Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

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Keoma
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 08:42)

Woher willst Du das beim Bolzenschneider wissen? Beantworte doch einfach diese Frage.

Und nein, eine tatbestandsmäßig erfolgte Tat führt nicht automatisch zum Gesetzesbruch. Alles hier schon geschrieben und von Dir konsequent ignoriert.

Vielleicht überfordert Dich aber auch eine rechtliche Sichtweise, dann bitte ich um Entschuldigung.
Ich kann es nicht wissen, das ist ja völlig irrelevant.
Abe der mit dem Bolzenschneider weiß es.
Hast du Jura studiert?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn ja, lass dir die Studiengebühren zurückzahlen.
Der Gescheitere gibt nach!
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Flat
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 08:45)

Ich kann es nicht wissen, das ist ja völlig irrelevant.
Abe der mit dem Bolzenschneider weiß es.
Hast du Jura studiert?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn ja, lass dir die Studiengebühren zurückzahlen.
Moin,

d.h., nur Einbrecher selbst wissen, ob sie Einbrecher sind? Dann sollten wir immer unter diesen eine Umfrage machen, bevor wir eine Einbruchsstatistik veröffentliche, Merkst Du langsam, wie absurd Du hier argumentierst?

Zu meinem Studium gehörte auch ein ziemlicher Teil Jura, insbesondere Rechtsmethodik. Ich bin kein Jurist, habe aber davon ein bisschen Ahnung. Auch wenn's schon etwas angestaubt ist (ca. 30 Jahre her)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 08:42)

Was soll denn das wieder?
Gibt es keine Grenzen bei unsachlichen und überflüssigen, oder schlichtweg blöden Beiträgen?
Sogar dir müsste bekannt sein, dass lediglich ein Bruchteil der gesetzlichen Vorschriften dich persönlich tangieren.
Um die zu filtern müsstest du ALLE kennen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 08:49)

Moin,

d.h., nur Einbrecher selbst wissen, ob sie Einbrecher sind? Dann sollten wir immer unter diesen eine Umfrage machen, bevor wir eine Einbruchsstatistik veröffentliche, Merkst Du langsam, wie absurd Du hier argumentierst?

Zu meinem Studium gehörte auch ein ziemlicher Teil Jura, insbesondere Rechtsmethodik. Ich bin kein Jurist, habe aber davon ein bisschen Ahnung. Auch wenn's schon etwas angestaubt ist (ca. 30 Jahre her)
Ein bisschen Ahnung, aha.
Ich habe nicht geschrieben, dass nur der Einbrecher es weiß, wo liest du das?
Aber der weiß es sicher.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 08:51)

Um die zu filtern müsstest du ALLE kennen.
Aha.
Ich muss also als Staatsbürger die Visavorschriften für Ausländer kennen, damit ich nicht dagegen verstoßen kann?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 09:04)

Aha.
Ich muss also als Staatsbürger die Visavorschriften für Ausländer kennen, damit ich nicht dagegen verstoßen kann?
Herzchen, 2.197 Bundesgesetze
46.777 Einzelvorschriften
3.131 Verordnungen mit 39.197 Einzelvorschriften
Landesgesetze und EU Regelungen lasse ich außen vor)

betreffen Visavorschriften?

Denk mal nach.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 09:19)

Herzchen, 2.197 Bundesgesetze
46.777 Einzelvorschriften
3.131 Verordnungen mit 39.197 Einzelvorschriften
Landesgesetze und EU Regelungen lasse ich außen vor)

betreffen Visavorschriften?

Denk mal nach.
Nein, das Nachdenken solltest du übernehmen, und zwar vor dem posten.
Du hast behauptet, man müsse alle kennen.
Und das ist nicht der Fall.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 09:26)

Nein, das Nachdenken solltest du übernehmen, und zwar vor dem posten.
Du hast behauptet, man müsse alle kennen.
Und das ist nicht der Fall.
keoma, du kannst dich gerne weiter wie Rumpelstilzchen aufführen, an den Fakten ändert das nicht.

