Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

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jorikke
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von jorikke »

jorikke hat geschrieben:(11 Sep 2017, 17:12)

Damit dir nicht zu wohl wird, erkläre ich dir mal den Unterschied zwischen loben und bewundern:
Die Richtung ist es.
Loben ist von oben nach unten, bewundern von unten nach oben.
Wenn du meinst mich loben zu müssen, steckt Anmaßung dahinter.
Zusatzbemerkung:
Das war für die Galerie, damit die meinen wir stecken unter einer Decke.
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Realist2014
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

jorikke hat geschrieben:(11 Sep 2017, 17:12)

Damit dir nicht zu wohl wird, erkläre ich dir mal den Unterschied zwischen loben und bewundern:
Die Richtung ist es.
Loben ist von oben nach unten, bewundern von unten nach oben.
Wenn du meinst mich loben zu müssen, steckt Anmaßung dahinter.
es war eine wertfreie Zustimmung deiner Analyse

als weder "loben", noch "bewundern" :)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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franktoast
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von franktoast »

Boracay hat geschrieben:(11 Sep 2017, 15:58)

Durch einen Wegfall des Kündigungsschutzes könnte man eine Situation wie in CH oder DK erreichen. 30% der Dänen verlieren jedes Jahr ihren Job, aber egal, es gibt ja viele andere. Auch in CH ist es völlig normal das man von heute auf morgen raus geschmissen wird (je nach Betriebszugehörigkeit gibt es dann noch 1-3 Monate Gehalt) aber auch da geht die Welt nicht unter.
Hast du dazu Quellen? Zu den 30% und dass man in der Schweiz von heute auf morgen rausgeworfen werden kann (nach 6 Monaten Probezeit ist das in Deutschland nicht mehr möglich).
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Boracay »

franktoast hat geschrieben:(11 Sep 2017, 17:38)

Hast du dazu Quellen? Zu den 30% und dass man in der Schweiz von heute auf morgen rausgeworfen werden kann (nach 6 Monaten Probezeit ist das in Deutschland nicht mehr möglich).
Zu den 30%:

Hier steht jeder vierte, aber ich hatte auch schon 30% gelesen
https://www.merkur.de/wirtschaft/daenem ... 65686.html
In Dänemark ist zwar wegen des lockeren Kündigungsschutzes jeder vierte Däne durchschnittlich einmal im Jahr arbeitslos.

Hier sind es zwischen 28,5% und 42%
http://www.tagesspiegel.de/politik/hint ... 71356.html
Der dänische Arbeitsmarkt ist in hohem Maße flexibel. Rund 800.000 der 2,8 Millionen Stellen werden jährlich neu besetzt. Jeweils 300.000 Stellen fallen pro Jahr weg und werden neu geschaffen

Zum Schweizer Kündigungsschutz:

Ist ganz einfach - es gibt keinen
https://www.justlanded.de/deutsch/Schwe ... Kuendigung
In der Schweiz herrscht der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber haben jederzeit das Recht, einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Triftige Gründe für eine ordentliche Kündigung sind nicht erforderlich. Sie kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen.

Besondere Regeln gibt es nur für besondere Gruppen wie Schwangere. Fristlos kündigen geht nicht, an die Frist muss man sich schon halten, aber das wird in der Rege mit Freistellungen gemacht. Normal ist in CH - pack deine Sachen und geh. Völlig Grundlos und problemlos.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

franktoast hat geschrieben:(11 Sep 2017, 17:38)

Hast du dazu Quellen? Zu den 30% und dass man in der Schweiz von heute auf morgen rausgeworfen werden kann (nach 6 Monaten Probezeit ist das in Deutschland nicht mehr möglich).

in der Schweiz kann jederzeit ordentlich gekündigt werden von Seiten des AG.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Alter Stubentiger »

jorikke hat geschrieben:(11 Sep 2017, 17:05)

Kann man so sehen.
Man kann bei ihm aber auch herauslesen, dass er gegen all die ist, die gegen alles sind.
Im Gegensatz zu krankhaften Nörglern gefällt es ihn offensichtlich in unserer Gesellschaftsordnung.
Die gehen ihm offensichtlich auf den Geist.
Deshalb ist Konzilianz nicht seine größte Stärke.
Sachlich, so stellt es sich mir dar, schreibt er kaum Unbegründetes.
Er nörgelt am allem herum. Die einzige Ausnahme ist wenn Gesetze oder eine einseitige Politik die neoliberale Wirtschaft juristisch absichern. Dann darf nichts verändert werden. Dann ist alles wunderbar. Dann gibts keine Mietpreisexplosion oder Probleme mit prekären Einkommen.
Niemand hat vor eine Mauer zu errichten (Walter Ulbricht)
...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Boracay »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(11 Sep 2017, 18:09)
Dann gibts keine Mietpreisexplosion
Warum gibt es eine Mietpreisexpolosion (in den Städten, außerhalb kann davon ja keine Rede sein)? Böswilligkeit der pösen Kapitalisten?

Geh mal auf Immobilienscout und schau dir da die Kaufpreise an. Da zahlst du als Vermieter drauf....

