BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

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TheTank
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(28 Jan 2018, 09:42)

diese Aussage ist falsch....

das "investierte Geld" steckt im Taxiunternehmen...

aber eben "investiert" in Sachanlagen , Autos usw...
Einfache Frage:
Ist es im Falle einer persönlichen Notlage möglich dieses Kapital kurzfristig (3Monate) in finanzielle Mittel umzuwandeln?
Diesen Betrag würde ich als persönliches Basiskapital benennen.
Zu einer kostengünstigen Beleihung: Fragen bitte an das persönliche Kreditunternehmen.
Ein Arbeitnehmer ohne finanziellen Background würde keinen bekommen, btw.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

hallelujah hat geschrieben:(28 Jan 2018, 11:22)

Gegen unwürdige Behandlung kann man sich auch heute schon wehren, auch ohne BGE.
Mit BGE wird jemand, dessen Fixkosten höher liegen als BGE genau die gleichen Existenzängste haben wie heute. Oder glaubst Du, mit den paar Kröten BGE könne man weiter die Raten für Haus, Auto usw. bezahlen?

Ausserdem fällt man bei Kündigung nicht sofort in H4. a) kann man auch hier den Rechtsweg bestreiten bei ungerechtfertigter Kündigung. b) gibt es noch ALG-I

Was soll der Käse, ständig zu suggerieren, bei Kündigung rutsche man sofort in H4???
Punkt1:
Nach meiner Erfahrung heraus:
Ja kann man. Man sollte aber jegliche Unterstützung seitens der „Kollegen“ als nicht gegeben einplanen.
Punkt2:
Wir reden hier von Kündigung seitens des Arbeitnehmers. Da gibt es keinen Rechtsweg.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(28 Jan 2018, 10:39)

Was willst Du mit 700 Eu bekleistern - Kündigung führt zum Verlust des Arbeitsplatzes. ...und wie bisher wird der AG schauen - das er einen "trainierten" AN hat.
(Keine Fehlzeiten.....Kündigungsgrund... - und dazu den alten AG anrufen) JEmand , der früh auch aus dem Bett kommt....und arbeiten will - ohne Diskussion.

Wenn die Wohnung über die Hälfte des Geldes kostet - wirst Du wissen an was gespart wird. Ich habs DIR gesagt - du willst es nicht wissen....ok.)

Heimarbeit >> Kinderarbeit Du musst gar nichts verstehen....
Bisher bekommt ein AN Hartz4 nach Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Sprich: Angesammeltes oder ererbtes Kapital muss zunächst verbraucht werden.
Dieses ändert sich mit einem BGE.
Die Konditionierung eines AN wird also schwieriger.
Ein AN mit Sekundärtugenden wie von Dir beschrieben gehört denke ich in die Wirtschaftswelt der 70er Jahre des letzten Jhdts.
Wüsste nicht, dass so etwas noch gefragt ist.

Wohnung: an den Fehlern der Wohnungspolitik kann niemand etwas ändern.
Meinst Du aber nicht, dass es von der Lebensqualität her besser ist mit 750€ in Sulingen, wie in München zu wohnen?

Kinderarbeit: ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Ab einem gewissen Steursatz ist es einfach nicht lohnend Kinder statt Machinen zum Zusammenbau von Kugelschreibern einzusetzen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(28 Jan 2018, 23:59)

Es gibt bei Arbeitnehmern (nichtselbständig) prinzipiell nur 2 Einkunftsarten:
.
die Aussage ist schon falsch...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(29 Jan 2018, 00:11)

Einfache Frage:
Ist es im Falle einer persönlichen Notlage möglich dieses Kapital kurzfristig (3Monate) in finanzielle Mittel umzuwandeln?
Diesen Betrag würde ich als persönliches Basiskapital benennen.
Zu einer kostengünstigen Beleihung: Fragen bitte an das persönliche Kreditunternehmen.
Ein Arbeitnehmer ohne finanziellen Background würde keinen bekommen, btw.
noch mehr unsinnige "Thesen"...

