Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

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Aldemarin
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Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Aldemarin »

Warum haben Nicht-EU Ausländer, wie Schweizer, die Möglichkeit, für Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer ausgezahlt zu bekommen? Ein Verzicht auf diese Option brächte mehr Geld in die Staatskasse!
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Katenberg
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Katenberg »

Wäre mir neu ?)
Kann ich jetzt für meinen Osteuropa-Urlaub Rückforderungen stellen?
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von jack000 »

Katenberg hat geschrieben:(09 Sep 2017, 19:59)

Wäre mir neu ?)
Doch, Schweizer die in Deutschland einkaufen bekommen die Mehrwertsteuer beim Zoll zurückbezahlt wenn die Rechnungen vorlegen können.
Verstanden habe ich das bisher aber auch nicht.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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twilight
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von twilight »

Kenne ich von Singapore und Thailand, dort bekommt man bei Ausreise (auf Antrag) die VAT erstattet.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 20:07)

Doch, Schweizer die in Deutschland einkaufen bekommen die Mehrwertsteuer beim Zoll zurückbezahlt wenn die Rechnungen vorlegen können.
Verstanden habe ich das bisher aber auch nicht.
Exporte in Drittstaaten unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer, aber in der Regel der Einfuhrumsatzsteuer des Drittstaates, also z.B. der Schweiz. Ein Schweizer, der sich die deutsche Umsatzsteuer nicht erstatten lässt, würde demnach in der Schweiz zusätzlich Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuererstattung erfolgt nicht durch den Zoll, sondern durch den Händler. Der Zoll erstellt lediglich den Ausfuhrnachweis, der für die Erstattung notwendig ist.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Adam Smith »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(09 Sep 2017, 23:46)
Die Umsatzsteuererstattung erfolgt nicht durch den Zoll, sondern durch den Händler. Der Zoll erstellt lediglich den Ausfuhrnachweis, der für die Erstattung notwendig ist.
Durch den Händler? Das wusste ich nicht. Wenn der Händler das weiß, dann stellt er so etwas nicht in Rechnung (innergemeinschaftliche Lieferung). Er erstattet aber nicht. Es geht hier halt darum, dass die Belastung durch die Umsatzsteuer nicht doppelt erfolgen soll. Die Erstattung dürfte anders erfolgen, wenn eine Ausfuhrlieferung vorliegt.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Adam Smith »

twilight hat geschrieben:(09 Sep 2017, 20:28)

Kenne ich von Singapore und Thailand, dort bekommt man bei Ausreise (auf Antrag) die VAT erstattet.
Und wer erstattet die Umsatzsteuer? Der Händler?
Das ist Kapitalismus:

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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Adam Smith »

Der Unternehmer erstattet dann, wenn er fälschlicherweise Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Adam Smith hat geschrieben:(10 Sep 2017, 00:12)

Durch den Händler? Das wusste ich nicht. Wenn der Händler das weiß, dann stellt er so etwas nicht in Rechnung (innergemeinschaftliche Lieferung)..
Es geht um Drittstaaten nicht um EU.
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twilight
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von twilight »

Adam Smith hat geschrieben:(10 Sep 2017, 00:18)

Und wer erstattet die Umsatzsteuer? Der Händler?
Es gibt in den jeweiligen Airports die VAT-Refund Schalter, dort fuellt man einen Antrag aus und bekommt bei
Vorlage seiner Rechnungen die Mehrwertsteuer erstattet (nur fuer Artikel die man ausfuehrt).
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Boracay »

twilight hat geschrieben:(09 Sep 2017, 20:28)

Kenne ich von Singapore und Thailand, dort bekommt man bei Ausreise (auf Antrag) die VAT erstattet.
In D siehst am Tax Refund Schalter immer riesige Schlangen an Chinesen (Wartezeit teils mehr als 3h) weil hierzulande alles viel billiger und von höherer Qualität ist als in China.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von watisdatdenn? »

Aldemarin hat geschrieben:(06 Sep 2017, 22:56)
Warum haben Nicht-EU Ausländer, wie Schweizer, die Möglichkeit, für Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer ausgezahlt zu bekommen? Ein Verzicht auf diese Option brächte mehr Geld in die Staatskasse!
Wäre auch weniger Bürokratie..
Gibt es die Möglichkeit auch für eu-Bürger die waren in ein nicht-eu Land bringen (und dort versteuern) wollen?
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Skull
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Skull »

Boracay hat geschrieben:(10 Sep 2017, 08:20)

In D siehst am Tax Refund Schalter immer riesige Schlangen an Chinesen (Wartezeit teils mehr als 3h)
weil hierzulande alles viel billiger und von höherer Qualität ist als in China.
Was natürlich Quatsch ist. Solche Aussagen.

mfg
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Der Neandertaler
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Katenberg.
Katenberg hat geschrieben:Kann ich jetzt für meinen Osteuropa-Urlaub Rückforderungen stellen?
Im Grunde genommen: JA! Es lohnt sich allerdings nur, wenn Du Waren in einer bestimmten Menge kaufst oder ab einer bestimmten Preishöhe - ich glaube, die EU hat einen Mindestwert von 175 Euro festgesetzt ... wegen der Verwaltungskosten, die bei der Bearbeitung entstehen, und meist auch nur dann, wenn die MwSt im Gastland höher ist als daheim. Unter allen EU-Mitgliedstaaten besteht generell ein "Rückerstattungsverfahren der Verrechnungssteuer". Wegen der Einschränkungen nehmen diese Möglichkeit meist auch nur Firmen wahr.
Allerdings besteht auch nur zu einigen Drittstaaten ein "zwischenstaatliches Abkommen, das die gegenseitige Erstattung" regelt - dies besteht nicht allen zu Drittstaaten.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Adam Smith.
Adam Smith hat geschrieben:Durch den Händler? Das wusste ich nicht. Wenn der Händler das weiß, dann stellt er so etwas nicht in Rechnung (innergemeinschaftliche Lieferung). Er erstattet aber nicht. Es geht hier halt darum, dass die Belastung durch die Umsatzsteuer nicht doppelt erfolgen soll. Die Erstattung dürfte anders erfolgen, wenn eine Ausfuhrlieferung vorliegt.
Letzteres STIMMT! Aber der Weg ist ein anderer.