Die Fakten wurden dir mehrfach aufgezeigt, zuletzt sehr ausführlich und übersichtlich von Flat.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 09:33)

keoma, du kannst dich gerne weiter wie Rumpelstilzchen aufführen, an den Fakten ändert das nicht.

Die Fakten wurden dir mehrfach aufgezeigt, zuletzt sehr ausführlich und übersichtlich von Flat.
Das sind keine Fakten, sondern eure sehr verwegene Rechtsansicht.
Logisches Denken würde sehr helfen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 09:47)

Das sind keine Fakten, sondern eure sehr verwegene Rechtsansicht.
Logisches Denken würde sehr helfen.
Mit Logik hat dein Geschwätz nun rein nichts zu tun.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 09:47)

Das sind keine Fakten, sondern eure sehr verwegene Rechtsansicht.
Logisches Denken würde sehr helfen.
Diese sehr verwegene Rechtsansicht ist seit Jahrzehnten deutsches Recht. Übrigens sozusagen das kleine 1x1 und nicht mal was besonders kompliziertes.

Das Du das als offensichtlich jemand, der nie mit Jura zu tun hatte, nicht verstehst, ist keine Schande. Würde mir wahrscheinlich ebenso gehen.

Jura ist übrigens höchst logisch.

Ob's immer vernünftig ist, das bezweifeln übrigens auch Fachleute. :D
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Die Krux ist ja, dass niemand von dem Gesetzesverstoß Kenntnis haben muss (noch nicht einmal hinsichtlich der objektiven Tatbestandsmäßigkeit!), außer der Gesetzesbrecher selbst, andernfalls könnten Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe einschlägig sein. Und da bleibt nichts weiter übrig als Vermutungen anzustellen. Ich vermute z.B., dass just in diesem Moment, in dem ich diesen Beitrag schreibe, auf dem Feldweg in Hintertupfingen Lieschen Müller sich der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht hat. Tjoa, das kann nun sein, es kann aber auch nicht sein... wir werden es nie erfahren (auch nicht, dass sie Schlangenlinien gefahren ist, weil Funkloch, somit keine Satellitenaufnahme möglich).
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 09:52)

Die Krux ist ja, dass niemand von dem Gesetzesverstoß Kenntnis haben muss (noch nicht einmal hinsichtlich der objektiven Tatbestandsmäßigkeit!), außer der Gesetzesbrecher selbst, andernfalls könnten Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe einschlägig sein. Und da bleibt nichts weiter übrig als Vermutungen anzustellen. Ich vermute z.B., dass just in diesem Moment, in dem ich diesen Beitrag schreibe, auf dem Feldweg in Hintertupfingen Lieschen Müller sich der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht hat. Tjoa, das kann nun sein, es kann aber auch nicht sein... wir werden es nie erfahren (auch nicht, dass sie Schlangenlinien gefahren ist, weil Funkloch, somit keine Satellitenaufnahme möglich).
Und nur weil wir es nie erfahren, hat es den Gesetzesverstoß nicht gegeben?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 08:16)

Denk doch nur einmal ein Stückle weiter. :rolleyes:
Da muss man nicht weiter denken. Die Aussage ist vollständig und schlüssig. Wer das nicht erkennt wie du ist offenbar des Denkens nicht mächtig.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:03)

Und nur weil wir es nie erfahren, hat es den Gesetzesverstoß nicht gegeben?

Na endlich. Du hast es verstanden.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 06:17)

Die Vergewaltigung stört es nicht, was für ein Schindluder Juristen im Nachhinein mit ihr treiben, denn wenn sie geschehen ist, bleibt sie unverändert.
So ist es. Und nur darum geht es bei der Frage "Wann liegt ein Gesetzesverstoss vor".

