Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Wasteland
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

ThorsHamar hat geschrieben:(27 Feb 2017, 14:53)

Das ist auch völlig OK ....
Nicht OK ist, Kinder als Religions-und Volkprotagonisten mit körperlichen Veränderungen zu kennzeichnen.
Wie gesagt, siehe hier. Mehr brauche ich dazu auch nicht zu sagen:

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 0#p3834093
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ThorsHamar
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ThorsHamar »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 14:56)

Man kann nicht logisch konsistent vorgeben die Religionsfreiheit erwachsener Kinder zu achten, wenn man während der kleinen Lebensspanne ihrer Unmündigkeit sie fürs ganze Leben quasi religiös markiert. Diese Markierung an der exponiertesten Stelle ist nichts anderes als die Botschaft, du gehörst nicht dir, du gehörst der Gemeinschaft, ihr hast du dich unterzuordnen.
Ja, genau DAS ist der Sinn der religiösen Beschneidung!
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 14:56)

Man kann nicht logisch konsistent vorgeben die Religionsfreiheit erwachsener Kinder zu achten, wenn man während der kleinen Lebensspanne ihrer Unmündigkeit sie fürs ganze Leben quasi religiös markiert. Diese Markierung an der exponiertesten Stelle ist nichts anderes als die Botschaft, du gehörst nicht dir, du gehörst der Gemeinschaft, ihr hast du dich unterzuordnen.
Wenn jemand als Erwachsener Mensch sich entscheidet trotzdem an nichts zu glauben, dann wird er das tun, die Beschneidung ändert daran nichts und schränkt ihn bei dieser Auswahl auch nicht ein.
Für die meisten bleibt dann nur noch die Erinnerung an eine Feier mit vielen Geschenken und viel Essen. Kein Trauma, nix. Das wird mir jedenfalls immer wieder gesagt, von Betroffenen.
Wie gesagt, ein Verbrechen ohne Opfer. Oder wo sind die Millionen von Muslimen und Juden die drauf und dran sind zu vor dem Verfassungsgericht zu klagen? Bei rund 2 Milliarden beschnittenen Menschen auf der Welt müsste es ja hunderte von Millionen Menschen geben die dagegen Sturm laufen. Übrigens am Rande, bestimmte orthodoxe Kirchen beschneiden auch, ebenso wie die Kopten. Auch in Südkorea, Madagaskar und Polynesien liegen Beschneidungsraten bei bis zu 100% genau wie Kanada und Neuseeland hohe Beschneidungsraten aufweisen (ganz zu schweigen von den USA). Nirgendwo gibt es einen Sturmlauf dagegen.
Dir geht es um Behinderung der Ausübung ihrer Religion und um Assimilationsdruck gegenüber Juden und Muslimen. Um etwas anderes geht es dir doch gar nicht.
Der ist aber eben nicht notwendig. Das ist deine Privatfehde.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:05)

Übrigens am Rande, bestimmte orthodoxe Kirchen beschneiden auch, ebenso wie die Kopten. Auch in Südkorea, Madagaskar und Polynesien liegen Beschneidungsraten bei bis zu 100% genau wie Kanada und Neuseeland hohe Beschneidungsraten aufweisen (ganz zu schweigen von den USA). Nirgendwo gibt es einen Sturmlauf dagegen.
Die Deutschen waren eben schon immer ganz besonders besorgt um das jüdische Volk.

Man will nur helfen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Milady de Winter »

MOD - Kollegen, lasst hier bitte Pauschalisierungen stecken! Das gilt für "die Muslime" und "die Juden" genauso wie für "die Deutschen". Danke.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schokoschendrezki »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 14:56)

Man kann nicht logisch konsistent vorgeben die Religionsfreiheit erwachsener Kinder zu achten, wenn man während der kleinen Lebensspanne ihrer Unmündigkeit sie fürs ganze Leben quasi religiös markiert. Diese Markierung an der exponiertesten Stelle ist nichts anderes als die Botschaft, du gehörst nicht dir, du gehörst der Gemeinschaft, ihr hast du dich unterzuordnen.
Nun ist es aber ganz gewiss nicht der Daseinsgrund für Religionen, etwas "logisch konsistentes" darzustellen. Und weder das Judentum noch der Islam haben einzelne Vertreter dieser Religionen daran gehindert, völlig eigenständige kulturelle Leistungen zu erbringen oder auch völlig eigenständige politische Positionen einzunehmen.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:05)

Wenn jemand als Erwachsener Mensch sich entscheidet trotzdem an nichts zu glauben, dann wird er das tun, die Beschneidung ändert daran nichts und schränkt ihn bei dieser Auswahl auch nicht ein.
Für die meisten bleibt dann nur noch die Erinnerung an eine Feier mit vielen Geschenken und viel Essen. Kein Trauma, nix. Das wird mir jedenfalls immer wieder gesagt, von Betroffenen.
Wie gesagt, ein Verbrechen ohne Opfer. Oder wo sind die Millionen von Muslimen und Juden die drauf und dran sind zu vor dem Verfassungsgericht zu klagen?
Bei rund 2 Milliarden beschnittenen Menschen auf der Welt müsste es ja hunderte von Millionen Menschen geben die dagegen Sturm laufen. Übrigens am Rande, bestimmte orthodoxe Kirchen beschneiden auch, ebenso wie die Kopten. Auch in Südkorea, Madagaskar und Polynesien liegen Beschneidungsraten bei bis zu 100% genau wie Kanada und Neuseeland hohe Beschneidungsraten aufweisen (ganz zu schweigen von den USA). Nirgendwo gibt es einen Sturmlauf dagegen.
Dir geht es um Behinderung der Ausübung ihrer Religion und um Assimilationsdruck gegenüber Juden und Muslimen. Um etwas anderes geht es dir doch gar nicht.
Der ist aber eben nicht notwendig. Das ist deine Privatfehde.
Deine Scheinheiligkeit ödet mich an ! Wenn man etwas völlig selbstverständliches als Modellvorstellung für unsere Gesellschaft fordert, nämlich eine Gemeinschaft auf der Basis grundlegender Wertvorstellungen, eine davon bspw. die Unteilbarkeit des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dann ist das für dich rechter " Kollektivkram ", den niemand braucht. Was brauchen wir denn ?