Wir gehen davon aus, daß Du nicht-EU-Bürger bist und in der EU einkaufst - geht allerdings auch umgekehrt, dies ist aber dann ein etwas anderer Weg!
Schon im Geschäft mußt Du einige Formalitäten abwickeln! Selbstverständlich mußt Du den dortigen vollen Kaufpreis bezahlen - also mit MwSt..
Vor dem Kauf:
  • Du sagst beim Verkäufer, daß Du beabsichtigst, Waren zur Ausfuhr zu kaufen. Er wird Dir dann eventuell bestätigen, ob sein Geschäft dies mitmacht oder nicht. (es ist keine Pflicht, daran teilzunehmen)
    Er wird Dir auch einen eventuellen Mindestpreis nennen, ab dem eine Mehrwertsteuererstattung in Frage kommt und eine eventuelle Bearbeitungsgebühr für seine Dienste.
Nach dem Kauf:
  • An der Kasse mußt Du nachweisen, daß Du als Besucher in der EU bist.
    • (Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument)
    In der Regel füllst Du dann ein Formular mit den erforderlichen Angaben aus.
    Mit dieser Waren-Rechnung, dem Erstattungsformular, der Ware und etwaige sonstigen erforderlichen Unterlagen, gehst Du zum Zoll, des letzten EU-Landes, das Du verläßt.
    • (Du kannst ja nach dem Kauf noch weitere EU-Länder besuchen, mußt aber spätestens nach drei Monaten die EU verlassen - also den Antrag eines "Mehrwertsteuer-Erstattungsverfahrens" stellen.)
    Dieses stempelt der Zollbeamte ab. Im Erstattungsdokument ist in der Regel beschrieben, wie Du dann an Dein Geld kommst.
In größeren Flughäfen gibt es Geschäfte, in denen Du die Mehrwertsteuererstattung direkt beantragen kannst - JA! Ansonsten schickst Du das Erstattungsformular an die im Geschäft Dir genannte Anschrift.
  • (die Auszahlung kann also auch von dritter Seite vorgenommen werden - muß also nicht der Händler sein.)
Die Auszahlung wird aber zumeist erst hinterher vorgenommen!
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Boracay »

Skull hat geschrieben:(10 Sep 2017, 11:13)

Was natürlich Quatsch ist. Solche Aussagen.

mfg
Was ist daran Quatsch? Ich habe habe mehrer Jahre in China gelebt und bei jedem Trip nach Deutschland oder Hong Kong war immer eine riesige Liste von Dingen für chinesische Kollegen mit zu bringen. Keiner meiner Deutschen Kollegen hat Klamotten, Haushaltswaren oder ähnliches in China gekauft, viel billiger in Deutschland und auch wesentlich sicherer. Die Chinesen sind da noch wesentlich krasser - da wird wirklich nix in China angeschafft.

Was ist daran deiner Meinug nach falsch? Schon mal die Schlangen gesehen am T2 in FRA? Japan, Korea,... überall das gleiche Phänomen. Chinesen beim Einkaufen - alles viel billiger als in China und echt. Auch typische in Chine gefertigte Produkte kaufen die Chineseb lieber im Ausland.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Skull »

Boracay hat geschrieben:(10 Sep 2017, 16:22)

Was ist daran Quatsch? Ich habe habe mehrer Jahre in China gelebt und bei jedem Trip nach Deutschland oder Hong Kong war immer eine riesige Liste von Dingen für chinesische Kollegen mit zu bringen. Keiner meiner Deutschen Kollegen hat Klamotten, Haushaltswaren oder ähnliches in China gekauft, viel billiger in Deutschland und auch wesentlich sicherer. Die Chinesen sind da noch wesentlich krasser - da wird wirklich nix in China angeschafft.

Was ist daran deiner Meinug nach falsch? Schon mal die Schlangen gesehen am T2 in FRA? Japan, Korea,... überall das gleiche Phänomen. Chinesen beim Einkaufen - alles viel billiger als in China und echt. Auch typische in Chine gefertigte Produkte kaufen die Chineseb lieber im Ausland.
Das die Dinge in Deutschland billiger wären, ist definitiv falsch.
Du schriebst ja auch noch von ... ALLES. :D
Natürlich gibt es bestimmte (teure) Dinge, die in Deutschland oder Europa billiger sind.
Die meisten Dinge sind aber in China billig und somit auch billiger.

Qualität hat aber durchaus seinen Preis.

Ich kenne dagegen genug Leute, die sich Dinge in China kaufen, da eben billiger.
Auch Elektronik ... auch mein i-pad habe ich vor Jahren in Hongkong gekauft.

Deine Schlangen in irgendwelchen Flughäfen sind nicht zu verallgermeinern
auf Millionen von anderen -gegenläufigen- Handlungsweisen.

mfg
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jorikke
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von jorikke »

Boracay hat geschrieben:(10 Sep 2017, 16:22)

Was ist daran Quatsch? Ich habe habe mehrer Jahre in China gelebt und bei jedem Trip nach Deutschland oder Hong Kong war immer eine riesige Liste von Dingen für chinesische Kollegen mit zu bringen. Keiner meiner Deutschen Kollegen hat Klamotten, Haushaltswaren oder ähnliches in China gekauft, viel billiger in Deutschland und auch wesentlich sicherer. Die Chinesen sind da noch wesentlich krasser - da wird wirklich nix in China angeschafft.