Heute ist es bereits so das 30% aller Vermieter die Vermietung als Verlustgeschäft betreiben. Unter denen die 2017 eine Wohnung kaufen sind es eher 100%....
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von jorikke »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(11 Sep 2017, 18:09)

Er nörgelt am allem herum. Die einzige Ausnahme ist wenn Gesetze oder eine einseitige Politik die neoliberale Wirtschaft juristisch absichern. Dann darf nichts verändert werden. Dann ist alles wunderbar. Dann gibts keine Mietpreisexplosion oder Probleme mit prekären Einkommen.
Er nörgelt an den Nörglern.
Ich finde das im Übrigen sehr wichtig. Wenn man den Berufskritikern alles durchgehen lässt, könnten sie sich womöglich bestätigt fühlen.
Was hier teilweise abgesondert wird, hat doch mit berechtigter Kritik nur sehr wenig zu tun.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(11 Sep 2017, 18:09)

Er nörgelt am allem herum. Die einzige Ausnahme ist wenn Gesetze oder eine einseitige Politik die neoliberale Wirtschaft juristisch absichern. Dann darf nichts verändert werden. Dann ist alles wunderbar. Dann gibts keine Mietpreisexplosion oder Probleme mit prekären Einkommen.
es gibt eine "einseitig neoliberale Politik" in D

und ich "nörgle" nicht rum, ich lehne nur SCHWACHSINN wie eine Gesamtbesteuerung von 70% bei Kapitalgesellschaften ab.

Oder generelle "Verbote" von völlig üblichen rechtlichen Verträgen wie Werkverträgen
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

jorikke hat geschrieben:(11 Sep 2017, 18:17)

Er nörgelt an den Nörglern.
Ich finde das im Übrigen sehr wichtig. Wenn man den Berufskritikern alles durchgehen lässt, könnten sie sich womöglich bestätigt fühlen.
Was hier teilweise abgesondert wird, hat doch mit berechtigter Kritik nur sehr wenig zu tun.
genau so schaut es aus.

der Kern der Nörgelei der "politisch Linken" ist doch die Tatsache, dass der Produktionsfaktor Kapital doch tatsächlich Rendite erzielt.

in deren "Vorstellungsblase" müsste wohl die komplette Wertschöpfung der Unternehmen an die AN abgegeben werden

was für ein ökonomischer SCHWACHSINN
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von jorikke »

Realist2014 hat geschrieben:(11 Sep 2017, 18:32)

genau so schaut es aus.

der Kern der Nörgelei der "politisch Linken" ist doch die Tatsache, dass der Produktionsfaktor Kapital doch tatsächlich Rendite erzielt.

in deren "Vorstellungsblase" müsste wohl die komplette Wertschöpfung der Unternehmen an die AN abgegeben werden

was für ein ökonomischer SCHWACHSINN
Die Kirche muss im Dorf bleiben. Auch der Indoktrinierteste hat hier noch nicht gefordert das alles was erwirtschaftet wird, "komplett" an die AN abgegeben werden muss.
Das wäre in der Tat ökonomischer Schwachsinn.
In der Form hast du das aber gerade selbst erfunden.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(11 Sep 2017, 16:28)

was ist denn ein "reeller" Lohn?

Wenn ein Werkvertragsunternehmen mindestens ML bezahlt?

WO soll da ein "Straftatbestand" sein?

Selbst der Mindestlohn wird massenhaft durch Tricksereien unterlaufen, sodaß viele Menschen, vor allem aus den Ostblock Ländern, nach wie vor für wesentlich weniger arbeiten müssen.

http://www.mdr.de/investigativ/fleischi ... r-100.html
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/a ... -1.3334827
http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 49302.html

Ich hoffe, Du kennst jetzt wenigstens den Unterschied zwischen reellem und unreellem Lohn, wenn nicht, dann tust Du mir nur noch leid.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
(Friedrich Schiller)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(11 Sep 2017, 18:43)

Selbst der Mindestlohn wird massenhaft durch Tricksereien unterlaufen, sodaß viele Menschen, vor allem aus den Ostblock Ländern, nach wie vor für wesentlich weniger arbeiten müssen.

http://www.mdr.de/investigativ/fleischi ... r-100.html
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/a ... -1.3334827
http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 49302.html

Ich hoffe, Du kennst jetzt wenigstens den Unterschied zwischen reellem und unreellem Lohn, wenn nicht, dann tust Du mir nur noch leid.
der Begriff "reeller Lohn" ist sinnfrei, weil nicht klar definiert ist, was das sein soll

Aber ich bin erstaunt, dass dir nun das Wohl & Einkommen der Bulgaren und Rumänen am Herzen liegt...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

jorikke hat geschrieben:(11 Sep 2017, 18:38)

Die Kirche muss im Dorf bleiben. Auch der Indoktrinierteste hat hier noch nicht gefordert das alles was erwirtschaftet wird, "komplett" an die AN abgegeben werden muss.
Das wäre in der Tat ökonomischer Schwachsinn.
In der Form hast du das aber gerade selbst erfunden.
nene

da ja von einigen der Gewinn per se "verteufelt" wird, wäre das ja die logische Konsequenz


Du musst nur mal der schwarzen Rosa lauschen.. ( ist ja die ökonomische Heilsbringerin für unsere Linken hier...)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(11 Sep 2017, 19:07)

der Begriff "reeller Lohn" ist sinnfrei, weil nicht klar definiert ist, was das sein soll

Aber ich bin erstaunt, dass dir nun das Wohl & Einkommen der Bulgaren und Rumänen am Herzen liegt...

