ARD : Wo Kommunen hinlangen

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Teeernte
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(17 Jul 2017, 13:57)

Straßenausbaubeiträge sind genau wie Beiträge an den Trinkwasserzweckverband bei Investitionen in den meisten Bundesländern ganz normal. Das weiß man auch vorher. Wenn man sich ein Eckhaus mit zwei Straßen an der Grenze anschafft, muss man dafür entsprechend aufkommen, genau wie bei Schneeräumung und anderem.
...uns ist versprochen worden - das es Kostenfrei ist. 10 Jahre später gabs ein Gesetz - dass die Anlieger zahlen müssen.....

Rückwärts wirksam. (Unrecht - meiner Meinung)
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schelm
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von schelm »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(17 Jul 2017, 13:57)

Straßenausbaubeiträge sind genau wie Beiträge an den Trinkwasserzweckverband bei Investitionen in den meisten Bundesländern ganz normal. Das weiß man auch vorher. Wenn man sich ein Eckhaus mit zwei Straßen an der Grenze anschafft, muss man dafür entsprechend aufkommen, genau wie bei Schneeräumung und anderem.
Öffentliche Straßen haben durch Steuergelder finanziert zu werden. Das ist eine originäre Aufgabe des Staates. Wird sie verlagert auf Privatpersonen, müssten die im Gegenzug Eigentumsrechte vom Staat /der Gemeinde übertragen bekommen, also bspw. um über eine Maut für die Fremdbenutzung ihres finanzierten Teilstückes die eigenen Investitionskosten zu decken.
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imp
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(17 Jul 2017, 22:27)

...uns ist versprochen worden - das es Kostenfrei ist. 10 Jahre später gabs ein Gesetz - dass die Anlieger zahlen müssen.....

Rückwärts wirksam. (Unrecht - meiner Meinung)
Ich weiß nicht, wer dir da was versprochen hat. DDR oder so?
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BlueMonday
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von BlueMonday »

schelm hat geschrieben:(18 Jul 2017, 01:28)

Öffentliche Straßen haben durch Steuergelder finanziert zu werden. Das ist eine originäre Aufgabe des Staates. Wird sie verlagert auf Privatpersonen, müssten die im Gegenzug Eigentumsrechte vom Staat /der Gemeinde übertragen bekommen, also bspw. um über eine Maut für die Fremdbenutzung ihres finanzierten Teilstückes die eigenen Investitionskosten zu decken.
Man darf sich da nichts vormachen. Der Staat ist aus dem Raub hervorgegangen- dieses räuberische Wesen wird er nie völlig ablegen können, auch der liberalste Staat nicht.
Wofür er den abgepressten Tribut verwendet, das lässt er sich nicht diktieren. Es ist ja geradewegs die Pointe an der Besteuerung, dass der Staat im fremden, also nicht eigenen Interesse Mittel umwidmen und umleiten kann. Wenn es nur um das eigene Interesse ginge, bräuchte man ja den Staat nicht zum Geldausgeben, also wenn der Staat die Mittel genau wie gewünscht verwenden würde, das wäre dann ja völlig redundant. Und damit der so Besteuerte aber nicht pausenlos rebelliert, muss sicherlich -ab und zu - das Gefühl oder die Illusion erzeugt werden, man bekäme doch irgendwie, irgendwann etwas Nützliches vom Staat zurück, als Vielleicht oder Vielleichtauchnicht. Etwa eine Schutzdienstleistung gegenüber anderen Räubern(andere Staaten und sonstige Strolche und mafiöse Banden). Nur eben nicht so konkret wie im Falle eines wirklichen "Schutzgeldes". Und manchmal baut der Staat mit deinen Mitteln sogar eine Straße am anderen Ende seines Reiches, da, wo er es für richtig befindet, was eben nicht unbedingt vor der eigenen Türe ist.

Wie gesagt, man sollte sich nichts vormachen, in welcher Lage man als Staatsbürger steckt.
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schelm
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von schelm »

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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(18 Jul 2017, 05:22)

Ich weiß nicht, wer dir da was versprochen hat. DDR oder so?
BRD...Bürgermeister auf der Bürgerversammlung - geht aber vielen (Orten/Bürgern) so.

Du hast dich nicht informiert - und laberst ?

ist auch in Bayern passiert...

http://www.bild.de/regional/aktuelles/b ... .bild.html
Zuletzt geändert von Teeernte am Mi 19. Jul 2017, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(19 Jul 2017, 21:52)

BRD...Bürgermeister auf der Bürgerversammlung - geht aber vielen (Orten/Bürgern) so.
Da hat der dich übers Ohr gehauen. Die Gesetze sind nicht neu.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 21:53)

Da hat der dich übers Ohr gehauen. Die Gesetze sind nicht neu.
Mannnnnnnnn...... die gab es da noch garnicht... die wurden später - rückwärts geltend - gemacht.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(19 Jul 2017, 22:35)

