franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:57)
Also kann man ihm kündigen, weil das Unternehmen rote Zahlen schreibt oder weil er sich grobe Fehler erlaubt bzw. nicht so stark wie andere arbeitet?
Ja, kann man; aber der Betrieb muß dann darstellen, daß der Mitarbeiter etliche Abmahnungen erhalten hat wegen Fehlverhaltens oder grober Fehlleistungen. Dann ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar.
Oder der Betrieb hat wirklich wirtschaftliche Probleme, so daß Arbeitsplätze entfallen. Dann wird mit einer Sozialauswahl (Alleinverdiener einer Familie, behindert, Dienstjahre, Lebensalter...) ermittelt, wen die Kündigung treffen soll. Meist ist dabei der Betriebsrat beteiligt, wenn es den in einem kleinen Betrieb gibt. Allgemein dürfte es schwer werden, "zielgenau" den Mitarbeiter zu kündigen, den man eigentlich freisetzen wollte. Dann hat man am Ende weniger Mitarbeiter, dafür aber im Verhältnis gesehen mehr von jenen, mit denen die Ziele des Betriebs weniger gut zu erreichen sind.
Das ist ein ganz schwieriges Gebiet; so ist schon leichter zu verstehen, daß Unternehmen auf Leiharbeit, "Gewerke", Zeitverträge und ähnliche Konstruktionen setzen und als "Schmankerl" dann noch gleich das "Lohndumping" zähneknirschend mitnehmen...
Der Arbeitnehmer kann sich natürlich "rächen" und sich dahin bewerben, wo ihm Arbeit und Einkünfte angemessen erscheinen. Letzlich entscheidet die Nachfrage nach seiner Leistung.