Was ist daran deiner Meinug nach falsch? Schon mal die Schlangen gesehen am T2 in FRA? Japan, Korea,... überall das gleiche Phänomen. Chinesen beim Einkaufen - alles viel billiger als in China und echt. Auch typische in Chine gefertigte Produkte kaufen die Chineseb lieber im Ausland.
Ich habe - amüsiert - schon viel dummes Zeug von dir gelesen.
Aber der Satz: " Die Chinesen sind da nach viel krasser - da wird wirklich nix in China angeschafft.", der toppt alles.
Übrigens, bei einem meiner letzten China Besuche habe ich für 350,-€ eine Duschkabine gekauft. Die Gleiche kostete hier im Baumarkt 1.400,-.
Allerdings, die chinesische hat ein eingebautes Radio.
EU Zeichen und ISO Zertifizierung sind selbstverständlich.
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jorikke
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von jorikke »

jack000 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 20:07)

Doch, Schweizer die in Deutschland einkaufen bekommen die Mehrwertsteuer beim Zoll zurückbezahlt wenn die Rechnungen vorlegen können.
Verstanden habe ich das bisher aber auch nicht.
Ich versuche mich mal an einer Erklärung. Die Mehrwertsteuer ist ja eine Umsatzsteuer die beim Kauf fällig wird. Immer in dem Land , wo das Teil gekauft wird. Exporte sind keine Verkäufe an Endverbraucher.
Es beruht also auf Wechselseitigkeit. Als wir früher in Österreich im Ski-Urlaub waren, haben wir dort häufiger mal Skier gekauft. Bei der Ausreise musste der "Import" nach Deutschland dann vom Zoll bestätigt werden. (Stempel auf die Rechnung) Die konnte dann eingereicht werden und man bekam die Mehrwertsteuer zurück.
Ich glaube erinnern zu können, dass wir die quittierte Rechnung an den österreichischen Händler schickten, der ließ sich die Mwst. erstatten und hat die Kohle überwiesen.
Ist aber über 20 Jahre her, heute ist Ö in der EU und der Spaß vorbei.
Streng genommen hätte man sich die österreichische Mwst. erstatten lassen und die Skier dann in Deutschland wieder verzollen müssen.
Der "Gewinn" wäre dann lediglich der unterschiedliche Mwst.-Satz gewesen.
Aber bitte, auch Ehrlichkeit kennt menschliches Vergessen.
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3x schwarzer Kater
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jorikke hat geschrieben:(11 Sep 2017, 08:51)

Ich versuche mich mal an einer Erklärung. Die Mehrwertsteuer ist ja eine Umsatzsteuer die beim Kauf fällig wird. Immer in dem Land , wo das Teil gekauft wird. Exporte sind keine Verkäufe an Endverbraucher.
Es beruht also auf Wechselseitigkeit. Als wir früher in Österreich im Ski-Urlaub waren, haben wir dort häufiger mal Skier gekauft. Bei der Ausreise musste der "Import" nach Deutschland dann vom Zoll bestätigt werden. (Stempel auf die Rechnung) Die konnte dann eingereicht werden und man bekam die Mehrwertsteuer zurück.
Ich glaube erinnern zu können, dass wir die quittierte Rechnung an den österreichischen Händler schickten, der ließ sich die Mwst. erstatten und hat die Kohle überwiesen.
Ist aber über 20 Jahre her, heute ist Ö in der EU und der Spaß vorbei.
Streng genommen hätte man sich die österreichische Mwst. erstatten lassen und die Skier dann in Deutschland wieder verzollen müssen.
Der "Gewinn" wäre dann lediglich der unterschiedliche Mwst.-Satz gewesen.
Aber bitte, auch Ehrlichkeit kennt menschliches Vergessen.
Nun, korrekterweise hättest du in D natürlich die Einfuhrumsatzsteuer entrichten müssen. Hast du das nicht getan, dann hast du dich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Da kann man sich auch nicht mit "Vergessen" rausreden. Schon gar nicht, wenn du nicht vergessen hast, dir die Steuer in AT erstatten zu lassen. Das mag vor über 20 Jahren noch möglich gewesen sein und auch einen gewissen Reiz gehabt haben. Heute würde ich diese Vorgehensweise keinem empfehlen. Man sollte den Datenaustausch zwischen den Ländern nicht unterschätzen.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Boracay »

Skull hat geschrieben: Die meisten Dinge sind aber in China billig und somit auch billiger.
Mir fällt neben ganz einfache Elektronik nichts ein was in China billiger als in Deutschland ist. Lebensmittel kosten locker das dreifache in China, Klamotten locker das doppelte, ein Auto mindestens 50% mehr (zusätzlich noch bis zu 14.000€ anmeldegebühr), Mieten sind in den Städten viel teurer (bei viel niedrigeren Niveau), Internet ist teurer, Arztbesuche sind extrem teuer,.... was ist ok China billig???
Ich kenne dagegen genug Leute, die sich Dinge in China kaufen, da eben billiger.
Solche Idioten würde ich gerne mal kennen lernen - kann man in Shanghai auf der Straße sehen wie die Touris staunen wie teuer alles ist.....
Auch Elektronik ... auch mein i-pad habe ich vor Jahren in Hongkong gekauft.
Ja, machen die Chinesen auch so. Hong Kong hat nach den USA fie billigsten Apple Preise der Welt, in Mainland-China sind die teuer als in Deutschland.
Deine Schlangen in irgendwelchen Flughäfen sind nicht zu verallgermeinern
Es ist weltweit ein sehr bekanntes Phänomenen - Chinesen beim Shoppen. China ist teuer und dann ist es immer noch Fake. Kein Idiot ist so blöde was in China zu kaufen. Das einzige was ich in Jahren mal mit nach D gebracht habe war ein starker Laserpointer....
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Skull »

Boracay hat geschrieben:(11 Sep 2017, 09:36)

Solche Idioten würde ich gerne mal kennen lernen
- kann man in Shanghai auf der Straße sehen wie die Touris staunen wie teuer alles ist....
Ich möchte Dich bitten, mich, jorikke oder die Menschen, die ich kenne, nicht als Idioten zu bezeichnen.
Auf so einem "Niveau" diskutiere ich nicht.