[Mod: editiert]

Aber es ist interessant, wie wenig bzw. gar nichts Du zu dem eigentlichen Thema des Thread Lohndumping zu schreiben hast, man schüttet Dich geradezu zu mit Beispielen für vorgenommenes Lohndumping und Deine einzigsten Bemerkungen dazu liegen weit neben der Spur.

[Mod: editiert]
Zuletzt geändert von Skull am Mo 11. Sep 2017, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ad Personam und Provokationen entfernt
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(11 Sep 2017, 19:07)

der Begriff "reeller Lohn" ist sinnfrei, weil nicht klar definiert ist, was das sein soll

Aber ich bin erstaunt, dass dir nun das Wohl & Einkommen der Bulgaren und Rumänen am Herzen liegt...
So besonders viel Vorstellungsvermögen gehört aber nicht dazu, die Wirkung solcher Verträge zu erkennen! Wenn ich als gewinnorientierter Unternehmer die Möglichkeit hätte, mit Hilfe von Werkverträgen auf deutschem Boden mit Bulgaren und Rumänen meine Lohnkosten zu senken, dann organisiere ich meinen Betrieb so, daß dieser Anteil von Mitarbeitern solcher Kleinunternehmen besonders hoch ist... und ich trenne mich von Arbeitskräften, die nach Tarif bezahlt werden müssen. Niemand würde diesen "Unternehmer" hindern, seinen Betrieb schrittweise nach Bulgarien oder Rumänien zu verlegen... aber er will natürlich Sicherheit und Rechtssicherheit und Infrastruktur dieser Gesellschaft genießen. Will, daß bei 110 die Polizei kommt und bei 112 die Feuerwehr, und wenn ihn der Schlag treffen sollte, dann soll natürlich ein Krankenhaus mit moderner Einrichtung und Ärzten auf dem besten Stand der Wissenschaft bereit stehen.

Gegen diese Praxis geht Präsident Macron jetzt vor, indem er die EU veranlaßt, das EU-Entsendegesetz so zu ändern, daß "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" vereinbart werden muß. Und ich muß einigermaßen empört hinzu fügen, daß die Bundesregierung dort noch nicht ganz energisch tätig wurde. Man kann sich vorstellen, daß die größere Zahl der "Merkel muß weg"-Schreier genau unter diesen Fehlentwicklungen leidet. Meine Hoffnungen ruhen da ganz auf Präsident Macron.

Dabei sind Zeit und Werkverträge grundsätzlich eine gute Sache, um Lastspitzen in guten Zeiten in Unternehmen ab zu arbeiten, und nicht in Zeiten von Auftragsmangel Personal abbauen zu müssen.

Diese Betrachtungen sollen uns aber nicht daran hindern, die Armut und die Korruption in Rumänien und Bulgarien voller Mitgefühl zu erkennen. Diese Regierungen hätte die EU schon längst ganz fürchterlich auf den Topf setzen müssen, bis da endlich gute Regierungsführung die Oberhand gewinnt. Dann lohnt es sich vielleicht, auch dort ein Unternehmen auf zu bauen, das in der EU gute Geschäfte machen kann.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von BlueMonday »

In Siebenbürgen gibts keine Feuerwehr? Dass da noch nicht alles niedergebrannt ist... Muss man vielleicht den dt. Unternehmen stecken, die da seit Jahren schon vorort sind.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Alter Stubentiger »

Realist2014 hat geschrieben:(11 Sep 2017, 19:07)

der Begriff "reeller Lohn" ist sinnfrei, weil nicht klar definiert ist, was das sein soll

Aber ich bin erstaunt, dass dir nun das Wohl & Einkommen der Bulgaren und Rumänen am Herzen liegt...
Weil deren Probleme auch unsere sind. Wenn bulgarische Schlachter mit Werksvertrag deutsche Arbeitnehmer verdrängen ist dies ein volkswirtschaftliches Problem.
Und vor allem bringst du wieder nur Häme für Opfer des Systems. Solange es dich nicht trifft ist wohl alles egal.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(11 Sep 2017, 20:16)


Gegen diese Praxis geht Präsident Macron jetzt vor, indem er die EU veranlaßt, das EU-Entsendegesetz so zu ändern, daß "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" vereinbart werden muß. .

sorry

das gilt ja nicht mal innerhalb Deutschlands für deutsche Unternehmen

wie auch?

dann würden keine Handwerks-Firmen aus Sachsen mehr in München Aufträge ausführen, wenn sie die "gleichen Löhne" ( was ist das überhaupt die Referenz?) wie die Münchner Handwerksunternehmen zahlen müssten...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 09:27)

Weil deren Probleme auch unsere sind. Wenn bulgarische Schlachter mit Werksvertrag deutsche Arbeitnehmer verdrängen ist dies ein volkswirtschaftliches Problem.
Und vor allem bringst du wieder nur Häme für Opfer des Systems. Solange es dich nicht trifft ist wohl alles egal.
"verdrängen"?

wäre mir neu, dass sich unsere Langzeitarbeitslosen um Jobs in den Schlachtereien "prügeln" würden

genau so wenig wie auf den Spargel - oder Erbeerfeldern usw.

ein bisschen mehr Realitätsbezug würde dir nicht schaden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(11 Sep 2017, 19:54)

[Mod: editiert]

Aber es ist interessant, wie wenig bzw. gar nichts Du zu dem eigentlichen Thema des Thread Lohndumping zu schreiben hast, man schüttet Dich geradezu zu mit Beispielen für vorgenommenes Lohndumping und Deine einzigsten Bemerkungen dazu liegen weit neben der Spur.

