Internet-Urteile

Moderator: Moderatoren Forum 4

Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Das Landgericht Berlin hat zur Frage entschieden, ob ein Facebook Account vererbt werden kann:
LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015 - 20 O 172/15

Die Rechte aus einem Vertrag mit Facebook zur Nutzung von Facebook-Diensten ist in vollem Umfang nach § 1922 BGB vererblich. Eine Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nicht-vermögensrechtlichen Teilen des digitalen Nachlasses ist abzulehnen. Auch das insoweit anwendbare deutsche Datenschutzrecht führt nicht dazu, dass Facebook an der Zugangsgewährung gehindert wäre. Aus dem übergangenen Vertrag steht der Erbengemeinschaft daher ein Anspruch dergestalt zu, dass Facebook Zugang zu dem Benutzer-Account der Erblasserin zu verschaffen hat.

Volltext:
http://www.kvlegal.de/wp-content/upload ... s-Erbe.pdf
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Viele kleinere Homepages werden ja mit dem Hinweis versehen, dass man angeblich laut einem LG Hamburg -Urteil für Links haften würde, und man müsse sich ausdrücklich davon distanzieren. Das ist ziemlicher Unfug. Im Grundsatz haftet kein Seitenbetreiber für Inhalte anderer Seiten, auch wenn er sie verlinkt. Wenn er sich allerdings die verlinkten Inhalte ausdrücklich zu eigen macht, hilft auch keine "Distanzierung" von diesen Inhalten.

Der BGH hat insoweit in 2015 dazu entsprechend entschieden:
BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 74/14 (Urteil veröffentlicht am
5.1.2016)

a) Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.

b) Wer sich fremde Informationen zu Eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen.
Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.

c) Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat.

d) Der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, ist bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt.

Volltxt:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =3&anz=497
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Der BGH hat die "Freunde finden" Funktion bei Facebook in der Version von 2010 für unzulässig erklärt. Facebook erklärt dazu, dass es die Funktion so nicht mehr gibt, will sie aber überprüfen.
Facebook machte in einer ersten Reaktion darauf aufmerksam, dass der "Freundefinder" in der beanstandeten Form nicht mehr existiere. Sobald das ausformulierte Urteil vorliege, werde man es "gründlich prüfen, um den Einfluss auf unsere aktuellen Dienste zu bewerten". Die Entscheidung betreffe nicht nur Facebook, sondern alle Online-Dienste, die es anböten, Freunde auf sie hinzuweisen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 71925.html
*BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 – I ZR 65/14 <http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... ZR%2065/14> – Freunde finden *

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes „Facebook“ versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen. Der I.
Zivilsenat hat weiter entschieden, dass „Facebook“ im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion „Freunde finden“ den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt hat.

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland. Die in Irland ansässige Beklagte betreibt in Europa die Internet-Plattform „Facebook“.

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Gestaltung der von ihr bereit gestellten Funktion „Freunde finden“, mit der der Nutzer veranlasst wird, seine E-Mail-Adressdateien in den Datenbestand von „Facebook“ zu importieren, und wegen der Versendung von Einladungs-E-Mails an bisher nicht als Nutzer der Plattform registrierte Personen auf Unterlassung in Anspruch. Der Kläger sieht in dem Versand von Einladungs-E-Mails an nicht als Nutzer der Plattform registrierte Personen eine den Empfänger belästigende Werbung der Beklagten im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UWG <http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html>*. Er macht ferner geltend, die Beklagte täusche die Nutzer im Rahmen ihres Registrierungsvorgangs in unzulässiger Weise darüber, in welchem Umfang vom Nutzer importierte E-Mail-Adressdateien von „Facebook“ genutzt würden.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

Einladungs-E-Mails von „Facebook“ an Empfänger, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG <http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html> dar. Die Einladungs-E-Mails sind Werbung der Beklagten, auch wenn ihre Versendung durch den sich bei „Facebook“ registrierenden Nutzer ausgelöst wird, weil es sich um eine von der Beklagten zur Verfügung gestellte Funktion handelt, mit der Dritte auf das Angebot von „Facebook“ aufmerksam gemacht werden sollen.
Die Einladungs-E-Mails werden vom Empfänger nicht als private Mitteilung des „Facebook“-Nutzers, sondern als Werbung der Beklagten verstanden.

Durch die Angaben, die die Beklagte im November 2010 bei der Registrierung für die Facebook-Funktion „Freunde finden“ gemacht hat, hat die Beklagte sich registrierende Nutzer entgegen § 5 UWG
<http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html>** über Art und Umfang der Nutzung der E-Mail-Kontaktdaten getäuscht. Der im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ klärt nicht darüber auf, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei „Facebook“ registriert sind. Die unter dem elektronischen Verweis „Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert“ hinterlegten weitergehenden Informationen können die Irreführung nicht ausräumen, weil ihre Kenntnisnahme durch den Nutzer nicht sichergestellt ist.

Vorinstanzen:

KG Berlin – Urteil vom 24. Januar 2014 – 5 U 42/12 <http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 0U%2042/12>

LG Berlin – Urteil vom 6. März 2012 – 16 O 551/10 <http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... O%20551/10>

Karlsruhe, 14. Januar 2016

*§ 7 UWG <http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html>:

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.

(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen

1. […]

3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt […]

**§ 5 UWG <http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html>:

(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben […] enthält: […]

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 14.01.2016
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73004
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Tom Bombadil »

Geil. Die deutsche Justiz beschäftigt sich mit Funktionen, die schon längst geändert sind. Es wiehert für Sie: der Amtsschimmel.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Jan 2016, 11:12)

Geil. Die deutsche Justiz beschäftigt sich mit Funktionen, die schon längst geändert sind. Es wiehert für Sie: der Amtsschimmel.
Womit hast du ein Problem?

1. Abgemahnt hat ein Verbraucherschutzverein. Hier ermittelt nicht einfach so die Justiz, sondern es ist eine Klage anhängig gewesen. Diese betrifft u.a. die Frage, ob Facebook die Unterlassungserklärung abgeben musste und die Kosten tragen musste. Auch wenn Facebook die Funktion geändert hat, ist damit das Klageinteresse des Verbandes nicht erloschen. Und ein Gericht kann kein Urteil verweigern.

2. Das Urteil ist ungeachtet der Änderungen von Facebook im übrigen auch relevant und interessant, weil es darlegt, was eine Firma wie Facebook mit seinen Funktionen machen darf und was nicht.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73004
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Tom Bombadil »

Wie schon an anderer Stelle geschrieben: die Abmahnwahnjustiz macht Innovationen im Bereich internet in Deutschland so gut wie unmöglich.