Was du als Schindluder betreibst ist im übrigen die Ausformung des Rechtsstaates, der jemanden nur dann verurteilt, wenn er die geschehene Tat auch mit zulässigen Mitteln nachweisen kann.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:06)

Da muss man nicht weiter denken. Die Aussage ist vollständig und schlüssig. Wer das nicht erkennt wie du ist offenbar des Denkens nicht mächtig.
Wenn du so weiter machst, sag ich gleich das böse Wort ...................SEX..............SEX..................SEX :D

Du könntest aber auch einfach dein Hirn einschalten und Fakten zur Kenntnis nehmen (naja, es wenigstens versuchen).
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:06)

Na endlich. Du hast es verstanden.
Du nicht. Völlig irre. Noch mal: deine Freundin wird vergewaltigt. Der Täter wird nicht gefasst und nicht verurteilt. Die Vergewaltigung hat deswegen nicht stattgefunden, eine Straftat liegt nicht vor. Willst du das wirklich behaupten?

Alternativ: eine Frau wird vergewaltigt. Sie traut sich nicht, die Tat anzuzeigen, obwohl sie den Täter kennt, weil sie Angst hat. Die Tat bleibt insoweit Dritten unbekannt. Daher liegt keine Straftat vor.

:dead: :dead: :dead:
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:09)

Wenn du so weiter machst, sag ich gleich das böse Wort ...................SEX..............SEX..................SEX :D

Du könntest aber auch einfach dein Hirn einschalten und Fakten zur Kenntnis nehmen (naja, es wenigstens versuchen).
Du redest von dir selbst. Obwohl: Hirn ist bei dir nicht zu erwarten.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:10)

Du redest von dir selbst. Obwohl: Hirn ist bei dir nicht zu erwarten.
Mein Kleiner, du wirkst so hilflos.

Frag doch mal deinen Sohn, der ist vermutlich klüger.
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:03)

Und nur weil wir es nie erfahren, hat es den Gesetzesverstoß nicht gegeben?
Angenommen, meine Vermutung ist wahr: Er existiert in der Realität, für den Staat existiert er aber nicht.
Angenommen, meine Vermutung ist falsch: Er existiert nicht in der Realität und für den Staat existiert er ebenfalls nicht.

Wie du siehst, für den Staat spielt es absolut keine Rolle. Und eine Diskussion macht hierüber nur dann Sinn, wenn damit irgendwas bezweckt werden soll, also z.B. Frau Merkel Straftaten anlasten. Denn isoliert betrachtet ist es wie 1 + 1 = 2. Außer "ja" kann man da nicht viel sagen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:09)

Du nicht. Völlig irre. Noch mal: deine Freundin wird vergewaltigt. Der Täter wird nicht gefasst und nicht verurteilt. Die Vergewaltigung hat deswegen nicht stattgefunden, eine Straftat liegt nicht vor. Willst du das wirklich behaupten?

Alternativ: eine Frau wird vergewaltigt. Sie traut sich nicht, die Tat anzuzeigen, obwohl sie den Täter kennt, weil sie Angst hat. Die Tat bleibt insoweit Dritten unbekannt. Daher liegt keine Straftat vor.

:dead: :dead: :dead:
schaust du noch einmal unter Straftat - 3 Bedingungen.
Wurden hier mehrfach aufgelistet.
Ist doch nicht so schwer. :rolleyes:
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:12)

Mein Kleiner, du wirkst so hilflos.

Frag doch mal deinen Sohn, der ist vermutlich klüger.
Schätzchen, der würde sich über den Unfug, den du hier verzapfst kaputt lachen. So etwas erbärmliches wie deine Argumentation sieht man hier selten. Obwohl der Begriff "Argumentation" das was du hier absonderst nicht einmal korrekt umschreibt.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:09)

Du nicht. Völlig irre. Noch mal: deine Freundin wird vergewaltigt. Der Täter wird nicht gefasst und nicht verurteilt. Die Vergewaltigung hat deswegen nicht stattgefunden, eine Straftat liegt nicht vor. Willst du das wirklich behaupten?
Moin,

die Voraussetzung ist schon mal falsch:

Denn objektiv behauptet eine Frau zunächst lediglich, dass sie vergewaltigt wurde. Es gab ja auch schon genug Fälle, wo es anschließend anders vor Gericht ausging.



