Kündigung wegen Pornodreh?

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Hyde
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Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Hyde »

Habe von dem Fall eines angehenden Polizisten gelesen, der wegen eines Pornodrehs nun um seinen Job bangt:
Polizisten sollen Respektspersonen sein - und nicht Darsteller in einem Film, der "Pimmel-Bingo" heißt. Das ist eine Lektion, die derzeit ein Schüler der Polizeiakademie in Berlin-Spandau lernt.


Der Kurzfilm zeigt den angehenden Ordnungshüter beim Gruppensex. Bereits 2015 erschien der Streifen auf DVD, inzwischen kursiert er auch im Internet. Mitschüler wurden auf das Video aufmerksam und informierten ihre Vorgesetzten.

Der Spaß könnte den Polizeischüler nun den Job kosten. Die Berliner Polizei überprüft seine charakterliche Eignung. Bei der Bewertung spielen unter anderem seine bisherigen Noten und sein Verhalten während der Ausbildungszeit eine Rolle. Ein Sprecher der Polizei bestätigte gegenüber SPIEGEL ONLINE entsprechende Medienberichte.

Aber ist so eine Nebenbeschäftigung nicht Privatsache - egal, wie schmuddelig das die Vorgesetzten finden? So einfach ist das nicht. Vor gut zwei Jahren verlor eine Erzieherin den Job, weil sie in ihrer Freizeit Pornofilme drehte. Alles, was die Glaubwürdigkeit des Arbeitgebers gefährden könnte, kann zum Problem werden. Und für den öffentlichen Dienst gelten nochmals strengere Maßstäbe.

"Das Ansehen der Polizei wird durch solche Aufnahmen geschädigt", heißt es von der Berliner Polizei über den aktuellen Fall - das verstoße gegen Beamtenrecht.
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/jo ... 31879.html


In dem Artikel wird auch auf einen älteren Fall verwiesen, wo eine Erzieherin wegen Pornodrehs entlassen wurde.
Ihre Chefin, die Leiterin eines Behindertenheims der evangelischen Diakonie, hatte für Pinks Privatvergnügen kein Verständnis. Nachdem ein Kollege die Vorgesetzte auf eines der Pornovideos aufmerksam gemacht hatte, feuerte sie die Erzieherin - nach 17 Jahren.

[...]

Angestellte können in ihrer Freizeit grundsätzlich tun, was sie wollen. Das "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" ist vom Grundgesetz geschützt. "Der Arbeitgeber darf sich nicht zum Sittenwächter seiner Mitarbeiter aufspielen", sagt Arbeitsrechtsexperte Matthias Rauscher.


Dabei gibt es aber Ausnahmen. Kirchliche Einrichtungen etwa haben per Verfassung Sonderrechte: Sie können von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie ihre Glaubens- und Moralvorstellungen achten. Wie weit sie dabei gehen dürfen, ist umstritten.
http://www.spiegel.de/karriere/sex-vor- ... 82528.html


Was haltet ihr davon? Ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmer für solche privaten Tätigkeiten zu bestrafen?
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jack000
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von jack000 »

Hyde hat geschrieben:(26 Jan 2017, 20:27)Was haltet ihr davon? Ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmer für solche privaten Tätigkeiten zu bestrafen?
Privat ist das ja nicht, denn Pornos sind es dann wenn diese auch veröffentlicht werden. Privat wäre es dann, wenn die betreffenden Personen sich z.B. in Swingerclubs aufhalten.

M.E. wird auch unterschieden zwischen Außenwirkung und Inneneinsatz. So kann eine Aldi-Kassiererin schon ihren Job verlieren, ein VW-Bandarbeiter aber nicht.

Ich persönlich hätte da kein Problem damit wenn ein Polizist in seiner Freizeit noch Pornos dreht, das aber die Regelung so ist wie sie ist, halte ich für gerechtfertigt.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Ger9374 »

Durchaus akzeptabel, diese Sichtweise.
Öffentlicher Dienst sollte strengere regeln haben.
Außerdem wurde das dem Arbeitgeber bei der Einstellung wohl verheimlicht.
Uffhausen
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Uffhausen »

Hm. Also ich persönlich sehe nicht das Ansehen der Polizei insgesamt durch einen Porno-Dreh eines Einzelnen geschädigt, eher das Ansehen des Polizei-Schülers allein. Und selbiges wurde nicht durch die Veröffentlichung des Pornos an sich geschädigt, sondern durch das entsprechende Zutun seiner Mitschüler. Und wiederrum somit ensteht für mich erst Schaden für das Ansehen der Polizei, weil durch diese Geschichte offenbar wurde, dass der Polizei-Nachwuchs scheints gerne Pornos schaut. Peinliches Eigentor... :D :p
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Billie Holiday
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Billie Holiday »

