BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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Alpha Centauri
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Alpha Centauri »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Feb 2018, 21:49)

Solange das Thema BGE im WiFo diskutiert wird, sollte man annehmen, dass die önonomische Betrachtungsweise im Vordergrund steht.
Will man etwas anderes, kann man ja einen entsprechenden thread im philosophischen Unterforum aufmachen.
Ist schon richtig, dennoch sollte man dass Thema BGE nicht mit einer vornherein eingeengten Perspektive betrachten dass wird dem Thema in keinster Weise gerecht.
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Misterfritz
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Misterfritz »

Alpha Centauri hat geschrieben:(12 Feb 2018, 21:56)

Ist schon richtig, dennoch sollte man dass Thema BGE nicht mit einer vornherein eingeengten Perspektive betrachten dass wird dem Thema in keinster Weise gerecht.
Erstmal ist es das gute Recht eines Jeden, jedes Thema in voreingenommener Perspektive zu betrachten. Es ist an denen, die eine Veränderung wollen, die anderen zu überzeugen.
Und wenn Du meinst, die ökonomische Betrachtungsweise scheint nicht die richtige, dann diskutiere das in einem anderen Unterforum - oder überzeuge mit Zahlen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Alpha Centauri »

Misterfritz hat geschrieben:(12 Feb 2018, 22:02)

Erstmal ist es das gute Recht eines Jeden, jedes Thema in voreingenommener Perspektive zu betrachten. Es ist an denen, die eine Veränderung wollen, die anderen zu überzeugen.
Und wenn Du meinst, die ökonomische Betrachtungsweise scheint nicht die richtige, dann diskutiere das in einem anderen Unterforum - oder überzeuge mit Zahlen.
Ich habe nicht geschrieben.dass es die falsche ist ( dass hast du getan) sondern lediglich dass sie nicht die Einzige sein sollte bei dem.Thema
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Realist2014
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Alpha Centauri hat geschrieben:(12 Feb 2018, 22:14)

Ich habe nicht geschrieben.dass es die falsche ist ( dass hast du getan) sondern lediglich dass sie nicht die Einzige sein sollte bei dem.Thema

es IST ein ökonomisches Thema

weil es um GELD geht- das erwirtschaftet werden muss ( Einkommen IST ein ökonomischer Begriff....)

und diejenigen, die das tun, halten gar nichts davon, dass gerade die mit den geringsten Kompetenzen sich davor "drücken" können ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.

Deinem "philosophischen Ansatz" wird auch eine BGV gerecht
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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syna
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von syna »

Skull hat geschrieben:(12 Feb 2018, 19:09)
Falls Du mich ... mit Zahlenspieler ... meinen solltest... :D
Okönomie ist da schon ... entscheidend.
DU kannst es zu einer Frage der Philosophie machen...
...nur, da gehören dann solche Beiträge und "philosophische" Betrachtungen in ein anderes Forum.
Hier ist das WiFo. Und HIER musst Du Dich schon nüchternen Betrachtungen aussetzen. :)
AlphaCentauri hat geschrieben:Ich habe nicht bestritten dass Ökonomie beim Thema BGE eine Rolle spielt nur bei weitem nicht die Einzige ( Stichwort Menschenbild) da hat Syna schon recht. Das greift zu kurz,und bei vielen schweift es dann halt in die rein ökonomische Betrachtungsweise ab ( den Blick für sozialpolitische und philosophische Betrachtung und Konsequenzen verliert man dann ganz schnell, oder man vermengt es mit der Hartz4 oder RentenThematik und schweift vollkommen vom eigentlichen Kernthema BGE ab
Beides hängt unmittelbar miteinander z u s a m m e n !

Zur Finanzierung des BGE hatten wir ja eine lange Diskussion,
es gibt da viele Modelle, z.B. meines, was ich in diesem Thread
vorgestellt hatte (einfach mal zurückblättern <--), aber es
gibt zahlrreiche ähnliche Modelle von VWL-lern (bitte mal nach
"Straubhaar" oder "Opielka" googeln!).

Die Modelle sind solide durchgerechnet, unterstellen aber
alle, dass die Menschen - ähnlich wie heute - in ihrer Gesamtheit
gerne arbeiten werden.

------------------------------------------------------------------------------

Und dieses "gerne Arbeiten werden" ist eher eine psychologische Frage:

Werden Menschen, wenn alle ein BGE erhalten, "gerne Arbeiten"
und somit das Bruttosozialprodukt stabil halten oder vermehren?
Ist der Mensch also überwiegend so gestrickt, dass er "aus eigenem
Antrieb" etwas Produktives tut?

Die Frage des Menschenbildes ist daran angeknüpft, wenn
wir uns selbst fragen: "Glaube ich denn, dass Menschen sooo
sind"? "Glaube ich, dass Menschen freiwillig arbeiten"?

------------------------------------------------------------------------------
Wir sehen also ...

... von der Psyche des Menschen hängt es ab, ob die wunderbaren
BGE-Finanzmodelle überhaupt funktionieren. Oder ob stattdessen
disrupitve Faktoren des BGE diese Finanzierungsmodelle in der
Praxis zu Fall bringen würden.

Und von dem ...

... was wir glauben, wie die Psyche des Menschen ist (also von
unserem Menschenbild!), hängt es ab, ob denn überhaupt einmal
ein BGE eingeführt werden wird.

------------------------------------------------------------------------------

Das BGE ist somit eine Frage der Wirtschaft, der Psychologie
und der Philosophie. Das aber gilt für fast alle zentralen
Fragen über Wirtschaft und Gemeinschaft.
--~~/§&%"$!\~~--
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

syna hat geschrieben:(12 Feb 2018, 22:28)

aber es gibt zahlrreiche ähnliche Modelle von
VWL-lern (bitte mal nach

"Straubhaar" oder "Opielka" googeln!).