Mannnnnnnnn...... die gab es da noch garnicht... die wurden später - rückwärts geltend - gemacht.
Straßenausbaubeiträge sind nicht neu. Die entsprechenden Labdesgesetze sind teilweise viele Jahrzehnte alt. Wer ein Haus kauft, muss sich über anfallende Pflichten selbst informieren.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von schelm »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 22:43)

Straßenausbaubeiträge sind nicht neu. Die entsprechenden Labdesgesetze sind teilweise viele Jahrzehnte alt. Wer ein Haus kauft, muss sich über anfallende Pflichten selbst informieren.
Was hat mein Haus mit der Straße zu tun ? Benutze ich die irgendwie verschleißträchtiger als andere Bürger oder die vielen Brummis, die vorbei donnern und dazu noch Risse in der Fassade erzeugen ? Kann ich die auch belangen ? Erklär mal ! Was ist eigentlich mit einem Hausbesitzer an der Straße, der nur Fussgänger ist ?
Zuletzt geändert von schelm am Mi 19. Jul 2017, 23:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

schelm hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:12)

Was hat mein Haus mit der Straße zu tun?
Als ob du ein Haus hättest. Geh erstmal arbeiten.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von PeterK »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 22:43)
Wer ein Haus kauft, muss sich über anfallende Pflichten selbst informieren.
Ich bewundere Deine Geduld und Ausdauer.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von schelm »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:16)

Als ob du ein Haus hättest. Geh erstmal arbeiten.
Depp, ich besitze ein Haus und eine Eigentumswohnung und zahle seit 35 Jahren Steuern ohne Ausfallzeiten. :rolleyes:
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von schelm »

PeterK hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:21)

Ich bewundere Deine Geduld und Ausdauer.
Ja, Geduld und Ausdauer muss man haben, um dem Tunnelblick treu zu bleiben.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von PeterK »

schelm hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:24)
Ja, Geduld und Ausdauer muss man haben, um dem Tunnelblick treu zu bleiben.
OT (oder vielleicht nicht): Wie läuft's mit dem Umzug?
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

PeterK hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:21)

Ich bewundere Deine Geduld und Ausdauer.
Naja, ist ja nicht so als sei das Thema neu. Straßenausbaubeiträge richten sich u.a. auch danach, ob man eher eine Anwohnerstraße hat oder ob die halbe Welt ohne Bezug zur Lokalität durchrollt. Jeder, der mal einen Kommunalhaushalt gelesen hat, ist mit dem Thema oberflächlich vertraut. Jeder Häuslebauer sollte über die Eventualität klar sein.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 22:43)

Straßenausbaubeiträge sind nicht neu. Die entsprechenden Labdesgesetze sind teilweise viele Jahrzehnte alt. Wer ein Haus kauft, muss sich über anfallende Pflichten selbst informieren.
Laut aktueller Rechtslage müssen Haus- und Grundstückseigentümer rückwirkend bis 1991 an den Kosten für einen grundhaften Straßenausbau beteiligt werden. Die Beitragspflicht beruht auf einem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar von 2005.
Im Frühjahr hatte sich das Thüringer Kabinett geeinigt, Straßenausbaubeiträge rückwirkend erst ab dem Jahr 2000 zur Pflicht zu machen. Nun soll der Stichtag noch einmal zugunsten Betroffener verschoben werden.
im Innenministerium werde geprüft, ob Anlieger künftig verpflichtet sein sollten, nur für solche Straßen Ausbaubeiträge zu zahlen, die nach dem 1. Januar 2006 fertiggestellt wurden.
Aus dem Lehrbuch >> Politiker kaufen WÄHLERSTIMMEN...



Gesetze - die RÜCKWIRKEND gelten.... :D :D :D - gibt es sonst nur in Diktaturen.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von PeterK »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:29)
Jeder Häuslebauer sollte über die Eventualität klar sein.
Ja, aber wenn das früher die Partei geregelt hat, kann es schon mal 27 (oder mehr) Jahre dauern, bis man's kapiert.
Zuletzt geändert von PeterK am Mi 19. Jul 2017, 23:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Ach du bist Thüringer. Dann ruf "wir sind betrogen worden" bis es Geld regnet.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:29)

Naja, ist ja nicht so als sei das Thema neu. Straßenausbaubeiträge richten sich u.a. auch danach, ob man eher eine Anwohnerstraße hat oder ob die halbe Welt ohne Bezug zur Lokalität durchrollt. Jeder, der mal einen Kommunalhaushalt gelesen hat, ist mit dem Thema oberflächlich vertraut. Jeder Häuslebauer sollte über die Eventualität klar sein.
Genau - der ZIEHT natürlich auf ein Bauwerk - ganz ohne Strasse....und baut da ein HAus...

(Ei Henne....) Erst Strasse - dann HAUS . Wenns selbst gebaut wird...