Wenn es um tatsächlichen Kollektivkram geht wie hier gerade, dann findest du unendlich viele Rechtfertigungen und Relativierungen für einen wortwörtlich einschneidenden Eingriff in die Individualrechte.

Glaubst du, diese Diskrepanz in deiner argumentativen Konsistenz bleibt unbemerkt ?

Warum die nicht massenhaft zum BVerG rennen ? Sie können gar nicht, wegen Verjährung. Und hast du schon einmal etwas von der Dynamik sozialer Gruppenzwänge gehört, als natürlicher Feind des Kollektivkrams ? :rolleyes:
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:43)

Deine Scheinheiligkeit ödet mich an ! Wenn man etwas völlig selbstverständliches als Modellvorstellung für unsere Gesellschaft fordert, nämlich eine Gemeinschaft auf der Basis grundlegender Wertvorstellungen, eine davon bspw. die Unteilbarkeit des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dann ist das für dich rechter " Kollektivkram ", den niemand braucht. Was brauchen wir denn ?
Wir brauchen zumindest keinen Staat, der den Eltern die Erziehung abnimmt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:48)

Wir brauchen zumindest keinen Staat, der den Eltern die Erziehung abnimmt.
Über die Erziehung wacht die Gemeinschaft.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:43)

Deine Scheinheiligkeit ödet mich an ! Wenn man etwas völlig selbstverständliches als Modellvorstellung für unsere Gesellschaft fordert, nämlich eine Gemeinschaft auf der Basis grundlegender Wertvorstellungen, eine davon bspw. die Unteilbarkeit des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dann ist das für dich rechter " Kollektivkram ", den niemand braucht. Was brauchen wir denn ?

Wenn es um tatsächlichen Kollektivkram geht wie hier gerade, dann findest du unendlich viele Rechtfertigungen und Relativierungen für einen wortwörtlich einschneidenden Eingriff in die Individualrechte.

Glaubst du, diese Diskrepanz in deiner argumentativen Konsistenz bleibt unbemerkt ?

Warum die nicht massenhaft zum BVerG rennen ? Sie können gar nicht, wegen Verjährung. Und hast du schon einmal etwas von der Dynamik sozialer Gruppenzwängen gehört, als natürlicher Feind des Kollektivkrams ? :rolleyes:
Offensichtlich bemerkst du tatsächlich gar nichts. Die Freiheit des Individuums ist wichtiger als kollektivistische Zwangsvorgaben durch den Staat um deine sogenannte Kohäsion und Homogenität des Staatsvolkes zu gewährleisten. Die ist für unser Zusammenleben nicht notwendig.
Umgekehrt könnte ich dir genauso ankreiden das du als Moslem ein sehr eifriger Beschneider wärst, weil du denen genau das vorwirfst was du selber forderst. Eine gewisse Leitkultur-Folklore an die sich jeder halten soll und zu der er zur Not auch gezwungen werden muss. Du gehst sogar soweit -ohne es zuende zu denken- das du Eltern das Grundrecht auf Erziehung ihres Kindes verwehren willst, weil es ja "indoktriniert" wird. Das wir alle durch unsere Eltern indoktriniert sind kommt dir nicht in den Sinn. Man müsste jegliche Erziehung bis zur Volljährigkeit verwehren und hätten dann eine Gesellschaft voller Kaspar Hausers.
Deine Kinder nach deinen Werten zu erziehen ist auch vollkommen legitim. Es geht gar nicht anders. Und das gilt eben auch für Muslime und Juden und deren religiöse Vorstellungen.
Nur hat sich der Staat aus der Freiheit zur individuellen Erziehung deiner Kinder herauszuhalten.
Ich sehe die jetzige Regelung daher als guten Kompromiss an, auch aus den von mir oben genannten Gründen, zu denen du keine überzeugenden Erwiderungen hast. Es gibt eben keine millionenfache Traumatisierung. Niemand von denen will von dir geschützt werden. Höchstens vielleicht vor dir.
Der Geist der DDR, nachdem man sich sein eigenes Staatsvolk erzieht ist gescheitert.

Und weisst du was öde ist schelm? Deine Heuchelei hier irgendwelche Themen hoch aufzuhängen obwohl es dir ganz offensichtlich um andere Dinge geht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:48)

Wir brauchen zumindest keinen Staat, der den Eltern die Erziehung abnimmt.
Bingo. Schelm wünscht hier nolens volens DDR-Verhältnisse.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

schokoschendrezki hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:24)

Nun ist es aber ganz gewiss nicht der Daseinsgrund für Religionen, etwas "logisch konsistentes" darzustellen
. Und weder das Judentum noch der Islam haben einzelne Vertreter dieser Religionen daran gehindert, völlig eigenständige kulturelle Leistungen zu erbringen oder auch völlig eigenständige politische Positionen einzunehmen.
Lies bitte etwas aufmerksamer ! DAS ist nicht der Kontext der Aussage, sondern das eigne Postulat der religiösen Verbände sowohl die positive, als auch die negative Religionsfreiheit zu respektieren. Und genau das tut man eben nicht, denn die größte Lebensspanne ist der Beschnittene ein erwachsener Bürger. Hier wird gern behauptet, als Erwachsener könne man dann trotzdem seine Religionsfreiheit voll in Anspruch nehmen.