Die Modelle sind solide durchgerechnet
Gut.

Da Du Dich ja mit DIESEN BEIDEN solide durchgerechneten Modellen auskennst,
sollte es Dir nicht nicht schwer fallen, umgehend
diese entsprechenden KONKRETEN RahmenZAHLEN hier einzustellen. :)

Da bin ich nun gespannt.

mfg
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Feb 2018, 17:56)

die Solidarität haben wir heute schon

nennt sich ALG II, Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe

diese Systeme sind viel sozialer, weil bedarfsorientiert.
Diese Systeme sind aufgrund der Fehlallokationen mitnichten sozialer.
Hier wird schlicht und einfach viel zu viel Geld für Prüfung und Zwangsmaßnahmen zum Fenster raus geschmissen. Die Rechnung zahlt der Steuerzahler.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Ger9374 »

TheTank hat geschrieben:(12 Feb 2018, 23:57)

Diese Systeme sind aufgrund der Fehlallokationen mitnichten sozialer.
Hier wird schlicht und einfach viel zu viel Geld für Prüfung und Zwangsmaßnahmen zum Fenster raus geschmissen. Die Rechnung zahlt der Steuerzahler.

Wie glaubst du denn Fehlallokationen in diesen bereichen erkannt zu haben?
Ohne Prüfregularien kein Kontrollmechanismus,
Zwangsmassnahmen sollen auch zur mitarbeit des beziehenden führen.Wie willst du das sonst gewährleisten?!
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Alpha Centauri »

TheTank hat geschrieben:(12 Feb 2018, 23:57)

Diese Systeme sind aufgrund der Fehlallokationen mitnichten sozialer.
Hier wird schlicht und einfach viel zu viel Geld für Prüfung und Zwangsmaßnahmen zum Fenster raus geschmissen. Die Rechnung zahlt der Steuerzahler.
:thumbup: richtig,ist wie Schwarzfahren als Straftatbestand anzusehen, der dumm, geniale Steuerzahler bezahlt den etwaign Knastaufenthalt für Schwarzfahrer offenkundig ja gerne, wie rben auch den gegenwärtige Bürokratie Dschungel für zig Sozialleistungen,, Genial oder?? :cool:
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Alpha Centauri hat geschrieben:(13 Feb 2018, 10:43)

:thumbup: richtig,ist wie Schwarzfahren als Straftatbestand anzusehen,
der dumm, geniale Steuerzahler bezahlt den etwaign Knastaufenthalt für Schwarzfahrer offenkundig ja gerne,
wie rben auch den gegenwärtige Bürokratie Dschungel für zig Sozialleistungen,, Genial oder?? :cool:
Was ist das denn für eine Einstellung ?

Die MEISTEN Menschen leisten eine Gegenleistung für eine erbrachte Leistung.
Die meisten erwischten Schwarzfahrer bezahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Die wenigen hartnäckigen "Betrüger" werden sanktioniert.

Möchtest Du also jegliches Fehlverhalten unsanktioniert lassen ?


Sparen wir also dann alle Gerichte und Polizisten... :D :p

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Misterfritz »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 10:49)

Was ist das denn für eine Einstellung ?

Die MEISTEN Menschen leisten eine Gegenleistung für eine erbrachte Leistung.
Die meisten erwischten Schwarzfahrer bezahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Die wenigen hartnäckigen "Betrüger" werden sanktioniert.

Möchtest Du also jegliches Fehlverhalten unsanktioniert lassen ?


Sparen wir also dann alle Gerichte und Polizisten... :D :p

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von immernoch_ratlos »

Auch wenn es nicht jedem einleuchtet, "da Mensch is a Tier" und ist sozial begrenzt - Quelle "dasGehirnInfo"
Ein Mensch pflegt im Schnitt Kontakte zu rund 150 Personen, wobei sehr introvertierte Menschen isolierter leben und besonders extrovertierte Charaktere durchaus an die Tausend Freunde um sich versammeln können. Doch die eigentliche Komplexität der Beziehungen rührt laut Dunbar daher, dass diese unterschiedlich intensiv sind. Wir sind in der Lage, enge Vertraute, im Schnitt etwa fünf Personen, um uns zu haben, die wir jeden Tag sehen oder sprechen. Daneben haben wir gute Freunde, rund 15, wie Dunbar ermittelte. Wir zählen durchschnittlich 50 weitere Freunde und schließlich ungefähr 150 weitläufige Freunde.
„Man kann unser Beziehungsgeflecht entsprechend der Intensität der Beziehung in fünf verschiedene Ebenen einteilen“, erläutert der Neuropsychologe. „Das macht die Komplexität der sozialen Interaktion beim Menschen aus.
Den "Rest" besorgen unzählige Gesetze und Verordnungen - überall - wenn also Mensch so gestrickt ist, wird das nix mit "freiwillig" ein schöner Traum - alle Menschen sind zwar biologisch irgendwie "Brüder" - gern auch "Schwestern" nur im Verhalten wird fleißig unterschieden.

Menschen sind auch egoistisch und wenn etwas "niemanden gehört", kann man es ja für sich und maximal die anderen 150 beanspruchen.

Mühsam haben "wir" uns Religionen und weltliche Erklärungsmuster für den Umgang untereinander ausgedacht und mehr schlecht als recht halten sich "alle ???" daran.

Jede dieser Versuche sich für alle verbindlich zu organisieren kann "man" getrost als gescheitert abschreiben. Ein System wie das BGE wird allenfalls unter Ameisen und ähnlich organisierten Lebewesen funktionieren - was es ja nach allem was "wir" wissen tatsächlich auch tut. Mit dem kleinen "unerfreulichen" Fakt, der Wert des Einzelnen tendiert gegen Null - wir sehen uns dagegen, als möglichst autarke eigenständige Individuen.