Huh, furchtbar, jemand hat eine email bekommen, die er nicht wollte. Welch Drama. Ein Klick und der Mist ist gelöscht. Gegen den erlaubten Werbespam per Post muss man viel mehr Aufwand treiben, da sagt dann aber keiner was. Klar, daran verdient ja auch die Post.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Do 11. Sep 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Teeernte »

E-Plus-Urteil: Unbegrenzter Datentarif darf nicht drastisch gedrosselt werden
von Anja Schmoll-Trautmann am 5. Februar 2016, 18:50 Uhr
„Unbegrenztes Datenvolumen“ versprach der Tarif „allnet Flat Base all-in“, sah aber tatsächlich bereits nach einem monatlich verbrauchten Volumen von 500 MByte eine Drosselung auf 56 KBit/s vor. Für das Landgericht Potsdam ist die Leistung damit fast auf null reduziert.

E-Plus darf einen mit „unbegrenztem Datenvolumen“ angebotenen Mobilfunktarif nicht drastisch einschränken, wenn ein Limit überschritten ist. Das hat jetzt das Landgericht Potsdam entschieden.
http://www.cnet.de/88163513/e-plus-urte ... lt-werden/

na das ist doch mal was...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Der EuGH Generalanwalt stellt die deutsche Störerhafting für WLANs und Access Providers infrage.

Nach Ansicht des Generalanwalts ist ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit ein WLAN kostenlos zur Verfügung stellt, nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich. Wenn ein Access Provider die Unterbindung der Rechtsverletzung nur erreichen könne, indem er entweder das WLAN-Netz schließt, mit einem Passwort schützt oder sämtliche darüber laufende Kommunikation überwacht, würde das seine unternehmerische Freiheit zu stark einschränken. Außerdem würde der Zugang dadurch dahingehend begrenzt, dass nur rechtmäßige Kommunikation erlaubt wäre, was das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschränken würde.

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 16. März 2016(*Rechtssache C‑484/14 Tobias Mc Fadden gegenSony Music Entertainment Germany GmbH)*


1. Art. 2 Buchst. a und b sowie Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) sind dahin auszulegen, dass sie für eine Person gelten, die als Nebentätigkeit zu ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit ein lokales Funknetz mit Internetzugang betreibt, das der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung steht.

2. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 steht der Verurteilung
eines Anbieters von Diensten der reinen Durchleitung auf einen Antrag hin entgegen, der die Feststellung der zivilrechtlichen Haftung dieses Diensteanbieters einschließt. Dieser Artikel steht daher nicht nur der Verurteilung des Anbieters solcher Dienste zur Leistung von Schadensersatz, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der von einem Dritten durch die Übermittlung von Informationen begangenen Verletzung des Urheberrechts entgegen.

3. Art. 12 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2000/31 steht dem Erlass
einer mit einem Ordnungsgeld bewehrten gerichtlichen Anordnung nicht entgegen.

Ein nationales Gericht muss sich, wenn es eine solche Anordnung erlässt, vergewissern,

– dass die fraglichen Maßnahmen mit Art. 3 der Richtlinie
2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vereinbar und insbesondere wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind;

– dass sie gemäß den Art. 12 Abs. 3 und 15 Abs. 1 der Richtlinie
2000/31 darauf gerichtet sind, eine bestimmte Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern, und keine allgemeine Überwachungspflicht implizieren und

– dass diese Bestimmungen und andere vom nationalen Recht
vorgesehene Modalitäten ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten wahren, insbesondere denjenigen, die in den Art. 11 und 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf der einen und in Art. 17 Abs. 2 dieser Charta auf der anderen Seite verankert sind.

4. Die Art. 12 Abs. 3 und 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31,
ausgelegt nach Maßgabe der Anforderungen, die sich aus dem Schutz der einschlägigen Grundrechte ergeben, stehen grundsätzlich dem Erlass einer gerichtlichen Anordnung nicht entgegen, die es dem Adressaten freistellt, welche konkreten Maßnahmen er ergreift. Es ist jedoch Sache des mit einem Antrag auf Erlass einer gerichtlichen Anordnung befassten nationalen Gerichts, sich zu vergewissern, dass es geeignete Maßnahmen gibt, die mit den unionsrechtlichen Beschränkungen im Einklang stehen.

Die genannten Bestimmungen stehen der gerichtlichen Anordnung, die an eine Person gerichtet ist, die als Nebentätigkeit zu ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit ein der Öffentlichkeit zugängliches lokales Funknetz mit Internetzugang betreibt, entgegen, wenn der Adressat der Anordnung nur dadurch nachkommen kann, dass

– er den Internetanschluss stilllegt oder

– mit einem Passwortschutz versieht oder

– sämtliche über diesen Anschluss laufende Kommunikation
daraufhin untersucht, ob das bestimmte urheberrechtlich geschützte Werk erneut rechtswidrig übermittelt wird.


http://curia.europa.eu/juris/document/d ... cid=475094
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
garfield336
Beiträge: 14068
Registriert: Mo 25. Mär 2013, 21:05
Wohnort: Luxemburg

Re: Internet-Urteile

Beitrag von garfield336 »

Fazer hat geschrieben:(07 Jan 2016, 17:01)

Viele kleinere Homepages werden ja mit dem Hinweis versehen, dass man angeblich laut einem LG Hamburg -Urteil für Links haften würde, und man müsse sich ausdrücklich davon distanzieren. Das ist ziemlicher Unfug. Im Grundsatz haftet kein Seitenbetreiber für Inhalte anderer Seiten, auch wenn er sie verlinkt. Wenn er sich allerdings die verlinkten Inhalte ausdrücklich zu eigen macht, hilft auch keine "Distanzierung" von diesen Inhalten.

Der BGH hat insoweit in 2015 dazu entsprechend entschieden:
Bei einer verlinkung hat man ja auch keine Kontrolle darüber ob sich die Inhalte verändern. Man verlinkt ja dynamisches Content.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2016, 10:29)

Bei einer verlinkung hat man ja auch keine Kontrolle darüber ob sich die Inhalte verändern. Man verlinkt ja dynamisches Content.
Das stimmt sicherlich. Der Punkt ist einfach, dass viele (oft kleinere) Homepages im Impressum sich in Länge darüber ergehen, dass es angeblich laut LG Hamburg nötig sei, sich ausdrücklich von Inhalten von verlinkten Seiten zu distanzieren. Das ist schlicht Quatsch, erst recht wenn dann noch das Aktenzeichen des LG Hamburg zitiert wird etc. Man kann allerdings dann für externe Inhalte haften, wenn man ausdrücklich über eine Verlinkung den Inhalt einer anderen Seite zu seinem Inhalt macht. Aus meiner Sicht wäre es ausreichend, wenn man z.B. im Impressum einfach schreibt: "Der Betreiber dieser Homepage übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte verlinkter externer Seiten". Sollte man sich dann aber woanders ausdrücklich den Inhalt einer anderen Seite über einen Link "zu eigen machen" würde man trotz so eines "disclaimers" ggf. auch haften.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Das OLG Köln hat entschieden, dass bei Online Kontaktformularen zwingend eine Datenschutzerklärung vorzusehen ist. Ansonsten liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoss vor:
OLG Köln: Fehlende Datenschutzerklärung bei Online-Kontakt-Formular ist Wettbewerbsverstoß