Und wenn, dann ist es umgangssprachlich eine Vergewaltigung.

Ob es auch juristisch eine Vergewaltigung nach dem entsprechenden Paragraphen ist, kann nur ein Gericht feststellen. Und dazu braucht es einen gefassten Täter.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:16)

Schätzchen, der würde sich über den Unfug, den du hier verzapfst kaputt lachen. So etwas erbärmliches wie deine Argumentation sieht man hier selten. Obwohl der Begriff "Argumentation" das was du hier absonderst nicht einmal korrekt umschreibt.
Naja, du bist als Vater nicht gerade ein leuchtendes Beispiel
kapierst nix, pöbelst nur rum. :(
Echt traurig.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:17)

Moin,

die Voraussetzung ist schon mal falsch:

Denn objektiv behauptet eine Frau zunächst lediglich, dass sie vergewaltigt wurde. Es gab ja auch schon genug Fälle, wo es anschließend anders vor Gericht ausging.



Und wenn, dann ist es umgangssprachlich eine Vergewaltigung.

Ob es auch juristisch eine Vergewaltigung nach dem entsprechenden Paragraphen ist, kann nur ein Gericht feststellen. Und dazu braucht es einen gefassten Täter.
Noch mal, zum allerletzten mal, an dich und alle hinrissigen Laienjuristen hier: deine Frau wurde vergewaltigt. Das ist ein vorgegebener Sachverhalt, den ich dir da stelle. Sie wurde vergewaltigt, sie hat da nichts erfunden, sie ist vergewaltigt worden. Die Tat existiert in der Realität, der Täter war bei Sinnen, er hat sich auch nicht über die Rechtwidrigkeit geirrt, was auch schon mal ausgeschlossen ist, weil es keine Rechtfertigung für eine Vergewaltigung gibt. Die Tat ist Realität, so wie Frauen sie regelmässig erfahren. Wenn eine Frau diese ihr geschehe Tat dann nicht anzeigt, bleibt es dennoch eine Straftat. Sie wurde nur nicht angezeigt.

EOD
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:19)

Naja, du bist als Vater nicht gerade ein leuchtendes Beispiel
kapierst nix, pöbelst nur rum. :(
Echt traurig.
Dummheit wie du sie verbreitest muss man Dummheit nennen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:21)

Dummheit wie du sie verbreitest muss man Dummheit nennen.
Kleiner Wüterich, deine extreme Verblödung hindert dich Fakten zu erkennen und zu akzeptieren.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

Ich habe diesen Strang bisher mit Amüsement gelesen. Die einen meinen ein Gesetzesverstoß liegt vor wenn er begangen wird, die anderen meinen er liegt vor wenn in Gericht ihn als solchen bezeichnet.

Nun neige ich zwar der einen Seite zu verstehe ich aber nicht ganz die Härte, mit der hier aufeinander eingedroschen wird. Beachtenswerte Argumente habe ich auf beiden Seiten gefunden. Vielleicht ist sogar -fallabhängig- beides möglich. Das ist teilweise eine philosophische Frage.

Und nun können die Streithähne wieder aufeinander einschlagen. Wenn auch voraussichtlich ergebnislos. Aber das Publikum freut es und holt noch ein wenig Popcorn. :)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:12)

Angenommen, meine Vermutung ist wahr: Er existiert in der Realität, für den Staat existiert er aber nicht.
Angenommen, meine Vermutung ist falsch: Er existiert nicht in der Realität und für den Staat existiert er ebenfalls nicht.