[Mod: editiert]

es gibt kein "Lohndumping"

es gibt nur marktkonforme Löhne

das war ja auch der Grund der Einführung der Agenda2010

der "Glaube" der Bezieher von hoher Arbeitslosenhilfe, sei hätten eine "Recht auf hohe Löhne", sonst arbeiten sie nicht...

die Agenda2010 hat dann klar gemacht, was marktgerechte Löhne sind
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Alter Stubentiger »

Boracay hat geschrieben:(11 Sep 2017, 18:14)

Warum gibt es eine Mietpreisexpolosion (in den Städten, außerhalb kann davon ja keine Rede sein)? Böswilligkeit der pösen Kapitalisten?

Geh mal auf Immobilienscout und schau dir da die Kaufpreise an. Da zahlst du als Vermieter drauf....

Heute ist es bereits so das 30% aller Vermieter die Vermietung als Verlustgeschäft betreiben. Unter denen die 2017 eine Wohnung kaufen sind es eher 100%....
Es sind nur 8,5% die einen Verlust erwirtschaften. Und dann sind es meist Kleinvermieter die eine oder zwei ETW vermieten. Also Laien ohne Insiderkenntnisse. Die Preistreiber sind die Profis im Geschäft und die großen Immobiliengesellschaften. Da wird auch viel Gewinn mit Kauf/Verkauf gemacht. Das ist ein sehr interessantes Thema. Auf jeden Fall sind die es die die Immobilienpreise treiben und Mieten explodieren lassen.

Und Lockvogelangebote auf Immobilienscout sollte man mit Vorsicht genießen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Alter Stubentiger »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 09:31)

sorry

das gilt ja nicht mal innerhalb Deutschlands für deutsche Unternehmen

wie auch?

dann würden keine Handwerks-Firmen aus Sachsen mehr in München Aufträge ausführen, wenn sie die "gleichen Löhne" ( was ist das überhaupt die Referenz?) wie die Münchner Handwerksunternehmen zahlen müssten...
Ein völlig absurdes Beispiel.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von pikant »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 09:42)

Es sind nur 8,5% die einen Verlust erwirtschaften. Und dann sind es meist Kleinvermieter die eine oder zwei ETW vermieten. Also Laien ohne Insiderkenntnisse. Die Preistreiber sind die Profis im Geschäft und die großen Immobiliengesellschaften. Da wird auch viel Gewinn mit Kauf/Verkauf gemacht. Das ist ein sehr interessantes Thema. Auf jeden Fall sind die es die die Immobilienpreise treiben und Mieten explodieren lassen.

Und Lockvogelangebote auf Immobilienscout sollte man mit Vorsicht genießen.
das Problem sind nicht nur diese Vermieter, sondern oft der Staat, der durch Buerokratie und immer mehr Vorschriften das Bauen von Wohnungen sehr schwierig und kostenintensiv macht und die Kommunen, die nicht genug Bauland ausweisen.
Wenn man das Angebot an Wohungen erhoeht, dann fallen auch die Mietpreise.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 09:31)

sorry

das gilt ja nicht mal innerhalb Deutschlands für deutsche Unternehmen

wie auch?

dann würden keine Handwerks-Firmen aus Sachsen mehr in München Aufträge ausführen, wenn sie die "gleichen Löhne" ( was ist das überhaupt die Referenz?) wie die Münchner Handwerksunternehmen zahlen müssten...
Na ja, ein wenig sollten Sie aber auch selbst nachdenken! Die Firma aus Sachsen kann gern in München Aufträge ausführen, etwa die Montage einer in Sachsen gefertigten Anlage. Das gehört zur Lieferung. Aber wenn die sächsische Firma Mitarbeiter in ein Gewerk nach München entsendet, das nichts mit Sachsen zu tun hat, dann gelten Münchner Tarife. Noch interessanter wird die Sache, wenn der einzige Lebenszweck der sächsischen Firma die Übernahme Münchner Gewerke ist. Dieses Geschäftsmodell ist in den ärmeren EU-Mitgliedsländern mit "Erfolg" eingeführt worden.

Gegen solche Entartungen geht Präsident Macron vor; ich hoffe, daß die künftige Bundesregierung ihn dabei nach Kräften unterstützt. Eine Schande, daß sie den Mißstand bisher nicht bekämpft hat... etwa gegen Widerstände von korrupten Partnerländern. Präsident Macron leistet mit seinem Kampf einen Beitrag zum inneren Frieden in der EU!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 10:04)

Na ja, ein wenig sollten Sie aber auch selbst nachdenken! Die Firma aus Sachsen kann gern in München Aufträge ausführen, etwa die Montage einer in Sachsen gefertigten Anlage. Das gehört zur Lieferung. Aber wenn die sächsische Firma Mitarbeiter in ein Gewerk nach München entsendet, das nichts mit Sachsen zu tun hat, dann gelten Münchner Tarife. N!

wie kommst du auf diesen Irrglauben?

das ist NICHT der Fall

wobei es überhaupt keine "Münchner Tarife" gibt...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 09:43)

Ein völlig absurdes Beispiel.



wieder die Realität, die dir nicht gefällt...

außerdem SIND die "Fleischer & Schlachter" schon im EU-Entsendegesetz:

"GESETZE ZUM ARBEITSRECHT
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
§ 4 Branchen
(1)

§ 3 gilt für Tarifverträge
1. des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im Sinne der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1085), in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes,
2. der Gebäudereinigung,
3. für Briefdienstleistungen,
4. für Sicherheitsdienstleistungen,
5. für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,
6. für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
7. der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,
8. für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch und
9. für Schlachten und Fleischverarbeitung."