Eine fehlende Datenschutzerklärung bei einem Online-Kontaktformular auf einer Webseite ist ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß (OLG Köln, Urt. v. 11.03.2016 - Az.: 6 U 121/15).

http://www.dr-bahr.com/news/fehlende-da ... stoss.html

4. Nach § 13 Abs. 1 S. 1 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten im EU-Ausland in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Nach Abs. 2 kann die Einwilligung elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass 1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, 2. die Einwilligung protokolliert wird, 3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und 4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen.

http://www.online-und-recht.de/urteile/ ... -20160311/
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73004
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Tom Bombadil »

LOL, es wird immer bekloppter.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Odin1506
Beiträge: 2441
Registriert: Mi 16. Jul 2014, 21:45
user title: Mensch
Wohnort: Auf dieser Welt

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Odin1506 »

Teeernte hat geschrieben:(05 Feb 2016, 21:16)

http://www.cnet.de/88163513/e-plus-urte ... lt-werden/

na das ist doch mal was...
500 Mb sind ja auch fast nichts, soviel laden sich ja einige schon bei den Pornofilmchen runter :D
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!! :p
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(26 Apr 2016, 10:31)

LOL, es wird immer bekloppter.
Was ist daran bekloppt?
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Odin1506 hat geschrieben:(26 Apr 2016, 10:34)

500 Mb sind ja auch fast nichts, soviel laden sich ja einige schon bei den Pornofilmchen runter :D
Ich hatte auch einen Tarif mit 500 MB und Drosselung danach. Youtube und so habe ich mir komplett gespart, an sich nur Spiegel Online, Focus, FAZ etc. genutzt, allerdings recht oft pro Tag neu geladen. Da bin ich dann ab und zu am Ende des Monats in die Drosselung gelaufen. Insoweit sind 500 MB heutzutage sehr knapp bemessen. Richtig ist es jedenfalls zu verbieten, mit "Flat Tarifen" zu werben, wenn schon bei derartiger normaler Nutzung die Freigrenze erreicht werden kann.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73004
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Tom Bombadil »

Fazer hat geschrieben:(26 Apr 2016, 12:41)

Was ist daran bekloppt?
Weil der Nutzer einer Website bald für jede Mausbewegung oder Geste irgendeine rechtliche Erklärung, dass er auch ja damit einverstanden ist, was er jetzt gerade macht, wegklicken muss. Den User interessiert nicht, ob seine email-Adresse gespeichert wird oder ob eine website Cookies benutzt oder sich die IP merkt, dieser ganze Bullshit ist nur dem Abmahnwahn geschuldet. Und wenn da nicht bald mal ein Gesetz kommt, dass diesem Schwachsinn Einhalt gebietet, wird Deutschland noch lange Zeit Internetentwicklungsland bleiben und alle interessanten Angebote aus dem Ausland kommen, wo sich keiner um so einen blödsinnigen Kinderkram schert.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(26 Apr 2016, 15:44)

Weil der Nutzer einer Website bald für jede Mausbewegung oder Geste irgendeine rechtliche Erklärung, dass er auch ja damit einverstanden ist, was er jetzt gerade macht, wegklicken muss. Den User interessiert nicht, ob seine email-Adresse gespeichert wird oder ob eine website Cookies benutzt oder sich die IP merkt, dieser ganze Bullshit ist nur dem Abmahnwahn geschuldet. Und wenn da nicht bald mal ein Gesetz kommt, dass diesem Schwachsinn Einhalt gebietet, wird Deutschland noch lange Zeit Internetentwicklungsland bleiben und alle interessanten Angebote aus dem Ausland kommen, wo sich keiner um so einen blödsinnigen Kinderkram schert.
Zum einen ist das aber nichts, was die Gerichte vorgeben, sondern der Gesetzgeber. Zum zweiten sind durchaus eine Menge Leute daran interessiert, was mit ihren Daten passiert, und ob das für email Werbung oder sonstige Werbung genutzt werden kann. Zum Dritten wird das ganze jetzt EU-weit vereinheitlicht, mit einer neuen Datenschutzverordnung. Wer in der EU Angebote machen will, wird sich daran halten müssen, auch wenn er im Ausland sitzt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Wenn auf einer Ecommerce-Homepage ein Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) fehlt, ist dies wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Ein fehlender Hinweis war auch schon vor Start der OS-Plattform am 15.02.2016 wettbewerbswidrig
LG Bochum
Urteil vom 31.03.2016
14 O 21/16

Das LG Bochum hat seine einstweilige Verfügung bestätigt (LG Bochum: Fehlender Link auf Online-Streitschlichtungsplattform ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß - Streitwert 10000 EURO), wonach in fehlender Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wettbewerbswidrig ist. Das Gericht betont zudem, dass ein fehlender Hinweis ab dem 09.01.2016 auch vor Start der OS-Plattform am 15.02.2016 wettbewerbswidrig war.

Wir hatten seinerzeit in dem Beitrag "Abmahngefahr - Neue Pflicht zum Hinweis auf EU-Online-Streitbeilegungsplattform ab 09.01.2016 obwohl diese noch nicht verfügbar ist" auf die Problematik hingewiesen und Tipps zur Umsetzung der neuen Informationspflicht gegeben.
http://www.beckmannundnorda.de/serendip ... tform.html
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
immernoch_ratlos
Beiträge: 2344
Registriert: So 10. Apr 2016, 17:59

Warum ? Internet-Urteile

Beitrag von immernoch_ratlos »

Falls Du wirklich etwas "beklopptes" kennenlernen möchtest, dann solltest Du werter Tom Bombadil mal ansehen was allein "Google Analytics" über einen Nutzer so herausfindet. Diese "wunderbare Möglichkeit" wird Seitenbetreibern - besonders kommerziellen - angeboten, um denen entsprechende Analysen zu ermöglichen. Als "Gegenleistung" "hört" Google selbstverständlich mit und wertet all die "Big Data" sehr, sehr gewinnbringend aus.

Da bleibt keine noch so kleine Aktion eines Besuchers auf einer solch präparierten WEB-Seite unbeobachtet. Mit "Abmahnung" hat das nun wieder garnix zu tun. Aber sehr viel mit dem erlangen von "Bewegungsprofilen" eines jeden im WWW. Wer war wo und wie lange ? Was hat ihn besonders interessiert. Was kann man daraus über Dich lernen ?

