Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

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Amtsschimmel
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Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Amtsschimmel »

Hallo,

ich habe vor Kurzem einen Artikel in der FAZ gelesen, der mich zum Grübeln gebracht hat:

http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 40464.html

Es wird beschrieben, dass das Grundrecht auf Asyl, dass ja immer wieder als eines ohne Obergrenze dargestellt wird, in dieser Fassung so nicht verfassungskonform wäre, weil das entsprechende Pendant - die Freizügigkeit aus Art. 11 GG - eine Begrenzung bis hin zu einer vollkommenen Aufhebung zulässt. Die Kernthese, die sich daraus für das Asylgrundrecht ergibt, ist folgende:

"Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage "anarchische Züge". Der erste Verfolgte habe die gleichen Rechte wie der fünfmillionste. Ein Grundrecht, das nur deshalb, "weil es massenhaft in Anspruch genommen wird, die Grundfesten des Staates zu erschüttern imstande ist", könne nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören."


Was haltet ihr davon? Findet ihr die Argumentation überzeugend? Genau um diese Frage dürfte es nämlich auch dann gehen, falls Bayern den Schritt wagt und vor das BVerfG zieht.
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Progressiver
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Progressiver »

Amtsschimmel » Sa 10. Okt 2015, 19:58 hat geschrieben:Hallo,

ich habe vor Kurzem einen Artikel in der FAZ gelesen, der mich zum Grübeln gebracht hat:

http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 40464.html

Es wird beschrieben, dass das Grundrecht auf Asyl, dass ja immer wieder als eines ohne Obergrenze dargestellt wird, in dieser Fassung so nicht verfassungskonform wäre, weil das entsprechende Pendant - die Freizügigkeit aus Art. 11 GG - eine Begrenzung bis hin zu einer vollkommenen Aufhebung zulässt. Die Kernthese, die sich daraus für das Asylgrundrecht ergibt, ist folgende:

"Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage "anarchische Züge". Der erste Verfolgte habe die gleichen Rechte wie der fünfmillionste. Ein Grundrecht, das nur deshalb, "weil es massenhaft in Anspruch genommen wird, die Grundfesten des Staates zu erschüttern imstande ist", könne nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören."


Was haltet ihr davon? Findet ihr die Argumentation überzeugend? Genau um diese Frage dürfte es nämlich auch dann gehen, falls Bayern den Schritt wagt und vor das BVerfG zieht.
Artikel 11 Grundgesetz bezieht sich nur auf die Freizügigkeit der Deutschen. Seehofer wird sich eine Klatsche holen. Im Übrigen ist das Recht auf Asyl nicht nur ein Menschenrecht, sondern besitzt auch im Grundgesetz als Grundrecht Ewigkeitsstatus. Die in Artikel 1-20 dargestellten Grundrechte können nicht einmal von einer 2/3-Mehrheit des Bundestags abgeschafft werden. Oder bist du der Meinung, das Grundgesetz als solches wäre "verfassungswidrig"? :rolleyes:
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Amtsschimmel »

Progressiver » Sa 10. Okt 2015, 20:19 hat geschrieben: Artikel 11 Grundgesetz bezieht sich nur auf die Freizügigkeit der Deutschen.
Er behandelt aber eine fast gleiche Thematik: Er hat es denn Flüchtlingen aus den ehemaligen Ostgebieten gestattet, sich in Deutschland einen Wohnsitz zu suchen, unter Maßgabe des Absatzes 2. Sowohl Art. 16a GG als auch Art. 11 GG regeln den Aufenthalt in Deutschland, zwar nicht deckungsgleich, aber vergleichbar. Hast Du den Artikel gelesen? Darin wird das auch beschrieben.
Progressiver » Sa 10. Okt 2015, 20:19 hat geschrieben: Seehofer wird sich eine Klatsche holen. Im Übrigen ist das Recht auf Asyl nicht nur ein Menschenrecht, sondern besitzt auch im Grundgesetz als Grundrecht Ewigkeitsstatus. Die in Artikel 1-20 dargestellten Grundrechte können nicht einmal von einer 2/3-Mehrheit des Bundestags abgeschafft werden. Oder bist du der Meinung, das Grundgesetz als solches wäre "verfassungswidrig"? :rolleyes:
Du irrst Dich!
Art. 79 Abs. 3 GG:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


Daher kann Art. 16a GG sehr wohl geändert werden, das wurde er in der Vergangenheit sogar schon.
Zuletzt geändert von Amtsschimmel am Samstag 10. Oktober 2015, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
HugoBettauer

Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von HugoBettauer »

Amtsschimmel » Sa 10. Okt 2015, 18:58 hat geschrieben:Hallo,

ich habe vor Kurzem einen Artikel in der FAZ gelesen, der mich zum Grübeln gebracht hat:

http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 40464.html

Es wird beschrieben, dass das Grundrecht auf Asyl, dass ja immer wieder als eines ohne Obergrenze dargestellt wird, in dieser Fassung so nicht verfassungskonform wäre, weil das entsprechende Pendant - die Freizügigkeit aus Art. 11 GG - eine Begrenzung bis hin zu einer vollkommenen Aufhebung zulässt. Die Kernthese, die sich daraus für das Asylgrundrecht ergibt, ist folgende:

"Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage "anarchische Züge". Der erste Verfolgte habe die gleichen Rechte wie der fünfmillionste. Ein Grundrecht, das nur deshalb, "weil es massenhaft in Anspruch genommen wird, die Grundfesten des Staates zu erschüttern imstande ist", könne nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören."


Was haltet ihr davon? Findet ihr die Argumentation überzeugend? Genau um diese Frage dürfte es nämlich auch dann gehen, falls Bayern den Schritt wagt und vor das BVerfG zieht.
Die Argumentation ist nicht treffend. Eine Einschränkung der Freizügigkeit von Asylbewerbern war bis vor kurzem in DEUTSCHLAnd weit verbreitet und wurde gerichtlich gekippt. Eine Klage auf Muster dieses Artikels würde schon deshalb s scheitern, weil die öffentliche Ordnung von den bisherigen Flüchtlingszahlen nicht einmal im Ansatz tangiert wird.
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John Galt
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von John Galt »

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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von DK2008 »

Amtsschimmel » Sa 10. Okt 2015, 19:58 hat geschrieben:Was haltet ihr davon? Findet ihr die Argumentation überzeugend?
1) Ich bezweifle doch stark, dass ein Grundrecht als zentraler Teil der Verfassung selbst verfassungswidrig sein kann... Das ist absurd. Davon abgesehen "erfindet" das BVerfG zwar gerne neue Grundrechte (z.B. informationelle Selbstbestimmung, Mindest-HartzIV), hat aber noch nie ein bestehendes Grundrecht abgeschafft.

