Und wie kommst Du darauf, daß die Richter dies verdrängt haben? Die wissen sicherlich sehr genau um die Gründe einer Strafe. Aber die kennen eben auch alle Tatsachen zum jeweiligen Fall. Im Gegensatz zu uns allen hier.Ammianus hat geschrieben:(11 Jun 2018, 14:32)
Diese Richter haben verdrängt, dass eine Strafe eine Reihe von Zwecken erfüllen soll. Da ist nämlich noch der Abscheu für die Tat durch die Gesellschaft, der mit ihr zur Geltung kommen soll, Genugtuung für die Opfer und selbstverständlich Abschreckung sowohl für den Täter als auch für alle anderen potentiellen Täter.
Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Richter sind auch nur Menschen. Richter haben wie Verteidiger und Staatsanwälte vom Gesetzgeber einen relativ breiten Spielraum für die jeweilige Strafe vorliegen. Natürlich werden alle 3 ihre jeweilige Vorstellung über das Strafmaß auch juristisch stichhaltig begründen. Trotzdem sind das in sehr vielen Fällen auch sehr unterschiedliche Auffassungen. So kann es auch dazu kommen, dass der Richter über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinausgeht oder unter dem von der Verteidigung geforderten bleibt.
Urteile können durch mehrere Instanzen gehen. Jedes Mal gibt es begründete Forderungen, jedes Mal ein Urteil und jedes Mal wird dieses kassiert.
Ich erinnere hier an das Skandalurteil um den Vergewaltigungsmob mit dem im der Kälte abgelegte Opfer. Da hatte die erste Instanz auch "alle Tatsachen zum jeweiligen Fall" gekannt und auch "sehr genau um die Gründe einer Strafe" gewusst.
Und wie ich hier im Forum auch schon ähnlich schrieb: Es gibt "Richter Kuschel" und "Richter Gnadenlos". Jura ist keine Mathematik. Jura ist ein Produkt der Gesellschaft wie auch alle Beteiligten.
Urteile können durch mehrere Instanzen gehen. Jedes Mal gibt es begründete Forderungen, jedes Mal ein Urteil und jedes Mal wird dieses kassiert.
Ich erinnere hier an das Skandalurteil um den Vergewaltigungsmob mit dem im der Kälte abgelegte Opfer. Da hatte die erste Instanz auch "alle Tatsachen zum jeweiligen Fall" gekannt und auch "sehr genau um die Gründe einer Strafe" gewusst.
Und wie ich hier im Forum auch schon ähnlich schrieb: Es gibt "Richter Kuschel" und "Richter Gnadenlos". Jura ist keine Mathematik. Jura ist ein Produkt der Gesellschaft wie auch alle Beteiligten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://rp-online.de/panorama/deutschla ... d-23520473Hamburg Im Prozess um einen Laserpointer-Angriff auf einen Polizeihubschrauber während des G20-Gipfels ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der 27-Jährige hat sich nach Überzeugung des Amtsgerichts Hamburg-Altona des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. „Das Gericht ist davon überzeugt, dass es der Angeklagte war, der das Lasergerät bediente.“
Hier sieht man wie das auch geht:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ozess.htmlDer Täter sitzt nicht weit von ihm entfernt, er hat die Attacke mit dem Laserpointer gestanden. Nun muss er für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis: Das Amtsgericht spricht den 22-jährigen Jonathan M. am Mittwoch unter anderem des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. "Ein solcher Angriff ist äußerst gefährlich und nicht hinzunehmen", begründet der Vorsitzende Richter André Muhmood das Urteil.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Na und?jack000 hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:37)
https://rp-online.de/panorama/deutschla ... d-23520473
Hier sieht man wie das auch geht:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ozess.html
Wo liegen denn die Alternativen?
In der Abschaffung des Rectsstaates!