E N D E ... von meiner Seite.

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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von jorikke »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Sep 2017, 09:24)

Nun, korrekterweise hättest du in D natürlich die Einfuhrumsatzsteuer entrichten müssen. Hast du das nicht getan, dann hast du dich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Da kann man sich auch nicht mit "Vergessen" rausreden. Schon gar nicht, wenn du nicht vergessen hast, dir die Steuer in AT erstatten zu lassen. Das mag vor über 20 Jahren noch möglich gewesen sein und auch einen gewissen Reiz gehabt haben. Heute würde ich diese Vorgehensweise keinem empfehlen. Man sollte den Datenaustausch zwischen den Ländern nicht unterschätzen.
Jetzt hast du aber wirklich was ganz Schlaues festgestellt.
...uns für Steuern, die ich vor über 20 Jahren nicht bezahlt habe, interessiert sich heute keine Sau mehr.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jorikke hat geschrieben:(11 Sep 2017, 10:41)

Jetzt hast du aber wirklich was ganz Schlaues festgestellt.
...uns für Steuern, die ich vor über 20 Jahren nicht bezahlt habe, interessiert sich heute keine Sau mehr.
Natürlich nicht. Ich halte nur solche Anleitungen für fragwürdig, die zum einen auf Erfahrungen von vor ein paar Jahrzehnten basieren und dann das ganze auch noch mit der Begründung, dass auch ehrliche Menschen mal was vergessen können verharmlosen. Der Zoll versteht da keinen Spaß, vergessen schützt vor Strafe nicht und im Zweifel funktioniert auch (heute) der Datenaustausch zwischen den Zollämtern.

Mit der EU dürfte sich aber sich dieser Bürokratiewahnsinn für den Verbraucher in den allermeisten Fällen aber Gott sei Dank erledigt haben.
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jorikke
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von jorikke »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Sep 2017, 10:56)

Natürlich nicht. Ich halte nur solche Anleitungen für fragwürdig, die zum einen auf Erfahrungen von vor ein paar Jahrzehnten basieren und dann das ganze auch noch mit der Begründung, dass auch ehrliche Menschen mal was vergessen können verharmlosen. Der Zoll versteht da keinen Spaß, vergessen schützt vor Strafe nicht und im Zweifel funktioniert auch (heute) der Datenaustausch zwischen den Zollämtern.

Mit der EU dürfte sich aber sich dieser Bürokratiewahnsinn für den Verbraucher in den allermeisten Fällen aber Gott sei Dank erledigt haben.
Falls du in deinem Leben noch nie das wohlige Gefühl kennen gelernt hast, das Finanzamt beschissen zu haben, fehlt dir ein ganz schönes Stück Lebensqualität.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Aldemarin »

Warum sollen denn Exporte keine Verkäufe an Endverbraucher sein? Wenn ich etwas im Ausland kaufe und über die Grenze mitnehme, habe ich als Endverbraucher etwas exportiert.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von immernoch_ratlos »

Es ist immer wieder verwunderlich wie wenig doch Otto und Ottilie Mustermann von Dingen versteht, die nicht wirklich "ganz alltäglich" sind. Warum schreibt :
Aldemarin hat geschrieben:Warum haben Nicht-EU Ausländer, wie Schweizer, die Möglichkeit, für Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer ausgezahlt zu bekommen? Ein Verzicht auf diese Option brächte mehr Geld in die Staatskasse!
so was ?

Zum einen würde Tante Google das problemlos beantworten können, zum anderen weist das auf Verständnislücken wie wohl "globale Wirtschaft" funktioniert hin :p

Dazu müsste man allerdings verstehen wodurch sich "Inland" und "Ausland" aber auch Feinheiten wie "EU" voneinander unterscheiden. Ein an sich völlig normaler Vorgang wird erst vom Neandertaler aufgedröselt. Nun ich habe meinen kompletten dafür angeschafften Hausrat (mehrfach - jedes mal wenn die Bedingungen zutrafen) "steuerlich geltend gemacht" - teilweise schon beim Händler - spätestens aber vor der Ausreise. Wenn diese Waren zolltechnisch wieder als "Hausrat" eingeführt werden, wird keinerlei Zoll fällig. Dafür muss zuvor bei der dt. Auslandsvertretung eine amtliche Bestätigung über den dann "ehemaligen" ausländischen Wohnsitz erlangt werden :?