Also, ich tue das und an mir befindet sich keine religiöse Markierung, die mich täglich an eine religiös motivierte Gruppenzugehörigkeit erinnert. Wenn im umgekehrten Falle das auch 100% Religionsfreiheit bedeutet, hab ich dann falsch gerechnet, und ich läge bei 120 % ? :?:
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von becksham »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:54)

... Du gehst sogar soweit -ohne es zuende zu denken- das du Eltern das Grundrecht auf Erziehung ihres Kindes verwehren willst, weil es ja "indoktriniert" wird. Das wir alle durch unsere Eltern indoktriniert sind kommt dir nicht in den Sinn. Man müsste jegliche Erziehung bis zur Volljährigkeit verwehren und hätten dann eine Gesellschaft voller Kaspar Hausers.
Deine Kinder nach deinen Werten zu erziehen ist auch vollkommen legitim. Es geht gar nicht anders. Und das gilt eben auch für Muslime und Juden und deren religiöse Vorstellungen.
Nur hat sich der Staat aus der Freiheit zur individuellen Erziehung deiner Kinder herauszuhalten.
Ich sehe die jetzige Regelung daher als guten Kompromiss an, auch aus den von mir oben genannten Gründen, zu denen du keine überzeugenden Erwiderungen hast. ....
Ein guter Kompromiss ist es, wenn du das Recht auf körperliche Unversehrtheit völlig außer Acht lässt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:55)

Bingo. Schelm wünscht hier nolens volens DDR-Verhältnisse.
Das Grundgesetz galt in der DDR ? :?:

" Über die Erziehung wacht die Gemeinschaft ", GG der Bundesrepublik Deutschland.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

becksham hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:06)

Ein guter Kompromiss ist es, wenn du das Recht auf körperliche Unversehrtheit völlig außer Acht lässt.
Nein, denn da wird abgewogen. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist gleichrangig.
Wo glaubensgeleitetes Verhalten in Widerspruch zu den allgemein geltenden Gesetzen gerät, sind daher Abwägungen zwischen den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Belangen der Allgemeinheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit nötig, die manchmal zur Durchsetzung der allgemeinen Gesetze, manchmal zum Dispens von ihnen aus Rücksicht auf die Religion führen.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 91706.html

Ich empfinde das deshalb als vernünftigen Kompromiss, weil die Betroffenen sich in aller Regel überhaupt nicht durch die Beschneidung beeinträchtigt oder traumatisiert fühlen.
Daher verstehe ich den Einsatz für jemanden der überhaupt nicht um Hilfe ruft nicht.
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Antonius
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Antonius »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:05)
Wenn jemand als Erwachsener Mensch sich entscheidet trotzdem an nichts zu glauben, dann wird er das tun, die Beschneidung ändert daran nichts und schränkt ihn bei dieser Auswahl auch nicht ein.
Für die meisten bleibt dann nur noch die Erinnerung an eine Feier mit vielen Geschenken und viel Essen. Kein Trauma, nix. Das wird mir jedenfalls immer wieder gesagt, von Betroffenen.
Wie gesagt, ein Verbrechen ohne Opfer. Oder wo sind die Millionen von Muslimen und Juden die drauf und dran sind zu vor dem Verfassungsgericht zu klagen? Bei rund 2 Milliarden beschnittenen Menschen auf der Welt müsste es ja hunderte von Millionen Menschen geben die dagegen Sturm laufen. Übrigens am Rande, bestimmte orthodoxe Kirchen beschneiden auch, ebenso wie die Kopten. Auch in Südkorea, Madagaskar und Polynesien liegen Beschneidungsraten bei bis zu 100% genau wie Kanada und Neuseeland hohe Beschneidungsraten aufweisen (ganz zu schweigen von den USA). Nirgendwo gibt es einen Sturmlauf dagegen.
Dir geht es um Behinderung der Ausübung ihrer Religion und um Assimilationsdruck gegenüber Juden und Muslimen. Um etwas anderes geht es dir doch gar nicht.
Der ist aber eben nicht notwendig. Das ist deine Privatfehde.
Es ist - aus meiner Sicht - keineswegs eine Privatfehde.
Es geht um die Grundsätze unserer Gesellschaftsordnung, es geht um Grundrechte, hier um Art.2 GG, das Recht auf körperliche Unversehrheit.
Art.4 GG ist den vorangehenden Artikeln der Verfassung zweifellos nachrangig.

Schauen wir uns an, was Menschen, die aus dem Islam kommen, dazu zu sagen haben.
Die bekannte Sozialwissenschaftlerin Dr. Necla Kelek schreibt dazu(*):
Die rituelle Beschneidung ist in Deutschland eine Verletzung von Art.2,Abs.2 GG.
  • Zitat Necla Kelek:
    Die Beschneidung ist ein Ritual, mit der die türkisch-muslimische Gemeinschaft sich ihrer selbst als Kollektiv vergewissert - in der Migration zugleich eines der Unterscheidungsmerkmale gegenüber den Unbeschnittenen, den Ungläubigen. Mit der Beschneidung wird jeder einzelne Junge in die Umma aufgenommen und ihr zugleich unterworfen...
    Die Psychiaterin Janet Menage hat den durch die Beschneidung verursachten seelischen Schaden als "gesellschaftlich sanktionierten Mißbrauch" bezeichnet, der eine nachhaltige Traumatisierung hervorrufe...
(*) Necla Kelek, Die verlorenen Söhne, Verlag Kiepenheuer&Witsch, Köln, 2006.
SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
Immanuel Kant (1724-1804)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 15:54)