Wenn Du nun blauäugig annimmst, das alles habe keinerlei Relevanz für Dich und die Gesellschaft, dann gehörst Du einfach zu den üblichen Schafen, die auf Pfiff des "Schäfers" brav tun wie ihnen "vermittelt" wird...

Ach ja, sicher denkst Du immer noch, Deine Aktionen im WEB seinen "anonym" - mit entsprechendem technischem Aufwand, identifiziere "ich" (metaphorisch) Deinen gerade stattfindende Aktion und die "Signatur" Deines verwendeten Browsers. Jede auch noch so kleine Abweichung von anderen Browsern ist da höchst hilfreich - danach weiß jeder "Interessierte", wo du warst, wie lange Du wo warst und was Dich da besonders interessiert hat. Für den weiteren Weg begleitet Dich eine Schar höchst neugieriger Cookies. Klar, das ist noch lange nicht alles was man so mit einem riesigen Datenberg anfangen kann. Doch wer weiß welche gigantischen Serverfarmen sich "Interessierte" so für viel Geld unterhalten, weiß auch, wie wertvoll das Abschöpfen von Daten für alle Beteiligten ist.

Was bekommen "wir" für unsere augenscheinlich wertvollen Daten ? Nun ja das wenigstens sollte Dir bekannt sein. Wer hier der Gewinner ist, sollte nun auch klar sein. Die Abmahner sind es jedenfalls nicht oder wenn, dann ganz am Rande...
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73004
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Tom Bombadil »

*gähn*
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Der BGH hat einige Urteile zum Thema Gegenstandswert/Schadensersatz bei Teilnahme an Tauschbörsen gefällt:
Bundesgerichtshof zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

Urteile vom 12. Mai 2016 - I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst.

Die Klägerinnen in den Verfahren I ZR 272/14, I ZR 1/15 und I ZR 44/15 haben die Verwertungsrechte an verschiedenen Filmwerken inne. Sie nehmen die jeweiligen Beklagten wegen der öffentlichen Zugänglichmachung der jeweiligen Filmwerke im Wege des "Filesharing" über ihren Internetanschluss teils auf Schadensersatz (600 € je Filmtitel) sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch, die sie im Verfahren I ZR 272/14 und I ZR 1/15 nach einem Gegenstandswert der Abmahnung in Höhe von 10.000 € auf 506 € sowie im Verfahren I ZR 44/15 nach einem Gegenstandswert der Abmahnung in Höhe von 30.000 € auf 1.005,40 € veranschlagen. Das Berufungsgericht hat die Klage in den Verfahren I ZR 272/14 und I ZR 1/15 wegen des begehrten Schadensersatzes in Höhe von 600 € für begründet erachtet und die Beklagten zudem in allen drei Verfahren zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 130,50 € verurteilt. Das Landgericht hat angenommen, der Gegenstandswert der vorgerichtlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des erstattungsfähigen Lizenzschadensersatzes, mithin vorliegend auf 1.200 €.

Auf die Revision der Klägerinnen hat der Bundesgerichtshof die Urteile des Landgerichts aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Das Landgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, der Gegenstandswert der anwaltlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des anzunehmenden Lizenzschadens. Vielmehr ist der Gegenstandswert der Abmahnung in Fällen der vorliegenden Art nach dem Interesse der Klägerinnen an der Unterbindung künftiger Rechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Die vom Landgericht vorgenommene schematische Bemessung des Gegenstandswerts wird dem Umstand nicht gerecht, dass die zukünftige Bereitstellung eines Werks in einer Internet-Tauschbörse nicht nur die Lizenzierung des Werks, sondern seine kommerzielle Auswertung insgesamt zu beeinträchtigen droht. Die hiernach für die Bemessung des Gegenstandswerts erforderlichen tatsächlichen Feststellungen - etwa zum wirtschaftlichen Wert des verletzten Rechts, zur Aktualität und Popularität des Werks, zur Intensität und Dauer der Rechtsverletzung sowie zu subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers - hat das Landgericht bislang nicht getroffen.

Die Klägerin im Verfahren I ZR 43/15 macht geltend, Inhaberin der Rechte an einem Computerspiel zu sein. Sie nimmt den Beklagten wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels über seinen Internetanschluss auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch, die sie nach einem Gegenstandswert von 30.000 € auf 1.005,40 € veranschlagt. Vor dem Amtsgericht hatte die Klage in Höhe eines Betrages von 39 € Erfolg. Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 192,90 € verurteilt. Auch hier hat das Landgericht angenommen, der Gegenstandwert der vorgerichtlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des erstattungsfähigen Lizenzschadensersatzes, mithin vorliegend auf 2.000 €.

Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof aus den vorgenannten Gründen das Urteil des Landgerichts ebenfalls aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Klägerinnen im Verfahren I ZR 48/15 sind führende deutsche Tonträgerherstellerinnen. Sie nehmen den Beklagten als Inhaber eines Internetanschlusses wegen der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung von 809 Audiodateien auf Schadensersatz sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Beklagte hat die Aktivlegitimation der Klägerinnen, die Richtigkeit der Ermittlungen sowie seine Täterschaft bestritten. Er hat darauf verwiesen, dass auch seine Ehefrau und seine damals 15 und 17 Jahre alten Kinder Zugriff auf die beiden im Haushalt genutzten Computer mit Internetzugang gehabt hätten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat den Beklagten bis auf einen Teil der Abmahnkosten antragsgemäß verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten im Wesentlichen zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Beklagte für die öffentliche Zugänglichmachung der Musikaufnahmen über seinen Internetanschluss haftet. Das Berufungsgericht hat nach Durchführung der Beweisaufnahme zu Recht angenommen, die Ehefrau des Beklagten scheide als Täterin aus. Der Beklagte hat weiter nicht hinreichend konkret dazu vorgetragen, dass seine Kinder ernsthaft als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.

Die Klägerin im Verfahren I ZR 86/15 ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film "Silver Linings Playbook". Sie hat von der Beklagten als Inhaberin eines Internetanschlusses wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Werks den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 755,80 € verlangt. Die Beklagte hat eingewandt, ihre in Australien lebende Nichte und deren Lebensgefährte hätten anlässlich eines Besuchs mithilfe des ihnen überlassenen Passworts für den WLAN-Router die Verletzungshandlung begangen. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat das die Klage abweisende Urteil des Amtsgerichts wiederher-gestellt. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts haftet die Beklagte nicht als Störer wegen von ihrer Nichte und deren Lebensgefährten begangener Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung. Als Grund für die Haftung kam vorliegend nur in Betracht, dass die Beklagte ihre Nichte und deren Lebensgefährten nicht über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehrt hat. Der Beklagten war eine entsprechende Belehrung ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses nicht zumutbar. Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=87
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
MoOderSo
Beiträge: 8424
Registriert: Mo 2. Jun 2008, 23:54
user title: (•̀ᴗ•́)و

Re: Warum ? Internet-Urteile

Beitrag von MoOderSo »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(13 May 2016, 10:10)Was bekommen "wir" für unsere augenscheinlich wertvollen Daten ?
Offensichtlich ganz gute Suchergebnisse.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
immernoch_ratlos
Beiträge: 2344
Registriert: So 10. Apr 2016, 17:59

Re: Internet-Urteile

Beitrag von immernoch_ratlos »

MoOderSo hat geschrieben:Offensichtlich ganz gute Suchergebnisse.
Das mag wohl stimmen, angeblich findet "Frau Google" weniger als 25% der gesuchten WEB-Seiten. Nun ja...