2) Das mit den Flüchtlingen mag ärgerlich sein, aber dass durch ein paar hunderttausend Flüchtlinge gleich die "Grundfesten des Staates" erschüttert werden sehe ich so auch nicht.

3) Es braucht keine juristischen Winkelzüge oder abenteuerliche Argumentation um Flüchtlinge loszuwerden, sofern man das denn will. Wer über Österreich in die Bundesrepublik einreist kann sich ausdrücklich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG). Nach dem Grundgesetz ist Deutschland nicht verpflichtet auch nur einen einzigen der jetzigen Flüchtlinge aufzunehmen. "Wir" haben jedoch politisch entschieden, dass wir alle Flüchtlinge aufnehmen wollen.
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John Galt
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von John Galt »

„Wer als Flüchtling derzeit einreist, besitzt in der Regel weder einen Pass noch verfügt er über einen Aufenthaltstitel oder eine Betretungserlaubnis. Kurz: Seine Einreise ist nach dem Aufenthaltsgesetz unerlaubt.“ Diese unerlaubte Einreise ist unter Strafe gestellt, und zwar nach Paragraph 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz. Deshalb leitet die Polizei gegen jeden Flüchtling ein Ermittlungsverfahren ein. „Die Ermittlungsakten landen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Dort stapeln sie sich derzeit zu Zehntausenden“, berichtet Putzke auf seiner Webseite an der Universität Passau.
Vielleicht sollte man auch noch die Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung anzeigen.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Teeernte »

Amtsschimmel » Sa 10. Okt 2015, 19:58 hat geschrieben:Hallo,


"Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage "anarchische Züge".

Was haltet ihr davon? Findet ihr die Argumentation überzeugend? Genau um diese Frage dürfte es nämlich auch dann gehen, falls Bayern den Schritt wagt und vor das BVerfG zieht.

Vorbehaltlos ????
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Das schliesst bereits viele aus.....

Weiterer Ausschluss :
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
Merkels Grenzöffnung ist da Grundgesetz/Verfassungswidrig.
HugoBettauer

Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von HugoBettauer »

Manchen sind Vorbehalte gegen das Asylrecht lieber.
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Fadamo
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Fadamo »

DK2008 » So 11. Okt 2015, 08:15 hat geschrieben: 1) Ich bezweifle doch stark, dass ein Grundrecht als zentraler Teil der Verfassung selbst verfassungswidrig sein kann... Das ist absurd. Davon abgesehen "erfindet" das BVerfG zwar gerne neue Grundrechte (z.B. informationelle Selbstbestimmung, Mindest-HartzIV), hat aber noch nie ein bestehendes Grundrecht abgeschafft.

2) Das mit den Flüchtlingen mag ärgerlich sein, aber dass durch ein paar hunderttausend Flüchtlinge gleich die "Grundfesten des Staates" erschüttert werden sehe ich so auch nicht.

3) Es braucht keine juristischen Winkelzüge oder abenteuerliche Argumentation um Flüchtlinge loszuwerden, sofern man das denn will. Wer über Österreich in die Bundesrepublik einreist kann sich ausdrücklich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG). Nach dem Grundgesetz ist Deutschland nicht verpflichtet auch nur einen einzigen der jetzigen Flüchtlinge aufzunehmen. "Wir" haben jedoch politisch entschieden, dass wir alle Flüchtlinge aufnehmen wollen.

Wenn Deutschland den Geldhahn zu dreht,dann sind wir die Flüchtlinge bestimmt los. :D
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Päule0815 »

Progressiver » Sa 10. Okt 2015, 20:19 hat geschrieben:
Artikel 11 Grundgesetz bezieht sich nur auf die Freizügigkeit der Deutschen. Seehofer wird sich eine Klatsche holen. Im Übrigen ist das Recht auf Asyl nicht nur ein Menschenrecht, sondern besitzt auch im Grundgesetz als Grundrecht Ewigkeitsstatus. Die in Artikel 1-20 dargestellten Grundrechte können nicht einmal von einer 2/3-Mehrheit des Bundestags abgeschafft werden. Oder bist du der Meinung, das Grundgesetz als solches wäre "verfassungswidrig"? :rolleyes:

Nicht nur, dass es ein Bürgerrecht ist. Es erweitert sich natürlich um die Freizügigkeit für EU-Bürger, die aber keinen Verfassungsstatus hat.

Freizügigkeit hat etwas mit Einwanderung zu tun oder halt mit dem Status aus dem Gedanken einer europärischen Gemeinschaft heraus....

Es hat schon im Wesen nichts mit Asyl und damit auch Asylrecht zu tun ....

Das Asylrecht orientiert sich am Status des Asylantrags und da sind alle gleichgestellt .... WIR können und dürfen Asyl nicht rationieren.
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Teeernte
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Teeernte »

Päule0815 » So 11. Okt 2015, 20:57 hat geschrieben:

Nicht nur, dass es ein Bürgerrecht ist. Es erweitert sich natürlich um die Freizügigkeit für EU-Bürger, die aber keinen Verfassungsstatus hat.

Freizügigkeit hat etwas mit Einwanderung zu tun oder halt mit dem Status aus dem Gedanken einer europärischen Gemeinschaft heraus....

Es hat schon im Wesen nichts mit Asyl und damit auch Asylrecht zu tun ....

Das Asylrecht orientiert sich am Status des Asylantrags und da sind alle gleichgestellt .... WIR können und dürfen Asyl nicht rationieren.
Behauptungen.

Freizügigkeit hat im Schengenraum NICHTS mit Asyl oder asylrecht zu tun....

Asyl kann nur der haben der es nach Asylrecht nach d geschafft hat. (Fallschirmabsprung)
Päule0815

Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Päule0815 »

Teeernte » So 11. Okt 2015, 21:22 hat geschrieben:
Behauptungen.

Freizügigkeit hat im Schengenraum NICHTS mit Asyl oder asylrecht zu tun....

Asyl kann nur der haben der es nach Asylrecht nach d geschafft hat. (Fallschirmabsprung)

Hab ich nichts von gesagt.

Ich habe gesagt, dass man diese Bereiche voneinander trennen muss. Lese und verstehe!!!!
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von steve1974 »

Teeernte » So 11. Okt 2015, 09:51 hat geschrieben:

Vorbehaltlos ????



Das schliesst bereits viele aus.....

