NPD bleibt erlaubt
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- HerrSchmidt
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NPD bleibt erlaubt
Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstanden habe, bleibt sie nur wegen machtpolitischer Unwichtigkeit erlaubt? Man kann also als Verfassungsfeindliche Partei solange existieren, bis man die Macht hat, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Und wenn man diese Macht dann hat...?
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Re: NPD bleibt erlaubt
Nein, ich denke wären sie noch in einem oder zwei Landtagen vertreten gewesen könnte das wohl der Ausschlag sein, aber nicht - sorry dir gegenüber - wegen einer paar Kreis und Gemeinderäten im Osten und in Hessen.HerrSchmidt hat geschrieben:(17 Jan 2017, 19:34)
Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstanden habe, bleibt sie nur wegen machtpolitischer Unwichtigkeit erlaubt? Man kann also als Verfassungsfeindliche Partei solange existieren, bis man die Macht hat, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Und wenn man diese Macht dann hat...?
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Re: NPD bleibt erlaubt
Hallo HerrSchmidt.
Es gab erst ein Parteienverbot - das war 1956 ... die KPD. Es hatte etwas von Gesinnungsverbot ... so kurz nach dem Krieg. Deshalb war ich von Anfang an gegen ein NPD-Verbot. Politik soll und muß sich mit politischen Mitteln und Argumenten mit dieser Partei auseinandersetzen. Darüberhinaus bin ich auch der Meinung, weil sich Politik nicht politische mit der NPD auseinandergesetzt hat, gibt es die AfD.
Allerdings sehe ich auch ein anderes Problem, was auf uns zugekommen wäre, wenn dieser Verbotsantrag durchgekommen wäre:
Kann man so sehen - muß man aber nicht! Zumindest haben wir (unsere Politiker) nun etwas bessere Richtlinien, wann und warum eine Parteiorganisation verboten werden darf ... welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Es ist also kein Ruhmesblatt und Freibrief für die NPD. Sie ist verfassungsfeindlich - dies wurde ausdrücklich festgestellt. Ihr fehlen "im parlamentarischen Bereich ... die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen", sowie "... die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen ... vorerst!", wie das BVerfG in seiner Pressemitteilung betont. Insofern hast Du richtig gelesen! Dies heißt aber nicht, daß diese oder jene Partei für immer existiert ... bis sie die Macht inne hat. Ich verstehe dies so, daß, sollten sich die Umstände ändern (etwa wenn die Partei sehr groß wird ... bevor sie an die Macht kommt - ob alleine oder in einer Koalition), dann kann ein weiterer Anlauf zu einem Verbot vorgenommen werden.HerrSchmidt hat geschrieben:Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstanden habe, bleibt sie nur wegen machtpolitischer Unwichtigkeit erlaubt? Man kann also als Verfassungsfeindliche Partei solange existieren, bis man die Macht hat, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Und wenn man diese Macht dann hat...?
Es gab erst ein Parteienverbot - das war 1956 ... die KPD. Es hatte etwas von Gesinnungsverbot ... so kurz nach dem Krieg. Deshalb war ich von Anfang an gegen ein NPD-Verbot. Politik soll und muß sich mit politischen Mitteln und Argumenten mit dieser Partei auseinandersetzen. Darüberhinaus bin ich auch der Meinung, weil sich Politik nicht politische mit der NPD auseinandergesetzt hat, gibt es die AfD.
Allerdings sehe ich auch ein anderes Problem, was auf uns zugekommen wäre, wenn dieser Verbotsantrag durchgekommen wäre:
- es hätte unter Umständen als Freibrief für Putin, Erdogan ... & CO. gewertet werden können ... zumindest hätten sie dies so ausgelegt. Sie hätten mit Sicherheit so argumentiert:
- "Seht her, sogar in Deutschland, im Vorzeige-Demokratie-Land, werden Parteien verboten."
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: NPD bleibt erlaubt
Gut so, hat man weiterhin was zum lachen
Re: NPD bleibt erlaubt
Ja und die Existenz der NPD bedeutet ca. 1% weniger für AfD.
Das ist ja auch nicht so schlecht. Ich finde es immer gut, wenn sich die Wähler links von der SPD und rechts von der CDU auch noch auf mehrere Parteien verteilen.
Nur mal einen Tip an die Linke:
Sahra Wagenknecht und der alte Sa.. Oskar hassen Kipping, Gysi und Bartsch und umgekehrt. Warum gründet die Sahra und der alte Sa.. Oskar dann nicht konsequenterweise eine linke Splitterpartei mit braunem Touch? Zu feige? Geld- und karrieregeil?
"Gut gemeint" ist nicht das Gleiche wie "gut gemacht".
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Re: NPD bleibt erlaubt
Seh ich nicht so, die SZ hats verkürzt auf den Punkt gebracht:HerrSchmidt hat geschrieben:(17 Jan 2017, 19:34)
Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstanden habe, bleibt sie nur wegen machtpolitischer Unwichtigkeit erlaubt? Man kann also als Verfassungsfeindliche Partei solange existieren, bis man die Macht hat, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Und wenn man diese Macht dann hat...?
Zugleich aber hält das Gericht das Prinzip der wehrhaften Demokratie in Reserve. Deshalb formuliert es einen neuen Maßstab, der nicht an Gesinnungen, sondern an Gefahren anknüpft. Eine Partei darf nur dann verboten werden, wenn "konkrete Anhaltspunkte von Gewicht" dafür vorliegen, dass sie das Potenzial zur Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hat.
Damit setzt das Verbot zwar weit vor konkreten Umsturzgefahren an. Wenn freilich nichts darauf hindeutet, dass ein politischer Winzling wie die NPD zum Machtfaktor in den Parlamenten oder auf der Straße werden könnte, dann muss der Staat sein Schwert stecken lassen. Oder, wie es in dem Urteil heißt: Dann bedarf es "des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot als schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Staates gegen seine organisierten Feinde nicht".
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Dann frag sie doch mal.harry52 hat geschrieben:(17 Jan 2017, 22:23)
Ja und die Existenz der NPD bedeutet ca. 1% weniger für AfD.
Das ist ja auch nicht so schlecht. Ich finde es immer gut, wenn sich die Wähler links von der SPD und rechts von der CDU auch noch auf mehrere Parteien verteilen.
Nur mal einen Tip an die Linke:
Sahra Wagenknecht und der alte Sa.. Oskar hassen Kipping, Gysi und Bartsch und umgekehrt. Warum gründet die Sahra und der alte Sa.. Oskar dann nicht konsequenterweise eine linke Splitterpartei mit braunem Touch? Zu feige? Geld- und karrieregeil?
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Re: NPD bleibt erlaubt
Eine gewisse andere Partei ließe sich somit um so leichter verbieten, hätte man schon vor vielen Jahren machen sollen, statt dessen gab man ihr Zeit, ihren Extremismus schlecht zu übertünchen.HerrSchmidt hat geschrieben:(17 Jan 2017, 19:34)
Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstanden habe, bleibt sie nur wegen machtpolitischer Unwichtigkeit erlaubt? Man kann also als Verfassungsfeindliche Partei solange existieren, bis man die Macht hat, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Und wenn man diese Macht dann hat...?
Das Nichtverbot begrüße der NPD begrüße ich. Das braune Gesindel kann ich zwar nicht ab, doch gerade ein Verbot einer solche kleinen und unbedeutenden Partei wäre ein Bombardement von Spatzen, es gibt gefährlichere Gegner der Demokratie in Deutschland.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Moses hat geschrieben:(17 Jan 2017, 22:25)
Seh ich nicht so, die SZ hats verkürzt auf den Punkt gebracht:
Zugleich aber hält das Gericht das Prinzip der wehrhaften Demokratie in Reserve. Deshalb formuliert es einen neuen Maßstab, der nicht an Gesinnungen, sondern an Gefahren anknüpft. Eine Partei darf nur dann verboten werden, wenn "konkrete Anhaltspunkte von Gewicht" dafür vorliegen, dass sie das Potenzial zur Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hat.