Uffhausen hat geschrieben:(27 Jan 2017, 00:53)

Hm. Also ich persönlich sehe nicht das Ansehen der Polizei insgesamt durch einen Porno-Dreh eines Einzelnen geschädigt, eher das Ansehen des Polizei-Schülers allein. Und selbiges wurde nicht durch die Veröffentlichung des Pornos an sich geschädigt, sondern durch das entsprechende Zutun seiner Mitschüler. Und wiederrum somit ensteht für mich erst Schaden für das Ansehen der Polizei, weil durch diese Geschichte offenbar wurde, dass der Polizei-Nachwuchs scheints gerne Pornos schaut. Peinliches Eigentor... :D :p
Na und? Früher klammheimlich, heute stehen die Leute wenigstens dazu. Was ist denn daran verwerflich? :?:
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von watisdatdenn? »

Das Ansehen der Polizei wird durch sowas nicht beschädigt.
Das Ansehen der Polizei wird z.b. durch die verbreiteten Lügen kurz nach Silvester 2015/2016 in Köln beschädigt.
Hier ist der verantwortliche Politiker, der die Zensur veranlasst hat, immer noch nicht entlassen!

Was Polizisten in ihrer Freizeit machen, ist mir sch*** egal und schadet auch dem ansehen der Polizei als staatliches Organ nicht.

Dass der Fokus in der Polizei anscheinend auf schmuddeligen filmen ist, anstatt bei der Aufklärung der volksbelügung stimmt mich aber nachdenklich.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Texas41 »

Er ist halt Beamter und steht in einem besonderen Dienstverhältnis, das man nicht mit einem normalen Arbeitnehmer vergleichen kann! Da muß er sich auch in seiner Freizeit so verhalten, daß das Ansehen der Polizei nicht geschädigt wird. Pornos stehen in in weiten Teilen der Gesellschaft weiterhin in der Schmuddelecke, weshalb eine Kündigung im Rahmen des Beamtenrechts durchaus möglich sein könnte!

Auch wenn es viele nicht wissen, aber es hat eben auch Nachteile ein Beamter zu sein und nicht nur Vorteile!
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Mari
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Mari »

Scheint wohl hauptsächlich das Problem, dass er den Nebenjob nicht angemeldet hatte. Inwiefern der Nebenjob dem Ansehen der Polizei schadet sollte die Polizei erst mal darlegen.
LG Mari
Man kann ein ganzes Volk eine Zeit lang belügen, Teile eines Volkes dauernd betrügen, aber nicht das ganze Volk dauernd belügen und betrügen. (Abraham Lincoln)
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Dampflok94 »

Mit ist eines unklar. Der Polizist ist in Ausbildung. Seit wann eigentlich? War er also zum Zeitpunkt des Filmdrehs bereits bei der Polizei?
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Provokateur »

Es gab mal eine Soldatin, die unter dem Pseudonym "Pia Plastic/Plastik" (keine Ahnung) Pornos gedreht hat und diese unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Es handelte sich um eine Offizieranwärterin. Die wurde raus geworfen und hat sich wieder reingeklagt. So weit ich weiß kann jeder in seiner Freizeit machen, was er will, solange er dafür kein Geld bekommt.

Andere machen das geschickter. "Warum liegt hier Stroh rum?" "Und warum hast du eine Maske auf?" Die Maske hatte er auf, weil er in öffentlich wirksamer Position tätig war und nicht erkannt werden wollte. Das hat der Regisseur mal im Interview verraten.

Meine Meinung: Sex ist Sex. Wenn dabei eine Kamera läuft, ist es immer noch Sex. Nahezu jeder außer absoluten Omegas hat Sex. Ich kann da nur die Schultern heben.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Keoma »

Wenn er einen kleinen Pimmel hat, könnte das beim Andrehen schaden.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

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Moses
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

Hyde hat geschrieben:(26 Jan 2017, 20:27)

Was haltet ihr davon? Ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmer für solche privaten Tätigkeiten zu bestrafen?
hier liegt der Denkfehler!

Es handelt sich nicht um einen Arbeitnehmer. Einem Arbeitgeber kann es regelmäßig egal sein, was der AN in seiner Freizeit tut, der Arbeitsvertrag regelt nur Pflichten, die der Beruf mit sich bringt und gilt (grundsätzlich) nur in der Arbeitszeit.

Bei Beamten (und um die Statusgruppe handelt es sich hier) ist das anders. Der junge Mann steht in einem öffentlich rechtlichen Dienst- und Treuverhältnis. Die Pflichten eines Beamten gehen über die allgemeine Dienstleistungspflicht hinaus und beinhalten ebenfalls eine Verpflichtung, mit seinem Auftreten außerhalb des Dienstes das Ansehen des Dienstherren und das Ansehen der Statusgruppe nicht zu beschädigen.