Dein Ding?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Sexueller Missbrauch eines Kindes ... na, was gibt das wohl?
https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... bf7bc.htmlLandkreis Rottal-Inn - An der Fleisch- und Käsetheke herrschte reger Betrieb. Auch die Obstabteilung war gut besucht - schließlich stand das Wochenende vor der Tür. Die Kinder von Mustafa S. fischten sich gerade Eis aus der Kühlung. Und während der Freund von Noah G. (Name von der Redaktion geändert) nach Batterien suchte, verging sich Mustafa S. im Getränkelager des Supermarkts an Noah G.
Der 47-jährige Iraker, der unmittelbar nach der Tat nach Italien geflohen war, wurde gestern von der Jugendkammer des Landgerichts wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Unglübige Mienen von den anwesenden Eltern
Dass diese zur Bewährung ausgesetzt wurde, sorgte nicht nur bei den anwesenden Eltern für ungläubige Mienen. "Es war eine krasse Straftat", so Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Urteilsbegründung. Gleichwohl gehe es darum, eine gerechte Strafe zu finden. Und innerhalb des zur Verfügung stehenden Strafrahmens gebe es nun mal viel schlimmere Dinge abzuurteilen.
Bei den Kindern und Jugendlichen der kleinen Gemeinde nordöstlich von Simbach war Mustafa S. als "der Geigenmann" bekannt. Daher hatte sich Noah G. zunächst auch nichts gedacht, als am 30. Juli 2016 im Supermarkt plötzlich "der Geigenmann" vor ihm stand. Mustafa S. räumte zu Prozessbeginn den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich ein, wonach er den Jungen an der Hand packte und ihn in ein an den Verkaufsbereich angrenzendes Getränkelager zog. Dort stellte er sich hinter den Jungen, zog dessen Hose nach unten und rieb sein nicht erigiertes Glied am Gesäß des Jungen - etwa zwei Minuten lang. Gestern entschuldigte er sich bei der Mutter von Noah G. Diese konnte damit allerdings nichts anfangen.
Es ging nur noch um die Strafzumessung
Als die Mutter Noah nach seiner Rückkehr aus dem Supermarkt gefragt hatte, warum er so spät heimkomme, hatte er ihr sofort alles berichtet. "Der Papa hat dann ein Messer geholt und wollte zu dem", hört man den Elfjährigen in der Videovernehmung sagen. Aber die Mama habe gesagt, das solle er mal besser bleiben lassen; sie gehe zur Polizei.
Die Verfahrensbeteiligten folgten am Mittwoch den Angaben des Jungen, die durch das Geständnis des Angeklagten gestützt wurden. So ging es lediglich noch um die Strafzumessung.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von zweieinhalb Jahren. Die Verteidigung hingegen hatte aufgrund der Tatsache, dass sein Mandant dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart hat, eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren gefordert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Vater wird wissen was zu tun ist. Mal sehen was b es dann auch Bewährung gibt. Ekelhaft diese dreckige Jusitz - die Begründung treibt einem den blanken Hass in die Augen.jack000 hat geschrieben:(28 Jun 2018, 17:17)
Sexueller Missbrauch eines Kindes ... na, was gibt das wohl?
https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... bf7bc.html
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der ursprüngliche Plan des Vaters den Täter mit einem Messer zu besuchen wurde von der Mutter des Kindes vermieden und die entschieden sich für ein reguläres Verfahren ...
=> Was dabei herausgekommen ist, sehen wir ja ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Hätte der Vater den Täter abgestochen, dann wäre das mindestens Totschlag und die Familie hätte nicht nur ein vielleicht für immer traumatisiertes Kind sondern auch noch einen Mann hinter Gittern. Der allerdings würde dort mit einem gewissen Respekt behandelt werden. Im Gegensatz zum Täter, dem das leider erspart bleibt. Aber vielleicht geht die Staatsanwaltschaft in Revision und das Urteil wird kassiert.
Wie auch immer, die Mutter hat richtig gehandelt.
Nachtrag:
Sicher aber dürfte sein, dass der Täter sich ein neues Umfeld suchen muss, wo ihn niemand kennt. Denn in seinem jetzigen dürfte er verbrannt sein.
Wie auch immer, die Mutter hat richtig gehandelt.
