3x schwarzer Kater hat geschrieben:(04 Mar 2018, 18:27)
und da liegst du falsch. Die Menschenrechte legitimieren Zwangsdienst nur im Zusammenhang mit dem Wehrdienst (aussen vorgelassen mal die geringfügigen Bürgerpflichten, wie Wahlhelfer oder Schöffe).
"Bürgerpflichten" istt ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es gibt keine Legaldefinition. Man kann also den allgemeinen Bürgerdienst als solche Bürgerpflicht definieren und ist dann auf der sicheren Seite.
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(04 Mar 2018, 18:27)
Ersatzdienst ist nur dann genehmigt, wenn der Dienst an der Waffe verweigert wird.
Du forderst ja keinen Wehrdienst sondern einen allgemeinen Pflichtdienst, also zu, wie du beispielhaft genannt hast z.B. Aktensortieren bei der Polizei oder im Finanzamt ...
Falsch. Ersatzdienst ist
in den Ländern genehmigt, in denen die Möglichkeit besteht, den Wehrdienst zu verweigern.
oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
Deutschland gehört zu den
Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
, also kann hier
eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt,
installiert werden. Alles safe und erlaubt.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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