Damit setzt das Verbot zwar weit vor konkreten Umsturzgefahren an. Wenn freilich nichts darauf hindeutet, dass ein politischer Winzling wie die NPD zum Machtfaktor in den Parlamenten oder auf der Straße werden könnte, dann muss der Staat sein Schwert stecken lassen. Oder, wie es in dem Urteil heißt: Dann bedarf es "des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot als schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Staates gegen seine organisierten Feinde nicht".
Das heißt im Umkehrschluß, dass die Größe, sprich die mögliche politische und gesellschaftliche Einflußnahme, über ein Verbot oder Nichtverbot bestimmt und nicht der Inhalt der Partei. Der ist unabhängig von der Größe als verfassungsfeindlich erklärt worden. Verfassungsfeindlichkeit ist ergo akzeptabel, solange diese eine gewisse Größenordnung nicht überschreitet. Wo genau die Größenordnung, die ein Verbot generieren könnte, greift, wurde nicht festgelegt.
Greift sie ab 5%, oder ist der Wert noch zu gering? Oder greift sie ab 9-10%, quasi gleichauf mit zwei koalitionsfähigen anderen Parteien. Oder greift sie erst ab einer Größenordnung, die die bis dato geduldete Verfassungsfeindlichkeit in die Lage versetzen würde, selbst Koaltionsgespräche anregen zu können?
Ich fand die Begründe “Größenordnung“ offen gestanden irritierend.
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Re: NPD bleibt erlaubt
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Re: NPD bleibt erlaubt
Das Verfassungsgericht hat die Voraussetzungen für Parteiverbote neu justiert. Anscheinend sehen es die Verfassungsrichter so, dass eine stabile demokratische Gesellschaft auch Parteien aushalten kann, deren Verfassungsfeindlichkeit klar und deutlich erkannt und festgestellt wurde.JJazzGold hat geschrieben:(17 Jan 2017, 23:39)
Das heißt im Umkehrschluß, dass die Größe, sprich die mögliche politische und gesellschaftliche Einflußnahme, über ein Verbot oder Nichtverbot bestimmt und nicht der Inhalt der Partei. Der ist unabhängig von der Größe als verfassungsfeindlich erklärt worden. Verfassungsfeindlichkeit ist ergo akzeptabel, solange diese eine gewisse Größenordnung nicht überschreitet. Wo genau die Größenordnung, die ein Verbot generieren könnte, greift, wurde nicht festgelegt.
Greift sie ab 5%, oder ist der Wert noch zu gering? Oder greift sie ab 9-10%, quasi gleichauf mit zwei koalitionsfähigen anderen Parteien. Oder greift sie erst ab einer Größenordnung, die die bis dato geduldete Verfassungsfeindlichkeit in die Lage versetzen würde, selbst Koaltionsgespräche anregen zu können?
Ich fand die Begründe “Größenordnung“ offen gestanden irritierend.
Wenn ich mir die Wahlergebnisse der NPD über die letzten Jahre anschaue, dann haben die Richter das gut erkannt. Ja die NPD wurde im demokratischen Wettstreit an den Rand und in die Bedeutungslosigkeit gedrängt.
Ein Parteiverbot - unabhängig von der Ausrichtung der Partei - sollte sich unsere Gesellschaft auch nicht zu leicht machen. Es sollte wirklich nur dann greifen, wenn von dieser Partei eine tatsächliche Störung und Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt oder gar eine Gefahr für die Verfassung ausgeht, unterhalb dieser Schwelle ist es Aufgabe der Gesellschaft und der demokratischen Parteien, dieser Partei im Wettstreit um die Wählerschaft durch Argumente und Aufzeigen von Alternativen den Nährboden zu entziehen.
Ich bin nicht wirklich glücklich damit, dass die NPD bestehen bleiben darf. Es ist aber auch nicht Aufgabe des höchsten deutschen Gericht, mich glücklich zu machen. Es ist auch nicht Aufgabe der Verfassungsgerichtes, den politischen Wettstreit zu vereinfachen und den Parteien das Leben leichter zu machen. Aufgabe ist der Schutz des Grundgesetzes - und wenn hier keine wirkliche Gefahr droht, dann scheidet ein Parteiverbot als Handlungsmöglichkeit aus. Das ein solches Verbot als Ultima Ratio bestehen bleit ist unbestritten und die Voraussetzungen wurden neu und präziser als bisher geklärt.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: NPD bleibt erlaubt
Das hast Du sehr schön erklärt.Moses hat geschrieben:(18 Jan 2017, 06:56)
Das Verfassungsgericht hat die Voraussetzungen für Parteiverbote neu justiert. Anscheinend sehen es die Verfassungsrichter so, dass eine stabile demokratische Gesellschaft auch Parteien aushalten kann, deren Verfassungsfeindlichkeit klar und deutlich erkannt und festgestellt wurde.
Wenn ich mir die Wahlergebnisse der NPD über die letzten Jahre anschaue, dann haben die Richter das gut erkannt. Ja die NPD wurde im demokratischen Wettstreit an den Rand und in die Bedeutungslosigkeit gedrängt.
Ein Parteiverbot - unabhängig von der Ausrichtung der Partei - sollte sich unsere Gesellschaft auch nicht zu leicht machen. Es sollte wirklich nur dann greifen, wenn von dieser Partei eine tatsächliche Störung und Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt oder gar eine Gefahr für die Verfassung ausgeht, unterhalb dieser Schwelle ist es Aufgabe der Gesellschaft und der demokratischen Parteien, dieser Partei im Wettstreit um die Wählerschaft durch Argumente und Aufzeigen von Alternativen den Nährboden zu entziehen.
Ich bin nicht wirklich glücklich damit, dass die NPD bestehen bleiben darf. Es ist aber auch nicht Aufgabe des höchsten deutschen Gericht, mich glücklich zu machen. Es ist auch nicht Aufgabe der Verfassungsgerichtes, den politischen Wettstreit zu vereinfachen und den Parteien das Leben leichter zu machen. Aufgabe ist der Schutz des Grundgesetzes - und wenn hier keine wirkliche Gefahr droht, dann scheidet ein Parteiverbot als Handlungsmöglichkeit aus. Das ein solches Verbot als Ultima Ratio bestehen bleit ist unbestritten und die Voraussetzungen wurden neu und präziser als bisher geklärt.
Ich bin nichts desto trotz anderer Meinung.
Es ist Aufgabe dieses Gerichts, mich als Bürger vor Verfassungsfeinden zu schützen und nicht Verfassungsfeinde in Kategorien von leicht bis schwer akzeptabel für mich einzuteilen.
Bedauerlicherweise hat das Gericht versäumt festzulegen, ab welcher Größenordnung in Verbindung mit geduldeter Verfassungsfeindlichkeit eine Partei für mich nicht mehr als zu akzeptieren gilt. unzumutbar ist. Welches ist die magische Zahl, 18,3%?
Mir ist auch nicht ganz klar, wie das ablaufen soll.
Ist es das Verfassungsgericht, dass ab Erreichen einer Prozentzahl x selbstständig tätig wird und ein Verbot ausspricht? Wo kein Kläger, da ein Richter?
Oder wartet das Verfassungsgericht, ob sich ab Größe x sich noch einmal jemand, eine Partei, ein Gremium, die Mühe macht ein Verbot über das Gericht zu generieren?
Oder wartet man ab ob aus Brüssel noch eine Blaupause für weiteres Vorgehen geliefert wird?
Oder wartet man mal wieder ab, bis es zu spät ist?
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Re: NPD bleibt erlaubt
Ich verstehe Dich und kann auch Diene Probleme sehr gut nachvollziehen.JJazzGold hat geschrieben:(18 Jan 2017, 07:34)
Das hast Du sehr schön erklärt.
Ich bin nichts desto trotz anderer Meinung.
Es ist Aufgabe dieses Gerichts, mich als Bürger vor Verfassungsfeinden zu schützen und nicht Verfassungsfeinde in Kategorien von leicht bis schwer akzeptabel für mich einzuteilen.