der "finanzielle Background" ist unabhängig ob Arbeitnehmer oder Unternehmer..
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(28 Jan 2018, 23:59)


Gewerblich gemeldete Einkommen unterliegen derselben Höhe wie gewerbliche Arbeit.
.
was sollen deine seltsamen Begriffe?

es gibt nur die von mir angeführten Einkommensarten

bei den Arbeitnehmern gibt es KEINE Unterscheidung bezüglich der "Art" der Arbeit

egal ob Handwerker oder Banker

deine "gewerbliche Arbeit" ist also IMMER selbständige, gewerbliche ( = unternehmerische) Tätigkeit...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Vielleicht meint er ja genau das - höhere Steuern nur für Unternehmer, Anteilseigner, Arbeitgeber, Selbständige. Weil die ja grundsätzlich und überhaupt die sind, bei denen was zu holen ist, die also definitionsgemäß nicht bedürftig sind. Arbeitnehmer mit und ohne Job sind andererseits in jedem Fall potentiell bedürftig, und da die Bedürftigkeitsprüfung ja weg fallen soll (wg. der Achtung der Menschenwürde), kann die auch nicht ersatzweise vom Finanzamt durchgeführt werden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(30 Jan 2018, 20:42)

Vielleicht meint er ja genau das - höhere Steuern nur für Unternehmer, Anteilseigner, Arbeitgeber, Selbständige. Weil die ja grundsätzlich und überhaupt die sind, bei denen was zu holen ist, die also definitionsgemäß nicht bedürftig sind. Arbeitnehmer mit und ohne Job sind andererseits in jedem Fall potentiell bedürftig, und da die Bedürftigkeitsprüfung ja weg fallen soll (wg. der Achtung der Menschenwürde), kann die auch nicht ersatzweise vom Finanzamt durchgeführt werden.

das wäre ja kompletter Nonsens....
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Joo, aber das ist doch kein Hindernis ...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(29 Jan 2018, 00:26)

1.Bisher bekommt ein AN Hartz4 nach Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Sprich: Angesammeltes oder ererbtes Kapital muss zunächst verbraucht werden.
Dieses ändert sich mit einem BGE.
Die Konditionierung eines AN wird also schwieriger.


2.Ein AN mit Sekundärtugenden wie von Dir beschrieben gehört denke ich in die Wirtschaftswelt der 70er Jahre des letzten Jhdts.
Wüsste nicht, dass so etwas noch gefragt ist.

3.Wohnung: an den Fehlern der Wohnungspolitik kann niemand etwas ändern.
Meinst Du aber nicht, dass es von der Lebensqualität her besser ist mit 750€ in Sulingen, wie in München zu wohnen?

4.Kinderarbeit: ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Ab einem gewissen Steursatz ist es einfach nicht lohnend Kinder statt Machinen zum Zusammenbau von Kugelschreibern einzusetzen.
1. Es trifft auf JEDERMANN zu ...auch auf Selbständige - die zB krank sind und dadurch kein Geld mehr haben..

2. Ja.... wenn man am Tag ab 500 Eu WERT ist - MUSS SICH nicht als Arbeitnehmer verkaufen - das geht dann auch Selbständig.

3. Ja das stimmt - aber warum ist das erst OK - wenn es BGE gibt und nicht bereits jetzt schon ?

4. Kinderarbeit - Du meinst - ein Krimineller (der Kinderarbeit machen lässt) zahlt STEUERN ?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(30 Jan 2018, 18:00)

noch mehr unsinnige "Thesen"...