Genau wie bei der theoretisch ganz tollen Idee vom Kommunismus, fehlt Menschen dazu einiges und gleichzeitig arbeiten ganz normale menschliche Antriebe kräftig dagegen. Wenn etwas funktioniert in dieser Hinsicht, dann in kleinen Gruppen, bedroht von innen und außen durch unser ganz normales Verhalten.

Was besonders unverträglich ist und damit unmöglich funktionieren kann, ist ein BGE das einfach auf die existierenden Wirtschaftsformen "aufgepfropft" werden soll.

Selbst als "nur" gerade mal 1 Milliarde Menschen diesen Planeten bevölkerten, waren es immer noch die selben Menschen - mit einer schnell wachsenden Bevölkerung - die sich gegenseitig "auf die Pelle rückt" - schon lange die irgendwann in grauer Vorzeit erfreulichen territorialen Riesenabstände mit heftig untereinander konkurrierender - stetig sich vergrößernde - gefüllt und nun sicher auch überfüllt hat - soll nun plötzlich in riesigen Massen all das ablegen, was Mensch sowohl im Guten, als auch im Bösen ausmacht ?

Teilen und das noch vollkommen ohne jede Selbstsucht - Egoismus usw. ? Das funktioniert sichtlich nirgendwo. Um das einigermaßen geregelt zu bekommen existieren allein in D 12 ! Sozialgesetzbücher (SGB) I bis XII Nicht zu reden von all den anderen Gesetzen mit der "wir" - also der Staat - mit riesigem Aufwand die uns total fremde Zwangsgemeinschaft, in abertausenden von Städten zu regeln versucht.

So unschön es ist, diese soziale Meisterleistung namens BGE, wo alle fröhlich und ohne Stress zu teilen bereit sind, passt schlicht in keiner Weise zum Homo Sapiens. Ein Tier, welches auf dem Weg zur Spitze der Nahrungskette alles ausrottet, was auch nur im Geringsten in seinem Weg steht. "Wir" mögen ja "ahnen", das diese ~500.000 Jahre Entwicklung uns leider nicht dazu gebracht haben, eine solchen Massen adäquate Form des Zusammenlebens entwickelt haben - nur nützt das nichts.

So wie es sich mir darstellt, werden wir glücklich sein müssen den gegenwärtigen Status quo halten zu können. Einiges wird sich womöglich tatsächlich ändern müssen. Berechtigte (jedenfalls so wie die Mehrheit gestrickt ist) Rufe nach "Obergrenzen", sehen das gegenwärtig nur in der Abgrenzung nach Außen - die soziale, weltumspannende Obergrenze und eine wie immer geartete "gerechte Verteilung" müsste ja oh Wunder plötzlich aus uns selbst heraus durch "Einsicht" entstehen. Entgegen all den uns bestimmenden angeborenen Egoismus, möglichst alle greifbaren Ressourcen für sich und wenn es gut geht die 150 die wir gerade noch "sozial" zu verarbeiten vermögen, zu beanspruchen - das soll alles, womit wir als Spezies bislang so erfolgreich waren - plötzlich per künstlicher Einsicht verschwinden... :?:

Also ich sehe solch eine Entwicklung absolut nicht....
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(12 Feb 2018, 23:57)

Diese Systeme sind aufgrund der Fehlallokationen mitnichten sozialer.
.

aber sicher doch

denn es werden ja die individuellen Wohnkosten berücksichtigt

das wäre bei einem BGE nicht mehr der Fall
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Alpha Centauri »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 10:49)

Was ist das denn für eine Einstellung ?

Die MEISTEN Menschen leisten eine Gegenleistung für eine erbrachte Leistung.
Die meisten erwischten Schwarzfahrer bezahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Die wenigen hartnäckigen "Betrüger" werden sanktioniert.

Möchtest Du also jegliches Fehlverhalten unsanktioniert lassen ?


Sparen wir also dann alle Gerichte und Polizisten... :D :p

mfg
Es geht nicht um Einstellung sondern die Sinnhaftigkeit von Gesetzen , und da kann man hinter so manchem Gesetzestext ein dickes Fragezeichen setzen (Schwarzfahren, Bekämpfung von Drogen usw. ,) und dann braucht man sich über die Überlastung, und hohen Kosten des ( Justizsystem) nicht wundern, dass ist dann aber auch ein anderes Thema
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Alpha Centauri hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:03)

Es geht nicht um Einstellung sondern die Sinnhaftigkeit von Gesetzen , und da kann man hinter so manchem Gesetzestext ein dickes Fragezeichen setzen (Schwarzfahren, Bekämpfung von Drogen usw. ,) und dann braucht man sich über die Überlastung, und hohen Kosten des ( Justizsystem) nicht wundern, dass ist dann aber auch ein anderes Thema
aha

also Freigabe der Drogen , so dass die Kosten für die "Opfer" noch höher werden?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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syna
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von syna »

Zur Finanzierung des BGE hatten wir ja eine lange Diskussion,
es gibt da viele Modelle, z.B. meines, was ich in diesem Thread
vorgestellt hatte (einfach mal zurückblättern <--), aber es
gibt zahlrreiche ähnliche Modelle von VWL-lern (bitte mal nach
"Straubhaar" oder "Opielka" googeln!).
Skull hat geschrieben:(12 Feb 2018, 23:04)

Gut.

Da Du Dich ja mit DIESEN BEIDEN solide durchgerechneten Modellen auskennst,
sollte es Dir nicht nicht schwer fallen, umgehend
diese entsprechenden KONKRETEN RahmenZAHLEN hier einzustellen. :)

Da bin ich nun gespannt.

mfg
Umgehend?