Bedauerlicherweise hat das Gericht versäumt festzulegen, ab welcher Größenordnung in Verbindung mit geduldeter Verfassungsfeindlichkeit eine Partei für mich nicht mehr als zu akzeptieren gilt. unzumutbar ist. Welches ist die magische Zahl, 18,3%?
Mir ist auch nicht ganz klar, wie das ablaufen soll.
Ist es das Verfassungsgericht, dass ab Erreichen einer Prozentzahl x selbstständig tätig wird und ein Verbot ausspricht? Wo kein Kläger, da ein Richter?
Oder wartet das Verfassungsgericht, ob sich ab Größe x sich noch einmal jemand, eine Partei, ein Gremium, die Mühe macht ein Verbot über das Gericht zu generieren?
Oder wartet man ab ob aus Brüssel noch eine Blaupause für weiteres Vorgehen geliefert wird?
Oder wartet man mal wieder ab, bis es zu spät ist?
Dass das Gericht von sich aus tätig wird halte ich für ausgeschlossenen und die Grenze müsste dann wieder ein Verfassungsorgan (BT, BR oder Bundesregierung) erkennen und in einem erneuten Antrag quasi testen.
Ich bin gespannt ob über die Parteienfinanzierung ein Versuch der Gegensteuerung gestartet wird, obwohl ich da persönlich auch Bauchschmerzen hätte weil das dann immer, zumindest den Anschein einer willkürlichen Behandlung abseits des Gleichbehandlungsgrundsatzes haben kann. Wenn es gelingt sauber und nachvollziehbar eine Regelung zu schreiben, die z.B. die Verfassungsmäßigkeit der Partei als Voraussetzung für eine Zahlung enthält, dann wäre das eine gut tragbare Lösung.
Die Gesellschaft ist grundsätzlich ja an der Finanzierung demokratischer Parteien interessiert, das darf und kann aber nicht für Parteien gelten, die gegen diese Art der Gesellschaft vorgehen möchte. Ich muss meinen "potenziellen Mörder" nicht auch noch die "Waffen" finanzieren.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: NPD bleibt erlaubt
Letztendlich hat uns das Gericht einen Konflikt beschert.Moses hat geschrieben:(18 Jan 2017, 07:50)
Ich verstehe Dich und kann auch Diene Probleme sehr gut nachvollziehen.
Dass das Gericht von sich aus tätig wird halte ich für ausgeschlossenen und die Grenze müsste dann wieder ein Verfassungsorgan (BT, BR oder Bundesregierung) erkennen und in einem erneuten Antrag quasi testen.
Ich bin gespannt ob über die Parteienfinanzierung ein Versuch der Gegensteuerung gestartet wird, obwohl ich da persönlich auch Bauchschmerzen hätte weil das dann immer, zumindest den Anschein einer willkürlichen Behandlung abseits des Gleichbehandlungsgrundsatzes haben kann. Wenn es gelingt sauber und nachvollziehbar eine Regelung zu schreiben, die z.B. die Verfassungsmäßigkeit der Partei als Voraussetzung für eine Zahlung enthält, dann wäre das eine gut tragbare Lösung.
Die Gesellschaft ist grundsätzlich ja an der Finanzierung demokratischer Parteien interessiert, das darf und kann aber nicht für Parteien gelten, die gegen diese Art der Gesellschaft vorgehen möchte. Ich muss meinen "potenziellen Mörder" nicht auch noch die "Waffen" finanzieren.
Es wurde verfassungsgerichtlich festgelegt, dass eine verfassungsfeindliche Partei dieser Größenordnung innerhalb unserer konträr dazu stehenden Demokratie zu akzeptieren ist.
Wenn du versuchst, diese Partei über die Parteienfinanzierung auszubooten, dann verletzt du die gerichtliche Vorgabe der Akzeptanz bei geringer Größenordnung.
Mal so am Rande bemerkt, es ist schon interessant zu beobachten, wie sich ein Verfassungsgericht windet, um nicht mit mehr als einem Verbotsverfahren für eine “Systemveränderung“ fordernde Partei konfrontiert zu werden.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Für mich klang das aber auch ein wenig so, als wolle Karlsruhe das beste aus der Situation machen. Ein Verbot hätte sicherlich zu einigen Revisionsverfahren geführt, inkl. den Gang zum Europäischen Gerichtshof. Und der sieht den Umgang mit extremen Parteien etwas lockerer als der deutsche Staat. Würde man die NPD verbieten und in Luxemburg auf die Klappe fallen, wäre das für die NPD nur eine Bestätigung bzw. Aufwertung in ihrem Kampf gegen die Bundesrepublik.Alexyessin hat geschrieben:(17 Jan 2017, 20:01)
Nein, ich denke wären sie noch in einem oder zwei Landtagen vertreten gewesen könnte das wohl der Ausschlag sein, aber nicht - sorry dir gegenüber - wegen einer paar Kreis und Gemeinderäten im Osten und in Hessen.
Labskaus!
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Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Auch diesen Aspekt hatten die Männer in rot sicherlich im Hinterkopf!frems hat geschrieben:(18 Jan 2017, 08:33)
Für mich klang das aber auch ein wenig so, als wolle Karlsruhe das beste aus der Situation machen. Ein Verbot hätte sicherlich zu einigen Revisionsverfahren geführt, inkl. den Gang zum Europäischen Gerichtshof. Und der sieht den Umgang mit extremen Parteien etwas lockerer als der deutsche Staat. Würde man die NPD verbieten und in Luxemburg auf die Klappe fallen, wäre das für die NPD nur eine Bestätigung bzw. Aufwertung in ihrem Kampf gegen die Bundesrepublik.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: NPD bleibt erlaubt
Wenn die NPD erst verboten werden darf, sobald sie in der Lage ist, die verfassungsmäßige Ordnung zu zerstören, wird es kein NPD-Verbot mehr geben - höchstens einen hübschen Bürgerkrieg.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Es kommt also DOCH auf die Größe an...!JJazzGold hat geschrieben:(17 Jan 2017, 23:39)
Das heißt im Umkehrschluß, dass die Größe, sprich die mögliche politische und gesellschaftliche Einflußnahme, über ein Verbot oder Nichtverbot bestimmt und nicht der Inhalt der Partei.
ich weiss nimmer wer es war aber irgendwer meinte heute er hätte es lieber genau zu wissen wo sich die Rechtsradikalen zusammenrotten, und wer sie im Einzelnen sind, weil sie dann leichter zu beobachten sind, als wenn sie im stillen Kämmerlein unbeobachtet sind.
Und ein Politiker der Linken meinte es wäre auch höchst bedenklich wenn der Staat sich unbequemer Parteien so leicht entledigen könnte.
Beides Statements, die einer gewissen Plausibilität nicht entbehren...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: NPD bleibt erlaubt
Das Problem liegt nicht beim Gang zum EuGH sondern zum EGMR. Die KPD war noch bedeutungsloser als die NPD und wurde trotzdem verboten. Die Richter haben einfach keine Eier in die Hose und wollen von der höheren Instanz (die es damals noch nicht gab) nicht blamiert werden. Das ist alles.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Meine Güte...JJazzGold hat geschrieben:(18 Jan 2017, 08:25)
Letztendlich hat uns das Gericht einen Konflikt beschert.
Es wurde verfassungsgerichtlich festgelegt, dass eine verfassungsfeindliche Partei dieser Größenordnung innerhalb unserer konträr dazu stehenden Demokratie zu akzeptieren ist.
Wenn du versuchst, diese Partei über die Parteienfinanzierung auszubooten, dann verletzt du die gerichtliche Vorgabe der Akzeptanz bei geringer Größenordnung.
Mal so am Rande bemerkt, es ist schon interessant zu beobachten, wie sich ein Verfassungsgericht windet, um nicht mit mehr als einem Verbotsverfahren für eine “Systemveränderung“ fordernde Partei konfrontiert zu werden.
Im Urteil wurde ganz klar erwähnt, dass das Parteiverbot kein Gesinnungsverbot sein soll - welches du allerdings hier gerne gesehen hättest.
Eine Partei mit 5000 Mitgliedern, die in keiner Weise die Möglichkeit hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bedrohen, darf nicht verboten werden.
Durchweg überall wird dieses Urteil positiv aufgefasst. Warum machst du so ein Fass auf? Komplett lächerlich.
"Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!"
-Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen
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Re: NPD bleibt erlaubt
In diesem Fall kann ich mir ihre Bedenken und Einwürfe auch nicht zu Eigen machen.bnd hat geschrieben:(18 Jan 2017, 20:08)
Meine Güte...
Im Urteil wurde ganz klar erwähnt, dass das Parteiverbot kein Gesinnungsverbot sein soll - welches du allerdings hier gerne gesehen hättest.
Eine Partei mit 5000 Mitgliedern, die in keiner Weise die Möglichkeit hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bedrohen, darf nicht verboten werden.
Durchweg überall wird dieses Urteil positiv aufgefasst. Warum machst du so ein Fass auf? Komplett lächerlich.
Lächerlich sind sie deshalb keineswegs.
Das Urteil erfolgte einstimmig.
Das ist höchstrichterlich selten.
Damit kommt ein wenig zum Ausdruck, das Ganze war Popanz.
Viel Lärm um nichts (mehr), der Anlass ist wegen Geringfügigkeit verraucht.
Ein Näherungsurteil an die Realität.
Re: NPD bleibt erlaubt
firlefanz11 hat geschrieben:(18 Jan 2017, 16:35)
Es kommt also DOCH auf die Größe an...!
ich weiss nimmer wer es war aber irgendwer meinte heute er hätte es lieber genau zu wissen wo sich die Rechtsradikalen zusammenrotten, und wer sie im Einzelnen sind, weil sie dann leichter zu beobachten sind, als wenn sie im stillen Kämmerlein unbeobachtet sind.
Und ein Politiker der Linken meinte es wäre auch höchst bedenklich wenn der Staat sich unbequemer Parteien so leicht entledigen könnte.
Beides Statements, die einer gewissen Plausibilität nicht entbehren...
Der wievielte Verbotsversuch war das, der zweite? Da kann man wohl kaum von, “leicht entledigen“ sprechen.
Es wäre wesentlich einfacher, die braune Brut zu beobachten, wenn sie sich nach einem Verbot in Scharen zu ihrem nächstliegenden Gesinnungsgenossen, der AfD, gesellen würden.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Ich habe mich mal mit einem Betreuer aus einem Heim für Intelligenzgeminderte unterhalten. Diejenigen von denen, die Wählen gehen, wählen sehr häufig NPD. Er klagte, dass es schwer sei, denen klarzumachen, dass die NPD eigentlich auch gegen sie selbst ist. Allerdings verstehen die häufig die etablierten nicht, und man kann der NPD ja vieles vorhalten, aber nicht, dass man zum Verstehen ihrer Thesen besonders viel Intelligenz braucht.pikant hat geschrieben:(19 Jan 2017, 11:08)
Fuer mich ist die AfD mit ihren Rechtsknallern und Geschichtsrevisionisten a la Hoecke gefaehrlicher fuer unsere Demokratie als die NPD, die faktisch bedeutungslos dahinduempelt.
Die AfD hingegen wird von vielen gewählt, die sagen: "Klar wissen wir, dass die AfD kein gutes Programm für Deutschland hat. Allerdings kann es so nicht weitergehen."
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Provokateur hat geschrieben:(19 Jan 2017, 11:15)
Ich habe mich mal mit einem Betreuer aus einem Heim für Intelligenzgeminderte unterhalten. Diejenigen von denen, die Wählen gehen, wählen sehr häufig NPD. Er klagte, dass es schwer sei, denen klarzumachen, dass die NPD eigentlich auch gegen sie selbst ist. Allerdings verstehen die häufig die etablierten nicht, und man kann der NPD ja vieles vorhalten, aber nicht, dass man zum Verstehen ihrer Thesen besonders viel Intelligenz braucht.
Die AfD hingegen wird von vielen gewählt, die sagen: "Klar wissen wir, dass die AfD kein gutes Programm für Deutschland hat. Allerdings kann es so nicht weitergehen."
Ich nehme an es dürfte dir schwer fallen, das zu belegen.
Bitte überzeuge mich.
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Re: NPD bleibt erlaubt
die NPD Idioten koennen leider nichts belegen und treten als Verfassungsfeinde aufbnd hat geschrieben:(19 Jan 2017, 12:09)
Ich nehme an es dürfte dir schwer fallen, das zu belegen.
Bitte überzeuge mich.
das ist schon mal gut, dass dies das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Wie soll ich denn persönliche Gespräche belegen?bnd hat geschrieben:(19 Jan 2017, 12:09)
Ich nehme an es dürfte dir schwer fallen, das zu belegen.
Bitte überzeuge mich.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Ich hatte extra markiert, was ich gerne belegt hätte: Die NPD ist gegen behinderte
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Re: NPD bleibt erlaubt
Hallo bnd.
Der Unterschied zwischen "Behinderte" und der schönen und winkenden Umschreibung "Intelligenzgeminderte" ist Dir aber schon bewußt?bnd hat geschrieben:Ich hatte extra markiert, was ich gerne belegt hätte: Die NPD ist gegen behinderte
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: NPD bleibt erlaubt
Nicht ich habe das gesagt, er hat das gesagt.bnd hat geschrieben:(19 Jan 2017, 16:18)
Ich hatte extra markiert, was ich gerne belegt hätte: Die NPD ist gegen behinderte
Aber wenn du unbedingt willst, zeige ich dir in zwei Schritten auf, warum ich diese Argumentation zumindest für schlüssig halte.
Schritt 1:
http://www.badische-zeitung.de/deutschl ... 64368.htmlAußerdem stellte das Gericht eine "Wesensverwandtschaft" der NPD mit dem Nationalsozialismus fest.
Schritt 2:
https://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4 ... EinordnungDie im Nationalsozialismus praktizierte sogenannte „Euthanasie“ geht auf schon um die Jahrhundertwende entwickelte eugenische Ideen, wie sie neben anderen durch den Polemiker Adolf Jost popularisiert wurden, zurück. Diese Vorstellungen wurden durch die 1920 publizierte Schrift Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens von Binding und Hoche konkretisiert und fanden damit Eingang in die akademische Diskussion. Im Sinne einer „Rassenhygiene“ und einer Höherzüchtung der „arischen Rasse“ korrespondierten diese eugenischen Ideen nicht nur mit den Zielen der nationalsozialistischen Ideologie, sondern das festgelegte Endziel einer „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurde stark materialistisch begründet. Es handelte sich hierbei um einen Euphemismus für die geplante und systematische Ermordung von „Erb- und Geisteskranken, Behinderten und sozial oder rassisch Unerwünschten“; die Entscheidungen wurden hierbei nach Aktenlage von als Gutachter eingesetzten Ärzten gefällt.
Also kann man davon ausgehen, dass in der NPD eben solche Einstellungen zumindest existieren, auch wenn sie nicht offen propagiert werden. Denn Wählerstimmen sind erst einmal Wählerstimmen.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Nein. "Behinderte" ist der Überbegriff für sowohl körperliche als auch geistig behinderte Menschen.Der Neandertaler hat geschrieben:(19 Jan 2017, 18:02)
Hallo bnd.Der Unterschied zwischen "Behinderte" und der schönen und winkenden Umschreibung "Intelligenzgeminderte" ist Dir aber schon bewußt?
Aber Danke fürs Gespräch.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Provokateur hat geschrieben:(19 Jan 2017, 18:53)
Nicht ich habe das gesagt, er hat das gesagt.
Aber wenn du unbedingt willst, zeige ich dir in zwei Schritten auf, warum ich diese Argumentation zumindest für schlüssig halte.
Schritt 1:
http://www.badische-zeitung.de/deutschl ... 64368.html
Schritt 2:
https://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4 ... Einordnung
Also kann man davon ausgehen, dass in der NPD eben solche Einstellungen zumindest existieren, auch wenn sie nicht offen propagiert werden. Denn Wählerstimmen sind erst einmal Wählerstimmen.
