Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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relativ
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(22 Oct 2017, 20:48)

Versuch den Inhalt zu erfassen, den du zitierst.
Ja mal schauen.
Dank des Beschneidungsgesetzes können sie eigne, als Gruppenmitglieder empfundene Nichtmuslime bzw. Nichtjuden, nicht mehr vor einer Zwangsbeschneidung schützen, da der Gesetzgeber sie auch außerhalb der betreffenden Religionen erlaubt.

Die Religiösen hingegen können ihre Tradition über den Erwartungs - und Gruppendruck erfolgreich umsetzen, die Säkularen hingegen nicht gegen den spinnerten Nachbarn, der darf seinen Sohn jetzt auch zirkumzisionieren lassen, dem Vertreter des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit einfach den Vogel zeigen.
Dazu müsstest du erfassen können, welche Konsequenzen aus dem Beschneidungsgesetz für die ganze Gesellschaft folgen. Damit ist allerdings nicht ernsthaft zu rechnen, was du nicht kapierst, ist für dich " Geschwurbel ". Armselig.
Hm, also ich glaube du bist nicht mehr so ganz auf den laufenden was du da alles von dir gibst, oder du schreibst hier gerade mit ner Enigma.
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relativ
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(22 Oct 2017, 20:54)

Du lügst, hier wurde von der Seite der Befürworter argumentiert, eine Beschneidung bis zum 8. Lebenstag sei zwingend erforderlich, um einen " Bund " einzugehen.

Bei Muslimen gibt es nicht einmal ein solches eindeutiges Gebot, was die Sache eher verschlimmert und zu einer reinen Machtprobe zwischen dem bürgerlichen Recht und den Ansprüchen einer es nicht respektierenden Gruppenmentalität mutieren lässt.
Achso jetzt ist der Zeitpunkt in der Minderjährigkeit auch noch Thema, ich dachte es geht hier Grundsätzlich um die Beschneidung Minderjähriger Kinder.
Man lernt ja nie aus, wo der Wind das Fähnchen immer so hinträgt.
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:00)

Achso jetzt ist der Zeitpunkt in der Minderjährigkeit auch noch Thema, ich dachte es geht hier Grundsätzlich um die Beschneidung Minderjähriger Kinder.
Man lernt ja nie aus, wo der Wind das Fähnchen immer so hinträgt.
Bitte was ?
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 20:56)

Ja mal schauen.







Hm, also ich glaube du bist nicht mehr so ganz auf den laufenden was du da alles von dir gibst, oder du schreibst hier gerade mit ner Enigma.
Von was genau schwafelst du gerade ? Bist du so verzweifelt, um zu Provo - Schreddermethoden greifen zu müssen ? Junge, nimm ne Auszeit.
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relativ
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:07)

Bitte was ?
Biste raus oder was?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:11)

Von was genau schwafelst du gerade ? Bist du so verzweifelt, um zu Provo - Schreddermethoden greifen zu müssen ? Junge, nimm ne Auszeit.
Wie die zitierten Texte sind nicht von dir ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Kritikaster »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:00)

Achso jetzt ist der Zeitpunkt in der Minderjährigkeit auch noch Thema, ich dachte es geht hier Grundsätzlich um die Beschneidung Minderjähriger Kinder.
Falsch gedacht.

Liesse man ein religionsmündiges Kind mit 14 Jahren selbst entscheiden, ob es sich beschneiden lassen möchte, wäre die Sache vom Tisch.
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Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Kritikaster hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:34)

Falsch gedacht.

Liesse man ein religionsmündiges Kind mit 14 Jahren selbst entscheiden, ob es sich beschneiden lassen möchte, wäre die Sache vom Tisch.
Glaubst du im Ernst, daß ein 14jähriger in einem religiösen oder auch nur konservativen Umfeld eine freie Entscheidung treffen kann?
Die Probleme werden dann eher größer als kleiner.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Kritikaster hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:34)

Falsch gedacht.