Haha, du bist ja witzig. Ich stelle gerne mein eigenes Modell
hier ein (andere Modelle bitte mal googeln, da gibt's genug
im Netz).

Eines Vorweg: Ein bißchen Ahnung von VWL sollte man schon
haben, sonst wird jede Diskussion schnell "seltsam".

----------------------------------------------------------------------------------------------------
Mein Modell - nach VGR-Daten von 2008
----------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Alle Staatsangehörige erhalten ein BGE, Personen unter 18 erhalten
genau ½ BGE.
2. Alle steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen fallen im
Gegenzug weg.
3. Alle sozialpolitisch motivierten Regulierungen des Arbeitsmarktes
werden gestrichen. Es gibt nur noch betrieblich vereinbarte
Abfindungsregeln.
4. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird komplett durch den Staat
übernommen und steuerfinanziert. Private Zusatzversicherungen gibt
es nur für dekorative oder Luxusleistungen (goldene Wasserhähne usw.).
5. Alle Einkommen werden an der Quelle erfasst und mit einer Flat-Tax
belegt. Es gibt keine expliziten Steuerfreibeträge.
6. Besondere soziale Härten werden gesondert beglichen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------

BGE Höhe:
----------------
800,- Euro für jeden Bürger über 18 Jahre
400,- Euro für jeden Bürger unter 18.

Der Staat rechnet zusätzlich für jeden Bürger ca
200,- Euro Kranken- und Pflegeversicherung.

-------------------------------------------------------------------------------------------------

Begründung der Höhe
--------------------------------
Diese Höhe ist notwendig, damit das Grundeinkommen wirklich
bedingungslos ist - und nicht aus Not heraus eine Arbeit gesucht werden muss.

Als Arbeitsanreiz soll alleine der Sinn, die Erfüllung, die Sozialgemeinschaft
oder sogar der Spaß an der Tätigkeit dienen - nicht irgendeine (finanzielle)
Zwangslage. Diejenigen, die ihren Ferrari oder ihre Segelyacht finanzieren
müssen, sind natürlich immer in ihrer "selbstgemachten Zwangslage" ein
ordentliches, viel höheres Einkommen zu erzielen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------

Sozialversicherungen: Gibt's nicht mehr, sie werden überwiegend durch
das BGE ersetzt. Im Einzelnen:
----------------------------------------------
-- Rentenversicherung: Überflüssig (es gibt dafür ein
Übergangsszenario, bisherige Anwartschaften werden weitergeführt)
-- Arbeitslosenversicherung: Überflüssig
-- Pflegeversicherung: Wird durch staatliche Leistung bei Bedürftigkeit
ersetzt. (Durch das BGE ist familiäre Hilfe wieder viel leichter
organisierbar!)
-- Krankenversicherung: Wird wollständig vom Staat übernommen.
Kosten ca. 200 Euro/ Person. Es werden nur Evidenz-basierte Leistungen
angeboten.
-- Der Anteil an Bürokratie, der hier wegfällt, ist immens! All das unproduktive
Bürokratie-Tun fällt weg. Die Leute sind wieder frei, was Sinnvolles,
Vernünftiges zu tun!

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Finanzierung (Beispielzahlen VGR 2008 BMF)
---------------------------------------------------------------------
Kosten bei 80 Mill. Einwohnern und 800 Euro + 200 Euro KK:
ca. 900 Mrd. Euro.
Einsparungen durch das BGE (ALG-I+II, Sozialgeld, Bafög, Wohngeld, Kriegsopfergelder,
Beamtenpensionen, Leistungen der Sozialversicherungen, Sachsozialleistungen):
ca. 617 Mrd., Nettokosten also: 283 Mrd.

Gesamte Staatsausgaben (2008): 1094 Mrd. Euro
+ BGE Nettokosten + 283 Mrd. Euro
- indirekte Steuern - 313 Mrd. Euro
bleibt über E-St. zu finanzieren 1064 Mrd. Euro

Es kann nur das verteilt werden, was erwirtschaftet wurde. Erfaßt werden
dabei alle Einkunftsarten, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitseinkünfte,
Unternehmensbeteilungen, Anlage- bzw. Spekulationsgewinne oder auch
Mieten und Pachterträge etc. handelt. Das Volkseinkommen 2008 beträgt danach:
1880 Mrd. Euro. Daraus erhält man eine Steuerflattax von 56,6 %!

Zum Vergleich: Ein heute sozialversicherungspflichtig Beschäftigter hat ja heute
schon eine Abgabequote von SV 35% + ca. 20-25% Steuern ~ 55-60%. Die Einführung
des BGE würde also die Abgabenquote überhaupt nicht erhöhen!
Übrigens: Das Modell oben ist ganz ohne Staatsdefizit gerechnet!

-----------------------------------------------------------------------------------------

Zum Abschluss eins noch: Ich habe dieses Modell realistisch durch-
gerechnet. Es funktioniert aber nur, wenn es keine disruptiven
Verwerfungen - z.B. auf dem Arbeitsmarkt - gibt.

Ich selbst bin nicht pro oder contra BGE - ich ringe darum, mir eine
genauere Meinung zu bilden.

:)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

@syna,

albern. Du verweist auf ein durchgerechnetes Modell, kennst es aber gar nicht. :D




Und "Deine" Zahlen...


-> alle DEUTSCHEN Staatsangehörige...

