Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Jun 2018, 09:13)
Ahja, der Irak ist also wie Nordkorea oder die DDR oder gar wie das Nazi-Reich (oder wie soll man die Anspielung auf Filbinger verstehen?), wenn das so ist, sollten wir schnellstens allen Irakern Asyl gewähren. Wie auch immer, wir werden sehen, wie die Gerichte urteilen.
Gibt es dazu eine Quelle? Und wenn der Irak doch kein Rechtsstaat ist, war der Wunsch nach Abschiebung dann rechtmäßig?
Langsam habe ich den Eindruck, Sie wollen meine Ausführungen bewusst missinterpretieren. Oder Sie verstehen es einfach nicht. Da stellt sich die Frage nach dem Sinn
weiterer Diskussion… Was meinen Hinweis zu Filbinger angeht, sollte er Sie zum Nachdenken anregen, was leider misslang, wie ich gerade lese.
Was verstehen Sie unter rechtmäßig? - Ein sehr schwammiger Begriff. Ich gehe davon aus, dass es sowohl ein legitimer als auch ein legaler
Wunsch bzw. ein solches Handeln der nordirakischen, autonomen kurdischen Behörden war, die Bitte um Abschiebung an Deutschland heranzutragen.
Veröffentlichte Belege dazu gibt es in seriösen Leitmedien dazu. Mein Username ist leider nicht Quellenwoelfchen. Ich bitte um milde Nachsicht.
Und nein. Ich halte den aktuellen Irak für keinen Rechtsstaat, der in etwa vergleichbar mit dem Ist-Zustand eines Rechtsstaates wie der Schweiz, Österreich, den USA, UK, Australien,
auch Deutschland …oder Israel wäre.
Mal eine andere, etwas weiterführende Frage:
Hat Deutschland nach dem Fall der Mauer und der Verurteilung von Mauerschützen durch seine Gerichte DDR-Recht -im Nachinnein- gebrochen? - Recht eines Staates, der damals sogar
international anerkannt war bzw. zu dem die Bundesrepublik Deutschland damals immerhin offizielle diplomatische Beziehungen unterhielt.
War in Ihren Augen bundesrepublikanisches - teils geheimdienstliches, also staatliches Handeln für nach DDR-Recht illegale Fluchthilfe ein Rechtsbruch? Den sich auch der damalige,
dem nachwievor bestehenden Grundgesetz verpflichtete Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf keinen Fall hätte erlauben dürfen? - Genauso, wie sie das
Deutschland als Rechtsbruch aktuell vorhalten. Vielleicht geht mit dieser Fragestellung bei Ihnen eine weitere Klugheitsbirne an, von der Sie ja einige haben,
und es leuchtet im Gefolge dieser Rechtsbruchs- bzw. Rechtsbefolgungsdebatte auch in die Filbinger-Ecke. *ggg
Weitergehend noch eine Frage an Sie, als Staatsanwalt und Ankläger Deutschlands als rechtsbrechenden Staat gegenüber irakischem Recht:
Wäre es in Ihren Augen auch Rechtsbruch, wenn Deutschland einen Staatsbürger eines Landes, der hier Zuflucht suchte, nicht ausliefert, egal was ihm vorgeworfen wird, weil ihm in seinem Heimatland ein
Strafprozess droht, der sogar mit Todesstrafe enden könnte? - Gibt es unter Umständen sogar übergeordnete rechtliche Bedenken nach dem Selbstverständnis eines Rechtsstaates wie Deutschland,
die unter Umständen sogar einen Rechtsbruch gegenüber einem anderen Staat zur Pflicht machen? - Oder sehen Sie das bürokratisch und juristisch immer so eng wie im Fall Ali Bashar?
Fänden Sie es besser, wenn Deutschland den Mann wieder an die nordirakische Justiz übergibt und ihm dort der Prozess gemacht wird ...und er im Falle des Schuldnachweises
ggf. die Todesstrafe bekommt?