Ist natürlich bei Deinen Strassen und Hausbesetzer anders -....
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

PeterK hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:34)

Ja, aber wenn das früher die Partei geregelt hat, kann es schon mal 27 Jahre dauern, bis man's kapiert.
Die Partei und ihren Respekt vor dem bürgerlichen Rechtsgedöns sollte man besser nicht zum Maßstab nehmen ;)
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von PeterK »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:35)
Ach du bist Thüringer. Dann ruf "wir sind betrogen worden" bis es Geld regnet.
Dhüringer sind bescheiden. Die wollen nur Volksfahrräder (wenn ich's richtsch verstanden habe).
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:35)

Ach du bist Thüringer. Dann ruf "wir sind betrogen worden" bis es Geld regnet.
Ich hab etwas QUER durch die Demonstranten die eine ALTERNATIVE dazu suchen gegoogelt..... weil Du magst ja DEMO... :D :D :D
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:35)

Genau - der ZIEHT natürlich auf ein Bauwerk - ganz ohne Strasse....und baut da ein HAus...
In dem Fall sind Erschließungsbeiträge nach Bundesrecht dran. Wird die Ersterschließung marode oder ungenügend, folgt die Renovierung und mithin ggf Straßenausbaubeiträge der Kommune nach Landesrecht.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von schelm »

PeterK hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:25)

OT (oder vielleicht nicht): Wie läuft's mit dem Umzug?
Zur Zeit verfolge ich Plan B, da die in Frage kommenden Kraftwerke noch keine freien Stellen anbieten können, trotz vorgeblichen Interesse. Bedeutet, ich verzichte deshalb jetzt auf sämtliche Schichtzuschläge, die werden in Freizeit umgewandelt, ergibt ca. 30 - 40 Guthabenstunden pro Monat ( je nach Anzahl Feiertage ). Dazu splitte ich meinen kompletten Jahresurlaub in ca. 3 Tage pro Monat auf, verbinde das mit den Guthabenstunden, so kann ich eine Spätdienstwoche ( Mo - Sa ) komplett jeweils abfeiern, davor und danach Planfrei, so komme ich auf 13 Tage am Stück Freizeit, Monat für Monat. :)

Dazu fahre ich ein weiteres Planfrei nach Thüringen, gesamt also 16 Tage dort, die Majorität des laufenden Monats, der gewünschte neue Lebensmittelpunkt. Kostet mich ca. 300 Euro Netto pro Monat an Lohneinbuße, aber mit der Variante verdiene ich immer noch einige hundert Euro mehr als ich inkl.aller Zuschläge im Osten verdienen würde.

Mitte Juni bin ich eingezogen, mehr als 2/3 der Renovierung / Umbau ist innerhalb des letzten Jahres abgeschlossen worden.

Gerüchten zufolge will die Gemeinde die Häuslebesitzer wohl mit jeweils 3000 Euro zur Kasse bitten, für die vor einigen Jahren erfolgte Komplettsanierung der B 88 in unserem Dorf.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

PeterK hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:34)

Ja, aber wenn das früher die Partei geregelt hat, kann es schon mal 27 (oder mehr) Jahre dauern, bis man's kapiert.
Strassenbaubeitrag im Sozialismus ??? Kredit am Haus war teilweise "abzukindern"...

Wenn 90% VEB am Wohneigentum ist ... ähmm - genau - da kommt das WOHNUNGSBAUPROGRAMM und kassiert den Strassenausbaubeitrag....bei ner Wohnung die 75 DDR MARK WARM kostet...

Bis Du es KAPIERST ....dauerts noch mal 70 Jahre...
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

PeterK hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:37)

Dhüringer sind bescheiden. Die wollen nur Volksfahrräder (wenn ich's richtsch verstanden habe).
Bescheiden ist ja ok, aber man muss doch seine Rechte und Pflichten kennen. Diese ewige Opferei wenn man geltendes Recht nicht kapiert und nachher zahlen muss wie jeder andere auch, das ist unwürdig.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von PeterK »

schelm hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:40)
Mitte Juni bin ich eingezogen, mehr als 2/3 der Renovierung / Umbau ist innerhalb des letzten Jahres abgeschlossen worden.
Das freut mich (ungeachtet aller Meinungsunterschiede). Thüringen ist - wie so viele Teile Deutschlands - schön und immer eine Reise wert.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Skull »

Lieber User Teeernte,

ich bitte Dich, Deine Beiträge durchaus mit mehr Sinnhaftigkeit zu versehen.