Würden Julian oder Jack000 oder Yossarian so eine Nummer bringen - du würdest im Dreieck springen...
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Re: NPD bleibt erlaubt
Hast du inhaltlich was dazu zu sagen?bnd hat geschrieben:(19 Jan 2017, 19:16)
Würden Julian oder Jack000 oder Yossarian so eine Nummer bringen - du würdest im Dreieck springen...
Und möchtest du den drei genannten eine Nähe zur NPD unterstellen?
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Provokateur hat geschrieben:(19 Jan 2017, 20:13)
Hast du inhaltlich was dazu zu sagen?
Und möchtest du den drei genannten eine Nähe zur NPD unterstellen?
Ich habe bei dir das Gefühl es fehlt etwas an Textverständnis und vor allem verstehst du offensichtlich nicht, dass man sich auf etwas bestimmtes bezieht, wenn es hervorgehoben wird.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Werd mal konkret. Wir sind hier nicht in einer Agentenschulung, wo bestimmte Buchstaben auf einer Zeitungsseite mit Nadeln angestochen werden, um eine Botschaft zu übermitteln.bnd hat geschrieben:(19 Jan 2017, 21:24)
Ich habe bei dir das Gefühl es fehlt etwas an Textverständnis und vor allem verstehst du offensichtlich nicht, dass man sich auf etwas bestimmtes bezieht, wenn es hervorgehoben wird.
Du hast Kritik - äußere sie. Sonst kommen nur weitere Fragen von mir, weil du in Rätseln sprichst.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Ok dann werde ich mal konkret.Provokateur hat geschrieben:(19 Jan 2017, 21:42)
Werd mal konkret. Wir sind hier nicht in einer Agentenschulung, wo bestimmte Buchstaben auf einer Zeitungsseite mit Nadeln angestochen werden, um eine Botschaft zu übermitteln.
Du hast Kritik - äußere sie. Sonst kommen nur weitere Fragen von mir, weil du in Rätseln sprichst.
Deine Herleitung ist äußerst weit hergeholt.
Deine Schlussfolgerung, dass man aufgrund der Wesensverwandschaft mit den Nationalsozialisten man davon ausgehen kann, dass die NPD etwas gegen behinderte Menschen hat, hat im Prinzip keine Grundlage. Dennoch schreibst du "dass man davon ausgehen kann", dass diese Haltung in der NPD existiert.
In diesem Forum ist es leider so, dass man selbst einfachste Behauptungen wie "der Himmel ist blau" belegen muss, andernfalls wird man von einigen arrogant abgeurteilt. Vor allem pikant sticht dort gerne mal negativ hervor ("Also keine Quelle - Danke").
Zum eigentlichen Thema: Die NPD ist komplett unbedeutend und, wie vom BVerfG festgestellt, verfolgt sie verfassungsfeindliche Ziele. Man kann der NPD also zurecht viel negatives anlasten. Dies berechtigt aber nicht, dieser Partei auch Sachen anhängen zu wollen, die einfach frei erfunden sind. Dies nennt man auf Neudeutsch "postfaktisch".
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Re: NPD bleibt erlaubt
Gut, damit kann ich etwas anfangen.bnd hat geschrieben:(19 Jan 2017, 23:01)
Ok dann werde ich mal konkret.
Deine Herleitung ist äußerst weit hergeholt.
Deine Schlussfolgerung, dass man aufgrund der Wesensverwandschaft mit den Nationalsozialisten man davon ausgehen kann, dass die NPD etwas gegen behinderte Menschen hat, hat im Prinzip keine Grundlage. Dennoch schreibst du "dass man davon ausgehen kann", dass diese Haltung in der NPD existiert.
In diesem Forum ist es leider so, dass man selbst einfachste Behauptungen wie "der Himmel ist blau" belegen muss, andernfalls wird man von einigen arrogant abgeurteilt. Vor allem pikant sticht dort gerne mal negativ hervor ("Also keine Quelle - Danke").
Zum eigentlichen Thema: Die NPD ist komplett unbedeutend und, wie vom BVerfG festgestellt, verfolgt sie verfassungsfeindliche Ziele. Man kann der NPD also zurecht viel negatives anlasten. Dies berechtigt aber nicht, dieser Partei auch Sachen anhängen zu wollen, die einfach frei erfunden sind. Dies nennt man auf Neudeutsch "postfaktisch".
Zu Anfang muss ich (wieder einmal) betonen, dass diese Herleitung von mir nicht aufgestellt wurde, ich sie aber dennoch nachvollziehen kann.
Und als so weit hergeholt empfinde ich diese Herleitung nicht. Eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus impliziert immer eine Menschenfeindlichkeit, die man bei der NPD auf fünf große Gruppen aufteilen kann: Ausländer/Menschen mit ausländischen Wurzeln, die nicht dem "nordischen Phänotypus" (also wie Hitler - groß, blond, blauäugig) entsprechen (gegen die ja auch offen agitiert wird), Andersdenkende (politische Gegner), Homosexuelle, Juden und Behinderte.
Die letzten drei Gruppen verbindet etwas:
Man wird nicht und nirgendwo eine offizielle Verlautbarung der NPD lesen können, in denen Homosexuelle, Juden und Behinderte argumentiert wird. Die individuellen Gründe mögen unterschiedlich sein (Juden kann man schön als "Finanzkapital" verklausulieren, was die NPD von Homosexuellen hält, durfte Holger Szymanski erleben. Und natürlich werden implizit (nicht explizit) auch Behinderte abgelehnt, so schreibt die NPD Bayern über die "Gemeingefährliche Geisteskrankheit namens Islam" - was ja einschließt, dass eine Krankheit des Geistes (ohne jetzt über die Islam-Allegorie zu reden) etwas ist, was es nicht zu heilen, sondern zu bekämpfen gilt.
Zuletzt noch dies:
[youtube][/youtube]
Bitte sehr.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Ich finde es immer wieder faszinierend, wie z.b. bei der NPD - oder auch der AfD - Verfehlungen einzelner viel höher gehangen werden, als bei anderen Parteien. Vielfach war beispielsweise zu lesen, dass nach dem Höcke-Spruch auch dem letzten klar sein muss, dass diese Partei unwählbar ist. Dabei haben sich AfD-Vorstände gegen ihn gestellt.Provokateur hat geschrieben:(19 Jan 2017, 23:22)
Gut, damit kann ich etwas anfangen.
Zu Anfang muss ich (wieder einmal) betonen, dass diese Herleitung von mir nicht aufgestellt wurde, ich sie aber dennoch nachvollziehen kann.
Und als so weit hergeholt empfinde ich diese Herleitung nicht. Eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus impliziert immer eine Menschenfeindlichkeit, die man bei der NPD auf fünf große Gruppen aufteilen kann: Ausländer/Menschen mit ausländischen Wurzeln, die nicht dem "nordischen Phänotypus" (also wie Hitler - groß, blond, blauäugig) entsprechen (gegen die ja auch offen agitiert wird), Andersdenkende (politische Gegner), Homosexuelle, Juden und Behinderte.
Die letzten drei Gruppen verbindet etwas:
Man wird nicht und nirgendwo eine offizielle Verlautbarung der NPD lesen können, in denen Homosexuelle, Juden und Behinderte argumentiert wird. Die individuellen Gründe mögen unterschiedlich sein (Juden kann man schön als "Finanzkapital" verklausulieren, was die NPD von Homosexuellen hält, durfte Holger Szymanski erleben. Und natürlich werden implizit (nicht explizit) auch Behinderte abgelehnt, so schreibt die NPD Bayern über die "Gemeingefährliche Geisteskrankheit namens Islam" - was ja einschließt, dass eine Krankheit des Geistes (ohne jetzt über die Islam-Allegorie zu reden) etwas ist, was es nicht zu heilen, sondern zu bekämpfen gilt.
Zuletzt noch dies:
[youtube][/youtube]
Bitte sehr.