Und die anderen ?
EU-Ausländer und Menschen die hier seit Jahrzehnten ohne deutschen Pass leben und arbeiten
...erhalten.....NIX. :p


->Einsparungen durch das BGE (ALG-I+II, Sozialgeld, Bafög, Wohngeld, Kriegsopfergelder,
Beamtenpensionen, Leistungen der Sozialversicherungen, Sachsozialleistungen):
ca. 617 Mrd., Nettokosten also: 283 Mrd.

bestehende und erarbeitete ANSPRÜCHE werden bei Dir ELIMINIERT und auf NULL gesetzt. :p


-> bleibt über E-St. zu finanzieren 1064 Mrd. Euro

Wie hoch ist HEUTE das EkSt Volumen ? :p


und die kleine Randnotiz bei Streichung sämtlicher sozialpolitischer Leistungen.
-> Besondere soziale Härten werden gesondert beglichen. :?:


-> Der Staat rechnet zusätzlich für jeden Bürger ca
200,- Euro Kranken- und Pflegeversicherung.

200 x 12 x 82 Millionen = 192 Milliarden
Wo kommen die fehlenden 90 Milliarden her ? :p
(Ausgaben ca 240 Mrd KV und ca 40 Mrd PV)


-> Zum Abschluss eins noch: Ich habe dieses Modell realistisch durch-
gerechnet. :dead: :dead: :dead:



Immer der gleiche sermon...

mfg
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 18:03)

aber sicher doch

denn es werden ja die individuellen Wohnkosten berücksichtigt

das wäre bei einem BGE nicht mehr der Fall
Genau das ist eine der größten Fehlallokationen...
Sollten wir nicht überall dieselben Lebensverhältnisse in Deutschland haben?
Und warum fördert der Staat damit noch die Ungleichheit?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(14 Feb 2018, 19:47)

Genau das ist eine der größten Fehlallokationen...
Sollten wir nicht überall dieselben Lebensverhältnisse in Deutschland haben?
?

es gab noch nie "Einheitsmieten" in D- und die wird es auch nicht geben. Nicht mal innerhalb von Gemeinden

logischerweise

also bleibt deine Frage in der Kategorie" realitätsfremd" stecken

aber du darfst gerne im Realitätskontext argumentieren
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Ger9374 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 06:29)

Wie glaubst du denn Fehlallokationen in diesen bereichen erkannt zu haben?
Ohne Prüfregularien kein Kontrollmechanismus,
Zwangsmassnahmen sollen auch zur mitarbeit des beziehenden führen.Wie willst du das sonst gewährleisten?!
Punkt 1:
Wohnraum, Arbeitskosten, Vermögen und Kinder.
Punkt 2:
Geprüft werden müssen bei einem BGE nur noch die Anspruchsberechtigung (Wohnsitz, Staatsbürgerschaft und gesetzeskonforme Steuerzahlung).
Alles andere fällt ja weg. Wozu weitere Kontolle?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Alpha Centauri hat geschrieben:(13 Feb 2018, 10:43)

:thumbup: richtig,ist wie Schwarzfahren als Straftatbestand anzusehen, der dumm, geniale Steuerzahler bezahlt den etwaign Knastaufenthalt für Schwarzfahrer offenkundig ja gerne, wie rben auch den gegenwärtige Bürokratie Dschungel für zig Sozialleistungen,, Genial oder?? :cool:
Da es ja inzwischen für Schwarzfahren weitaus wirksamere Strafmaßnahmen gibt (temporäre Führerscheinentzug z.B.), sollte man sich da nicht beschweren.
Ein temporäres Onlineverbot hielte ich auch für eine sehr wirksame Maßnahme.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Skull hat geschrieben:(14 Feb 2018, 17:56)

@syna,

albern. Du verweist auf ein durchgerechnetes Modell, kennst es aber gar nicht. :D

Immer der gleiche sermon...

mfg
Dieses Modell fällt in der Tat unter: Ein paar Anregungen...
Es werden Dinge angesprochen, die nicht richtig funktionieren.
Allerdings gibt es keinen Lösungsansasatz, sondern nur Vorschläge, die weitere Finanzierungsprobleme verursachen.
Völlig unerklärlich bleibt mir auch, warum nun ausgerechnet Kinder weniger BGE bekommen sollen. Sie haben kaum Möglichkeiten eine eigenes Einkommen zu erzielen, aber hohe Kosten für ihre Ausbildung.
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Teeernte
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 19:49)

es gab noch nie "Einheitsmieten" in D- und die wird es auch nicht geben. Nicht mal innerhalb von Gemeinden

logischerweise

also bleibt deine Frage in der Kategorie" realitätsfremd" stecken

aber du darfst gerne im Realitätskontext argumentieren
Es ist noch preiswert RAUM in Torgelow und Anklam.

Es werden Wohnungen frei in München ...Stuttgart...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:20)

Es ist noch preiswert RAUM in Torgelow und Anklam.

Es werden Wohnungen frei in München ...Stuttgart...
Was zu Mietpreissenkungen nach gängiger Theorie in München und Stuttgart führt.
Angleichung der Lebensverhältnisse eben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:24)

Was zu Mietpreissenkungen nach gängiger Theorie in München und Stuttgart führt.
Angleichung der Lebensverhältnisse eben.

du möchtest die Unterschicht aus München vertreiben?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:26)

oh

jetzt geht es Richtung Welfare Queens..