Offensichtlich bemerkst du tatsächlich gar nichts. Die Freiheit des Individuums ist wichtiger als kollektivistische Zwangsvorgaben durch den Staat um deine sogenannte Kohäsion und Homogenität des Staatsvolkes zu gewährleisten. Die ist für unser Zusammenleben nicht notwendig
.
Umgekehrt könnte ich dir genauso ankreiden das du als Moslem ein sehr eifriger Beschneider wärst, weil du denen genau das vorwirfst was du selber forderst. Eine gewisse Leitkultur-Folklore an die sich jeder halten soll und zu der er zur Not auch gezwungen werden muss. Du gehst sogar soweit -ohne es zuende zu denken- das du Eltern das Grundrecht auf Erziehung ihres Kindes verwehren willst, weil es ja "indoktriniert" wird. Das wir alle durch unsere Eltern indoktriniert sind kommt dir nicht in den Sinn. Man müsste jegliche Erziehung bis zur Volljährigkeit verwehren und hätten dann eine Gesellschaft voller Kaspar Hausers.
Deine Kinder nach deinen Werten zu erziehen ist auch vollkommen legitim. Es geht gar nicht anders. Und das gilt eben auch für Muslime und Juden und deren religiöse Vorstellungen.
Nur hat sich der Staat aus der Freiheit zur individuellen Erziehung deiner Kinder herauszuhalten.
Ich sehe die jetzige Regelung daher als guten Kompromiss an, auch aus den von mir oben genannten Gründen, zu denen du keine überzeugenden Erwiderungen hast. Es gibt eben keine millionenfache Traumatisierung. Niemand von denen will von dir geschützt werden. Höchstens vielleicht vor dir.
Der Geist der DDR, nachdem man sich sein eigenes Staatsvolk erzieht ist gescheitert.

Und weisst du was öde ist schelm? Deine Heuchelei hier irgendwelche Themen hoch aufzuhängen obwohl es dir ganz offensichtlich um andere Dinge geht.
Sorry, ich musste gerade gegen den Lachkrampf kämpfen. Du solltest das Wort Individuum nicht in den Mund nehmen, wenn du eine religiöse Doktrin gegen die Individualrechte des Individuums rechtfertigst. Heute ist zwar Rosenmontag, aber hier ist kein Thread für Büttenreden - Komik.

Danke für dein Verständnis !

Zwangsbeschneidung ist eine kollektivistische Vorgabe. Gruppendruck dabei der natürliche Feind individueller Freiheit und individueller Denk - und Lebensweisen. Kollektive Ideologien ab einer bestimmten demografischen Stärke sind der Nährboden für Segregation und separatistische Bestrebungen.

Genau das brauchen wir nicht, ist man kein Freund der Landnahme oder ein Paladin solcher Bestrebungen.
Zuletzt geändert von schelm am Mo 27. Feb 2017, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von becksham »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:11)

Nein, denn da wird abgewogen. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist gleichrangig.



http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 91706.html

Ich empfinde das deshalb als vernünftigen Kompromiss, weil die Betroffenen sich in aller Regel überhaupt nicht durch die Beschneidung beeinträchtigt oder traumatisiert fühlen.
Daher verstehe ich den Einsatz für jemanden der überhaupt nicht um Hilfe ruft nicht.
Du brauchst ja die Religion gar nicht. Jedermann darf sein Kind, oh nein, seinen Sohn beschneiden lassen. In bestimmten Fällen musst du nicht mal Arzt sein dafür. Ich kann mich erinnern, dass Kinderrechtsorganisationen und Kinderärzte schon ihre Stimme dagegen erhoben haben, nur gehört worden sind sie nicht ausreichend.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:09)

Das Grundgesetz galt in der DDR ? :?:

" Über die Erziehung wacht die Gemeinschaft ", GG der Bundesrepublik Deutschland.
Köstlich. Selektiv zitiert und nicht verstanden.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Das heisst NICHT, das der Staat das Recht hat den Eltern vorzuschreiben wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Wie gesagt, du verwechselst das mit der DDR.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:20)

Sorry, ich musste gerade gegen den Lachkrampf kämpfen. Du solltest das Wort Individuum nicht in den Mund nehmen, wenn du eine religiöse Doktrin gegen die Individualrechte des Individuums rechtfertigst. Heute ist zwar Rosenmontag, aber hier ist kein Thread für Büttenreden - Komik.

Danke für dein Verständnis !

Zwangsbeschneidung ist eine kollektivistische Vorgabe. Gruppendruck dabei der natürliche Feind individueller Freiheit und individueller Denk - und Lebensweisen. Kollektive Ideologien ab einer bestimmten demografischen Stärke sind der Nährboden für Segregation und separatistische Bestrebungen.

Genau das brauchen wir nicht, ist man kein Freund der Landnahme oder ein Paladin solcher Bestrebungen.
Unter diese Freiheiten fällt auch das Recht der Eltern ihre Kinder so zu erziehen wie sie möchten. Der Staat wacht darüber das dies ermöglicht wird und spielt dabei nicht den Big Brother.
Das in Art. 6 GG enthaltene Elternrecht garantiert daher den Eltern, dass sie selbst
bestimmen können, nach welchen Vorstellungen sie ihre Kinder erziehen. Es ist somit in
erster Linie ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in das Erziehungsgeschehen.
http://www.vsj.de/fileadmin/Dateipool/E ... tBlank.pdf