Ich möchte nicht wieder Deinen Beiträgen hinterherfegen und eine Vielzahl von Spam-Beiträgen entsorgen.
Mit entsprechenden Konsequenzen für die Stränge...und für Dich.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von PeterK »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:45)
Diese ewige Opferei wenn man geltendes Recht nicht kapiert und nachher zahlen muss wie jeder andere auch, das ist unwürdig.
It's been a steep learning curve.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von schelm »

PeterK hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:37)

Dhüringer sind bescheiden. Die wollen nur Volksfahrräder (wenn ich's richtsch verstanden habe).
Ich fahre zwei Fahrräder, die bereits wegen ihrer Nabe eher nicht vom Volk gefahren werden, neben der Grie Soß eines der besten hessischen Erzeugnisse. ;)

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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:45)

Bescheiden ist ja ok, aber man muss doch seine Rechte und Pflichten kennen. Diese ewige Opferei wenn man geltendes Recht nicht kapiert und nachher zahlen muss wie jeder andere auch, das ist unwürdig.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in Thüringen seit langem umstritten. Zahlreiche Kommunen hatten jahrelang darauf verzichtet, ihre Bürger damit zusätzlich finanziell zu belasten. Im Jahr 2005 entschied das Oberverwaltungsgericht Weimar jedoch, dass Städte und Gemeinden verpflichtet sind, Anlieger an der Sanierung von Straßen zu beteiligen. Daraufhin hatte das Land den Kommunen aufgetragen, entsprechende Beitragssatzungen zu beschließen und Gebühren auch rückwirkend zu erheben.
http://www.mdr.de/thueringen/strassenau ... g-100.html

Da eine Strassenbaumassnahme auch DEMOKRATISCH abgestimmt sein sollte .....in einer DEMOKRATIE ....

Könnte es dazu kommen - dass die Bürgerschaft jegliche Strassenbaumassnahmen ABLEHNT ?

Löcher in der Strasse sind Blumenschalen....die nur noch nicht bepflanzt wurden.... :D
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von PeterK »

schelm hat geschrieben:(20 Jul 2017, 00:00)

Ich fahre zwei Fahrräder, die bereits wegen ihrer Nabe eher nicht vom Volk gefahren werden, neben der Grie Soß eines der besten hessischen Erzeugnisse. ;)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Speedhub_500/14
:thumbup:
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Die Verkehrssicherungspflicht hat Vorrang. Wenn Kommunen da Spielchen spielen, schreitet das Landesverwaltungsamt Weimar als Dienstaufsicht über die Kommunalbeamten ein. Die Gemeinderäte sind keine Parlamente sondern Mitwirkungsorgane der Verwaltung. Aus einem Verzicht von Kommunen auf die Erhebung von Beiträgen lässt sich kein Rechtsanspruch auf zukünftige Beitragsfreiheit ableiten.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Jul 2017, 00:08)

Die Verkehrssicherungspflicht hat Vorrang..
Wir haben 30kmh beschlossen... (Gebietsbeschränkung) - aus welchem Strassenloch kommst du mit 30kmh nicht raus ?

..die Bürgerschaft beschliesst über IHRE Strassen.....

die Kreisstrassen zahlt der Kreis...(ohne Umlage)...und die Landesstrassen das Land - (ohne Umlage) - so wie der Bund....Bundesstrassen und Autobahnen.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(20 Jul 2017, 00:15)

Wir haben 30kmh beschlossen... (Gebietsbeschränkung) .
Das ändert am Beitragsrecht und an der Notwendigkeit der Sicherung nichts.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Jul 2017, 00:17)

Das ändert am Beitragsrecht und an der Notwendigkeit der Sicherung nichts.
Welche Autobahngebüren trag ich als Anlieger ? -

Sicherung - meinst Du das Schild "Strassenschäden" .....oder ist die Sicherung Kies nachzuschütten - wenn das Loch in der Kiesstrasse Trabbigrösse erreicht hat ?
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(20 Jul 2017, 00:26)

Welche Autobahngebüren trag ich als Anlieger ? -
Welches Privathaus in Weimar wird durch eine Autobahn erschlossen? Keines. Die nächste Autobahn A4 verpasst Weimar um zahlreiche Kilometer. Auch sonst sind Gebäude, die unmittelbar durch Autobahnen zu erreichen sind, in der Regel Straßenmeistereien, Raststätten und sehr selten einmal Baustofflager, aber praktisch nie Wohngebäude. Also laber net rum. Bei vorrangig auswärtigen Nutzungen sind die Ausbaubeiträge ohnehin nur ein kleiner Anteil der Finanzierung.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Jul 2017, 00:32)

Welches Privathaus in Weimar wird durch eine Autobahn erschlossen? Keines. Die nächste Autobahn A4 verpasst Weimar um zahlreiche Kilometer. Auch sonst sind Gebäude, die unmittelbar durch Autobahnen zu erreichen sind, in der Regel Straßenmeistereien, Raststätten und sehr selten einmal Baustofflager, aber praktisch nie Wohngebäude. Also laber net rum. Bei vorrangig auswärtigen Nutzungen sind die Ausbaubeiträge ohnehin nur ein kleiner Anteil der Finanzierung.
Muss ich NUR Strassen zahlen - die mein Haus erschliessen ? Nicht....- ach...