Das hat zu Folge, dass auch außerdienstliches Verhalten gemaßregelt werden kann und muss.

So kann z.B. eine zivilgerichtliche Würdigung von außerdienstlichem Fehlverhalten zu einer disziplinarrechtlichen Würdigung seitens des Dienstherren führen - im Falle einer Verurteilung durch ein deutsches Gericht zu mehr als einem Jahr Freiheitsentzug auf Grund eines nachgewiesenen Verbrechens, bedarf es nicht mal einer Handlung des Dienstherren, mit Wirksamkeit des Urteils ist der Beamte dann - quasi automatisch - entlassen, sprich, das Dienstverhältnis endet mit Rechtwirksamkeit des Urteils.

Auch das ist ein Teil der viel gerühmten "Privilegien" der Beamten.

Zum Fall:

Ich sehe es durchaus so, dass dieses Verhalten angehalten ist, den Ruf und das Ansehen des Dienstherren und der Statusgruppe im ganzen zu schädigen, die Beendigung des Dienstverhältnisses ist - aus meiner Sicht - absolut gerechtfertigt.

@Provo, dass es immer wieder Richter gibt, die dies in Einzelfällen anders sehen und eine geringere disziplinare Würdigung für angemessen halten sehe ich eher als die Ausnahme, welche die Regel nur bestätigt.
PS: wäre mal ein interessanter Fall für eine Ausarbeitung im Studienfach Verwaltungs- oder Beamtenrecht! :thumbup:
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von relativ »

Ger9374 hat geschrieben:(26 Jan 2017, 21:02)

Durchaus akzeptabel, diese Sichtweise.
Öffentlicher Dienst sollte strengere regeln haben.
Außerdem wurde das dem Arbeitgeber bei der Einstellung wohl verheimlicht.
Wenn dies nicht als Nebentätigkeit angegeben wurde, liegt ja noch ein anderer Abmahnungs-Kündigungsgrund vor, wenn er/sie damit auch Geld verdient hat
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Liegestuhl »

Mir ist dieser Fall relativ Latte.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Hyde
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Hyde »

Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 09:02)
Ich sehe es durchaus so, dass dieses Verhalten angehalten ist, den Ruf und das Ansehen des Dienstherren und der Statusgruppe im ganzen zu schädigen, die Beendigung des Dienstverhältnisses ist - aus meiner Sicht - absolut gerechtfertigt.
Ich finde diese Sichtweise problematisch. Es gab ja auch mal eine Zeit, in der beispielsweise Homosexualität Tabu war. Dementsprechend hätte dann ein schwuler Polizist dem Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit geschadet und hätte nach dieser Argumentation in früheren Zeiten dann entlassen werden müssen.

Mag sein, dass es in Teilen der Bevölkerung immer noch große Vorbehalte gegen Pornos gibt. Das ist dann aber meiner Meinung nach das alleinige Problem jener Bevölkerungsgruppe, deren Ignoranz (man muss es so nennen) darf nicht dazu führen, dass ein rechtschaffener Polizist seinen Beruf & seine Existenz verliert.

Letztlich muss sich die Gesellschaft fragen, wie sie Sex sehen möchte. Ist Sex etwas moralisch verwerfliches? Wenn ja, dann sind Pornos etwas Schlechtes. Dann ist aber auch jeder Mensch schlecht, der Sex in seinem Schlafzimmer hat (also ziemlich jeder).
Wenn Sex nichts moralisch verwerfliches an sich hat, dann können auch Pornos nichts moralisch verwerfliches an sich haben, denn es spricht ja nichts dagegen, Filme zu verkaufen, in denen nichts moralisch falsches geschieht, in denen nur etwas geschieht, was jeder von uns im Alltag praktiziert.

Wer aber diesen Polizisten nun verurteilt und entlassen will und moralisch auf ihn hinabblickt, während man selbst auch seine Sexualität auslebt, der ist doppelmoralisch.