Es handelt sich also um das exakte Gegenteil davon was du uns hier weiss machen willst.
Nochmal ganz kurz: Der Staat gewährleistet das die Eltern ihr Kind nach ihren individuellen Vorstellungen erziehen dürfen und schützt sie vor staatlichen Eingriffen.
Alles andere läuft entweder auf Kaspar Hauser oder die DDR hinaus.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Niemand kann besser entscheiden, was zum Wohl des Kindes ist, als die eigenen Eltern.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:11)

Nein, denn da wird abgewogen. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist gleichrangig.



http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 91706.html

Ich empfinde das deshalb als vernünftigen Kompromiss, weil die Betroffenen sich in aller Regel überhaupt nicht durch die Beschneidung beeinträchtigt oder traumatisiert fühlen.
Daher verstehe ich den Einsatz für jemanden der überhaupt nicht um Hilfe ruft nicht.
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist überhaupt nicht betroffen, da es sich um ein Individualrecht handelt. Als erklärter Freund der Individualrechte zeigst du erstaunlicherweise eine beharrliche Resistenz den Inhalt der Bedeutung des Begriffes " Individualrecht " zur Kenntnis zu nehmen.

Abgewogen wurde durch den Gesetzgeber nicht zwischen Religionsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit, sondern zwischen dem Erziehungsrecht und der körperlichen Unversehrtheit. Dabei wurde die Wesensgehaltsgarantie des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit angetastet, denn das dieses Grundrecht einschränkende Gesetz im BGB stellt für die Inanspruchnahme des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit durch die betroffenen Kinder Voraussetzungen, die sie unmöglich erfüllen können, um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, in Abwehr eines willkürlichen Eingriffes in ihre körperliche Integrität, auch in Anspruch nehmen zu können, nämlich ihre Mündigkeit.

Als erklärter Freund des GG, als Basis des Zusammenlebens innerhalb multikultureller Vielfalt, dürfte dir das aber bereits aufgefallen sein. :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Alexyessin »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:49)

Niemand kann besser entscheiden, was zum Wohl des Kindes ist, als die eigenen Eltern.
Bist du dir da ganz sicher? Gefährlich dünnes Eis.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Jeder darf in die Verletzung seines Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit einwilligen. So wird es zum Beispiel beim Zahnarzt oder beim Impfen gemacht (Haare schneiden darf man hier nicht mehr sagen). Bei Kindern macht dieses der Vormund. Das sind zum Glück die Eltern und nicht irgendwelche staatlichen Bürokraten, die sich anmaßen, genau zu wissen, was gut für das jüdische oder muslimische Kind ist.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:56)

Bist du dir da ganz sicher? Gefährlich dünnes Eis.
Du meinst, der deutsche Staat kann viel besser auf jüdische Kinder aufpassen?

Ganz ganz dünnes Eis.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ein Terraner »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:56)

Bist du dir da ganz sicher? Gefährlich dünnes Eis.
Ich sag nur Globuli im Ohr, wenn Dummheit siegt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:26)

Köstlich. Selektiv zitiert und nicht verstanden.



Das heisst NICHT, das der Staat das Recht hat den Eltern vorzuschreiben wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Wie gesagt, du verwechselst das mit der DDR.
Ich verwechsel nichts. Du hingegen hast dich lediglich an den Strohmann von Liegestuhl angedockt. Meine Aussage war, das Erziehungsrecht gilt nicht uneingeschränkt, über die Erziehung wacht die Gemeinschaft. Die Einschränkungen sind definiert im BGB, Paragraf 1631, Absatz 2. Daraufhin meinte Liegestuhl mir implizit zu unterstellen, es ginge mir um die Übertragung des Erziehungsrechtes an den Staat.

Solche Billigtricksereien, werden die dir oder Liegestuhl nicht selbst zu dumm ? Versucht doch einfach mal was völlig neues : strukturierte Argumente mit strukturierten Argumenten zu beantworten ! :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 16:53)

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist überhaupt nicht betroffen, da es sich um ein Individualrecht handelt. Als erklärter Freund der Individualrechte zeigst du erstaunlicherweise eine beharrliche Resistenz den Inhalt der Bedeutung des Begriffes " Individualrecht " zur Kenntnis zu nehmen.

Abgewogen wurde durch den Gesetzgeber nicht zwischen Religionsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit, sondern zwischen dem Erziehungsrecht und der körperlichen Unversehrtheit. Dabei wurde die Wesensgehaltsgarantie des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit angetastet, denn das dieses Grundrecht einschränkende Gesetz im BGB stellt für die Inanspruchnahme des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit durch die betroffenen Kinder Voraussetzungen, die sie unmöglich erfüllen können, um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, in Abwehr eines willkürlichen Eingriffes in ihre körperliche Integrität, auch in Anspruch nehmen zu können, nämlich ihre Mündigkeit.

Als erklärter Freund des GG, als Basis des Zusammenlebens innerhalb multikultureller Vielfalt, dürfte dir das aber bereits aufgefallen sein. :)
Seufz. Demgegenüber steht das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Da für Juden und Muslime die Beschneidung nunmal ein wichtiger Bestandteil ihrer Religionen sind, sehe ich da auch kein Problem.
Und wie gesagt, die Betroffenen wollen von dir überhaupt nicht geschützt werden, das ist eventuell sogar das schlagendste Argument. Es gibt keine 100ten Millionen von traumatisierten Beschnittenen.