Erklär was bei Gemeindestrasse >> Bei vorrangig auswärtigen Nutzungen sind die Ausbaubeiträge ohnehin nur ein kleiner Anteil der Finanzierung. << sein soll
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(20 Jul 2017, 00:40)

Muss ich NUR Strassen zahlen - die mein Haus erschliessen ? Nicht....- ach...
Straßenausbaubeiträge sind nur zu zahlen für Straßen, über die an deine Grundstücksgrenze direkt oder über Anschluß an einen Privatweg gefahren werden kann. Man spricht von Bevorteilung. Bitte informiere dich bei der zuständigen Gemeinde, inwieweit das auf den Grundstück für konkrete Baumaßnahmen zutrifft.
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Teeernte
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Jul 2017, 07:50)

Straßenausbaubeiträge sind nur zu zahlen für Straßen, über die an deine Grundstücksgrenze direkt oder über Anschluß an einen Privatweg gefahren werden kann. Man spricht von Bevorteilung. Bitte informiere dich bei der zuständigen Gemeinde, inwieweit das auf den Grundstück für konkrete Baumaßnahmen zutrifft.
Du schreibst STUSS - es ist eben GENAU so NICHT ! Ich hatte mich informiert ....DU NICHT.
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imp
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(20 Jul 2017, 11:40)

Du schreibst STUSS - es ist eben GENAU so NICHT ! Ich hatte mich informiert ....DU NICHT.
So kannst du mit deinem Dorfbürgermeister reden aber nicht mit mir. Kann aber sein, dass er dich solange mit einer gedruckten Ausgabe des ThürKAG, aufgeschlage auf §7 Beiträge schlägt, bis du es endlich einsiehst, denn sicher hat er deine Leier auch nicht erst einmal gehört.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

schelm hat geschrieben:(19 Jul 2017, 23:40)


Gerüchten zufolge will die Gemeinde die Häuslebesitzer wohl mit jeweils 3000 Euro zur Kasse bitten, für die vor einigen Jahren erfolgte Komplettsanierung der B 88 in unserem Dorf.
Da hast du wohl Glück, dass es sich um eine Bundesstraße handelt und nicht um eine reine Anliegerstraße. Das wäre teurer geworden.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Jul 2017, 11:48)

So kannst du mit deinem Dorfbürgermeister reden aber nicht mit mir. Kann aber sein, dass er dich solange mit einer gedruckten Ausgabe des ThürKAG, aufgeschlage auf §7 Beiträge schlägt, bis du es endlich einsiehst, denn sicher hat er deine Leier auch nicht erst einmal gehört.

§ 7
Beiträge
(1) Die Gemeinden und Landkreise können, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird, zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Der Investitionsaufwand umfasst auch den Wert der von der Kommune aus ihrem Vermögen bereitgestellten Sachen und Rechte im Zeitpunkt der Bereitstellung. Für die Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind. Die Gemeinde kann von einer Beitragserhebung nach Satz 3 absehen, wenn

1.
diese für sie zu keinem wesentlichen Vermögenszuwachs führen würde oder

2.
ihre finanzielle Situation dauerhaft so günstig ist, dass sie ohne Verletzung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze auf eine Beitragserhebung verzichten kann oder

3.
die Entscheidung über die Durchführung der Straßenausbaumaßnahme ab dem 1. Januar 2019 getroffen wurde und die Voraussetzungen des Abs. 4 a Satz 1 vorliegen.

Die Entscheidung der Gemeinde nach Satz 4 erfolgt durch Beschluss, welcher zu begründen und der Kommunalaufsicht anzuzeigen ist; Absatz 12 bleibt unberührt. Bei nicht leitungsgebundenen Einrichtungen kann der Aufwand für bestimmte Abschnitte ermittelt werden; für mehrere Einrichtungen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Aufwand insgesamt ermittelt werden. Der Beitrag kann für Teile der Einrichtung selbständig erhoben werden (Kostenspaltung). Bei leitungsgebundenen Einrichtungen können Beiträge für Teile einer Einrichtung selbständig erhoben werden, wenn diese Teile nutzbar sind.

(2) Bei Anliegerstraßen sollen die Interessen der Anwohner an einem ihren Bedürfnissen entsprechenden, ortstypischen und kostensparenden Ausbau besondere Berücksichtigung finden; bereits vorhandene, unter technischen Gesichtspunkten noch nutzbare Straßenbestandteile sollen in die Bauplanungen einbezogen werden, soweit hierdurch Kosteneinsparungen erzielt werden können. Für Einrichtungen der Wasserversorgung sowie für die laufende Straßenunterhaltung und die Straßeninstandsetzung werden keine Beiträge erhoben.

(3) Sind die Vorteile der Beitragspflichtigen verschieden hoch, so sind die Beiträge entsprechend abzustufen. Verteilungsmaßstäbe sind insbesondere

1.
die Grundstücksflächen,

2.
das Maß der baulichen Nutzung (Geschossfläche, Anzahl der Vollgeschosse),

3.
die Art der baulichen Nutzung oder

4.
die Grundstücksbreite.

Die Verteilungsmaßstäbe können miteinander verbunden werden. In der Satzung kann geregelt werden, dass bei der Berechnung der Beiträge sowohl für leitungsgebundene als auch für nicht leitungsgebundene Einrichtungen die Grundstücksflächen in unbeplanten Gebieten nur bis zur ortsüblichen Tiefe der baulichen Nutzung berücksichtigt werden.