Nachtrag:
Sicher aber dürfte sein, dass der Täter sich ein neues Umfeld suchen muss, wo ihn niemand kennt. Denn in seinem jetzigen dürfte er verbrannt sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der offensichtlich gestörte Staatsanwalt hat selbst nur 2,5 Jahre gefordert. Da wird gar nix kassiert.Ammianus hat geschrieben:(28 Jun 2018, 22:40)
Hätte der Vater den Täter abgestochen, dann wäre das mindestens Totschlag und die Familie hätte nicht nur ein vielleicht für immer traumatisiertes Kind sondern auch noch einen Mann hinter Gittern. Der allerdings würde dort mit einem gewissen Respekt behandelt werden. Im Gegensatz zum Täter, dem das leider erspart bleibt. Aber vielleicht geht die Staatsanwaltschaft in Revision und das Urteil wird kassiert.
Offensichtlich nicht. Die Familie ist jetzt das Gespött im Migrantenviertel, der Vater ewig blamiert. Die wissen jetzt alle: Auf Hilfe braucht sich in Deutschland keiner verlassen. Regelt bitte alles selbst.Wie auch immer, die Mutter hat richtig gehandelt.
Bei mir wäre die Verbitterung jetzt so dass ich den Täter auf jeden Fall zur Rechenschaft ziehen würde. Entweder durch Klingenkastration oder schlimmeres. Das wird noch kommen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Falls es sich bei der Familie des Opfers und deren Umfeld auch um Zugewanderte mit mittelalterlichen Kulturvorstellungen handelt, dann kann man da auch nichts machen. Für mich ist das genau so eine Alien-Welt wie Richter, die derartige "Strafen" verhängen.Boracay hat geschrieben:(28 Jun 2018, 23:23)
Der offensichtlich gestörte Staatsanwalt hat selbst nur 2,5 Jahre gefordert. Da wird gar nix kassiert.
Offensichtlich nicht. Die Familie ist jetzt das Gespött im Migrantenviertel, der Vater ewig blamiert. Die wissen jetzt alle: Auf Hilfe braucht sich in Deutschland keiner verlassen. Regelt bitte alles selbst.
Bei mir wäre die Verbitterung jetzt so dass ich den Täter auf jeden Fall zur Rechenschaft ziehen würde. Entweder durch Klingenkastration oder schlimmeres. Das wird noch kommen.
Wobei ich 2,5 Jahre als angemessen ansehe. Bei einer Penetration wäre das noch mal was anderes. Aber glaub mir, 2,5 Jahre und dann als Sittensau, von allen anderen verachtet, das ist eine lange Zeit. Aber auch so sind 2,5 Jahre lang: Der erste Schnee fällt vor dem Zellenfenster und du weisst, in einem Jahr wird der wieder fallen und im Jahr darauf noch mal - und du bist immer noch da ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nein, nach nur 20 Monaten wärst du raus. So hart ist der Knast auch nicht, wie der Staufener Fall gezeigt hat gibt es da sogar ganze Phädo Gemeinschaften mit denen man sich austauschen kann. Hinterher gibt es dann die volle Ladung Hartz 4.Ammianus hat geschrieben:(29 Jun 2018, 00:03)
Falls es sich bei der Familie des Opfers und deren Umfeld auch um Zugewanderte mit mittelalterlichen Kulturvorstellungen handelt, dann kann man da auch nichts machen. Für mich ist das genau so eine Alien-Welt wie Richter, die derartige "Strafen" verhängen.
Wobei ich 2,5 Jahre als angemessen ansehe. Bei einer Penetration wäre das noch mal was anderes. Aber glaub mir, 2,5 Jahre und dann als Sittensau, von allen anderen verachtet, das ist eine lange Zeit. Aber auch so sind 2,5 Jahre lang: Der erste Schnee fällt vor dem Zellenfenster und du weisst, in einem Jahr wird der wieder fallen und im Jahr darauf noch mal - und du bist immer noch da ...
