Es zeigt, dass Richter an einem Oberlandesgericht (bei Familiensachen gibt es übrigens kein Landgericht, sondern nur Amtsgericht, Oberlandesgericht und Bundesgericht, aber das nur nebenbei) mit juristischem Sachverstand die Lage ähnlich beurteilen wie die AfD.Alexyessin hat geschrieben:(08 Feb 2018, 21:22)
Seit wann haben denn Feststellungen aus einer Urteilsbegründung aus einem Prozess des Oberlandesgerichtes Koblenz einen Allgemeingültigkeitsanspruch auf das ganze Bundesgebiet?
Trotzdem finde auch ich den Punkt 58 nicht zu missachten. Ändert aber nichts daran, das die AfD hier bewusst rassistische Gefühle schürt.
Und nein, das ist nicht der einzige Hinweis darauf, dass etwas faul in diesem Staate ist. Es gibt ja auch entsprechende Aussagen ehemaliger Bundesverfassungsrichter. Und jeder mit gesundem Menschenverstand sollte auch in der Lage sein, zu sehen, dass es äußerst ungewöhnlich und auch fahrlässig ist, Menschen aus Weltregionen, in denen Gewalt und Fundamentalismus herrschen und der antiwestliche Hass grassiert, einfach unkontrolliert in großen Mengen ins Land zu lassen.
Daran hat sich ja bis heute nichts geändert. Einfach Asyl sagen und rein, auch ohne Papiere. Dass es die AfD braucht, darauf hinzuweisen, dass damit natürlich auch die Tür für allerlei Kriminelle offensteht, ist seltsam. Aber immerhin sehen das einige Richter offenbar ähnlich (vielleicht wählen die ja auch AfD, wie vermutlich viele Polizisten?).