Teeernte hat geschrieben:(28 Jan 2018, 10:39)
Was willst Du mit 700 Eu bekleistern - Kündigung führt zum Verlust des Arbeitsplatzes. ...und wie bisher wird der AG schauen - das er einen "trainierten" AN hat.
(Keine Fehlzeiten.....Kündigungsgrund... - und dazu den alten AG anrufen) JEmand , der früh auch aus dem Bett kommt....und arbeiten will - ohne Diskussion.
Wenn die Wohnung über die Hälfte des Geldes kostet - wirst Du wissen an was gespart wird. Ich habs DIR gesagt - du willst es nicht wissen....ok.)
Heimarbeit >> Kinderarbeit Du musst gar nichts verstehen....
Bisher bekommt ein AN Hartz4 nach Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Sprich: Angesammeltes oder ererbtes Kapital muss zunächst verbraucht werden.
Dieses ändert sich mit einem BGE.
Die Konditionierung eines AN wird also schwieriger.
Ein AN mit Sekundärtugenden wie von Dir beschrieben gehört denke ich in die Wirtschaftswelt der 70er Jahre des letzten Jhdts.
Wüsste nicht, dass so etwas noch gefragt ist.
Wohnung: an den Fehlern der Wohnungspolitik kann niemand etwas ändern.
Meinst Du aber nicht, dass es von der Lebensqualität her besser ist mit 750€ in Sulingen, wie in München zu wohnen?
Kinderarbeit: ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Ab einem gewissen Steursatz ist es einfach nicht lohnend Kinder statt Machinen zum Zusammenbau von Kugelschreibern einzusetzen.