Sanity hat geschrieben:(16 Jun 2018, 14:08)
Es wird mal wieder das volle Repertoire an möglichen "Täuschungen" ausgeschöpft
Hier werden offenbar die Gewinnbesteuerung des Unternehmens und die Einkommensbesteuerung aus der Gewinnausschüttung an den Anteilseigner zusammengelegt und nur dem Anteilseigner zugerechnet. Zur Aufklärung: Die Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden unterliegt auf der Seite des Anteilseigners lediglich der pauschalen Abgeltungssteuer + Soli von 26,4%. Das ist ein geringerer Steuersatz als manche mittlere Einkommen haben.
Zur Aufklärung:
1) Unternehmen, die als Personengesellschaften existieren, unterliegen der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer und dem Soli
Steuerpflichtig sind die Gesellschafter , die anteilig diesen Gewinn bei ihrer Steuererklärung angeben...
Das führt , bei entsprechendem Hebesatz, zu einer Spitzenbesteuerung von über 53%
2) Bei Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften existieren, erfolgt die Gewinnbesteuerung in ZWEI Stufen
Zuerst innerhalb der Kapitalgesellschaft ( Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Soli)
Die Ausschüttungen ( Dividende etc.) des bereits besteuernden Gewinns erfolgt dann aktuell mittels der Abgeltungssteuer plus Soli
Somit ergibt sich auch hier in der Gesamtheit eine mögliche Spitzenbesteuerung von bis über 53%
Dieser Sachverhalt stellt das Ziel sicher, das die Besteuerung von Unternehmen unabhängig von der Gesellschaftsform erfolgt.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden