Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:26)
Ich habe diesen Strang bisher mit Amüsement gelesen. Die einen meinen ein Gesetzesverstoß liegt vor wenn er begangen wird, die anderen meinen er liegt vor wenn in Gericht ihn als solchen bezeichnet.
Nun neige ich zwar der einen Seite zu verstehe ich aber nicht ganz die Härte, mit der hier aufeinander eingedroschen wird. Beachtenswerte Argumente habe ich auf beiden Seiten gefunden. Vielleicht ist sogar -fallabhängig- beides möglich. Das ist teilweise eine philosophische Frage.
Und nun können die Streithähne wieder aufeinander einschlagen. Wenn auch voraussichtlich ergebnislos. Aber das Publikum freut es und holt noch ein wenig Popcorn.
Nein, das ist alles keine philosophische Frage. Die Sache ist eindeutig. Ein Gesetzesverstoss ist verwirklicht, wenn er in der Realität begangen wurde - inklusive schuldhaften Verhaltens und Rechtswidrigkeit. Dieser Verstoss ist in der Realität gegeben. Eine andere Frage ist, ob man ihn nachweisen kann. Zu behaupten, eine Straftat sei deswegen erst gar nicht gegeben, weil sie nicht angezeigt wurde, oder nicht bewiesen wurde ist unsinnig.
Es sind nur die Laienjuristen, die mit dem Thema Beweisbarkeit kommen. Das ist aber immer der zweite Schritt. Ein Gericht prüft z.B. bei Zulassung einer Anklage erst einmal, ob bei dem von der Staatsanwaltschaft behaupteten Sachverhalt (der ja noch nicht bewiesen ist) denn überhaupt eine Straftat vorliegen würde. Die Vehemenz, wie hier beispielsweise Epona gegen den Begriff "vorgegebener Sachverhalt" kämpft ist schon erschaudernd. "Vorgegebener Sachverhalt" ist sprachlich eindeutig, daran gibt es nichts zu deuteln. Wenn ich als Sachverhalt vorgebe, dass eine Frau vergewaltigt wurde, dann ist der Sachverhalt umfassend vorgegeben. Wenn jemand sagt "es könnte doch eine falsche Anzeige sein", dann wird dieser vorgegebene Sachverhalt verändert. Das ist Unfug.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)