Hab vollstes Verständnis für jemanden der das Gesetz selbst in die Hand nimmt. Von der Justiz muss man keine Hilfe erwarten. Diese bespuckt Opfer. Mich wundert dass bei der Urteilsverkündung der Vater nicht sofort auf den Richter los ist. Der Richter hat mit einem menschlichen Wesen absolut nichts am Hut.
Krasse Beispiele gibt es noch viel mehr
Bewährung für ein ruiniertes Leben
https://www.news38.de/braunschweig/arti ... hrung.html
Macht sowas Richtern Spaß? Genießen sie das leiden der Opfer? Der absolute Wahnsinn!!!!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Na ja, stimmt auch wieder. In der DDR sahen die Sittenstrolche zu Funktionen zu übernehmen wie Bandleiter oder Ältester irgenwelcher Verwahrbereiche. Die Knastbullen hielten ihre Hände über die Funktionäre. Es hätte härtere Folgen gehabt so einen anzugreifen als einen Bullen.
Eigentlich wäre hier der Gesetzgeber gefragt. Bewährungsstrafen bei vollzogener Vergewaltigung sollten unmöglich sein.
Doch wie auch immer, das Denken solcher Richter ist für mich nicht nachvollziehbar. Bösartig könnte man sagen: Der Typ hat vielleicht Verständnis für Seinesgleichen ...
Eigentlich wäre hier der Gesetzgeber gefragt. Bewährungsstrafen bei vollzogener Vergewaltigung sollten unmöglich sein.
Doch wie auch immer, das Denken solcher Richter ist für mich nicht nachvollziehbar. Bösartig könnte man sagen: Der Typ hat vielleicht Verständnis für Seinesgleichen ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und wieder mal eine Vergewaltigung mit Bewährung:
Na immerhin wurde dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart
https://www.braunschweiger-zeitung.de/b ... teilt.html24-jähriger Asylbewerber wegen Vergewaltigung verurteilt
BRAUNSCHWEIG. Vergewaltigung im November 2016 in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Braunschweig-Kralenriede. Im Braunschweiger Amtsgericht gesteht ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia die Tat und wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia ist am Donnerstag vom Braunschweiger Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hat die Tat im Rahmen einer Verständigung aller Prozessbeteiligten gestanden.
Na immerhin wurde dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Zitat Merkel:"Da muss die GANZE Härte des Gesetzes greifen...!" (o. so ähnlich)jack000 hat geschrieben:(04 Jul 2018, 20:31)
Und wieder mal eine Vergewaltigung mit Bewährung:
https://www.braunschweiger-zeitung.de/b ... teilt.html
Na immerhin wurde dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
In diesem Fall ist wohl die Abwegung Opferschutz ( Aussageersparniss ) mit eingeflossen.firlefanz11 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 11:07)
Zitat Merkel:"Da muss die GANZE Härte des Gesetzes greifen...!" (o. so ähnlich)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Abwegung ist genau das richtige Wort, unsere Justiz ist auf Abwegen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der hat also zugegeben die Frau vergewaltigt zu haben. Das muss natürlich mit einer Bewährung belohnt werdenAlexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 11:12)
In diesem Fall ist wohl die Abwegung Opferschutz ( Aussageersparniss ) mit eingeflossen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:04)
Der hat also zugegeben die Frau vergewaltigt zu haben. Das muss natürlich mit einer Bewährung belohnt werden
Aber du hast selbst geschrieben, das damit der Frau eine Aussage vor Gericht erspart wurde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Verurteilte war vorbestraft, und erhält dann noch nach einer Vergewaltigung eine Bewährungsstrafe, weil er die Tat gestanden hat.Alexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:06)
Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.
Aber du hast selbst geschrieben, das damit der Frau eine Aussage vor Gericht erspart wurde.
Ja er hat dem Opfer die Aussage und Gegenüberstellung erspart, aber das Urteil hinerlässt trotzdem einen sehr schlechten Beigeschmack...
https://regionalbraunschweig.de/lab-ver ... afe-davon/
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das wird die Frau aber freuen jederzeit wieder auf ihren Vergewaltiger treffen zu könnenAlexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:06)
Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.
