Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

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Aldemarin
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Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Aldemarin »

Wäre es möglich, ein Verbot des Lohndumpings ins Grundgesetz zu schreiben? Schließlich gibt es das Gleichheitsprinzip!

Ließe sich nicht auch eine Alternative zur Zeitarbeit etablieren, in dem jeder Arbeitslose den Status einer Ich-AG erhält und mit einem Unternehmen direkt einen Vertrag als externer Dienstleister abschließen kann?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Sep 2017, 21:01)

Wäre es möglich, ein Verbot des Lohndumpings ins Grundgesetz zu schreiben? Schließlich gibt es das Gleichheitsprinzip!

Ließe sich nicht auch eine Alternative zur Zeitarbeit etablieren, in dem jeder Arbeitslose den Status einer Ich-AG erhält und mit einem Unternehmen direkt einen Vertrag als externer Dienstleister abschließen kann?

es gibt kein derartiges "Gleichheitsprinzip" in der deutschen Verfassung

dieses bezieht sich NICHT auf ökonomische Themen

sondern auf GESETZE
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Adam Smith »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Sep 2017, 21:01)
Ließe sich nicht auch eine Alternative zur Zeitarbeit etablieren, in dem jeder Arbeitslose den Status einer Ich-AG erhält und mit einem Unternehmen direkt einen Vertrag als externer Dienstleister abschließen kann?
Der Arbeitgeber spart dadurch eine Menge Geld und wird versuchen seine festangestellten Mitarbeiter zu entlassen. Der Staat könnte natürlich eingreifen und eine Menge Gesetze erlassen. Es müsste ein Land geben, dass so etwas mal ausprobiert.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Sep 2017, 21:01)



Ließe sich nicht auch eine Alternative zur Zeitarbeit etablieren, in dem jeder Arbeitslose den Status einer Ich-AG erhält und mit einem Unternehmen direkt einen Vertrag als externer Dienstleister abschließen kann?
warum sollte ein Unternehmen einen derartigen Vertrag abschließen?

Wir haben Vertragsfreiheit in D...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(05 Sep 2017, 21:13)

warum sollte ein Unternehmen einen derartigen Vertrag abschließen?

Wir haben Vertragsfreiheit in D...
Es gibt aber die Scheinselbstständigkeit in Deutschland.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Adam Smith hat geschrieben:(05 Sep 2017, 21:16)

Es gibt aber die Scheinselbstständigkeit in Deutschland.

anderes Thema

der Frederöffner möchte die Unternehmen offensichtlich zwingen, Verträge abzuschließen, welche die Unternehmen nicht benötigen...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Aldemarin »

warum sollte ein Unternehmen einen derartigen Vertrag abschließen?
Warum stellen Unternehmen Leute ein?

Weil sie von der Arbeitskraft profitieren wollen!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Dampflok94 »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Sep 2017, 21:01)

Wäre es möglich, ein Verbot des Lohndumpings ins Grundgesetz zu schreiben? Schließlich gibt es das Gleichheitsprinzip!

Ließe sich nicht auch eine Alternative zur Zeitarbeit etablieren, in dem jeder Arbeitslose den Status einer Ich-AG erhält und mit einem Unternehmen direkt einen Vertrag als externer Dienstleister abschließen kann?
Es gibt ja bereits Lohnwucher. Man müßte mal definieren, was denn nun eigentlich Lohndumping wäre. Hast Du da eine Idee?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Provokateur »

Dampflok94 hat geschrieben:(06 Sep 2017, 10:50)

Es gibt ja bereits Lohnwucher. Man müßte mal definieren, was denn nun eigentlich Lohndumping wäre. Hast Du da eine Idee?
Alles, was bei Vollbeschäftigung einen Lohn unterhalb des Existenzminimums erbringt, sehe ich zum Beispiel als Lohndumping. Dagegen gibt es aber den Mindestlohn.

Und in die Verfassung gehört das nicht.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Pro&Contra »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Sep 2017, 21:01)



Ließe sich nicht auch eine Alternative zur Zeitarbeit etablieren, in dem jeder Arbeitslose den Status einer Ich-AG erhält und mit einem Unternehmen direkt einen Vertrag als externer Dienstleister abschließen kann?
Ich habe mal von jemanden gehört, dass er das so gemacht hat. Ist aber schon 8-10 Jahre her. Ob die Geschichte stimmt, weiss ich nicht. Der soll dadurch aber ganz gut verdient haben. Aber wie gesagt. Ich habe die Geschichte nicht nachgeprüft.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Sep 2017, 22:46)

Warum stellen Unternehmen Leute ein?