Genauso finde ich es falsch, dass diese Erzieherin entlassen wurde und die Kirchen da solche Sonderrechte haben.
Als ob sie den Beruf als Erzieherin nicht gut ausüben könnte, weil sie Sex hat.
Wenn überhaupt, dann spricht das eher für die Frau. Es gibt auch andere Menschen, die bestimmte Dinge gern tun würden, sich jedoch nicht trauen, sich gegen die gesellschaftlichen Konventionenen zu stellen, weil ihnen das Selbstbewusstsein fehlt. Diese Frau hingegen ist selbstbewusst genug, ihr Ding zu machen, auch gegen Druck und Widerstände und gesellschaftlichen Konventionen zum Trotz. Was ist einem also lieber, eine Erzieherin die selbstbewusst ist oder eine, die duckmäuserisch ist? Ich weiß, wem ich mein Kind lieber anvertrauen würde.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von schokoschendrezki »

Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 09:02)
Ich sehe es durchaus so, dass dieses Verhalten angehalten ist, den Ruf und das Ansehen des Dienstherren und der Statusgruppe im ganzen zu schädigen, die Beendigung des Dienstverhältnisses ist - aus meiner Sicht - absolut gerechtfertigt.
Da könnte man dagegenhalten, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik nur sehr wenige Ereignisse gab, die das Ansehen des Landes und speziell der Bundeswehr so schwer beschädigten wie die Kießling-Affäre 1984. Also: Dreimal überlegen, ob man jemanden wegen tatsächlicher oder gerüchteweiser sexueller Handlungen vom Dienst suspendiert.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

Hyde hat geschrieben:(27 Jan 2017, 10:11)

Ich finde diese Sichtweise problematisch. Es gab ja auch mal eine Zeit, in der beispielsweise Homosexualität Tabu war. Dementsprechend hätte dann ein schwuler Polizist dem Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit geschadet und hätte nach dieser Argumentation in früheren Zeiten dann entlassen werden müssen.

Mag sein, dass es in Teilen der Bevölkerung immer noch große Vorbehalte gegen Pornos gibt. Das ist dann aber meiner Meinung nach das alleinige Problem jener Bevölkerungsgruppe, deren Ignoranz (man muss es so nennen) darf nicht dazu führen, dass ein rechtschaffener Polizist seinen Beruf & seine Existenz verliert.

Letztlich muss sich die Gesellschaft fragen, wie sie Sex sehen möchte. Ist Sex etwas moralisch verwerfliches? Wenn ja, dann sind Pornos etwas Schlechtes. Dann ist aber auch jeder Mensch schlecht, der Sex in seinem Schlafzimmer hat (also ziemlich jeder).
Wenn Sex nichts moralisch verwerfliches an sich hat, dann können auch Pornos nichts moralisch verwerfliches an sich haben, denn es spricht ja nichts dagegen, Filme zu verkaufen, in denen nichts moralisch falsches geschieht, in denen nur etwas geschieht, was jeder von uns im Alltag praktiziert.

Wer aber diesen Polizisten nun verurteilt und entlassen will und moralisch auf ihn hinabblickt, während man selbst auch seine Sexualität auslebt, der ist doppelmoralisch.

Genauso finde ich es falsch, dass diese Erzieherin entlassen wurde und die Kirchen da solche Sonderrechte haben.
Als ob sie den Beruf als Erzieherin nicht gut ausüben könnte, weil sie Sex hat.
Wenn überhaupt, dann spricht das eher für die Frau. Es gibt auch andere Menschen, die bestimmte Dinge gern tun würden, sich jedoch nicht trauen, sich gegen die gesellschaftlichen Konventionenen zu stellen, weil ihnen das Selbstbewusstsein fehlt. Diese Frau hingegen ist selbstbewusst genug, ihr Ding zu machen, auch gegen Druck und Widerstände und gesellschaftlichen Konventionen zum Trotz. Was ist einem also lieber, eine Erzieherin die selbstbewusst ist oder eine, die duckmäuserisch ist? Ich weiß, wem ich mein Kind lieber anvertrauen würde.
Es geht zum einen nicht "Tabus" und zum anderen wäre eine Maßregelung auf Grund sexueller Orientierung diskriminierend - wiederum falscher Ansatz!

Es geht hier auch nicht darum, ob der Beamte Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partner betreibt - es geht um die öffentlich Darstellung.
Zum Berufsbild einen Polizisten gehört eben nicht öffentlich Darstellung in Pornofilmen. Und daran muss er sich messen lassen.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

schokoschendrezki hat geschrieben:(27 Jan 2017, 10:24)

Da könnte man dagegenhalten, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik nur sehr wenige Ereignisse gab, die das Ansehen des Landes und speziell der Bundeswehr so schwer beschädigten wie die Kießling-Affäre 1984. Also: Dreimal überlegen, ob man jemanden wegen tatsächlicher oder gerüchteweiser sexueller Handlungen vom Dienst suspendiert.
Keine Ahnung, wie Du von einem Polizeibeamten auf die Bundeswehr kommst. Und der Möglichkeiten ansehensschädigenden Verhaltens sind viele und die Schwelle liegt weit unter Kießling - aber schön, dass DU uns mit Deinen Geschichtskenntnissen erfreut hast :|
Zuletzt geändert von Moses am Fr 27. Jan 2017, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von pikant »

der oeffentliche Dienst sollte andere Sorgen haben, als aktiv zu werden, wenn man in der Freizeit einen Film dreht!
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Moses
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

pikant hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:39)

der oeffentliche Dienst sollte andere Sorgen haben, als aktiv zu werden, wenn man in der Freizeit einen Film dreht!
Das darfst DU gerne so sehen. Der ÖD ist jedoch an Gesetze und Vorschriften gebunden und wenn diese ein Einschreiten gebieten das ist das sehr wohl Aufgabe des ÖD.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von pikant »