Aber du hast selbst geschrieben, das damit der Frau eine Aussage vor Gericht erspart wurde.
Das ist ein Skandalurteil sondergleichen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Abwegung welche Belastung für die Frau schlimmer ist, oder? Kannst du dich da rein versetzen? Nein, also bitte erspare uns deine künstliche Empörung. Wie hoch ist denn die Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen im Allgemeinen? Nur um dein Skandalurteil mal zu bekräften.....jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:39)
Das wird die Frau aber freuen jederzeit wieder auf ihren Vergewaltiger treffen zu können
Das ist ein Skandalurteil sondergleichen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
So richtig nachvollziehen, kann man diese Strafe nicht, schon gar nicht wenn man bedenkt was er auf den Kerbholz hatte.jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:39)
Das wird die Frau aber freuen jederzeit wieder auf ihren Vergewaltiger treffen zu können
Das ist ein Skandalurteil sondergleichen!
Mit solchen Urteilen macht sich der deutsche Rechtsstaat angreifbar. Entweder die Richter muessen hier mehr gesunden Menschenverstand walten lassen, oder der Gesetzgeber muss in solchen fällen die Mindeststrafen hoch setzen.
Selbst bei den mir bekannten Begründungen, fällt mir kein Grund ein warum der scheiß Typ nur eine Bewährungsstrafe bekommen sollte.
Für mich klares Fehlurteil.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wäre nett gewesen, wenn der zitierte Artikel in Gänze zu lesen gewesen wäre.firlefanz11 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 11:07)
Zitat Merkel:"Da muss die GANZE Härte des Gesetzes greifen...!" (o. so ähnlich)
So aber bleibt es leider bei Halbwahrheiten.
Möglicherweise ein schlechtes Zitat, das allerdings erregte Empörung fördert.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Was könnte denn da noch drin stehen, was das Urteil rechtfertigen würde?Bielefeld09 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 15:14)
Wäre nett gewesen, wenn der zitierte Artikel in Gänze zu lesen gewesen wäre.
So aber bleibt es leider bei Halbwahrheiten.
Möglicherweise ein schlechtes Zitat, das allerdings erregte Empörung fördert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ach, es wäre gut gewesen, den ganzen Artikel lesen zu können.jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 16:24)
Was könnte denn da noch drin stehen, was das Urteil rechtfertigen würde?
Das war eben nicht möglich.
Insofern teile ich zur Hälfte die Empörung,
aber eben nur zur Hälfte.
Es wäre eben besser, ganze Urteilsbegründungen ins Netz zu stellen
und diese zu kritisieren.
Das wäre endlich mal fundierte Kritik.
Daran fehlt es aber in diesem Thread.
Aber wenn die ganze rechte Empörung über Urteile nur aus Halbwissen besteht,
dann darf man sich eben auch nicht über Threadthema wundern.
Harte Urteile würden hier ja auch möglicherweise sofort entfernt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://www.derwesten.de/staedte/essen/ ... 77631.html
Da hat ein Apotheker Krebsmedikamente gestreckt und wurde zu 12 Jahren Knast verurteilt. Kann mir das irgendwer erklären, ich kann es nicht nachvollziehen.
Wieso wurde er wegen Betruges verurteilt? Ich meine, Betrug wäre es z.B. gewesen, wenn er anstelle von Hustensaft Wasser verkauft hätte. Aber in dem
Fall ging es um Leben und Tod, er hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass einige seiner Kunden vorzeitig sterben. Wieso ist das nicht mindestens
versuchter Mord in unzähligen Fällen, für den es lebenslange Haft geben müsste?
Wenn ihn das Gericht allerdings nur wegen Betruges verurteilt, finde ich die 12 Jahre wiederum extrem viel. Für mich ist das merkwürdig...
Da hat ein Apotheker Krebsmedikamente gestreckt und wurde zu 12 Jahren Knast verurteilt. Kann mir das irgendwer erklären, ich kann es nicht nachvollziehen.