Ansonsten lies hier mal nach:
Religionsfreiheit unterliegt notwendigerweise Schranken. Sie folgen zwangsläufig daraus, dass alle das Grundrecht der Religionsfreiheit in Anspruch nehmen dürfen. Gegenläufige religiöse Überzeugungen treffen dann aufeinander. Der säkulare, religiös neutrale Staat steht vor der Aufgabe, alle gleichermaßen zu schützen. Je stärker der Staat es mit einer plurireligiösen Gesellschaft zu tun hat, umso mehr ist seine säkulare Neutralität gefordert. Für jede Religion muss der absolute Wahrheitsanspruch respektiert, aber ein gesamtgesellschaftlicher Geltungsanspruch zurückgewiesen werden. Dazu hat der säkulare Staat die notwendigen Mittel.
Außerdem ergeben sich Schranken der Religionsfreiheit aus anderen Grundrechten oder anderen verfassungsrechtlich verbürgten Gemeinschaftswerten. Ich konnte inso-weit u.a. auf den staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG verweisen. Kein Grundrecht geht einem anderen a priori vor. Das gilt für die Religionsfreiheit ebenso wie für Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit. Pressefreiheit, aber auch die körperliche Unversehrtheit. Etwas anderes gilt nur für die Menschenwürdegarantie in Art. 1 Abs. 1 GG – sie ist der vergleichenden Abwägung nicht zugänglich. Bei allen anderen Grundrechtskonflikten kommt es dagegen darauf an, dass im Wege der abwägenden Gegenüberstellung praktische Konkordanz hergestellt wird.
http://www.dijv.de/prof-dr-stefan-muckel/
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Wasteland »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:14)

Ich verwechsel nichts. Du hingegen hast dich lediglich an den Strohmann von Liegestuhl angedockt. Meine Aussage war, das Erziehungsrecht gilt nicht uneingeschränkt, über die Erziehung wacht die Gemeinschaft. Die Einschränkungen sind definiert im BGB, Paragraf 1631, Absatz 2. Daraufhin meinte Liegestuhl mir implizit zu unterstellen, es ginge mir um die Übertragung des Erziehungsrechtes an den Staat.

Solche Billigtricksereien, werden die dir oder Liegestuhl nicht selbst zu dumm ? Versucht doch einfach mal was völlig neues : strukturierte Argumente mit strukturierten Argumenten zu beantworten ! :)
Also wenn ich gleiches mit gleichem vergelten sollte, dann müsste ich irgendwelche Nebenkriegsschauplätze mit geheucheltem Interesse an der Thematik füllen, wobei es mir eigentlich um etwas anderes geht.

Der Paragraf geht an der Sache vorbei, denn es geht weder darum Gewalt am Kinde auszuüben, noch darum es zu demütigen. Und nach wie vor, praktisch keines der Opfer fühlt sich missbraucht oder gedemütigt. Frag sie doch mal persönlich wenn dich die Opfer so sehr interessieren. Daher besteht in diesem Fall auch nicht die Notwendigkeit des Schutzes davor, denn der Tatbestand wird nicht erfüllt.
Das der Staat darüber wacht heißt nicht das er zwischen Kind und Eltern interveniert (außer in Notfällen, hier nicht gegeben), sondern das er das Recht der Eltern ihr Kind nach eigenen Vorstellungen zu erziehen vor staatlichen Eingriffen schützt. Auch und gerade wenn sie ihr Kind nach ihren religiösen Vorstellungen erziehen. Das ist mit inbegriffen.

Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen. Die Einigung ist jederzeit widerruflich und wird durch den Tod eines Ehegatten gelöst.

https://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/__1.html
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:14)

Meine Aussage war, das Erziehungsrecht gilt nicht uneingeschränkt, über die Erziehung wacht die Gemeinschaft. Die Einschränkungen sind definiert im BGB, Paragraf 1631, Absatz 2. Daraufhin meinte Liegestuhl mir implizit zu unterstellen, es ginge mir um die Übertragung des Erziehungsrechtes an den Staat.
Natürlich muss der Staat eingreifen, wenn das Kind misshandelt wird. Irgendwo ist immer eine Schwelle. Jedoch versuchst du die Schwelle auf Bodennähe zu setzen, wo sie eigentlich sehr hoch sein müsste.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Ein Terraner hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:07)

Ich sag nur Globuli im Ohr, wenn Dummheit siegt.
Was passiert, wenn sich der Staat um die Erziehung kümmert, haben wir im 3. Reich in Deutschland gesehen.

Dann lieber Globuli im Ohr.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:18)

Seufz. Demgegenüber steht das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Da für Juden und Muslime die Beschneidung nunmal ein wichtiger Bestandteil ihrer Religionen sind, sehe ich da auch kein Problem.
Und wie gesagt, die Betroffenen wollen von dir überhaupt nicht geschützt werden, das ist eventuell sogar das schlagendste Argument. Es gibt keine 100ten Millionen von traumatisierten Beschnittenen.

Ansonsten lies hier mal nach:



http://www.dijv.de/prof-dr-stefan-muckel/
Tja, nur vergisst der Hr.Muckel dabei zwei wesentliche Aspekte. Nr.1 : Das GG selbst definiert im Artikel 19 die Bedingungen für die Einschränkung eines Grundrechts. Im Absatz 2 Artikel 19, ist nicht interpretierbar, sondern kategorisch die rote Linie definiert : Ein Grundrecht darf in keinem Falle eingeschränkt werden, wenn die Einschränkung seinen Wesensgehalt antastet.

Wann der Wesensgehalt angetastet gilt, ist ebenfalls klar definiert und wurde bereits mehrfach von mir zitiert. Er ist es insbesondere, wenn die Einschränkung auf Voraussetzungen beruht, die den Gebrauch des Grundrechtes durch ein Individuum nicht möglich macht, weil die Voraussetzungen dafür durch das Individuum nicht erfüllt werden KÖNNEN.