Uffhausen hat geschrieben:(27 Jan 2017, 00:53)

Hm. Also ich persönlich sehe nicht das Ansehen der Polizei insgesamt durch einen Porno-Dreh eines Einzelnen geschädigt, eher das Ansehen des Polizei-Schülers allein. Und selbiges wurde nicht durch die Veröffentlichung des Pornos an sich geschädigt, sondern durch das entsprechende Zutun seiner Mitschüler. Und wiederrum somit ensteht für mich erst Schaden für das Ansehen der Polizei, weil durch diese Geschichte offenbar wurde, dass der Polizei-Nachwuchs scheints gerne Pornos schaut. Peinliches Eigentor... :D :p
man sollte sich mal um das Gehaltsgefuege bei den Polizisten kuemmern, damit diese nicht nur Kurzfilme drehen koennen :D
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von pikant »

Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:40)

Das darfst DU gerne so sehen. Der ÖD ist jedoch an Gesetze und Vorschriften gebunden und wenn diese ein Einschreiten gebieten das ist das sehr wohl Aufgabe des ÖD.
dann muss man entbuerokratisieren und diese Gesetze abschaffen - Bundestag ist gefordert.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von schokoschendrezki »

Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:38)

Keine Ahnung, wie Du von einem Polizeibeamten auf die Bundeswehr kommst.
Also ehrlich gesagt ... da sehe ich nun wirklich in Bezug auf das Problem absolut keinen wesentlichen Unterschied. Ein Bundeswehroffizier ist ebenso wie ein Polizeibeamter ein unkündbarer Staatsangestellter, der sicherheitsrelevante Schutzaufgaben mit hoher Eigenverantwortung erledigt.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von pikant »

watisdatdenn? hat geschrieben:(27 Jan 2017, 05:24)

Das Ansehen der Polizei wird durch sowas nicht beschädigt.


Dass der Fokus in der Polizei anscheinend auf schmuddeligen filmen ist, anstatt bei der Aufklärung der volksbelügung stimmt mich aber nachdenklich.
der naechste wird dann entlassen, weil er einen Fim ins Internet stellt, wo er die rote Karte vom Schiedsrichter bekommt wegen der Bemerkrung 'Fick dich du Wichser'
schadet auch dem Ansehen der Polizei :D

kein Wunder, wenn wir immer weniger Polizisten auf Streife sehen, wenn man sich mit solchen Kleinigkeiten befasst.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

schokoschendrezki hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:46)

Also ehrlich gesagt ... da sehe ich nun wirklich in Bezug auf das Problem absolut keinen wesentlichen Unterschied. Ein Bundeswehroffizier ist ebenso wie ein Polizeibeamter ein unkündbarer Staatsangestellter, der sicherheitsrelevante Schutzaufgaben mit hoher Eigenverantwortung erledigt.
Puhh, wo fang ich an . . .

richtig, beide stehen in einem öffentlich rechtliche Dient- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren

falsch, sie sind keine "Staatsangestellten" - der eine ist Beamter, im Regelfall Landesbeamter, der andere ist Soldat. Sowohl die Rechtsgrundlage als auch Auftrag, Aufgaben und Bewertungskriterien sind nicht ansatzweise vergleichbar.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

pikant hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:42)

dann muss man entbuerokratisieren und diese Gesetze abschaffen - Bundestag ist gefordert.
Alles was ich dazu jetzt schreiben könnte würde gegen Forenregeln verstoßen.
Belassen wirs dabei: Du darfst das gerne so sehen. :|
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von relativ »

Also der Fall ist ja noch gar nicht entschieden. Sollte er aber ohne wissen des Arbeitgebers sowas Nebentätlich und Öffentlich getan haben, ist seine Eignung für diesen Beruf mehr als fraglich.
Da er sogar noch Auszubildender ist, wars dies wohl mit seiner Beamtenlaufbahn.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Hyde »

Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:35)
Es geht hier auch nicht darum, ob der Beamte Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partner betreibt - es geht um die öffentlich Darstellung.
Dann solltest du aber auch rationale Argumente dafür liefern, warum an der öffentlichen Darstellung von Sexualität (in Form von Pornographie) etwas auszusetzen ist, was also daran verwerflich ist, bösartig ist oder inwiefern dies der Menschheit schadet.
Denn wenn man dafür keine Argumente hat, dann würde es keinen Sinn machen, diese Sexualität zu sanktionieren und Menschen dafür zu bestrafen.