Liesse man ein religionsmündiges Kind mit 14 Jahren selbst entscheiden, ob es sich beschneiden lassen möchte, wäre die Sache vom Tisch.
Das glaube ich nicht. Denn da kommen dann noch diejenigen ins Spiel die durch ihre Glaubensgemeinschaft unter Druck gesetzt werden können. Das wäre dann in Ordnung?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Kritikaster »

Zunder hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:41)

Glaubst du im Ernst, daß ein 14jähriger in einem religiösen oder auch nur konservativen Umfeld eine freie Entscheidung treffen kann?
Die Probleme werden dann eher größer als kleiner.
Das ist nun mal das Alter, in dem man in Deutschland Religionsmündigkeit erreicht. Ich wollte damit den Kinderrechtsentziehungsbefürwortern nur etwas entgegen kommen. ;)

Meinetwegen kann das Alter für diese Entscheidung auch gerne auf 18 Jahre festgesetzt werden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:45)

Das glaube ich nicht. Denn da kommen dann noch diejenigen ins Spiel die durch ihre Glaubensgemeinschaft unter Druck gesetzt werden können. Das wäre dann in Ordnung?
Also aufgrund der Unfähigkeit, einen Jugendlichen zu überzeugen, stellt man ihn vor vollendete Tatsachen. Auch gut. :)
Man hat also recht wenig Vertrauen in die Überzeugungskraft seiner Religion. Prima.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Eltern sind übrigens auch "Kinderrechtsentziehungsbefürworter". Zwangsweise. Sie haften nämlich für den Scheiß, den die kleinen Racker anstellen.
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relativ
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:48)

Also aufgrund der Unfähigkeit, einen Jugendlichen zu überzeugen, stellt man ihn vor vollendete Tatsachen. Auch gut. :)
Man hat also recht wenig Vertrauen in die Überzeugungskraft seiner Religion. Prima.
Es ging hier gerade darum wann es dann ok wäre, ich hoffe du hast dies mitbekommen. :(
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Billie Holiday hat geschrieben:(22 Oct 2017, 21:48)

Also aufgrund der Unfähigkeit, einen Jugendlichen zu überzeugen, stellt man ihn vor vollendete Tatsachen. Auch gut. :)
Man hat also recht wenig Vertrauen in die Überzeugungskraft seiner Religion. Prima.
Du wirst einen 14jährigen auch nicht von der "Kritik der reinen Vernunft" überzeugen können.
Das liegt aber nicht an Kant.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Nero »

Wie wil man darum herumkommen, dass so etwas Körperverletzung ist, die man einfach legitimiert hat, damit man religiösen Gruppen den Seelenfrieden nicht raubt?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Nero hat geschrieben:(22 Oct 2017, 22:02)

Wie wil man darum herumkommen, dass so etwas Körperverletzung ist, die man einfach legitimiert hat, damit man religiösen Gruppen den Seelenfrieden nicht raubt?
Gar nicht.
Die Beschneidung wurde gesetzlich geregelt, um Juden und Muslime nicht in die Illegalität zu treiben, nur weil sie an einem Ritus festhalten, der ohnehin nicht verboten ist.
Es ist der teutonische Furor, der ohne verhängte Strafen zur ewigen Verdammnis keinen Seelenfrieden findet.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

Zunder hat geschrieben:(22 Oct 2017, 22:13)

Die Beschneidung wurde gesetzlich geregelt, um Juden und Muslime nicht in die Illegalität zu treiben, nur weil sie an einem Ritus festhalten, der ohnehin nicht verboten ist.
Die Beschneidung ist eine Form der Körperverletzung, da sind wir uns ja wohl einig. Sonst könnte man ja jeden Mann beschneiden wie man wollte und es wäre nicht strafbar.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 22:18)

Die Beschneidung ist eine Form der Körperverletzung, da sind wir uns ja wohl einig. Sonst könnte man ja jeden Mann beschneiden wie man wollte und es wäre nicht strafbar.
Natürlich ist die Beschneidung eine Form von Körperverletzung. Wie oft möchtest du das noch hören?
Zuletzt geändert von Zunder am So 22. Okt 2017, 23:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