Ob nun Firma oder Privatperson - werden Waren definitiv und dauerhaft exportiert (in die dafür "geeigneten Drittstaaten), wird die nationale Endverbrauchersteuer zurückgezahlt oder nicht erhoben. Eine Art Schwebezustand in dem die Ware(n) nicht den Endverbraucher erreicht haben - wie alle solche Konstrukte muss etwas Fantasie herhalten - für den dt. Fiskus ist jemand der Waren "exportiert" eben nicht Endverbraucher :cool:

Ein ähnlich interessanter Fall - wenn ich PV-Strom verkaufe, wird keine MwSt. fällig die darf dann der letzte im Glied der sog. Endverbraucher abführen - für Strom den ich selbst verbrauche, bin ich der Endverbraucher und zahle die anteilige Steuer die sich am Preis misst, die der Betreiber der Anlage dafür erhält. Da ich all dies in Personalunion bin - Betreiber - Lieferant - Endverbraucher, musste ich mich auch mit sehr seltsam anmutenden Verhältnissen befassen. Je nach Lage der Dinge wird mal Einkommenssteuer - dann mal Vorsteuer / Umsatzsteuer oder anders gesehen Mehrwertsteuer fällig. Es kommt dabei immer auf die "Blickrichtung" an.

Wer also den Fragenkomplex den Aldamarin losgetreten hat verstehen möchte sollte sich dieses PDF zu Gemüt führen - PDF-Download (startet automatisch) Damit könnte man dieses Thema wohl abschließen - steuerliche "Warumfragen" sind sowieso nutzlos - etwa von der Qualität gibt es Gott :?: Wenn ja Warum :?:
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Aldemarin »

Muß denn der Staat so kulant sein? Er kann doch sagen, daß er an der Mehrwertsteuer verdienen möchte, egal, ob der Artikel im Land verbleibt oder nicht! Schließlich nutzen auch ausländische Touristen und Geschäftsleute die nationale steuerfinanzierte Infrastruktur!
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Skull »

Aldemarin hat geschrieben:(29 Sep 2017, 01:35)

Muß denn der Staat so kulant sein? Er kann doch sagen, daß er an der Mehrwertsteuer verdienen möchte,
egal, ob der Artikel im Land verbleibt oder nicht!
Schließlich nutzen auch ausländische Touristen und Geschäftsleute die nationale steuerfinanzierte Infrastruktur!
Auch auf die Gefahr hin, das Du es weiterhin nicht begreifen wirst...

Die meisten ausländischen Touristen und Geschäftsleute zahlen die deutsche Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuer zwischen Unternehmen (speziell in EU-Europa) ist noch ein anderes Thema.

In einigen Fällen erhalten Nicht-EU Ausländer die Möglichkeit, sich die MwSt. zurückzuerstatten lassen.
DIE haben dann in ihrem Land i.d.R. die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
Das gleiche Prinzip gilt für Deutsche. In einigen Ländern können sich Deutsche, die dort im Ausland zu bezahlende
MwSt. zurückerstatten lassen. Und haben dann in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.

Damit möchten die Länder lediglich das Konsumverhalten der Besucher im Rahmen
der Tourismus Förderung positiv beeinflussen. Alles in Grenzen und innerhalb/mit bestimmten Freibeträgen.

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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Aldemarin hat geschrieben:(29 Sep 2017, 01:35)

Muß denn der Staat so kulant sein? Er kann doch sagen, daß er an der Mehrwertsteuer verdienen möchte, egal, ob der Artikel im Land verbleibt oder nicht! Schließlich nutzen auch ausländische Touristen und Geschäftsleute die nationale steuerfinanzierte Infrastruktur!
Das wenig mit Kulanz zu, sondern mit Vermeidung der Doppelbesteuerung. Natürlich kann man das auch anders regeln, wie es man z.B. in der EU geregelt hat. Nur was wäre dabei gewonnen?
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Aldemarin »

Muß man Doppelbsteuerung unbedingt vermeiden, vor allem, wenn die eine Steuer ein anderer Staat kassiert wie ein anderer?

Im Übrigen ist immer die Lösung die beste, die am wenigsten Betrug ermöglicht.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Aldemarin hat geschrieben:(29 Sep 2017, 14:47)

Muß man Doppelbsteuerung unbedingt vermeiden, vor allem, wenn die eine Steuer ein anderer Staat kassiert wie ein anderer?
Das ist der Sinn von Doppelbesteuerungsabkommen. Es geht darum, dass Bürger eben nicht bzgl. der gleichen Bemessungsgrundlage doppelt besteuert werden.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Skull »

Aldemarin hat geschrieben:(29 Sep 2017, 14:47)

Muß man Doppelbsteuerung unbedingt vermeiden, vor allem, wenn die eine Steuer ein anderer Staat kassiert wie ein anderer?

Im Übrigen ist immer die Lösung die beste, die am wenigsten Betrug ermöglicht.
Natürlich MUSS man eine Doppelbesteuerung nicht UNBEDINGT vermeiden.

Sollte man aber.

Denn sonst entfernen sich die Marktteilnehmer, ob privat, oder Untenehmen von diesen Märkten.
Und das Ergebnis sind dann zwar eine geregelte-Zweifach-Steuern-Erhebung...
aber in dem betroffenen Land dann KEINE Steuern zum erheben.

Die sind ja alle nicht doof. ;)

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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skull hat geschrieben:(29 Sep 2017, 15:08)

Natürlich MUSS man eine Doppelbesteuerung nicht UNBEDINGT vermeiden.

Sollte man aber.

Denn sonst entfernen sich die Marktteilnehmer, ob privat, oder Untenehmen von diesen Märkten.
Und das Ergebnis sind dann zwar eine geregelte-Zweifach-Steuern-Erhebung...
aber in dem betroffenen Land dann KEINE Steuern zum erheben.