Die Verfehlung von Simone Peter beispielsweise wurde nicht auf die gesamte Partei ausgelegt, sondern als Verfehlung einer einzelnen Vertreterin.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Das Video belegt meinen Punkt:bnd hat geschrieben:(19 Jan 2017, 23:29)
Ich finde es immer wieder faszinierend, wie z.b. bei der NPD - oder auch der AfD - Verfehlungen einzelner viel höher gehangen werden, als bei anderen Parteien. Vielfach war beispielsweise zu lesen, dass nach dem Höcke-Spruch auch dem letzten klar sein muss, dass diese Partei unwählbar ist. Dabei haben sich AfD-Vorstände gegen ihn gestellt.
Die Verfehlung von Simone Peter beispielsweise wurde nicht auf die gesamte Partei ausgelegt, sondern als Verfehlung einer einzelnen Vertreterin.
Keinem anderen Zweck dient das. Es geht hier nicht darum, ob das einer oder ob das alle machen, es geht nur darum, dass diese Einstellungen in der Partei existieren (können). Jedes SPD-Mitglied dürfte für solche Aussagen seinen Hut nehmen.Provokateur hat geschrieben:
Also kann man davon ausgehen, dass in der NPD eben solche Einstellungen zumindest existieren, auch wenn sie nicht offen propagiert werden.
Und auf den Rest meines Beitrags bist du nicht einmal eingegangen.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Nicht "bis man die Macht hat". Aber es muss ein gewisses reales Gefährdungspotential vorliegen. Das GG würde ein Verbot schon erlauben, wenn die Partei aktiv das Ziel der Beseitigung der verfassungsmässigen Ordnung betreibt. Nach der Rechtsprechung des EuGH muss halt auch eine bestimmte Umsetzungsfähigkeit vorliegen. Nur dumme Sprüche kloppen reicht dann nicht mehr.HerrSchmidt hat geschrieben:(17 Jan 2017, 19:34)
Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstanden habe, bleibt sie nur wegen machtpolitischer Unwichtigkeit erlaubt? Man kann also als Verfassungsfeindliche Partei solange existieren, bis man die Macht hat, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Und wenn man diese Macht dann hat...?
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: NPD bleibt erlaubt
Ach. Sich an Recht und Gesetz halten ist also "keine Eier in der Hose haben"? Na ja, amerikanische Denkweise wohl. Wenn man da mal wenigstens so mit dem KKK umgehen würde ...John Galt hat geschrieben:(18 Jan 2017, 17:53)
Das Problem liegt nicht beim Gang zum EuGH sondern zum EGMR. Die KPD war noch bedeutungsloser als die NPD und wurde trotzdem verboten. Die Richter haben einfach keine Eier in die Hose und wollen von der höheren Instanz (die es damals noch nicht gab) nicht blamiert werden. Das ist alles.
Deutschland ist Mitglied der EMRK. Nach den REgeln der EMRK, die TEil Deutschen Rechts geworden sind, kann eine Partei eben nur verboten werden, wenn sie auch eine gewisse Schlagkraft hat. Die ist bei der NPD nicht mehr gegeben. Die Richter haben schlicht das gegebene Recht angewendet.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: NPD bleibt erlaubt
Oder jedes SPD-Mitglied bei dem Chrystal Meth gefunden wird? Das wird ja beispielsweise bei den Grünen toleriert.Provokateur hat geschrieben:(19 Jan 2017, 23:34)
Das Video belegt meinen Punkt:
Keinem anderen Zweck dient das. Es geht hier nicht darum, ob das einer oder ob das alle machen, es geht nur darum, dass diese Einstellungen in der Partei existieren (können). Jedes SPD-Mitglied dürfte für solche Aussagen seinen Hut nehmen.
Und auf den Rest meines Beitrags bist du nicht einmal eingegangen.
Ansonsten was soll ich dazu sagen? Ja, du hast ein Video gefunden wo ein Mitglied der NPD deinen Punkt belegt.
Jedoch haben auch Mitglieder von Parteien persönliche Meinungen, die nicht unbedingt die Meinung der Partei entspricht. Ich empfinde das so, als dass dieser Punkt - weil faktisch nicht existent - das geringste Problem an dieser Partei ist...
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Re: NPD bleibt erlaubt
Dann wähl doch NPD.bnd hat geschrieben:(20 Jan 2017, 00:03)
Oder jedes SPD-Mitglied bei dem Chrystal Meth gefunden wird? Das wird ja beispielsweise bei den Grünen toleriert.
Ansonsten was soll ich dazu sagen? Ja, du hast ein Video gefunden wo ein Mitglied der NPD deinen Punkt belegt.
Jedoch haben auch Mitglieder von Parteien persönliche Meinungen, die nicht unbedingt die Meinung der Partei entspricht. Ich empfinde das so, als dass dieser Punkt - weil faktisch nicht existent - das geringste Problem an dieser Partei ist...
Ist doch cool und du gefährdest doch auch keinen.
Das sind alles Opfer!
Bestimmt!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: NPD bleibt erlaubt
Ich sehe bzw. sah diesen zweiten Verbotsantrag genauso kritisch wie den ersten, aus bekannten Gründen gescheiterten. Das erneute Scheitern an der letzten und ultimativ-
juristischen Höchstinstanz, dem BVG, das ja immerhin als unabhängige eine von drei relevanten Rechtssäulen unseres Gemeinwesens unsere Verfassung oder auch unsere FDGO
besonders bewahren und schützen soll, sehe ich in der Urteilsprechung als nachvollziehbar. Weniger in der von den Höchstrichtern dargebrachten, juristisch-haarspalterischen
Begründung.
Apropos FDGO und Gesinnungsprüfung bzw. -verbot für bestimmte, auch politisch - wie eben auch Parteipolitik - wirkende Meinungsbildung:
Zu Zeiten des RAF-Terrorismus und einer sicherlich nicht nur eingebildeten Bedrohung, den damaligen Rechtsstaat und sein Grundgesetz
(notfalls auch gewaltsam) abzuschaffen, rief auch kein BVG auf den Plan, dass Gesinnungsverbote bzw. politische Tätigkeit und Meinungsverbreitung
in verfassungsfeindlicher Absicht einzig wegen geringfügiger Aussichten auf "Machtergreifung" oder relevantes, politisches "Umgestaltungs-/ Umsturzpotential"
seelenruhig abgelehnt hätte.
Die Rolle unsere Justiz, hier der verfassungsprüfenden HöchstrichterInnen, ist symptomatisch für eine sich hin- und her windende Haltung, die im Grunde
nur das widerspiegelt, was in unserer Gesellschaft auf breiter Basis und im klammheimlichen Denken einer auch an Wählerstimmen nicht unbedeutenden Zahl
schon länger feststellbar ist: Antisemitismus, Antiisraelische "das wird man doch noch sagen dürfen" - Haltung, übler Rassismus bis hin zu
egoistisch-kleinbürgerlich geprägter Angstbeisserei, die sich wohl auch gerne selbstbemitleidend und neidgeprägt in ihrer fast schon als Geburtsfehler
empfundenen finanziellen Benachteiligung jeder rassistischen Unlogik (z.B. der These verschiedener menschlicher Rassen usw.) hingibt und dabei
das Hirn gerne auf Kompostmodus schaltet. Um auch (politische) Scheisse sozusagen als anerkannt wachstumsfördernd in Betracht ziehen zu können.
Die längst und nicht erst seit den jüngsten Polarisierungen breitflächig wiederauferstehende und salonfähig werdende, rechte und ultrarechte bis braun-nationalistische Gesinnung
ist leider auch Ergebnis der sogenannten "vierten Gewalt" im Staat und einigen meinungsgestalterisch nicht so unbedeutenden Medien oder Publikations"organen" geschuldet,
die diesen Boden lang, geduldig, zum Teil auch ignorant und ideologisch schon fast bis zur pathologischen Indikation "palästinisiert" aufbereiteten. Und zwar so einseitig,
dass es dazu keiner "Flüchtlingskrise" bedurfte. Da reichten Inge Günter von der FR oder der mediale "Dauerpalästinenser und Israelfreund" und realpolitisch abwägende Putinanerkenner Jakob Augstein in Deutschlands Zeitungskiosken
oder Trash-Talks vollkommen aus. Natürlich sind beide intelligenter und geschickter in der Verbreitung ihrer (in Wirklichkeit) rechtslastigen Thesen von gutbürgerlich-links oder menschenrechts-linksaussen.