Wieso wurde er wegen Betruges verurteilt? Ich meine, Betrug wäre es z.B. gewesen, wenn er anstelle von Hustensaft Wasser verkauft hätte. Aber in dem
Fall ging es um Leben und Tod, er hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass einige seiner Kunden vorzeitig sterben. Wieso ist das nicht mindestens
versuchter Mord in unzähligen Fällen, für den es lebenslange Haft geben müsste?
Wenn ihn das Gericht allerdings nur wegen Betruges verurteilt, finde ich die 12 Jahre wiederum extrem viel. Für mich ist das merkwürdig...
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Also 12 Jahre ist doch immerhin schon mal ein Fortschritt in der Sache. Der Typ ist erledigt für alle Zeiten und seine Kollegen werden sich bei so einem Urteil ganz klar überlegen ob die auch nur ansatzweise auf die Idee kämen nur im Ansatz etwas Ähnliches zu veranstalten.KarlRanseier hat geschrieben:(06 Jul 2018, 22:46)
https://www.derwesten.de/staedte/essen/ ... 77631.html
Da hat ein Apotheker Krebsmedikamente gestreckt und wurde zu 12 Jahren Knast verurteilt. Kann mir das irgendwer erklären, ich kann es nicht nachvollziehen.
Wieso wurde er wegen Betruges verurteilt? Ich meine, Betrug wäre es z.B. gewesen, wenn er anstelle von Hustensaft Wasser verkauft hätte. Aber in dem
Fall ging es um Leben und Tod, er hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass einige seiner Kunden vorzeitig sterben. Wieso ist das nicht mindestens
versuchter Mord in unzähligen Fällen, für den es lebenslange Haft geben müsste?
Wenn ihn das Gericht allerdings nur wegen Betruges verurteilt, finde ich die 12 Jahre wiederum extrem viel. Für mich ist das merkwürdig...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Steht doch in deinem Zitat. Es gab eine Verständigung der Prozeßparteien. Also eine Absprache oder Neudeutsch Deal. Ob das ein gutes Instrument ist, darüber läßt sich streiten. Aber es gibt es nun mal.jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 16:24)
Was könnte denn da noch drin stehen, was das Urteil rechtfertigen würde?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Natürlich steht das irgendwas drin. Es hätte auch drinstehen können, dass es auf die Vergewaltigung Bewährung gibt, weil an dem Tag der Verhandlung so schönes Wetter war.Dampflok94 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 20:32)
Steht doch in deinem Zitat. Es gab eine Verständigung der Prozeßparteien. Also eine Absprache oder Neudeutsch Deal. Ob das ein gutes Instrument ist, darüber läßt sich streiten. Aber es gibt es nun mal.
=> Es geht um die Frage, was drin stehen könnte das dieses tatsächlich rechtfertigt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nö, für eine Bewährung wegen des Wetters am Prozeßtag gibt es keine Rechtsgrundlage. Wegen einer Absprache schon. Man müßte also wissen, wie es mit der Beweislage aussah. Was wäre also die Alternative gewesen. Langwierige Beweisaufnahme und dann am Ende ein vielleicht härteres Urteil. Oder vielleicht ein Freispruch? Weil die Beweislage sich als zu dünn erweist?jack000 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 20:42)
Natürlich steht das irgendwas drin. Es hätte auch drinstehen können, dass es auf die Vergewaltigung Bewährung gibt, weil an dem Tag der Verhandlung so schönes Wetter war.
=> Es geht um die Frage, was drin stehen könnte das dieses tatsächlich rechtfertigt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Habe ich die Rechtsgrundlage in Frage gestellt? Es geht darum, das bei einer Vergewaltigung keine Bewährung bei heraus zu kommen hat! Egal wie, egal was! Vor allem bei den Vorstrafen:Dampflok94 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 20:53)
Nö, für eine Bewährung wegen des Wetters am Prozeßtag gibt es keine Rechtsgrundlage. Wegen einer Absprache schon. Man müßte also wissen, wie es mit der Beweislage aussah. Was wäre also die Alternative gewesen. Langwierige Beweisaufnahme und dann am Ende ein vielleicht härteres Urteil. Oder vielleicht ein Freispruch? Weil die Beweislage sich als zu dünn erweist?
https://www.news38.de/braunschweig/arti ... hrung.htmlInsgesamt elf Einträge hat er im Strafregister: Schwere Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauten die Urteile unter anderem.