Zunder hat geschrieben:(22 Oct 2017, 22:38)

Natürlich ist die Beschneidung eine Form von Körperverletzung. Wi oft möchtest du das noch hören?
Naja sie haben gesagt, an einem Ritus festhalten der ohnehin nicht verboten ist.
Aber ohne entsprechendes Gesetzt ist/wäre er halt verboten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:02)

Naja sie haben gesagt, an einem Ritus festhalten der ohnehin nicht verboten ist.
Aber ohne entsprechendes Gesetzt ist/wäre er halt verboten.
Die Beschneidung war auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland noch nie verboten. Nicht einmal bei den Nazis.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

Zunder hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:06)

Die Beschneidung war auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland noch nie verboten. Nicht einmal bei den Nazis.
Doch natürlich, nur nicht explizit im Gesetz so kodiert.
Es gibt auch kein Gesetz, dass es explizit verbietet Arme abzuhacken. Trotzdem ist es schon immer verboten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:08)

Doch natürlich nur nicht explizit im Gesetz so kodiert.
Es gibt auch kein Gesetz, dass es explizit verbietet Arme abzuhacken. Trotzdem ist es schon immer verboten.
Toller Vergleich, :( ich denke wir kommen hier bestimmt nicht auf einen vernüftigen Nenner, wenn du mehr aus diesem Ritual machst als es ist.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:10)

Toller Vergleich, :( ich denke wir kommen hier bestimmt nicht auf einen vernüftigen Nenner, wenn du mehr aus diesem Ritual machst als es ist.
Der Vergleich war vielleicht unpassend, aber es geht mir nur darum das Prinzip dahinter zu verdeutlichen.

Ich wollte sagen, jede Form der Körperverletzung ist erst einmal verboten wenn sie nicht explizit erlaubt ist. Daher auch die Beschneidung.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bleibtreu »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:15)

Der Vergleich war vielleicht unpassend, aber es geht mir nur darum das Prinzip dahinter zu verdeutlichen.
Ich wollte sagen, jede Form der Körperverletzung ist erst einmal verboten wenn sie nicht explizit erlaubt ist. Daher auch die Beschneidung.
Voellig ueberzogene Vergleiche dienen nur einem: Der Daemonisierung. Du stellst dich mit deiner Nummer selbst ins aus - Ende! :)
• Wer fuer alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
https://www.shabak.gov.il/english/Pages/index.html#=1
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:15)

Der Vergleich war vielleicht unpassend, aber es geht mir nur darum das Prinzip dahinter zu verdeutlichen.

Ich wollte sagen, jede Form der Körperverletzung ist erst einmal verboten wenn sie nicht explizit erlaubt ist. Daher auch die Beschneidung.
Also wenn Eltern ihrem Kind z.B. ungesunde Nahrung (Süßigkeiten ect.) geben ist das auch nicht erlaubt? Ich habe dazu noch kein Statement gehört, oder ist das im Prinzip keine Körperverletzung?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

Bleibtreu hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:19)

Voellig ueberzogene Vergleiche dienen nur einem: Der Daemonisierung. Du stellst dich mit deiner Nummer selbst ins aus - Ende! :)
Beides ist eine Form der Körperverletzung. Eine Analogie dient dem besseren Verständnis einer übergeordneten Logik. Der Dämonisierung von was?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:08)

Doch natürlich, nur nicht explizit im Gesetz so kodiert.
Es gibt auch kein Gesetz, dass es explizit verbietet Arme abzuhacken. Trotzdem ist es schon immer verboten.
Da bist du im Irrtum.
Über die Beschneidung zu befinden, gehört zum Recht der Eltern, die Religionsfreiheit stellvertretend für das unmündige Kind wahrzunehmen.
Arme abzuhacken fällt nicht darunter.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 228 Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__228.html

Die Einwilligung erteilen die Eltern, stellvertretend. Gegen die guten Sitten hat die Beschneidung nicht verstoßen.
Die Empörung darüber ist relativ neu.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:19)