Was mir auffällt, im Kapitalismus, also da wo "wir" meist recht gut leben, verschenkt keiner irgendetwas einfach so. Solche "Geschenke" bringen immer deutlich mehr ein, als der "Beschenkte" ahnt.

Meine Daten sind also mehr wert, als ich dafür bekomme - daher bin ich mit allen Mitteln sehr knausrig, wenn ich die in Netz einbringe.

Bei echter Freeware stifte ich ab und an echtes Geld weil diese Leute tatsächlich keine Vorteile aus der Tatsache schlagen können, dass sie z.B. gleich ganze Office-Programme ins Netz stellen - Serverkosten usw. haben die ja auch...
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
Benutzeravatar
MoOderSo
Beiträge: 8424
Registriert: Mo 2. Jun 2008, 23:54
user title: (•̀ᴗ•́)و

Re: Internet-Urteile

Beitrag von MoOderSo »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(13 May 2016, 15:23)Bei echter Freeware stifte ich ab und an echtes Geld weil diese Leute tatsächlich keine Vorteile aus der Tatsache schlagen können, dass sie z.B. gleich ganze Office-Programme ins Netz stellen - Serverkosten usw. haben die ja auch...
Tja, Frau Google hat auch eine Menge Kosten. Oder spendet jemand Frau Google Geld dafür, dass sie der Welt die Suche, Maps, Youtube, Drive, GMail, Android und Co. kostenlos zur Verfügung stellt?
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(13 May 2016, 15:23)

Das mag wohl stimmen, angeblich findet "Frau Google" weniger als 25% der gesuchten WEB-Seiten. Nun ja...

Was mir auffällt, im Kapitalismus, also da wo "wir" meist recht gut leben, verschenkt keiner irgendetwas einfach so. Solche "Geschenke" bringen immer deutlich mehr ein, als der "Beschenkte" ahnt.

Meine Daten sind also mehr wert, als ich dafür bekomme - daher bin ich mit allen Mitteln sehr knausrig, wenn ich die in Netz einbringe.

Bei echter Freeware stifte ich ab und an echtes Geld weil diese Leute tatsächlich keine Vorteile aus der Tatsache schlagen können, dass sie z.B. gleich ganze Office-Programme ins Netz stellen - Serverkosten usw. haben die ja auch...
Warum sollten sie "mehr" wert sein, als du bekommst? Der Witz ist schlicht, dass deine Daten nur im Zusammenhang eben z.B. mit einer Suchmaschine einen Wert haben. Dass du z.B. ein bestimmtes Produkt suchst kann eine interessante Information sein. Nur kommt die nicht bei den Herstellern an, du willst das weder an die schicken, noch wollen die dir alle einen Prospekt senden. Aber wenn du nach diesem Produkt googelst kann dir Werbung zur Verfügung gestellt werden - zum Nutzen beider: der Hersteller kann kostengünstig zielgerichtete Werbung treiben, und du bekommst ev. genau das angeboten, was du gesucht hast. Du kannst aber auch in deinen Suchresultaten weiter alleine deine Entscheidung bilden. Ohne Google sind also deine Daten/Präferenzen wertlos.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
immernoch_ratlos
Beiträge: 2344
Registriert: So 10. Apr 2016, 17:59

Re: Internet-Urteile

Beitrag von immernoch_ratlos »

MoOderS hat geschrieben:Tja, Frau Google hat auch eine Menge Kosten. Oder spendet jemand Frau Google Geld dafür, dass sie der Welt die Suche, Maps, Youtube, Drive, GMail, Android und Co. kostenlos zur Verfügung stellt?
Offenbar geht es hier um das Übliche, wer war zuerst da "Henne oder das Ei". Jemand hatte eine Geschäftsidee - daran ist absolut nichts Verwerfliches - inzwischen entsteht daraus ein monopolistische Konglomerat, das gerade im Kapitalismus als schädlich erkannt werden müsste. Die Frage sollte sein, was kosten all diese o.g. "Goodies" den Nutzer wirklich. Keiner würde dies tun ohne eine erhebliche Gewinnabsicht. Die Bewertung diese Unternehmens beantwortet jeden Zweifel.

Warum sollte jemand unwidersprochen sich derart mächtiger Werkzeuge die durch niemanden mehr kontrollierbar sind, sich derart schrankenlos bedienen dürfen ? Diese Daten werden "auch" durch Suchmaschinen gewonnen, sind aber längst nur der kleinere Teil der monopolistisch "verwalteten Big Data". Einfach mal anschauen, was z.B. "Google Analytics" für den "üblichen User" im WEB bedeutet. Nirgendwo im üblichen Leben ( von Nordkorea einmal abgesehen) ist eine derart lückenlose verhaltensabhängige Überwachung gestattet.

Ich für meine Person möchte eben nicht durch "angepasste Werbealgorithmen" gelenkt werden. Es gab und gibt jede Menge Ansätze in dieser Richtung, welche die frei Entscheidung sehr diffus unterlaufen. Die nach Millionen zählende Schar der Internetnutzer zahlen um genau dieses Netz zu unterhalten erhebliche Beträge in dieses System (an die jeweiligen "Provider") ein und machen es so den Nutzern des Systems erst möglich die o.g. Angebote und Geschäftsmodelle zu lancieren. Wenn schon, dann muss man alle Zusammenhänge betrachten...

Übrigens ist dieses "unternehmerische Verhalten" nichts wirklich Neues. Jeder der z.B. ein Fuhrunternehmen betreibt, nutzt die Infrastruktur eines Landes durchaus "intensiver" als es der für die generelle Unterhaltung verantwortliche Steuerzahler je tun kann. Die Frage ist dabei lediglich wo man eine Grenze zieht. Wo eine "normaler User" übervorteilt wird. Wie man dies vernünftig regeln kann. Eine durchaus politische Frage, wo es keineswegs eine einheitliche Meinung geben kann und darf. Warum sollen gerade auf dem Gebiet der Kommunikation in Demokratien quasi rechtsfreie Räume entstehen ?