Weil sie von der Arbeitskraft profitieren wollen!
wenn sie Arbeitskräfte benötigen

daher ist Zeitarbeit flexibler als fixe "Selbständige" mit einer ICH-AG

auch wesentlich effizienter
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Senexx »

Dampflok94 hat geschrieben:(06 Sep 2017, 10:50)

Es gibt ja bereits Lohnwucher. Man müßte mal definieren, was denn nun eigentlich Lohndumping wäre. Hast Du da eine Idee?
Stichwort: Entsendegesetz.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Dampflok94 »

Senexx hat geschrieben:(06 Sep 2017, 22:25)

Stichwort: Entsendegesetz.
Das ist jetzt ein wenig zu stichwortartig. ;)
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Senexx

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Senexx »

Dampflok94 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:06)

Das ist jetzt ein wenig zu stichwortartig. ;)
Ja, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele hier Schwierigkeiten mit längeren Sätzen haben.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von pikant »

Lohndumping ist zu bekaempfen und durch den Mindestlohn duerfte es das eigentlich nicht mehr geben.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Pro&Contra hat geschrieben:(06 Sep 2017, 15:11)

Ich habe mal von jemanden gehört, dass er das so gemacht hat. Ist aber schon 8-10 Jahre her. Ob die Geschichte stimmt, weiss ich nicht. Der soll dadurch aber ganz gut verdient haben. Aber wie gesagt. Ich habe die Geschichte nicht nachgeprüft.
Das ist schlicht illegal, weil Scheinselbständigkeit.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

pikant hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:11)

Lohndumping ist zu bekaempfen und durch den Mindestlohn duerfte es das eigentlich nicht mehr geben.
Der von der SPD eingeführte Mindestlohn ist ein Anfang. Allerdings hilft der nur gegen absolutes Lohndumping und nicht gegen relatives Lohndumping.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Provokateur »

Ich verstehe das immer noch nicht, was das im GG soll. Lohn wird von juristischen oder natürlichen Personen an natürliche Personen gezahlt.

Das GG regelt das Verhältnis von Bürger und Staat.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:15)

. Allerdings hilft der nur gegen absolutes Lohndumping und nicht gegen relatives Lohndumping.
Was sind denn die objektiven Messkriterien im Kontext eines Unternehmens für "relatives Lohndumping" ?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

Senexx hat geschrieben:(06 Sep 2017, 22:25)

Stichwort: Entsendegesetz.

gibt es Mindestlöhne
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Senexx »

pikant hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:11)

Lohndumping ist zu bekaempfen und durch den Mindestlohn duerfte es das eigentlich nicht mehr geben.
Doch. Entsendegesetz.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:18)

Was sind denn die objektiven Messkriterien im Kontext eines Unternehmens für "relatives Lohndumping" ?
Was ist "objektiv", wenn jeder Mensch seine Umwelt nur subjektiv wahrnimmt?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Senexx hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:19)

Doch. Entsendegesetz.
Völlig richtig. Ein typischer Weg für Lohndumper.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von BlueMonday »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Sep 2017, 21:01)

Wäre es möglich, ein Verbot des Lohndumpings ins Grundgesetz zu schreiben? Schließlich gibt es das Gleichheitsprinzip!
Gleichheitsprinzip? Also gleiche Löhne für alle? Einheitslohn. Wenn schon, denn schon. Auch bei den Unternehmerlöhnen. Wer mehr Gewinne erwirtschaftet, gibt alles darüber ab, wer unter den Einheitslohn fällt, bekommt einen Ausgleich. Am besten alle andere Einkommensarten auch noch abschaffen, auf dem Wege zum Einheitseinkommen und mehr Gleichheit.

Was meinst du, wie so eine Wirtschaft dann performt, wenn jeder das Gleiche bekommt, abgekoppelt von jedweder Bewertung der Leistung?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

BlueMonday hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:40)

Gleichheitsprinzip? Also gleiche Löhne für alle? Einheitslohn. Wenn schon, denn schon. Auch bei den Unternehmerlöhnen. Wer mehr Gewinne erwirtschaftet, gibt alles darüber ab, wer unter den Einheitslohn fällt, bekommt einen Ausgleich. Am besten alle andere Einkommensarten auch noch abschaffen, auf dem Wege zum Einheitseinkommen und mehr Gleichheit.

