Ebiker hat geschrieben:(29 Sep 2018, 17:12)
Sind nur 45 qm und nach den bestehenden Höchstsätzen der Ämter ist dafürkaum eine Wohnung zu bekommen.
Laut Hartz 4 hilft Hartz 4 gilt:
"Hartz IV: Wohnungsgröße für Alleinstehende
Bei der Angabe der angemessenen Aufwendungen bei Hartz IV ist die Wohnungsgröße bei einer Person (oder auch mehreren) nicht entscheidend. Es kommt vielmehr auf die Bruttokaltmiete an. Zu diesem Zweck gelten Richtwerte, die sich vom jeweiligen Mietspiegel der Region ableiten lassen.
Denn die Mietpreise können regional sehr stark variieren, sodass eine deutschlandweite, einheitliche Tabelle hier wenig Sinn ergeben würde. In unserem Ratgeber werden wir auf die Richtwerte in der Hauptstadt Berlin eingehen, welche exemplarisch die Thematik beleuchten sollen.
Hier gilt, dass einem alleinstehenden Leistungsempfänger eine monatliche Bruttokaltmiete von 364,50 Euro zusteht. Dieser Wert entspricht laut Mietspiegel einer Wohnung mit 50 m².
Wird eine größere Wohnmöglichkeit gefunden, für welche die monatlichen Ausgaben die Summe von 364,50 Euro zur Miete nicht überschreiten, ist es denkbar, dass diese Wohnung mit Zustimmung vom Jobcenter auch angemietet werden „darf“.
Die Größe der Wohnung ist bei Hartz-4-Bezug gar nicht der ausschlaggebende Faktor. Es kommt vielmehr darauf an, ob die monatliche Bruttokaltmiete als „angemessen“ einzustufen ist. Um dies berechnen zu können, existieren Richtwerte, die je nach Region variieren können und sich am örtlichen Mietspiegel orientieren.
Hartz IV: Wohnungsgröße bei einer Bedarfsgemeinschaft
Bei der angemessenen Hartz-4-Wohnungsgröße kommt es auch darauf an, wie viele Personen in dem Haushalt leben.
(....)
So steht auch nicht jedem in der Gemeinschaft lebenden Hartz-IV-Empfänger eine Wohnungsgröße von 50 m² zu. Die Richtwerte verändern sich hier entsprechend. Es gilt:
Bei Hartz-IV-Bezug: Eine Wohnungsgröße für zwei Personen sollte nicht mehr als 60 m² betragen.
Bei Hartz-IV-Bezug: Eine Wohnungsgröße für drei Personen sollte nicht mehr als 75 m² betragen.
Bei Hartz-IV-Bezug: Eine Wohnungsgröße für vier Personen sollte nicht mehr als 85 m² betragen.
Bei Hartz-IV-Bezug: Eine Wohnungsgröße für fünf Personen sollte nicht mehr als 97 m² betragen.
Bei Hartz-IV-Bezug: Die Wohnungsgröße für jede weitere Person sollte nicht mehr als 12 m² zusätzlich betragen.
Daraus lassen sich folgende Bruttokaltmieten ableiten, die laut Mietspiegel in Berlin für diese Anzahl an Quadratmetern als angemessen gelten:
Zwei Personen: 437,40 Euro
Drei Personen: 518,25 Euro
Vier Personen: 587,35 Euro
Fünf Personen: 679,97 Euro
Jede weitere Person: 84,12 Euro"
Beispiele aus dem Internet:
Ringenwalder Straße 33, Marzahn (Marzahn), Berlin
351,02 € Kaltmiete, 52,92 m² Wohnfläche, 2 Zimmer
Franz-Stenzer-Straße 21, Marzahn (Marzahn), Berlin
401,66 € Kaltmiete, 66,27 m² Wohnfläche, 2 Zimmer