Also wenn Eltern ihrem Kind z.B. ungesunde Nahrung (Süßigkeiten ect.) geben ist das auch nicht erlaubt? Ich habe dazu noch kein Statement gehört, oder ist das im Prinzip keine Körperverletzung?
Ich weiß nicht ob es rechtlich als Körperverletzung definiert ist, aber bei Fehlernährung kann das Jugendamt durchaus das Sorgerecht entziehen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von think twice »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:34)

Ich weiß nicht ob es rechtlich als Körperverletzung definiert ist, aber bei Fehlernährung kann das Jugendamt durchaus das Sorgerecht entziehen.
Höchstens bei Mangelernaehrung.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:34)

Ich weiß nicht ob es rechtlich als Körperverletzung definiert ist, aber bei Fehlernährung kann das Jugendamt durchaus das Sorgerecht entziehen.
Also wenn ich mich so bei meiner Fußballjugend , oder in der Stufe meines Sohnes umschaue, dann muessten min. ein Drittel der Eltern das Sorgerecht entzogen werden. Hm...., oder mach ich hier gerade ein zu großes Fass auf?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von PeterK »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:19)
Also wenn Eltern ihrem Kind z.B. ungesunde Nahrung (Süßigkeiten ect.) geben ist das auch nicht erlaubt? Ich habe dazu noch kein Statement gehört, oder ist das im Prinzip keine Körperverletzung?
Ich meine, man sollte sich dieser Vergleiche bzw. Gleichsetzungen enthalten.

My two cents:

Cent 1: Soweit ich weiß, sind nicht wenige muslimische und jüdische Väter "Opfer" der Beschneidung. Ich gehe fest davon aus, dass muslimische und jüdische Väter ihre Söhne genauso lieben wie "Abendländer" (ob Christen, Juden, Muslime, Atheisten oder was auch immer). Wenn die Beschneidung nun so ein traumatisierendes, schreckliches Erlebnis wäre, warum sollten dann diese Väter dem zustimmen, dass ihren Söhnen diese "Körperverletzung" angetan wird?

Cent 2: Woran könnte es liegen, dass hier ausgerechnet Mono-Kultis wie @schelm et al. die Vorhäute muslimischer und jüdischer junger Männer retten wollen?

Ich muss mal wieder an Max Liebermann denken.
Zuletzt geändert von PeterK am So 22. Okt 2017, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von think twice »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:39)

Also wenn ich mich so bei meiner Fußballjugend , oder in der Stufe meines Sohnes umschaue, dann muessten min. ein Drittel der Eltern das Sorgerecht entzogen werden. Hm...., oder mach ich hier gerade ein zu großes Fass auf?
Wobei unter Fußballern der Anteil an Normalgewichtigen noch wesentlich höher ist als bei der nichtsporttreibenden Bevölkerung. ;)
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

Zunder hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:30)

Da bist du im Irrtum.
Über die Beschneidung zu befinden, gehört zum Recht der Eltern, die Religionsfreiheit stellvertretend für das unmündige Kind wahrzunehmen.
Arme abzuhacken fällt nicht darunter.
Du bist leider im Irrtum, die Beschneidung hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun weil diese ein Individualrecht ist.
Es gehört zum Erziehungsrecht deswegen kann ja jetzt auch jeder sein Kind beschneiden lassen und nicht nur religiöse Menschen.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 228 Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__228.html

Die Einwilligung erteilen die Eltern, stellvertretend. Gegen die guten Sitten hat die Beschneidung nicht verstoßen.
Das bedeutet logisch, dass Eltern in jede Form der Körperverletzung einwilligen können.

Zu den guten Sitten.
Darunter versteht die Rechtsprechung das Anstandsgefühl aller billig u. gerecht Denkenden, also nicht Sittlichkeit i. S. einer ethischen Verhaltensnorm, sondern die in der Gesellschaft oder den beteiligten Kreisen vorherrschende Rechts- und Sozialmoral.