Weiterer Ausschluss :



Merkels Grenzöffnung ist da Grundgesetz/Verfassungswidrig.
-
Frage 1:
Ist die Flucht vor Armut ein politischer Grund ?
Nein.
Frage 2:
Ist die Fucht vor Krieg ein politischer Grund ?
Muß dann nicht nachgewiesen werden,
daß Krieg alleine noch keine politische Verfolgung darstellt ???
-
CaptainJack

Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von CaptainJack »

Das Asylrecht steht doch überhaupt nicht zur Debatte! Nicht einmal 2% insgesamt sind davon betroffen. Alles, was derzeit geschieht ist freiwillig und leider rechtswidrig.
Einige Politiker machen da einen künstlichen Popanz aus dem Asylrecht, um vom eigentlichen Geschehen abzulenken. :mad2:
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Flat
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Flat »

Progressiver » Sa 10. Okt 2015, 19:19 hat geschrieben: Die in Artikel 1-20 dargestellten Grundrechte können nicht einmal von einer 2/3-Mehrheit des Bundestags abgeschafft werden.
Die Ewigkeitsklausel gilt nicht für Art. 1 bis 20 sondern für Art 1 und 20.

Daneben gibt es ein grundsätzliches Verbot, Bundesländer insgesamt abzuschaffen oder sie absolut bedeutungslos werden zu lassen.

siehe Art 79 (3):
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
Atheist

Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Atheist »

Amtsschimmel » Sa 10. Okt 2015, 19:58 hat geschrieben:Hallo,

ich habe vor Kurzem einen Artikel in der FAZ gelesen, der mich zum Grübeln gebracht hat:

http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 40464.html

Es wird beschrieben, dass das Grundrecht auf Asyl, dass ja immer wieder als eines ohne Obergrenze dargestellt wird, in dieser Fassung so nicht verfassungskonform wäre, weil das entsprechende Pendant - die Freizügigkeit aus Art. 11 GG - eine Begrenzung bis hin zu einer vollkommenen Aufhebung zulässt. Die Kernthese, die sich daraus für das Asylgrundrecht ergibt, ist folgende:

"Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage "anarchische Züge". Der erste Verfolgte habe die gleichen Rechte wie der fünfmillionste. Ein Grundrecht, das nur deshalb, "weil es massenhaft in Anspruch genommen wird, die Grundfesten des Staates zu erschüttern imstande ist", könne nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören."


Was haltet ihr davon? Findet ihr die Argumentation überzeugend? Genau um diese Frage dürfte es nämlich auch dann gehen, falls Bayern den Schritt wagt und vor das BVerfG zieht.
Grund- und Menschenrechte stehen in unauflösbarem Zusammenhang mit Politik. Selbst ein rein dogmatisches Vorgehen könnte kein verlässliches Ergrbnis i.S.v. einer Vorausberechnung liefern. Insofern ist hier die Außenpolitik gefragt, den Umgang mit den Ursprungsländern der Flüchtlingsdtröme, und auch unkooperationswilligen Transitländern u.a. innerhalb der EU zu ändern. Ein Ausbau der Handelsbeziehungen kann genauso wie dessen Beschränkung sowie Einstellung von Hilfsgeldern in Frage kommen. Daher ist die Frage eigentlich ganz einfache: wird bei den Hndelsbeziehungen mehr Wert auf freien Handel oder auf die Verwirklichung der Menschenrechte gelegt. Denn wer Freihandel will, wird auch offene Grenzen bekommen, wenn die Kosten der Grenzsicherungsmaßnahmen die Handelsbilanz nicht rechtfertigen. Das sieht auch Merkel pragmatisch. Inwieweit das rechtlich möglich ist, weiß ich nicht, aber eins steht fest: Die Verfassung liefert ein brauchbare Zusammenfassung am guten Soll. Gefragt ist aber nicht das BVerfG, sondern Merkel mit ihrem Kabinett. Die Drohungen mit Karlsruhe sind lächerlich.
Zuletzt geändert von Atheist am Mittwoch 14. Oktober 2015, 14:25, insgesamt 3-mal geändert.
Munster
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Munster »

Amtsschimmel » Sa 10. Okt 2015, 18:58 hat geschrieben:Hallo,

ich habe vor Kurzem einen Artikel in der FAZ gelesen, der mich zum Grübeln gebracht hat:

http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 40464.html

Es wird beschrieben, dass das Grundrecht auf Asyl, dass ja immer wieder als eines ohne Obergrenze dargestellt wird, in dieser Fassung so nicht verfassungskonform wäre, weil das entsprechende Pendant - die Freizügigkeit aus Art. 11 GG - eine Begrenzung bis hin zu einer vollkommenen Aufhebung zulässt. Die Kernthese, die sich daraus für das Asylgrundrecht ergibt, ist folgende:

"Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage "anarchische Züge". Der erste Verfolgte habe die gleichen Rechte wie der fünfmillionste. Ein Grundrecht, das nur deshalb, "weil es massenhaft in Anspruch genommen wird, die Grundfesten des Staates zu erschüttern imstande ist", könne nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören."


Was haltet ihr davon? Findet ihr die Argumentation überzeugend? Genau um diese Frage dürfte es nämlich auch dann gehen, falls Bayern den Schritt wagt und vor das BVerfG zieht.
Ob es nun verfassungswidrig ist oder nicht, es ist auf jeden Fall eins: Blanker Selbstmord.
Ich denke so langsam kann man sich so gut wie sicher sein, dass Deutschlannd an seinem Asylsystem zu Grunde gehen wird. Merkel und Co. haben die halbe Welt dazu eingeladen nach Deutschland zu reisen und sich vom dt. Steuerzahler alimentieren zu lassen und sind scheinbar auch gewillt das mehr oder weniger bis zum Ende durchzuziehen.
Letztendlich wird aber auch Deutschland mit seinem Asylrecht unweigerlich an seine Grenzen stoßen und in 1-3 Jahren haben wir hierzulande Verhältnisse wie zu Zeiten des 30-jährigen Krieges.
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Bielefeld09
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Bielefeld09 »

Die gestellten Fragen sind einfach nur falsch.
Das Asylrecht ist nicht verfassungswidrig.
Der Wunsch von Menschen in Frieden zu leben ist nicht falsch.
Was ist aber, wenn die asylrechtsgewährende Nation, gleichzeitig Waffen liefert, davon profitiert
und sich über entstehende Flüchtlingsströme wundert?
Wer Waffen liefert, der sorgt auch für Ursachen der Flüchtlingsströme.
Deutschland ist drittgrößter Waffenexporteur!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
CaptainJack

Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von CaptainJack »

Asylrecht ist nicht verfassungswidrig, nur hat es in Sachen "Flüchtlingskrise" absolut keine Bedeutung! Nur unter 2% haben damit etwas zu tun!
Dieser Popanz geht einem nur noch auf die Nerven!
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Brainiac
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Brainiac »

[MOD] In diesem Thread geht es um die Frage, ob das Asylrecht verfassungswidrig ist.
Hat jemand dazu noch was beizutragen?
Der allgemeine Flüchtlingsstrang ist gleich nebenan.
History doesn't repeat itself, but it often rhymes (Twain). Unfortunately, we can't predict the rhyme.
Päule0815

Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Päule0815 »

[...]