der "finanzielle Background" ist unabhängig ob Arbeitnehmer oder Unternehmer..
Gemeint war hier ein Arbeitnehmer ohne finanziellen Background.
Ein Arbeitgeber ohne finanziellen Background hätte ich gerne definiert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(30 Jan 2018, 17:58)

die Aussage ist schon falsch...
Richtig. Allein stehend ist die Aussage falsch.
Die Aussage ist allerdings richtig, wenn man den Kommentar berücksichtigt.
Es gibt für Arbeitnehmer - zur Entlohnung ihrer zur Verfügung gestellten Arbeitskraft - nur 2 Einkunftsarten.
Gewerbliche oder ehrenamtliche Einkünfte.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(30 Jan 2018, 18:02)

was sollen deine seltsamen Begriffe?

es gibt nur die von mir angeführten Einkommensarten

bei den Arbeitnehmern gibt es KEINE Unterscheidung bezüglich der "Art" der Arbeit

egal ob Handwerker oder Banker

deine "gewerbliche Arbeit" ist also IMMER selbständige, gewerbliche ( = unternehmerische) Tätigkeit...
Einfaches Beispiel:
Eine Stunde Taxifahrt bei einem gewerblichen Beschäftigten wird mit 4€ die Stunde besteuert bei einem Mindestlohn von 10€.
Eine Stunde Taxifahrt bei einem selbständig tätigem Unternehmer wird mit 4€ die Stunde besteuert. Es gibt keinen Mindestlohn.
Alle erzielten Gewinne aus seiner unternehmerischen Tätigkeit werden im Anschluss versteuert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Alpha Centauri »

Laut US Ökonomen wird in den nächsten 2 Jahren, das Grundeinkommen im.US Bundesstaat Kalifornien realisiert werden, die Größen das Silicon Valley befürworten es .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Troh.Klaus hat geschrieben:(30 Jan 2018, 20:42)

Vielleicht meint er ja genau das - höhere Steuern nur für Unternehmer, Anteilseigner, Arbeitgeber, Selbständige. Weil die ja grundsätzlich und überhaupt die sind, bei denen was zu holen ist, die also definitionsgemäß nicht bedürftig sind. Arbeitnehmer mit und ohne Job sind andererseits in jedem Fall potentiell bedürftig, und da die Bedürftigkeitsprüfung ja weg fallen soll (wg. der Achtung der Menschenwürde), kann die auch nicht ersatzweise vom Finanzamt durchgeführt werden.
Er meint einen höheren Steuersatz für alle!
Das BGE wird steuerfrei ausgezahlt (in der Regel rein rechnerisch) und gut.
Alle Einkommen, die über das BGE hinaus zum Zwecke der Gewinnerzielung erwirtschaftet werden, werden höher besteuert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(31 Jan 2018, 04:26)

1. Es trifft auf JEDERMANN zu ...auch auf Selbständige - die zB krank sind und dadurch kein Geld mehr haben..
Das ist doch gut. Dann haben sie doch eine Grundlage, um ihre Selbständigkeit nicht aufgeben zu müssen.
2. Ja.... wenn man am Tag ab 500 Eu WERT ist - MUSS SICH nicht als Arbeitnehmer verkaufen - das geht dann auch Selbständig.
Alles eine Frage der gewünschten Lebensqualität.
3. Ja das stimmt - aber warum ist das erst OK - wenn es BGE gibt und nicht bereits jetzt schon ?
Nein. Ein Sozialhilfeempfänger bekommt in München wesentlich mehr als wie in Sulingen, da der Lebensunterhalt in München einfach teurer ist. Und es gibt keinen Zwang jemanden an einem bestimmten Ort anzusiedeln. Glücklicherweise.
4. Kinderarbeit - Du meinst - ein Krimineller (der Kinderarbeit machen lässt) zahlt STEUERN ?
Wenn er seine Ware in Deutschland produzieren und verkaufen will, natürlich.
Wie soll er der Besteuerung (Herkunftsnachweis) ausweichen können?
Für die Einhaltung von Arbeitsschutzregeln im Ausland: Da ist das hier dann der falsche Strang.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 18:41)


1.Alles eine Frage der gewünschten Lebensqualität.