Was meinst du, wie so eine Wirtschaft dann performt, wenn jeder das Gleiche bekommt, abgekoppelt von jedweder Bewertung der Leistung?
Lol. Anscheinend weißt du nicht, was Gleichheitsprinzip bedeutet.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Boracay »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:23)

Völlig richtig. Ein typischer Weg für Lohndumper.
Schon mal Deutsche auf dem Bau gesehen? Die "Lohndumper" sorgen nicht für Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, sie machen Jobs die Deutsche eh nicht machen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von BlueMonday »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:45)

Lol. Anscheinend weißt du nicht, was Gleichheitsprinzip bedeutet.
Dann erkläre es.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von BlueMonday »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:15)

Der von der SPD eingeführte Mindestlohn ist ein Anfang.
Der Mindestlohn wurde nicht von der SPD eingeführt, sondern von der Großen Koalition bzw. vom Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Boracay hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:03)

Schon mal Deutsche auf dem Bau gesehen? Die "Lohndumper" sorgen nicht für Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, sie machen Jobs die Deutsche eh nicht machen.
Eine Frechheit, Arbeitnehmer als "Lohndumper" zu bezeichnen! Du machst damit die Opfer zu Tätern.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

BlueMonday hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:07)

Dann erkläre es.
Ich fang doch nicht an, deine Bildungslücken zu schließen. Pass halt in der Schule besser auf.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Aldemarin.
Aldemarin hat geschrieben:Wäre es möglich, ein Verbot des Lohndumpings ins Grundgesetz zu schreiben? Schließlich gibt es das Gleichheitsprinzip!
Was soll das? Was willst Du erreichen? Kontrolle über alles und jeden?
  • ... absolute Kontrolle, die es nicht geben kann
Es gibt nur das von Dir genannte "Gleichheitsprinzip" - was sich nicht explizit auf Arbeit bezieht, sondern schon alleine der § 291 - "Wucher" bezieht sich auch auf "Lohndumping":
  • Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten ... für eine sonstige Leistung oder ... Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt, ... die Tat gewerbsmäßig begeht, ... sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
    (die relevanten Aussagen habe ich mal unterstrichen.)
Da dies von einigen immer noch nicht hinreichend beachtet wurde, wurde das Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt. Dies scheint aber immer noch unterlaufen zu werden - da der Mensch nun einmal überaus kreativ ist. Und nun kommen Leute Deines Schlages und wollen mit neuen Gesetzen daraufhinweisen, daß es derartige Gesetze doch schon gibt, welche doch bitteschön beachtet werden sollen. Oder was möchtest Du anderes damit erwirken?
"... gleiche Löhne für alle? Einheitslohn." (BlueMonday) das wäre der Tod der Marktwirtschaft ... der Sozialen Marktwirtschaft.

Aber vielleicht möchtest Du das ja:
  • Tod der Marktwirtschaft - Einführung des Sozialismus ... des Realen Sozialismus?!?
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von BlueMonday »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:28)

Ich fang doch nicht an, deine Bildungslücken zu schließen. Pass halt in der Schule besser auf.
Also nur heiße Luft.
Du bist ja ein schöner "linker Geist", dem schon ein paar Minuten Hilfe am Mitmenschen zu viel sind :)

Dann helf ich dir halt mal:
"Gleichheitsprinzip" ist kein irgendwie fixer Begriff. Es ist ein Begriff, der auch radikal egalitaristisch ausgelegt werden kann, so wie ich es getan habe. Es ging auch vor allem darum, worauf der Threadersteller eigentlich hinaus will, damit man sich mit ihm sinnvoll auseindersetzen will. Dazu bittet man ihn eben um Präzision und Erklärung, so wie das in einem Forum mit erwachsenen Menschen eigentlich üblich ist. Ok, und dann gibt es Teilnehmer wie dich, die da noch eine größere Entwicklung vor sich zu haben scheinen...

