Lass mal, deine humanen Anwandlungen nimmt dir eh niemand ab.Sozialdemokrat hat geschrieben:(10 Apr 2017, 13:08)
Wieso auf Verdacht?....Ist es denn besser, Menschen jahrelang in der Illusion leben zu lassen, im Ankunftsland bleiben zu dürfen (Sprachkurs, ggf. Job etc.) um ihnen dann mitzuteilen: Asylantrag abgelehnt, verpiss Dich oder Du wirst abgeschoben?
anschläge/aktivitäten von terroristen
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Re: Anschlag in Schweden
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Re: Anschlag in Schweden
Wieder einmal Bauch vs. Kopf?think twice hat geschrieben:(10 Apr 2017, 12:57)
In Europa überwiegen die Rechtsstaaten. Deutschland und Schweden gehören dazu. In Rechtsstaaten ist es verboten, unschuldige Menschen auf Verdacht festzusetzen. Hast du nicht gewusst, oder?
Natürlich wird man im Rechtsstaat auf Verdacht festgenommen, Schuld oder Unschuld ist eine andere Geschichte.
Oh Jesses.
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Re: Anschlag in Schweden
think twice hat geschrieben:(10 Apr 2017, 12:57)
In Europa überwiegen die Rechtsstaaten. Deutschland und Schweden gehören dazu. In Rechtsstaaten ist es verboten, unschuldige Menschen auf Verdacht festzusetzen. Hast du nicht gewusst, oder?
Wenn ich einen Vogel sehe der wie eine Ente watschelt und wie eine Ente schwimmt und wie eine Ente quakt dann nenne ich ihn eine Ente. Und wenn der Vogel dementiert eine Ente zu sein ist es eine russische Ente.
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Re: Anschlag in Schweden
In Frankreich gibt es den Ausnahmezustand mit erweiterten Rechten.think twice hat geschrieben:(10 Apr 2017, 12:57)
In Europa überwiegen die Rechtsstaaten. Deutschland und Schweden gehören dazu. In Rechtsstaaten ist es verboten, unschuldige Menschen auf Verdacht festzusetzen. Hast du nicht gewusst, oder?
Das ist Kapitalismus:
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Re: Anschlag in Schweden
Das ist ja erschreckend, deine unkenntnis. Niemand darf nur wegen eines Verdachtes festgesetzt werden, dazu gehören schon handfeste Indizien, oder Beweise (was ein wenig mehr ist als der reine Verdacht), sonst unterschreibt dies kein Haftrichter.Keoma hat geschrieben:(10 Apr 2017, 13:56)
Wieder einmal Bauch vs. Kopf?
Natürlich wird man im Rechtsstaat auf Verdacht festgenommen, Schuld oder Unschuld ist eine andere Geschichte.
Oh Jesses.
Die Spielregeln für eine Festsetzung sind diesbezüglich ziemlich eng.
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Re: Anschlag in Schweden
Ich darf keinen Verdächtigen festnehmen?relativ hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:23)
Das ist ja erschreckend, deine unkenntnis. Niemand darf nur wegen eines Verdachtes festgesetzt werden, dazu gehören schon handfeste Indizien, oder Beweise (was ein wenig mehr ist als der reine Verdacht), sonst unterschreibt dies kein Haftrichter.
Die Spielregeln für eine Festsetzung sind diesbezüglich ziemlich eng.
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Re: Anschlag in Schweden
Die Terroranschläge sollen dieses ja verändern damit sich am Ende die Frauen verhüllen, keine Schweine mehr getötet werden, gebetet wird usw.relativ hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:23)
Das ist ja erschreckend, deine unkenntnis. Niemand darf nur wegen eines Verdachtes festgesetzt werden, dazu gehören schon handfeste Indizien, oder Beweise (was ein wenig mehr ist als der reine Verdacht), sonst unterschreibt dies kein Haftrichter.
Die Spielregeln für eine Festsetzung sind diesbezüglich ziemlich eng.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Anschlag in Schweden
Verdächtigen ist etwas anderes als der pure Verdacht. Denn bei einem Vedächtigen gibt es den begründeten Verdacht . Die Nase gefällt nicht reicht eben nicht aus.
Eine vorläufige Festnahme eines Verdächtigen ist auf 24 Stunden begrenzt bis dahin muss die Polizei etwas Handfestes in der Hand haben.