Wie du siehst, für den Staat spielt es absolut keine Rolle. Und eine Diskussion macht hierüber nur dann Sinn, wenn damit irgendwas bezweckt werden soll, also z.B. Frau Merkel Straftaten anlasten. Denn isoliert betrachtet ist es wie 1 + 1 = 2. Außer "ja" kann man da nicht viel sagen.
Nein, das hier ist eine rechtsphilosophische Diskussion, zwar für die Fische, aber trotzdem geht es nicht (mehr) um die Merkel.
Nicht in diesem Strang.
Da geht es nur darum, dass ein paar Pseudojuristen glauben, dass man jederzeit gegen ein Gesetz verstoßen kann, und es trotzdem kein Gesetzesverstoß ist, weil's keiner gesehen hat.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:25)

Kleiner Wüterich, deine extreme Verblödung hindert dich Fakten zu erkennen und zu akzeptieren.
Schätzchen, du treibst dich hier auf einem Feld herum, das offenbar weder zu deiner Ausbildung zählt noch deinem Denkvermögen entspricht. Such dir lieber einen anderen Spielplatz.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:27)

Pseudojuristen
Erzähl doch bitte von deiner juristischen Ausbildung
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:29)

Erzähl doch bitte von deiner juristischen Ausbildung
Die ist eindeutig fundierter als deine.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:28)

Schätzchen, du treibst dich hier auf einem Feld herum, das offenbar weder zu deiner Ausbildung zählt noch deinem Denkvermögen entspricht. Such dir lieber einen anderen Spielplatz.
Und wieder nur hilflose Pöbelei.
Du bist wirklich ein trauriger Fall.
Kerlchen, kommt noch was zum Thema?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:30)

Die ist eindeutig fundierter als deine.
:D dann erzähl mal :D
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:08)

So ist es. Und nur darum geht es bei der Frage "Wann liegt ein Gesetzesverstoss vor".

Was du als Schindluder betreibst ist im übrigen die Ausformung des Rechtsstaates, der jemanden nur dann verurteilt, wenn er die geschehene Tat auch mit zulässigen Mitteln nachweisen kann.
Nein, damit wollte ich nicht den Rechtsstaat schlecht reden. Wenn aber ein Sachverhalt durch alle Instanzen geht und dabei jede übergeordnete Instanz abweichend urteilt, darf man sich durchaus fragen, wann denn endlich Einigkeit herrschte, wenn man das Ganze "gegen Unendlich laufen" ließe. ;) So wird im i.E. per Staatszwang festgelegt, was "Wahrheit" ist. Dabei muss diese als hinreichend definierte Annäherung an die Realität nicht zwingend wahr sein.


PS: Leider setzt das Ganze ja auch schon viel früher an, und zwar bei der Rechtsberatung. So kommt es u.U. gar nicht erst dazu, dass sich die zuständigen staatlichen Organe mit einem Sachverhalt näher beschäftigen...
Zuletzt geändert von Atheist am Di 26. Jul 2016, 10:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:26)

Ich habe diesen Strang bisher mit Amüsement gelesen. Die einen meinen ein Gesetzesverstoß liegt vor wenn er begangen wird, die anderen meinen er liegt vor wenn in Gericht ihn als solchen bezeichnet.

Nun neige ich zwar der einen Seite zu verstehe ich aber nicht ganz die Härte, mit der hier aufeinander eingedroschen wird. Beachtenswerte Argumente habe ich auf beiden Seiten gefunden. Vielleicht ist sogar -fallabhängig- beides möglich. Das ist teilweise eine philosophische Frage.