Und zwar so einseitig, dass es wehtut. Aber nur, wenn man die Tatsache einfach nicht ignorieren will, dass die Hamas ihre Charta bis heute in keinen Buchstaben geändert hat und auch den übelsten und
hinterhältigsten Mörder, der einen Juden umbringt, bejubelt. Natürlich auch, wenn das noch Kinder oder kaum strafmündige Jugendliche sind.
Auf all diesem Nährboden wundert mich dieses Urteil des BVG nicht. Verfassungsrichter sind auch nur Menschen. Die genauso dem Zeitgeist und den meinungsbildenden Einflüssen
unterliegen und auch erliegen. Und sei es nur soweit, dass man sich zu keiner deutlichen, klaren Haltung mehr aufrafft. Stattdessen lieber in eine "weder Fisch noch Fleisch"- Begründung
flüchtet. Es wäre ein Signal gewesen, egal wie unbedeutend auch immer (gemessen an aktuellen Wählerstimmen) die NPD derzeit sein mag. Die grundsätzliche Zustimmung ist viel weiter
verbreitet. Dieses rechte bis ultrarechte, mittlerweile schon nicht mehr leise, sondern laut krakeelende Sympathisantentum: Für Rassismus, nationalen Egoismus, soziale Ausgrenzung, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus.
Grundsätzlich sollte die Meinungsfreiheit, auch und vor allem innerhalb der Kunst und der politischen Willensbildung SEHR hohe Hürden einer Verbotsaussprechung haben.
Das Dilemma des BVG war ja, dass man sich bei der ersten Klage einfach zu sehr auf die V-Mann-Frage einengte, und die bei der zweiten Begründung nun doch auch mal
bewertete Gesinnungsfrage und damit verfolgten politischen Ziele näher betrachtete, leider bei der ersten Verbotsablehnung wenig bis gar keine Bedeutung erlangte.
Dann hätte man den zweiten Antrag gleich ablehnen können, statt ein so verheerendes, sich aus allem herauswindendes Signal zu setzen, das zwar sagt, die NPD (und ihre
damit auch eng verbundenen Gesinnungsgenossen und -innen anderer Parteien wie der AfD oder dieser Pegidabewegung) sind böse. Klar verfassungsfeindlich. Aber solange
nur NPD draufsteht, ist nicht viel drin.
Ist nur ein Randproblem, mit dem sich das BVG befasste.
Fazit: Don't worry, be happy.
juristischen Höchstinstanz, dem BVG, das ja immerhin als unabhängige eine von drei relevanten Rechtssäulen unseres Gemeinwesens unsere Verfassung oder auch unsere FDGO
besonders bewahren und schützen soll, sehe ich in der Urteilsprechung als nachvollziehbar. Weniger in der von den Höchstrichtern dargebrachten, juristisch-haarspalterischen
Begründung.
Apropos FDGO und Gesinnungsprüfung bzw. -verbot für bestimmte, auch politisch - wie eben auch Parteipolitik - wirkende Meinungsbildung:
Zu Zeiten des RAF-Terrorismus und einer sicherlich nicht nur eingebildeten Bedrohung, den damaligen Rechtsstaat und sein Grundgesetz
(notfalls auch gewaltsam) abzuschaffen, rief auch kein BVG auf den Plan, dass Gesinnungsverbote bzw. politische Tätigkeit und Meinungsverbreitung
in verfassungsfeindlicher Absicht einzig wegen geringfügiger Aussichten auf "Machtergreifung" oder relevantes, politisches "Umgestaltungs-/ Umsturzpotential"
seelenruhig abgelehnt hätte.
Die Rolle unsere Justiz, hier der verfassungsprüfenden HöchstrichterInnen, ist symptomatisch für eine sich hin- und her windende Haltung, die im Grunde
nur das widerspiegelt, was in unserer Gesellschaft auf breiter Basis und im klammheimlichen Denken einer auch an Wählerstimmen nicht unbedeutenden Zahl
schon länger feststellbar ist: Antisemitismus, Antiisraelische "das wird man doch noch sagen dürfen" - Haltung, übler Rassismus bis hin zu
egoistisch-kleinbürgerlich geprägter Angstbeisserei, die sich wohl auch gerne selbstbemitleidend und neidgeprägt in ihrer fast schon als Geburtsfehler
empfundenen finanziellen Benachteiligung jeder rassistischen Unlogik (z.B. der These verschiedener menschlicher Rassen usw.) hingibt und dabei
das Hirn gerne auf Kompostmodus schaltet. Um auch (politische) Scheisse sozusagen als anerkannt wachstumsfördernd in Betracht ziehen zu können.
Die längst und nicht erst seit den jüngsten Polarisierungen breitflächig wiederauferstehende und salonfähig werdende, rechte und ultrarechte bis braun-nationalistische Gesinnung
ist leider auch Ergebnis der sogenannten "vierten Gewalt" im Staat und einigen meinungsgestalterisch nicht so unbedeutenden Medien oder Publikations"organen" geschuldet,
die diesen Boden lang, geduldig, zum Teil auch ignorant und ideologisch schon fast bis zur pathologischen Indikation "palästinisiert" aufbereiteten. Und zwar so einseitig,
dass es dazu keiner "Flüchtlingskrise" bedurfte. Da reichten Inge Günter von der FR oder der mediale "Dauerpalästinenser und Israelfreund" und realpolitisch abwägende Putinanerkenner Jakob Augstein in Deutschlands Zeitungskiosken
oder Trash-Talks vollkommen aus. Natürlich sind beide intelligenter und geschickter in der Verbreitung ihrer (in Wirklichkeit) rechtslastigen Thesen von gutbürgerlich-links oder menschenrechts-linksaussen.
Und zwar so einseitig, dass es wehtut. Aber nur, wenn man die Tatsache einfach nicht ignorieren will, dass die Hamas ihre Charta bis heute in keinen Buchstaben geändert hat und auch den übelsten und
hinterhältigsten Mörder, der einen Juden umbringt, bejubelt. Natürlich auch, wenn das noch Kinder oder kaum strafmündige Jugendliche sind.
Auf all diesem Nährboden wundert mich dieses Urteil des BVG nicht. Verfassungsrichter sind auch nur Menschen. Die genauso dem Zeitgeist und den meinungsbildenden Einflüssen
unterliegen und auch erliegen. Und sei es nur soweit, dass man sich zu keiner deutlichen, klaren Haltung mehr aufrafft. Stattdessen lieber in eine "weder Fisch noch Fleisch"- Begründung
flüchtet. Es wäre ein Signal gewesen, egal wie unbedeutend auch immer (gemessen an aktuellen Wählerstimmen) die NPD derzeit sein mag. Die grundsätzliche Zustimmung ist viel weiter
verbreitet. Dieses rechte bis ultrarechte, mittlerweile schon nicht mehr leise, sondern laut krakeelende Sympathisantentum: Für Rassismus, nationalen Egoismus, soziale Ausgrenzung, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus.
Grundsätzlich sollte die Meinungsfreiheit, auch und vor allem innerhalb der Kunst und der politischen Willensbildung SEHR hohe Hürden einer Verbotsaussprechung haben.
Das Dilemma des BVG war ja, dass man sich bei der ersten Klage einfach zu sehr auf die V-Mann-Frage einengte, und die bei der zweiten Begründung nun doch auch mal
bewertete Gesinnungsfrage und damit verfolgten politischen Ziele näher betrachtete, leider bei der ersten Verbotsablehnung wenig bis gar keine Bedeutung erlangte.