Edit. Du selber darfst schon mal niemanden festnehmen, höchstens bis zur Festnahme festhalten.
Zuletzt geändert von relativ am Mo 10. Apr 2017, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Anschlag in Schweden
Verschone mich bitte mit deinem Hirnschmalz.Adam Smith hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:27)
Die Terroranschläge sollen dieses ja verändern damit sich am Ende die Frauen verhüllen, keine Schweine mehr getötet werden, gebetet wird usw.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Anschlag in Schweden
Schön, wie man sich winden muss, wenn man dem anderen partout nicht zustimmen will.relativ hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:31)
Verdächtigen ist etwas anderes als der pure Verdacht. Denn bei einem Vedächtigen gibt es den begründeten Verdacht . Die Nase gefällt nicht reicht eben nicht aus.
Eine vorläufige Festnahme eines Verdächtigen ist auf 24 Stunden begrenzt bis dahin muss die Polizei etwas Handfestes in der Hand haben.
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Re: Anschlag in Schweden
Ich habe eben den Vorteil, daß ich im Kontext lese und auch antworte du, naja....Keoma hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:36)
Schön, wie man sich winden muss, wenn man dem anderen partout nicht zustimmen will.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Anschlag in Schweden
Ich habe auf einen Beitrag geantwortet, der Blödsinn war.relativ hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:41)
Ich habe eben den Vorteil, daß ich im Kontext lese und auch antworte du, naja....
Aus Schlamperei oder Unwissen, sei's wie's sei.
Aber einerseits die große Überlegenheit und Geistesgröße spielen, und dann Unsinn schreiben, spielt's bei mir nicht.
Dein Beitrag ist eine Beispringen um des Beispringens Willen, ohne Rücksicht auf Verluste oder Sinnhaftigkeit.
Übrigens:
§ 127
Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Aber lassen wir das, geht zu weit.
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Re: Anschlag in Schweden
Das interessiert also nicht.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Anschlag in Schweden
Paragraphenreiter hatten es schon immer schwer......
Re: Anschlag in Schweden
Doch soweit ich weiss, darf ein Verdaechtiger 24 Stunden festgehalten werden ,ohne einem Untersuchungsrichter vorgefuehrt werden zu muessen.
Die Verhaengung von Untersuchungshaft ist an Gesetze gebunden, es muessen Gruende bestehen und diese muessen einem Richter vorgelegt werden der dann darueber urteilt, ob ein Grund fuer eine Untersuchungshaft besteht.
Einfach so einen beliebig lange fest zu halten, das geht halt nicht ... auch dann nicht, wenn er Muslim oder Fluechtling oder sogar beides ist.
Re: Anschlag in Schweden
Die Terroranschlaege veraendern das auchAdam Smith hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:27)
Die Terroranschläge sollen dieses ja verändern damit sich am Ende die Frauen verhüllen, keine Schweine mehr getötet werden, gebetet wird usw.
Wenn bereits Politiker vorschlagen, unsren Rechtsstaat auszuhoelen, den Ermittlungsbehoerden mehr "Kompetenzen" zuzuschreiben und man quasi eine Lex "Superrecht" Sicherheit einfordert auf Kosten der Buergerrechte ... dann erreicht der Terror genau das, was er bezweckt.
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Re: Anschlag in Schweden
Hat jemand etwas anderes behauptet?odiug hat geschrieben:(10 Apr 2017, 15:07)
Doch soweit ich weiss, darf ein Verdaechtiger 24 Stunden festgehalten werden ,ohne einem Untersuchungsrichter vorgefuehrt werden zu muessen.
Die Verhaengung von Untersuchungshaft ist an Gesetze gebunden, es muessen Gruende bestehen und diese muessen einem Richter vorgelegt werden der dann darueber urteilt, ob ein Grund fuer eine Untersuchungshaft besteht.
Einfach so einen beliebig lange fest zu halten, das geht halt nicht ... auch dann nicht, wenn er Muslim oder Fluechtling oder sogar beides ist.
Hoffentlich bleibt es dabei, in verschiedenen Ländern wird schon daran herumgebastelt, Stichwort "Gefährder".
