Misterfritz hat geschrieben:(22 Jan 2018, 22:22)
Tut es das?
Ich frage ernsthaft, da mir der Paragraf nicht bekannt ist.
Sein Anwalt hat das angekündigt.
Er ist ein unbescholtener Bürger, es gilt die Unschuldsvermutung. Selbst nach spanischem Recht ist er in Vollbesitz seiner bürgerlichen Ehrenrecht (aktives und passives Wahlrecht). Das Gericht hat ihm die Verlegung in eine heimatnahes Gefängnis verweigert, was an sich schon gegen die Menschrechtskonvention verstößt, und verweigert es ihm, zu den Parlamentssitzungen gekarrt zu werden. Weil es Demonstrationen und Aufsehen geben könnte.
Stattdessen soll er seine Stimme, so die Empfehlung des Richters, delegieren, was die spanische Regierung wiederum erklärtermaßen als rechtswidrig betrachtet. Sie tut aber nichts dagegen, und nimmt es hin, weil das ins Parlament Karren für sie noch dramatischer wäre.
Spanien beugt das Recht in jeder Hinsicht.
Hatte ich aber weiter oben bereits erläutert.
Die Fälle werden so oder so vor den internationalen Gerichten landen. Und Spanien wird unterliegen.