2.Nein. Ein Sozialhilfeempfänger bekommt in München wesentlich mehr als wie in Sulingen, da der Lebensunterhalt in München einfach teurer ist. Und es gibt keinen Zwang jemanden an einem bestimmten Ort anzusiedeln. Glücklicherweise.

1. Ja......EBEN - der eine ARBEITET - und der andere lebt auf dessen KOSTEN - und KASSIERT HILFE.

2. NACH BGE eben NICHT mehr . Du erkennst - man muss nicht in TEUEREN Ecken wohnen...auf "HILFE".
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(01 Feb 2018, 20:14)

1. Ja......EBEN - der eine ARBEITET - und der andere lebt auf dessen KOSTEN - und KASSIERT HILFE.
Ziel eines BGEs ist es, dass der Zwang jede Arbeit anzunehmen geringer wird.
Eine geringere Lebensqualität ohne Arbeit ist dann natürlich der Preis.
Bisher kassieren viele Personen sogar mehr Hilfe, wie in einem Modell BGE, da sich Arbeit einfach nicht lohnt.
2. NACH BGE eben NICHT mehr . Du erkennst - man muss nicht in TEUEREN Ecken wohnen...auf "HILFE".
Nach BGE lohnt es sich halt weniger in teuren Ecken zu wohnen, wenn man kein angemessenes Einkommen für die teuereren Ecken erzielen kann. Inwieweit dies nun schlimm ist und welche entsprechenden Gegenmaßnahmen man mit sozialem Wohnungsbau treffen kann sei dahingestellt.
Ansonsten kann es natürlich sein, dass Dienstleistungen in diesen Gegenden entsprechend teuer bezahlt werden müssen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 20:28)

Ziel eines BGEs ist es, dass der Zwang jede Arbeit anzunehmen geringer wird.
Das ist eine spannende Einstellung.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Feb 2018, 20:41)

Das ist eine spannende Einstellung.
Tatsächlich?
Wenn eine Putzkraft in München nicht mit dem Mindestlohn abgespeist werden kann, dann ist das spannend?
Spannender finde ich die Gehälter so einiger Geschäftsführer in Unternehmen, die im DAX gelistet sind.
Und deren Steuerzahlungen...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 20:28)

Ziel eines BGEs ist es, dass der Zwang jede Arbeit anzunehmen geringer wird.
Eine geringere Lebensqualität ohne Arbeit ist dann natürlich der Preis.
Bisher kassieren viele Personen sogar mehr Hilfe, wie in einem Modell BGE, da sich Arbeit einfach nicht lohnt.

Nach BGE lohnt es sich halt weniger in teuren Ecken zu wohnen, wenn man kein angemessenes Einkommen für die teuereren Ecken erzielen kann. Inwieweit dies nun schlimm ist und welche entsprechenden Gegenmaßnahmen man mit sozialem Wohnungsbau treffen kann sei dahingestellt.
Ansonsten kann es natürlich sein, dass Dienstleistungen in diesen Gegenden entsprechend teuer bezahlt werden müssen.
Nun ja - Digitalisierung.... ja da wird sich in einigen Bereichen Arbeitnehmer nicht mehr lohnen. Da hast Du Recht...

Auf höherem Level weiter zu arbeiten - wird dem AG einiges kosten.

Richtig.... die "Anderen" werden im Ghetto wohnen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 20:49)

Tatsächlich?
Ja, denn wie wir ja schon diskutiert haben, ist das BGE durch sein spezielles Konstrukt nichts anderes als eine Subvention von Arbeit. Es soll letztendlich auch Arbeit zum Niedriglohn interessant machen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Feb 2018, 20:55)