Die Sozialmoral der beteiligten Kreise, das bedeutet also, wenn jemand eine bestimmte Form der Körperverletzung an seinem Kind in einem Kreis auslebt, wo andere diese Einschätzung der Sittlichkeit teilen ist sie in Ordnung.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Zunder hat geschrieben:(22 Oct 2017, 22:13)

Gar nicht.
Die Beschneidung wurde gesetzlich geregelt, um Juden und Muslime nicht in die Illegalität zu treiben, nur weil sie an einem Ritus festhalten, der ohnehin nicht verboten ist.
Es ist der teutonische Furor, der ohne verhängte Strafen zur ewigen Verdammnis keinen Seelenfrieden findet.
Was ist in deinen Augen eigentlich der 12 - jährige deutsche Junge ohne religiösen Hintergrund, sollten ihn seine Eltern durch die Autorisation des Beschneidungsgesetzes aus " ästhetischen " Gründen die Vorhaut wegschneiden lassen, ein Kollateralschaden ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

PeterK hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:43)

Ich meine, man sollte sich dieser Vergleiche bzw. Gleichsetzungen enthalten.

My two cents:

Cent 1: Soweit ich weiß, sind nicht wenige muslimische und jüdische Väter "Opfer" der Beschneidung. Ich gehe fest davon aus, dass muslimische und jüdische Väter ihre Söhne genauso lieben wie "Abendländer" (ob Christen, Juden, Muslime, Atheisten oder was auch immer). Wenn die Beschneidung nun so ein traumatisierendes, schreckliches Erlebnis wäre, warum sollten dann diese Väter dem zustimmen, dass ihren Söhnen diese "Körperverletzung" angetan wird?

Cent 2: Woran könnte es liegen, dass hier ausgerechnet Mono-Kultis wie @schelm et al. die Vorhäute muslimischer und jüdischer junger Männer retten wollen?

Ich muss mal wieder an Max Liebermann denken.
Ich sehe diese Art der kindlichen Körperverletzung ähnlich, auch wenn sie nicht der selben Intention folgen. Ich gehe aber auch Grundsätzlich davon aus, daß Eltern ihren Kind nicht absichtlich schaden wollen.
Aber für mich steht zu 100% fest, daß falsche Ernährung im Kindesalter, beim Kind wesentlich mehr Schaden anrichten kann , als z.B. die Beschneidung.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von think twice »

schelm hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:52)

Was ist in deinen Augen eigentlich der 12 - jährige deutsche Junge ohne religiösen Hintergrund, sollten ihn seine Eltern durch die Autorisation des Beschneidungsgesetzes aus " ästhetischen " Gründen die Vorhaut wegschneiden lassen, ein Kollateralschaden ?
Wie kommst du eigentlich zu der Befürchtung, dass jetzt massenweise deutsche Jungen beschnitten werden? Das hätten die Eltern vorher auch schon veranlassen können, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:47)

Du bist leider im Irrtum, die Beschneidung hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun weil diese ein Individualrecht ist.
Es gehört zum Erziehungsrecht deswegen kann ja jetzt auch jeder sein Kind beschneiden lassen und nicht nur religiöse Menschen.
Wenn das Kindswohl gefährdet ist, ist die Beschneidung verboten.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht.
ryu1850 hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:47)
Das bedeutet logisch, dass Eltern in jede Form der Körperverletzung einwilligen können.

Zu den guten Sitten.
Darunter versteht die Rechtsprechung das Anstandsgefühl aller billig u. gerecht Denkenden, also nicht Sittlichkeit i. S. einer ethischen Verhaltensnorm, sondern die in der Gesellschaft oder den beteiligten Kreisen vorherrschende Rechts- und Sozialmoral.

Die Sozialmoral der beteiligten Kreise, das bedeutet also, wenn jemand eine bestimmte Form der Körperverletzung an seinem Kind in einem Kreis auslebt, wo andere diese Einschätzung der Sittlichkeit teilen ist sie in Ordnung.
Nein.

"Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte. Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gute_Sitten

Eine willkürliche Armamputation verstößt definitiv gegen die guten Sitten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

schelm hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:52)

Was ist in deinen Augen eigentlich der 12 - jährige deutsche Junge ohne religiösen Hintergrund, sollten ihn seine Eltern durch die Autorisation des Beschneidungsgesetzes aus " ästhetischen " Gründen die Vorhaut wegschneiden lassen, ein Kollateralschaden ?
"Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird."
https://dejure.org/gesetze/BGB/1631d.html

Einfach das ganze Gesetz lesen, Schelm, und nicht nur die immer gleichen Reflexe abrufen.
PeterK
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von PeterK »

relativ hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:53)
Aber für mich steht zu 100% fest, daß falsche Ernährung im Kindesalter, beim Kind wesentlich mehr Schaden anrichten kann , als z.B. die Beschneidung.
Wie geschrieben: Derlei Vergleiche sind IMO nicht hilfreich. Die Diskussion dient lediglich einigen dazu, ihr Muslim- und/oder Juden-Bashing (je nach Ehrlichkeitsfaktor) zu begründen.
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

PeterK hat geschrieben:(22 Oct 2017, 23:43)

Ich meine, man sollte sich dieser Vergleiche bzw. Gleichsetzungen enthalten.

My two cents:

Cent 1: Soweit ich weiß, sind nicht wenige muslimische und jüdische Väter "Opfer" der Beschneidung. Ich gehe fest davon aus, dass muslimische und jüdische Väter ihre Söhne genauso lieben wie "Abendländer" (ob Christen, Juden, Muslime, Atheisten oder was auch immer). Wenn die Beschneidung nun so ein traumatisierendes, schreckliches Erlebnis wäre, warum sollten dann diese Väter dem zustimmen, dass ihren Söhnen diese "Körperverletzung" angetan wird?

Cent 2: Woran könnte es liegen, dass hier ausgerechnet Mono-Kultis wie @schelm et al. die Vorhäute muslimischer und jüdischer junger Männer retten wollen?

Ich muss mal wieder an Max Liebermann denken.
Eine intellektuell schlichte Argumentation, die schon oft und spielend leicht in diesem Thread pulverisiert wurde. Weibliche Genitalverstümmelung wird nämlich auch tradiert, obwohl die sie veranlassenden Frauen selbst verstümmelt wurden.

Noch schlichter ist hingegen der wiederkehrende primitive ad hominem Angriff. Die Frage der Motivation stellt sich überhaupt nicht, niemand muss hier den Verweis auf unser Grundgesetz durch irgendeine persönliche Reputation begründen.

Nun gut, in einem hast du Recht : Mehr als 2 Cent war das nicht wert. :rolleyes:
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Zunder
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:04)
Weibliche Genitalverstümmelung wird nämlich auch tradiert, obwohl die sie veranlassenden Frauen selbst verstümmelt wurden.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist nicht religiös legitimiert.
Darauf wurde schon so oft hingewiesen, daß sogar du das inzwischen hättest kapieren können, wenn dir an einer halbwegs vernünftigen Diskussion gelegen wäre.
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think twice
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von think twice »

Es werden Kindern auch abstehende Ohren angelegt und monatelang die Zähne verdrahtet, obwohl keine medizinische Indikation vorliegt. Auch diese Eingriffe dienen nur einem einzigen Zweck: Nämlich dem Kind ein diskrimierungsfreies Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, in der es nun mal lebt.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Zunder hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:03)

"Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird."
https://dejure.org/gesetze/BGB/1631d.html

Einfach das ganze Gesetz lesen, Schelm, und nicht nur die immer gleichen Reflexe abrufen.
Die Antwort hat rein gar nichts mit meiner Aussage zu tun. Leiden die Tolerierer eigentlich unter Leseschwäche und Ignoranz ?

Also, was soll der Unfug ? Die Frage lautete, als was du einen betroffenen Jungen siehst, der diesen Religionen nicht angehört, aber dazu gezwungen werden kann durch seine Eltern, weil die bspw. einem Trend der diesbezüglichen " Ästhetik " aus den USA folgen wollen ?