Inzwischen ist die Festnetztelefonie zum fixen Bestandteil des WWW geworden. Damit wurde ein weiterer großer Kreis von Teilnehmern erschlossen. Teilnehmer, die nicht alle damit einverstanden sind. Einen "einfachen Telefonanschluss" der außer der damit verbundenen Kommunikation nichts weiter zu tun hat gibt es faktisch nicht mehr. Auch damit hat sich der Kreis der Betroffenen ohne deren Zustimmung erweitert.
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
Benutzeravatar
MoOderSo
Beiträge: 8424
Registriert: Mo 2. Jun 2008, 23:54
user title: (•̀ᴗ•́)و

Re: Internet-Urteile

Beitrag von MoOderSo »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(15 May 2016, 16:45)Einfach mal anschauen, was z.B. "Google Analytics" für den "üblichen User" im WEB bedeutet. Nirgendwo im üblichen Leben ( von Nordkorea einmal abgesehen) ist eine derart lückenlose verhaltensabhängige Überwachung gestattet.
Keine Ahnung was Google Analytics über mich weiß. Mein Browser redet nicht mit GA-Servern. Aber wenn man natürlich seinen Browser im Bequemlichkeitsmodus benutzt, wo jeder Scheiß, den die Website laden will, freundlich abgenickt wird, dann ist man halt ein gläserner Kunde. Ist aber nicht viel anders als bei der Payback-Karte, nach der man ständig an der Kasse gefragt wird. Auch da kann man nein sagen. Nur ist es dort lästiger, weil es keine Block-Cookies oder Filterregeln gibt, die mir diese blöden Fragen ersparen.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
immernoch_ratlos
Beiträge: 2344
Registriert: So 10. Apr 2016, 17:59

Re: Internet-Urteile

Beitrag von immernoch_ratlos »

Da will ich Dir MoOderSo keinesfalls widersprechen - ähnlich wie bei den Payback-Karten, verweigere ich mich mit allen Mitteln dieser Schnüffelei. Es ist sehr erfreulich, dass Du da "etwas" unternimmst :thumbup:

Ob nun aus Unkenntnis oder schlicht aus falscher Bequemlichkeit oder warum auch immer, es gibt massig Leute die sich nicht wie Du und ich (hoffentlich genauso effektiv) - verhalten. Was "Google Analytics" dem Nutzer zu bieten hat, ist schlicht "überzeugend" - ergo verwenden diese "Hilfe" jede Menge der WEB-Seiten Betreiber. Ich habe mir das mal zeigen lassen. Was da erkennbar wird ist mehr, als nur einfaches "über die Schulter" schauen... :mad2:
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

BGH, Urteil vom 24.3.2016 - I ZR 185/14

Wer Grit Lehmann heißt, hat auch ein Anrecht auf die Internetadresse "grit-lehmann.de". Wer eine Domain grit-lehmann.de im Namen eines dritten Namensträgers registriert, muß gewährleisten , dass alle Gleichnamigen "einfach und zuverlässig" überprüfen können, dass die Adresse wirklich eine Grit Lehmann nutzt. Der Hinweis auf der Homepage "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz" reicht nicht aus.

a) Der Registrierung eines aus einem bürgerlichen Namen bestehenden Domainnamens durch einen Treuhänder kommt im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent – etwa im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC – den Domainnamen beansprucht (Festhaltung an BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 – I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 – grundke. de).

b) Wird zu dem Zeitpunkt, in dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter dem Domainnamen im Internet lediglich der Hinweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz" angezeigt, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist.

BGH, Urteil vom 24. 3. 2016 – I ZR 185/14 – grit-lehmann.de; KG Berlin (lexetius.com/2016,2374)

http://lexetius.com/2016,2374
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Sehr interessantes Urteil zur Störerhaftung bei Betrieb offener WLAns:
EuGH-Urteil: Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

Luxemburg (dpa) - Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Allerdings kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird (Rechtssache C-484/14). Und Rechtsinhaber könnten bei einer Behörde oder einem Gericht eine Anordnung beantragen, mit der vom Anbieter verlangt wird, Urheberrechtsverletzungen zu stoppen oder ihnen vorzubeugen.

Hintergrund ist ein deutscher Fall. Ein Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik aus München bot einen ungesicherten WLAN-Hotspot an. Der Musikkonzern Sony mahnte den Mann ab, über dessen Internetzugang ein Album der Gruppe «Wir sind Helden» heruntergeladen worden sein soll. Das Landgericht München muss über den Fall entscheiden und bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs ... 0099de.pdf


Abgesichert ist damit derjenige, der z.B. Eingabe einer Handynummer verlangt, an die er dann ein Passwort schicken würde. M.E. widerspricht das Urteil aber den neuen Vorschlägen in Deutschland, wonach WLAN Netze offen können sein sollen, ohne Passwort.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

EuGH, Urteil vom 16.11.2016 - C - 301/15 Marc Soulier und Sara Doke gegen Premier ministre und Ministre de la Culture et de la Communication

Vergriffene Bücher dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers digital vervielfältigt werden dürfen. Der Autor muss vorab informiert werden und die Möglichkeit des Widerspruchs haben.

Der Fall kommt aus Frankreich; unklar sind noch die Auswirkungen des Urteils auf § 53 II Nr. 4b) UrhG und vor allem auf § 51 VGG.

Volltext: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-301/15
Text § 51 VGG: http://www.buzer.de/gesetz/12049/a198811.htm
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Fuerst_48
Beiträge: 4958
Registriert: Mi 22. Jan 2014, 20:09
user title: Cogito, ergo sum
Wohnort: 8010

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fuerst_48 »

Fazer hat geschrieben:(18 Nov 2016, 10:39)

EuGH, Urteil vom 16.11.2016 - C - 301/15 Marc Soulier und Sara Doke gegen Premier ministre und Ministre de la Culture et de la Communication

Vergriffene Bücher dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers digital vervielfältigt werden dürfen. Der Autor muss vorab informiert werden und die Möglichkeit des Widerspruchs haben.

Der Fall kommt aus Frankreich; unklar sind noch die Auswirkungen des Urteils auf § 53 II Nr. 4b) UrhG und vor allem auf § 51 VGG.

Volltext: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-301/15
Text § 51 VGG: http://www.buzer.de/gesetz/12049/a198811.htm
Bei uns wurde der Inhaber eines Forums auf 4000.-Euro verklagt, weil er Urheberrechte verletzt hatte. Seither gibt es das Forum nicht mehr.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Fuerst_48 hat geschrieben:(18 Nov 2016, 10:49)

Bei uns wurde der Inhaber eines Forums auf 4000.-Euro verklagt, weil er Urheberrechte verletzt hatte. Seither gibt es das Forum nicht mehr.
Wohl eher auf Unterlassung, oder? Durch Änderungen bei den Gesetzen ist das allerdings eh sehr unattraktiv geworden, wenn eine Urheberrechtsverletzung nicht gewerblich erfolgt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Wenn ein Dritter sich über einen privaten WLAN Router einloggt, weil der noch das werksseitig eingestellte 16-stellige Passwort hat (das geknackt werden konnte), haftet der Inhaber des Internetanschlusses nicht.