Die Freizügigkeit gem. Art. 11 GG ist ein Bürgerrecht und hat nichts mit Art. 16 a GG gemein. Die Freizügigkeit für EU-Angehörige ist per Gesetz geregelt und kein Grundrecht.

Allerdings sind wir verpflichtet den 1sten Asylantrag genauso zu betrachten, wie den 5 Mio.sten, denn der Gleichheitsgrundsatz ist ein Menschenrecht.
Zuletzt geändert von Brainiac am Mittwoch 14. Oktober 2015, 21:14, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: [MOD] Antwort auf themenfrende Beiträge
Amtsschimmel
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Amtsschimmel »

Bielefeld09 » Mi 14. Okt 2015, 19:10 hat geschrieben:Die gestellten Fragen sind einfach nur falsch.
Das Asylrecht ist nicht verfassungswidrig.
Der Wunsch von Menschen in Frieden zu leben ist nicht falsch.
Was ist aber, wenn die asylrechtsgewährende Nation, gleichzeitig Waffen liefert, davon profitiert
und sich über entstehende Flüchtlingsströme wundert?
Wer Waffen liefert, der sorgt auch für Ursachen der Flüchtlingsströme.
Deutschland ist drittgrößter Waffenexporteur!
Den Wunsch von Menschen anderer Länder in Frieden zu leben schützt aber das Grundgesetz nicht. Und was haben Waffenexporte mit dem Asylrecht zu tun? Mal abgesehen davon, dass Deutschland keine Waffen in die Länder exportiert hat, aus denen die Flüchtlinge nun kommen. Wenn mal Waffen in diese Länder gekommen sind, dann entweder vor Jahrzehnten oder über Drittstaaten. Aber will man jetzt ganz ehrlich Russland für das Leid in Afrika verantwortlich machen, weil dort so gut wie alle Rebellen die AK-47 nutzen? Nicht Waffen töten, sondern Menschen. So lange diese Gesellschaften nicht in der Lage sind, ihre Probleme zu lösen, ohne sich gegenseitig an die Gurgel zu gehen, wird sich daran nichts ändern. Der Verzicht auf Exporte ändert doch nichts. Dann gehen die zur Not mit Fäusten aufeinander los. Weniger Waffen heißt nicht mehr Demokratie.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von jorikke »

Bielefeld09 » Mi 14. Okt 2015, 19:10 hat geschrieben:Die gestellten Fragen sind einfach nur falsch.
Das Asylrecht ist nicht verfassungswidrig.
Der Wunsch von Menschen in Frieden zu leben ist nicht falsch.
Was ist aber, wenn die asylrechtsgewährende Nation, gleichzeitig Waffen liefert, davon profitiert
und sich über entstehende Flüchtlingsströme wundert?
Wer Waffen liefert, der sorgt auch für Ursachen der Flüchtlingsströme.
Deutschland ist drittgrößter Waffenexporteur!
Waffen an sich sind übel.
Friede, Freundschaft, Eierkuchen wäre natürlich besser.
Die Welt ist anders.
Was würde sich ändern, stellten wir sofort alle Waffenexporte ein?
Ein anderes Land würde liefern.
Nur als Beispiel gedacht, z.B. Groß Britannien.
...und du glaubst ernsthaft die Flüchtlinge würden Deutschland dann meiden und in England Asyl beantragen?
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Rosmarin »

Ehrlich gesagt, wurde das Asylrecht doch schon ausgehebelt. Wir sind von sicheren Drittstaaten umgeben. Man kann daher nach Deutschland nur noch illegal einreisen oder man muss mit dem Flugzeug oder den Boot direkt aus einen Gefahrenstaat kommen. Was i. d. R. schlicht unmöglich sein dürfte.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von haengulin »

Was Grundrecht sein darf entscheidet doch sowieso die Tageslaune der Verfassungsrichter.
Dass das Asylrecht nicht mehr zeitgemäß ist, steht außer Frage. Die Mehrheit der Deutschen sieht, wie es massenhaft missbraucht wird.
Ersatzlose Streichung wäre das beste.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Progressiver »

haengulin » Mi 6. Jan 2016, 17:34 hat geschrieben:Was Grundrecht sein darf entscheidet doch sowieso die Tageslaune der Verfassungsrichter.
Dass das Asylrecht nicht mehr zeitgemäß ist, steht außer Frage. Die Mehrheit der Deutschen sieht, wie es massenhaft missbraucht wird.
Ersatzlose Streichung wäre das beste.
Die Artikel 1-20 des Grundgesetzes beinhalten die Grundrechte, die auch mit einer 2/3-Mehrheit nicht abgeschafft werden können. Grundlage dafür ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Darunter fällt auch der Asylparagraph 16. Wenn du also das generelle Grundrecht auf Asyl abschaffen willst, dann musst du folglich das ganze Grundgesetz wegwerfen und einen Abschottungsstaat propagieren, wie es Ungarn einer ist. Wenn dem so sein sollte, stehst du aber auch als Deutscher außerhalb unserer Rechtsordnung und bist folglich ein Fall für den Verfassungsschutz.
"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." Friedrich Nietzsche

"Wer nur einen Hammer als Werkzeug hat, dem wird bald jedes Problem zum Nagel."
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von haengulin »