Und nun können die Streithähne wieder aufeinander einschlagen. Wenn auch voraussichtlich ergebnislos. Aber das Publikum freut es und holt noch ein wenig Popcorn. :)
Nein, das ist alles keine philosophische Frage. Die Sache ist eindeutig. Ein Gesetzesverstoss ist verwirklicht, wenn er in der Realität begangen wurde - inklusive schuldhaften Verhaltens und Rechtswidrigkeit. Dieser Verstoss ist in der Realität gegeben. Eine andere Frage ist, ob man ihn nachweisen kann. Zu behaupten, eine Straftat sei deswegen erst gar nicht gegeben, weil sie nicht angezeigt wurde, oder nicht bewiesen wurde ist unsinnig.

Es sind nur die Laienjuristen, die mit dem Thema Beweisbarkeit kommen. Das ist aber immer der zweite Schritt. Ein Gericht prüft z.B. bei Zulassung einer Anklage erst einmal, ob bei dem von der Staatsanwaltschaft behaupteten Sachverhalt (der ja noch nicht bewiesen ist) denn überhaupt eine Straftat vorliegen würde. Die Vehemenz, wie hier beispielsweise Epona gegen den Begriff "vorgegebener Sachverhalt" kämpft ist schon erschaudernd. "Vorgegebener Sachverhalt" ist sprachlich eindeutig, daran gibt es nichts zu deuteln. Wenn ich als Sachverhalt vorgebe, dass eine Frau vergewaltigt wurde, dann ist der Sachverhalt umfassend vorgegeben. Wenn jemand sagt "es könnte doch eine falsche Anzeige sein", dann wird dieser vorgegebene Sachverhalt verändert. Das ist Unfug.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:31)

Und wieder nur hilflose Pöbelei.
Du bist wirklich ein trauriger Fall.
Kerlchen, kommt noch was zum Thema?
Von dir jedenfalls nur Ahnungslosigkeit und Dummfug. :D
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:36)

Ein Gesetzesverstoss ist verwirklicht, wenn er in der Realität begangen wurde - inklusive schuldhaften Verhaltens und Rechtswidrigkeit.
Das ist schlicht Blödsinn.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:32)

Nein, damit wollte ich nicht den Rechtsstaat schlecht reden. Wenn aber ein Sachverhalt durch alle Instanzen geht und dabei jede übergeordnete Instanz abweichend urteilt, darf man sich durchaus fragen, wann denn endlich Einigkeit herrschte, wenn man das Ganze "gegen Unendlich laufen" ließe. ;) So wird im i.E. per Staatszwang festgelegt, was "Wahrheit" ist. Dabei muss diese als hinreichend definierte Annäherung an die Realität nicht zwingend wahr sein.
Das ist ja entsprechend begrenzt. Es gibt maximal zwei Tatsacheninstanzen, und darüber nur eine Revisionsinstanz, die den vom der Tatsacheninstanz festgestellten Sachverhalt noch einmal rechtlich bewertet. Und natürlich muss sozusagen der Staat die "Wahrheit" feststellen, jedenfalls diejenige, die er mit rechtsstaatlichen Mitteln feststellen kann. Anders geht es ja gar nicht. Und natürlich haben wir dadurch eine Diskrepanz. Es gibt denklogisch weitaus mehr Straftaten als Urteile, weil zum einen nicht bei jeder Straftat ein Täter ermittelt werden kann, nicht jede Tat angezeigt wird, und im Prozess eben nicht jede Tat nachgewiesen werden kann. Zu behaupten, eine Straftat wäre nur gegeben, wenn sie gerichtlich durch ein Urteil festgestellt ist, ist doch offensichtlicher Blödsinn.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:37)

Von dir jedenfalls nur Ahnungslosigkeit und Dummfug. :D
Wenn du so weiter machst muss ich dich leider bestrafen.

Wie wäre es mit Informationen (im vorgesehenen Strang) über Sexualauklärung in Schweden?
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;) damit du noch besser tanzt :D
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:46)

Und ich bleibe bei dem Beispiel.

Ich aber nicht, Diskutier folglich mit dir selbst.