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Re: Anschlag in Schweden
Wodurch unterscheidet sich den ein "purer Verdacht" von einem "begründeten Verdacht"?relativ hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:31)
Verdächtigen ist etwas anderes als der pure Verdacht. Denn bei einem Vedächtigen gibt es den begründeten Verdacht . ....
Ist ein Verdacht nicht immer sowieso pur und begründet, weil "Verdacht" ja genau eine Begründung impliziert?
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Anschlag in Schweden
Generalverdacht vs indizien und BeweiseThorsHamar hat geschrieben:(10 Apr 2017, 15:48)
Wodurch unterscheidet sich den ein "purer Verdacht" von einem "begründeten Verdacht"?
Ist ein Verdacht nicht immer sowieso pur und begründet, weil "Verdacht" ja genau eine Begründung impliziert?
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Re: Anschlag in Schweden
Mein Beitrag war kein Blödsinn. Mit "auf Verdacht" meinte ich natürlich, dass niemanden einfach so unterstellt werden darf, er könne ein Straftäter sein und er deshalb festgesetzt wird.Keoma hat geschrieben:(10 Apr 2017, 14:46)
Ich habe auf einen Beitrag geantwortet, der Blödsinn war.
Aus Schlamperei oder Unwissen, sei's wie's sei.
Aber einerseits die große Überlegenheit und Geistesgröße spielen, und dann Unsinn schreiben, spielt's bei mir nicht.
Dein Beitrag ist eine Beispringen um des Beispringens Willen, ohne Rücksicht auf Verluste oder Sinnhaftigkeit.
Übrigens:
§ 127
Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Aber lassen wir das, geht zu weit.
Dein §127 ist allerdings wirklich dumm in diesem Zusammenhang. Denn da steht ja ganz klar: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt", dann........
Trifft also auf Personen, die in Deutschland lediglich einen Asylantrag stellen, garnicht zu. Auch wenn ihr diese Menschen gern zu Straftätern machen würdet, weil sie euch belästigen...
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Re: Anschlag in Schweden
Ein sog. Generalverdacht ist auch immer persönlich begründet. Nur werden persönliche Begründungen von einer politisch motivierten Jury bewertet und gegebenenfalls diffamiert.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Anschlag in Schweden
Bezweifle das die Absicht in diesen und anderen Fällen ist und war unseren Rechtsstaat auszuhoelenodiug hat geschrieben:(10 Apr 2017, 15:13)
Die Terroranschlaege veraendern das auch
Wenn bereits Politiker vorschlagen, unsren Rechtsstaat auszuhoelen, den Ermittlungsbehoerden mehr "Kompetenzen" zuzuschreiben und man quasi eine Lex "Superrecht" Sicherheit einfordert auf Kosten der Buergerrechte ... dann erreicht der Terror genau das, was er bezweckt.
Diesen Leuten geht es einfach nur darum soviel Ungläubige wie möglich zu töten
Da gibt es keinen großen Masterplan dahinter
Re: Anschlag in Schweden
Du willst anscheinend nicht diskutieren sondern einfach nur poltern und pöbeln.think twice hat geschrieben:(10 Apr 2017, 13:09)
Lass mal, deine humanen Anwandlungen nimmt dir eh niemand ab.
Re: Anschlag in Schweden
Nach deren Verständnis von Ungläubigen, hätten diese dann noch etwa 7.000.000.000 vor sich.Joker hat geschrieben:(10 Apr 2017, 19:26)
Bezweifle das die Absicht in diesen und anderen Fällen ist und war unseren Rechtsstaat auszuhoelen
Diesen Leuten geht es einfach nur darum soviel Ungläubige wie möglich zu töten
Da gibt es keinen großen Masterplan dahinter
Nein Joke(er), geht denen um die Spaltung der Gesellschaften, und bist ein Muster-Opfer dieser Politik, gratuliere.
Re: Anschlag in Schweden
Nein, es gibt in einem Rechtsstaat keinen Generalverdacht, daher auch nichts zu begründen, geschweige den diffamieren.ThorsHamar hat geschrieben:(10 Apr 2017, 19:10)
Ein sog. Generalverdacht ist auch immer persönlich begründet. Nur werden persönliche Begründungen von einer politisch motivierten Jury bewertet und gegebenenfalls diffamiert.
