Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
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Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Warum gibt es in Deutschland Gesetze, die zum Beispiel das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen regelt, während es in anderen Ländern nichts derartiges gibt? Warum fällt generell in Deutschland das Aufräumen bei unnötigen Gesetzen so schwer?
Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Wieso unnötig, wieso aufräumen?Aldemarin hat geschrieben:(15 Oct 2018, 14:10)
Warum gibt es in Deutschland Gesetze, die zum Beispiel das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen regelt, während es in anderen Ländern nichts derartiges gibt? Warum fällt generell in Deutschland das Aufräumen bei unnötigen Gesetzen so schwer?
Weißt du eigentlich, welcher Grundgedanke hinter Gesetzen, Regeln und Vorschriften steckt, die eine bestimmte Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen einschränken oder verbieten? Was sind Sonn- und Feiertage laut Gesetz? Bitte informier' dich erstmal darüber - und komm' nicht gleich mit anderen Ländern an...
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Sonn- und Feiertage sind erstmal Sonn- und Feiertage und nichts anderes. Wen geht das was an wenn ich Sonntags mein Auto wasche in einer von Wohngebieten entfernten Autowaschanlage?Uffhausen hat geschrieben:(15 Oct 2018, 18:41)
Wieso unnötig, wieso aufräumen?
Weißt du eigentlich, welcher Grundgedanke hinter Gesetzen, Regeln und Vorschriften steckt, die eine bestimmte Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen einschränken oder verbieten? Was sind Sonn- und Feiertage laut Gesetz? Bitte informier' dich erstmal darüber - und komm' nicht gleich mit anderen Ländern an...
Interessant ist da auch eine Waschanlage in Bernhausen, die direkt neben der Fluglandebahn des Stuttgarter Flughafens in einem Gewerbegebiert ist und es verboten ist, dort Autos am Sonntag zu waschen, weil es zu laut sei
(Wie gesagt: Gewerbegebiet, da wohnt niemand in relevanter Nähe!)
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
In BW ist es verboten Waschanlagen an Sonntagen zu betreiben.jack000 hat geschrieben:(15 Oct 2018, 21:37)
Sonn- und Feiertage sind erstmal Sonn- und Feiertage und nichts anderes. Wen geht das was an wenn ich Sonntags mein Auto wasche in einer von Wohngebieten entfernten Autowaschanlage?
Interessant ist da auch eine Waschanlage in Bernhausen, die direkt neben der Fluglandebahn des Stuttgarter Flughafens in einem Gewerbegebiert ist und es verboten ist, dort Autos am Sonntag zu waschen, weil es zu laut sei
(Wie gesagt: Gewerbegebiet, da wohnt niemand in relevanter Nähe!)
Punkt. Ist eben so. Richtig oder falsch ist hier nicht die Frage.
Das Gesetz/Verordnung gilt natürlich für alle Waschanlagen, egal wie laut sie arbeiten oder wo sie stehen.
Deiner Kritik entnehme ich, du wünscht für jede Waschanlage ein eigenes Gesetz.
Nicht schlecht.
Du willst also die Zahl der unnötigen Gesetze, um die es hier geht, nicht reduzieren sondern erweitern?
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Deine letzten beiden Sätze kann ich nicht teilen.jorikke hat geschrieben:(16 Oct 2018, 11:34)
In BW ist es verboten Waschanlagen an Sonntagen zu betreiben.
Punkt. Ist eben so. Richtig oder falsch ist hier nicht die Frage.
Das Gesetz/Verordnung gilt natürlich für alle Waschanlagen, egal wie laut sie arbeiten oder wo sie stehen.
Deiner Kritik entnehme ich, du wünscht für jede Waschanlage ein eigenes Gesetz.
Nicht schlecht.
Du willst also die Zahl der unnötigen Gesetze, um die es hier geht, nicht reduzieren sondern erweitern?
Gesetzliche Regelungen können und sollten Ausnahmen zulassen. Wenn ich z.B. mit meiner Waschanlage keine sonntägliche Ruhestörung produziere, dann erfülle ich den Sinn der Vorschrift auch dann, wenn ich zum Betrieb am Sonntag eine Ausnahmegenehmigung bekomme - ein separates Gesetz ist hier weder nötig noch möglich.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Keine Frage, sinnvolle Ausnahmeregeln sind sinnvoll.Moses hat geschrieben:(16 Oct 2018, 13:00)
Deine letzten beiden Sätze kann ich nicht teilen.
Gesetzliche Regelungen können und sollten Ausnahmen zulassen. Wenn ich z.B. mit meiner Waschanlage keine sonntägliche Ruhestörung produziere, dann erfülle ich den Sinn der Vorschrift auch dann, wenn ich zum Betrieb am Sonntag eine Ausnahmegenehmigung bekomme - ein separates Gesetz ist hier weder nötig noch möglich.
In einem Thread, in dem die Reduzierung hinterfragt werden soll aber eher nicht.
Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Weil das offenbar einen Regelungsbedarf gab. Das Ausland ist im Durchschnitt schlechter dran als Deutschland. Es ist kein Maßstab.Aldemarin hat geschrieben:(15 Oct 2018, 14:10)
Warum gibt es in Deutschland Gesetze, die zum Beispiel das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen regelt, während es in anderen Ländern nichts derartiges gibt? Warum fällt generell in Deutschland das Aufräumen bei unnötigen Gesetzen so schwer?