Ja, denn wie wir ja schon diskutiert haben, ist das BGE durch sein spezielles Konstrukt nichts anderes als eine Subvention von Arbeit. Es soll letztendlich auch Arbeit zum Niedriglohn interessant machen.
Es ist im Prinzip eine Subvention von Arbeit, richtig.
Es macht Arbeit auch lohnend, wenn sie nicht regelmäßig in einem festen Beschäftigungsverhältnis ausgeführt wird.
Sobald es sich aber nicht lohnt eine Arbeit auszuführen, da es sich für den Arbeitnehmer nicht rechnet, ist durch den Wegfall von Zwang (Verlust von Anspruchsberechtigungen) hier eine andere Entscheidung der entsprechenden Arbeitnehmer zu erwarten.
Der Zwang jede Arbeit anzunehmen entfällt damit.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(01 Feb 2018, 20:53)

Nun ja - Digitalisierung.... ja da wird sich in einigen Bereichen Arbeitnehmer nicht mehr lohnen. Da hast Du Recht...

Auf höherem Level weiter zu arbeiten - wird dem AG einiges kosten.

Richtig.... die "Anderen" werden im Ghetto wohnen.
Es gibt auch weiterhin genug Arbeit in dieser Gesellschaft.
Und ein grundlegender Pessimismus ist mir irgendwie fremd.
Gewinne werden weiterhin nur mit Produkten erzielt, wenn eine ausreichende Masse auch ein entsprechendes Einkommen zu erwarten hat, um diese Produkte zu erwerben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:06)

Es ist im Prinzip eine Subvention von Arbeit, richtig.
Es macht Arbeit auch lohnend, wenn sie nicht regelmäßig in einem festen Beschäftigungsverhältnis ausgeführt wird.
Sobald es sich aber nicht lohnt eine Arbeit auszuführen, da es sich für den Arbeitnehmer nicht rechnet, ist durch den Wegfall von Zwang (Verlust von Anspruchsberechtigungen) hier eine andere Entscheidung der entsprechenden Arbeitnehmer zu erwarten.
Der Zwang jede Arbeit anzunehmen entfällt damit.
Nun, wer nicht am Existenzminimum (BGE) leben möchte, für den lohnt sich auch eine Arbeit für 5 € die Stunde. Gerade durch das Konstrukt des BGE, da ja Einkommen nicht auf das BGE angerechnet wird.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Wenn, wie im Modell beschrieben 10€ Mindestlohn, wovon 4€ an Steuern direkt abgeführt werden müssen, sind 6€ durchaus lohnend, richtig.
Allerdings nicht in München, da entweder höhere Lebenshaltungskosten bezahlt werden müssen oder man relativ weit fahren muss, um dort eine Dienstleistung zu verrichten.
Was mit Zeit und Geld verbunden ist.
Lohnt sich also nicht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 20:49)

T
Spannender finde ich die Gehälter so einiger Geschäftsführer in Unternehmen, die im DAX gelistet sind.
Und deren Steuerzahlungen...

Erstens sind das Vorstände...

und zweitens werden deren Gehälter zu 100% versteuert...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:06)


Der Zwang jede Arbeit anzunehmen entfällt damit.

und genau das wird nicht statt finden...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 18:18)

Einfaches Beispiel:
Eine Stunde Taxifahrt bei einem gewerblichen Beschäftigten wird mit 4€ die Stunde besteuert bei einem Mindestlohn von 10€.
Eine Stunde Taxifahrt bei einem selbständig tätigem Unternehmer wird mit 4€ die Stunde besteuert. Es gibt keinen Mindestlohn.
Alle erzielten Gewinne aus seiner unternehmerischen Tätigkeit werden im Anschluss versteuert.
wo hast du nur deine kruden und völlig abstrusen Steuerkenntnisse her?

du hast wohl noch nie eine Einkommenssteuerbescheid gesehen...

es gibt keine "Stundenbesteuerung"...

und der Unsinn bei deinem selbständigen Taxifahrer ist nun kaum zu toppen...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:22)

Erstens sind das Vorstände...

und zweitens werden deren Gehälter zu 100% versteuert...
Wenn ich meine Steuerquote (Steuerklasse 1, wenig Möglichkeiten iwas abzusetzen) mit der Steuerqoute einer dieser Geschäftsführer/Manager vergleiche zahle ich definitiv mehr prozentual an Steuern.
Das ist halt so in unserem Steuersystem. Keine Klagen.
Bloß von irgendwelchen Verteilungswirkungen des Steuersystems braucht man da nicht zu reden.
Die Masse in der Mitte zahlt. Bloß diese Masse wird jedes Jahr kleiner.