Re: Anschlag in Schweden
Wenn es diesen großen Masterplan wirklich geben sollte greift aber auch nicht die Version des einsamen WolfesJFK hat geschrieben:(10 Apr 2017, 19:44)
Nach deren Verständnis von Ungläubigen, hätten diese dann noch etwa 7.000.000.000 vor sich.
Nein Joke(er), geht denen um die Spaltung der Gesellschaften, und bist ein Muster-Opfer dieser Politik, gratuliere.
Da steckt dann mehr dahinter
Der Islam an sich ist dann die Gefahr
Re: Anschlag in Schweden
Wenn nach deinen Ausführungen das Ziel die auslöschung unserer Kultur ist wäre es sehr fahrlässig von Einzeltätern auszugehenJFK hat geschrieben:(10 Apr 2017, 19:48)
Nein, es gibt in einem Rechtsstaat keinen Generalverdacht, daher auch nichts zu begründen, geschweige den diffamieren.
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Re: Anschlag in Schweden
Natürlich gibt es Generalverdacht, auch in einem Rechtsstaat. Deshalb werden z.B. gewählte Politker bestimmter Parteien vom VS beobachtet.JFK hat geschrieben:(10 Apr 2017, 19:48)
Nein, es gibt in einem Rechtsstaat keinen Generalverdacht, daher auch nichts zu begründen, geschweige den diffamieren.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Anschlag in Schweden
Wieso nicht? Das sind Nachahmer die den aufrufen der Extremisten folge leisten, weil sie darin eine art "Daseinsberechtigung" sehen, und bedingt ihrer Psychose glauben, hinterher "jemand" zu sein, für das "Gute" einzustehen.Joker hat geschrieben:(10 Apr 2017, 19:50)
Wenn es diesen großen Masterplan wirklich geben sollte greift aber auch nicht die Version des einsamen Wolfes
Da steckt dann mehr dahinter
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Re: Anschlag in Schweden
Hätte mich auch gewundert, wenn du es verstanden hättest.think twice hat geschrieben:(10 Apr 2017, 17:49)
Mein Beitrag war kein Blödsinn. Mit "auf Verdacht" meinte ich natürlich, dass niemanden einfach so unterstellt werden darf, er könne ein Straftäter sein und er deshalb festgesetzt wird.
Dein §127 ist allerdings wirklich dumm in diesem Zusammenhang. Denn da steht ja ganz klar: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt", dann........
Trifft also auf Personen, die in Deutschland lediglich einen Asylantrag stellen, garnicht zu. Auch wenn ihr diese Menschen gern zu Straftätern machen würdet, weil sie euch belästigen...
Von Unterstellung war keine Rede, sondern von Verdacht.
Der § 127 bezog sich auf "du darfst niemanden festnehmen", klar?
Und deine merkwürdigen Unterstellungen kannst du dir sparen, geh' auf meine Beiträge ein, oder lass' es.
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Re: Anschlag in Schweden
Das wäre dann ein erster Indiz für Radikales Gedankengut, der Verdacht kommt ja dann nicht von ungefähr.ThorsHamar hat geschrieben:(10 Apr 2017, 20:07)
Natürlich gibt es Generalverdacht, auch in einem Rechtsstaat. Deshalb werden z.B. gewählte Politker bestimmter Parteien vom VS beobachtet.
Re: Anschlag in Schweden
Links- Rechtsradikale wollen auch unsere Kultur zumindest nach ihren Vorstellungen beeinflussen, sobald die sich aber organisieren um mit Anarchismus ihre Ziele durchzusetzen ist die Staatsgewalt gefragt, gegen Psychosen von einzel Tätern ist kaum was zu machen außer frühzeitig erkennen und einweisen.Joker hat geschrieben:(10 Apr 2017, 19:52)
Wenn nach deinen Ausführungen das Ziel die auslöschung unserer Kultur ist wäre es sehr fahrlässig von Einzeltätern auszugehen
Re: Anschlag in Schweden
Das sind TerroristenJFK hat geschrieben:(10 Apr 2017, 20:22)
Links- Rechtsradikale wollen auch unsere Kultur zumindest nach ihren Vorstellungen beeinflussen, sobald die sich aber organisieren um mit Anarchismus ihre Ziele durchzusetzen ist die Staatsgewalt gefragt, gegen Psychosen von einzel Tätern ist kaum was zu machen außer frühzeitig erkennen und einweisen.