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... AEntG.html
Zuletzt geändert von Realist2014 am Di 12. Sep 2017, 10:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 09:42)

Es sind nur 8,5% die einen Verlust erwirtschaften. Und dann sind es meist Kleinvermieter die eine oder zwei ETW vermieten. Also Laien ohne Insiderkenntnisse. Die Preistreiber sind die Profis im Geschäft und die großen Immobiliengesellschaften. Da wird auch viel Gewinn mit Kauf/Verkauf gemacht. Das ist ein sehr interessantes Thema. Auf jeden Fall sind die es die die Immobilienpreise treiben und Mieten explodieren lassen.

Und Lockvogelangebote auf Immobilienscout sollte man mit Vorsicht genießen.

mit Kauf/Verkauf Gewinne zu erzielen, dass ist eine der Grundpfeiler der Marktwirtschaft...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 10:10)

wie kommst du auf diesen Irrglauben?

das ist NICHT der Fall

wobei es überhaupt keine "Münchner Tarife" gibt...
Die Sache mit den Münchner Tarifen will ich nicht vertiefen; auch die läßt sich mit Nachdenken klären; denn München wird sicher einem Tarifgebiet angehören. Den deutschen Istzustand habe ich ja nun deutlich genug angesprochen und bemängelt. Vielleicht wirkt so der Kampf des Präsidenten Macron sogar noch in unsere deutschen Verhältnisse hinein... sinnvoll wäre das sicher!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 10:18)

Die Sache mit den Münchner Tarifen will ich nicht vertiefen; auch die läßt sich mit Nachdenken klären; denn München wird sicher einem Tarifgebiet angehören. Den deutschen Istzustand habe ich ja nun deutlich genug angesprochen und bemängelt. Vielleicht wirkt so der Kampf des Präsidenten Macron sogar noch in unsere deutschen Verhältnisse hinein... sinnvoll wäre das sicher!
ja

Bayern bzw. Oberbayern

nur gelten diese NICHT für Unternehmen aus Sachsen, die in München Aufträge erledigen

deswegen gibt es immer noch Millionen Pendler zwischen Ost & West bzw. Nord & Süd...

und daran wird sich auch nichts ändern
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 10:50)

ja

Bayern bzw. Oberbayern

nur gelten diese NICHT für Unternehmen aus Sachsen, die in München Aufträge erledigen

deswegen gibt es immer noch Millionen Pendler zwischen Ost & West bzw. Nord & Süd...

und daran wird sich auch nichts ändern
Das ist Ihre Sicht der Dinge; aber dieser auch insgesamt ungute Zustand wird sich durch Gesetz verändern (müssen). Präsident Macron wird's richten... :)

Dann werden Gewerke eben in Sachsen oder sonstwo ganz ohne Gewalttouren auf Autobahnen abgearbeitet, oder die "Münchner" verzichten auf dieses Geschäft. Auch da hätte die Bundesregierung, Sozialdemokraten insbesondere, schon längst etwas unternehmen müssen.

Ein großer Anteil an der Verödung von Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist auf diese anhaltend idiotische Raumordnungspolitik zurück zu führen. Die AfD dankt!
Zuletzt geändert von H2O am Di 12. Sep 2017, 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 11:02)

Das ist Ihre Sicht der Dinge; aber dieser auch insgesamt ungute Zustand wird sich durch Gesetz verändern (müssen). Präsident Macron wird's richten... :)

Dann werden Gewerke eben in Sachsen oder sonstwo ganz ohne Gealttouren auf Autobahnen abgearbeitet, oder die "Münchner" verzichten auf dieses Geschäft. Auch da hätte die Bundesregierung, Sozialdemokraten insbesondere, schon längst etwas unternehmen müssen.
sorry

eine derartige "Gleichmacherei" wird es ganz sicher nicht geben in D.

da gibt es auch nichts für die Bundesregierung zu tun

das gleiche haben wir ja auf EU Ebene

dein Vorschlag wäre das Ende der Freizügigkeit

das wird ganz sicher NICHT passieren

entspricht übrigens den AfD Vorstellungen..


was in D gilt, ist folgendes:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit ... &nn=144400
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 11:09)

sorry

eine derartige "Gleichmacherei" wird es ganz sicher nicht geben in D.

da gibt es auch nichts für die Bundesregierung zu tun

das gleiche haben wir ja auf EU Ebene

dein Vorschlag wäre das Ende der Freizügigkeit

das wird ganz sicher NICHT passieren

entspricht übrigens den AfD Vorstellungen..


was in D gilt, ist folgendes:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit ... &nn=144400
Natürlich sind unsere Arbeitsgesetze so wie sie sind. Sie sind aber nicht, wie sie einmal waren und auch nicht, wie sie irgendwann sein werden. Warten wir doch ab, was aus dem angepeilten EU-Gesetz: "Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen Ort" in wenigen Monaten wird. Für Präsident Macron hängt davon einiges ab, und das war der Kandidat in Frankreich, der die EU weiter entwickeln will. Alle übrigen wollten die EU abwickeln.

EU-Gesetze werden aber in nationale Gesetze überführt, wenn sie denn einmal gemeinschaftlich mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wurden.