Inwiefern also geht es Deutschland schlechter, wenn es Polizisten gibt, die sich in ihrer Freizeit beim Sex filmen?
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Cobra9 »

pikant hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:42)

dann muss man entbuerokratisieren und diese Gesetze abschaffen - Bundestag ist gefordert.
Ja weil Ich glaube es muss persönliche Freiheit geben und Entfaltung. Nein weil Ich selber mal lange Uniform bei der BW trug. Man ist auch direkt mit seinen Handlungen ein Faktor. Außendarstellung, Wahrnehmbar sind viele Einflüsse. Deshalb ingesamt muss es Regeln geben, welche aber für Mich in Teilen zu pauschal sind
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

Hyde hat geschrieben:(29 Jan 2017, 00:09)

Dann solltest du aber auch rationale Argumente dafür liefern, warum an der öffentlichen Darstellung von Sexualität (in Form von Pornographie) etwas auszusetzen ist, was also daran verwerflich ist, bösartig ist oder inwiefern dies der Menschheit schadet.
Denn wenn man dafür keine Argumente hat, dann würde es keinen Sinn machen, diese Sexualität zu sanktionieren und Menschen dafür zu bestrafen.

Inwiefern also geht es Deutschland schlechter, wenn es Polizisten gibt, die sich in ihrer Freizeit beim Sex filmen?
Zum einen muss ich gar nichts liefern, ich bin weder der Ankläger des Beamten noch sein Disziplanrvorgestzter.
Und "bösartigkeit" und "den Menschen schadet" war kein Kriterium - lies noch mal nach, was ich geschrieben haben, es geht ausschließlich um das Ansehen des Amtes als solches und des Dienstherren im speziellen. Wenn der Dienstherr hier ein Fehlverhalten feststellt, welches einen Ansehensverlust herbeiführen kann, so muss er handeln.

Den Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und einem öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis hatte ich in epischer Breiter dargestellt, das wiederhole ich jetzt nicht noch mal.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von JJazzGold »

pikant hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:42)

dann muss man entbuerokratisieren und diese Gesetze abschaffen - Bundestag ist gefordert.

Wie bitte?
Es hat seinen guten Grund, weshalb dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung zu melden und dessen Zustimmung einzuholen ist. Das sind nicht zuletzt Sicherheitsgründe. Diese Regelung jetzt abzuschaffen, weil ein Polizistenschüler nebenberuflich poppt und in ggfls. in Kauf nimmt, sich damit nicht nur physisch im Nebenjob auszupowern, sondern auch noch sich und damit seinen Arbeitgeber angreifbar zu machen, bietet keinen Anlass die bestehende Regelung abzuschaffen.

Oder möchten Sie gerne in einem Flugzeug sitzen, dessen Abfertiger sich eher mit dem Gedanken beschäftigt, wie er ihn beim nächsten Dreh auch sicher hoch kriegt, statt das Flugzeug, dass er bearbeitet und in dem Sie sitzen?
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Cobra9
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Cobra9 »

Es auch wichtig zu beachten jede Nebentätigkeit auch zu melden wäre vorab.Bsp. um Bestechlichkeit auszuschließen. Wenn der junge Mann für den Auftritt Geld bekommen hat, ist auch das ein möglicher Kündigungsgrund. Es gab einen ähnlichen Fall, aber schlimmer

http://www.spiegel.de/karriere/blaulich ... 18704.html
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Fuerst_48 »

JJazzGold hat geschrieben:(29 Jan 2017, 12:31)


Wie bitte?
Es hat seinen guten Grund, weshalb dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung zu melden und dessen Zustimmung einzuholen ist. Das sind nicht zuletzt Sicherheitsgründe. Diese Regelung jetzt abzuschaffen, weil ein Polizistenschüler nebenberuflich poppt und in ggfls. in Kauf nimmt, sich damit nicht nur physisch im Nebenjob auszupowern, sondern auch noch sich und damit seinen Arbeitgeber angreifbar zu machen, bietet keinen Anlass die bestehende Regelung abzuschaffen.

