Danke, dass du so eloquent meiner Frage aus dem Weg gegangen bist. Ich hoffe, dass es dich nicht stört, wenn ich einfach fortfahre und du mir konkret sagen kannst, was du anders siehst.Kritikaster hat geschrieben:(12 Aug 2018, 23:59)
Es ist eben .... ja, zu Deinen Gunsten will ich mal sagen: Dein "Grundirrtum" anzunehmen, die satirisch überhöhte oder karikierende Darstellung religiöser Inhalte stelle objektiv eine Beleidigung dar. In der Abwägung unserer Verfassungswerte wirst Du mit diesem Argumentationsansatz nie durchdringen.
Was Du in Deinen eigenen 4 Wänden machst, ist selbstredend Deine Sache. Da kannst Du Meinungen und deren Darstellungsformen so weit unterdrücken, wie es sich die dort Anwesenden gefallen lassen. Die Annahme, die Gesellschaft als Ganzes habe sich den erkennbaren Bestrebungen religiöser Fundamentalisten - nicht allein islamischer! - zu beugen und sich deren freiheitsgefährdenden Auslegungen der in unserem Kulturraum gültigen Rechtsprinzipien zu unterwerfen, wäre allerdings eine fatale Fehleinschätzung.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass Dich niemand zwingt, weder im Privaten noch in der Öffentlichkeit, Dich z.B. mit Mohammed-Karikaturen zu befassen, wenn Dich so etwas ärgert oder Du dir einbildest, durch so etwas Opfer einer Beleidigung werden zu können.
Beleidigung ist ein dehnbarer (und missbrauchbarer) Begriff. Ich kann in meiner Satire jedoch auch zehn Minuten lang aussagen, dass Muslime gerne Geschlechtsverkehr mit Ziegen haben und dann behaupten, dass ist eine freie Meinungsäußerung und jeder Versuch es verunglimpfende Beleidigung zu nennen, wäre ein Missbrauch des Wortes und ein Verhalten, dass sich aus einer tiefen Aversion gegenüber dem Grundgesetz äußert.
Kannst du mir soweit erst einmal folgen?