Julian hat geschrieben:(11 May 2018, 09:58)
Dass es meiner Meinung nach eine politische Entscheidung ist oder sein sollte, schließt nicht aus, dass dabei Gesetze gebrochen wurden.
Nun es wurden aber wohl keine Gesetze gebrochen, sondern evtl. nur etwas gedehnt, bzw. ausgeweitet im Bezug auf die Hunanität und die steht nicht im Wiederspruch mit unserem GG
Man hätte das Parlament abstimmen lassen können. Die Gesetzeslage zu Volksabstimmungen ist mir bekannt. Das kann man ändern, wenn man denn will. Man will aber offenbar nicht.
Es war zu dem Zeitpunkt der Entscheidung nicht die Zeit dafür und es war auch nicht nötig. Was danach geschah, dafür wäre eine Bundestagsnetscheidung wesentlich besser gewesen. Aber wie wäre die wohl ausgegangen? Bestimmt nicht nach deinem Gusto.
Ich habe das als Beweis angeführt, dass namhafte Juristen von einer Aussetzung der Rechtsstaatlichkeit sprechen. Ehemalige Bundesverfassungsrichter sehen das ähnlich, beispielsweise Udo di Fabio. Nur, weil sich das Verfassungsgericht noch nicht geäußert hat, heißt das noch lange nicht, es stimme all dem zu.
Auch Juristen haben mal anderen Meinungen bezüglich der Auslegung des GG. Das Verfassungsgericht hat noch nicht entscheiden brauchten und das EugH hat schon entschieden, also wie kommst du darauf, sie würden anders entscheiden?
Danke für die Info, dann sind die ganzen Verschwörungstheorien also richtig. Die EU raubt uns unsere Demokratie und höhlt die Volkssouveränität aus.
Dir raubt jemand die Demokratie? Du weisst schon, daß dies klar abhängig davon ist wie jeder Bürger über die Demokratie denkt. Da raubt dir niemand etwas aussser du selber dir.
Wie kann etwas mehr der Verfassung zuwiderlaufen als ein klarer, faktischer Gegensatz? Wenn im Grundgesetz steht, dass sich bestimmte Leute nicht auf das Asylrecht berufen können, und sie dies aber dennoch angeblich können sollen aufgrund irgendwelcher intransparenter EU-Regeln, dann stimmt etwas nicht mehr.
Humanitäres Wirken ist keine Gegensatz zu unserem GG.
Auch interessant ist, dass andere Staaten die EU-Regeln ganz anders auslegen. Nur Deutschland legt alles zu seinen eigenen Ungunsten und gegen seine Verfassung aus.
Können sie ja auch, auch dies hat das EugH festgestellt.
Die Bürokratie in Brüssel ist mächtig, dort haben nicht-gewählte Beamte großen Einfluss. Entscheidungen werden in Hinterzimmern ausgekungelt; die demokratische Legitimation ist sehr indirekt. Das EU-Parlament wird nicht wirklich demokratisch gewählt (one man one vote); Deutschland ist dort massiv unterrepräsentiert. Es fehlen auf europäischer Ebene zahlreiche demokratische Kontrollmechanismen und die Verantwortlichkeit einer Regierung gegenüber einem Parlament, ganz zu schweigen von der mangelnden europäischen Öffentlichkeit. In Deutschland wird medial und öffentlich diskutiert, was im Bundestag besprochen wird, während die Prozesse in Europa weitgehend unbeachtet bleiben, auch, weil sie völlig intransparent sind.
Du kannst meinetwegen die Abgeordneten verteilung kritisieren, aber eine demokratische Wahl bleibt es trotzdem. Verschone uns doch mit deiner urigen Meinung darüber was du für demokratisch hälst und was nicht.
Findest du es normal, dass Anordnungen von dieser Größenordnung mündlich gegeben werden? Ich finde das nicht normal und würde das als Untergebener niemals akzeptieren. Notfallmäßig ja, aber nicht über Jahre hinweg.
Dies kann man kritisieren , obwohl ich mir sicher bin, das es dafür auch etwas schriftliches in den Behörden gegeben hat.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat doch erst vor kurzem bestätigt, dass die Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Grenzöffnung fehle. War dem Wissenschaftlichen Dienst die mündliche Anordnung, die nun plötzlich aus dem Hut gezaubert wird, etwa nicht bekannt?
Es wäre schon interessant auf welcher Rechtsgrundlage die geschehen ist. Die Europäische kann es ja nicht mehr sein.
Wie kommst du nur darauf, dass die Rechtslage eindeutig sei, wenn so viele namhafte Juristen (Richter des Oberlandesgerichts, ehemalige Bundesverfassungsrichter, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages) das anders sehen? Da müsstest du zumindest sagen: Die Rechtslage ist umstritten, aber aus den und den Gründen sehe ich das so, zusammen mit Herrn Thym. Aber einfach so die Meinung so vieler Leute als völlig unbegründet wegwischen: Das geht nicht.
Nunja private Rechtsmeinungen, auch von Ex Richtern, sind eben nicht die aktuelle Rechtslage, diese interpretation muessen sie dann schon den aktuellen Richtern überlassen.
Viel schlimmer ist auch, dass damit gegen das Rechtsempfinden der Bürger verstoßen wird. Die Bürger verlieren das Vertrauen, wenn ganz klar gegen die Verfassung verstoßen wird, und das mit irgendwelchen intransparenten, dem juristischen Laien unverständlichen Regelungen begründet wird. Damit wird das Vertrauen der Bürger in unsere Verfassung zerstört. Eine Verfassung muss einfach und verständlich formuliert sein, und der Bürger muss wahrnehmen können, dass nicht gegen sie verstoßen wird.
Nunja, hier geht es einigen usern und Bürgern doch eindeutig eher um ihre eigene Xenophobie, als um ihr interesse, oder Vertrauen an dem Rechtsstaat.