Finde diese Situation halt spannend. Weil da wird es ein Problem geben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:10)

Es gibt auch weiterhin genug Arbeit in dieser Gesellschaft.
Und ein grundlegender Pessimismus ist mir irgendwie fremd.
Gewinne werden weiterhin nur mit Produkten erzielt, wenn eine ausreichende Masse auch ein entsprechendes Einkommen zu erwarten hat, um diese Produkte zu erwerben.
Arbeit ja... nur eben wird die keiner mehr machen - für das Geld... und dann sind ein paar Maschinchen billiger....inclusive Programmierer für 1000 Stück.

Gewinn kann man auch erzielen - wenn man für "GELD" habende produziert . Das sollen ja nur "wenige" sein.

Für Brotkrümel - wie Du es oben erkannt hast - lohnt es nicht. Da stimm ich Dir zu.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:25)

wo hast du nur deine kruden und völlig abstrusen Steuerkenntnisse her?

du hast wohl noch nie eine Einkommenssteuerbescheid gesehen...

es gibt keine "Stundenbesteuerung"...

und der Unsinn bei deinem selbständigen Taxifahrer ist nun kaum zu toppen...
Modell nicht verstanden oder nicht gelesen?
Wir sind nicht mehr im System der bisherigen Einkommensbesteuerung.
Sondern in einem Modell zu Finanzierung eines BGE.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:30)

Wenn ich meine Steuerquote (Steuerklasse 1, wenig Möglichkeiten iwas abzusetzen) mit der Steuerqoute einer dieser Geschäftsführer/Manager vergleiche zahle ich definitiv mehr prozentual an Steuern.
Das ist halt so in unserem Steuersystem. Keine Klagen.
Bloß von irgendwelchen Verteilungswirkungen des Steuersystems braucht man da nicht zu reden.
Die Masse in der Mitte zahlt. Bloß diese Masse wird jedes Jahr kleiner.

Finde diese Situation halt spannend. Weil da wird es ein Problem geben.
Mitte - die Neue untere Klasse.... nun ja. Grösser wird der UNTERE REST - ohne jegliche Aussicht .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:32)

Modell nicht verstanden oder nicht gelesen?
Wir sind nicht mehr im System der bisherigen Einkommensbesteuerung.
Sondern in einem Modell zu Finanzierung eines BGE.
dieses dein Modell ist UNSINN

und nicht verfassungskonform
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:30)

Wenn ich meine Steuerquote (Steuerklasse 1, wenig Möglichkeiten iwas abzusetzen) mit der Steuerqoute einer dieser Geschäftsführer/Manager vergleiche zahle ich definitiv mehr prozentual an Steuern.
.

es gibt keine Steuerklasse bei der Einkommenssteuer

und woher hast du deine Kenntnisse über die Steuerquote der DAX-Vorstände?

erzähl mal...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:31)

Arbeit ja... nur eben wird die keiner mehr machen - für das Geld... und dann sind ein paar Maschinchen billiger....inclusive Programmierer für 1000 Stück.

Gewinn kann man auch erzielen - wenn man für "GELD" habende produziert . Das sollen ja nur "wenige" sein.

