Eine Bitte an die Moderatoren:
- Dies soll ausdrücklich kein weiterer Strang über Flüchtlinge sein und werden, daher bitte nicht in irgendeinen Sammelstrang verschieben. Es soll ausschließlich ein Diskurs über eine eventuelle Erosion des Rechtsstaat in Verbindung mit und durch emotionalen "Volkswille" werden.
Emotionen spielen eine große Rolle. Die Öffentlichkeit unterhält aber ein ambivalentes Verhältnis gegenüber Emotionen. Einerseits laufen Personen aufgrund von Gefühlsäußerungen beständig Gefahr als "gefühlig" und als irrational zu erscheinen. In der Kommunikation scheinen Gefühlsäußerungen jedoch eine Art Siegel der Authentizität zu verleihen. Darüberhinaus können Emotionen uns zeitweilig auch das Leben erleichtern - etwa bei Entscheidungen. Häufig können Emotionen dann aber auch einer gewißen Sachlichkeit im Weg stehen.
- ... und umgekehrt.
Frau Merkel galt immer als "kalt", berechnend und emotionslos. Emotionen gehören bei ihr allenfalls auf die Fußballtribüne. Hat sie in der Flüchtlingsfrage nun einmal human und emotionsgeladen gehandelt, scheint es auch falsch gewesen zu sein. Obwohl Gerichte ihre Entscheidung für rechtens erklärt haben, scheint der "Volkswille" anderer Meinung zu sein. Gerichtliche Entscheidungen werden ignoriert - dies scheint opportun. Es untergräbt aber das institutionelle Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats. Dies gilt besonders dann, wenn es innerhalb von Politik und aus politischem Opportunismus heraus geschieht - etwa aus Gründen einer eventuellen Wiederwahl oder weil der "Volkswille" erahnt wird, etc.
Der Kruzifix-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 1995, der der bayerischen Regierung das Kreuz im Klassenzimmer verbieten sollte, blieb bis heute weitgehend ohne praktische Folgen. Es soll weiterhin der Regelfall bleiben, daß in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht wird. Nur in speziellen und begründeten "atypischen Ausnahmefällen" soll es auf einzelne Klagen hin abgehängt werden - "Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns."
- Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 7 Abs. 4 Satz 1
- rechtswidrig - obwohl ein Gericht rechtlich anders entschieden hat?
Nun widersetzt sich wieder eine Institution einer Entscheidung eines Gerichts:
- die Stadt Bochum
- ... sie verlangt es ja auch mit Recht von jedem Bürger.
- "Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät ... und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, daß der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist."
- gefährdet Politik mit dieser Haltung nicht unseren Rechtsstaat?
- ... weil sie etwas tut, was sie als "Volkswille" erahnt, was aber allgemeinen Grundsätzen eines Rechtsstaates widerspricht: nämlich der Rechtssicherheit?
- ... trotz laufender Rechtsverfahren?
- ... weil sie aus erahntem "Volkswille" heraus Gesetze erläßt, die eh den Buchstaben unserer Verfassung widersprechen?
- ... die später auch von Gerichten als rechtswidrig eingestuft werden?
- ... was wiederum seitens Politik ignoriert wird.
- ... die später auch von Gerichten als rechtswidrig eingestuft werden?
- ... weil sie etwas tut, was sie als "Volkswille" erahnt, was aber allgemeinen Grundsätzen eines Rechtsstaates widerspricht: nämlich der Rechtssicherheit?