(4) Kommt die Einrichtung neben den Beitragspflichtigen nicht nur unbedeutend auch der Allgemeinheit zugute, so ist in der Satzung eine Eigenbeteiligung der Kommune vorzusehen. Die Eigenbeteiligung muss die Vorteile für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigen.

(4a) Die Straßenausbaubeitragssatzung kann für das gesamte Gemeindegebiet eine über den Vorteil der Allgemeinheit hinausgehende Eigenbeteiligung der Gemeinde vorsehen, wenn

1.
es die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zulässt, die durch die Vorlage einer Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nach § 4 Nr. 4 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung beziehungsweise § 1 Abs. 2 Nr. 15 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik nachzuweisen ist,

2.
die Gemeinde in den vergangenen drei Haushaltsjahren keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat und im Finanzplanungszeitraum beziehungsweise nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung auch bei der Erhöhung des Gemeindeanteils keine Bedarfszuweisungen benötigt und

3.
aufgrund der Bewertung sonstiger Risiken (zum Beispiel Bürgschaften, Gewährverträge, kreditähnliche Rechtsgeschäfte) keine Verschlechterung der Haushaltssituation der Gemeinde zu befürchten ist.

Die Eigenbeteiligung der Gemeinde darf für Straßen, die

1.
überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, 80 vom Hundert,

2.
überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 85 vom Hundert und

3.
überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 90 vom Hundert

nicht überschreiten. Entsprechend der Verkehrsbedeutung der Straße sowie der einzelnen Teileinrichtungen ist dabei eine angemessene Abstufung vorzusehen. Bei Wegfall der Voraussetzungen nach Satz 1 ist das Satzungsrecht umgehend anzupassen.

(5) Steht im Zeitpunkt des Satzungserlasses der Aufwand nach Absatz 1 noch nicht fest, so kann in Abweichung von § 2 Abs. 2 davon abgesehen werden, den Abgabesatz festzulegen; es müssen aber die wesentlichen Bestandteile der einzelnen Einrichtungen in der Satzung nach Art und Umfang bezeichnet und der umzulegende Teil der Gesamtkosten bestimmt werden.

(6) Die Beitragspflicht entsteht mit der Beendigung der Maßnahme oder der Teilmaßnahme und im Falle der Abschnittsbildung mit der Beendigung des Abschnitts.

(7) Bei leitungsgebundenen Einrichtungen entsteht die Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung oder Teileinrichtung nach Absatz 1 Satz 8 angeschlossen werden kann, frühestens mit In- Kraft-Treten der Satzung; die Satzung kann einen späteren Zeitpunkt bestimmen. Abweichend von Satz 1 entsteht die sachliche Beitragspflicht

1.
für unbebaute Grundstücke, sobald und soweit das Grundstück bebaut und tatsächlich angeschlossen wird, und

2.
für bebaute Grundstücke in Höhe der Differenz, die sich aus tatsächlicher und zulässiger Bebauung ergibt, erst, soweit und sobald die tatsächliche Bebauung erweitert wird.

Die sachliche Beitragspflicht entsteht für bebaute Grundstücke nicht, soweit und solange das Grundstück die durchschnittliche Grundstücksfläche im Verteilungsgebiet der Einrichtung des Aufgabenträgers um mehr als 30 vom Hundert übersteigt. Sofern die örtlichen Verhältnisse es erfordern, ist bei der Ermittlung der durchschnittlichen Grundstücksfläche insbesondere zwischen Grundstücken, die vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden, und sonstigen Grundstücken zu unterscheiden. Satz 3 gilt nicht für die tatsächlich bebaute Fläche. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände nachträglich, unterrichten die Gemeinden die Aufgabenträger über Bauvorhaben, für die Baugenehmigungen erteilt oder die baurechtlich angezeigt wurden.

(8) Für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, können Vorauszahlungen auf den einmaligen Beitrag verlangt werden, sobald mit der Ausführung der beitragspflichtigen Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorauszahlung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht beitragspflichtig ist. Ist die Beitragspflicht sechs Jahre nach Erlass des Vorauszahlungsbescheides noch nicht entstanden, kann die Vorauszahlung zurückverlangt werden. Dies gilt nicht im Fall der gesonderten Erhebung der Vorauszahlung für Teile einer leitungsgebundenen Einrichtung, wenn für das herangezogene Grundstück eine Anschlussmöglichkeit an die Teileinrichtung besteht, die noch keine Beitragspflicht auslöst. Der Rückzahlungsanspruch ist ab Erhebung der Vorauszahlung mit einem Zwölftel des Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zuzüglich 0,1 Prozentpunkten für jeden vollen Monat zu verzinsen. Ist eine Beitragspflicht bereits entstanden, können Vorschüsse auf den Beitrag erhoben werden, sofern die endgültige Beitragsschuld noch nicht berechnet werden kann.