Sowohl bei der Anklageverlesung als auch bei den Darstellungen der Gutachterin wirkt der Angeklage entspannt, ab und an lächelt er - von Reue ist wenig zu spüren.
(Wobei die Quelle durchaus als kritisch anzusehen ist)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das kann ich sogar nachvollziehen. Aber das ist allgemein das Problem der Absprache. Die hätte es sicherlich nicht gegeben, wenn man denn auf einer zu vollziehenden Haftstrafe bestanden hätte. Da hatten also Gericht und Staatsanwaltschaft abzuwägen. Und sind zu einem Ergebnis gekommen, welches dir nicht gefällt. (Mir übrigens auch nicht.) Aber wir wissen leider gar nicht, wie die Alternative ausgesehen hätte. Und das macht die Bewertung problematisch.jack000 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 21:04)
Habe ich die Rechtsgrundlage in Frage gestellt? Es geht darum, das bei einer Vergewaltigung keine Bewährung bei heraus zu kommen hat! Egal wie, egal was! Vor allem bei den Vorstrafen:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
In der Tat wissen wir das nicht. Aber die Vergewaltigung hat doch definitv stattgefunden, es hätte auch eine andere Möglichkeit gegeben.Dampflok94 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 21:12)Aber wir wissen leider gar nicht, wie die Alternative ausgesehen hätte. Und das macht die Bewertung problematisch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... lagen.html
Was bekommt man wenn man einen Menschen völlig grundlos zu Tode foltert? Antwort: Eine lachhafte Strafe und nach kurzer Zeit ist man raus.
Solche Richter sind es nicht wert anderen Menschen die Luft weg zu atmen. Und die Presse titelt "hohe Strafe". Klar - bei Bewährung für vergewaltigende Serienstraftäter ist das natürlich hoch...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Da klebt auch das Problem der Strafmilderung bei Drogen- oder Alkoholeinfluss mit dran. Und ganz so milde sind die Urteile nun auch wieder nicht.Boracay hat geschrieben:(13 Jul 2018, 22:39)
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... lagen.html
Was bekommt man wenn man einen Menschen völlig grundlos zu Tode foltert? Antwort: Eine lachhafte Strafe und nach kurzer Zeit ist man raus.
Solche Richter sind es nicht wert anderen Menschen die Luft weg zu atmen. Und die Presse titelt "hohe Strafe". Klar - bei Bewährung für vergewaltigende Serienstraftäter ist das natürlich hoch...
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Libanesin Anfang August 2020
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja, keine Ahnung wer sich so einen Schwachsinn ausgedacht hat.Ammianus hat geschrieben:(14 Jul 2018, 10:30)
Da klebt auch das Problem der Strafmilderung bei Drogen- oder Alkoholeinfluss mit dran.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und?jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 11:01)
Ja, keine Ahnung wer sich so einen Schwachsinn ausgedacht hat.
Nun wieder beruhigt?
Oder immer noch empört?
Deutsche Gerichte urteilen nach deutschem Recht!
Gibt es hier Zweifel am deutschem Rechtsstaat?
Klär das doch mal!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Aber dann müssen wir eben die Gesetze geändert werden. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt's ja auch mehr Ärger wenn man Unfall baut als wenn man nichts getrunken hat.Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 19:38)
Und?
Nun wieder beruhigt?
Oder immer noch empört?
Deutsche Gerichte urteilen nach deutschem Recht!
Gibt es hier Zweifel am deutschem Rechtsstaat?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Richtig, Gesetze sind kein Schicksal, sie können geändert werden.jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 19:48)
Aber dann müssen wir eben die Gesetze geändert werden. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt's ja auch mehr Ärger wenn man Unfall baut als wenn man nichts getrunken hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja, genau;jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 19:48)
Aber dann müssen wir eben die Gesetze geändert werden. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt's ja auch mehr Ärger wenn man Unfall baut als wenn man nichts getrunken hat.