Oder möchten Sie gerne in einem Flugzeug sitzen, dessen Abfertiger sich eher mit dem Gedanken beschäftigt, wie er ihn beim nächsten Dreh auch sicher hoch kriegt, statt das Flugzeug, dass er bearbeitet und in dem Sie sitzen?
Ich weiß nicht, ob Piloten immerzu an SEX denken, aber dein Beispiel ist gut.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Fuerst_48 »

Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 12:23)

Puhh, wo fang ich an . . .

richtig, beide stehen in einem öffentlich rechtliche Dient- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren

falsch, sie sind keine "Staatsangestellten" - der eine ist Beamter, im Regelfall Landesbeamter, der andere ist Soldat. Sowohl die Rechtsgrundlage als auch Auftrag, Aufgaben und Bewertungskriterien sind nicht ansatzweise vergleichbar.
Unsere Offiziere sind Beamte. Ist das bei euch nicht so`??
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 13:51)

Unsere Offiziere sind Beamte. Ist das bei euch nicht so`??
Nein ist es nicht,
Offiziere der Bundeswehr sind Soldaten
Vergleichbare Polizisten (gehobener und höherer Polizeidienst) sind Beamte

Soweit ich das österreichische Bundesheer kenne, ist das bei Euch genau so. Offiziere sind Soldaten und keine "uniformierten Beamten"
Zuletzt geändert von Moses am So 29. Jan 2017, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Cobra9 »

Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 13:51)

Unsere Offiziere sind Beamte. Ist das bei euch nicht so`??
Mit Euch meinst Du die BW denke Ich. Das Beamten- und Besoldungsrecht unterscheidet Beamte, Richter und Soldaten bei uns . De facto ist das allerdings das gleiche, aber eben nur fast. Soldaten sind keine Beamten. Als Soldat ist man nie Beamter. Man ist Soldat. Gehen Wir ins Detail. Ein Blick ins Soldatengesetz und ins Beamtengesetz hilft uns weiter. Es gibt in Deutschland im öffentlichen Dienst Beamte, Richter, Angestellte , Soldaten und Arbeiter.
Bei Beamten richtet sich das Dienstverhältnis nach den jeweiligen (Landes)Beamtengesetzen (oder Bundesbeamtengesetz. Bei den Richtern nach dem jeweiligen Richtergesetz (Bund/Land). Bei Angestellten und Arbeitern nach den jeweiligen Tarifverträgen. Und bei Soldaten eben nach dem Soldatengesetz. Mit der Ernennungsunrkunde wird man auch in kein Beamtenverhältniss berufen, sondern eben in das Dienstverhältnis eines Soldaten (SaZ/BS).
Das einzige was Richter, Beamte und Soldaten gemeinsam haben ist, daß sie in einem öffentliche Dienst- und Treueverhältnis stehen.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von JJazzGold »

Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 13:49)

Ich weiß nicht, ob Piloten immerzu an SEX denken, aber dein Beispiel ist gut.
Die Herren der Gilde “ich habe noch Crewobst auf dem Zimmer, wollen wir das gemeinsam verspeisen“, dürfen sich auch gerne angesprochen fühlen. ;) Ich hatte aber die Flugzeugabfertiger gemeint. Die gehören zum Bodenpersonal.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Fuerst_48 »

Cobra9 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:06)

Mit Euch meinst Du die BW denke Ich. Das Beamten- und Besoldungsrecht unterscheidet Beamte, Richter und Soldaten bei uns . De facto ist das allerdings das gleiche, aber eben nur fast. Soldaten sind keine Beamten. Als Soldat ist man nie Beamter. Man ist Soldat. Gehen Wir ins Detail. Ein Blick ins Soldatengesetz und ins Beamtengesetz hilft uns weiter. Es gibt in Deutschland im öffentlichen Dienst Beamte, Richter, Angestellte , Soldaten und Arbeiter.
Bei Beamten richtet sich das Dienstverhältnis nach den jeweiligen (Landes)Beamtengesetzen (oder Bundesbeamtengesetz. Bei den Richtern nach dem jeweiligen Richtergesetz (Bund/Land). Bei Angestellten und Arbeitern nach den jeweiligen Tarifverträgen. Und bei Soldaten eben nach dem Soldatengesetz. Mit der Ernennungsunrkunde wird man auch in kein Beamtenverhältniss berufen, sondern eben in das Dienstverhältnis eines Soldaten (SaZ/BS).
Das einzige was Richter, Beamte und Soldaten gemeinsam haben ist, daß sie in einem öffentliche Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Habe extra nachgeschaut: Offiziere und Unteroffiziere ud sogar einige Chargen sind als Berufsoffiziere BEAMTE. Insgesamt 16.500 ( 2.800 davon Offiziere).
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:39)

Habe extra nachgeschaut: Offiziere und Unteroffiziere ud sogar einige Chargen sind als Berufsoffiziere BEAMTE. Insgesamt 16.500 ( 2.800 davon Offiziere).
Beim Bundesheer? Kannst Du mal bitte die Quelle angeben, wo Du das gelesen hast!
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Fuerst_48 »