Für Brotkrümel - wie Du es oben erkannt hast - lohnt es nicht. Da stimm ich Dir zu.
Für die wenigen kann man dann auch in Manufaktur produzieren.
Maschinen lohnen sich dann nicht.
Finde diese Zukunftsentwicklung a la Marx in unserer heutigen Zeit nicht realistisch.
Da sei Janukowitsch vor... ;)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:36)

es gibt keine Steuerklasse bei der Einkommenssteuer

und woher hast du deine Kenntnisse über die Steuerquote der DAX-Vorstände?

erzähl mal...
Lohnsteuerklasse 1.
Zumwinkel.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:18)

Wenn, wie im Modell beschrieben 10€ Mindestlohn, wovon 4€ an Steuern direkt abgeführt werden müssen, sind 6€ durchaus lohnend, richtig.
Allerdings nicht in München, da entweder höhere Lebenshaltungskosten bezahlt werden müssen oder man relativ weit fahren muss, um dort eine Dienstleistung zu verrichten.
Was mit Zeit und Geld verbunden ist.
Lohnt sich also nicht.
Welches Modell? Mindestlohn macht bei BGE keinen Sinn. Aber das hatten wir ja schon diskutiert. Ich muss mich hier nicht wiederholen.

Und dein Münchenbeispiel. In München wird man als Single wohl kaum vom BGE leben können. Gerade da wird auch Arbeit zum Niedriglohn interessant. Oder man zieht halt aufs Land, wenn man nicht arbeiten will.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:35)

dieses dein Modell ist UNSINN

und nicht verfassungskonform
Punkt 1:
Möglich. Bisher allerdings keine wirklich überzeugende Begründung dafür gehört.
Punkt 2:
Warum? Im GG steht nichts zur Art der Steuererhebung.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:46)

Welches Modell? Mindestlohn macht bei BGE keinen Sinn. Aber das hatten wir ja schon diskutiert. Ich muss mich hier nicht wiederholen.

Und dein Münchenbeispiel. In München wird man als Single wohl kaum vom BGE leben können. Gerade da wird auch Arbeit zum Niedriglohn interessant. Oder man zieht halt aufs Land, wenn man nicht arbeiten will.
Nochmal: Ein Mindestlohn muss für den Staat gegeben sein, da sich sonst eine Steuererhebung nicht lohnt.
Womit eine Finanzierung eines BGE nicht mehr realistisch erscheint.
Man kann mit BGE von 750€ nicht in München wohnen. Es gibt ja auch keinen Mietzuschuss mehr.
Da muss man dazu verdienen. Für 6€ die Stunde rechnet sich das halt nicht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:53)

Nochmal: Ein Mindestlohn muss für den Staat gegeben sein, da sich sonst eine Steuererhebung nicht lohnt.
.
Das ist doch Unsinn.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:48)

Punkt 1:
Möglich. Bisher allerdings keine wirklich überzeugende Begründung dafür gehört.
Punkt 2:
Warum? Im GG steht nichts zur Art der Steuererhebung.
nur weil du es nicht verstehst?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:40)

Lohnsteuerklasse 1.
Zumwinkel.

es gibt keine Steuerklassen in der Einkommenssteuer

schau einfach in deinen letzten Steuerbescheid. Oder hast du keinen?

Und Zumwinkel hat sein Einkommen als Vorstand zu 100% versteuert- bzw. sein Arbeitgeber hat das schon als Vorauszahlung ( Lohnsteuer)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:56)

nur weil du es nicht verstehst?
Ich verstehe Deine Prinzipien.
Und auch, warum ein BGE deswegen für Dich nicht diskutierbar ist.
Schon ein Konzept mit negativer Einkommenssteuer dürfte schwierig zu vermitteln sein, richtig?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 22:02)

Ich verstehe Deine Prinzipien.
Und auch, warum ein BGE deswegen für Dich nicht diskutierbar ist.
Schon ein Konzept mit negativer Einkommenssteuer dürfte schwierig zu vermitteln sein, richtig?
ich lehne ein BGE ab

nur hat das mit deinen falschen Aussagen zum heutigen Steuersystem nichts zu tun..
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(01 Feb 2018, 21:58)

es gibt keine Steuerklassen in der Einkommenssteuer

schau einfach in deinen letzten Steuerbescheid. Oder hast du keinen?

