Da mus etwas mehr vorliegen, weil es muss bei Gesellschaftsgründungen in China immer die Genehmigung des Staates vorliegen. Die gibt es in drei verschiedenen Varianten:
Es gibt einen Katalog von Vorschriften, der den Weg zur Gründung begleiet und immer mit der Regierung abgestimmt werden muss
Um ausländische Investitionen in die von
den Behörden gewünschte Richtung zu
lenken, verfolgt der Katalog zwei Ansätze:
Einerseits unterteilt der Katalog ausländi-
sche Investitionen in die vier Kategorien
„prohibited“, „restricted“, „permitted“ und
„encouraged“.
Andererseits setzt der Katalog für be-
stimmte Arten von Investitionen eine
maximale Beteiligungsquote für auslän-
dische Investoren fest – und zwar unab-
hängig davon, ob (i) es in diesen Berei-
chen für Ausländer überhaupt möglich ist,
eine WOFC zu gründen; und (ii) ein chine-
sischer Partner erforderlich ist und (iii) der
ausländische Investor eine Mehrheit hält
oder nicht.
Die Zulässigkeit einer Investition durch
einen Ausländer richtet sich somit nach
der Branche, nach der geplanten Beteili-
gungshöhe sowie nach dem Ort, an dem
das geplante Unternehmen seinen Fir-
mensitz haben soll.
So einfach geht das alles da nicht.
echt