Kannst es ja gleich noch mal versuchen: wie weit soll deiner Meinung nach die "Gleichheit" beim Thema Einkommen reichen, wie groß darf die "Schere" werden usw?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

BlueMonday hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:49)

Also nur heiße Luft.
Du bist ja ein schöner "linker Geist", dem schon ein paar Minuten Hilfe am Mitmenschen zu viel sind :)
Wem ich helfe, ist meine Sache. Ist ja schließlich ein freies Land hier.
BlueMonday hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:49)

Dann helf ich dir halt mal:
"Gleichheitsprinzip" ist kein irgendwie fixer Begriff.
Auf so ne Hilfe kann man getrost verzichten. Es ging um den juristischen Begriff des Gleichheitsprinzips und mit so einem Satz schaffst du es sicher nicht zum Staatsexamen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:22)

Was ist "objektiv", wenn jeder Mensch seine Umwelt nur subjektiv wahrnimmt?
lies noch mal

woran machst du an Parametern des Unternehmens fest , dass es sich um "Lohndumping" handelt?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:11)

W



Auf so ne Hilfe kann man getrost verzichten. Es ging um den juristischen Begriff des Gleichheitsprinzips und mit so einem Satz schaffst du es sicher nicht zum Staatsexamen.

es gibt keine in der Verfassung vorgegebene "Gleichheit" bei ökonomischen Themen wie Einkommen, Löhne, Gewinne, Vermögen usw.

wie kommst du auf den Unsinn?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:28)

Ich fang doch nicht an, deine Bildungslücken zu schließen. Pass halt in der Schule besser auf.
Was hast DU studiert?

Wo das "Gleichheitsprinzip" behandelt wurde?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:40)

Hallo Aldemarin.Was soll das? Was willst Du erreichen? Kontrolle über alles und jeden?
  • ... absolute Kontrolle, die es nicht geben kann
Es gibt nur das von Dir genannte "Gleichheitsprinzip" - was sich nicht explizit auf Arbeit bezieht, sondern schon alleine der § 291 - "Wucher" bezieht sich auch auf "Lohndumping":
  • Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten ... für eine sonstige Leistung oder ... Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt, ... die Tat gewerbsmäßig begeht, ... sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
    (die relevanten Aussagen habe ich mal unterstrichen.)
Da dies von einigen immer noch nicht hinreichend beachtet wurde, wurde das Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt. Dies scheint aber immer noch unterlaufen zu werden - da der Mensch nun einmal überaus kreativ ist. Und nun kommen Leute Deines Schlages und wollen mit neuen Gesetzen daraufhinweisen, daß es derartige Gesetze doch schon gibt, welche doch bitteschön beachtet werden sollen. Oder was möchtest Du anderes damit erwirken?
"... gleiche Löhne für alle? Einheitslohn." (BlueMonday) das wäre der Tod der Marktwirtschaft ... der Sozialen Marktwirtschaft.

Aber vielleicht möchtest Du das ja:
  • Tod der Marktwirtschaft - Einführung des Sozialismus ... des Realen Sozialismus?!?
Leiharbeit und Werkverträge sind dir sicher ein Begriff. Einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping. Deshalb bringt der Mindestlohn diesbezüglich überhaupt nichts. Er verhindert nur absolutes Lohndumping, nicht jedoch relatives Lohndumping.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:16)

es gibt keine in der Verfassung vorgegebene "Gleichheit" bei ökonomischen Themen wie Einkommen, Löhne, Gewinne, Vermögen usw.

wie kommst du auf den Unsinn?
Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt - auch bei ökonomischen Themen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo LinkerGeist.
Was soll das? Langsam verliere ich die Geduld. Du gehst mir mit Deinen Bemerkungen langsam auf den Geist - nicht nur auf den linken Geist.
Selbstverständlich, "einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping" - aber, nur gefühlt. Wenn Du sonst schon immer etwas juristisch definierst - "... kein derartiges 'Gleichheitsprinzip' in der deutschen Verfassung", solltest Du auch hier bei Wahrheit bleiben. Es wäre zwar unseriös - eventuell würde es auch zumindest diversen Tarifverträgen widersprechen, aber Lohndumping?
Auf keinen Fall würde es der juritischen Definition von Lohndumping entsprechen. Die wird nämlich nicht beziffert - außer im MiLog-Gesetz. Und dies wird nun vielfach unterlaufen, bzw. umgangen. Wie schon erwähnt: durch Scheinselbständigkeit oder Werkverträge und dergleichen.

