt das Ich keine Inhalte aus der Ablage einstellen werde. Das kann Ich und darf Ich nicht, darauf würde es aber rauslaufen.Du hast nicht kapiert das sowas dann auf einen §10-4er rausläuft. Ergo ist dein Wunsch nicht umsetzbar. Anfragen / Kritik usw sind regelkonform zu stellen. Dein Wunsch wäre eine Verletzung der Richtlinien/ Regeln.Jekyll hat geschrieben:(13 Nov 2016, 09:08)
@ Cobra9
Wieso hast du jetzt meine Frage hinsichtlich der vermeintlichen "Verunglimpfung" gelöscht? Diese Frage wurde noch nicht geklärt und ich erwarte selbstverständlich von einem Moderator, der in einem Politik-Forum mir eine Verunglimpfung anderer Personen vorwirft, dass er seine Entscheidung nachvollziehbar begründen kann, zumal in dem Fall gleich in zweifacher Hinsicht eine Ungereimtheit gegeben ist (1. Widersprüchlichkeit, 2. Nichtnachvollziehbarkeit mangels völliger Intransparenz).
Ist auch nicht nötig da Dir wie 2 mal schon erwähnt der gesamte Beitrag mit der PN zur Sanktion wegen der Ermahnung zuging. Dir liegt der Beitrag vor inkl. Begründung. Das deine Wortwahl das Problem war wurde auch beantwortet. Die Fragen sind beantwortet, die Ermahnung bleibt aktiv. Wenn Du nochmals hier dazu meinst das die Moderation wegen Dir ihre Richtlinien verletzt kann Ich das gerne dem Vorstand vorlegen und dann klär das dort.
Ich kann die Regeln und Richtlinien nicht auf User Wunsch hin umgehen. Dann mach Ich das gleiche mit den Regeln wie Du. Missachten oder brechen. Zumal es keine Notwendigkeit gibt da Du den Beitrag hast usw.
Weitere Schattenbox Nummern ? Nein. Aber gut da Du scheinbar ein Problem hast mit der Anzeige bei der PN oder dem Inhalt kriegst Du gerne nochmal eine PN. Ich halte das aber jetzt kurz in Zukunft. Die Sanktionen sind für Dich nicht okay.
Gut deine Meinung, respektiere Ich. Sehe Ich aber anders. Also bitte statt langer Debatte mach folgendes. Beschwerde an den Co-Moderator. Entscheidung abwarten. Passt die Entscheidung nicht dann ab zum Vorstand