Völlig richtig; dieses Gesetz wäre das Ende der Freizügigkeit durch Lohndumping. Das ist ja der Sinn des Gesetzes. Ansonsten können Menschen und Dienstleistungen und Kapital frei im Binnenmarkt verkehren. Und jeder kann "zu Hause" unter seinen Bedingungen Leistungen erbringen und Erzeugnisse herstellen und dann anbieten. Aber eben nicht dort leisten und herstellen, wo andere Bedingungen herrschen. Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Alter Stubentiger »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 09:35)

es gibt kein "Lohndumping"

es gibt nur marktkonforme Löhne

das war ja auch der Grund der Einführung der Agenda2010

der "Glaube" der Bezieher von hoher Arbeitslosenhilfe, sei hätten eine "Recht auf hohe Löhne", sonst arbeiten sie nicht...

die Agenda2010 hat dann klar gemacht, was marktgerechte Löhne sind
Marktkonformität ist kein Qualitätsmerkmal. Ein Markt kann nur funktionieren wenn die Marktteilnehmer über gleich starke Möglichkeiten verfügen. Die Marktmacht eines Arbeitnehmers ist aber sehr überschaubar. Die Marktmacht von Tönnies alles verschlingend. Solange Menschen wie du dies billigend in Kauf nehmen besteht das Risiko daß Menschen sich an die wenden die angeblich ihre Interessen vertreten. An Links oder Rechtsradikale. Du schaffst erstmit deinem Beharren auf dem freien Spiel der freien (Markt)Kräfte das Klima das die Radikalen immer stärker werden läßt.
Niemand hat vor eine Mauer zu errichten (Walter Ulbricht)
...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 11:41)

Marktkonformität ist kein Qualitätsmerkmal. Ein Markt kann nur funktionieren wenn die Marktteilnehmer über gleich starke Möglichkeiten verfügen. Die Marktmacht eines Arbeitnehmers ist aber sehr überschaubar.ßt.
Langzeitarbeitslose sind keine Arbeitnehmer ( mehr)

es gibt kein Grundrecht jahrelang mit hohen Sozialbezügen ( damals diejenigen mit HOHER Arbeitslosenhilfe basierend auf einem Prozentsatz des vorherigen hohen Netto) sozusagen "auf der Ocuhc" zu hocken und auf "gutbezahlte Jobs" zu warten, die es für diese nicht mehr gab bzw. gibt.


Das war ja eine der Gründe für die Agenda2010
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 11:41)

. Ein Markt kann nur funktionieren wenn die Marktteilnehmer über gleich starke Möglichkeiten verfügen. t.

sorry

es gibt natürlich keine "gleich starken Möglichkeiten" für ALLE Arbeitnehmer

das entscheidet jeweils die ökonomisch relevante Kompetenz des Einzelnen

daher haben diejenigen mit geringen oder falschen ( = nicht nachgefragten) Kompetenzen eben gar keine andere "Möglichkeit" als eben JEDEN Job anzunehmen, der gesetzeskonform ist.

die "Möglichkeiten" und somit auch das Gehalt steigen logischerweise mit diesen ökonomisch relevanten Kompetenzen

Als Ergebnis haben wir ja auch die divergente Entwicklung bei den Reallöhnen...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 11:32)

. Warten wir doch ab, was aus dem angepeilten EU-Gesetz: "Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen Ort" in wenigen Monaten wird. ?

das gibt es ja nicht mal in gleichen Ort in D.

Nicht mal innerhalb der Unternehmen

Wird es auch NIE geben

das wären EINHEITSlöhne.

Was wir haben, sind Tariflöhne als Untergrenze

alles was darüber ist , ist Sache der Unternehmen
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 11:41)

Marktkonformität ist kein Qualitätsmerkmal. Ein Markt kann nur funktionieren wenn die Marktteilnehmer über gleich starke Möglichkeiten verfügen. Die Marktmacht eines Arbeitnehmers ist aber sehr überschaubar. Die Marktmacht von Tönnies alles verschlingend. Solange Menschen wie du dies billigend in Kauf nehmen besteht das Risiko daß Menschen sich an die wenden die angeblich ihre Interessen vertreten. An Links oder Rechtsradikale. Du schaffst erstmit deinem Beharren auf dem freien Spiel der freien (Markt)Kräfte das Klima das die Radikalen immer stärker werden läßt.
So ganz Unrecht hat der Realist aber auch nicht. Wir hatten in der Tat eine Lage aufgebaut, in der Menschen viele Jahre (nicht Monate) darauf bestanden, nur für einen ihnen gemäßen Lohn arbeiten zu wollen. Das wäre ja nicht weiter aufregend, wenn sie nicht darauf bestanden hätten, daß die Gemeinschaft der Arbeitenden sie weiterhin entsprechend vergangener Entlohnung zu versorgen hätte. Dort hinein spielte auch das Thema "Qualifikation", "akademische Abschlüsse" und ähnliche Erwartungshaltungen und entsprechendes Anspruchsdenken. Dazu kamen noch Spätfolgen der Wiedervereinigung.

Kurzum, der Arbeitsmarkt war keiner mehr. Damit hat Bundeskanzler Schröder aufgeräumt, und das bleibt sein Verdienst. Allerdings haben nachfolgenden Bundesregierungen erkennbaren Mißbrauch dieser Gesetze nicht schleunigst eingedämmt, sondern sich im Glanze einer wachsenden Wirtschaft gesonnt. Na schön, schwierige Zeiten waren das ja auch... Finanzkrise, Eurokrise... Da will ich meine Kritik dann doch etwas dämpfen.