Progressiver » Mi 6. Jan 2016, 18:58 hat geschrieben:
Die Artikel 1-20 des Grundgesetzes beinhalten die Grundrechte, die auch mit einer 2/3-Mehrheit nicht abgeschafft werden können. Grundlage dafür ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Darunter fällt auch der Asylparagraph 16. Wenn du also das generelle Grundrecht auf Asyl abschaffen willst, dann musst du folglich das ganze Grundgesetz wegwerfen und einen Abschottungsstaat propagieren, wie es Ungarn einer ist. Wenn dem so sein sollte, stehst du aber auch als Deutscher außerhalb unserer Rechtsordnung und bist folglich ein Fall für den Verfassungsschutz.
Jedes Staatsvolk hat das Recht, sich eine Verfassung seiner Interessen zu geben. Es ist außerdem rechtens, Zustimmungen zu Verträgen der UN einseitig aufzukündigen.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Progressiver »

haengulin » Mi 6. Jan 2016, 19:02 hat geschrieben:
Jedes Staatsvolk hat das Recht, sich eine Verfassung seiner Interessen zu geben. Es ist außerdem rechtens, Zustimmungen zu Verträgen der UN einseitig aufzukündigen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind die Basis allen Zusammenlebens in Friede und Freiheit. Diese wurden auch in den europäischen Grundrechtekatalog übernommen. Genau so wie ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wer anderes will, betreibt eine Orbanisierung der Politik. Dies bedeutet aber für alle -also sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Deutschen ein weniger an Freiheit und Frieden. Deine Position ist nicht mehrheitsfähig und wird von allen aufrechten Demokraten bekämpft werden.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Progressiver »

jorikke » Fr 16. Okt 2015, 20:19 hat geschrieben:
Waffen an sich sind übel.
Friede, Freundschaft, Eierkuchen wäre natürlich besser.
Die Welt ist anders.
Was würde sich ändern, stellten wir sofort alle Waffenexporte ein?
Ein anderes Land würde liefern.
Nur als Beispiel gedacht, z.B. Groß Britannien.
...und du glaubst ernsthaft die Flüchtlinge würden Deutschland dann meiden und in England Asyl beantragen?
Deutschland liefert vielleicht nicht an Assad Waffen. Aber an Saudi-Arabien. Und über diesen Umweg können die Waffen an den IS gelangen, was den Krieg dort noch befeuert. Noch mehr Flüchtlinge sind die Folge. Dies mal nur so als Beispiel.

Darüber hinaus liefert die deutsche Rüstungsindustrie noch viel mehr Waffen in Gebiete, die sich im Laufe der Zeit in ein Pulverfass verwandeln können. Anstatt denen die Mordwerkzeuge zu geben, wäre es sinnvoller, die Rüstungsexporte drastisch einzuschränken und diplomatischen Druck auf jene Staaten auszuüben, die Öl ins Feuer der Krisengebiete gießen.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Boraiel »

Progressiver » Mi 6. Jan 2016, 19:58 hat geschrieben:
Die Artikel 1-20 des Grundgesetzes beinhalten die Grundrechte, die auch mit einer 2/3-Mehrheit nicht abgeschafft werden können. Grundlage dafür ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Darunter fällt auch der Asylparagraph 16. Wenn du also das generelle Grundrecht auf Asyl abschaffen willst, dann musst du folglich das ganze Grundgesetz wegwerfen und einen Abschottungsstaat propagieren, wie es Ungarn einer ist. Wenn dem so sein sollte, stehst du aber auch als Deutscher außerhalb unserer Rechtsordnung und bist folglich ein Fall für den Verfassungsschutz.
Das Asylrecht kann mit 2/3-Mehrheit geändert werden, was in der Geschichte der Bundesrepublik ja auch schon vorgekommen ist. Artikel 1 und 20 sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt und können nur mit einer gänzlich neuen Verfassung abgeschafft werden.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von jorikke »

Progressiver » Mi 6. Jan 2016, 19:43 hat geschrieben:
Deutschland liefert vielleicht nicht an Assad Waffen. Aber an Saudi-Arabien. Und über diesen Umweg können die Waffen an den IS gelangen, was den Krieg dort noch befeuert. Noch mehr Flüchtlinge sind die Folge. Dies mal nur so als Beispiel.

Darüber hinaus liefert die deutsche Rüstungsindustrie noch viel mehr Waffen in Gebiete, die sich im Laufe der Zeit in ein Pulverfass verwandeln können. Anstatt denen die Mordwerkzeuge zu geben, wäre es sinnvoller, die Rüstungsexporte drastisch einzuschränken und diplomatischen Druck auf jene Staaten auszuüben, die Öl ins Feuer der Krisengebiete gießen.
Versuch doch mal auf den Kern zu kommen.
Liefert Deutschland nicht, liefern andere Länder. Wir könnten unseren Waffenexport auf Null stellen, nicht eine Waffe weniger würde die Käufer erreichen.
Leg mir doch mal dar, was damit erreicht wäre.
Das ist die Kernfrage, die ich nicht plausibel beantworten kann.
Natürlich bin ich gegen Waffenexporte.
Es gibt aber keinen logischen Grund auf Geschäfte dieser Art zu verzichten, nur um sie anderen zu überlassen.
Na ja, denen die von unserem Verzicht profitieren und die deutsche Dummheit verlachen, könnten wir dann zurufen, wir sind aber die Guten.
...vermutlich lachen sie dann noch etwas lauter.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Mithrandir »

Amtsschimmel » Sa 10. Okt 2015, 19:58 hat geschrieben: "Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage "anarchische Züge". Der erste Verfolgte habe die gleichen Rechte wie der fünfmillionste. Ein Grundrecht, das nur deshalb, "weil es massenhaft in Anspruch genommen wird, die Grundfesten des Staates zu erschüttern imstande ist", könne nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören."
Mit der gleichen Argumentation kann man auch das Grundrecht auf Menschenwürde infrage stellen. Zu beachten ist, dass auch die Menschenwürde Geld kostet. Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, dass Menschenwürde für Hartz-IV-Empfänger nicht nur bedeutet, dass sie damit leben können sondern auch noch gesellschaftliche Teilhabe. Wenn dieses Recht »massenhaft in Anspruch genommen wird«, z. B. als Folge einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage, wird auch das teuer.
Insofern halte ich diese Argumentation für sehr gefährlich, sie weist auf aber ein grundlegendes Problem hin und ist deshalb wichtig: Dass zuweilen juristische Grundrechte so konstruiert oder ausgelegt werden, dass sie einerseits eine materielle und personelle Aufwendungen erfordern, andererseits aber ohne Berücksichtigung real-weltlicher Voraussetzungen definiert wurden.