Oder Hosenbandorden...
Es geht dabei mehr um die Prinzipien eines BGE (alle)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:30)

Es geht dabei mehr um die Prinzipien eines BGE (alle)
das beinhaltet nicht automatisch sinnfreie Forderungen
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:32)

das beinhaltet nicht automatisch sinnfreie Forderungen
Kann ich beim Besten Willen nicht nachvollziehen.
Gerade wenn man das heutige System mit Kinderfreibeträgen bzw. Kindergeld UND zusätzlicher Sozialamtsförderung kennt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:34)

Kann ich beim Besten Willen nicht nachvollziehen.
Gerade wenn man das heutige System mit Kinderfreibeträgen bzw. Kindergeld UND zusätzlicher Sozialamtsförderung kennt.

das heutige Kindergeld bewegt sich um die 200 Euro

da gibt es keine "zusätzliche Sozialamtsförderung"

die gibt es alternativ als Regelsätze bei ALG II ( wird gegengerechnet)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:40)

das heutige Kindergeld bewegt sich um die 200 Euro

da gibt es keine "zusätzliche Sozialamtsförderung"

die gibt es alternativ als Regelsätze bei ALG II ( wird gegengerechnet)
Bei den 200€ ist kein Mietgeld/Wohngeld enthalten. Kommt also noch dazu.
Benötigtes Schulgeld (Busse, Klassenfahrten etc., Sonderfördermaßnahmen, Jugendfreizeiten, etc.)
Wurde doch alles angesprochen deinerseits.
Meiner Kenntnis nach besteht weiterhin die Wahl zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag, btw.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Bei einem BGE von 800 Euronen im Monat (Syna):
Wer von Euch würde auf dieser Basis was anderes machen als derzeit?
Und bitte mal Klartext, was macht ihr heute und was würdet ihr dann machen?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:47)

Bei den 200€ ist kein Mietgeld/Wohngeld enthalten. Kommt also noch dazu.
Benötigtes Schulgeld (Busse, Klassenfahrten etc., Sonderfördermaßnahmen, Jugendfreizeiten, etc.)
Wurde doch alles angesprochen deinerseits.
Meiner Kenntnis nach besteht weiterhin die Wahl zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag, btw.
das Mietgeld ist anteilig in den Wohnkosten enthalten ( ALG II)

wenn du das mit einrechnen wollen würdest( und deine weiteren punkte), dann kommst du bei den Regelsätzen auf 250 Euro
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:51)

Bei einem BGE von 800 Euronen im Monat (Syna):
Wer von Euch würde auf dieser Basis was anderes machen als derzeit?
Und bitte mal Klartext, was macht ihr heute und was würdet ihr dann machen?
keiner der heute mehr als 1300 Euro netto verdient, würde damit aufhören( zu arbeiten)...

das BGE ist und bleibt der Traum der Nixkönner und arbeitsfaulen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:59)

keiner der heute mehr als 1300 Euro netto verdient, würde damit aufhören( zu arbeiten)...

das BGE ist und bleibt der Traum der Nixkönner und arbeitsfaulen
800 eu ....man kann eine lange Weltreise ...2-4 Jahre machen..
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

syna hat geschrieben:(14 Feb 2018, 17:49)
Zum Vergleich: Ein heute sozialversicherungspflichtig Beschäftigter hat ja heute
schon eine Abgabequote von SV 35% + ca. 20-25% Steuern ~ 55-60%. Die Einführung
des BGE würde also die Abgabenquote überhaupt nicht erhöhen! :)
Ich bin immer wieder ergriffen von diesen Rechenkünsten.

Schau'n mer mal in einen beliebigen Gehaltsrechner:

Brutto Steuer Sozial Summe Netto Abg.%
1000 0 206 206 794 20,6
2000 212 413 625 1375 31,3
3000 485 619 1104 1896 36,8
5000 1182 975 2157 2843 43,1
10000 3533 1137 4670 5330 46,7

Heisst, nicht einmal bei 10.000 Euronen brutto im Monat bei Steuerklasse I ohne Kinder werden derzeit die genannten 55 - 60% Abgabequote erreicht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 20:57)

das Mietgeld ist anteilig in den Wohnkosten enthalten ( ALG II)

wenn du das mit einrechnen wollen würdest( und deine weiteren punkte), dann kommst du bei den Regelsätzen auf 250 Euro
Nun, von 250€ im Monat wird ein Kind gerade einmal satt.
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt für ein Kind bei 399€ pro Monat.
Dieses ist laut Definition von 1996 das Existenzmininmum.
Woher kommt also das restliche Geld für das Aufwachsen eines Kindes?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(15 Feb 2018, 08:01)

Nun, von 250€ im Monat wird ein Kind gerade einmal satt.
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt für ein Kind bei 399€ pro Monat.
Dieses ist laut Definition von 1996 das Existenzmininmum.
Woher kommt also das restliche Geld für das Aufwachsen eines Kindes?
welches "restliche Geld"?

der Grundfreibetrag ergibt maximal einer Steuerersparnis von 180 Euro...( Bei einem Steuersatz von 45%)

das vom Verfassungsgericht akzeptierte Existenzminimum für Kinder findet sich in den diesbezüglichen Regelsätzen bei ALG II wieder
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(15 Feb 2018, 00:23)

Ich bin immer wieder ergriffen von diesen Rechenkünsten.

Schau'n mer mal in einen beliebigen Gehaltsrechner:

Brutto Steuer Sozial Summe Netto Abg.%
1000 0 206 206 794 20,6
2000 212 413 625 1375 31,3
3000 485 619 1104 1896 36,8
5000 1182 975 2157 2843 43,1
10000 3533 1137 4670 5330 46,7

Heisst, nicht einmal bei 10.000 Euronen brutto im Monat bei Steuerklasse I ohne Kinder werden derzeit die genannten 55 - 60% Abgabequote erreicht.
und hier sind auf noch die Beiträge zur RV enthalten, die ja zu individuellen FORDERUNGEN ( Rentenanwartschaften) führen...

ebenso die Beiträge zur AV ( individuelle Forderungen im Schadensfall)

schon lustig, wie unsere BGE Forderer mal so einfach individuelle, differenzierte Forderungen in Gleichmacherei überführen...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(15 Feb 2018, 08:16)

welches "restliche Geld"?