Die sind ja alle nicht doof. ;)

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Wobei ja schon mal der Ausgangspost falsch war. EU-Ausländer, wie z.B. die Schweizer, haben natürlich nicht die Möglichkeit sich pauschal die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von Skull »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(29 Sep 2017, 15:13)

Wobei ja schon mal der Ausgangspost falsch war. EU-Ausländer, wie z.B. die Schweizer,
haben natürlich nicht die Möglichkeit sich pauschal die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.
Natürlich nicht. :)

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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skull hat geschrieben:(29 Sep 2017, 15:15)

Natürlich nicht. :)

mfg
Unwissen schafft natürlich Fragen.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von immernoch_ratlos »

Wer solche Fragen stellt gibt sehr deutlich zu verstehen - a) "ich will nicht verstehen" oder ist einfach nicht b) "in der Lage zu verstehen".

An Hand der bisherigen Antworten tippe ich auf a). Scheint weitverbreitet zu sein, sich Fakten zu verweigern. Nachdem ich weiter oben das "Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen" zu Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr" (ein herunterladbares 12seitiges PDF) "zu allgemeinen Verfügung gestellt hatte, war ich überzeugt, auch jemand mit eher durchschnittlicher Intelligenz (also jemand wie ich selbst) sollte verstehen um was es geht, wer davon betroffen ist und auch warum das nicht einfach "gestrichen werden kann".

Das Steuerrecht - besonders das Deutsche - ist umfangreich - vermutlich das gegenwärtig umfangreichste Steuerrecht auf dieser Welt. Jedenfalls die "zugehörige Literatur" ist sicher DIE umfangreichste auf dem Planeten. Letzteres hat allerdings den Vorteil, jeder der wenigstens des Lesens von dt. Texten "mächtig ist", kann mit einigem guten Willen verstehen um was es geht. Ich halte diese Zusammenhänge für ein gutes Training um auch andere komplexere Dinge des täglichen Lebens zu verstehen. Meine (in Abkehr von ansonsten so wichtigen Gleichheitsprinzip - hmm ) wer solch einfache Zusammenhänge nicht begreifen kann, sollte z.B. eine KFZ-Führerschein versagt bleiben. Das dt. Verkehrsrecht - das Warum und Wieso - dürfte eine noch größere "intellektuelle Herausforderung" darstellen, weil hier ALLE Aspekte im Gegensatz zum Steuerrecht verstanden und wohl auch akzeptiert werden müssen :dead:

Der steuerliche Aspekt der Befreiung von einer bestimmten Steuer triff nur auf jene zu, für die dies überhaupt in Frage kommt. Nun können wir alle nach Sichtung der Einlassungen von User Aldemarin problemlos erkennen, diese Form der Steuerbefreiung trifft nicht, hat noch nie etwas mit ihm zu tun gehabt. Auch erkennbar, (was schwerwiegend ist) er verweigert sich den damit verbunden Fakten auf das sinnloseste.

Wie es mit seinen Lesekünsten bestellt ist, bleibt offen. Inwieweit er - womöglich auch andere Zeitgenossen - den Begriff "Drittland" verstanden hat und nicht einfach weiterzählen "Viertland" - "Fünftland" usw. usf. bleibt unklar. An dieser Stelle der Veranstaltung die Frage gibt es ein "Zweitland" :?: Das es in diesem Zusammenhang ein "Erstland" geben muss, dürfte klar sein - das sind in diesem Fall "wir" die Bundesrepublik Deutschland.

Ja, es gibt gleich mehrere "Zweitländer" ! Dabei ist wichtig zu verstehen, es wird immer vom "Erstland" ausgegangen. Jeder EU-Staat ist zugleich "Erstland" UND "Zweitland" ! Alles ein Frage des Blickwinkels - für z.B. einen Franzosen, sind "wir" ein "Zweitland" und Fronkreich ist "Erstland".

Nun da hoffentlich auch Aldemarin diese Zusammenhänge dauerhaft wahrgenommen hat, wird womöglich klar wer oder was ein "Drittland" ist :?: - auch hier wechselt mit dem "Blickwinkel" sofort die Bezeichnung. Wer weiß, das er - also wir - einem "Erstland" angehören, weiß auch wer alles "Zweitländer" sind, kann nun den intellektuell bedeutsamen Schritt machen - alle "Zweitländer" und wir als "Erstland" können KEINE "Drittländer" sein - umgekehrt geht das allerdings schon - für ein "Drittland" (das dann "Erstland" ist), sind alle anderen nun "Drittländer" :?

"Viertland" - "Fünftland" usw. das wurde für den Tag aufgehoben, wo z.B. auf dem Mars irgendwer einen Staat gründet. Auf meine Anfrage beim "Bundesministeriums der Finanzen", wurde mir erklärt, wenn es soweit ist, werden "Viertland" - "Fünftland" usw. mit "Drittländern" steuerlich gleichgestellt :thumbup:

Wenn das allgemein positiv verarbeitet werden konnte (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt) - gebe ich schon mal einen Ausblick darauf, warum z.B. dt. Steuern den "Drittländern" im Prinzip am Ar... vorbeigehen. Dort gibt es eigene "Drittlandsteuern" - das sind Steuern mit denen wir als "Erstland" wenig bis garnix am Hut haben. Das ändert sich sofort, wenn "wir" ein "Drittland" betreten - plötzlich müssen wird die dortigen Steuern bezahlen ! Zum Glück nicht auch noch unsere "Erstlandsteuern" - irgendwie haben wohl alle eingesehen, wenn jeder alle Erstland- Zweitland- und Drittlandsteuern gleichzeitig bezahlen müssten (das wäre ja dann auch in jedem "Erstland" aber auch in jedem "Zweitland" so, wüsste am Ende keiner mehr woher das Geld nehmen - schließlich gibt es gegenwärtig "neben uns" 193 Staaten, davon sind nur 28 "Zweitländer" und 165 sind "Drittländer".