Keine psychisch kranken Einzeltäter
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Re: Anschlag in Schweden
An die 800 Menschen aus Deutschland haben sich dem IS angeschlossen. Das ist eine Menge.JFK hat geschrieben:(10 Apr 2017, 20:22)
Links- Rechtsradikale wollen auch unsere Kultur zumindest nach ihren Vorstellungen beeinflussen, sobald die sich aber organisieren um mit Anarchismus ihre Ziele durchzusetzen ist die Staatsgewalt gefragt, gegen Psychosen von einzel Tätern ist kaum was zu machen außer frühzeitig erkennen und einweisen.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Anschlag in Schweden
Das eine schließt dass andere nicht aus.
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Re: Anschlag in Schweden
Eben, es gibt einen Verdacht wegen eines Indizes .... Jeder Verdacht entsteht erst wegen Indizien.JFK hat geschrieben:(10 Apr 2017, 20:14)
Das wäre dann ein erster Indiz für Radikales Gedankengut, der Verdacht kommt ja dann nicht von ungefähr.
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Re: Anschlag in Schweden
Es ist aber dann kein Generalverdacht mehr.ThorsHamar hat geschrieben:(10 Apr 2017, 20:45)
Eben, es gibt einen Verdacht wegen eines Indizes .... Jeder Verdacht entsteht erst wegen Indizien.
Der Generalverdacht ist ein ganz allgemein formulierter Verdacht ohne konkrete individuelle (subjektive) Anhaltspunkte bzw. meist ein kurz formulierter Verdacht, der aufgrund der Kürze aber auch eine rechtsstaatlich „sehr“ flexible Auslegung zulässt und die Gefahr der Rechtsunsicherheit und/oder Willkür in sich birgt.
Der Generalverdacht an sich ist daher keine geeignete Grundlage für polizeiliche oder strafbehördliche Ermittlungen in einem Rechtsstaat.
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Re: Anschlag in Schweden
Wie auch immer: Einen Verdacht, auch einen Generalverdacht zu ignorieren, besonders vorsätzlich aus politischen Gründen, kann tödlich sein.
Diffamierung beseitigt
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Re: Anschlag in Schweden
ThorsHamar hat geschrieben:(10 Apr 2017, 22:03)
Wie auch immer: Einen Verdacht, auch einen Generalverdacht zu ignorieren, besonders vorsätzlich aus politischen Gründen, kann tödlich sein.
Diffamierung beseitigt
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Und wer soll dann die unschuldig inhaftierten verantworten können?
Ist dieses Leben nicht erhaltenswert?
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Re: Anschlag in Schweden
Diffamierung? Die Angehörigen der Opfer von Berlin wollen gegen die verantwortlichen Ignoranten klagen. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/a ... n-25532182 Genau darauf habe ich mich bezogen.ThorsHamar hat geschrieben:(10 Apr 2017, 22:03)
Wie auch immer: Einen Verdacht, auch einen Generalverdacht zu ignorieren, besonders vorsätzlich aus politischen Gründen, kann tödlich sein.
Diffamierung beseitigt
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Re: Anschlag in Schweden
Doch, eben, Leben ist erhaltenswert.JFK hat geschrieben:(10 Apr 2017, 22:07)
Und wer soll dann die unschuldig inhaftierten verantworten können?
Ist dieses Leben nicht erhaltenswert?
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Re: Anschlag in Schweden
Ohne Beleg war es das . . . aber es geht doch, auch Du lernst dazu!ThorsHamar hat geschrieben:(10 Apr 2017, 22:24)
Diffamierung? Die Angehörigen der Opfer von Berlin wollen gegen die verantwortlichen Ignoranten klagen. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/a ... n-25532182 Genau darauf habe ich mich bezogen.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Anschlag in Schweden
Provo-Spam entfernt.Moses hat geschrieben:(10 Apr 2017, 22:34)
Ohne Beleg war es das . . . aber es geht doch, auch Du lernst dazu!
Reiß Dich zusammen.
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Re: Anschlag in Schweden
Gegen den festgenommenen Attentäter wurde jetzt Haftbefehl beantragt....Mit der Abschiebung wird es wohl zunächst nix mehr.