der Grundfreibetrag ergibt maximal einer Steuerersparnis von 180 Euro...( Bei einem Steuersatz von 45%)

das vom Verfassungsgericht akzeptierte Existenzminimum für Kinder findet sich in den diesbezüglichen Regelsätzen bei ALG II wieder
Definition Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Quelle Wikipedia
Das Existenzminimum für Kinder wird zudem als zu niedrig bewertet angesehen.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steu ... -niedrig/
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(15 Feb 2018, 08:31)

Definition Grundfreibetrag:

Quelle Wikipedia
Das Existenzminimum für Kinder wird zudem als zu niedrig bewertet angesehen.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steu ... -niedrig/

du bestätigst hier meine Aussage...

das "steuerfreie Existenzminimum" bezüglich der EIGENEN Einkommens ist NICHT das gleiche wie das Existenzminimum im Transferkontext

wie man an der Höhe des Kindergeldes oder der Regelsätze für Kinder unschwer erkennen kann.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(15 Feb 2018, 09:31)

du bestätigst hier meine Aussage...

das "steuerfreie Existenzminimum" bezüglich der EIGENEN Einkommens ist NICHT das gleiche wie das Existenzminimum im Transferkontext

wie man an der Höhe des Kindergeldes oder der Regelsätze für Kinder unschwer erkennen kann.
Die Höhe des Kindergeldes entspricht ja auch nicht dem gesamten Transfer für Kinder in die Familien bei Bedürftigkeit.
Der Transfer für Kinder von Asylanten beträgt von (Jahrgang2015) 664,12€ bis (Jahrgang2002) 728,94€.
Ist dann auch nahe am realen Satz des Existenzminimums, wie im Bericht beschrieben.
Dieses erklärt dann aber auch die Berichte über „Kinderarmut“ bei Familien mit eigenem Einkommen, oder?
Das steuerfreie Existenzminimum soll per Gerichtsurteil das reale Existenzminimum sein, welches nicht besteuert werden darf (gemittelt, deutschlandweit gültig).
Zuletzt geändert von TheTank am Fr 16. Feb 2018, 14:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von syna »

Skull hat geschrieben:(14 Feb 2018, 17:56)

@syna,

albern. Du verweist auf ein durchgerechnetes Modell, kennst es aber gar nicht. :D

...

mfg
Wie gesagt, ein paar VWL-Grundkenntnisse muss ich
leider voraussetzen, sonst sprengt sowas einfach
so ein Forum.

Man kann sich aber auch woanders, von zahlreichen
Modellen - von fast jeder Partei - entsprechende
Ergebnisse und Modellrechnungen holen. D.h. wenn man
die einzelnen hier kurz dargestellten Rechnungen
nicht versteht, reicht es oftmals aus, sich aus
anderen Quellen ausführlichere Infos zu holen.
Das wäre meine Empfehlung - sonst geht's
immer im Kreis - und Du fängst immer wieder bei
Adam + Eva an.

Grüße, Syna.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von syna »

syna hat geschrieben:Zum Vergleich: Ein heute sozialversicherungspflichtig Beschäftigter hat ja heute
schon eine Abgabequote von SV 35% + ca. 20-25% Steuern ~ 55-60%. Die Einführung
des BGE würde also die Abgabenquote überhaupt nicht erhöhen! :)
Troh.Klaus hat geschrieben:(15 Feb 2018, 00:23)

Ich bin immer wieder ergriffen von diesen Rechenkünsten.

Schau'n mer mal in einen beliebigen Gehaltsrechner:

Brutto Steuer Sozial Summe Netto Abg.%
1000 0 206 206 794 20,6
2000 212 413 625 1375 31,3
3000 485 619 1104 1896 36,8
5000 1182 975 2157 2843 43,1
10000 3533 1137 4670 5330 46,7

Heisst, nicht einmal bei 10.000 Euronen brutto im Monat bei Steuerklasse I ohne Kinder werden derzeit die genannten 55 - 60% Abgabequote erreicht.
Der Gehaltsrechner berücksichtigt nicht den Arbeitgeber-
Anteil. Dieser ist in einer Volkswirtschaftlichen Betrachtung
aber genauso relevant wie alle anderen Abgaben. Deshalb
müsstest Du in obiger Rechnung diesen AG-Anteil noch
hinzuaddieren - dann kommst Du auch auf über 50%:

Beispiel:

Einkommen von 53.000€ im Jahr

Durchschnittliche Steuerlast 27,4 % (Grenzsteuersatz oben 42%)
GKV 14,6 %
Pflegeversicherung 2,8 % (wenn kinderlos)
Rentenversicherung 18,7 %
Arbeitslosenversicherung 3,0 %

------------------------------------------------

Summe 66,5 %

------------------------------------------------

D.h. mein BGE-Modell bedeutete für diese "mittleren Einkommen"
immer noch ein Entlastung von ca. 10%! Und das ist viel!
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

syna hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:17)

Wie gesagt, ein paar VWL-Grundkenntnisse muss ich
leider voraussetzen, sonst sprengt sowas einfach
so ein Forum.
Und ich setze nicht ein paar (Vwl) Grundkenntnisse voraus.

Ich setze voraus, das wenn man vollmundig gewisse Dinge formuliert,
etwas MEHR als ein paar Grundkenntnisse vorhanden sein sollten.

DIE und DAS sehe ich aber nicht bei Dir.