Im zugelassenen Lohndumping sehe ich aber auch eine Quelle des Unfriedens und der Politikverdrossenheit, daß "die da oben" eben machen, wozu sie gerade Lust haben. Im Inland sehe ich auch Politikversagen in der Raumordnung für das Wirtschaften. Da wäre sicher mehr Ausgleich möglich im Sinne von Lebensqualität.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von H2O »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 11:54)

das gibt es ja nicht mal in gleichen Ort in D.

Nicht mal innerhalb der Unternehmen

Wird es auch NIE geben

das wären EINHEITSlöhne.

Was wir haben, sind Tariflöhne als Untergrenze

alles was darüber ist , ist Sache der Unternehmen
Sie erfinden Probleme, die es überhaupt nicht gibt! Wer in einem Betrieb für einen Betrieb arbeitet, der soll den Lohn erhalten, den seine Kollegen auch bekommen. Und wer einen gewerblichen Betrieb in einem Tarifgebiet gründet, der muß mindestens den Tariflohn bezahlen. Wenn er dafür Mitarbeiter interessieren kann.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von pikant »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:06)

Sie erfinden Probleme, die es überhaupt nicht gibt! Wer in einem Betrieb für einen Betrieb arbeitet, der soll den Lohn erhalten, den seine Kollegen auch bekommen. Und wer einen gewerblichen Betrieb in einem Tarifgebiet gründet, der muß mindestens den Tariflohn bezahlen. Wenn er dafür Mitarbeiter interessieren kann.
so ist es!
gleicher Lohn fuer gleiche Arbeit, was es leider erst nach Monaten bei Leiharbeitsfirmen gibt.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von BlueMonday »

Warum wird der User Realist2014 immer so als "marktradikal" hingestellt? Er vertritt doch völlig gemäßigte Ansichten. Gemäßigt im Sinne des Abstands zum deutschen Status quo und der ist nun fernab irgendeines "freien Marktes". Es gibt kaum etwas Regulierteres als den deutschen Arbeitsmarkt.

Und in Frankreich? Selbst so ein Linker wie Macron will zurückrudern, den aufgeblähten Staatsapparat abbauen, den Arbeitsmarkt "flexibilisieren" - also wenn es selbst so einem zuviel an Regulierung ist und er da Widerstände und Stress ohne Ende riskiert... Praktisch wird er den Weg Schröders gehen und wenig Dank ernten, falls er überhaupt so weit kommt.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von franktoast »

Boracay hat geschrieben:(11 Sep 2017, 17:55)

Zu den 30%:

Hier steht jeder vierte, aber ich hatte auch schon 30% gelesen
https://www.merkur.de/wirtschaft/daenem ... 65686.html
In Dänemark ist zwar wegen des lockeren Kündigungsschutzes jeder vierte Däne durchschnittlich einmal im Jahr arbeitslos.

Hier sind es zwischen 28,5% und 42%
http://www.tagesspiegel.de/politik/hint ... 71356.html
Der dänische Arbeitsmarkt ist in hohem Maße flexibel. Rund 800.000 der 2,8 Millionen Stellen werden jährlich neu besetzt. Jeweils 300.000 Stellen fallen pro Jahr weg und werden neu geschaffen

Zum Schweizer Kündigungsschutz:

Ist ganz einfach - es gibt keinen
https://www.justlanded.de/deutsch/Schwe ... Kuendigung
In der Schweiz herrscht der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber haben jederzeit das Recht, einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Triftige Gründe für eine ordentliche Kündigung sind nicht erforderlich. Sie kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen.

Besondere Regeln gibt es nur für besondere Gruppen wie Schwangere. Fristlos kündigen geht nicht, an die Frist muss man sich schon halten, aber das wird in der Rege mit Freistellungen gemacht. Normal ist in CH - pack deine Sachen und geh. Völlig Grundlos und problemlos.
Danek für deine Quellen.
Also in der Schweiz gelten ähnliche Kündigungsfristen wie in Deutschland. Wenn du in der Schweiz 13 Monate angestellt bistr, hast du sogar 2 Monate, in Deutschland nur 1 Monat.
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnd ... er_Schweiz

Die Frage, was ein Kündigungsgrund ist, ist eine ganz anders und wohl auch etwas komplexer.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von pikant »

BlueMonday hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:22)

Warum wird der User Realist2014 immer so als "marktradikal" hingestellt? Er vertritt doch völlig gemäßigte Ansichten. Gemäßigt im Sinne des Abstands zum deutschen Status quo und der ist nun fernab irgendeines "freien Marktes". Es gibt kaum etwas Regulierteres als den deutschen Arbeitsmarkt.