(9) Für leitungsgebundene Einrichtungen können unbeschadet der Regelung des Absatzes 8 Vorauszahlungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 8 Satz 1 nach Maßgabe des Baufortschritts der Einrichtung bis zu 80 vom Hundert des voraussichtlichen, beitragsfähigen Investitionsaufwands erhoben werden. Im Falle der Kostenspaltung nach Absatz 1 Satz 7 ist die Erhebung der Vorausleistung für Teile der Einrichtung gesondert zulässig. Sofern die für die Berechnung der Vorauszahlung notwendigen Grunddaten nicht vorhanden sind, werden sie durch Selbstauskunft des Beitragspflichtigen ermittelt. Kommt der Beitragspflichtige dem Auskunftsverlangen nicht nach, können die notwendigen Grunddaten durch Schätzung ermittelt werden. Führt der im Wege der Selbstauskunft oder der Schätzung der Vorauszahlung zugrunde gelegte satzungsgemäße Verteilungsmaßstab zu einem anderen Beitrag, als er bei einer tatsächlichen Ermittlung anzusetzen gewesen wäre, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der aufgrund der Selbstauskunft oder der Schätzung erhobenen und der sich nach Zugrundelegung der tatsächlich anzusetzenden Werte ergebenden Vorauszahlung mit einem Zwölftel des Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zuzüglich 0,1 Prozentpunkten für jeden vollen Monat zu verzinsen.

(10) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ist; unabhängig hiervon richtet sich für restitutionsbelastete Grundstücke die Beitragspflicht nach Satz 2. Die Satzung kann bestimmen, dass beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist. Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

(11) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, dem Erbbaurecht oder dem dinglichen Nutzungsrecht im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, im Falle des Absatzes 10 Satz 3 auf dem Wohnungs- oder dem Teileigentum; die öffentliche Last erlischt nicht, solange die persönliche Schuld besteht. Der Duldungsbescheid, mit dem die öffentliche Last geltend gemacht wird, ist wie ein Leistungsbescheid zu vollstrecken.

(12) Ein Beitrag kann auch für öffentliche Einrichtungen erhoben werden, die vor In-Kraft-Treten der Abgabesatzung hergestellt, angeschafft, erweitert, verbessert oder erneuert wurden. Die Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme nach Satz 1 zu beschließen. Soweit eine solche Beschlussfassung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, verliert die Gemeinde ihre Erhebungsberechtigung. Eine ungültige Satzung kann rückwirkend oder mit Wirkung für die Zukunft durch eine gültige Satzung ersetzt werden.

(13) Der Beitragsberechtigte kann die Ablösung des Beitrags vor Entstehung der Beitragspflicht gegen eine angemessene Gegenleistung zulassen. Das Nähere ist in der Satzung zu bestimmen.

(14) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sind dazu verpflichtet, auf Verlangen der beitragsberechtigten Körperschaft die für die Berechnung der Vorauszahlungen, Vorschüsse und Beiträge erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und die ihnen bekannten Beweismittel anzugeben. Dies gilt insbesondere für Angaben zu der Grundstücksfläche sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Kommt der Verpflichtete einer Aufforderung der beitragsberechtigten Körperschaft nicht nach, kann er mit einer Geldbuße bis zu zweihundertfünfzig Euro belegt werden.
Wo steht da was , dass ich ANLIEGER der Strasse sein MUSS ?
nur zu zahlen für Straßen, über die an deine Grundstücksgrenze direkt oder über Anschluß an einen Privatweg gefahren werden kann.
Textstelle bitte MARKIEREN.

(Bitte ohne "Kann" ...Konjunktive = NUR zu zahlen....>>DIREKT gefahren...)

Grundstücks - Erschliessungsstrassen...

Nun ...nebenbei mein Häuschen steht in Sachsen Anhalt...
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Du hast den Text doch zitiert. Dein Grundstück ist durch den Ausbau bevorteilt. Die Kommune darf je nach Verkehrsbedeutung von allen bevorteilten verschieden viel Anteil verlangen. Den Rest trägt sie als Vertreter der Allgemeinheit, ggf weitere Betroffene wie der Abwasserzweckverband. Wieviel von der von allen bevorteilten zu zahlenden Summe auf dich entfällt, hängt von Art, Größe und Lage deiner Scholle ab.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Jul 2017, 12:08)

Du hast den Text doch zitiert. Dein Grundstück ist durch den Ausbau bevorteilt. Die Kommune darf je nach Verkehrsbedeutung von allen bevorteilten verschieden viel Anteil verlangen. Den Rest trägt sie als Vertreter der Allgemeinheit, ggf weitere Betroffene wie der Abwasserzweckverband. Wieviel von der von allen bevorteilten zu zahlenden Summe auf dich entfällt, hängt von Art, Größe und Lage deiner Scholle ab.
Bevorteilt - eben -- ist ungleich >> "dadurch erschlossen" !!

Du hattest DIREKTE Nutzung geschrieben - DAS will ich sehen - DAS hattest Du behauptet !!