Dann hätte man den zweiten Antrag gleich ablehnen können, statt ein so verheerendes, sich aus allem herauswindendes Signal zu setzen, das zwar sagt, die NPD (und ihre
damit auch eng verbundenen Gesinnungsgenossen und -innen anderer Parteien wie der AfD oder dieser Pegidabewegung) sind böse. Klar verfassungsfeindlich. Aber solange
nur NPD draufsteht, ist nicht viel drin.
Ist nur ein Randproblem, mit dem sich das BVG befasste.
Fazit: Don't worry, be happy.
Zuletzt geändert von elmore am Fr 20. Jan 2017, 02:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: NPD bleibt erlaubt
Moin elmore, schön dich zu lesen
Wollte jetzt kein FQ machen, der Beitrag ist ja etwas lang...
Leider hast du in allen Punkten Recht, wir sehen ja bei allen Parteien mittlerweile, wie willfährig sie auf die Parolen der Fliegenfischer* eingehen.
Richter sind auch nur Menschen, zwar dem Gesetz und der Unabhänigkeit verpflichtet, aber sie lesen Zeitungen, hören Menschen zu.
Mir scheint so langsam, dass Viele sich scheuen, dem sog. Zeitgeist zu widersprechen.
Voßkuhle, na ja, schaut man sich seinen Lebenslauf an, wird so manches klar, obwohl ich ihn als Juristen schätze.
* Eigentlich wollte ich mich anders ausdrücken, aber man weiss ja nie...
Wollte jetzt kein FQ machen, der Beitrag ist ja etwas lang...
Leider hast du in allen Punkten Recht, wir sehen ja bei allen Parteien mittlerweile, wie willfährig sie auf die Parolen der Fliegenfischer* eingehen.
Richter sind auch nur Menschen, zwar dem Gesetz und der Unabhänigkeit verpflichtet, aber sie lesen Zeitungen, hören Menschen zu.
Mir scheint so langsam, dass Viele sich scheuen, dem sog. Zeitgeist zu widersprechen.
Voßkuhle, na ja, schaut man sich seinen Lebenslauf an, wird so manches klar, obwohl ich ihn als Juristen schätze.
* Eigentlich wollte ich mich anders ausdrücken, aber man weiss ja nie...
Am Yisrael Chai
"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Re: NPD bleibt erlaubt
Servus Muschel !
Fliegenfischer …tszz… Diplomentensprech ist leider nicht allen gegeben. Mir zum Beispiel.
Den Juristen Voßkuhle kenne ich nur als sprechenden Häuptling des BVG. Dachte mir aber schon,
dass das Amt, das er aktuell ausübt, nicht von "ungefähr" kommt oder auf der derzeit in aller Munde
seienden "Trumpfähigkeit", gute Deals zu machen, fußt.
Dem Zeitgeist wird aktuell sehr aktiv widersprochen. Ist mehr eine Frage des point of view.
Welchen Zeitgeist meinst du? - Den freien, einer multikulturellen und offenen Gesellschaft?
Für die Menschlichkeit und Hilfe in Not geratener Menschen nicht mit der Frage der Herkunft oder Hautfarbe zu tun hat.
Oder den anderen? Mit dem z.B. Seehofers CSU auf "Fliegen"…ähm Wählerfang geht. Jenen "Zeitgeist",
der zwar mittlerweile sämtlich politischen Parteien vor sich hertreibt… nenne ich lieber Ungeist.
Aber ich stimme dir natürlich zu. Es ist eine bedenkliche Entwicklung.
Fliegenfischer …tszz… Diplomentensprech ist leider nicht allen gegeben. Mir zum Beispiel.
Den Juristen Voßkuhle kenne ich nur als sprechenden Häuptling des BVG. Dachte mir aber schon,
dass das Amt, das er aktuell ausübt, nicht von "ungefähr" kommt oder auf der derzeit in aller Munde
seienden "Trumpfähigkeit", gute Deals zu machen, fußt.
Dem Zeitgeist wird aktuell sehr aktiv widersprochen. Ist mehr eine Frage des point of view.
Welchen Zeitgeist meinst du? - Den freien, einer multikulturellen und offenen Gesellschaft?
Für die Menschlichkeit und Hilfe in Not geratener Menschen nicht mit der Frage der Herkunft oder Hautfarbe zu tun hat.
Oder den anderen? Mit dem z.B. Seehofers CSU auf "Fliegen"…ähm Wählerfang geht. Jenen "Zeitgeist",
der zwar mittlerweile sämtlich politischen Parteien vor sich hertreibt… nenne ich lieber Ungeist.
Aber ich stimme dir natürlich zu. Es ist eine bedenkliche Entwicklung.
Re: NPD bleibt erlaubt
frems hat geschrieben:(18 Jan 2017, 08:33)
Für mich klang das aber auch ein wenig so, als wolle Karlsruhe das beste aus der Situation machen. Ein Verbot hätte sicherlich zu einigen Revisionsverfahren geführt, inkl. den Gang zum Europäischen Gerichtshof. Und der sieht den Umgang mit extremen Parteien etwas lockerer als der deutsche Staat. Würde man die NPD verbieten und in Luxemburg auf die Klappe fallen, wäre das für die NPD nur eine Bestätigung bzw. Aufwertung in ihrem Kampf gegen die Bundesrepublik.
Deine Auffassung des Urteils klingt durchaus nachvollziehbar.Ich war doch ziemlich irritiert
vom Urteil der Verfassungsrichter.Eine Aufwertung über Luxemburg wurde so auch umgangen.Damit haben die Richter auch klar die Deutsche Demokratie als wehrhaft genug gegenüber der NPD angesehen. Hat durchaus was beruhigendes an sich. Trotzdem muss man die Spinner im Auge behalten. Egal unter was sie gerade firmieren!
Re: NPD bleibt erlaubt
Ich finde es etwas irritierend, dass das letzte Wort in einem solchen Fall nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern ein ausländisches Gericht haben soll. Wurde denn dahingehend etwas berichtet, dass eine Revision vor dem EuGh überhaupt möglich ist?Ger9374 hat geschrieben:(20 Jan 2017, 06:36)
Deine Auffassung des Urteils klingt durchaus nachvollziehbar.Ich war doch ziemlich irritiert
vom Urteil der Verfassungsrichter.Eine Aufwertung über Luxemburg wurde so auch umgangen.Damit haben die Richter auch klar die Deutsche Demokratie als wehrhaft genug gegenüber der NPD angesehen. Hat durchaus was beruhigendes an sich. Trotzdem muss man die Spinner im Auge behalten. Egal unter was sie gerade firmieren!
Auf den billigen Troll von Bielefeld09 (es sind immer die gleichen ) gehe ich nicht ein.
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Re: NPD bleibt erlaubt
Kein "ausländisches Gericht", sondern ein GESAMTEUROPÄISCHES!bnd hat geschrieben:(20 Jan 2017, 07:30)
Ich finde es etwas irritierend, dass das letzte Wort in einem solchen Fall nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern ein ausländisches Gericht haben soll. Wurde denn dahingehend etwas berichtet, dass eine Revision vor dem EuGh überhaupt möglich ist?
Auf den billigen Troll von Bielefeld09 (es sind immer die gleichen ) gehe ich nicht ein.
Erkenne bitte den Unterschied.
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Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: NPD bleibt erlaubt
Wenn ich das als Laie richtig sehe steht der EUGHFirlefanzdetektor hat geschrieben:(20 Jan 2017, 07:46)
Kein "ausländisches Gericht", sondern ein GESAMTEUROPÄISCHES!
Erkenne bitte den Unterschied.
über Nationalem Recht.Also höchstes EU Gericht.
Dem musste sich Deutschland schon öfters beugen.Ob Revisionen vor dem EU-GH ausgeschlossen werden können kann ich dir leider nicht beantworten.
Re: NPD bleibt erlaubt
Und mit welcher Begründung steht dieses ÜBER dem BVerfG, das auf Grundlage unseres Grundgesetzes Urteilt?Firlefanzdetektor hat geschrieben:(20 Jan 2017, 07:46)
Kein "ausländisches Gericht", sondern ein GESAMTEUROPÄISCHES!
Erkenne bitte den Unterschied.
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-Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen
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