Und Zumwinkel hat sein Einkommen als Vorstand zu 100% versteuert- bzw. sein Arbeitgeber hat das schon als Vorauszahlung ( Lohnsteuer)
Ich habe mit der Lohnsteuer mein Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu 100% versteuert.
Aufgrund geringer Möglichkeiten meine Steuerlast zu hierbei zu vermindern (Einkommensteuererklärung)
habe ich auch einen sehr hohen realen Steuersatz.
Herr Zumwinkel offensichtlich zumindest im nicht Jahre 2009 nicht. Wie auch andere Personen, die ein hohes Bruttoeinkommen haben. Im Gegensatz zu Schweden wird in Deutschland normalerweise an Steuerdaten ja nix veröffentlicht, von daher ist mir klar, warum Du Zahlen forderst.

Was ist daran so schwer zu verstehen?
Oder wo ist Dein Problem damit?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 22:10)

Ich habe mit der Lohnsteuer mein Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu 100% versteuert.
Aufgrund geringer Möglichkeiten meine Steuerlast zu hierbei zu vermindern (Einkommensteuererklärung)
habe ich auch einen sehr hohen realen Steuersatz.
Herr Zumwinkel offensichtlich zumindest im nicht Jahre 2009 nicht. Wie auch andere Personen, die ein hohes Bruttoeinkommen haben. Im Gegensatz zu Schweden wird in Deutschland normalerweise an Steuerdaten ja nix veröffentlicht, von daher ist mir klar, warum Du Zahlen forderst.

Was ist daran so schwer zu verstehen?
Oder wo ist Dein Problem damit?
Nun - Gratulation zur neuen Steuer.... Abgabelast heute + 3*BGE und Du erhälst dann einmal BGE... und Alles wird etwas teuerer.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(01 Feb 2018, 22:10)

Ich habe mit der Lohnsteuer mein Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu 100% versteuert.
Aufgrund geringer Möglichkeiten meine Steuerlast zu hierbei zu vermindern (Einkommensteuererklärung)
habe ich auch einen sehr hohen realen Steuersatz.
Herr Zumwinkel offensichtlich zumindest im nicht Jahre 2009 nicht. Wie auch andere Personen, die ein hohes Bruttoeinkommen haben. Im Gegensatz zu Schweden wird in Deutschland normalerweise an Steuerdaten ja nix veröffentlicht, von daher ist mir klar, warum Du Zahlen forderst.

Was ist daran so schwer zu verstehen?
Oder wo ist Dein Problem damit?

Herr Zumwinkel hat auch 2009 sein Gehalt als Vorstand zu 100% versteuert
wie alle anderen Vorstände ihre GEHÄLTER auch ( da gibt es kein Entrinnen)

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(01 Feb 2018, 22:18)

Nun - Gratulation zur neuen Steuer.... Abgabelast heute + 3*BGE und Du erhälst dann einmal BGE... und Alles wird etwas teuerer.
Eigentlich nicht.
Verdiene dann ja etwas weniger, da mein Lohn höher besteuert wird.
Dadurch etwas geringere sonstige Sozialabgaben.
Da das BGE ja steuerfrei ist komme ich vielleicht mit einer knapp höheren Steuerlast heraus.
Eigentlich sollte vom Modell her bei jemand wie mir genau das passieren.
Und: Es wird nicht alles teurer.
Nur Dienstleistungen, die bisher einfach unterbezahlt sind, dürften teurer werden.
Einfache Arbeitsleistung wird dadurch ja durchaus billiger.
Mehr Konkurrenz, gerade in einem Nicht-Ballungszentrum, wie halt mein Wohnort.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(01 Feb 2018, 22:25)

Herr Zumwinkel hat auch 2009 sein Gehalt als Vorstand zu 100% versteuert
wie alle anderen Vorstände ihre GEHÄLTER auch ( da gibt es kein Entrinnen)

was ist daran so schwer zu verstehen?
Was hat das mit der realen prozentualen Steuerlast der Person Zumwinkel zu tun, ob er sein Einkommen zu 100% versteuert hat oder nicht?
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