Nun lieber Aldemarin kannst Du Dir vorstellen, wie groß der jährliche Aufwand wäre, wenn jeder Deutsche am Jahresende von all diesen Staaten deren Umsatzsteuer (oder wie das auf z.B. chinesisch heißen mag) zurückerstattete bekommen will :?:

Daher haben die meisten Staaten untereinander so schwierige Dinge wie Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und oh Wunder, wer einen Dauerwohnsitz auf dem Gebiet eines der 165 "Drittländer" hat, erhält vom Unternehmer eine Preisnachlass in Höhe der MwSt. - weil die Steuerbefreiung nur für den Unternehmer gilt, der die zuvor beantragt haben muss. Was da noch alles geht, kann in dem PDF unter "1.1 Steuerbefreiung und "Preisnachlass" nachgelesen und hoffentlich auch verstanden werden.

Nachdem (hoffentlich) nun jeder weiß was ein "Drittland" ist, kann auf Seite 3 der Abschnitt "1.2 Wer ist Drittlandskäufer ?" nur noch wenig Verwirrung stiften. Um gleich jeden Zweifel auszuräumen bei einem sog. " Drittlandskäufer" handelt es sich NICHT um jemanden, der ein Drittland kaufen möchte (einige sind womöglich "käuflich") sondern um jemanden der sich in einem "Erstland" (der " Bundesrepublik Deutschland") befindet, dort einen Einkauf tätigt und entlang der hiesigen Steuerbestimmungen KEINE MwSt. entrichten muss, weil er - (Frauen natürlich auch) seinen Einkauf zu einem Wohnsitz in einem "Drittland" ausführt. Das für Aldemarin erstaunliche, jeder - gleichgültig wessen Staatsangehörigkeit er / sie auch besitzen mag - hat ein RECHT auf diese steuerliche Maßnahme.

Bonuspunkt und dergleichen mag es ja z.B. bei Supermärkten geben, Staaten gewähren gesetzlich beschlossene Rechte, weil es den gültigen Gesetzen entspricht. Das mag ja in einigen sog. "Bananenrepubliken" (Drittländer) völlig anders sein.

Ob ich mich nun der Hoffnung hingeben darf, nicht alles was jemand nicht sofort versteht - akzeptiert - verwechselt oder was auch immer, wird abgeschafft, weil er nicht sofort versteht - akzeptiert - verwechselt oder was auch immer .... :p
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von immernoch_ratlos »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:Wobei ja schon mal der Ausgangspost falsch war. EU-Ausländer, wie z.B. die Schweizer, haben natürlich nicht die Möglichkeit sich pauschal die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.
Natürlich nicht :?:

Aber doch - die Schweiz ist ein "Drittland" :
Bundesministerium der Finanzen hat geschrieben:Betreff : Mehrwertsteuererstattung an Schweizer Bürger

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU und ist daher auch nicht an das EU-Recht gebunden. Wenn als Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen in der Schweiz festgelegt wurde, dass der Verkaufspreis der Gegenstände mindestens 300 Franken betragen muss, war dies die Entscheidung der Schweiz, die– anders als Deutschland - nicht dem EU-Recht unterliegt.
Wie zuvor beschrieben muss für die Rückerstattung der davon Betroffenen kein Schweizer Staatsangehöriger sein. Bedingung ist lediglich, das der betreffende dort zum Zeitpunkt der "Lieferung" seinen Wohnsitz haben muss.
Merkblatt Seite 3 der Abschnitt "1.2 Wer ist Drittlandskäufer ? Beispiele :
(1) Eine deutsche Staatsangehörige hat ihren Wohnort laut Eintragung im Pass oder sonstigen Grenzübertrittspapier in der Schweiz. Folglich ist sie Drittlandskäuferin.
Damit dürfte hoffentlich klar sein, nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ausschließlich der Wohnort muss zu Zeitpunkt der "Inanspruchnahme" in einem "Drittland" nachgewiesen werden.

Die EU und EWR Staaten sind ("Zweitstaaten") :

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern

Womöglich wurde da ja etwas falsch interpretiert - weil :
Stadt Hamm hat geschrieben:Angehörige dieser Staaten haben in den ersten drei Monaten ab Einreise ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Anschließend müssen sie eine der so genannten Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllen.

Wer kann freizügigkeitsberechtigt sein?

Erwerbstätige (selbständig oder unselbständig)
nicht Erwerbstätige (z.B. Studenten)
Familienangehörige (auch aus nicht EU/EWR-Staaten) oder
Daueraufenthaltsberechtigte (nach 5 Jahren)


Freizügigkeit wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen (z.B. wegen schwerer Straftaten).
Sonderregelungen für Schweizer Staatsangehörige

Zwischen der EU und der Schweiz besteht eine Vereinbarung, nach der Staatsangehörigen der Schweiz ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wird, das dem von EU-Bürgerinnen und -Bürgern annähernd gleichgestellt ist.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(29 Sep 2017, 16:14)

Natürlich nicht :?:

Aber doch - die Schweiz ist ein "Drittland" :

Wie zuvor beschrieben muss für die Rückerstattung der davon Betroffenen kein Schweizer Staatsangehöriger sein. Bedingung ist lediglich, das der betreffende dort zum Zeitpunkt der "Lieferung" seinen Wohnsitz haben muss.
Damit dürfte hoffentlich klar sein, nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ausschließlich der Wohnort muss zu Zeitpunkt der "Inanspruchnahme" in einem "Drittland" nachgewiesen werden.

Die EU und EWR Staaten sind ("Zweitstaaten") :

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
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Ungarn
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Womöglich wurde da ja etwas falsch interpretiert - weil :
klar sein sollte auch, dass es sich um eine Ausfuhrlieferung handeln muss.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von immernoch_ratlos »

Keine Ahnung ob jemand die WEB-Seite : Quelle : "Frag den Staat" kennt.