Glücklicherweise ist das Asylgrundrecht nichteinmal ansatzweise dazu in der Lage, »die Grundfesten des Staates« zu erschüttern. Wenn dieser Staat sogar Problem-Personen auch ohne Asylanspruch duldet, wenn staatliche Organe nicht fähig oder willens sind, Anträge einigermaßen effizient und zeitnah zu bearbeiten, dann liegt das Grundproblem nicht beim Asylrecht.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Boraiel »

Mithrandir » Mi 6. Jan 2016, 21:46 hat geschrieben: Mit der gleichen Argumentation kann man auch das Grundrecht auf Menschenwürde infrage stellen. Zu beachten ist, dass auch die Menschenwürde Geld kostet. Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, dass Menschenwürde für Hartz-IV-Empfänger nicht nur bedeutet, dass sie damit leben können sondern auch noch gesellschaftliche Teilhabe. Wenn dieses Recht »massenhaft in Anspruch genommen wird«, z. B. als Folge einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage, wird auch das teuer.
Insofern halte ich diese Argumentation für sehr gefährlich, sie weist auf aber ein grundlegendes Problem hin und ist deshalb wichtig: Dass zuweilen juristische Grundrechte so konstruiert oder ausgelegt werden, dass sie einerseits eine materielle und personelle Aufwendungen erfordern, andererseits aber ohne Berücksichtigung real-weltlicher Voraussetzungen definiert wurden.
Weil das nämlich Quatsch ist und du, dass für Artikel 1 GG sehr schön dargelegt hast, unterstütze ich ebenjenen Artikel 1 nicht. ;)
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen, es gibt aber noch einige weitere Punkte, die zumindest den gleichen Stellenwert haben wie die Würde des Menschen.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Progressiver »

Boraiel » Mi 6. Jan 2016, 21:44 hat geschrieben: Weil das nämlich Quatsch ist und du, dass für Artikel 1 GG sehr schön dargelegt hast, unterstütze ich ebenjenen Artikel 1 nicht. ;)
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen, es gibt aber noch einige weitere Punkte, die zumindest den gleichen Stellenwert haben wie die Würde des Menschen.
Artikel 1 GG entstand, weil im Dritten Reich genau diese Würde des Menschen aufs abscheulichste in den Dreck getreten wurde. Niemand darf demnach körperlich misshandelt oder oder sonstwie menschenunwürdigen Zuständen ausgesetzt werden. Gerade wegen dieser grausamen Inhumanität der Nazis bedurfte es eines funktionierenden Rechtsstaates, der auf Humanität fußte, damit die Werte der Zivilisation nie wieder in Boden gestampft werden und die Barbarei wieder einzieht. Aufgrund dessen hat sich das Grundgesetz bewährt. Und wird sich auch weiter bewähren.

Wenn man Artikel 1 nur als Empfehlung ansieht, dann wird sich niemand mehr daran halten. Dann werden Arbeitnehmer noch mehr ausgebeutet, Sozialhilfeempfängern das Existenzminimum gestrichen. In dieser entmenschlichten Gesellschaft wirst du auch nicht vor Folter durch einen Polizeiapparat sicher sein, wenn deine Meinung der Regierung nicht passt. Oder anders gesagt: Selbst Diktaturen wie das ehemalige Libyen oder das Dritte Reich hatten ja ein Rechtssystem. Wenn aber ein solches nicht auf der grundsätzlichen Menschenwürde und den Menschenrechten fußt, dann ist das der erste Schritt in die Barbarei. Wenn aber ein Teil der Menschheit zu unmenschlichen Zuständen degradiert werden kann, dann ist niemand mehr sicher. Dann kann jeder zum Opfer werden, weil dann nicht mehr die Stärke des Rechtes, sondern das Recht des Stärkeren gilt. Rechtsfrieden kann auch nicht mehr hergestellt werden. Das Ergebnis sind dann entweder offene Diktatur oder Bürgerkrieg.

Edit: Und was soll das denn sein, was genau so viel Würde besäße? Etwa ein imaginierter Gott? Oder das Gewinnstreben gieriger Banker?
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Boraiel »

Progressiver » Do 7. Jan 2016, 00:47 hat geschrieben:
Artikel 1 GG entstand, weil im Dritten Reich genau diese Würde des Menschen aufs abscheulichste in den Dreck getreten wurde. Niemand darf demnach körperlich misshandelt oder oder sonstwie menschenunwürdigen Zuständen ausgesetzt werden. Gerade wegen dieser grausamen Inhumanität der Nazis bedurfte es eines funktionierenden Rechtsstaates, der auf Humanität fußte, damit die Werte der Zivilisation nie wieder in Boden gestampft werden und die Barbarei wieder einzieht. Aufgrund dessen hat sich das Grundgesetz bewährt. Und wird sich auch weiter bewähren.

Wenn man Artikel 1 nur als Empfehlung ansieht, dann wird sich niemand mehr daran halten. Dann werden Arbeitnehmer noch mehr ausgebeutet, Sozialhilfeempfängern das Existenzminimum gestrichen. In dieser entmenschlichten Gesellschaft wirst du auch nicht vor Folter durch einen Polizeiapparat sicher sein, wenn deine Meinung der Regierung nicht passt. Oder anders gesagt: Selbst Diktaturen wie das ehemalige Libyen oder das Dritte Reich hatten ja ein Rechtssystem. Wenn aber ein solches nicht auf der grundsätzlichen Menschenwürde und den Menschenrechten fußt, dann ist das der erste Schritt in die Barbarei. Wenn aber ein Teil der Menschheit zu unmenschlichen Zuständen degradiert werden kann, dann ist niemand mehr sicher. Dann kann jeder zum Opfer werden, weil dann nicht mehr die Stärke des Rechtes, sondern das Recht des Stärkeren gilt. Rechtsfrieden kann auch nicht mehr hergestellt werden. Das Ergebnis sind dann entweder offene Diktatur oder Bürgerkrieg.

Edit: Und was soll das denn sein, was genau so viel Würde besäße? Etwa ein imaginierter Gott? Oder das Gewinnstreben gieriger Banker?
In diesem Land steht die Würde des Menschen über allen anderen Rechten. Das ist eindeutig falsch und beschert uns eine Reihe von Problemen, allen voran, wenn Frau Merkel meint, dass würde für alle gelten - auch für die, die gerade zu uns "flüchten" und noch nicht einmal im Land sind, was obendrein noch falsch ist. Das gilt natürlich nur für das Geltungsgebiet des Grundgesetzes und wenigstens hierauf sollte man sich mal beschränken.
Im Spiel der Werte sehen wir beispielsweise in der Schweiz, dass die Würde den anderen Werten nicht übergeordnet ist, sondern passender platziert wurde.
Letztlich würde ich sie dem unter Art. 2 "Zweck" genannten und nur dem untergeordnet sehen. Es kann hier also zur Abschaffung jeglicher materiellen Hilfe kommen, was auch vernünftig ist und die Einsicht zeigt, dass die Realität der letzte Rechtsgeber ist. Dessen ungeachtet sind die Sozialleistungen in der Schweiz aktuell sehr hoch. In Deutschland hingegen, so habe ich den Eindruck, würde man falsches bis zum bitteren Ende durchziehen, was dann halt zu Katastrophe führt.
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... ex.html#a8
In der Schweiz ordnet man, so würde ich sagen, kollektive Rechte über die Würde des Menschen, man kann aber auch Individualrechte dieser überordnen - das hat in den Vereinigten Staaten mehr oder weniger getan. Die "ewigen" Werte von Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück sind dort etwas abstraktem wie der Würde übergeordnet. Sie machen die Anziehungskraft der Vereinigten Staaten auch heute noch aus.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von haengulin »

