Zum Glück, denn das war auch die Aufgabe dieses Gerichts.
Eine andere Sache ist es, wenn auf einer rein politischen Ebene verhandelt wird, was ja auch so ist, und damit ja schon per se ein politischer Fall gegeben ist.
Richtig.
Kritik an Presse, Amnesty International oder Quellen allgemein kann man natürlich immer üben und wird auch gern gemacht, wenn etwas nicht gefällig ist, nur, das ist eben sehr theoretisch, so weit es für den Eigengebrauch bestimmt ist.
Wenn du das in Ordnung findest, was da bei AI gelaufen ist, ist das deine Sache.
Soll heißen, im demokratischen Wettbewerb müssen die Parteien oder Kandidaten ja nicht sich selbst überzeugen, sondern das Volk. Das ist eine völlig andere Sache. Vorausgesetzt natürlich, es gibt überhaupt einen solchen Wettbewerb.
Korrekt. Und den gab es ja.
Der Unterschied zwischen Kohle-Kolja und Gas-Prinzessin ist der, das letztere im Gefängnis sitzt.
Offenbar nicht ohne Grund.
Das mag nun für Kohle-Kolja irgendwie auch angenehm oder komfortabel sein, nicht aber für das Land.
Warum soll es für ein Land schlecht sein, wenn Verbrecher im Knast sitzen?
Für dieses ist es doch besser, wenn das Volk respektiert wird.
Und du meinst, das ukrainische Volk fände es besser, wenn Verbrecher frei herumlaufen? Woher speist sich deine Überzeugung?
Und dazu gehört die Fairness der Wahlmöglichkeit.
Richtig, wobei Verbrecher davon ausgeschlossen sein sollten.
Außerhalb der Gefängnismauern können sich Kohle-Kolja und Gasprinzessin alles an den Kopf werfen, was immer sie für richtig halten. Das Volk goutiert dann das eine oder andere, die Wanderung der jeweiligen Oppositonsführer ins Gefängnis ist dazu nicht nur nicht nötig, sondern schlicht fragwürdig - nicht um der Parteinahme willen, sondern wegen des Respektes vor dem Volk.
Du findest es fragwürdig, daß Verbrecher bestraft werden?
Hier noch einmal eine Zusammenfassung der Anklagen und Verurteilungen:
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Ab Mai 2010 ermittelte die Staatsanwaltschaft erneut wegen des alten Verdachts, sie habe im Jahr 2003 versucht, Richter des Obersten Gerichtshofs der Ukraine zu bestechen.
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Ein zweites Verfahren wurde nach Veröffentlichung eines Berichts von US-amerikanischen Anwaltsfirmen eingeleitet. Sie hatten die zweite Regierungszeit Tymoschenkos untersucht und Hinweise auf den Missbrauch öffentlicher Gelder, Betrug und Geldwäsche durch Beamte, mehrere Ministerien und private Unternehmen festgehalten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in drei Angelegenheiten:
- die zweckfremde Verwendung von Einnahmen aus dem Handel mit Kohlendioxid-Rechten,
der Kauf von Rettungswagen zu überhöhten Preisen,
Amtsmissbrauch bei der Aushandlung von Verträgen über die Lieferung von Erdgas mit Russland.[21]
Eine offizielle Anklage erfolgte am 20. Dezember 2010 mit dem Vorwurf der Veruntreuung von Staatsgeldern, am 24. Mai 2011 folgte eine weitere, lautend auf mutmaßlichen Amtsmissbrauch
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Die Staatsanwaltschaft beantragte am 27. September 2011 eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Amtsmissbrauchs. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Am 11. Oktober 2011 wurde Tymoschenko schuldig gesprochen und zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tymoschenko 2009 mit Russland Verträge über die Lieferung von Erdgas zum Nachteil der Ukraine abgeschlossen hatte. Dadurch habe die Ukraine einen Schaden von umgerechnet rund 137 Millionen Euro erlitten.
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Nur wenige Tage nach der Verurteilung durch das Kiewer Stadtgericht wurde bekannt, dass gegen Tymoschenko wegen Verdachts auf Veruntreuung von 295 Millionen Euro in ihrer Zeit als Chefin des Energiekonzerns EESU (1995 bis 1997) ermittelt wird. Wenige Wochen später verkündete die Generalstaatsanwaltschaft, es gebe Hinweise auf eine Verwicklung Tymoschenkos in den Mord am Abgeordneten und Geschäftsmann Jewhen Schtscherban im Jahre 1996, weswegen weitere Ermittlungen aufgenommen wurden. In den Mord soll außerdem ihr einstiger politischer Ziehvater Pawlo Lasarenko involviert sein, der bis November 2012 in den USA eine langjährige Gefängnisstrafe wegen Betrug und Geldwäsche verbüßte.
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Am 19. April 2012 begann ein weiterer Strafprozess gegen Tymoschenko in Charkiw. In diesem Verfahren wird ihr Steuerhinterziehung und Veruntreuung vorgeworfen,
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Also so ein weißes Täubchen scheint sie ja offensichtlich nicht zu sein.
PS: Warum willst du mir nicht sagen, welches Land für dich der Maßstab für Rechtsstaatlichkeit ist?