Und auch noch mal: Um die geht es gerade nicht. Auch wenn alle Tatsachen auf dem Tisch liegen ist damit ggf. noch nicht alles geklärt. Weil in Gesetzen häufig mit unbestimmten Rechtsbegriffenn gearbeitet wird.
Ich nehme mal das Beispiel Notwehr. Da heißt es im § 32 StGB:
Welche Verteidigung ist notwendig? Wann ist der Angriff gegenwärtig und wann rechtswidrig? Dazu kann es im Einzelfall völlig unterschiedliche Einschätzungen geben. Es gibt sicherlich viele klare Fälle von Notwehr. Und es gibt viele Fälle, in denen Notwehr nur behauptet wird, aber nicht vorliegt. Und dann gibt es Fälle, die objektiv nicht zu klären sind. Auch dann wenn alle relevanten Tatsachen bekannt sind. Denn ein Begriff wie "erforderlich" ist nun einmal nicht völlig objektivierbar.(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.