Dort hat ein "zweiter Aldemarin" das Thema unter "Mehrwertsteuererstattung an Schweizer Bürger" und gleich den völlig falschen Schluss gezogen :
Wenn ein Schweizer in Deutschland einkauft, erhält dieser die MwSt zurück, die Erstattung erfolgt von deutschen Steuergeldern. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum nur Schweizer Bürger das Recht auf Erstattung der deutschen Mehrwehrwertsteuer haben.
Wenn für einen bestimmten Personenkreis (Wohnsitz im "Drittland") faktisch überhaupt keine Steuerpflicht besteht, kann wohl auch kein "dt. Steuergeld" da "ausgezahlt" werden bzw. worden sein :rolleyes: Dazu sollte man womöglich auch wissen, die Umsatzsteuer wird (so sie fällig wird) erst nach der Bezahlung zu "Steuergeld" - nur vorübergehend, wenn wie hier kein staatlicher Anspruch auf diese Steuer besteht. Ich gebe zu Logik funktioniert nur dann, wenn alle Aspekte in der richtigen Reihenfolge "eingerechnet" werden. :rolleyes:

Das ganz Thema zeigt deutlich, selbst wenn man / frau keine Ahnung hat, aber wenigstens weiß was er / sie denn wissen und verstehen möchte, hilft eine nicht eben großartige Recherche mit Hilfe der Tante Google :p

Oder eine "kleine Anfrage" bei "Frag den Staat" der URL ist ja nun bekannt. Hier noch die : FAG
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(29 Sep 2017, 16:36)

Keine Ahnung ob jemand die WEB-Seite : Quelle : "Frag den Staat" kennt.

Dort hat ein "zweiter Aldemarin" das Thema unter "Mehrwertsteuererstattung an Schweizer Bürger" und gleich den völlig falschen Schluss gezogen : Wenn für einen bestimmten Personenkreis (Wohnsitz im "Drittland") faktisch überhaupt keine Steuerpflicht besteht, kann wohl auch kein "dt. Steuergeld" da "ausgezahlt" werden bzw. worden sein :rolleyes: Dazu sollte man womöglich auch wissen, die Umsatzsteuer wird (so sie fällig wird) erst nach der Bezahlung zu "Steuergeld" - nur vorübergehend, wenn wie hier kein staatlicher Anspruch auf diese Steuer besteht. Ich gebe zu Logik funktioniert nur dann, wenn alle Aspekte in der richtigen Reihenfolge "eingerechnet" werden. :rolleyes:

Das ganz Thema zeigt deutlich, selbst wenn man / frau keine Ahnung hat, aber wenigstens weiß was er / sie denn wissen und verstehen möchte, hilft eine nicht eben großartige Recherche mit Hilfe der Tante Google :p

Oder eine "kleine Anfrage" bei "Frag den Staat" der URL ist ja nun bekannt. Hier noch die : FAG
Meine Meinung zum Threadersteller. Wenig Ahnung aber davon ganz viel. Hier geht es in erster Linie um Diskussionen. Das ist schließlich ein Diskussionsforum. Für die Beantwortung allgemeiner Fragen bietet sich google an oder auch Plattformen die sich auf Fragen spezialisiert haben, z.B. gutefrage.net.
Da wird einem geholfen.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von immernoch_ratlos »

@3x schwarzer Kater :p

Wenn schon denn schon - wie schon geschrieben hatte ich schon mehrfach Gebrauch von Umsatzsteuergesetz Zweiter Abschnitt - Steuerbefreiungen und Steuervergütungen (§§ 4 - 9) - § 6 Ausfuhrlieferung gemacht. Doch das war Jahre in der Vergangenheit. Bin es gewohnt beruflich (das war mal) aber auch privat sehr genau hinzusehen.

Einer der Gründe, warum ich hier so pingelig bin, diese allgemeine "Unschärfe" bei den meisten Beiträgen tut weh. Ein Staat und dessen Möglichkeiten hängt immer vom "Personal" aka seinen Bürger ab. Nun kann ich nicht einfach meinen eigenen Staat gründen oder in einem Fass leben, bleibt nur, wenigsten selbst möglichst genau hinsehen, um möglichst viel zu verstehen.

So gesehen ist dieses Forum ein wunderbarer Platz mit tonnenweise Anregungen :D

Was das Fragen angeht, bei Kindern ist das eine wunderbare, wenn auch manchmal nervende Sache.... Wenn die lieben Kleinen aber erst mal "aus dem Gröbsten heraus sind" erwarten nicht nur die Eltern Eltern, dass ab nun, jeder selbst herausfindet was Sache ist. Seit es das WWW und ~6.000 Suchmaschinen gibt, ist das ja nicht wirklich schwierig. Wenn das was man dort nicht findet oder nur unzureichend erklärt wird, kann man ja mal versuchen "andere zu fragen".

Habe eben mal hinter Aldemarin "hinterhergeschnüffelt" - mein Gott der kann Fragen stellen - als dann noch diese "Frage" auftauchte :
Aldemarin hat geschrieben:Bezüglich der Luftverschmutzung: wie viel hat denn die Einführung des geregelten Katalysators in den 1980er Jahren wirklich gebracht? Stammt der Feinstaub wirklich vom Verkehr oder sind es nicht vielleicht doch die Reste der Chemtrails?
habe ich einfach aufgegeben....
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU Ausländer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(29 Sep 2017, 18:10)

Habe eben mal hinter Aldemarin "hinterhergeschnüffelt" - mein Gott der kann Fragen stellen - als dann noch diese "Frage" auftauchte : habe ich einfach aufgegeben....
:D eben. Ansonsten kein Problem. Du hast ja Recht und verstehst die Thematik.
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