Das ist möglich, dazu autorisiert das Beschneidungsgesetz. Deine Antwort ist eine unverschämte Frechheit, das Risiko beim Kindswohl ist unabhängig des Motivs der Zwangsbeschneidung.
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Zunder hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:09)

Die weibliche Genitalverstümmelung ist nicht religiös legitimiert.
Darauf wurde schon so oft hingewiesen, daß sogar du das inzwischen hättest kapieren können, wenn dir an einer halbwegs vernünftigen Diskussion gelegen wäre.
Spar dir deine Frechheiten. Der Kontext der Aussage war, wenn die Beschneidung Traumas erzeugen würde, würden die Väter sie ja nicht tradieren.

Diese Aussage ist Unfug, wie das Beispiel der Frauen bei der weiblichen Beschneidung belegt. Darum ging es. Das war klar erkennbar. Du willst schreddern und ignorieren. Ekelhafter Diskursstil.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

Zunder hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:00)

"Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte. Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gute_Sitten

Eine willkürliche Armamputation verstößt definitiv gegen die guten Sitten.
Was bedeutet das denn?
Das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) = Was die Mehrheit der Erwachsenen für Ok hält
in der Gesellschaft = in einer bestimmten Bezugsgruppe
entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral = soll legal sein.

Umfrage machen und bei 51% ja legalisieren sonst verbieten?
Wie nimmt man die Bezugsgruppe dann? Einfach die Komplette Bevölkerung befragen oder nur eine Interessengruppe?

Wie wählen sie da die Bezugsgruppe?
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Zunder hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:00)

Wenn das Kindswohl gefährdet ist, ist die Beschneidung verboten.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Du bist ein Unwissender oder bewusster Lügner. Wenn das Kindswohl gefährdet ist, darf keine Amputation der Vorhaut erfolgen. Das bedeutet schlicht, sie muss " fachgerecht " durchgeführt werden, das Kind muss gesundheitlich fit für den Eingriff sein.

Beides hat nichts mit dem Motiv zu tun, das Risiko der Gefährdung des Kindswohl ist bei gleichen Umständen immer gleich hoch oder niedrig, ob ein Gott die Vorhaut braucht oder bekloppte Eltern, die meinen ohne Mütze wäre es besser.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

PeterK hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:27)

Aha. Meinst Du demnach, Beschneidung sei "männliche Genitalverstümmelung"?


OT: Hoh, Brauner. Du brauchst Dich nicht angegriffen zu fühlen.
" Brauner " ? Du bist ein Clown, der durch Provokation die Sperrung des Threads möchte. Versuch mir mit Argumenten das Wasser zu reichen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von PeterK »

schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:36)
Du bist ein Unwissender oder bewusster Lügner.[...]
schelm hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:39)
Du bist ein Clown [...]
No comment.

BTT: Die "Beschneidungsdebatte" sollte man IMO denen überlassen, die sie betrifft - zumal sie ja für die "Betroffenen" überwiegend kein Drama darzustellen scheint.
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

PeterK hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:27)

Aha. Meinst Du demnach, Beschneidung sei "männliche Genitalverstümmelung"?
Erinnerst du dich eigentlich an deine eignen Posts ? Du meinst, wäre da ein Trauma, würden die Väter diese Praxis nicht tradieren. Ich sagte : Diese Aussage ist Unsinn, wie das Bespiel bei der weiblichen Genitalverstümmelung belegt, wo nachweislich selbst verstümmelte Frauen diese " Tradition " am Leben halten.

Deine dümmliche Reaktion : Aha. Meinst Du demnach, Beschneidung sei "männliche Genitalverstümmelung " ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ryu1850 »

PeterK hat geschrieben:(23 Oct 2017, 00:47)


Die "Beschneidungsdebatte" sollte man IMO denen überlassen, die sie betrifft.
Was heißt denn denjenigen die sie betrifft? Nur die die es machen befragen?
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