JJazzGold hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:31)

Die Herren der Gilde “ich habe noch Crewobst auf dem Zimmer, wollen wir das gemeinsam verspeisen“, dürfen sich auch gerne angesprochen fühlen. ;) Ich hatte aber die Flugzeugabfertiger gemeint. Die gehören zum Bodenpersonal.
Die haben bestimmt auch Vitaminbedarf !! :D :D :thumbup:
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Fuerst_48 »

Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:43)

Beim Bundesheer? Kannst Du mal bitte die Quelle angeben, wo Du das gelesen hast!
Das Bundesheer. Zahlen und Fakten. Die Presse.com
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 15:05)

Das Bundesheer. Zahlen und Fakten. Die Presse.com
:?: http://diepresse.com/home/innenpolitik/ ... und-Fakten :?:

Da steht - wie erwartet - nichts von Beamten, ausschließlich von Berufssoldaten und Grundwehrdienern und Zivilbedienstete . . .
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Fuerst_48 »

Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 15:15)

:?: http://diepresse.com/home/innenpolitik/ ... und-Fakten :?:

Da steht - wie erwartet - nichts von Beamten, ausschließlich von Berufssoldaten und Grundwehrdienern und Zivilbedienstete . . .
Gib auf Google mal ein: Sind österreichische Offiziere Beamte? Von dort habe ich die Zahlen.
Ansonsten gern die Mailadresse von meinem Schwager, Vizeleutnant a.D. per PN.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Moses »

Das ist interessant - https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(%C3%96sterreich)

macht das öffentliche Recht einfacher aber auch undifferenzierter . . . scheint in Österreich aber zu funktionieren, Respekt!
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Fuerst_48 »

Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 15:26)

Das ist interessant - https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(%C3%96sterreich)

macht das öffentliche Recht einfacher aber auch undifferenzierter . . . scheint in Österreich aber zu funktionieren, Respekt!
Darfst mich im April auf ein Bier einladen... :D :thumbup: :thumbup:
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Alpha Centauri »

Gerade beim Thema Sex und Porno ist die Gesellschaft doch eh heuchlerisch ,verlogen, oder warum macht denn wohl die ach so schmutzige Porno und Sexfilmindustrie mehr finanziellen Umsatz als die so bewunderte Traumfarbik Hollywood??!
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garfield336
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von garfield336 »

Ich weiss nicht wie es in Deutschland im öffentlichen Dienst aussieht, aber in meinem Land ist es generell nicht erlaubt eine andere Tätigkeit als Beamter auszuüben.
Wenn man doch einen Nebenjob hat, mus man extra um Erlaubnis fragen. Wegen möglicher Interessenkonflikte ist das auch so geboten.
Und gerade für Personen in wichtigen Position, die wie hier ein Polizeibeamte durchaus inne hat.
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garfield336
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von garfield336 »

Polizisten dürfen hier rein gar nichts. Nicht mal selbständig kacken :D
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Merkel_Unser »

Hier geht es doch ganz klar nicht um die Frage, ob der Pornodreh eine Nebentätigkeit ist oder nicht - denn hier ist die Gesetzeslage klar! Keine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis.
Wenn der Pornodreh jedoch nur eine unentgeltliche Freizeitbeschäftigung war - dann sind die Anschuldigungen haltlos! Nur weil einige Erzkonservative Pornos immernoch in die "Schmuddelecke" verorten, kann der ö.D. nicht vorschreiben, was jemand in seiner Freizeit tut. Homosexualität galt bis vor kurzem ja auch noch als "schmuddelig", bei Pornos ist die Gesellschaft wohl noch nicht soweit!
Alpha Centauri
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?

Beitrag von Alpha Centauri »

Merkel_Unser hat geschrieben:(20 Jun 2017, 11:22)

Hier geht es doch ganz klar nicht um die Frage, ob der Pornodreh eine Nebentätigkeit ist oder nicht - denn hier ist die Gesetzeslage klar! Keine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis.
Wenn der Pornodreh jedoch nur eine unentgeltliche Freizeitbeschäftigung war - dann sind die Anschuldigungen haltlos! Nur weil einige Erzkonservative Pornos immernoch in die "Schmuddelecke" verorten, kann der ö.D. nicht vorschreiben, was jemand in seiner Freizeit tut. Homosexualität galt bis vor kurzem ja auch noch als "schmuddelig", bei Pornos ist die Gesellschaft wohl noch nicht soweit!

Öffentlich gelten Porno in einigen Kreisen immer noch als schmuddelig heimlich schaut solche Filme dir große Mehrheit und dass weltweit
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