Der Premier hat es doch erklärt, es gibt anscheinend ein Kommunikationsproblem und da wird angesetzt.H2O hat geschrieben:(11 Jan 2018, 10:17)
Ein klassischer Fall dafür, daß ein erster Unsinn den zweiten nach sich zieht.
Von grundlegendem Interesse wäre doch, wodurch sich die Wahl von Richtern in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung von der Wahl von Richtern in einer Parteiendiktatur unterscheidet. Darüber lohnt sich das Nachdenken.
Der Punkt "Abwarten" geht an Sie und an den DER SPIEGEL.
Ein Schlag gegen die Korruption wird zwar von der jetzigen Parlamentsmehrheit wesentlich getragen - was als Vorteil für die Regierung gedeutet wird - die Parlamentsmehrheit kann sich aber auch ändern. Und eine Fraktion kann maximal 9 Richter zur Wahl vorschlagen, ob diese Fraktion nun oppositionell ist oder nicht.
Das heißt, nicht die Regierung bestimmt die Richter, sondern das vom Volk gewählte Parlament. Da ist die Opposition durchaus enthalten und beteiligt.
In der EU-Kommission läuft das ein wenig anders, da nominieren die Regierungen, Parteien und Parlamente haben eine untergeordnete Bedeutung. Die Kommissare sind also mit der Gewaltenteilung nicht so vertraut.