Alles müssen wir ändern!
Strafen müssen härter sein!
Das bezahlt wer?
Du sicherlich mit Freude!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nein. eine Dummheit ist auch die Regel,Billie Holiday hat geschrieben:(14 Jul 2018, 20:11)
Richtig, Gesetze sind kein Schicksal, sie können geändert werden.
aber deshalb ist auch deine Wahrheit Teil dieser Regel!
Sie ist aber nicht Wahrheit!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich habe den Inhalt deines Auswurfes nicht verstanden.Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 20:25)
Nein. eine Dummheit ist auch die Regel,
aber deshalb ist auch deine Wahrheit Teil dieser Regel!
Sie ist aber nicht Wahrheit!
Gesetze sind kein Schicksal, sie können geändert werden. Widerlege das.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wofür sollen wir Gesetze ändern?Billie Holiday hat geschrieben:(14 Jul 2018, 20:31)
Ich habe den Inhalt deines Auswurfes nicht verstanden.
Gesetze sind kein Schicksal, sie können geändert werden. Widerlege das.
Nun schreib schon!
Und bedenke:
Welches Strafrecht sich wem anpassen soll!
Du möchtest dich anpassen?
????
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ach, das ist neuerdings eine Kostenfrage? Du hast schon seltsame Vorstellungen ...Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 20:21)
Ja, genau;
Alles müssen wir ändern!
Strafen müssen härter sein!
Das bezahlt wer?
Du sicherlich mit Freude!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Tja, wozu eigentlich? Wir hätten doch einfach alle Gesetze nach Staatsgründung so für alle Ewigkeiten einfrieren können und ersparen uns dann so ein Gedöns wie Parlament, Regierung, etc...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich weiß gar nicht, warum ich auf deinen Bullshit überhaupt eingehe.Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 20:37)
Wofür sollen wir Gesetze ändern?
Nun schreib schon!
Und bedenke:
Welches Strafrecht sich wem anpassen soll!
Du möchtest dich anpassen?
????
Ich sagte, Gesetze können geändert werden. Ich sagte nicht, sie sollen unbedingt geändert werden.
Es würde ausreichen, ein Strafmaß auszuschöpfen und nicht z.B. Vergewaltiger auf Bewährung breit grinsend nach Hause zu schicken, wie in dem Fall der Gruppenvergewaltigung einer 14jährigen.
Aber wer so richterhörig ist wie du, findet natürlich jedes lächerlich milde Urteil völlig ok. Richter sind auch nur Menschen. Man darf ein durch sie gefälltes Urteil kritisieren und fragwürdig finden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nein, aber ich bestehe auf den Rechtsstaat.jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 20:38)
Ach, das ist neuerdings eine Kostenfrage? Du hast schon seltsame Vorstellungen ...
Du hast aber andere Dinge im Kopf.
Das sehe ich kritisch:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und dessen Aufgabe ist zu vermeiden, das Gesetze geändert werden? Was stört dich eigentlich an meinem Vorschlag zur Gesetzesänderung? Warum sollen Betrunkene die Scheiße bauen nicht genauso dafür belangt werden als seien sie nüchtern gewesen?Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 20:53)
Nein, aber ich bestehe auf den Rechtsstaat.
Du hast aber andere Dinge im Kopf.
Das sehe ich kritisch:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Widerstand gegen die Staatsgewalt ist justiziabel.jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 21:02)
Und dessen Aufgabe ist zu vermeiden, das Gesetze geändert werden? Was stört dich eigentlich an meinem Vorschlag zur Gesetzesänderung? Warum sollen Betrunkene die Scheiße bauen nicht genauso dafür belangt werden als seien sie nüchtern gewesen?
Was schreibst du hier?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es hat keinen Sinn mehr hier ...Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 21:10)
Widerstand gegen die Staatsgewalt ist justiziabel.
Was schreibst du hier?
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