Und in Frankreich? Selbst so ein Linker wie Macron will zurückrudern, den aufgeblähten Staatsapparat abbauen, den Arbeitsmarkt "flexibilisieren" - also wenn es selbst so einem zuviel an Regulierung ist und er da Widerstände und Stress ohne Ende riskiert... Praktisch wird er den Weg Schröders gehen und wenig Dank ernten, falls er überhaupt so weit kommt.
die grosse Mehrheit der Fransosen sieht Macron nicht als links an und das ist er auch wirtschaftspolitisch nicht.
Gerade heute ist Grosskampftag in Frankreich gegen die Reform von Macron von den Gewerkschaften angezettelt.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:25)

Danek für deine Quellen.
Also in der Schweiz gelten ähnliche Kündigungsfristen wie in Deutschland. Wenn du in der Schweiz 13 Monate angestellt bistr, hast du sogar 2 Monate, in Deutschland nur 1 Monat.
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnd ... er_Schweiz

.

nein

in D kann man nur BEGRÜNDET kündigen

entweder verhaltensbedingt- oder betriebsbedingt

und dann geht es bei zweitem nicht um die Kündigungsfrist- sondern um Abfindungen
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

BlueMonday hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:22)

Warum wird der User Realist2014 immer so als "marktradikal" hingestellt? Er vertritt doch völlig gemäßigte Ansichten. Gemäßigt im Sinne des Abstands zum deutschen Status quo und der ist nun fernab irgendeines "freien Marktes". Es gibt kaum etwas Regulierteres als den deutschen Arbeitsmarkt.

t.

meine "Gegner" mögen meine fokussierter Präzisierung der Gründe für gewisse Sachverhalte nicht, welche das "linke Spektrum" gerne als "änderungsnotwendig" anführt

Speziell meine diesbezüglichen "Wortkonstruktionen" sind auch bei der Moderation nicht gerne gesehen..

da habe ich schon eine lange "schwarze Liste"

das erst Wort war übrigens "Froschteichbewohner"... :D
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:06)

Sie erfinden Probleme, die es überhaupt nicht gibt! Wer in einem Betrieb für einen Betrieb arbeitet, der soll den Lohn erhalten, den seine Kollegen auch bekommen. Und wer einen gewerblichen Betrieb in einem Tarifgebiet gründet, der muß mindestens den Tariflohn bezahlen. Wenn er dafür Mitarbeiter interessieren kann.
das habe ich noch in keinem Unternehmen erlebt ( IT-Hersteller, Airline, Beratungshaus usw..)

gibt es auch nirgends

auch nicht in der Industrie

da gibt es Bewertungen, die auch bei "gleicher Tätigkeit" in den Stundenlohn einfließen
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:02)



Im zugelassenen Lohndumping sehe ich aber auch eine Quelle des Unfriedens und der Politikverdrossenheit, .

was genau ist denn nun für DICH "Lohndumping"?

Unter der Prämisse, das in den Unternehmen dort gültige Tarifverträge eingehalten werden.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von franktoast »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:31)

nein

in D kann man nur BEGRÜNDET kündigen

entweder verhaltensbedingt- oder betriebsbedingt

und dann geht es bei zweitem nicht um die Kündigungsfrist- sondern um Abfindungen
Ehrlich gesagt ist mir das zu abstrakt. Theoretisch könnte man ja alles als Grund nehmen. Du hast da womöglich mehr Erfahrung.
Beispiel: Du hast eine Firma mit 100 Mitarbeitern. Ein Arbeiter davon ist unbefristet eingestellt. Dieser leistet sich immer wieder Fehler, die aber nicht als grob fahrlässig durchgehen. Auch ansonsten ist er nicht grad helle. Ein Bekannter von dir könnte den Job besser machen und sucht grad Arbeit.
Dein Unternehmen hat im Vergleich zu 2007 zwar den Umsatz gesteigert, allerdings sinkt der Umsatz seit 3 Jahren und letztes wie auch dieses Jahr schreibst du ein Minus.
Kannst du diesem Arbeiter kündigen?
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Orwellhatterecht »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(12 Sep 2017, 09:27)

Weil deren Probleme auch unsere sind. Wenn bulgarische Schlachter mit Werksvertrag deutsche Arbeitnehmer verdrängen ist dies ein volkswirtschaftliches Problem.
Und vor allem bringst du wieder nur Häme für Opfer des Systems. Solange es dich nicht trifft ist wohl alles egal.

Das hast Du wieder mal ganz richtig erkannt! Sogar etliche deutsche Unternehmer verwahren sich gegen das Lohndumping mit den billigen "Arbeitsskaven", weil es die Wettbewerbsfähigkeit reell zahlender Unternehmen verzerrt.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2017, 12:50)

Ehrlich gesagt ist mir das zu abstrakt. Theoretisch könnte man ja alles als Grund nehmen. Du hast da womöglich mehr Erfahrung.
Beispiel: Du hast eine Firma mit 100 Mitarbeitern. Ein Arbeiter davon ist unbefristet eingestellt. Dieser leistet sich immer wieder Fehler, die aber nicht als grob fahrlässig durchgehen. Auch ansonsten ist er nicht grad helle. Ein Bekannter von dir könnte den Job besser machen und sucht grad Arbeit.
Dein Unternehmen hat im Vergleich zu 2007 zwar den Umsatz gesteigert, allerdings sinkt der Umsatz seit 3 Jahren und letztes wie auch dieses Jahr schreibst du ein Minus.
Kannst du diesem Arbeiter kündigen?
du kannst ihm betriebsbedingt kündigen.
Wenn die Sozialauswahl passt ( ein eigenes schwieriges Thema...)

nur zahlst du dann halt für die 10 Jahre Betriebszugehörigkeit zwischen 5 und 10 Monatsgehälter Abfindung

Und ja, ich habe da meine Erfahrungen.

wobei die Sache mit der "Neueinstellung" für die gleiche Stelle das nächste Problem wäre...
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