Mir unbegreiflich, wie man meine deutliche Bitte hier ignorieren kann.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:42)

Wenn du so weiter machst muss ich dich leider bestrafen.

Wie wäre es mit Informationen (im vorgesehenen Strang) über Sexualauklärung in Schweden?
Ab Kita und überaus erfolgreich :D
;) damit du noch besser tanzt :D
Wie wäre es, wenn du die Küche aufräumen würdest?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:48)

Ich aber nicht, Diskutier folglich mit dir selbst.

Mir unbegreiflich, wie man meine deutliche Bitte hier ignorieren kann.
Wieso versuchst du nicht, das gebrachte Beispiel zu widerlegen?
Wobei ich mir den Grund schon denken kann.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:48)

Ich aber nicht, Diskutier folglich mit dir selbst.

Mir unbegreiflich, wie man meine deutliche Bitte hier ignorieren kann.
Du meinst, weil das Thema Vergewaltigung die Sache so deutlich macht, willst du nicht darauf antworten? Genau das ist der Punkt: die Antwort liegt dermassen auf der Hand, dass du versuchst auszuweichen. Vergewaltigung ist übrigens existent, das Thema gibt es, die Frauen gibt es, die davon betroffen sind. Die Rechtsordnung setzt sich damit auseinander.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:53)

Du meinst, weil das Thema Vergewaltigung die Sache so deutlich macht, willst du nicht darauf antworten?
Moin,

doch, ich habe sachlich darauf geantwortet und auch vor dieser Thematik keine Scheu. Du wirst mir hier nur zu persönlich und das trotz einer klaren Bitte von mir; ich habe daher die Moderation eingeschaltet (die das inzwischen auch gelöscht hat. Vielen Dank dafür !).
_______
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:04)

Moin,

doch, ich habe sachlich darauf geantwortet und auch vor dieser Thematik keine Scheu. Du wirst mir hier nur zu persönlich und das trotz einer klaren Bitte von mir; ich habe daher die Moderation eingeschaltet (die das inzwischen auch gelöscht hat. Vielen Dank dafür !).
Kneifen und Petzen gleichzeitig?
Alle Achtung.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:04)

Moin,

doch, ich habe sachlich darauf geantwortet und auch vor dieser Thematik keine Scheu. Du wirst mir hier nur zu persönlich und das trotz einer klaren Bitte von mir; ich habe daher die Moderation eingeschaltet.
Na, da bin ich ja mal gespannt, was die Moderation dazu sagt. Da es sich in dem Beispiel um einen fiktiven Sachverhalt handelt, der dennoch einer juristischen Bewertung unterzogen werden kann sehe ich der Sache entspannt entgegen. :)

Und nein, du hast nicht sachlich darauf geantwortet. Du hast gar nicht darauf geantwortet. Ich wiederhole es: es gibt Vergewaltigungen, und sie sind Straftaten, ganz gleich ob sie angezeigt werden oder beweisbar sind.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:08)

Kneifen und Petzen gleichzeitig?
Alle Achtung.
Die Antwort auf die Frage findet man bereits in meinem posting von Di 26. Jul 2016, 09:17

Es auf die persönliche Schiene zu schieben ändert nichts am Sachverhalt.

Und wenn Du hier nichts gegen Deine Frau (sofern vorhanden) als Beispiel hast, ist es deine Sache. Ich sehe das anders. Und wenn Du das nicht verstehen kannst, dann ist das auch nicht mein Problem.

Eure Aussagen werden damit inhaltlich nicht besser.

Wie wäre es denn, wenn ihr mal zur Abwechslung auf die sachlichen Antworten, die ihr jetzt schon mehrfach bekommen habt, eingeht.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:12)


Wie wäre es denn, wenn ihr mal zur Abwechslung auf die sachlichen Antworten, die ihr jetzt schon mehrfach bekommen habt, eingeht.
Du gibst keine sachlichen Antworten, sondern du veränderst vorgegebene Sachverhalte.
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