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Re: Anschlag in Schweden
Ist wohl besser so.. Nach den Dublin abkommen müsste er nämlich nach Deutschland abgeschoben werden, es sei denn die Schweden haben ihn offiziell übernommen.Sozialdemokrat hat geschrieben:(10 Apr 2017, 23:31)
Gegen den festgenommenen Attentäter wurde jetzt Haftbefehl beantragt....Mit der Abschiebung wird es wohl zunächst nix mehr.
Ich bin für eine Gemeinschaftszelle mit Anders Breivig.
Re: Anschlag in Schweden
Nochmal für dich der Kontext.
Also findest du es ok, eine Große Anzahl von Menschen, in dem falle also Flüchtlinge, einzusperren, ihnen die Lebenszeit (auch Leben) zu Stehlen, um so eine Theoretische Gefahr an Leib und Leben abzuwenden.Sozialdemokrat hat geschrieben:(10 Apr 2017, 12:42)
Man sollte Asylbewerber in Prüfungszentren festhalten bis die Identität festgestellt und das Asylprüfungsverfahren abgeschlossen ist. Eine solche Vorgehensweise hätte das Attentat von Schweden verhindert.
Und wie kommen wir beiden nun aus der Nummer raus, ohne das Menschenleben in Lebensunwerten Leben und Lebenswertes Leben einzuteilen?
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Re: Anschlag in Schweden
Wenn du nicht durchblickst, dann lass du es einfach.Keoma hat geschrieben:(10 Apr 2017, 20:12)
Hätte mich auch gewundert, wenn du es verstanden hättest.
Von Unterstellung war keine Rede, sondern von Verdacht.
Der § 127 bezog sich auf "du darfst niemanden festnehmen", klar?
Und deine merkwürdigen Unterstellungen kannst du dir sparen, geh' auf meine Beiträge ein, oder lass' es.
Der Sozialdemokrat hatte die glorreiche Idee, Asylbewerber so lange festzusetzen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Diese Menschen stehen aber unter keinem Verdacht, sie haben nichts verbrochen, deshalb besteht auch keine rechtliche Handhabe, sie einzusperren.
Dein §127 gilt für Leute, die konkret einer Straftat verdächtigt werden und sich den weiteren Ermittlungen durch Flucht oder Identitätsverschleierung entziehen wollen.
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Re: Anschlag in Schweden
Du glaubst nicht, was in einem Rechtsstaat alles möglich ist, sogar Gesetze kann man erlassen.think twice hat geschrieben:(11 Apr 2017, 01:32)
Wenn du nicht durchblickst, dann lass du es einfach.
Der Sozialdemokrat hatte die glorreiche Idee, Asylbewerber so lange festzusetzen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Diese Menschen stehen aber unter keinem Verdacht, sie haben nichts verbrochen, deshalb besteht auch keine rechtliche Handhabe, sie einzusperren.
Dein §127 gilt für Leute, die konkret einer Straftat verdächtigt werden und sich den weiteren Ermittlungen durch Flucht oder Identitätsverschleierung entziehen wollen.
Aber darauf habe ich mich gar nicht bezogen, sondern auf deine, sagen wir, unglückliche Formulierung.
Aber was soll's.
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Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Anschlag in Schweden
Der Campingvergewaltiger ist auch ein abgelehnter Asylbewerber.watisdatdenn? hat geschrieben:(11 Apr 2017, 00:12)
Ist wohl besser so.. Nach den Dublin abkommen müsste er nämlich nach Deutschland abgeschoben werden, es sei denn die Schweden haben ihn offiziell übernommen.
Ich bin für eine Gemeinschaftszelle mit Anders Breivig.
Re: Anschlag in Schweden
Ich sprach von Asylbewerbern.JFK hat geschrieben:(11 Apr 2017, 00:24)
Nochmal für dich der Kontext.
Also findest du es ok, eine Große Anzahl von Menschen, in dem falle also Flüchtlinge, einzusperren, ihnen die Lebenszeit (auch Leben) zu Stehlen, um so eine Theoretische Gefahr an Leib und Leben abzuwenden.
Und wie kommen wir beiden nun aus der Nummer raus, ohne das Menschenleben in Lebensunwerten Leben und Lebenswertes Leben einzuteilen?