Deine "Rechnungen" und "Betrachtungen" stehen da ja für sich. ;)

mfg
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

syna hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:27)

Der Gehaltsrechner berücksichtigt nicht den Arbeitgeber-
Anteil. Dieser ist in einer Volkswirtschaftlichen Betrachtung
aber genauso relevant wie alle anderen Abgaben. Deshalb
müsstest Du in obiger Rechnung diesen AG-Anteil noch
hinzuaddieren - dann kommst Du auch auf über 50%:

Beispiel:

Einkommen von 53.000€ im Jahr

Durchschnittliche Steuerlast 27,4 % (Grenzsteuersatz oben 42%)
GKV 14,6 %
Pflegeversicherung 2,8 % (wenn kinderlos)
Rentenversicherung 18,7 %
Arbeitslosenversicherung 3,0 %

------------------------------------------------

Summe 66,5 %

------------------------------------------------

D.h. mein BGE-Modell bedeutete für diese "mittleren Einkommen"
immer noch ein Entlastung von ca. 10%! Und das ist viel!
Sowas nennt man Milchmädchenrechnung. Wenn du schon das Gehalt um den Arbeitgeberanteil erhöhst, dann musst du letztendlich auch die Basis erhöhen, damit das wieder zusammenpasst. Bei 53.000 € Bruttoeinkommen komme ich so grob überschlagen auf knapp 52% Belastung.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:41)

Sowas nennt man Milchmädchenrechnung. Wenn du schon das Gehalt um den Arbeitgeberanteil erhöhst,
dann musst du letztendlich auch die Basis erhöhen, damit das wieder zusammenpasst.

Bei 53.000 € Bruttoeinkommen komme ich so grob überschlagen auf knapp 52% Belastung.
Und bei einer Feinadjustierung die BBMG (der KV und PF) berücksichtigen.
Dann bist Du schon wieder unter 50 Prozent. ;)

Werbungskosten und Sonderausgaben nicht einmal berücksichtigt...

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skull hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:44)

Und bei einer Feinadjustierung die BBMG (der KV und PF) berücksichtigen.
Dann bist Du schon wieder unter 50 Prozent. ;)

Werbungskosten und Sonderausgaben nicht einmal berücksichtigt...

mfg
die ist in meiner überschlägigen Rechnung berücksichtigt. ;)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:47)

die ist in meiner überschlägigen Rechnung berücksichtigt. ;)
Okay. :)

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Skull hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:44)

Und bei einer Feinadjustierung die BBMG (der KV und PF) berücksichtigen.
Dann bist Du schon wieder unter 50 Prozent. ;)

Werbungskosten und Sonderausgaben nicht einmal berücksichtigt...

mfg
und das bei der RV und AV "individuelle Forderungen" entstehen, auch nicht...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von syna »

syna hat geschrieben:Der Gehaltsrechner berücksichtigt nicht den Arbeitgeber-
Anteil. Dieser ist in einer Volkswirtschaftlichen Betrachtung
aber genauso relevant wie alle anderen Abgaben. Deshalb
müsstest Du in obiger Rechnung diesen AG-Anteil noch
hinzuaddieren - dann kommst Du auch auf über 50%:
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:41)
Sowas nennt man Milchmädchenrechnung. Wenn du schon das Gehalt um den Arbeitgeberanteil erhöhst, dann musst du letztendlich auch die Basis erhöhen, damit das wieder zusammenpasst. Bei 53.000 € Bruttoeinkommen komme ich so grob überschlagen auf knapp 52% Belastung.
Sorry ...

... da hast Du natürlich recht - da ist mir ein echt ein Lapsus
unterlaufen! Asche auf mein Haupt!

Die Basis muss natürlich um den Arbeitgeberanteil erhöht werden,
die Rechnung sieht dann leider viel komplizierter aus (ist sie
aber nicht):

Daten von 2017:

---------------------------------------------------------------------------------------
Einkommen Brutto von 53.000 € im Jahr
Gesamtbrutto (inkl. AG-Abgaben von 10.296 €) 63.296 €
---------------------------------------------------------------------------------------
Durchschnittliche Steuerlast 27,4 % (Grenzsteuersatz oben 42%)
GKV 14,6 %
---- davon AG-Anteil 7,3 % 3.869 €
---- Zusatzbeitrag ca. 1,0 % (hier nicht berücksichtigt)
Pflegeversicherung 2,8 % (wenn kinderlos)
---- davon AG-Anteil 1,275 % 676 €
Rentenversicherung 18,7 %
---- davon AG-Anteil 9,35 % 4.956 €
Arbeitslosenversicherung 3,0 %
---- davon AG-Anteil 1,5 % 795 €
---------------------------------------------------------------------------------------
Summe Abgaben Arbeitgeber 10.296 €
---------------------------------------------------------------------------------------
Alle Abgaben - nur Arbeitnehmer-Anteil:
Steuer 27,4 %
GKV 7,3 %
Pflege 1,525 %
RV 9,35 %
AV 1,5 %
----------------------------------------------------------------------------------------
Arbeitnehmerabgaben in % 47,075 %
Arbeitnehmerabgaben 24.950 €
----------------------------------------------------------------------------------------
+ Arbeitgeberabgaben 10.296 €
= Gesamt-Abgaben 35.246 €
----------------------------------------------------------------------------------------
Anteil am Gesamtbrutto 55,6 %

===============================================================

Natürlich sind hier keine übermäßigen Werbungskosten (die also
über die Pauschale hinausgehen) berücksichtigt, weil die meisten
Arbeitnehmer die gar nicht beantragen. Aber auch der Zusatzbei-
trag (den ja fast alle GKVen erheben) ist nicht berücksichtigt!
Rundungsfehler möglich.

Wichtig: Der Gesamtabgabenanteil liegt bei etwa ~ 56 %.
Bei meinem BGE-Modell mit der Flattax liegen die Gesamtabgaben
bei 56,6% - also in der gleichen Größenordnung!
--~~/§&%"$!\~~--
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