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Schon witzig, wie du versuchst den Rechtsstaat an die Grenzen zu bringen.jack000 hat geschrieben:(15 Oct 2018, 21:37)
Sonn- und Feiertage sind erstmal Sonn- und Feiertage und nichts anderes. Wen geht das was an wenn ich Sonntags mein Auto wasche in einer von Wohngebieten entfernten Autowaschanlage?
Interessant ist da auch eine Waschanlage in Bernhausen, die direkt neben der Fluglandebahn des Stuttgarter Flughafens in einem Gewerbegebiert ist und es verboten ist, dort Autos am Sonntag zu waschen, weil es zu laut sei
(Wie gesagt: Gewerbegebiet, da wohnt niemand in relevanter Nähe!)
Obwohl Sonn- Feiertagsruhe eine sinnvolle deutsche Einrichtung ist!
Dein Thema!
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Die Sonn- Feiertagsruhe beruht darauf, Ruhe in Wohngebieten zu haben. Warum neben einer Start-Bahn für Flugzeuge von einem Flughafen oder einer Autobahn Autos nicht gewaschen werden dürfen weil es ja zu laut sei, kannst du dem Forum hier sicherlich erklären ...Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Oct 2018, 21:38)
Schon witzig, wie du versuchst den Rechtsstaat an die Grenzen zu bringen.
Obwohl Sonn- Feiertagsruhe eine sinnvolle deutsche Einrichtung ist!
Dein Thema!
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Nein, es geht nicht nur um Sonn-Feiertagsruhe,jack000 hat geschrieben:(19 Oct 2018, 21:50)
Die Sonn- Feiertagsruhe beruht darauf, Ruhe in Wohngebieten zu haben. Warum neben einer Start-Bahn für Flugzeuge von einem Flughafen oder einer Autobahn Autos nicht gewaschen werden dürfen weil es ja zu laut sei, kannst du dem Forum hier sicherlich erklären ...
es geht auch um Arbeitnehmerrechte.
Aber sicherlich sind auch Arbeitsschutzgesetze für dich diskutabel,
nur damit du zufrieden bist!
Bitteschön, du bist dran!
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Am Sonntag ist Tatort und der Edeka hat zu. So soll es sein, so wird es sein.
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Sonntagsruhe bezieht sich nicht nur auf Lärm.jack000 hat geschrieben:(19 Oct 2018, 21:50)
Die Sonn- Feiertagsruhe beruht darauf, Ruhe in Wohngebieten zu haben. Warum neben einer Start-Bahn für Flugzeuge von einem Flughafen oder einer Autobahn Autos nicht gewaschen werden dürfen weil es ja zu laut sei, kannst du dem Forum hier sicherlich erklären ...
Du siehst das zu eindimensional.
Den größeren Nutzen haben die Arbeitnehmer in der Waschanlage, denen Sonntags auch mal Ruhe gegönnt sei.
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Naja, vielleicht ist das nur dein subjektiver Eindruck.Aldemarin hat geschrieben:(15 Oct 2018, 14:10)
Warum gibt es in Deutschland Gesetze, die zum Beispiel das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen regelt, während es in anderen Ländern nichts derartiges gibt? Warum fällt generell in Deutschland das Aufräumen bei unnötigen Gesetzen so schwer?
Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Es gibt aber auch Waschanlagen bei denen kein Personal vor Ort ist. Warum sind die dann nicht ausgenommen? Ladenschlußgesetze betrafen auch nie Verkaufsautomaten!
Bezüglich Lärm: man kann dies auch an einem Abstand zum nächsten permanent bewohnten Haus festlegen, was erlaubt und verboten ist.
Bezüglich Lärm: man kann dies auch an einem Abstand zum nächsten permanent bewohnten Haus festlegen, was erlaubt und verboten ist.
Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Ja, so einfach ist das. Im Jahr darauf wird ein neues Haus gebaut, der Abstand entspricht dann nicht mehr den Vorschriften und die Waschanlage muss wieder abgerissen werden.Aldemarin hat geschrieben:(11 Dec 2018, 12:47)
Es gibt aber auch Waschanlagen bei denen kein Personal vor Ort ist. Warum sind die dann nicht ausgenommen? Ladenschlußgesetze betrafen auch nie Verkaufsautomaten!
Bezüglich Lärm: man kann dies auch an einem Abstand zum nächsten permanent bewohnten Haus festlegen, was erlaubt und verboten ist.
Ernsthaft, ging es hier nicht darum unnötige Gesetze/Vorschriften abzuschaffen?
Dann geht dein Vorschlag am Thema vorbei. Du redest neuen Vorschriften das Wort.
Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Waschanlagen dienen hauptsächlich der nebenerwerblichen Prostitution. Ihr Betrieb ist an hohen Kirchenfeiertagen nicht schicklich.
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Re: Aufräumung bei unnötigen Gesetzen
Man kann doch eine bestehende Vorschrift abändern, etwa in der Art, daß Anlagen zur Reinigung von Fahrzeugen permanent betrieben werden dürfen, wenn der Abstand zum nächsten permanent bewohnten Haus einen gewissen Mindestabstand einhält. Und wenn der Abstand nicht mehr gewährleistet ist, dann gibt es halt nur tagsüber an Werktagen Autowäsche. Warum dürfen eigentlich in Baden-Württemberg nachts Autowaschanlagen prinzipiell in Betrieb sein? Und warum kamen beim Betrieb von Autowaschanlagen nicht alle Bundesländer zu einen fast gleichen Ergebnis?