Nr.2 : Die Begründung der Legalisierung der Zwangsbeschneidung über BGB 1631d ist davon unabhängig bereits nicht möglich, weil sie im Ausschluss zu 1631 Absatz 2 steht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:42)
Nr.2 : Die Begründung der Legalisierung der Zwangsbeschneidung über BGB 1631d ist davon unabhängig bereits nicht möglich, weil sie im Ausschluss zu 1631 Absatz 2 steht.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


Da eine Beschneidung weder ein erzieherischer Akt ist, noch eine körperliche Bestrafung, eine seelische Verletzung noch eine entwürdigende Maßnahme ist, bin ich etwas darüber verwundert, was du eigentlich meinst.

Du hast dich offenbar verrannt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:34)

Natürlich muss der Staat eingreifen, wenn das Kind misshandelt wird. Irgendwo ist immer eine Schwelle. Jedoch versuchst du die Schwelle auf Bodennähe zu setzen, wo sie eigentlich sehr hoch sein müsste.
Es ist doch eher so, von den Befürwortern wird die Schwellensetzung nach ihrem ideologischen Gusto gesetzt, statt an Hand neutraler Kriterien der Verhältnismäßigkeit. Deswegen haben wir heute die groteske Situation, während selbst die kleinste Ohrfeige illegal ist, ist der äußerst schmerzhafte, irreversible und lebenslang wirkende Eingriff am Genital des männlichen Kindes legalisiert.

Die prinzipielle Intensität der invasiven Wirkung spielt somit keine Rolle mehr, sondern der jeweilige Zweck heiligt oder verdammt die Mittel. Sollzustand in einer aufgeklärten und humanistischen Gesellschaft müsste jedoch die Ächtung jedweder Gewalt gegen Kinder sein, gleichgültig der Motivation.
Zuletzt geändert von schelm am Mo 27. Feb 2017, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:59)

Es ist doch eher so, von den Befürwortern wird die Schwellensetzung nach ihrem ideologischen Gusto gesetzt, ...
Eigentlich nicht, da ich mich am Status quo orientiere.

Du hingegen, willst die Entscheidung, ob ein jüdisches Kind beschnitten wird oder nicht, in die Hand deutscher Bürokraten legen.

Also Menschen, die das Kind und seine Lebensumstände nicht kennen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Alexyessin »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:01)

Du meinst, der deutsche Staat kann viel besser auf jüdische Kinder aufpassen?

Ach Bitte. Nicht solche Spielchen. Deine Aussage war allgemein gehalten und meine Frage ob du dir sicher bist ebenfalls
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:01)

Eigentlich nicht, da ich mich am Status quo orientiere.

Du hingegen, willst die Entscheidung, ob ein jüdisches Kind beschnitten wird oder nicht, in die Hand deutscher Bürokraten legen.

Also Menschen, die das Kind und seine Lebensumstände nicht kennen.
Nein, was ich will ist die Gültigkeit des GG. Es ist doch das gebetsmühlenartige Postulat aller Verfechter der Vielfalt, es sei die Basis des Zusammenlebens. Warum nimmt man dann in Kauf, wenn sicher große Teile der Bevölkerung das Beschneidungsgesetz nicht als konform zur Verfassung erachten ? Warum machte man nicht ebenso viel Druck gegenüber dem Gesetzgeber es einer Normenkontrolle zu unterziehen, will man Klarheit als erklärte Freunde des GG ? Dient der Status der berechtigten Zweifel etwa dem Miteinander ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:02)

Ach Bitte. Nicht solche Spielchen. Deine Aussage war allgemein gehalten und meine Frage ob du dir sicher bist ebenfalls
Ja, im Allgemeinen bin ich mir sicher, dass Eltern mehr um das Wohl des eigenen Nachwuchses bemüht sind als der Staat.

Du etwa nicht?

Natürlich mag es Ausnahmen bei den Eltern geben. Die gibt es aber beim Staat auch.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:08)

Nein, was ich will ist die Gültigkeit des GG.
Das Beschneidungsgesetz und das Grundgesetz harmonieren aus meiner Sicht hervorragend miteinander.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:53)


(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


Da eine Beschneidung weder ein erzieherischer Akt ist
, noch eine körperliche Bestrafung, eine seelische Verletzung noch eine entwürdigende Maßnahme ist, bin ich etwas darüber verwundert, was du eigentlich meinst.

Du hast dich offenbar verrannt.
Das ist komisch. Danke für den Einwand, also gibt es bereits zwei triftige Gründe die Beschneidung nicht über das ERZIEHUNGSrecht zu begründen. Eine seelische Verletzung ist es zweifelsfrei. Das Kind ist unmündig, erfährt für sich nicht nachvollziehbar urplötzlich über sein vertrautes Umfeld verursacht eine enorme Zuführung von Schmerz, und insbesondere bei kleinen Jungs, realisiert es auch die reale Verletzung an einem für ihn bedeutsamen Organ. Das ist eine traumatische Erfahrung, die in posttraumatische Belastungsstörungen münden kann. Die Reaktion der menschlichen Seele ist dann zumeist das sich gemein machen mit den Verurachern, eine Art Stockholm - Syndrom, denn die kindliche Psyche, in Abhängigkeit vom Umfeld, kann das zumeist nicht anders verarbeiten, etwa dagegen aufbegehren.