À propos:
  • "Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt - auch bei ökonomischen Themen."
Dies ist auch so ein sinnloser Satz von Dir. Was hat das "Verhältnis Staat Bürger" in Bezug auf Lohndumping ... also mit unserem Thema zutun?
Oder wolltest Du nur auch mal etwas sagen?
  • ... muß man dochmal sagen dürfen.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:44)

Hallo LinkerGeist.
Was soll das? Langsam verliere ich die Geduld. Du gehst mir mit Deinen Bemerkungen langsam auf den Geist - nicht nur auf den linken Geist.
Selbstverständlich, "einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping" - aber, nur gefühlt. Wenn Du sonst schon immer etwas juristisch definierst - "... kein derartiges 'Gleichheitsprinzip' in der deutschen Verfassung", solltest Du auch hier bei Wahrheit bleiben. Es wäre zwar unseriös - eventuell würde es auch zumindest diversen Tarifverträgen widersprechen, aber Lohndumping?
Ich habe nirgends geschrieben "... kein derartiges 'Gleichheitsprinzip' in der deutschen Verfassung". Da hast du wohl jemand anderen gemeint. Und warum du die Geduld verlierst, wo ich dir gerade ein einziges mal geantwortet habe, weiß ich auch nicht. Möglicherweise solltest du noch mal schauen, wem du welches Zitat und welche Antwort zuordnest.
LinkerGeist
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:44)

À propos:
  • "Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt - auch bei ökonomischen Themen."
Dies ist auch so ein sinnloser Satz von Dir. Was hat das "Verhältnis Staat Bürger" in Bezug auf Lohndumping ... also mit unserem Thema zutun?
Oder wolltest Du nur auch mal etwas sagen?
  • ... muß man dochmal sagen dürfen.
Warum Realist den Gleichheitsgrundsatz thematisiert hat, weiß ich nicht. Ich habe nur seine falsche Aussage korrigiert.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:44)

Auf keinen Fall würde es der juritischen Definition von Lohndumping entsprechen. Die wird nämlich nicht beziffert - außer im MiLog-Gesetz. Und dies wird nun vielfach unterlaufen, bzw. umgangen. Wie schon erwähnt: durch Scheinselbständigkeit oder Werkverträge und dergleichen.
Ich habe auch nicht versucht, Lohndumping juristisch zu definieren, sondern habe lediglich dargestellt, was Lohndumping aus meiner Sicht ist. Und einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping und gehört sich nicht.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:24)

Im Verhältnis Staat Bürger gilt der Gleichheitsgrundsatz allgemein und uneingeschränkt - auch bei ökonomischen Themen.
der Staat hat nichts mit den Löhnen bei Unternehmen zu tun

was soll der Quatsch?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 13:49)

. Und einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping .

warum?

Gemäß welcher Parameter?

Löhne müssen erwirtschaftet werden- schon mal gehört?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 13:45)

Warum Realist den Gleichheitsgrundsatz thematisiert hat, weiß ich nicht. Ich habe nur seine falsche Aussage korrigiert.
Öhm

hat der Frederöffner

und du hast da UNSINN geschrieben- und keinesfalls irgendwas "korrigiert"
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von Realist2014 »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 13:49)

Ich habe auch nicht versucht, Lohndumping juristisch zu definieren, sondern habe lediglich dargestellt, was Lohndumping aus meiner Sicht ist. t.
nach wie vor fehlt eine objektive Definition( Kriterien,,,) von deiner Seite, was das sein soll..
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von pikant »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 13:49)

Und einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping und gehört sich nicht.
der Facharbeiter kann sich doch umschauen, wo er mehr als Mindestlohn verdient.
Angebot und Nachfrage gibt es auch auf dem Arbeitsmarkt und der AG muss ja die Lohnekosten wieder einspielen und bei der Geiz ist geil Mentalitaet ist das sehr schwer, wenn man keine marktueblichen Loehne bezahlt.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von pikant »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:20)

Einen Facharbeiter mit Mindestlohn abzuspeisen, ist Lohndumping. Deshalb bringt der Mindestlohn diesbezüglich überhaupt nichts. .
der Mindestlohn legt doch nur die Untergrenze einer Bezahlung fest
Wie hoch es dann nach oben geht, regelt der Markt, Angebot und Nachfrage und auch Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbaenden , wenn sie gemeinsam Tarifvertraege fuer Branchen festlegen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von LinkerGeist »

Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 14:34)

nach wie vor fehlt eine objektive Definition( Kriterien,,,) von deiner Seite, was das sein soll..
Es freut mich, dass du meine Einschätzung als objektiv empfinden würdest. Aus meiner Sicht ist es Lohndumping, einen Facharbeiter mit dem Mindestlohn abzuspeisen.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Beitrag von pikant »

LinkerGeist hat geschrieben:(07 Sep 2017, 15:02)
Aus meiner Sicht ist es Lohndumping, einen Facharbeiter mit dem Mindestlohn abzuspeisen.
Was kann und sollte man dagegen tun?
Oder sollte man das nicht dem Markt ueberlassen?
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