WLAN-Nutzer müssen voreingestelltes Passwort nicht ändern

Eine Frau soll einer Filmfirma 750 Euro zahlen, weil ein Hacker über ihr WLAN einen Film hochlud. Sie hatte die voreingestellte Verschlüsselung des Routers nicht geändert. Nun urteilte der BGH.

https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/ ... ow_twitter
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Fuerst_48
Beiträge: 4958
Registriert: Mi 22. Jan 2014, 20:09
user title: Cogito, ergo sum
Wohnort: 8010

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fuerst_48 »

Fazer hat geschrieben:(24 Nov 2016, 17:40)

Wohl eher auf Unterlassung, oder? Durch Änderungen bei den Gesetzen ist das allerdings eh sehr unattraktiv geworden, wenn eine Urheberrechtsverletzung nicht gewerblich erfolgt.
Nein. Es ging um eine nicht als Zitat kenntlich gemachte Textstelle. Und die Anzeige samt Verurteilung ging auf Urheberrechtsverletzung hinaus. 4000.-Euro Strafe und dann machte er das Forum dicht.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Fuerst_48 hat geschrieben:(24 Nov 2016, 17:54)

Nein. Es ging um eine nicht als Zitat kenntlich gemachte Textstelle. Und die Anzeige samt Verurteilung ging auf Urheberrechtsverletzung hinaus. 4000.-Euro Strafe und dann machte er das Forum dicht.
"Strafe" gibt es bei Urheberrechtsverletzungen in der Regel gar nicht. Höchstens einen Anspruch auf Schadensersatz. Der sich bei einem Zitat in einem Forum gegen Null bewegt. Die Geschichte passt nicht so richtig ...
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Fuerst_48
Beiträge: 4958
Registriert: Mi 22. Jan 2014, 20:09
user title: Cogito, ergo sum
Wohnort: 8010

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fuerst_48 »

Fazer hat geschrieben:(24 Nov 2016, 18:03)

"Strafe" gibt es bei Urheberrechtsverletzungen in der Regel gar nicht. Höchstens einen Anspruch auf Schadensersatz. Der sich bei einem Zitat in einem Forum gegen Null bewegt. Die Geschichte passt nicht so richtig ...
Es war eine Animosität zwischen den Forumsinhaber und dem User, der die Sache angezeigt hatte. Der Titel für die verlangten 4000.-Euor mag ein anderer sein. Als Strafe wurde es empfunden und es führte zur Schließung des Forums.
Benutzeravatar
Michi
Beiträge: 378
Registriert: Mo 17. Okt 2016, 17:57
user title: Bundesadrenochrombeauftragter
Kontaktdaten:

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Michi »

LG Hamburg urteilt: Man muss verlinkte Seiten auf Urheberrechtsverletzungen prüfen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 66919.html

Manche Juristen scheinen echt das Internet nicht zu kapieren. :(
Meinungsfreiheit bedeutet, dass deine Meinung nicht illegal ist. Beknackt ist sie trotzdem.
Benutzeravatar
Fuerst_48
Beiträge: 4958
Registriert: Mi 22. Jan 2014, 20:09
user title: Cogito, ergo sum
Wohnort: 8010

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fuerst_48 »

Michi hat geschrieben:(09 Dec 2016, 15:47)

LG Hamburg urteilt: Man muss verlinkte Seiten auf Urheberrechtsverletzungen prüfen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 66919.html

Manche Juristen scheinen echt das Internet nicht zu kapieren. :(
An sich gibt es (mittlerweile) klare Richtlinien. Sollten auch Juristen verstehen können, auch wenn sie als "Schmalspur-Akademiker" abkanzelt...
Benutzeravatar
MoOderSo
Beiträge: 8424
Registriert: Mo 2. Jun 2008, 23:54
user title: (•̀ᴗ•́)و

Re: Internet-Urteile

Beitrag von MoOderSo »

Michi hat geschrieben:(09 Dec 2016, 15:47)
Manche Juristen scheinen echt das Internet nicht zu kapieren. :(
Nun ja, zumindest haben sie mit dem Urteil Gott und der Welt die Erlaubnis erteilt die Hamburger Justiz hochoffiziell zu trollen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 67571.html
Ist doch auch was schönes. :D
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
Benutzeravatar
Michi
Beiträge: 378
Registriert: Mo 17. Okt 2016, 17:57
user title: Bundesadrenochrombeauftragter
Kontaktdaten:

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Michi »

MoOderSo hat geschrieben:(09 Dec 2016, 20:17)

Nun ja, zumindest haben sie mit dem Urteil Gott und der Welt die Erlaubnis erteilt die Hamburger Justiz hochoffiziell zu trollen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 67571.html
Ist doch auch was schönes. :D
Das hab ich auch gesehen. :D
Meinungsfreiheit bedeutet, dass deine Meinung nicht illegal ist. Beknackt ist sie trotzdem.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Fuerst_48 hat geschrieben:(09 Dec 2016, 16:22)

An sich gibt es (mittlerweile) klare Richtlinien. Sollten auch Juristen verstehen können, auch wenn sie als "Schmalspur-Akademiker" abkanzelt...
Was für "klare Richtlinien" meinst du denn da?
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Michi hat geschrieben:(09 Dec 2016, 15:47)

LG Hamburg urteilt: Man muss verlinkte Seiten auf Urheberrechtsverletzungen prüfen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 66919.html

Manche Juristen scheinen echt das Internet nicht zu kapieren. :(
Es gab/gibt halt ein EuGH Urteil, das schon in die Richtung ging. Die Anwälte auf Klägerseite wollten da eine Klarstellung erreichen und haben das Gegenteil bekommen. Siehe Interview hier:

https://www.spiritlegal.com/de/aktuelle ... t-weg.html

Urheberrechte werden eben nicht durch das Internet ausgehebelt, auch wenn viele das nicht so eng sehen. Das Urteil des LG Hamburg ist dennoch als falsch zu beurteilen. Niemand ist in der Lage genau zu überprüfen, ob eine verlinkte Seite andere Urheberrechte verletzt. Letzten Endes ist die Politik aufgerufen, hier Klarheit zu schaffen, ähnlich zur Störerhaftung beim W-Lan.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Michi
Beiträge: 378
Registriert: Mo 17. Okt 2016, 17:57
user title: Bundesadrenochrombeauftragter
Kontaktdaten:

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Michi »

Fazer hat geschrieben:(15 Dec 2016, 17:12)

