Dark Angel hat geschrieben:(20 Jan 2017, 11:32)
Es handelt sich
nicht um eine Falschdarsellung, sondern wird in diversen Quellen, die sich mit Seenotrettung beschäftigen - z.B. Gesetzestexte erläutern/kommentieren, sich mit dieversen Fällen auseinander setzen,
genau so beschrieben.
Dark Angel hat geschrieben:Ist im Seerechtsübereinkommen der UNO und der Genfer Seerechtskonvention geregelt, die von den Mittelmeeranrainer-Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde.
Entsprechend sind die Küstenstaaten zur Rettung, in Seenot Geratener verpflichtet ... wobei der nächstgelegene Hafen anzulaufen ist.
Das Lüge zu nennen, ginge vielleicht zu weit. Eine Falschdarstellung ist es in jedem Fall. Weder im SRÜ noch in den Genfer Seerechtskonventionen ist die Regelung des Anlaufens des nächstgelegenen Hafens zu finden. Dass "diverse Quellen" - unbenannt, wie immer. Man soll dir halt einfach glauben. - anderes behaupten, kann ja sein. Das ist allerdings offensichtlich bereits eine Interpretation und bei der Interpretation von Gesetzestexten ist recht häufig die eigene Sichtweise und politische Präferenz der Grund für ein Ergebnis.
Ich bat dich zweimal um entsprechende Zitate und Verweise, auf die du dich beziehst. Ist es sinnvoll, dich ein drittes Mal darum zu bitten oder wirst du das auch wieder ignorieren?
Nächster anzulaufender Hafen bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass das Schiff mit den Schiffbrüchigen an Bord, den nächsten Hafen auf seiner Route anläuft.
Es gibt die Formulierung "nächster anzulaufender Hafen nicht. Das Lüge zu nennen, ist vielleicht auch zu weitgehend. Denn du insinuierst ja nur, es wäre in der Form im SRÜ zu finden.
Ist das Schiff z.B. auf dem Weg zum Suezkanal, läuft es den ersten Hafen im Suezkanal an. Welchen Hafen ein Schiff anlaufen kann, hängt u.a. von der Größe des Schiffes und des Hafens ab - nicht jedes Schiff kann jeden Hafen anlaufen.
Ist ja spannend.
Die Entscheidung, ob ein Anlaufen des Hafens und das Ausschiffen der Schiffbrüchigen genehmigt wird, obliegt dann in letzter Instanz dem Land, in welchem sich der anzulaufende Hafen befindet und für eine Entscheidung sind die nationalen Interessen des Staates maßgebend.
Faszinierend. Ich könnte dir den ganzen Tag zuhören.
Ist so - ob dir das nun gefällt oder nicht.
Wie üblich antwortest du auf etwas, das jedenfalls nicht von mir im Strang thematisiert wurde. Lass dir gesagt sein, dass es einer Diskussionsbereitschaft abträglich ist.
Als Präzendenzfall gilt immer wieder der Fall des norwegischen Frachters "Tampa".
Präzedenzfall für die Abwälzung der Verantwortung auf die Schultern der Kapitäne, wenn Staaten sich mit der Auseinandersetzung der Situation verweigern.
Es gibt kein "Niemandsland" auf hoher See, sondern internationale Gewässer in denen internationales Seerecht gilt. Innerhalb der Hoheitsgewässer eines Landes bzw dessen Wirtschaftszone gilt nationales Recht oder bilaterale Abkommen.
Wie unglaublich interessant.
Ein 5-Mann-Fischkutter leistet in dem Moment Hilfe, wenn er den Notruf an die zuständigen Stellen weiter leitet. Auch dessen Kapitän muss die Sicherheit seines eigenen Schiffes gewährleisten (können)
Ich war in Eile. Gemeint war natürlich ein Fall, in dem keine Hilfe rechtzeitig eintreffen kann und der Kapitän sich z.B. per Fernglas davon überzeugen konnte, dass die Nussschale sich noch maximal 1-2h über Wasser halten kann.
Weder Jack noch ich behaupten, dass Seenot von den Umständen des Schiffbruchs abhängig sind
Jack000 hat geschrieben:Menschen, die von Schleppern bewusst in fragwürdige Wasserfahrzeuge gesetzt werden um kalkuliert von von diesen Pseudoseenotrettern vor der afrikanischen Küste nach Europa gebracht werden sind nicht in Seenot
Dass du das behauptet hast, habe ich wiederum nicht behauptet. Ist es so schwer, bei dem von mir Geschriebenen zu bleiben?
oder dass Menschen von einem Schlepperboot nicht gerettet werden sollen.
Die Konsequenz der Kriminalisierung von Seenotrettung ist genau das: Das wahrscheinlichere Ausbleiben eben jener. Natürlich würde man nie direkt sagen, dass jemand nicht gerettet werden sollte.
Die Aussage ist und bleibt - Transport zum nächstgelegenen anzulaufenden Hafen - und nicht Transport nach Europa.
Dass der nächstgelegende Hafen in Europa liegen kann, kommt dir nicht in den Sinn?
Kommerzielle Schiffe, die Schiffbrüchige aus Seenot retten, halten sich an diese Regelung.
Das ist falsch.
Wer sich nicht daran hält und sich damit zu Helfern der Schlepperbanden macht, sind privat (Spenden-) finanzierte "Hilfsorganisationen" - wie das verlinkte Beispiel von "sea-watch" zeigt. Solche "Hilfsorganisationen" operieren nicht selten in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten und transportieren die Schiffbrüchigen nicht zum nächstgelegenen Hafen, sondern nach Europa, unterstützen damit illegalen Grenzübertritt und machen sich so de facto zu Helfern der Schlepperbanden. Das ist meine und auch Jacks Aussage!
Nett von dir, Jack zu einer unschönen, aber immerhin kontroversen Aussage verhelfen zu wollen. Kann sogar sein, dass er sowas meinte. Geschrieben hat er was anderes.