Progressiver » Mi 6. Jan 2016, 19:34 hat geschrieben:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind die Basis allen Zusammenlebens in Friede und Freiheit. Diese wurden auch in den europäischen Grundrechtekatalog übernommen. Genau so wie ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wer anderes will, betreibt eine Orbanisierung der Politik. Dies bedeutet aber für alle -also sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Deutschen ein weniger an Freiheit und Frieden. Deine Position ist nicht mehrheitsfähig und wird von allen aufrechten Demokraten bekämpft werden.
Ein "aufrechter Demokrat" definiert sich nicht nach Deiner politischen Meinung.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von haengulin »

Da das Asylrecht die materielle Basis der deutschen Bevölkerung mindert, das Volk um seine Leistungen betrogen wird, ist es feindlich der Deutschen ausgerichtet. In der Dimension der Abzocke und der Kosten ist Staat und Gesellschaft tatsächlich bedroht, was aber durch die Verschleierung in der Staatsverschuldung nicht so auffällt. Irgendwann muss es aber beglichen werden oder alles bricht zusammen. Was ist dann mit der Menschenwürde von 70 Millionen Deutschen?
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Nathan »

Amtsschimmel » Sa 10. Okt 2015, 19:58 hat geschrieben:Hallo,

ich habe vor Kurzem einen Artikel in der FAZ gelesen, der mich zum Grübeln gebracht hat:

http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 40464.html

Es wird beschrieben, dass das Grundrecht auf Asyl, dass ja immer wieder als eines ohne Obergrenze dargestellt wird, in dieser Fassung so nicht verfassungskonform wäre, weil das entsprechende Pendant - die Freizügigkeit aus Art. 11 GG - eine Begrenzung bis hin zu einer vollkommenen Aufhebung zulässt. Die Kernthese, die sich daraus für das Asylgrundrecht ergibt, ist folgende:

"Ein vorbehaltloses Asylgrundrecht trage "anarchische Züge". Der erste Verfolgte habe die gleichen Rechte wie der fünfmillionste. Ein Grundrecht, das nur deshalb, "weil es massenhaft in Anspruch genommen wird, die Grundfesten des Staates zu erschüttern imstande ist", könne nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören."


Was haltet ihr davon? Findet ihr die Argumentation überzeugend? Genau um diese Frage dürfte es nämlich auch dann gehen, falls Bayern den Schritt wagt und vor das BVerfG zieht.
Grübel nur weiter. Dein Zitat ist irreführend und verfälscht. Es drückt nämlich keineswegs die Meinung der FAZ aus, wie du hier suggerierst. Die FAZ zitiert selbst, und zwar ganz korrekt ausgewiesen, die Meinung eines greisen Rechtsanwalts, der sich nach der Wende um die wirtschaftliche "Verschmelzung" von DDR-Betrieben mit westlichen Unternehmen, bzw. deren westliche Privatisierung bemüht hatte.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Nathan »

haengulin » Do 7. Jan 2016, 01:51 hat geschrieben:Da das Asylrecht die materielle Basis der deutschen Bevölkerung mindert, das Volk um seine Leistungen betrogen wird, ist es feindlich der Deutschen ausgerichtet. In der Dimension der Abzocke und der Kosten ist Staat und Gesellschaft tatsächlich bedroht, was aber durch die Verschleierung in der Staatsverschuldung nicht so auffällt. Irgendwann muss es aber beglichen werden oder alles bricht zusammen. Was ist dann mit der Menschenwürde von 70 Millionen Deutschen?
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Du bemängelst, der User @Progressiver wäre nicht so demokratisch wie er sich gibt. Das sehe ich anders, aber abgesehen davon machst du das sichtlich besser. Du behauptest es von dir nicht und das ist auch die rechte(!) Selbsterkenntnis.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Nathan »

Mithrandir » Mi 6. Jan 2016, 21:46 hat geschrieben: Mit der gleichen Argumentation kann man auch das Grundrecht auf Menschenwürde infrage stellen. Zu beachten ist, dass auch die Menschenwürde Geld kostet. Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, dass Menschenwürde für Hartz-IV-Empfänger nicht nur bedeutet, dass sie damit leben können sondern auch noch gesellschaftliche Teilhabe. Wenn dieses Recht »massenhaft in Anspruch genommen wird«, z. B. als Folge einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage, wird auch das teuer.
Insofern halte ich diese Argumentation für sehr gefährlich, sie weist auf aber ein grundlegendes Problem hin und ist deshalb wichtig: Dass zuweilen juristische Grundrechte so konstruiert oder ausgelegt werden, dass sie einerseits eine materielle und personelle Aufwendungen erfordern, andererseits aber ohne Berücksichtigung real-weltlicher Voraussetzungen definiert wurden.

Glücklicherweise ist das Asylgrundrecht nichteinmal ansatzweise dazu in der Lage, »die Grundfesten des Staates« zu erschüttern. Wenn dieser Staat sogar Problem-Personen auch ohne Asylanspruch duldet, wenn staatliche Organe nicht fähig oder willens sind, Anträge einigermaßen effizient und zeitnah zu bearbeiten, dann liegt das Grundproblem nicht beim Asylrecht.
Die FAZ zitiert hier einen zwielichtigen und schon arg greisen Rechtsanwalt, seinerzeit in interessante "Privatisierungsgeschäfte" mit der Treuhand involviert...Die FAZ hat das Zitat als solches kenntlich gemacht, User @Amtsschimmel nicht.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Dampflok94 »

Boraiel » 6. Jan 2016, 19:45 hat geschrieben: Das Asylrecht kann mit 2/3-Mehrheit geändert werden, was in der Geschichte der Bundesrepublik ja auch schon vorgekommen ist. Artikel 1 und 20 sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt und können nur mit einer gänzlich neuen Verfassung abgeschafft werden.
Die Grundrechte dürfen aber nicht abgeschafft werden. Das ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des BVG alleine schon aus dem Artikel 1. Man kann das Asylrecht also ändern aber nicht abschaffen, da die meisten Grundrechte sich alleine schon aus dem Artikel 1 ergeben. Weiterhin ist natürlich der Art. 19 zu beachten.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Dampflok94 »

Boraiel » 7. Jan 2016, 00:33 hat geschrieben: In diesem Land steht die Würde des Menschen über allen anderen Rechten. Das ist eindeutig falsch und beschert uns eine Reihe von Problemen, allen voran, wenn Frau Merkel meint, dass würde für alle gelten - auch für die, die gerade zu uns "flüchten" und noch nicht einmal im Land sind, was obendrein noch falsch ist. Das gilt natürlich nur für das Geltungsgebiet des Grundgesetzes und wenigstens hierauf sollte man sich mal beschränken.
Nö, die Würde des Menschen ist unantastbar. Nicht die der Deutschen oder der in Deutschland lebenden.

