Okay. Aber da gehen unsere Meinungen krachend auseinander. Die Gesellschaft hat sich nicht bezichtigt, sie hat sich darauf zurückgezogen, das Gesetz für eine rassistisch feindliche Handlungsweise, von der die Verantwortlichen mindestens ahnten, dass sie Folgen haben wird. Und hier kommt der Beleg zum Tragen. Möglicherweise hatte sie wegen der Zwischenlandung auch keine Wahl. Egal wie, die Umstände des angeblich angebotenen Ersatzfluges stellen nach meinem Verständnis ein Vertrag dar, wenn er so war, wie du offenbar anzunehmen bereit bist. Ein eindeutiger Gesetzesverstoß gegen einen eindeutigen Gesetzesverstoß getauscht? Welche Strafe steht darauf? Je schwerer die Strafe, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Umstände, unter dem der "Ersatzflug" angeboten wurde, wenn überhaupt, nicht die waren, von denen du offenbar automatisch auszugehen scheinst. Eher schon, wie oben bereits skizziert. Den Zusammenhang zu erkennen, kann so kompliziert nicht sein.jellobiafra hat geschrieben:(02 Dec 2017, 14:18)
Ich habe deine Überlegung bereits aufgegriffen, indem ich Dich darauf hinwies, dass es ebenso unwahrscheinlich ist, dass sich eine Fluglinie eines Gesetzesverstoßes lt. kuwaitischem Rechts bezichtigt (nämlich einen Ersatzflug angeboten und bezahlt zu haben), wie diesen Gesetzesverstoß tatsächlich ausgeübt zu haben. (Wenn es sich hierbei tatsächlich um einen Verstoß gegen das Boykottgesetz handelt)
Ansonsten glaube ich mal der Darstellung der Welt und des Spiegels, bis zum Beweis des Gegenteils. Dass ich auf der Faktenebene nicht mehr weiß als Du, ist klar.
Nochmal:
Für mich fielen Glaubwürdigkeit und Charakter der Meldung scheppernd über die Tischkante. Meine Meinung deshalb: Tschüss Kuwait-Airline für deutsche Flughäfen, bis das Gesetz abgeschafft ist.