Urheberrechte werden eben nicht durch das Internet ausgehebelt, auch wenn viele das nicht so eng sehen. Das Urteil des LG Hamburg ist dennoch als falsch zu beurteilen. Niemand ist in der Lage genau zu überprüfen, ob eine verlinkte Seite andere Urheberrechte verletzt. Letzten Endes ist die Politik aufgerufen, hier Klarheit zu schaffen, ähnlich zur Störerhaftung beim W-Lan.
Ich hoffe, dass die Politik da reagiert, bevor es deswegen zu Massenabmahnungen kommt. :s
Meinungsfreiheit bedeutet, dass deine Meinung nicht illegal ist. Beknackt ist sie trotzdem.
Benutzeravatar
Fuerst_48
Beiträge: 4958
Registriert: Mi 22. Jan 2014, 20:09
user title: Cogito, ergo sum
Wohnort: 8010

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fuerst_48 »

Fazer hat geschrieben:(15 Dec 2016, 17:10)

Was für "klare Richtlinien" meinst du denn da?
Das Urheberrecht ist klar definiert, somit sind "virtuelle Verletzungen" hervorgerufen durch Zitate auch deutlich erkennbar.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Fuerst_48 hat geschrieben:(15 Dec 2016, 18:20)

Das Urheberrecht ist klar definiert, somit sind "virtuelle Verletzungen" hervorgerufen durch Zitate auch deutlich erkennbar.
Ja, und was hat das jetzt mit diesem deinen Spruch zu tun:

"An sich gibt es (mittlerweile) klare Richtlinien. Sollten auch Juristen verstehen können,"

Wenn ich gewerblich auf eine andere Seite verlinke, mache ich mir potentiell den Inhalt dieser Seite zu eigen. Also nutze ich die dort vorhandenen Bilder/urheberrechtlich geschützten Dokumente. Und genau dazu gibt es eben keine "Richtlinien" oder was du dir so vorstellst. Es gibt das Urheberrecht, dessen Anwendung im Internet eben auch durch Interpretation der Gesetze erfolgt. Und eins ist klar: die Kollegen vom LG Hamburg verstehen sicher mehr als du davon.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Fuerst_48
Beiträge: 4958
Registriert: Mi 22. Jan 2014, 20:09
user title: Cogito, ergo sum
Wohnort: 8010

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fuerst_48 »

Fazer hat geschrieben:(15 Dec 2016, 18:41)

Ja, und was hat das jetzt mit diesem deinen Spruch zu tun:

"An sich gibt es (mittlerweile) klare Richtlinien. Sollten auch Juristen verstehen können,"

Wenn ich gewerblich auf eine andere Seite verlinke, mache ich mir potentiell den Inhalt dieser Seite zu eigen. Also nutze ich die dort vorhandenen Bilder/urheberrechtlich geschützten Dokumente. Und genau dazu gibt es eben keine "Richtlinien" oder was du dir so vorstellst. Es gibt das Urheberrecht, dessen Anwendung im Internet eben auch durch Interpretation der Gesetze erfolgt. Und eins ist klar: die Kollegen vom LG Hamburg verstehen sicher mehr als du davon.
Das will ich hoffen. Sind schliesslich Juristen. Mein Beispiel witer oben bezog sich auf eine Spitzfindigkeit, durch die ein Forenbetreiber wegen Urheberrechtsverletzung zu einem Pönale von 4000.-Euro verdonnert wurde. Das führte zur Schließung des betreffenden Forums.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 10:40

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fazer »

Fuerst_48 hat geschrieben:(15 Dec 2016, 18:46)

Das will ich hoffen. Sind schliesslich Juristen. Mein Beispiel witer oben bezog sich auf eine Spitzfindigkeit, durch die ein Forenbetreiber wegen Urheberrechtsverletzung zu einem Pönale von 4000.-Euro verdonnert wurde. Das führte zur Schließung des betreffenden Forums.
Ich habe dir schon oben gesagt, dass deine Geschichte nicht ganz schlüssig ist. Im übrigen sind private Foren durch die Entscheidung des LG Hamburg nicht betroffen, da es dort um gewerbliche Nutzung und Verlinkung zu gewerblichen/Gewinnerzielungszwecken ging. Das ist in einem non-Profit Forum nicht gegeben.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Fuerst_48
Beiträge: 4958
Registriert: Mi 22. Jan 2014, 20:09
user title: Cogito, ergo sum
Wohnort: 8010

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Fuerst_48 »

Fazer hat geschrieben:(15 Dec 2016, 19:12)

Ich habe dir schon oben gesagt, dass deine Geschichte nicht ganz schlüssig ist. Im übrigen sind private Foren durch die Entscheidung des LG Hamburg nicht betroffen, da es dort um gewerbliche Nutzung und Verlinkung zu gewerblichen/Gewinnerzielungszwecken ging. Das ist in einem non-Profit Forum nicht gegeben.
Ob es aus deiner Sicht nicht ganz schlüssig ist, spielt keine Rolle. Der Sachverhalt war so und die Konsequenz auch.
So what??
Benutzeravatar
Michi
Beiträge: 378
Registriert: Mo 17. Okt 2016, 17:57
user title: Bundesadrenochrombeauftragter
Kontaktdaten:

Re: Internet-Urteile

Beitrag von Michi »

Fazer hat geschrieben:(15 Dec 2016, 18:41)

Ja, und was hat das jetzt mit diesem deinen Spruch zu tun:

"An sich gibt es (mittlerweile) klare Richtlinien. Sollten auch Juristen verstehen können,"

Wenn ich gewerblich auf eine andere Seite verlinke, mache ich mir potentiell den Inhalt dieser Seite zu eigen. Also nutze ich die dort vorhandenen Bilder/urheberrechtlich geschützten Dokumente. Und genau dazu gibt es eben keine "Richtlinien" oder was du dir so vorstellst. Es gibt das Urheberrecht, dessen Anwendung im Internet eben auch durch Interpretation der Gesetze erfolgt. Und eins ist klar: die Kollegen vom LG Hamburg verstehen sicher mehr als du davon.
Was mich mal interessieren würde, wäre wieviel Juristen von den technischen Hintergründen verstehen und bei der juristischen Bewertung berücksichtigen. Vielleicht kannst du etwas dazu sagen? Beispiel: Webserver liefern HTML-Dateien aus und das ist nur eine spezielle Art von Nur-Text-Datei. Insbesondere enhält so eine HTML-Datei keine Bilder und keine anklickbaren Links, das wird alles erst vom Client gemacht. Und was der Client mit der HTML-Datei anstellt, entzieht sich jeder Kontrolle durch den Server. Inwiefern kann man da einem Werbseitenbetreiber das Setzen eines "bösen Links" vorwerfen, wenn das eigentlich erst im Browser passiert?
Meinungsfreiheit bedeutet, dass deine Meinung nicht illegal ist. Beknackt ist sie trotzdem.
Antworten