Bevorteilt ist - für die Gemeinde - zB ein Grundstück ohne Anbindung im Bereich zB - von 800m - hinter der neuen Strasse... unabhängig vom ANSCHLUSS..

(WAS DU HIER seit TAGEN behauptest.)

SCHROTTBEHAUPTUNG =
nur zu zahlen für Straßen, über die an deine Grundstücksgrenze direkt oder über Anschluß an einen Privatweg gefahren werden kann.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(20 Jul 2017, 12:20)

Bevorteilt - eben -- ist ungleich >> "dadurch erschlossen" !!

Du hattest DIREKTE Nutzung geschrieben - DAS will ich sehen - DAS hattest Du behauptet !!

Bevorteilt ist - für die Gemeinde - zB ein Grundstück ohne Anbindung im Bereich zB - von 800m - hinter der neuen Strasse... unabhängig vom ANSCHLUSS..

(WAS DU HIER seit TAGEN behauptest.)

SCHROTTBEHAUPTUNG =
Du musst schon korrekt lesen.
Straßenausbaubeiträge sind nur zu zahlen für Straßen, über die an deine Grundstücksgrenze direkt oder über Anschluß an einen Privatweg gefahren werden kann. Man spricht von Bevorteilung. Bitte informiere dich bei der zuständigen Gemeinde, inwieweit das auf den Grundstück für konkrete Baumaßnahmen zutrifft.
Wenn du im Einzelfall durch die Straße nicht bevorteilt bist, da du etwa über kein verfügbares Wegerecht von der Straße profitierst, kannst du ja klagen.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Jul 2017, 12:24)

Du musst schon korrekt lesen.



Wenn du im Einzelfall durch die Straße nicht bevorteilt bist, da du etwa über kein verfügbares Wegerecht von der Straße profitierst, kannst du ja klagen.
Straßenausbaubeiträge sind nur zu zahlen für Straßen, über die an deine Grundstücksgrenze direkt oder über Anschluß an einen Privatweg gefahren werden kann.
Die Textstelle IST im Gesetzestext NICHT zu finden. Es ist eine Auslegung von DIR -

Jou da kann man KLAGEN - wie bei jeder unzureichenden Auslegung...Meinung Auffassung.

Es ist KEIN Gesetzestext - wie du Bereits eindrucksvoll die Textstelle nicht zeigen konntest,über mehrere Seiten WINDEST wie ein AAL...

Eine Behauptung a la Sole - :D :D :D
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von imp »

Teeernte hat geschrieben:(20 Jul 2017, 12:38)

Die Textstelle IST im Gesetzestext NICHT zu finden.
Ich kann dir bei deinem Problem nicht helfen, es hat offenbar mit Kommunalabgaben nichts zu tun. Weder den Gesetzestext noch die Umsetzung ins Alltagsdeutsch begreifst du. Du möchtest dich gern über Beitragspflichten aufregen, die seit Jahrzehnten auch in Thüringen nicht neu sind. Kannst du machen, dazu brauchst du weiter niemanden.
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Re: ARD : Wo Kommunen hinlangen

Beitrag von Teeernte »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Jul 2017, 12:42)

Ich kann dir bei deinem Problem nicht helfen, es hat offenbar mit Kommunalabgaben nichts zu tun. Weder den Gesetzestext noch die Umsetzung ins Alltagsdeutsch begreifst du. Du möchtest dich gern über Beitragspflichten aufregen, die seit Jahrzehnten auch in Thüringen nicht neu sind. Kannst du machen, dazu brauchst du weiter niemanden.
Noch mal - ich hab in Thüringen kein Grundstück.

Ich hab mir selbst "Beholfen" - bei allen Grundstücken hab ich nicht mehr als 10 % der Forderung bezahlt - ohne Gerichtsprozess.

Der Strassenausbaubeitrag muss entsprechend Schlüssel auf alle Grundstückseigentümer umgelegt werden,

Häufige FEHLER dieser "Berechnung" :
Strasse ist zum Ausbautermin nicht Eigentum der Gemeinde,
Gebaut wird mit 1 Eurokräften - berechnet mit Angestellten Arbeitern,
gebaut wird mit billigem Recyclingmaterial - in der Rechnung ist KiesKörnung XY angezogen...
die Qubikmeter Kies passen zur Dicke/Länge Schicht der Strasse nicht usw.

Auch BerechnungsFEHLER sind nicht unüblich ------ein Fehler - und die GANZE Rechnung stimmt nicht.

Wir sind uns doch EINIG - dass ich von einem Autobahnanschluss einen grossen VORTEIL habe - wenn der in XX m oder in xxxx m kommt - den muss ich nicht zahlen .

Ist der Schlüssel der Gemeinde - aber in 1500m alle Anlieger - hab ich zu zahlen - auch wenn ich dadurch nicht erschlossen werde.
und das kann mir unter Umständen mit 4 Strassen nach und nach passieren !


Deine PRIVATE Auslegung von Gesetzestext ist und BLEIBT HUMBUG.
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