Du meinst, es entspräche der Würde von 8 oder 10 - jährigen Jungs sich vor der Verwandtschaft entblößen und die Vorhaut vom Penis wegschneiden lassen zu müssen ? Ernsthaft ? :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:25)

Das ist komisch. Danke für den Einwand, also gibt es bereits zwei triftige Gründe die Beschneidung nicht über das ERZIEHUNGSrecht zu begründen.
Naja, eine Beschneidung beeinträchtigt zumindest nicht das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Der Rest deines Beitrages ist nicht der Rede wert, dient sicherlich nicht der sachlichen Auseinandersetzung und wurde bereits mehrfach widerlegt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:41)

Naja, eine Beschneidung beeinträchtigt zumindest nicht das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Der Rest deines Beitrages ist nicht der Rede wert
, dient sicherlich nicht der sachlichen Auseinandersetzung und wurde bereits mehrfach widerlegt.
Tja, sag das nicht mir, sondern dem hier :

"Wenn man sich vorstellt, wenn die eigenen Onkel einen festhalten und man auf einmal den Schmerz spürt und alles voller Blut ist, das prägt sich ein."

http://www.deutschlandradiokultur.de/be ... _id=379441
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:54)

Tja, sag das nicht mir, sondern dem hier :

"Wenn man sich vorstellt, wenn die eigenen Onkel einen festhalten und man auf einmal den Schmerz spürt und alles voller Blut ist, das prägt sich ein."

http://www.deutschlandradiokultur.de/be ... _id=379441
Ist das eher ein Einzelfall oder fühlen sich die Betroffenen mehrheitlich entwürdigt?

Ich meine, ich möchte nur wissen, ob du polemisch mit Einzelfällen argumentierst oder einer gesamten Bevölkerungsschicht unterstellst, sie würden ihren eigenen Nachwuchs wider besseren Wissens entwürdigen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ein Terraner »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:36)

Was passiert, wenn sich der Staat um die Erziehung kümmert, haben wir im 3. Reich in Deutschland gesehen.

Dann lieber Globuli im Ohr.
Willst du damit etwa behaupten das im 3. Reich Kinder mit Klugheit und gesundem Menschenverstand erzogen wurden? Starkes Stück.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Ein Terraner hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:08)

Willst du damit etwa behaupten das im 3. Reich Kinder mit Klugheit und gesundem Menschenverstand erzogen wurden? Starkes Stück.
Ich denke, wir haben uns verstanden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ein Terraner »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:11)

Ich denke, wir haben uns verstanden.
Nein, haben wir nicht weil ich deine schwachsinns Argumentation nicht nachvollziehen kann und wenn es eng wird für dich kommst du mit Hitler ums Eck.

Also der Staat hat nichts mitzureden bei der Kindererziehung? Heimunterricht, Schläge, Misshandlung, Behandlung, Verwahrlosung, alles Sache der Eltern und dessen Erziehung?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:59)

Ist das eher ein Einzelfall oder fühlen sich die Betroffenen mehrheitlich entwürdigt?

Ich meine, ich möchte nur wissen, ob du polemisch mit Einzelfällen argumentierst oder einer gesamten Bevölkerungsschicht unterstellst, sie würden ihren eigenen Nachwuchs wider besseren Wissens entwürdigen.
Das ist ohne Belang. Deine These war, 1631d führt nicht zu seelischen Verletzungen, die lt.1631 Absatz 2 unzulässig wären und sei auch kein entwürdigender Akt. Ein empirisches Gegenbeispiel widerlegt deine These. Popper, Wissenschaftstheorie.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Alexyessin »

Liegestuhl hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:09)

Ja, im Allgemeinen bin ich mir sicher, dass Eltern mehr um das Wohl des eigenen Nachwuchses bemüht sind als der Staat.

Du etwa nicht?

Natürlich mag es Ausnahmen bei den Eltern geben. Die gibt es aber beim Staat auch.
Das Bemühen ist gut und schön, aber was das Abschneiden der Vorhaut ohne medizinischen Muss mit Wohl bemühen zu tun hat, das ist mir nicht ganz klar.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 01:19)
Einschränkungen, die den Wesensgehalt nicht berühren, können nur notwendige, medizinisch indizierte sein, aber keine sonstigen, die das Kind nicht abwehren kann, weil es dafür die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen kann.
Was für ein Schwachsinn.
Eine Impfung kann überhaupt keine medizinisch indizierte Maßnahme sein, weil es sich um eine Präventionsmaßnahme handelt, deren Erfolg wahrscheinlich, aber niemals garantiert sein kann. Trotzdem handelt es sich um einen legalen und legitimen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, ohne daß irgendein Grundrecht in seinem Wesensgehalt beeinträchtigt wird.
Ob das Kind geimpft oder nicht, entscheiden die Eltern stellvertretend für das Kind. So what.
schelm hat geschrieben:(27 Feb 2017, 01:19)
Das Ausnutzen der Unmündigkeit um dem Kind eine nicht notwendige Verletzung, gesetzlich legalisiert, zuzufügen, macht es somit zum Objekt staatlichen Handelns und verletzt die Wesensgehaltsgarantie des Grundrechtes.
Du laberst einfach nur Müll.
Bei der Beschneidung handelt der Staat nicht.
Dein ganzes Geblubber ist sowas von sinnlos, da rollen sich einem die Fußnägel auf.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Ein Terraner hat geschrieben:(27 Feb 2017, 09:16)

Es geht nicht um die Rechtslage, es geht um Ethik. Das Beschneidung legal ist sollte wohl jedem klar sein, trotzdem bleibt es eine Körperverletzung, wenn auch eine legale. Was es aber kein Stück besser macht.
Ginge es um die Ethik, wäre überhaupt nichts gegen diese Diskussion einzuwenden. Im Gegenteil. Eine solche Diskussion wäre notwendig, um ein Bewußtsein für die Unsinnigkeit der Beschneidung zu schaffen.
Tatsächlich wird aber permanent eine Grundgesetzwidrigkeit behauptet, ohne die Probe aufs Exempel zu machen und vors BVerfG zu ziehen.
Daß das zugehörige "Rechtsverständnis" ziemlich bescheuert ist, macht die Sache nicht wirklich besser.
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