Außerdem letztlich muß man denn doch Deutscher sein oder eben nach Deutschland kommen um sich auf das GG berufen zu können. Es gibt in der Welt viele Menschen, deren Würde mit Füßen getreten wird. Da hilft ihnen das GG auch nicht weiter.

Und was andere Länder machen, ist mir so ziemlich Wurst. Der Staat ist für die Menschen da, nicht umgekehrt. Und daher hat der Mensch auch im Mittelpunkt zu stehen. Daran ist gar nichts falsch.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Tomaner »

haengulin » Mi 6. Jan 2016, 19:02 hat geschrieben:
Jedes Staatsvolk hat das Recht, sich eine Verfassung seiner Interessen zu geben. Es ist außerdem rechtens, Zustimmungen zu Verträgen der UN einseitig aufzukündigen.
Welches Staatsvolk will für sich ihre Menschenrechte abschaffen und in einen Barbarenstaat leben? Selbst wenn es irgendwo so ein bescheuertes Volk geben sollte, gerade Deutschland müßte mit einem Barbarenstaat Erfahrung gesammelt haben.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Boraiel »

Dampflok94 » Do 7. Jan 2016, 13:14 hat geschrieben: Nö, die Würde des Menschen ist unantastbar. Nicht die der Deutschen oder der in Deutschland lebenden.

Außerdem letztlich muß man denn doch Deutscher sein oder eben nach Deutschland kommen um sich auf das GG berufen zu können. Es gibt in der Welt viele Menschen, deren Würde mit Füßen getreten wird. Da hilft ihnen das GG auch nicht weiter.

Und was andere Länder machen, ist mir so ziemlich Wurst. Der Staat ist für die Menschen da, nicht umgekehrt. Und daher hat der Mensch auch im Mittelpunkt zu stehen. Daran ist gar nichts falsch.
Dann sollte man auch denen, die verfolgt werden, aber über sichere Drittländer zu uns kommen, die Einreise in die Bundesrepublik verweigern. Aber das macht ja die verantwortungslose Bundesregierung noch nicht mal, obwohl das recht einfach ginge.
Obwohl auch eine Stärke der Bundesrepublik liegen in Artikel 1 GG viele Probleme heute und auch ein etwaiges Scheitern dieses Landes in der Zukunft begründet.

Wer den Menschen in den Mittelpunkt stellen will, der nimmt nicht etwas abstraktes wie die Würde des Menschen, welche auch noch materielle Ansprüche gegenüber anderen begründen soll, als Fundament seines Rechtssystems, sondern das Leben, die Freiheit und das Streben nach Glück des Menschen.
Die Grundlage für sein Leben muss sich jeder (von der Natur) selber nehmen.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Dampflok94 »

Boraiel » 7. Jan 2016, 12:39 hat geschrieben: Dann sollte man auch denen, die verfolgt werden, aber über sichere Drittländer zu uns kommen, die Einreise in die Bundesrepublik verweigern. Aber das macht ja die verantwortungslose Bundesregierung noch nicht mal, obwohl das recht einfach ginge.
Da diese Idee mit den sicheren Drittstaaten gescheitert war, hat die Regierung höchst korrekt gehandelt. Die Idee sich einen schlanken Fuß zu machen, auf Kosten der Staaten am Rand, hat eine Weile funktioniert. Aber nun war eben Schicht im Schacht.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von pikant »

Boraiel » Do 7. Jan 2016, 12:39 hat geschrieben: Dann sollte man auch denen, die verfolgt werden, aber über sichere Drittländer zu uns kommen, die Einreise in die Bundesrepublik verweigern.
illegale Einreise ist heute schon ein Straftatbestand!
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Beitrag von Boraiel »

Dampflok94 » Do 7. Jan 2016, 13:44 hat geschrieben: Da diese Idee mit den sicheren Drittstaaten gescheitert war, hat die Regierung höchst korrekt gehandelt. Die Idee sich einen schlanken Fuß zu machen, auf Kosten der Staaten am Rand, hat eine Weile funktioniert. Aber nun war eben Schicht im Schacht.
Bei dem Scheitern der Drittstaatregelung würde ich dir sogar zustimmen, Folge hätte aber nicht sein dürfen, dass man jeden, dem es irgendwie schlecht geht, hier aufnimmt, sondern klar macht, dass man nur den aufnimmt, den man aufnehmen will. As simple as that.
Der Nahe Osten, Nordafrika da findet man zuhauf gescheitere Staaten, Perspektivlosigkeit der Jugend, religiöse Gewalt usw., aber es mir vollkommen egal, wie schlecht es denen dort geht, ich will die nicht alle hier haben oder auch nur ein paar Millionen und ich und wir müssen die auch nicht aufnehmen.
Der Strom an Menschen wird ja auch nicht abreisen, wenn man erstmal ein paar aufgenommen hat, sondern die Region produziert Versagen und wird das auch in Zukunft tun - vielleicht sogar noch stärker, wenn man sich mal die Entwicklung in der Türkei anschaut.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von Boraiel »

pikant » Do 7. Jan 2016, 13:50 hat geschrieben:
illegale Einreise ist heute schon ein Straftatbestand!
Die Bitte um Asyl bei dem, der von Österreich nach Deutschland einreist, ist offensichtlich unbegründet und wer daher ohne Visum einreisen will, sollte nicht durchgewunken, sondern zurückgeschickt werden.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?

Beitrag von pikant »

Boraiel » Do 7. Jan 2016, 12:58 hat geschrieben: Die Bitte um Asyl bei dem, der von Österreich nach Deutschland einreist, ist offensichtlich unbegründet und wer daher ohne Visum einreisen will, sollte nicht durchgewunken, sondern zurückgeschickt werden.
was unbegruendeit ist entscheidet das Amt fuer Migration und die Gerichte!
die Rechtslage ist bei uns klasklar und illegale Einreise verwirkt keinen Rechtsanspruch auf ein ordentliches Asylverfahren - ist Ihnen das nicht bekannt?

in Deutschland entscheiden Gerichte ueber Straftatbestaende und keine Grenzpolizisten, die dazu null befugt sind!
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